92-3130
Verwaltungsbehörden 27.04.1993 92.3130
27. April 1993Deutsch15 min
Source admin.ch
Motion Gross Andreas 736 N 27 avril 1993 Si oui, quelle est sa décision? Si non, quand entend-il la prendre? Sprecher - Porte-parole: Jaeger Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juli 1992 Der Bundesrat hat am 26. Mai bei der EG ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eingereicht. Die Gründe für diesen Entscheid sind im Bericht des Bundesrates vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft dargelegt. Es kann noch nicht genau angegeben werden, wann die Verhandlungen beginnen werden. Zunächst liegt es nun an der EG-Kommission, ihre vorläufige Stellungnahme zum schweizerischen Verhandlungsgesuch abzugeben. Gegenwärtig bildet die Verwirklichung des Europäischen Wirtschaftsraumes die Priorität in der Integrationspolitik des Bundesrates. Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juillet 1992 Le Conseil fédéral a déposé le 26 mai dernier une demande d'ouverture des négociations en vue de l'adhésion de la Suisse à la CE. Les raisons de cette décision sont exposées dans le rapport du Conseil fédéral du 18 mai 1992 sur la question d'une adhésion de la Suisse à la Communauté européenne. Il n'est pas encore possible de déterminer avec précision la date de l'ouverture des négociations. Il appartient en premier lieu à la Commission de la CE de rédiger son avis préliminaire sur la demande suisse. Aujourd'hui, c'est donc la réalisation de l'Espace économique européen qui constitue la priorité de la politique d'intégration du Conseil fédéral. Frau Grendelmeier: Kein anderes Geschäft zeigt in dieser Deutlichkeit, in welcher rasanten Umwandlung sich unsere Welt befindet - und wir selbstverständlich auch -, was immer noch verschiedene Leute nicht begreifen wollen. Die beiden Interpellationen, die zur Sprache kommen, sind für schweizerische Verhältnisse noch nicht sehr alt, und doch sind sie schon veraltet Ich nehme zuerst diejenige, die etwas mehr als ein Jahr alt ist, in welcher wir uns dafür eingesetzt haben, dass der Bundesrat ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen einreicht Wir haben es damals mit bundesratseigenen Argumenten begründet: Es sei von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz bei der ersten Erweiterungsrunde zusammen mit den anderen neutralen Staaten über Möglichkeiten eines eventuellen Beitritts diskutieren könne, vor allem deswegen, weil für uns Schweizer so sensible Gebiete wie beispielsweise die Neutralität zusammen mit den anderen Neutralen diskutiert werden. Der Bundesrat hat am 26. Mai 1992 dieses Gesuch eingereicht. Unsere Absicht, in die erste Erweiterungsrunde hineinzugelangen und mitdiskutieren zu können, ist gescheitert Wie wir alle wissen, werden diese Verhandlungen demnächst anlaufen, aber eben ohne die Schweiz. Somit hat sich unsere erste Interpellation von selber beantwortet: erstens, weil das Gesuch eingereicht wurde, und zweitens als Folge des 6. Dezember 1992. So können wir uns also zähneknirschend von der Antwort des Bundesrates als befriedigt erklären. Die zweite Interpellation ist noch älter, sie geht auf September 1991 zurück. Sie will eigentlich eine neue Formulierung der Europapolitik des Bundesrates. Unser Exkollege und Ex-Fraktionspräsident Sigmund Widmer wollte vor allem eine Neuformulierung der schweizerischen Aussenpolitik bezüglich eines möglichen EG-Beitritts. Die Stellungnahme des Bundesrates ist im Prinzip identisch mit den Vorstellungen, wie sie in der Botschaft über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens formuliert sind und diese wiederum decken sich mit der sogenannten dritten Option. Zudem hat Herr Bundesrat Cotti vor etwa anderthalb Stunden expressis verbis noch einmal darauf hingewiesen, dass eine umfassende europapolitische Neuorientierung demnächst auf unseren Tischen liegen wird und wir darüber diskutieren können. Ich persönlich halte die dritte Option nach wie vor für die wichtigste, für die entscheidendste, und ich verweise auf mein Votum von gestern: Die Option ist nur der Weg; das Ziel mussfür mich und unsere Fraktion Integration in Europa heissen - und um Gottes Willen nicht Isolation. Wir sind, wie gesagt, auch hier zähneknirschend von den Antworten des Bundesrates befriedigt #ST# 92.3130 Motion Gross Andreas Demokratisierung supranationaler Organisationen Démocratisation des organismes supranationaux Wortlaut der Motion vom 20. Marzi 992 Der Bundesrat wird aufgefordert, den eigenössischen Räten einen Entwurf zu einem neuen Artikel in der Bundesverfassung zu unterbreiten, der den Bund veranlasst, sich in allen supra- und internationalen Institutionen und Organisationen, in denen die Schweiz mitwirkt, für deren Demokratisierung einzusetzen. Darunter ist vor allem der Anspruch und das Recht aller von den internationalen Entscheiden Betroffenen zu verstehen, im entsprechenden Entscheidungsprozess mitwirken zu können. Texte de la motion du 20 mars 1992 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un projet de nouvel article constitutionnel imposant à la Confédération d'oeuvrer à la démocratisation de toutes les institutions et organisations, internationales et supranationales, auxquelles la Suisse participe. Il s'agit avant tout de garantir à tous les bénéficiaires ou victimes de décisions internationales le droit de participer au processus de développement dans le domaine concerné. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, BrüggerCyrill, Bühlmann, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Haering Binder, Hafner Ursula, Jori, Leemann, Leuenberger Ernst, Misteli, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Sieber, Steiger, Vollmer, Weder Hansjürg, Ziegler Jean, Züger, Zwahlen (26) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Globalisierung der Problemursachen wie der Problemlösungsversuche entspricht die zunehmende Bedeutung supranationaler Organisationen, Vereinbarungen und Institutionen. Sie werden in Zukunft immer mehr Aufgaben der alten Nationalstaaten übernehmen, ohne allerdings deswegen notwendigerweise die Zentralisierung der Entscheidungsstrukturen und Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben zu müssen. Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Oeffnung zur Weltgesellschaft und zur Weltinnenpolitik nicht einhergeht mit einem Verlust der Errungenschaften des Staates, der Demokratie und der Volkssouveränität. Je besser dies gelingt, desto eher sind die Bürgerinnen und Bürger bereit, der Oeffnung der Schweiz zuzustimmen. Wir müssen verhindern, dass mit der zunehmenden Bedeutung der supranationalen Entscheidungsebenen ein Verlust der demokratischen -- 1 of 4 -27. April 1993 N 737 Motion Gross Andreas Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger einhergeht. Dies können wir durch den Aufbau einer neuen, supranationalen Souveränitätsebene erreichen, welche möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ja das Recht, gibt, auch auf dieser Ebene direkt und indirekt in die Entscheidungsprozesse einzugreifen. Der Aufbau solcher supranationaler Souveränität bedarf vielfältiger Arbeit, Ressourcen und Bewegungen. Mit einer Verfassungsgrundlage gibt sich der Bund die Möglichkeit, sich entsprechend zu engagieren und in vielfältiger Art verschiedene Anstrengungen zu fördern und zu unterstützen, die den Aufbau und die Verankerung der Demokratie auf der neuen, supranationalen Ebene zum Ziel haben. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1992 Ein Beitritt zu einer internationalen bzw. supranationalen Organisation ist ein Entscheid, der von den beitretenden Staaten souverän und in Kenntnis der Statuten der jeweiligen Institution gefällt wird. In der Schweiz ist die Mitsprache des Volkes durch Artikel 89 Absätze 3 bis 5 der Bundesverfassung geregelt. Im Verlauf der Verhandlungen, die den Beschlüssen der betreffenden Organisation vorangehen, obliegt es ihren Mitgliedstaaten, im Rahmen der Statuten die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Wie der Motionär feststellt, kann sich die Schweiz nur in denjenigen Organisationen, in denen sie mitwirkt, für ihre Anliegen einsetzen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel seiner Integrationspolitik erklärt Weiter hat er die Absicht, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Frage eines UNO-Beitritts wieder aufzugreifen. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion erscheint es zweckmässig, zwischen «klassischen» internationalen Organisationen und supranationalen Organisationen zu unterscheiden. Internationale Organisationen sind perdefinitionem Vereinigungen von Staaten. Aufgrund der Rechtsnatur dieser Organisationen können einzig Staaten bzw. ihre Vertreter die Entscheidträger dieser Organisationen sein; etwas anderes wäre auch mit der Souveränität der Mitgliedstaaten nicht vereinbar. Indessen verfügen «Betroffene» in Form der NGO bereits heute in Uno-Systemen und ändern internationalen Organisationen und Gremien (z. B. auch in der KSZE) über vielfältige Kanäle, um die Entscheidprozesse in teilweise bedeutendem Masse zu beeinflussen. Die Schweiz begrüsst diese Entwicklung und fördert sie in allen Organisationen und Gremien, in denen sie mitarbeitet, nach Kräften. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Schweiz weder Mitglied der EG noch einer anderen supranationalen Organisation. Falls sie der EG beitritt, wird sie sich für die Verstärkung des demokratischen Prinzips bei der Ausübung der Gemeinschaftskompetenzen einsetzen können. Die Formen einer direkten Beteiligung der Bürger an der Ausübung der gemeinsamen Befugnisse (Petitionsrecht, Inititivrecht, usw.) könnten gegebenenfalls in der Diskussion über die Institutionen und die Funktionsweise der EG aufgegriffen werden. Die Motion wirft zudem das Problem der Definition der «Betroffenen» auf. Schon auf innerstaatlicher Ebene hat sich eine allgemein akzeptierte Definition des Kreises der Betroffenen als problematisch erwiesen, noch schwieriger dürfte sich die Suche nach einer europaweit oder gar international akzeptierbaren Definition gestalten. In internationalen Organisationen dürfte die Lösung mit grosser Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen, dass den bevölkerungsreichen Staaten bei der Entscheidfindung ein grösseres Gewicht eingeräumt würde als den kleineren. Ein anderer Ansatz ist kaum denkbar, solange nicht alle Staaten demokratische und offene Gesellschaften sind. Die Ausarbeitung eines Verfassungsartikels, der den Bund verpflichten würde, sich für eine verstärkte Demokratisierung in supra- und internationalen Organisationen einzusetzen, wäre demnach nicht zweckmässig, da ein solcher Verfassungsartikel keinen direkten Beitrag für die Verwirklichung der Anliegen der vorliegenden Motion leisten könnte. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Verfassungsgrundlagen ausreichen, um die Interessen unseres Landes in internationalen und supranationalen Organisationen angemessen wahrnehmen zu können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Gross Andreas: Sie haben gestern vielfach den Mangel an Visionen und Utopien in unserer Diskussion beklagt. Hier haben Sie eine Vision: Sie wurde zwar schon vor einem Jahr eingereicht, vor der IWF-Abstimmung und lange vor der EWR-Debatte. Aber sie ist eine Perspektive für zwei Aufgaben:
Erwägungen
1.
Sie erlaubt Ihnen, eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer für die Oeffnung der Schweiz zur Welt hin zu überzeugen, weil mit dieser Oeffnung kein Verlust an Rechten verbunden ist. Dieser Gegensatz hat letztes Jahr die ganze Debatte geprägt und ist zum Beispiel in der Diskussion von gestern und heute morgen zu kurz gekommen.
2.
Diese Motion eröffnet einen Weg zum Ziel, dass der Souveränitätsverlust der Staaten - welcher sozusagen notgedrungen die Folge der Entwicklung der Welt aufeinander zu ist aufgefangen werden kann und dass mit dem Souveränitätsverlust der Staaten kein Souveränitätsverlust der Bürgerinnen und Bürger einhergeht. Diese Perspektive ist aus zwei anderen Gründen sehr zentral: Erst recht eine komplexere Welt bedarf der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Auch kompliziertere Probleme können Sie nicht lösen, indem Sie jene, die von ihnen betroffen sind, von den Problemen und von der Lösungsfindung einfach ausschliessen. Anders gesagt: Wenn die Staaten für die Problemlösung zu klein geworden sind - die grössten Herausforderungen wie Gerechtigkeit, Frieden und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bedürfen der überstaatlichen Zusammenarbeit -, müssen sie die überstaatliche Zusammenarbeit so organisieren, dass auf dem Weg vom Staat zur überstaatlichen Zusammenarbeit die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich einzumischen, an der Lösung mitzuwirken, nicht verlorengeht. Wenn Sie das so organisieren können, haben Sie eine Chance, die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, die betreffend ihre Rechte sehr sensibel sind, für die Oeffnung zu gewinnen. Die notwendige Oeffnung darf nicht auf Kosten der demokratischen Rechte der Bürger geschehen. Und dieses Problem können Sie nicht lösen, indem Sie nur nach innen kompensieren, was Sie nach aussen verlieren. Sie können es nur so lösen, dass Sie die Demokratie aus ihrer Verknüpfung an den Staat lösen und auf der überstaatlichen Ebene neu einrichten - so wie die Kantone das 1848 mit dem Bund gemacht haben -, so dass die Rechte der Bürger konstant bleiben, sich auf vier Ebenen verteilen, damit die Demokratie nicht sozusagen mit der Souveränität des Staates erodiert. Oder anders gesagt: Da Sie sich ja darin einig sind, dass wir in Zukunft kaum mehr von einer Aussenpolitik, sondern nur noch von einer Weltinnenpolitik sprechen können, müssen sich die Beteiligten verpflichten, auch diese Weltinnenpolitik so demokratisch auszugestalten, wie wir das von der traditionellen Innenpolitik gewohnt sind. In dieser Perspektive, Herr Bundesrat Cotti, ist die Stellungnahme des Bundesrates, an der Sie sich vielleicht noch weniger beteiligt haben, als Sie sich jetzt beteiligen würden, viel zuwenig dynamisch; sie ist viel zuwenig prozessorientiert Aus der Stellungnahme des Bundesrates geht nicht hervor-wenn Sie hier innenpolitisch eine Norm in die Bundesverfassung bringen -, wie Sie in Zukunft aussenpolitisch wirken können und wollen und damit die Basis schaffen, um die Bürgerinnen und Bürger überzeugen zu können, sich mit Ihnen auf diesen Weg zu machen. So haben Sie die Möglichkeit, den Eindruck viel zu vieler Leute aufzufangen, die Oeffnung bedeute einen Verlust von Rechten. Wenn Sie aber jetzt einfach nein sagen und sagen, wir seien noch nicht dabei, dann verkennen Sie die Möglichkeit, dank diesem Vorschlag eher dabeisein zu kön-- 2 of 4 -Motion Spielmann 738 N 27 avril 1993 nen, weil Sie mit dieser Vorleistung die Basis schaffen, die Menschen eher überzeugen zu können. Wir müssen in einen Lernprozess eintreten. Wir müssen diesen Lernprozess aber so gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger mit der Oeffnung zur Welt nicht Rechte verlieren. Und dieser Vorschlag gestattet Ihnen, diesem Gebot nachzukommen. Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen. Kommen Sie, Herr Cotti - der Bundesrat hat die Motion vor einem Jahr ja abgelehnt-, wie bei Herrn Mühlemann auf die Stellungnahme des Bundesrates vom letzten Jahr zurück; gehen Sie nochmals über die Bücher! Bundesrat Cotti: Ueber die Bücher kann man immer gehen, auch weiterhin. Ueber die Dynamik der Stellungnahme des Bundesrates möchte ich keine Urteile abgeben. Ich möchte nur sagen, dass mir die Stellungnahme des Bundesrates nach wie vor absolut sachgerecht erscheint Wir brauchen wahrhaftig keinen Verfassungsartikel, um die demokratische Gestaltung der internationalen Organisationen zu fördern. Ich kann Ihnen versichern, dass das seit jeher das Anliegen unserer Aussenpolitik war und es auch weiterhin bleiben wird. Was die beteiligten Personen anbetrifft, welche von Massnahmen oder Entscheiden internationaler Organisationen betroffen sind oder sein werden, kann ich Sie aus eigener Erfahrung beruhigen. Ich denke an den ganzen Sektor des internationalen Umweltbereichs, in welchem diese Personen über eine Reihe von Organisationen - denken Sie an die Ihnen bekannten NGO usw. -je länger, je mehr in der Lage sind, ihre Meinung im richtigen Moment am richtigen Ort einzubringen. Deshalb wollen wir für eine an sich unbestrittene Zielsetzung nicht die Verfassung ändern. Wir brauchen keine Verfassungsänderung, um diese Politik zu verfolgen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
25.
