92-3137
Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.3137
19. Juni 1992Deutsch9 min
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19. Juni 1992 N 1219 Postulat Caccia nach Ansicht der Autoren entstehenden sozialen Kosten auf, verschweigen indessen den - immer auch anfallenden - sozialen Nutzen meistens ganz. Es liegt auf der Hand, dass diese Praxis Verwirrung stiftet und eine sachliche Diskussion verunmöglicht, indem einseitig nur ein Teil des Ergebnisses präsentiert wird. Vergleiche und Abwägungen werden praktisch verunmöglicht, weshalb die Lastenhefte künftig im Sinne des Postulates zu ergänzen sind. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du8avril1992 Bei der Beurteilung der vom Postulat aufgeworfenen Frage sind zwei Fälle zu unterscheiden: - die Beurteilung der Vor-und Nachteileeinereinzelnen Massnahme bzw. eines einzelnen Projektes; - die Beurteilung der Auswirkungen eines ganzen Systems (z. B. des Verkehrssystems, des Strassenverkehrs usw.). Was die Beurteilung von Einzelprojekten betrifft, so ist der Bundesrat mit den Postulanten einig, dass nur eine Gesamtbetrachtung aller Vor- und Nachteile zu richtigen Entscheidungen führt Gerade deshalb hat zum Beispiel die Kommission für eine schweizerische Gesamtverkehrskonzeption in ihren Schlussempfehlungen für grosse Verkehrsprojekte die Durchführung umfassender Zweckmässigkeitsprüfungen verlangt Solche Gesamtbeurteilungen beinhalten regelmässig sowohl die Kosten wie die Nutzen eines Projektes. Verschiedene methodische Vorgehen wurden in den vergangenen Jahren entwickelt und mit Erfolg angewendet Beispiele dafür sind etwa: der Schlussbericht der Kommission zur Ueberprüfung von Nationalstrassenstrecken (NUP) (1981); die Zweckmässigkeitsprüfung der Neuen Eisenbahn-Haupttransversalen (NHT); die Zweckmässigkeitsprüfung der Eisenbahn-Alpentransversale durch die Schweiz (1988). Alle diese Studien zeigen sowohl Kosten wie Nutzen auf. Gesetzlich vorgeschrieben ist heute zwar insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die UVP als alleinige Grundlage zum Entscheid über eine Massnahme oder ein Projekt nicht genügt Das Anliegen des Postulanten ist aber bei der regelmässig durchgeführten umfassenderen Zweckmässigkeitsprüfung für grössere Projekte selbstverständliche Praxis. Von diesen projektbezogenen Untersuchungen sind Analysen zu unterscheiden, die ein ganzes System betreffen. Die Beurteilung der Kosten- und Nutzenaspekte eines solchen ganzen Systems ist methodisch schwieriger. Hier geht es vor allem um die Verteilung der Kosten und Nutzen auf die Verursacher bzw. Nutzniesser. In der Verkehrspolitik zum Beispiel stellt sich die Frage, welche externen Kosten aus Unfällen, Lärm oder Luftverschmutzung von der Allgemeinheit getragen werden, weil sie der Verursacher selber nicht deckt Gleichermassen muss untersucht werden, ob und welche externe Nutzen verursacht werden, die bei einem unbeteiligten Dritten anfallen. Die verschiedenen Kosten- und Nutzenelemente müssen wegen der vielen komplexen Probleme zunächst einzeln untersucht werden. Erst nachher lassen sie sich zu einem Gesamtbild zusammenfügen. Ein solches Beispiel ist die vom EVED kürzlich veröffentlichte Studie über die Kosten von Verkehrsunfällen, die ein einzelnes Element einer ganzen Reihe von weiteren Studien über Kosten wie auch Nutzen darstellt Bei der Analyse der