Lexipedia

Entscheid

92-3092

Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.3092

19. Juni 1992Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Wie beurteilt der Bundesrat die historisch und staatspolitisch begründbare Verpflichtung der Schweiz, gerade diesen drei Kleinstaaten Litauen, Lettland und Estland besondere Unterstützung beim wirtschaftlichen (Wieder-)Aufbau zu gewähren?

2.

Ist der Bundesrat bereit, Ausnahmen von Artikel 13BVO(SR

823.21

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer) zu gewähren, um jungen Berufsleuten und Studenten aus diesen Staaten eine Weiterbildung und ein Kennenlernen marktwirtschaftlicher Mechanismen zu ermöglichen?

3.

Ist der Bundesrat bereit, solche Projekte finanziell zu unterstützen und damit Teile der bewilligten Osteuropa-Kredite effizient und wirtschaftshilfewirksam einzusetzen?

4.

Welche anderen Unterstützungsmassnahmen gedenkt der Bundesrat im Falle dieser drei Staaten zu treffen?

5.

Wann und unter welchen Voraussetzungen könnte die Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger dieser drei Kleinstaaten aufgehoben werden?

-- 1 of 3 --

19.

Juni 1992 N 1221 Interpellation Cavadini Adriano Texte de l'interpellation du 12 mars 1992 Le développement économique de nombreux Etats d'Europe de l'Est prend des proportions inquiétantes. L'aide privée, publique et internationale apportée aux Etats de l'ex-Union soviétique se concentre avant tout sur quelques pays de la CEI alors que les Pays Baltes, dont les problèmes économiques ne sont pas moins graves, semblent être tombés dans l'oubli. Je demande donc au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Comment apprécie-t-il le devoir historiquement et politiquement fondé de la Suisse d'apporter une aide particulière au développement (reconstruction) économique de l'Estonie, de la Lettonie et de la Lituanie?

2.

Est-il disposé à déroger à l'article 13 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers (RS 823.21 OLE) en faveur de jeunes de ces pays, en cours d'études ou d'emploi, pour qu'ils puissent se perfectionner et étudier les mécanismes de l'économie de marché?

3.

Est-il prêt à soutenir financièrement ces projets et à affecter ainsi de manière utile et efficace une partie des crédits ouverts en faveur de l'Europe de l'Est?

4.

Quelles autres mesures de soutien le Conseil fédéral pense-t-il prendre en faveur de ces trois Etats?

5.

Quand et à quelles conditions serait-il possible de supprimer le visa obligatoire pour les citoyennes et les citoyens de ces pays? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Dünki, Fehr, Fischer-Hägglingen, Hari, Neuenschwander, Rychen, Schwab, Sieber, Stucky,Zölch,Zwygart (12) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992

1.

Im Baltikum existieren Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die die Schweiz angesichts der Notwendigkeit einer möglichst rasch wirksamen und differenzierten Aufbauhilfe besonders ansprechen. Dazu zählt insbesondere die Erfahrung eines rohstoffabhängigen Kleinstaats, dem die für die Wirtschaft eines Landes entscheidenden Produktionsfaktoren nur begrenzt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bestehen einige für Kleinstaaten spezifische Probleme beim Aufbau der für die Wirtschaft, das politische Leben und das Sozialwesen notwendigen Infrastruktur, bei deren Lösung die Schweiz wirksame Hilfe leisten kann.

2.

Bis Ende Oktober 1991 waren im Rahmen von Artikel 13 BVO (Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer) bereits Aus- und Weiterbildungsaufenthalte für jüngere Personen aus Mittel- und Osteuropa möglich. Die Zulassung erfolgte unter bestimmten Voraussetzungen ausserhalb der zahlenmässigenBegrenzungsmassnahmen für die Dauer von maximal vier Monaten. Mit der revidierten BVO hat der Bundesrat ab 1. November 1991 zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, solche Aufenthalte im Rahmen von Artikel 20 und 21 BVO auf 18 Monate auszudehnen. Verbunden mit diesem Schritt war eine Erhöhung der Kontingente für Kurzaufenthalter bei Bund und Kantonen. Zu den begünstigten Staaten gehören auch Estland, Lettland und Litauen. Der zu erwartenden Entwicklung in Mittel- und Osteuropa soll auch bei der diesjährigen Verordnungsrevision, insbesondere durch eine weitere Erhöhung der Kurzaufenthalterkontingente, Rechnung getragen werden. Die Aufenthalte von Angehörigen aus Mittel- und Osteuropa werden sich auch weiterhin im Rahmen von schweizerischen Hilfs- und Entwicklungsprojekten über die technische, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zusammenarbeit bewegen. Hauptzweck ist die Ausbildung von «Ausbildnern», wobei das untere und mittlere Kader im Vordergrund steht. Die gewonnenen Kenntnisse sollen nach der Rückkehr in die Heimatländer weitergegeben werden. Die bisherigen Erfahrungen lassen darauf schliessen, dass diese Bedürfnisse befriedigend abgedeckt werden können.

