92-3105
Verwaltungsbehörden 09.10.1992 92.3105
9. Oktober 1992Deutsch10 min
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Motion Scheidegger 2164 N 9 octobre 1992 Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 août 1992 Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Ansicht der Motionäre, dass der Arbeitgeber Bund seinen spezifischen Beitrag zur Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit leisten kann. Mit den am 18. Dezember 1991 beschlossenen Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung setzte er ein weiteres klares Zeichen dafür, dass einerseits die Bundesverwaltung den Frauen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung und auf allen Hierarchiestufen offenstehen will und dass andererseits familien- und partnerschaftsfreundliche Arbeitsbedingungen, so zum Beispiel Teilzeitstellen auch in höheren Funktionen, vermehrt geschaffen werden sollen. Um die Weisungen umzusetzen, erarbeiten die Bundeskanzlei, die Generalsekretariate und die Bundesämter zurzeit eigene Frauenförderungsprogramme. Dabei ist es ihnen freigestellt, mittels einer Quotenregelung die jeweils gesetzten Ziele, beispielsweise bei Anstellungen, zu erreichen. Die Arbeitsgruppe «Arbeitszeit 2000», die verwaltungsintern eine zukunftsgerichtete Arbeitszeitpolitik zuhanden des Bundesrates erarbeitet, wird von den Motionären aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungsaufgaben von Angehörigen, Ueberzeitverbot für Betreuungspflichtige und Elternurlaub) in ihre Ueberlegungen einbeziehen. Einen Urlaub für die Betreuung kranker Familienangehöriger respektive für die Organisation der ersten Riege kennt die Bundesverwaltung bereits seit vielen Jahren. Das «militärische Weitermachen» ist im Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) im Artikel 10 dahingehend geregelt, dass Angehörige der Armee verpflichtet werden können, einen bestimmten Grad zu bekleiden, eine Funktion oder ein Kommando zu übernehmen und den dafür vorgeschriebenen Dienst zu leisten. Am 8. März 1990 hat sich der Nationalrat im Rahmen der Beratung über die Teilrevision der MO letztmals deutlich für die Beibehaltung des erwähnten Artikels 10 ausgesprochen. Allerdings bemüht sich die Armee, im Rahmen des Vernünftigen und Möglichen immer wieder auf individuelle Bedürfnisse, so auch auf allfällige Betreuungspflichten, Rücksicht zu nehmen. Da einige Punkte der Motion zurzeit in der Umsetzung sind respektive noch geprüft werden sollen, erscheint dem Bundesrat eine Umwandlung in ein Postulat als angebracht Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3105 Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Construction de logements. Réduction des coûts Wortlaut der Motion vom 18. März 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vor-und Nachteilen auszuarbeiten und die dem Ergebnis entsprechenden erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Wege zu leiten. Texte de la motion du 18 mars 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'examiner la totalité des dispositions du droit fédéral ayant trait à la construction de logements et ce, sous l'angle des effets inflationnistes qu'elles peuvent avoir sur les prix à la construction; il établira également la liste de leurs avantages et de leurs inconvénients; enfin, il mettra en chantier les révisions qui s'imposeront au vu des résultats obtenus. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Hypothekarzinserhöhungen der letzten Jahre haben auf Bundesebene zu Panikreaktionen geführt, die an den eigentlichen Problemen vorbeizielen. Mit Staatseingriffen wie den dringlichen Bundesbeschlüssen, mietrechtlichen Bestimmungen und parlamentarischen Initiativen wurde Symptombekämpfung betrieben. Die neuen Regulierungen führen zu einem permanenten Trend hin zu planwirtschaftlichen Zuständen. Damit wird der dringend erforderliche Markt auf dem Wohnungssektor nicht nur unnötig behindert, er wird effektiv verunmöglicht Bodenpolitische Massnahmen, Baupolizeivorschriften, Einschränkungen der Umweltschutzgesetzgebung, Natur- und Heimatschutzbestimmungen und nicht zuletzt unverhältnismässige Baunormen haben das ihre dazu beigetragen, dass das Bauen im allgemeinen und der Wohnungsbau im besonderen teurer und teurer wurden. In früheren Jahren halfen tiefe Hypothekarzinse noch über diese Hindernisse hinweg. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir vor allem im Wohnungsbau über unsere Verhältnisse leben. Eine Durchschnittswohnung kostet weit mehr, als sich eine Durchschnittsfamilie leisten kann. Diese unbefriedigende Situation muss dringend korrigiert werden. Miet- und Hypothekarzinszuschüsse sind dabei ebensowenig erfolgversprechend wie eine von anderen Massnahmen isolierte Revision irgendwelcher Verordnung wie z. B. der revisionsbedürftigen, kostenintensiven Lärmschutzverordnung. Die Kosten von Neuwohnungen sind so weit von einer volkswirtschaftlich verantwortbaren Grössenordnung entfernt, dass nur eine gesamtheitliche Lösung, die sämtliche wohnbaurelevanten Faktoren berücksichtigt, genügen kann. In diesem Sinne wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vorund Nachteilen auszuarbeiten und je nach Ergebnis die erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Weg zu leiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992 Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs über die Preissteigerungen im Wohnungsbau. Hauptverantwortlich sind die jüngeren Entwicklungen auf den Boden- und Hypothekarmärkten. Daneben existiert eine Vielzahl nachgeordneter Kostenfaktoren, die zum überdurchschnittlichen Kostenanstieg im Wohnungsbau beitragen. Dazu gehören verschiedene gesetzliche und andere Normen, doch ist zu beachten, dass gerade die kostenwirksamsten Regelungen häufig ausserhalb des Einflussbereiches des Bundes liegen. So sind für die Baugesetzgebung, die Baupolizeivorschriften, das Planungsrecht und andere Bestimmungen in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Was die ebenfalls kostenrelevanten Qualitätsanforderungen an einzelne Bauleistungen betrifft, werden sie von den Berufs- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft festgelegt Obwohl diese Normen öffentlich-rechtlich unverbindlich sind, setzen sie sich nicht zuletzt auch deshalb durch, weil sie die gestiegenen Ansprüche vieler Wohnungsnachfrager widerspiegeln.
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9. Oktober 1992 N 2165 Motion der christlichdemokratischen Fraktion Verglichen mit den genannten Faktoren sind die Bundesvorschriften als Quellen möglicher Kostensteigerungen von geringerer Bedeutung. Separate Wirkungsanalysen für jede einzelne der in Frage kommenden Bestimmungen würden im Verhältnis zum möglichen Nutzen ausserordentliche Aufwendungen verursachen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, das Anliegen nach Möglichkeit zu prüfen. So wird im Rahmen der Wohnungsmarkt- und Bauforschung das technische, architektonische und organisatorische Potential zur Reduktion der Baukosten untersucht Diese Studien dürften zeigen, in welchen Bereichen Einsparungen grundsätzlich möglich sind, welche Hindernisse bestehen und wie diese beseitigt werden könnten. Erste Anhaltspunkte dazu wird ein Baukostenvergleich mit dem Ausland liefern, der gegenwärtig durchgeführt wird. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3206 Motion der christlichdemokratischen Fraktion Reform des schweizerischen Aus- und Weiterbildungssystems Motion du groupe démocrate-chrétien Formation de base et formation continue. Réforme du système suisse Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschläge für eine Reform des schweizerischen Aus- und Weiterbildungssystems zu erarbeiten, welche die Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft stärken soll. Im Vordergrund stehen:
Erwägungen
1.
die Reform der Berufsausbildung im Sinne der Stärkung der allgemeinbildenden Komponenten und der erhöhten Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsstufen; dabei sind die Arbeiten zur Schaffung einer Berufsmaturität konsequent weiterzuführen;
2.
der Ausbau und die innere Stärkung der HTL und HWV sowie deren Aufwertung zu Fachhochschulen; die Reform muss sowohl die Lehrpläne, die finanziellen, personellen als auch infrastrukturellen Ausstattungen einschliessen; die HTL sind dabei in die Lage zu versetzen, den Wissens- und Technologietransfer in Richtung kleine und mittlere Unternehmen zu verbreiten und zu beschleunigen;
3.
die Weiterbildung der Ausbildner auf allen Stufen des Bildungssystems ist gezielt zu fördern, damit diese ihrerseits den erhöhten Anforderungen gerecht werden. Texte de la motion du 9 juin 1992 Le Conseil fédéral est invité à élaborer, en collaboration avec les cantons, des propositions de réforme du système suisse de formation et de perfectionnement en vue de renforcer la capacité d'adaptation de notre économie. Il mettra l'accent sur:
1.
la réforme de la formation professionnelle en donnant plus de poids à la partie formation générale et en multipliant les possibilités de passage d'un niveau déformation à l'autre. Ce faisant, il continuera résolument les travaux de mise sur pied de la maturité professionnelle;
2.
le développement et le renforcement interne des ETS et des ESCEA, ainsi que sur leur reconnaissance au titre d'écoles professionnelles supérieures. La réforme touchera les horaires d'études, les finances, la dotation en personnel et les équipements. Elle donnera aux ETS les moyens d'accélérer le transfert de savoir et de technologie vers les petites et les moyennes entreprises;
3.
le perfectionnement des enseignants, qui sera systématiquement encouragé à tous les niveaux, afin qu'ils puissent relever les nouveaux défis qui leur seront lancés. Sprecherin - Porte-parole: Grossenbacher Schriftliche Begründung Gut qualifizierte, einsatzbereite Mitarbeiter auf allen Stufen und ein im internationalen Standard hohes Bildungsniveau gelten als wesentliche Bestimmungsfaktoren der Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft und damit der Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften. Durch zeitgemässe Ausbildung und Qualifizierung lassen sich nicht nur die mit dem laufend stattfindenden wirtschaftlichen Wandel verbundenen Anpassungsprobleme besser bewältigen, sondern es werden damit auch Wege zu neuen Perspektiven geebnet Für das schweizerische Bildungssystem stellt sich die Aufgabe, rascher auf die neuen Qualifikationsanforderungen an die Erwerbstätigen reagieren zu können und die Phasen von Schul- und beruflicher Erstausbildung noch besser aufeinander abzustimmen. Zudem gilt es, auf der Basis einer breiten Allgemeinbildung und einer bedarfsgerechten Berufsausbildung ein flexibles System von Weiterbildungsmöglichkeiten aufzustellen. Bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Anpassung der Qualifikationsstruktur der Erwerbstätigen an die Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen der Arbeitsplätze kommt den Unternehmen auch in Zukunft eine grosse Bedeutung zu. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es jedoch wichtig, dass auch für kleinere Unternehmen, welche insbesondere in bezug auf Weiterbildung betriebsbedingte Engpassfaktoren aufweisen, Kooperationsmodelle entwickelt werden, welche die Möglichkeit zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit Berufs-, Ingenieur- und Hochschulen schaffen. Eine blosse Erhöhung der Anzahl der Aus- und Weiterbildungsplätze allein reicht nicht aus, um den sich laufend verändernden Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Es ist auch vermehrt darauf zu achten, dass künftig die beruflichen Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmassnahmen stärker als bisher mit der Arbeitsnachfrage abgestimmt und die jeweiligen Berufswahlentscheidungen von einer nüchternen und sachbezogenen Aufklärung über die voraussichtlichen Nachfrageentwicklungen auf den Arbeitsmärkten unterstützt werden. Développement par écrit Deux facteurs déterminent pour l'essentiel la capacité d'innovation d'une société et l'aptitude d'une économie à relever le défi de la concurrence; c'est, d'une part, l'existence - à tous les échelons - d'un personnel hautement qualifié et motivé, c'est, d'autre part, un niveau de formation générale supérieur à la moyenne des autres pays. Donner aux individus une formation moderne et une qualification adéquate, ce n'est pas seulement leur apprendre à mieux venir à bout des problèmes d'adaptation inhérents aux mutations constantes que connaît l'économie, c'est aussi leur ouvrir de nouveaux horizons. Pour le système suisse de formation, il en résulte la nécessité de réagir avec plus de célérité aux nouveaux défis lancés aux salariés en matière de qualification, et l'obligation de mieux adapter la phase de la formation scolaire à la phase de la première formation professionnelle. Il s'agira de mettre sur pied un système de perfectionnement suffisamment souple qui s'appuiera sur ces deux piliers. Les entreprises continueront à être investies d'une grande responsabilité, à savoir qu'elles devront - en assurant les conditions - continuer à faire en sorte que leurs salariés puissent adapter leur qualification aux mutations dont leur emploi fera l'objet II s'agira encore, dans l'intérêt de l'économie en général, de développer des modèles de coopération destinés aux petites entreprises, lesquelles, de par la nature des choses, n'ont pas les moyens d'assurer -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Motion Scheidegger Construction de logements. Réduction des coûts In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3105 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1992 - 08:00 Date Data Seite 2164-2165 Page Pagina Ref. No 20 021 680 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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