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Entscheid

92-3152

Verwaltungsbehörden 19.06.1992 92.3152

19. Juni 1992Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

die Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxid sowie die Gewährleistung ihrer Einhaltung auch ausserhalb von Prüfbedingungen;

2.

die Gestaltung der Prüfung in einer Weise, welche die Dauerbelastung der emissionsrelevanten Bauteile und Einstellungen besser erfasst;

3.

die konsequente Bevorzugung verbrauchsarmer Fahrzeuge bei der fiskalischen Belastung und bei ändern Anordnungen, um auf diesem Weg auch den Ausstoss von Kohlendioxid zu senken. Texte du postulat du 20 mars 1992 Le Conseil fédéral est invité à examiner comment franchir un nouveau pas dans la réduction des émissions de gaz d'échappement des véhicules à moteur, afin de compenser au moins l'accroissement de la pollution atmosphérique due au nombre toujours plus grand de véhicules par l'application des nouvelles connaissances techniques. Il faut notamment, aux niveaux national et international:

1.

abaisser les valeurs limites des émissions de monoxyde de carbone, d'hydrocarbures et d'oxydes d'azote et faire en sorte qu'elles soient respectées même en dehors des contrôles;

2.

concevoir les contrôles dételle sorte que la pollution permanente inhérente aux éléments de construction et aux réglages soit enregistrée plus précisément;

3.

imposer moins lourdement les véhicules consommant peu de carburant et les favoriser également par d'autres dispositions, afin de réduire aussi de cette façon les émissions de dioxyde de carbone. Mitunterzeichner-Cosignataires: Comby, Tschopp, Wanner (3) Schriftliche Begründung - Développement par écrit

1.

Die heute geltenden schweizerischen Emissionsgrenzwerte für Personenwagen sind am 1. Oktober 1987, also vor über viereinhalb Jahren, in Kraft getreten. Seither hat auf dem Gebiete der Begrenzung der Autoschadstoffe eine intensive technische Entwicklung stattgefunden. Nach den Feststellungen des Leiters des Institutes für Energietechnik an der ETH Zürich sind schon heute Autokatalysatoren mit einer die geltenden Grenzwertvorschriften weit unterlaufenden Leistung in Gebrauch.

2.

Der Staat Kalifornien hat im Oktober 1990 ein Massnahmenpaket beschlossen, das bis zum Jahre 2003 eine markante schrittweise Verschärfung der heutigen Autoschadstoffgrenzwerte vorsieht, welche im wesentlichen mit den schweizerischen übereinstimmen. Bis zum Jahre 2000 soll beispielsweise der Stickoxidausstoss der Personenwagen auf etwa einen Fünftel des heute geltenden Grenzwertes reduziert werden.

3.

Auch auf anderen Gebieten ist weltweit eine intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Verbesserung der Schadstoffsituation im Strassenverkehr im Gange, zum Beispiel im Bereiche der Lastwagen, Elektromobile, Hybridautos usw. Diese Entwicklungstätigkeit muss durch staatliche Massnahmen kanalisiert und mit Zielfristen konkretisiert werden, wie das in Kalifornien und in den Vereinigten Staaten insgesamt geschehen ist

4.

Neue Schadstoffgrenzwerte für die verschiedenen Autokategorien können nicht kurzfristig eingeführt werden. Sie verlangen eine sorgfältige Vorbereitung und Uebergangsfristen für die produzierende Industrie. Das hat sich neuerdings am Beispiel der neuen Schadstoffgrenzwerte für Feuerungen erwiesen. Wegen dieses unvermeidbaren Zeitfaktors ist es unerlässlich, dass der Bundesrat und die verantwortlichen Bundesämter sofort und mit bewusster Planung energische Schritte für die nächste fällige Runde verschärfter technischer Massnahmen zur zusätzlichen Begrenzung der Autoschadstoffe einleiten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 mai 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Scherrer Jürg bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 92.3090 Postulat Wyss Schweizerische Friedenssicherungspolitik Aménagement de la politique de paix Wortlaut des Postulates vom 12. März 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf den Sicherheitsbericht 90 sowie auf das Armeeleitbild 95 bei allen konkreten Möglichkeiten der Friedenssicherung und -förderung das Hauptgewicht nicht bloss auf die Beteiligung friedenserhaltender Uno-Aktionen zu legen, sondern folgende weitere Massnahmen zu ergreifen: a den Bereich der Guten Dienste in Form von Ueberwachungsaufgaben verschiedenster Art näher ins Auge zu fassen, zum Beispiel Verifikation von Rüstungsbegrenzungs- und Abrüstungsabkommen, Vertrauens- und Sicherheitsbildung sowie von Waffenvernichtungs-Beschlüssen und Waffenstillstands-vereinbarungen gemäss Wiener Dokument 1990; b. im Hinblick auf solche Verifikationsaufgaben die entsprechenden technologischen Aspekte zu untersuchen und mit der einschlägigen schweizerischen High-Tech-Industrie abzuklären, was die Schweiz instrumental hierfür zur Disposition stellen könnte (Inspektionsluftfahrzeuge, Apparaturen in Satelliten); c. zu prüfen, ob die schweizerischen Rüstungsbetriebe - im Zuge der gemäss Leitbild 95 vorgesehenen Produktionseinschränkungen - teilweise für derartige andere Funktionen eingesetzt werden könnten; d. das EDA und das EMD zu beauftragen, in optimaler Zusammenarbeit die entsprechenden Kooperationsmöglichkeiten vorab im europäischen Rahmen KSZE (insbesondere dessen Konfliktverhütungszentrum in Wien) -abzuklären und die hierfür notwendigen Kontakte auszubauen; e. ob der kürzlich festgelegte Kredit des EMD von 3,6 Millio-- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Nabholz Verschärfte Emissionsbegrenzungen für Fahrzeuge Postulat Nabholz Limitations plus sévères des émissions de gaz d'échappement des véhicules In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3152 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 1215-1215 Page Pagina Ref. No 20 021 296 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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