3.

Aus dem ersten Rahmenkredit zur Unterstützung der Länder Mittel- und Osteuropas vom 22. November 1989 wurden in erster Linie Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei unterstützt. Da in der Zwischenzeit fundamentale Umwälzungen auch und gerade in den Republiken der damaligen Sowjetunion stattfanden, entschloss sich der Bundesrat am 26. November 1990, für 1991 und 1992 5 Millionen Franken für Zusammenarbeitsprogramme mit der UdSSR aus Mitteln des EDA vorzusehen. Von diesen Mitteln ist ein Teil für das zwischenzeitlich unabhängig gewordene Baltikum vorgesehen und verpflichtet worden. Darüber hinaus ist geplant, auch aus den Mitteln des zweiten Rahmenkredites Projekte der Technischen Zusammenarbeit in den baltischen Staaten zu realisieren. Neben der schweizerischen Unterstützung beim Aufbau des lettischen Aussenministeriums und der Ausbildung baltischer Diplomaten im Rahmen eines Spezialprogramms am «Institut Universitaire de hautes études internationales» (IUHEI) werden auch grössere Mittel zur Förderung der Umstrukturierung des Finanz- und Bankensystems zur Verfügung gestellt werden. Ein den westlichen Massstäben entsprechendes Finanz- und Bankensystem ist als Voraussetzung für den raschen Aufbau eines marktwirtschaftlichen Systems anzusehen.

4.

Der Bundesrat prüft zurzeit, ob im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, so wie sie der zweite Rahmenkreditfür Osteuropa vorsieht, den baltischen Staaten geholfen werden kann. Dieses neue Instrument wurde bekanntlich geschaffen, um gravierende soziale Härten der Reformprogramme abzufedern. Auf diese Weise könnten beispielsweise dringend benötigte Medikamentenlieferungen finanziert werden.

5.

Aus migrationspolitischen Gründen kommt eine Visumbefreiung vorläufig nicht in Betracht Der Bundesrat ist bereit, gegenüber Staatsangehörigen von Estland, Lettland und Litauen die Visumpflicht aufzuheben unter der Voraussetzung, dass diese Staaten Gegenrecht gewähren und die Nachbarstaaten der Schweiz einen solchen Schritt ebenfalls ins Auge fassen. Visumpolitik und -praxis sind zurzeit Gegenstand von Beratungen zwischen den west- und osteuropäischen Staaten im Rahmen des Europarats, an denen auch die baltischen Republiken teilnehmen. Die Aufrechterhaltung der Visumpflicht bildet kein Hindernis für die Knüpfung und Vertiefung menschlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der Schweiz und diesen drei Staaten. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt #ST# 91.3389 Interpellation Cavadini Adriano Gewässerschutz am Luganer- und Langensee. Aufforderung an Italien Interpellanza Cavadini Adriano Depurazione dei laghi Ceresip e Maggiore. Sollecitare l'Italia ad agire Interpellation Cavadini Adriano Epuration du lac de Lugano et du lac Majeur. Intervention auprès du Gouvernement italien Wortlaut der Interpellation vom 3. Dezember 1991 Am 19. Juni 1989 habe ich in der Fragestunde den Bundesrat darauf hingewiesen, dass auf italienischer Seite die Arbeiten an den Kläranlagen für den Luganer- und den Langensee ge-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Seiler Hanspeter Unterstützung der Schweiz beim wirtschaftlichen (Wieder)Aufbau im Baltikum Interpellation Seiler Hanspeter Soutien de la Suisse à la reconstruction économique dans les Pays baltes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3092 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1220-1221 Page Pagina Ref. No 20 021 305 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --