92-3151
Verwaltungsbehörden 03.06.1992 92.3151
3. Juni 1992Deutsch17 min
Source admin.ch
Postulat Dettling 808 N 3 juin 1992 contenants fermés, et les quantités mises en oeuvre n'excèdent pas 15 tonnes par an (uniquement pour la lutte contre le feu). Un groupe de travail mis sur pied par l'OFEFP et composé de représentants des milieux intéressés recherche actuellement des solutions pour répondre aux problèmes (techniques, financiers, d'organisation) que pose encore l'élimination de ces substances.
Erwägungen
4.
L'OFEFP, office compétent en la matière, a impulsé ou soutenu plusieurs projets de recherche visant à identifier les substituts possibles aux technologies axées sur l'emploi des CFC, notamment dans les domaines de l'isolation thermique, des solvants et de la protection contre les incendies. Ces efforts ont par exemple donné lieu à la publication des deux travaux de recherche suivants dans la série des Cahiers de l'environnement de l'OFEFP: - Remplacement du CFC-113 dans l'industrie (no 111 ); - Substitution FCKW-haltiger Wärmedämmstoffe im Hochbau (le remplacement des isolants thermiques contenant des CFC dans le bâtiment; en langue allemande uniquement, no 113). Par ailleurs, des spécialistes suisses sont membres des groupes de travail qui, mis sur pied dans le cadre du Protocole de Montréal, sont chargés d'identifier et d'évaluer les substituts possibles aux solvants et aux produits traditionnellement employés dans la protection anti-incendie.
5.
En automne 1992, aura lieu à Copenhague la prochaine réunion ordinaire des Etats parties au Protocole de Montréal, et rien qu'avant Pâques il n'y aura pas moins de trois conférences internationales (dont une réunion préparatoire des parties) consacrées à la préservation de la couche d'ozone. Ces conférences permettront aux parties de s'accorder sur les conditions d'un nouveau renforcement du protocole, le point d'orgue de ce processus étant constitué par la Conférence des Nations Unies sur l'environnement et le développement (CNUED) qui se tiendra en juin à Rio; se déroulant au plus haut niveau, elle sera le cadre idéal pour arrêter les principes qui régiront la révision de l'accord de Montréal. A Copenhague, enfin, les Etats parties approuveront les amendements ainsi mis au point. La position de la Suisse en ce qui concerne l'interdiction des substances appauvrissant la couche d'ozone s'orientera d'après les dispositions de l'arrêté du Conseil fédéral en date du 14 août 1991 (modification de l'ordonnance sur les substances). Frau Gonseth: Die grüne Fraktion ist von der Antwort teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 38 Stimmen Dagegen 61 Stimmen #ST# 92.3151 Postulat Dettling Alarmwerte für Stickstoffdioxid und Ozon Dioxyde d'azote et ozone. Valeurs d'alarme Wortlaut des Postulates vom 20. März 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, beim Stickstoffdioxid sowie beim Ozon sogenannte Alarm- oder Interventionswerte festzulegen und dieselben möglichst umgehend, jedenfalls noch vor den Sommermonaten, in geeigneter Form und mit der notwendigen Erläuterung einer breiten Oeffentlichkeit bekanntzumachen. Texte du postulat du 20 mars 1992 Le Conseil fédéral est invité à fixer des valeurs d'alarme ou d'intervention pour le dioxyde d'azote et l'ozone et à en informer la population de manière appropriée et aussi rapidement que possible, mais en tout cas avant l'été. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Bonny, Bührer Gerold, Cincera, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fritschi Oscar, Giger, Gysin, Heberlein, Hegetschweiler, Mauch Rolf, Miesch, Mühlemann, Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Stucky, Tschuppert Karl, Wittenwiler (21 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Luftreinhalte-Verordnung sind schon seit Jahren Immissionsgrenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe festgeschrieben. Diese geben in erster Linie längerfristige Zielvorstellungen an und sind - wie der Bundesrat in der Fragestunde vom 9. März 1992 feststellte - keine Alarmwerte. Es ist daher ein dringendes Gebot korrekter Information, in der Praxis zwischen diesen beiden Gruppen von Werten zu unterscheiden. Andernfalls werden fahrlässig Aengste und Aggressionen geschürt, oder es wird Abwehrhaltungen oder politischem Desinteresse Vorschub geleistet. Nun hat aber der Bundesrat bislang einzig beim Schwefeldioxid sogenannte «Warn- oder Interventionsstufen» festgelegt, bei deren Erreichen die Behörden zu intervenieren haben. Diese Alarmwerte liegen übrigens deutlich höher als die entsprechenden Immissionsgrenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung. Dagegen gibt es weder beim Stickstoffdioxid noch beim Ozon in der Schweiz, notabene im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, keine solchen Alarm- oder Interventionswerte. Deshalb dienen heute immer noch die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung als Alarmwerte. Dies ist falsch, weil die Immissionsgrenzwerte zur Verhinderung von möglichen Schäden durch Langfristbelastungen bewusst niedrig angesetzt und daher in der kritischen Zeit relativ leicht überschritten werden, ohne dass dies zumindest eine direkte Schädigung der Bevölkerung bewirkt. Die Folge dieses Mangels ist, dassdurch manche Medien und politische Kreise verstärkt - leicht der falsche Eindruck entsteht, es herrsche eine die Gesundheit akut bedrohende Smogsituation vor. Der Bundesrat wird daher dringend ersucht, möglichst umgehend Alarm- oder Interventionswerte mit Bezug auf das Stickstoffdioxid und das Ozon festzulegen und dieselben der Bevölkerung mit den erforderlichen Erläuterungen bekanntzugeben. Nur auf diese Weise kann dem nicht zuletzt auch in den Medien bewusst oder unbewusst verbreiteten Wirrwarr endlich Abhilfe geschaffen werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992 Zu den Fragen der Alarm- oder Interventionswerte und -konzepte hat der Bundesrat wiederholt Stellung bezogen, insbesondere in seinen Antworten auf die Interpellation Müller-Meilen vom 6. März 1989, das Postulat Carobbio vom 9. März 1989, die Interpellation Leutenegger Oberholzer vom 7. Juni 1989, das Postulat Bühler Simeon vom 19. September 1990 und die Interpellation Frey Walter vom 21. März 1991. Die grundsätzlichen Aussagen dieser Antworten haben nach wie vor Gültigkeit Der Bundesrat hat die Einführung von Warn- und Alarmkonzepten für Ozon und Stickstoffdioxid zur Bekämpfung von Krisensituationen jeweils klar abgelehnt An seiner Sitzung vom 12. Februar 1992 hat er den Verzicht zur Einführung von Warnund Alarmkonzepten erneut bekräftigt. Die Sachlage wurde der Oeffentlichkeit an der Pressekonferenz vom 14. Februar 1992 ausführlich erläutert Folgende Gründe sprechen für diese Haltung:
1.
Aus lufthygienischer Sicht wäre es verfehlt, mit Massnahmen zuzuwarten, bis Alarmwerte - das heisst alarmierend hohe Schadstoffwerte - auftreten. Die Luftreinhalte-Politik kann sich nicht auf ein Krisenmanagement abstützen, sondern muss im Sinne des Umweltschutzgesetzes auf einen dauerhaften Schutz des Menschen und seiner Gesundheit ausgerichtet sein. Die betreffenden fachlichen Erläuterungen und Begründungen sind in den Berichten der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, «Ozon in der Schweiz», vom April 1989, und «Ausmass und gesundheitliche Auswirkungen von Episoden erhöhter Stickstoffdioxid-Immissionen -- 1 of 4 -3. Juni 1992 N 809 Postulat Dettling in der Schweiz», vom März 1991, ausführlich dargelegt. Beide Berichte sind öffentlich zugänglich.
2.
Das schweizerische Umweltschutzgesetz kennt keine Alarmwerte für Luftverunreinigungen. Beim Erlass der Luftreinhalte-Verordnung hat der Bundesrat deshalb darauf verzichtet, solche Werte, die keine gesetzliche Grundlage haben, festzulegen.
3.
Die Immissionssituation in der Schweiz ist wesentlich besser als beispielsweise jene von Los Angeles, Mexico-City oder Athen, wo jeweils so hohe Schadstoffkonzentrationen erreicht werden, dass einschneidende Sofortmassnahmen unumgänglich sind. Durch die mittelfristig orientierte Luftreinhalte-Politik der Schweiz konnten die Immissionen auf ein Niveau begrenzt werden, welches Alarmwerte unnötig macht. Die Informationspolitik des Bundesrates sowie der Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden über die Luftverschmutzungssituation ist klar und sachlich breit abgestützt. Mit der Sommersmog-Information der Eidgenössischen Kommissionfür Lufthygiene von 1989 und der Informationskampagne «Ozon liegt in der Luft» vom Frühjahr 1991 ist es gelungen, viele unnötige Aengste in der Bevölkerung abzubauen und die Akzeptanz für Massnahmen zur dauerhaften Bekämpfung der Luftverschmutzung zu steigern. Auch 1992 wird diese Informationspolitik mit einer Informationskampagne «Ozon 92» konsequent weitergeführt. Dabei soll dem Unterschied zwischen Grenz- und Alarmwerten besonderes Augenmerk geschenkt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Dettling: Ich habe den offenbar etwas besseren Weg des Postulates gewählt, so dass mir jetzt Gelegenheit zu einem Votum gegeben wird. Ich will es gleich vorwegnehmen: Bei meinem Postulat geht es nicht um mehr oder weniger Ozon in der Luft, es geht auch nicht um einen zusätzlichen Massnahmenplan. Ebensowenig geht es darum, an den in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerten für Ozon oder Stickstoffoxid zu rütteln oder diese Werte gar heraufzusetzen. Nein, es geht vielmehr um die Frage der Informationspolitik des Bundes und des Buwal im besonderen in dieser sehr wichtigen Frage. Gerade deshalb bin ich mit dem Ablehnungsantrag des Bundesrates nicht einverstanden und beantrage Ihnen, mein Postulat gutzuheissen. Unbestritten ist, dass es namentlich bei dem für Ozon in der Luftreinhalte-Verordnung vorgesehenen Immissionsgrenzwert von 120 Mikrogramm um einen sogenannten Unbedenklichkeitswert geht. Das heisst, es handelt sich um ein mittelfristig anzustrebendes Ziel. Als solches ist dieser Immissionsgrenzwert zu Recht tief angesetzt, um mittelfristig das Ziel einer guten und sauberen Luft zu erreichen. So weit, so gut Nun sagt aber dieser mittelfristige Mittel- oder Zielwert, welcher notabene heute in keinem westlichen Industriestaat flächendeckend auch nur annähernd erreicht wird, nichts oder jedenfalls nur wenig über die Gefährdung der Bevölkerung aus. An warmen Sommertagen können nämlich diese Werte kurzfristig ohne weiteres auf 150 bis 200 Mikrogramm pro Kubikmeter ansteigen, ohne dass dies von der Bevölkerung überhaupt wahrgenommen wird. Dies bezeichnet man hierzulande als Sommersmog oder häufig als Alarmsituation, obgleich damit keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung verbunden ist. Der Ausdruck «Sommersmog» stammt übrigens aus Los Angeles, wo während längeren Perioden schon Ozonwerte von sage und schreibe 700 Mikrogramm pro Kubikmeter-bei uns liegt der Immissionsgrenzwert bei 120 Einheiten - gemessen wurden. Die Gefährdungswerte oder sogenannten Alarmwerte liegen wesentlich höher als die tiefen Immissionsgrenzwerte, wie das etwa der österreichische Ozonwarnplan deutlich macht Zu Recht hat der Bundesrat daher in jüngster Zeit immer wieder betont: Grenzwerte sind keine Alarmwerte. Ich frage Sie: Was nützt diese Feststellung in der Praxis, wenn in den Medien mangels Alarmwerten konstant, ja mit einer gewissen Hartnäckigkeit, um nicht zu sagen mit System, das zeitweilige Ueberschreiten der tiefen Immissionsgrenzwerte als Sommersmog bezeichnet und damit immer wieder das vermeintliche Gefahrenpotential für die Bevölkerung heraufbeschworen wird? Ich will hier die Ueberschreitung der Ozongrenzwerte keineswegs verniedlichen. Doch mit Verlaub gesagt: Bei diesem Vorgehen wird der Bevölkerung immer wieder ein X für ein U vorgemacht So etwa, wenn in der SDA-Meldung vom 27. Mai steht: «Mit hoher Ozonbelastung steht wieder der Sommersmog bevor.» Und in der Folge dieses bevorstehenden Ereignisses werden alle möglichen gesundheitlichen Schäden und Krankheiten aufgezählt, ohne auch nur irgendwo zu erwähnen, dass dieselben für das Gros der Menschen nur bei hohen Konzentrationen, eben bei wesentlich höheren Alarmwerten, auftreten werden. Oder wenn uns jetzt wieder das Fernsehen jeden Abend anhand des Immissionsgrenzwertes und nicht des Alarmwertes einen Soll/lst-Vergleich franko Haus liefert Dies ist, gelinde gesagt, eine konstante Falschinformation, die vor allem auch zu falschen Reaktionen Anlass gibt Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob mit dieser höchst fragwürdigen Informationspolitik nicht in der Bevölkerung unnötig Aengste geschürt werden, ob die Bevölkerung nicht ständig auf Trab gehalten und indoktriniert wird, ob damit nicht indirekt der Bevölkerung der Sachverstand abgesprochen wird, zwischen Alarm- und mittelfristigen Zielwerten zu unterscheiden; ob die Medien damit nicht behindert werden, gerade in dieser wichtigen Frage die dringend notwendige Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten. Darum ersuche ich den Bundesrat und insbesondere Sie, Herr Bundesrat Cotti, dringend, das Postulat - übrigens wurde schon früher von Kollega Walter Frey eine Interpellation mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht-erheblich zu erklären. Frau Gonseth: Im Namen der grünen Fraktion möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat Dettling klar abzuweisen. Nach den Zielsetzungen unseres Umweltschutzgesetzes sind keine Alarmwerte vorgesehen, und das ist auch nicht nötig, weil wir unsere Bevölkerung langfristig mit unseren Immissionsgrenzwerten schützen wollen. Diese sind so vorgesehen, dass unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume und Lebensgemeinschaften nicht gefährdet sind. Diese Ziele müssen wir erreichen. Definitionsgemäss liegen Warn- und Alarmwerte in einem alarmierend hohen Bereich, in dem die akut auftretenden Schädigungen bereits so stark sind, dass die Bevölkerung sofort gewarnt oder alarmiert werden muss. Beim Erreichen solcher Werte handelt es sich somit um eine Krisensituation. Das wollen wir in der Schweiz nicht Ich erinnere Sie zum Beispiel an die Alarmwerte in Griechenland. Wenn in Athen der Verkehr gesperrt werden muss, werden auch regelmässig viele Menschen in die Spitäler eingewiesen, und Todesfälle kommen vor. Das brauchen wir bei uns wahrlich nicht. Beim Ozon haben wir sowieso gar keinen Spielraum, weil oberhalb des Grenzwertes von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter bei empfindlichen Personen ja schon Symptome aufzutreten beginnen. Eine neuere Untersuchung von der Höhenklinik Barmelweid hat gezeigt, dass bereits bei diesen wenigen Ueberschreitungen bis beispielsweise 150 oder 200 Mikrogramm pro Kubikmeter vermehrte Einweisungen vorkommen; betroffen sind Patienten, die an Lungenkrankheiten leiden und deshalb zur empfindlichen Personengruppe gehören. Es ist auch gar nicht nötig, dass wir unsere Bevölkerung mit Alarmwerten «beruhigen», dass sie meinen, bei uns sei die Luft bereits gut, wenn keine Alarmwerte gemessen werden. Dem ist keinesfalls so. An einem Kongress «Umwelt und Medizin» im Februar dieses Jahres im Inselspital wurde eine neue Untersuchung von Prof. Wüthrich (Universitätsspital Zürich) vorgestellt, welche ganz klar gezeigt hat, dass inzwischen bei uns die Zahl der Leute, die an Atemwegallergien leiden, bis zu 15 Prozent angestiegen ist; die höchste Zahl haben wir im Kanton Tessin. Das ist eine Zunahme von mehr als 10 Prozent in den letzten
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Jahren. Sie können also nicht sagen, wir müssten jetzt die Bevölkerung beruhigen und nichts mehr tun.
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Postulat Dettling 810 N 3 juin 1992 Ich bitte Sie dringend, dieses Postulat abzuweisen. Was wir brauchen, ist die Einhaltung unserer Luftreinhalte-Verordnung. Ich bitte den Bundesrat, zu erklären, was er unternehmen will; Stichwort mittelfristige Massnahmen, die endlich kommen sollten, damit die Vorläufersubstanzen von Ozon endlich vermindert werden können. Scherrer Jürg: Ich bitte Sie im Namen der Fraktion der Auto-Partei, das Postulat Dettling zu überweisen. Die Grenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung sind nicht nur die tiefsten der Welt, sie sind gleichzeitig nie erreichbar und demzufolge, das hat der Bundesrat kürzlich in verdankenswerter Weise endlich festgestellt, nicht als Alarmwerte zu interpretieren. Es fragt sich natürlich, wie man weitergehen will. Im vollen Wissen, dass es sich bei den schweizerischen Grenzwerten um Unbedenklichkeit und um keine Alarmwerte handelt, die immer überschritten werden, können wir so weiterfahren: jeden Tag im Sommer ein Medientheater, eine Verunsicherung des Volkes! Geschehen wird nichts, das kann ich Ihnen sagen, denn wenn Sie diese Luftreinhalte-Grenzwerte mit Zwangsmassnahmen einhalten wollen, richten Sie den Werkplatz Schweiz noch weiter zugrunde. Es werden Betriebe stillgelegt werden müssen; es wird noch mehr Arbeitslose geben. Das kann die Politik, das kann dieses Parlament nicht verantworten. Wir sind ebenfalls dezidiert der Ansicht, dass wir gleich verfahren sollen wie andere Länder, Japan zum Beispiel: Es hat zwar den gleichen Stundenmittelgrenzwert beim Ozon - bei anderen Werten sind sie dann höher - wie die Schweiz, nämlich
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Mikrogramm pro Kubikmeter. Aber erst bei etwa 300 Mikrogramm pro Kubikmeter kommt die erste Warnstufe. Sie werden staunen: In Japan wird dann nicht etwa der Strassenverkehr lahmgelegt, sondern dann wird bei gewissen Industriebetrieben, die schon zum voraus bestimmt sind, die Produktion gedrosselt. Bei einem weiteren Grenzwert werden noch mehr Industriebetriebe gedrosselt, und das geht so weiter bis 800 Mikrogramm pro Kubikmeter Ozon. Erst dann werden Einschränkungen beim Strassenverkehr verfügt Mit sogenannten Alarmwerten oder Interventionswerten können wir etwas anfangen. Da weiss das Volk, dass zwar der absolute, theoretisch denkbare Unbedenklichkeitswert überschritten ist, aber z. B. bei 150 Mikrogramm pro Kubikmeter Ozon keine Gefahr besteht, also auch kein Grund für Panikmache in den Medien. Das dient der Information des Volkes, und das dient vor allem der Sicherheit und der Rechtssicherheit Zu Frau Gonseth möchte ich noch etwas sagen. Ich hätte von ihr gerne eine Antwort Sie hat Griechenland zitiert, ab und zu wird auch Mailand erwähnt, da herrsche Smog. Ich möchte einmal erfahren, ab welchen Messwerten von Luftschadstoffen in Athen, in Mailand, in Barcelona oder welche Städte auch immer zitiert werden tatsächlich interveniert wird. Diese Werte - die verschweigen Sie bewusst - liegen natürlich um ein x-faches höher als die zu tief angesetzten schweizerischen Luftreinhalte-Grenzwerte. Was den Anstieg der Atemwegerkrankungen betrifft, glaube ich Ihnen sogar. Aber die Ursache wieder bei den Emissionen von Industrie, Gewerbe und Verkehr zu suchen, ist ein einfaches Denkmodell. Wir wissen mittlerweile, dass besonders beim Hausbau sehr viel Kunststoff verwendet wird, worauf gewisse Leute allergisch reagieren. Und wenn Sie als Aerztin Fachliteratur lesen, dann wissen Sie z. B. auch, dass die Hausstaubmilbe, die sich besonders in Spannteppichen ansiedelt, zu Atemwegerkrankungen führen kann und in vielen Fällen eben auch führt. Aber nennen Sie diese Tatsachen hier nicht im Zusammenhang mit Luftreinhalte-Grenzwerten, die Sie persönlich zu Alarmwerten umfunktionieren wollen, und verunsichern Sie unsere Bevölkerung nicht noch weiter. Bitte überweisen Sie das Postulat Dettling, damit wir endlich Klarheit haben, wie es