92-308-8
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.308 8
19. Juni 1992Deutsch5 min
Source admin.ch
19. Juni 1992 N 1205 Motion Spoerry les possibilités de simplifier la procédure d'autorisation. Le Conseil fédéral est prêt à recevoir l'intervention sous forme de postulat, mais pas sous forme de motion. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat. Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Borer Roland bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 92.3088 Motion Loeb François Bundesamt für Wettbewerb Office fédéral de la concurrence Wortlaut der Motion vom 12. März 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch das jetzige Sekretariat der eidgenössischen Kartellkommission in ein Bundesamt für Wettbewerb zu überführen. Zudem ist das Untersuchungsverfahren, insbesondere dessen Effizienz und die Rechtsstellung der Betroffenen, zu verbessern. Texte de la motion du 12 mars 1992 Le Conseil fédéral est chargé de transformer le plus rapidement possible le secrétariat actuel de la Commission fédérale des cartels en un Office fédéral de la concurrence. Il convient en outre d'améliorer le procédure d'enquête, notamment sur le plan de l'efficacité et du statut juridique des personnes et organisations concernées. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer Gerold, Nabholz, Scheidegger, Tschopp (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wettbewerb ist der zentrale Punkt einer freien und liberalen Marktwirtschaft Der Wettbewerb in der Schweiz ist durch Absprachen mehr eingeschränkt als in anderen, insbesondere EG-Ländern. Eine Schätzung geht davon aus, dass in unserem Lande mehr als die Hälfte der Preise auf Absprachen beruhen odersich nicht frei bilden können. Um im kommenden internationalen Wettbewerb, ob mit oder ohne EWR, bestehen zu können, ist dem freien Wettbewerb in unserem Lande grösste Bedeutung beizumessen. Der Aufbau und die Personaldotation der jetzigen Kartellkommissionsorganisation sind nicht in der Lage, die Aufgabe der Wettbewerbsüberwachung vollumfänglich zu gewährleisten. Die internationale grenzüberschreitende Wettbewerbsüberwachung wird künftig in der Kommissionsorganisation noch mehr Kräfte binden, so dass die Binnenaufgaben noch weniger wahrgenommen werden können. Eine Ueberführung in ein Bundesamt ist aber auch von Bedeutung, um den Rechtsschutz innerhalb der Kartell-Verfahren, der zurzeit ungenügend ist, zu verbessern. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1992 Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass möglichst freier und fairer Wettbewerb eine notwendige Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer liberalen Marktwirtschaft ist Die Oeffnung der Märkte bewirkt eine Internationalisierung des Wettbewerbs und stellt eine gewaltige Herausforderung und Chance für die Unternehmen dar. Der Bundesrat hat deshalb in seinem neusten Aussenwirtschaftsbericht unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass er gewillt ist, unverzüglich die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Wettbewerbskraft der Schweizer Wirtschaft auf internationaler Ebene weiter zu stärken. Eine Vorbedingung dazu bildet die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Binnensektors. Der EWR-Vertrag sieht ein Kartellverbot nur für jene Fälle vor, die sich auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen den Vertragsparteien des EWR auswirken. Der Bundesrat hat nun das Vorhaben in die Legislaturziele aufgenommen, das Kartellgesetz grundlegend im Sinne des europäischen Rechts zu revidieren. Beide Entwicklungen stellen die Verfahrens- und Institutionenfrage grundlegend neu. Der Bundesrat hat sich deshalb schon in der Antwort auf das Postulat Eisenring (90.706) vorbehalten, gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen. Zusätzlich sind sich Bundesrat, Kartellkommission und betroffene Kreise darin einig, dass heute in der Wettbewerbspolitik gravierende Effizienz- und Verfahrensprobleme bestehen. Es besteht deshalb schon heute unabhängig von den genannten neuen Entwicklungen ein Handlungsbedarf. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) beschlossen, einen Vorentwurf für eine Revision des Kartellgesetzes ausarbeiten zu lassen, der eine effizientere Regelung bringt, und damit dem Bundesrat die Vorlage einer entsprechenden Botschaft an das Parlament zu ermöglichen. Die Frage des Wettbewerbs wird zudem durch die vom Bundesrat eingesetzte interdépartementale Arbeitsgruppe für die Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft geprüft werden. Die vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmen verfahrensrechtlicher und organisatorischer Art werden dabei ausdrücklich geprüft. Gleichzeitig ist das Problem der marktmächtigen Unternehmen einer Neubeurteilung zu unterziehen, allenfalls auch die Frage der Fusionskontrolle. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3138 Motion Spoerry Mietzinsausgleich Péréquation des loyers Wortlaut der Motion vom 20. März 1992 Das geltende Mietrecht orientiert sich weitgehend an der Kostenmiete. Dies hat auf dem Wohnungsmarkt auch für die Mieter bei weitem nicht nur Vorteile. Der Uebergang zur Marktmiete ist daher als Ziel postuliert, stellt aber einen Prozess dar, bei dem es noch einige Probleme zu lösen gibt Der Bundesrat wird daher eingeladen, als Sofortmassnahme den Artikel 269a OR (Miete und Pacht) so zu ergänzen, dass die folgenden Massnahmen zulässig werden:
Erwägungen
1.
Mietzinse von Altwohnungen dürfen angemessen erhöht werden, wenn der Ertrag daraus zur gezielten Verbilligung von Neuwohnungen innerhalb eines Gesamtbestandes verwendet wird.
2.
Bei der Erhöhung der Mietzinse von Altwohnungen darf dem gesteigerten Unterhaltsbedarf einer Altliegenschaft Rechnung getragen werden. Texte de la motion du 20 mars 1992 En matière de calcul des loyers, le droit de bail actuel retient
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Loeb François Bundesamt für Wettbewerb Motion Loeb François Office fédéral de la concurrence In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3088 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1205-1205 Page Pagina Ref. No 20 021 281 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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