92-3095
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.3095
19. Juni 1992Deutsch16 min
Source admin.ch
Interpellation Haering Binder 1244 N 19 juin 1992 #ST# 92.3141 Interpellation Aregger Aufhebung von Poststellen Suppression d'offices postaux Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1992 Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1.
Trifft es zu, dass die Postdienste wegen ihrer schlechten Finanzlage beabsichtigen, zahlreiche Kleinpoststellen (allein im Kanton Luzern um 30 Poststellen) zu schliessen oder zusammenzulegen?
2.
Wie beurteilt der Bundesrat die regionalpolitischen Auswirkungen des vorgesehenen Leistungsabbaues, besonders in dünn besiedelten Randgebieten?
3.
Können die Verkehrsstatistik und die Verkehrsprognosen der Poststellen eingesehen werden?
4.
Wie gross sind die Einsparungen, die mit dem geplanten Leistungsabbau erzielt werden können?
5.
Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung dieser Einsparungen bei den PTT im Vergleich zu Grossinvestitionen bei den SBB, wie zum Beispiel der umstrittenen Sanierung und Tunnelbauten der Seetalbahn mit Kosten von mindestens
600.
Millionen Franken? Texte de l'interpellation du 20 mars 1992 Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Est-il vrai que les services postaux envisagent, en raison de leurs difficultés financières, de supprimer ou de regrouper un grand nombre de petits bureaux de poste (30 dans le seul canton de Lucerne)?
2.
Que pense le Conseil fédéral des retombées qu'aura cette réduction prévue des prestations de la poste sur le développement régional, en particulier dans les régions les moins peuplées?
3.
Est-il possible d'avoir accès aux statistiques et aux prévisions portant sur la fréquentation des différents offices postaux?
4.
Combien les suppressions prévues permettent-elles d'économiser?
5.
Que pense le Conseil fédéral de l'importance des économies que voudraient faire les PTT par rapport aux grosses sommes investies par les CFF, par exemple pour l'assainissement et le passage en tunel du chemin de fer du Seetal, projet contesté qui doit coûter au moins 600 millions de francs? Mitunterzeichner- Cosignataires: Tschuppert Karl (1 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
1.
Dass das Poststellennetz laufend den sich verändernden Bedürfnissen angepasst wird, ist nichts Neues. So sind seit 1981 38 Poststellen neu eröffnet und deren 124 ersatzlos geschlossen worden. Es trifft zu, dass die PTT-Betriebe im Rahmen der Massnahmen zur Kostensenkung beabsichtigen, das Poststellennetz in der Planungsperiode 1992-1996 weiter zu redimensionieren und wirtschaftlicher zu betreiben. Dabei steht jedoch nicht allein die Aufhebung von Kleinstpoststellen im Vordergrund, sondern es werden auch mehrere Varianten mit neuen Betriebsformen und Zusammenarbeitsverträgen geprüft. Im weiteren wird die Dichte der Filialpoststellen in Städten neu beurteilt Ueber die Zahl der aufzuhebenden oder umzuwandelnden Poststellen ist noch nichts entschieden. Jeder Fall wird einzeln geprüft und mit den örtlichen Behörden abgesprochen. Es sind auch die personellen Verhältnisse zu berücksichtigen, d. h., Aenderungen werden in der Regel nur bei freiwerdenden Stellen vollzogen.
2.
Der Bundesrat ist sich - wie übrigens auch die PTT-Betriebe - der regionalpolitischen Bedeutung eines guten Postdienstes in dünn besiedelten Randgebieten bewusst Die PTT-Betriebe sehen denn auch keinen Leistungsabbau vor. Selbst dort, wo die Kosten für die Weiterführung einer Poststelle zu hoch sind, wird die Entgegennahme von Post durch das Zustellpersonal sichergestellt Der Bundesrat macht indessen darauf aufmerksam, dass es hier um operationelle Fragen geht, für die die PTT allein zuständig sind.
3.
Die Verkehrsstatistiken der Poststellen sind öffentlich. Die wichtigsten Verkehrsdaten sind im «Statistischen Jahrbuch» der PTT-Betriebe publiziert Die PTT sind jederzeit bereit, allenfalls ergänzende Auskünfte zu erteilen.
4.
Die Ueberprüfung des Poststellennetzes beinhaltet nicht nur die mögliche Aufhebung einzelner Poststellen, sondern auch Massnahmen wie Teilung der Infrastrukturkosten mit geeigneten Partnern, Verschiebung der Umwandlungsgrenzen zwischen Postbüros und Postämtern, Vergrösserungen der Richtdistanzen zwischen Poststellen in Städten usw. Durch eine solche Straffung des Poststellennetzes sollten schliesslich jährlich Einsparungen von etwa 32 Millionen Franken erzielt werden können.
5.
Das schweizerische Poststellennetz weist mit Abstand die grösste Dichte in Europa auf. Eine massvolle punktuelle Straffung unter Aufrechterhaltung geeigneter Ersatzlösungen lässt sich aus betriebswirtschaftlichen Ueberlegungen angesichts der prekären Finanzlage der Post rechtfertigen. Der Bundesrat sieht hier keinen Zusammenhang mit Grossinvestitionen für das Schienennetz der SBB. Eine Parallele liesse sich eher zur Aufhebung von Bahnstationen ziehen, welche die SBB und Privatbahnen ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen vornehmen müssen. PTT und öffentliche Verkehrsbetriebe prüfen deshalb auch in diesem Bereich eine noch engere Zusammenarbeit, um das allenfalls vorhandene Synergiepotential ausschöpfen zu können. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt #ST# 92.3095 Interpellation Haering Binder Engagement der Schweiz im Rahmen der Global Environment Facility (GEF) Facilité globale pour l'environnement (Global Environment Facility ou GEF). Engagement de la Suisse Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1992
1.
Wie wird sichergestellt, dass die von der Schweiz kofinanzierten GEF-Projekte die Kriterien: - Transparenz sämtlicher Projektdokumente, - Beteiligung der von den Projekten direkt betroffenen Menschen - und dabei auch der Frauen - an den Projektentscheiden, -keine Alibifunktion für grundsätzlich umweltgefährdende Weltbankprojekte erfüllen? Ist der Bundesrat bereit, auf die Finanzierung von GEF-Projekten zu verzichten, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden können?
2.
Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, es wäre entwicklungs- und umweltpolitisch betrachtet wenigstens sinnvoller, das Engagement der Schweiz im Rahmen der GEF auf jeden
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19.
Juni 1992 N 1245 Interpellation Haering Binder Fall auf Kofinanzierungen zu beschränken, solange die Entscheidungsstrukturen der GEF die unter Punkt 1 geforderten Kriterien nicht generell erfüllen?
3.
Ist der Bundesrat bereit, die Wirksamkeit seines GEF-Engagements im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung in Nord und Süd (sustainable development) laufend zu evaluieren und dem Parlament davon zu gegebener Zeit Kenntnis zu geben?
4.
Ist der ßundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Finanzierungsmechanismen der GEF den im Brundtland-Bericht gestellten Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung nicht genügen und dass die GEF deshalb nicht als Finanzierungsmodell für künftige Umweltprogramme der UNCED gelten kann? Texte de l'Interpellation du 16 mars 1992
1.
Comment être sûr que les projets GEF, cofinancés par la Suisse, remplissent les conditions suivantes, à savoir qu'ils assurent la transparence de tous les documents, qu'ils garantissent la participation des personnes directement concernées, y compris les femmes, aux décisions afférentes et qu'ils ne servent pas de paravent pour dissimuler les projets de la Banque mondiale menaçant gravement l'environnement? Le Conseil fédéral est-il prêt à renoncer au financement de projets GEF si ces conditions ne peuvent être remplies?
2.
N'estime-t-il pas aussi que du point de vue de la politique du développement et de l'environnement, il serait plus judicieux, quoi qu'il arrive, de limiter l'engagement de la Suisse au cofinancement des projets GEF, tant que les structures de décisions concernant la GEF ne remplissent pas les conditions énumérées au point 1?
3.
Est-il prêt à évaluer en permanence l'efficacité que son engagement dans le cadre de la GEF a sur un développement durable (sustainable development) dans le Nord et dans le Sud, mais aussi à en informer le Parlement en temps voulu?
4.
N'estime-t-il pas également que les mécanismes de financement de la GEF sont insuffisants, compte tenu des exigences posées dans le rapport Brundtland concernant un développement de financement pour les futurs programmes de la CNUED pour l'environnement? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Caspar, Danuser, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gross Andreas, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Jori, Ledergerber, Leemann, Steiger, Tschäppät Alexander, Vollmer (16) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Januar 1991 beschloss der Bundesrat, dass sich die Schweiz mit einem Beitrag von 4 Prozent - zum aktuellen Wechselkurs 79 Millionen Franken - an der «Global Environment Facility» beteiligen soll. Das Parlament bewilligte diesen Betrag als Teil des 700-Millionen-Kredits für Entschuldungsund internationale Umweltmassnahmen. Mit einem knappen Viertel davon wird die Schweiz ausgewählte Projekte mitfinanzieren; den Rest stellt sie der GEF pauschal und à fonds perdu zur Verfügung. Als Mitgliedsland kann sich die Schweiz an den Diskussionen über die Leitlinien der GEF beteiligen. In diesem Zusammenhang sowie im Hinblick auf die Tatsache, dass die GEF allenfalls inskünftig als Trägerin für neue Umweltprogramme der UNCED fungieren soll, sind jedoch einige Fragen zu stellen. Im sogenannten Brundtland-Bericht der 1983 eingesetzten «Weltkommission für Umwelt und Entwicklung» wurden die Zusammenhänge zwischen dem verschwenderischen Wachstumsmodell des Nordens, der Armut des Südens und der globalen Umweltzerstörung aufgezeigt Eine nachhaltige Entwicklung in Süd und Nord könne nur sichergestellt werden, wenn gleichzeitig neue Wirtschaftsmodelle den Ressourcenverschleiss des Nordens sowie die Armut des Südens aufheben. Umweltschutz kann also nicht ohne die darin involvierten Menschen gemacht werden. Am zuverlässigsten aber wird die Umwelt nicht durch die Regierungen, sondern durch Basis-Organisationen der betroffenen Bevölkerung geschützt Im Zusammenhang mit dem Engagement der Schweiz im Rahmen der GEF stellen sich deshalb die oben aufgeführten Fragen. Neben den grundsätzlichen Veränderungen der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Nord und Süd braucht die Rettung der globalen Umwelt Finanzmittel der Industrieländer für Projekte in der Dritten Welt Die OECD-Länder erwägen deshalb, die GEF zur künftigen Trägerin für ihre neuen Umweltprogramme zu machen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992 Hintergrund Die Schweiz leistet ihren Beitrag in Geschenkform à fond perdu an die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility GEF) in Form eines Beitrages an den Zentralfonds der GEF sowie in Form von Kofinanzierung. Die gesprochenen Beiträge decken die schweizerischen Beiträge für die GEF-Pilotphase von drei Jahren, die 1993 ausläuft, ab. An den Zentralfonds werden 30 Millionen Sonderziehungsrechte beigetragen (beim gegenwärtigen Kurs rund 60 Millionen Schweizerfranken). Ueber die Verwendung der Mittel aus dem Zentralfonds können die einzelnen Geberländer nicht im Detail bestimmen. Der Kofinanzierungsbeitrag der Schweiz beträgt 10 Millionen SDR, rund 20 Millionen Schweizerfranken. Der Kofinanzierungsanteil gibt der Schweiz die Möglichkeit, ausgewählte GEF-Projekte mitzufinanzieren und damit auch bei der Projektgestaltung und Durchführung vor Ort direkt Einfluss zu nehmen. Der GEF liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Entwicklungsländer zur Begegnung von Umweltproblemen, die eine globale Dimension haben, auf zusätzliche Finanzmittel aus den Industriestaaten angewiesen sind. Dies deshalb, weil von diesen Ländern nicht erwartet werden kann, dass sie ihre knappen finanziellen Ressourcen für Projekte einsetzen, die sich zwar positiv auf die globale Umweltproblematik auswirken, die aber keinen unmittelbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des eigenen Landes leisten. Mit Hilfe der Umweltfazilität sollen deshalb Umweltprojekte in Entwicklungsländern von globaler Bedeutung finanziert werden, die sonst nicht realisiert werden könnten. Als Schwerpunktbereiche für GEF-Mittel wurden Klimaveränderung, Artenvielfalt, Wasserressourcen und Ozonschicht identifiziert. GEF-Mittel beantragen können grundsätzlich alle Staaten mit einem Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 4000 US-Dollars. Mit den GEF-Mitteln will man in erster Linie Erfahrungen hinsichtlich des effizienten und innovativen Mitteleinsatzes zur Lösung der globalen Umweltprobleme sammeln. Solche Erfahrungen sind im Hinblick auf Verhandlungen über zukünftige und existierende Umweltkonventionen und dazugehörige Protokolle überaus wichtig. Systematische Informationen über unterschiedliche Strategien und Technologien sind auch zentral für den sinnvollen Einsatz grösserer Geldmittel, die im Rahmen solcher Konventionen (vor allem Klima und Biodiversität) in der Zukunft noch geschaffen werden könnten. Wichtig ist zu verstehen, dass sich die GEF in einer Pilotphase befindet, was eine dauernde Ueberprüfung und Anpassung des Mechanismus durch die Teilnehmerstaaten bedeutet Der Bundesrat hält es für unerlässlich, dass die Schweiz in dieser wichtigen Phase der Etablierung einer Institution von wachsender Bedeutung aktiv bei der Formulierung der Zielsetzung, der Gestaltung der institutionellen Form und der Kontrolle des Implementierungsmechanismus dabei ist Grundsätzlich ist der Bundesrat der Ansicht, dass es zur GEF keine multilateralen Alternativen gibt Die Weltbank, das UNDP und das UNEP sind internationale Organisationen mit viel Erfahrung und Expertisen in spezifischen Bereichen, welche für die GEF nutzbar gemacht werden können. Für die Schaffung völlig neuer internationaler Institutionen, welche dieselben Aufgaben übernehmen könnten, ist erstens keine Unterstützung seitens der übrigen Industrienationen zu erwarten. Zweitens würden solche Institutionen neben vielen Anfangsschwierigkeiten schliesslich vor dieselben Fragen gestellt, wie sie jetzt im Rahmen der GEF angegangen werden müssen. Die OECD Umwelt- und Entwicklungsminister haben sich an -- 2 of 4 -Interpellation Grossenbacher 1246 N 19 juin 1992 einer Konferenz in Paris im Dezember für «eine modifizierte GEF» als den zentralen Finanzierungsmechanismus zur Bewältigung der globalen Umweltprobleme ausgesprochen. Dabei wird vor allem ein breiterer Einbezug der Entwicklungsländer in der Teilnehmerversammlung angestrebt Beantwortung der spezifischen Fragen:
1.
Die Schweiz hat sich (zusammen mit verschiedenen anderen Staaten) an den Teilnehmertreffen der GEF wiederholt klar und deutlich für mehrTransparenz im GEF-Entscheidungsmechanismus und für eine bessere Dokumentation der Projektvorschläge ausgesprochen. Fortschritte in diesem Bereich können verzeichnet werden, aber weitere Verbesserungen sind noch möglich. Die Schweiz setzt sich ebenfalls dafür ein, dass die soziale Verträglichkeit und die lokale Absorptionskapazität der Empfängerländer für GEF-Mittel zentrale Kriterien für die Projektauswahl sein müssen. Das bedingt, dass die lokalen Behörden sowie lokale NGO bei der Projektentwicklung voll einbezogen und konsultiert werden. Dies entspricht auch der Praxis der traditionellen Entwicklungszusammenarbeit unseres Landes. Es ist erklärtes Ziel der an der GEF beteiligten Organisationen, vor allem der Weltbank und des Entwicklungsprogrammes der Uno/UNEP, diesem Anliegen zu entsprechen. In den Teilnehmertreffen wurde immer grosses Gewicht darauf gelegt, dass die regulären Weltbankprojekte auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft würden und dass Projekte, die einen GEF-Finanzierungsanteil erhalten, den GEF-Kriterien entsprechen müssen. Tatsächlich besteht hier noch ein Koordinationsbedarf. Als Nichtmitglied der Weltbank ist die Schweiz hier auch gegenüber anderen Staaten, die auf der Ebene der Exekutivdirektoren Einfluss auf die Gestaltung solcher Projekte nehmen können, klar im Nachteil. Die GEF-Finanzierung darf bestimmt nicht eine Alibifunktion für reguläre Weltbankprojekte von zweifelhafter Umweltauswirkung sein. Die Schweiz hat sich auch zu diesem Punkt wiederholt geäussert Die GEF ist ein multilateraler Fonds, dessen Mittel möglichst effizient und flexibel eingesetzt werden sollen. Es kann nicht Aufgabe der einzelnen Teilnehmerstaaten sein, bei jedem Projekt darüber zu befinden, ob dies finanziert werden soll oder nicht Dies würde zu einer Politisierung der Projektauswahl und -entwicklung führen und den GEF-Mechanismus unflexibel und schwerfällig machen. Im übrigen ist es gerade für ein kleineres Land wie die Schweiz natürlich unmöglich, sämtliche Projekte selbst vor Ort zu überprüfen. Andererseits hat die GEF aufgrund der Kritik der Teilnehmerstaaten auch bereits verschiedene Projekte ganz fallen gelassen oder angepasst
2.