weitergehen soll. Bundesrat Cotti: Es ist nicht so, dass der Bundesrat den Unterschied zwischen Alarmwerten und Immissionsgrenzwerten erst vor kurzem entdeckt hat, Herr Scherrer. Ich muss Ihnen ganz einfach vorlesen, was schon vor langem von Seiten der Spezialisten aus dem Buwal gesagt wurde, damit Sie erkennen, wie die Situation genau aussieht: «Immissionsgrenzwerte sind keine Alarmwerte. Alarmwerte werden bei alarmierend hohen Schadstoffbelastungen angewendet Sie liegen deshalb deutlich höher als Immissionsgrenzwerte und dienen der Auslösung von Notstandsmassnahmen. Die schweizerische Gesetzgebung kennt keine Alarmwerte für Luftschadstoffe. Die schweizerische Luftreinhaltung basiert nicht auf einem Krisenmanagement,» - zum Glück! -, «sondern auf der dauerhaften progressiven Sanierung der Schadstoffbelastung.» Das sind die wichtigen Elemente, welche traditionell unsere Luftreinhaltepolitik bewegt haben. Es war an sich interessant, dass im letzten Winter eine öffentliche Auseinandersetzung zur - ich möchte betonen: nochmaligen - Klärung dieser Begriffe beigetragen hat Die Oeffentlichkeit wurde nochmals klar informiert. Wir hatten sogar einen bekannten Lungenspezialisten engagiert, der die Situation in Anwesenheit von zwei Bundesräten absolut klar dargestellt hat Die Ueberschreitung der Immissionsgrenzwerte schafft noch keine allgemeinen Gefahren für die Volksgesundheit Wir haben das Buwal beauftragt, diese Information systematisch weiterzugeben, weil - Herr Dettling, Sie haben recht - die Gefahr natürlich besteht, dass mit dieser Information Missverständnisse und unnötige Alarmsituationen entstehen. Aber ich möchte anderseits betonen, dass jener Professor auch sagte, dass bei einer Reihe von Risikogruppen, insbesondere älteren Personen und Kleinkindern, schon bei Ueberschreitung der Immissionsgrenzwerte Atembeschwerden entstehen können. Es gilt ganz einfach, diese Information korrekt weiterzugeben, damit die möglicherweise Gefährdeten die nötigen Schutzmassnahmen treffen können; dabei dürfen aber nicht Missverständnisse in der breiten Bevölkerung entstehen. Der Bundesrat war sich im letzten Dezember absolut im klaren darüber, dass wir in der Schweiz gar keine Alarmwerte brauchen, denn wir haben nie so hohe Werte, wie sie in anderen Ländern, die diese Alarmwerte kennen, festgestellt werden; das Beispiel Kalifornien wurde mehrfach erwähnt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit Alarmwerten Regelungen getroffen würden, die in unserem Land überhaupt nicht notwendig sind. Wichtig, Herr Dettling, ist hingegen die Information der Bevölkerung, die wir weiterführen wollen. Noch ein letztes Wort zu Ihnen, Frau Gonseth: Wir sind auf dem Weg der progressiven Re-Etablierung unserer Werte und der Erreichung unserer Ziele, die neue Massnahmen verlangen. Wir haben schon im letzten Februar die Vorgaben für die verschiedenen Departemente angemeldet. Ich wäre Ihnen dankbar dafür, wenn Sie einmal die Zahlen lesen würden, die vom Buwal publiziert werden und die aufgrund der bis heute schon getroffenen Massnahmen die wesentlichen Verbesserungen in bezug auf die Luftbelastung aufzeigen. Ich finde, dass in dieser Debatte ein weiteres Mal sehr extreme Positionen aufeinandergeprallt sind. In Tat und Wahrheit haben wir unsere Luft schon weitgehend verbessert. Die Immissionsgrenzwerte müssen bestehen bleiben, sie müssen aberHerr Dettling, insofern haben Sie recht - als das betrachtet werden, was sie tatsächlich sind. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
53.
Stimmen
46.
Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Dettling Alarmwerte für Stickstoffdioxid und Ozon Postulat Dettling Dioxyde d'azote et ozone. Valeurs d'alarme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3151 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1992 - 15:00 Date Data Seite 808-810 Page Pagina Ref. No 20 021 224 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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