Kosten von Verkehrsunfällen ist es nun aber absurd, im Sinne des Postulates auch deren Nutzen behandeln zu wollen (ein solcher Nutzen könnte etwa sein: Beschäftigungsgarantie für Spitalpersonal). Vielmehr sind Nutzenaspekte in weiteren Einzelstudien zu behandeln. Solche Studien sind für den Verkehrsbereich denn auch in Auftrag gegeben worden, und weitere werden bearbeitet; sie fliessen sodann in eine Gesamtwürdigung ein. Bei diesen systembezogenen Studien kann die Gleichbehandlung von Kosten und Nutzen nicht bei jeder Einzelstudie erreicht werden; die Ausgewogenheit muss in einer Gesamtstudie verwirklicht werden. Die Forderungen des Postulates sind somit bei der Ueberprüfung von Einzelmassnahmen regelmässig erfüllt; bei der Beurteilung eines gesamten Systems wird dem Postulat gemäss gängiger Praxis mit einer zusammenfassenden Gesamtbeurteilung von Kosten und Nutzen entsprochen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3137 Postulat Caccia Erneuerbare Energien. Wettbewerb Postulato Caccia Concorso energie rinnovabili Postulat Caccia Energie renouvelables. Concours Wortlaut des Postulates vom 20, März 1992 Die Verbreitung neuer Energietechniken gehört zu den wichtigsten Zielen der gegenwärtigen Energiepolitik und im speziellen des Programms «Energie 2000» und des Projekts Diane (Durchbruch innovativer Anwendungen neuer Energietechniken). Der Schwierigkeiten sind viele. Eine sticht besonders hervor: die Energie, die mit innovativer Technologie erzeugt wird, ist zum grossen Teil sehr teuer. Die Schweizerische Akademie für Technikwissenschaften (SATW) möchte mit einem Beitrag zum Programm «Energie 2000» dieses Problem angehen. Sie sieht die Organisation eines Wettbewerbs «Erneuerbare Energien» vor, an dem Unternehmen sowie öffentlich- und privatrechtliche Institutionen teilnehmen können. Der Gewinner soll einen ansehnlichen Preis in der Grössenordnung von einer halben Million Franken erhalten. Die SATW verfügt aber eindeutig nicht über die finanziellen Mittel, um einen solchen Wettbewerb allein durchführen zu können. Mit dem vorliegenden Postulat ersuchen wir darum den Bundesrat, aus den für das Programm «Energie 2000» bereitgestellten Mitteln einen namhaften Beitrag an die Durchführung dieses Wettbewerbs zu leisten. Testo del postulato del 20 marzo 1992 La diffusione delle nuove tecniche energetiche è uno degli obiettivi importanti dell'attuale politica energetica ed in particolare del programma Energia 2000 e del progetto Diane (Disseminazione Intensiva di Applicazioni di Nuove Energie). Le difficoltà non mancano e tra queste emerge in particolare il prezzo elevato dell'energia prodotta con gran parte delle tecnologie innovative. L'Accademia Svizzera delle Scienze Tecniche (ASST) si propone di dare un contributo al programma Energia 2000 attaccandosi proprio a questo problema Intende organizzare un concorso «Energie rinnovabili» destinato ad industrie e istituzioni di diritto pubblico e privato, dotato di un premio sostanzioso, dell'ordine di mezzo milione di franchi. L'ASST si trova palesemente in condizioni finanziarie tali da non permettere lo svolgimento del concorso con le sue sole risorse. Con il presente postulato si chiede al Consiglio federale di dare un contributo finanziario determinante allo svolgimento di questo concorso, attraverso i mezzi disponibili per il programma Energia 2000.