Stimmen
55.
Stimmen #ST# 92.3343 Motion Rechsteiner Neutralität und EG-Beitrittsverhandlungen Demande d'adhésion à la CE. Sauvegarde de la neutralité Wortlaut der Motion vom 2. September 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, bei den EG-Beitrittsverhandlungen von der Position auszugehen, dass die Militärbündnisfreiheit der Schweiz auch in Zukunft gewährleistet sein soll, und diesen Standpunkt im Rahmen der Verhandlungen zu vertreten. Texte de la motion du 2 septembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé, lors des négociations sur l'adhésion de la Suisse à la CE, de partir du principe que la Suisse n'entend pas conclure, à l'avenir également, d'alliances militaires et de défendre ce principe dans le cadre des négociations. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Bircher Silvio, Bodenmann, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Hubacher, Jori, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Mauch Ursula, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Ziegler Jean, Züger (29) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. November 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 novembre 1992 Die verfassungsmässige Zuständigkeit zur Festlegung eines aussenpolitischen Verhandlungsmandates liegt beim Bundesrat Er wird auch die schweizerische Position für EG-Beitrittsverhandlungen festlegen, sobald der Beginn solcher Verhandlungen absehbar ist Dabei wird es ihm ein Anliegen sein, entsprechend dem im Geschäftsverkehrsgesetz vorgesehenen Verfahren das Gespräch mit dem Parlament und insbesondere mit seinen zuständigen Kommissionen zu suchen. Der Bundesrat hält eine materielle Behandlung der Motion daher fürverfrüht Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Herr Rechsteiner ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3489 Motion Spielmann Förderung der Präsenz der Kantone im Ausland Favoriser la présence des cantons sur la scène internationale Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird gebeten, alle sinnvollen Massnahmen zu ergreifen, die zu einer verstärkten internationalen Präsenz der Kantone führen können. Namentlich sollte er: - die Artikel 9 und 10 der Bundesverfassung weniger starr anwenden; - die internationale Präsenz der Kantone fördern, indem er diesen zum Beispiel das Recht auf eine Vertretung bei der Europäischen Gemeinschaft einräumt, wie es die deutschen Bundesländer haben; - den Kantonen neue Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der europäischen Regionen eröffnen und ihnen im Rahmen der regionalen Arbeitsgruppen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erweiterte Kompetenzen einräumen. Texte afe la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est prié de prendre toutes les mesures utiles permettant de renforcer la présence des cantons sur la scène internationale et notamment en: - assurant une application plus souple des articles 9 et 10 de la constitution fédérale; - favorisant la présence internationale des cantons, par exemple en leur ouvrant le droit à une représentation auprès de la Communauté européenne à l'image des Länder allemands; - développant de nouveaux moyens d'action dans le cadre des régions européennes et pour accroître les compétences des cantons dans le cadre des groupes de travail interrégionaux transfrontaliers. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Borei François, Brunner Christiane, Carobbio, Jeanprêtre, Ruffy, Tschopp, Zisyadis (8)
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Gross Andreas Demokratisierung supranationaler Organisationen Motion Gross Andreas Démocratisation des organismes supranationaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3130 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.04.1993 - 08:00 Date Data Seite 736-738 Page Pagina Ref. No 20 022 649 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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