Die GEF muss ihre Mittel vor allem dort einsetzen können, wo damit im Hinblick auf die globalen Umweltprobleme am meisten Wirkung erzielt wird. Die für ein solches Handeln notwendige Flexibilität ist dann nicht mehr gegeben, wenn die Geber ihre Beiträge ausschliesslich oder vorwiegend in Form von Kofinanzierungen leisten. Ein bedeutender gemeinsamer Fonds ist deshalb unerlässlich. Die mit einem Viertel des schweizerischen Beitrages kofinanzierten Projekte erlauben es der Schweiz, die Erfahrungen der GEF mitzutragen und die eigenen Erfahrungen aus der Entwicklungszusammenarbeit einzubringen. Ein solches Vorgehen erscheint dem Bundesrat besonders während der dreijährigen Pilotphase gerechtfertigt, während derer die Mechanismen und die Programme der GEF ständig überprüft und verbessert werden müssen. Die Frage der Art der Beteiligung der Schweiz an einer zweiten GEF-Tranche wird jedoch aufgrund der Resultate der Pilotphase neu aufgenommen und entschieden werden müssen.
3.
Die Weiterentwicklung der GEF wird vom Bundesrat kritisch mitverfolgt Nach Ablauf der dreijährigen GEF-Pilotphase Ende 1993 und einer Evaluation des Erreichten wird er dem Parlament über die gemachten Erfahrungen Bericht erstatten. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch darum gehen, über eine eventuelle Mitarbeit der Schweiz in einer modifizierten regulären GEF zu befinden.
4.
Die GEF ist ein wichtiger erster Schritt zum Einbezug der Entwicklungsländer und gewisser ost- und zentraleuropäischer Länder zur Bekämpfung der klar als global identifizierbaren Umweltprobleme. Vorerst ist die GEF-Finanzierung auf die vier Bereiche Klima, Artenvielfalt, internationale Gewässer und Ozon (in gewissen Fällen, für welche der unter dem Montrealer Protokoll geschaffene Ozonfonds nicht zuständig ist) beschränkt Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch für die Finanzierung von Umweltprojekten von nationaler Priorität, wie sie an der UNCED im Rahmen der «Agenda 21 » definiert werden könnten, additionelle Ressourcen nötig sind. Die Verhandlungen darüber, wieviel neue Mittel zur Verfügung gestellt und welche multilateralen Kanälen zu ihrer Verwaltung eingesetzt werden sollen, laufen im Rahmen der Vorbereitungen zur Rio-Konferenz. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 61 Stimmen Dagegen 82 Stimmen #ST# 92.3033 Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Prestations complémentaires Wortlaut der Interpellation vom 31. Januar 1992 Steigende Wohnungskosten und Krankenkassenprämien sowie allgemein höhere Lebenskosten bringen viele ältere Menschen in finanzielle Bedrängnis. Gerade dieser Generation macht es Mühe, zu «Bittstellern» zu werden, oder sie wissen nichts von ihrer Anspruchsberechtigung.
1.
Ist der Bundesrat bereit, benutzerfreundliche Informationen zu fördern, damit der Personenkreis, der Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, über diesen Anspruch besser informiert ist?
2.
Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Kantone die Formulare ihrer Steuererklärungen mit zusätzlichen Fragen ergänzen, welche sich an potentielle Ergänzungsleistungsbezüger richten? Es soll kein spezielles Gesuch für Ergänzungsleistungen mehr erforderlich sein, und der Anspruch auf Ergänzungsleistungen soll von Amtes wegen festgestellt werden.
3.
Ist der Bundesrat bereit, Schritte zu unternehmen, um die automatische Ausbezahlung der Ergänzungsleistungen zu realisieren? Texte de l'interpellation du 31 janvier 1992 La hausse des coûts du logement et des primes d'assurancemaladie, conjuguée à l'augmentation générale du coût de la vie, met de nombreuses personnes âgées dans une situation extrêmement difficile. Or, il est particulièrement pénible pour les gens de cette génération de «quémander» une assistance, lorsqu'ils n'ignorent pas purement et simplement à quoi ils ont droit
1.
Le Conseil fédéral est-il prêt à favoriser une vulgarisation axée sur les besoins des utilisateurs afin que les personnes ayant droit à des prestations complémentaires soient mieux informées de leurs droits?
2.
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire en sorte que les cantons ajoutent aux formules de déclaration d'impôt des questions qui s'adressent aux bénéficiaires potentiels de prestations complémentaires? Ceux-ci ne devraient plus avoir besoin de présenter une demande spéciale pour recevoir ces prestations et leur droit à en bénéficier devrait être constaté d'office.
3.
Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre les mesures nécessaires pour que les prestations complémentaires soient versées automatiquement?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Haering Binder Engagement der Schweiz im Rahmen der Global Environment Facility (GEF) Interpellation Haering Binder Facilité globale pour l'environnement (Global Environment Facility ou GEF). Engagement de la Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3095 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1244-1246 Page Pagina Ref. No 20 021 329 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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