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Interpellation Seiler Hanspeter 1220 N 19 juin 1992 Texte du postulat du 20 mars 1992 La diffusion des nouvelles techniques énergétiques est un des objectifs principaux de la politique dans le domaine de l'énergie, et en particulier du programme Energie 2000 et du projet DIANE (Dissémination intensive des applications des nouvelles énergies). Les problèmes ne manquent pas, et notamment celui du prix élevé des énergies produites au moyen de technologies novatrices. L'Académie suisse des sciences techniques (ASST) se propose de contribuer au programme Energie 2000 en s'attaquant précisément à ce problème. Elle a l'intention d'organiser un concours «Energies renouvelables» qui s'adresserait aux industries et aux organismes de droit public et privé, et qui serait doté d'un prix substantiel, de l'ordre d'un demi million de francs. Or en raison de la précarité de sa situation financière, l'ASST n'est pas en mesure de financer le concours avec ses seules ressources. Par le présent postulat, je prie le Conseil fédéral de soutenir financièrement ce concours, en puisant dans les fonds alloués au programme Energie 2000. Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Cotti, Darbellay, Deiss, Ducret, Epiney, Fischer-Seengen, Gobet, Maître, Theubet.Tschopp (10) Schriftliche Begründung - Motivazione scritta Développement par écrit L'autore rinuncia alla motivazione e desidera una risposta scritta Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Risposta scritta del Consiglio federale del 6 maggio 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 mai 1992 II Consiglio federale accetta il postulato. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3123 Postulat Bürgi Für ein transparentes Wahlrecht Pour une meilleure transparence électorale Wortlaut des Postulates vom 19. März 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 31 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte dahingehend zu ändern, dass bei Wahlen parteiübergreifende Listenverbindungen bzw. Unter-Unter-Listenverbindungen ausgeschlossen werden. Texte du postulat du 19 mars 1992 Le Conseil fédéral est invité à modifier l'article 31 de la loi fédérale sur les droits politiques de façon à exclure, lors des élections, les apparentements et sous-sous-apparentements de listes dépassant le cadre des partis. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Blatter, Bühler Simeon, Columberg, David, Deiss, Dormann, Epiney, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Oehler, Raggenbass, Ruckstuhl, Rutishauser, Schnider, Spoerry, Stucky (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Neueste Untersuchungen haben gezeigt, dass bei der Wahrnehmung der politischen Rechte durch die Bürgerinnen und Bürger Sachabstimmungen gegenüber Wahlen an Zuspruch und Interesse gewinnen. Ein Grund liegt darin, dass die Bürgerinnen und Bürger bei Sachabstimmungen in aller Regel über die Tragweite ihrer Entscheide informiert sind. Dies ist bei Wahlen nach dem heutigen Recht nicht immer der Fall. Die rein wahltaktische und extensive Ausnützung der Möglichkeit, zwischen politisch unterschiedlichen Gruppierungen Listenverbindungen und gar Unter-Unter-Listenverbindungen einzugehen, führt dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr abschätzen können, was mit ihrer Wahl geschieht Die fehlende Transparenz fördert die Wahlabstinenz und untergräbt letztlich das Vertrauen in die Parteien und politischen Institutionen. Es kann aber nicht Sinn eines an und für sich begrüssenswerten minderheitsfreundlichen Wahlsystems sein, Verwirrung zu stiften. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 1. Juni 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 1er juin 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Thür bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Verschoben -Renvoyé #ST# 92.3092 Interpellation Seiler Hanspeter Unterstützung der Schweiz beim wirtschaftlichen (Wieder-)Aufbau im Baltikum Soutien de la Suisse à la reconstruction économique dans les Pays baltes Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1992 Die wirtschaftliche Entwicklung in vielen Staaten des osteuropäischen Raums nimmt ein besorgniserregendes Ausmass an. Die private, öffentliche und internationale Hilfeleistung an Staaten der ehemaligen Sowjetunion konzentriert sich auf einige GUS-Länder. Die drei Kleinstaaten im Baltikum scheinen dabei etwas in Vergessenheit zu geraten, obschon die wirtschaftlichen Probleme hier ebenso gross sind. Ich bitte den Bundesrat deshalb um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Erwägungen
1.
Wie beurteilt der Bundesrat die historisch und staatspolitisch begründbare Verpflichtung der Schweiz, gerade diesen drei Kleinstaaten Litauen, Lettland und Estland besondere Unterstützung beim wirtschaftlichen (Wieder-)Aufbau zu gewähren?
2.
Ist der Bundesrat bereit, Ausnahmen von Artikel 13BVO(SR
823.21
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer) zu gewähren, um jungen Berufsleuten und Studenten aus diesen Staaten eine Weiterbildung und ein Kennenlernen marktwirtschaftlicher Mechanismen zu ermöglichen?
3.
Ist der Bundesrat bereit, solche Projekte finanziell zu unterstützen und damit Teile der bewilligten Osteuropa-Kredite effizient und wirtschaftshilfewirksam einzusetzen?
4.
Welche anderen Unterstützungsmassnahmen gedenkt der Bundesrat im Falle dieser drei Staaten zu treffen?
5.
Wann und unter welchen Voraussetzungen könnte die Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger dieser drei Kleinstaaten aufgehoben werden?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Caccia Erneuerbare Energien. Wettbewerb Postulat Caccia Energie renouvelables. Concours Postulato Caccia Concorso energie rinnovabili In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3137 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1219-1220 Page Pagina Ref. No 20 021 303 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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