92-3225
Verwaltungsbehörden 19.03.1993 92.3225
19. März 1993Deutsch6 min
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19. März 1993 N 565 Motion Schwab #ST# 92.3225 Motion Schwab Finanzierung von ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung Conservation de la forêt. Financement des mesures extraordinaires Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament unverzüglich eine Vorlage für eine zweite Aufstockung des Höchstbetrages gemäss Artikel 5 des Bundesbeschlusses 88 zu unterbreiten. Der Betrag soll so festgelegt werden, dass die Beiträge für das Jahr 1991 und ein wesentlicher Teil der Mittel für das Jahr 1992 noch im Laufe des Jahres bezahlt werden können. Texte de la motion du 15 juin 1992 Je charge le Conseil fédéral de présenter sans délai au Parlement un projet prévoyant un deuxième relèvement du montant maximum aux termes de l'article 5 de l'arrêté fédéral 88 et de fixer le nouveau montant de telle sorte que les subventions de 1991 et la majeure partie de celles de 1992 puissent encore être versées dans le courant de l'année. Mitunterzeichner-Cosignataires: Berger, Binder, Blatter, Bühler Simeon, Bundi, Bürgi, Chevallaz, Daepp, Etique, Gobet, Grossenbacher, Hari, Hildbrand, Jäggi Paul, Kern, Kühne, Mamie, Maurer, Müller, Neuenschwander, Perey, Philipona, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Savary, Scheidegger, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Seiler Hanspeter, Theubet, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler, Zölch (37) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesbeschluss vom 23. Juni 1988 (BB 88), dessen Geltung bis Ende 1992 beschränkt ist, sieht in Artikel 5 vor, dass die Bundesversammlung den Höchstbetrag der finanziellen Bundeshilfen für die beschlossenen ausserordentlichen Massnahmen zur Beseitigung von Waldschäden (Art. 2) und Jungwaldpflege (Art. 3) mit einfachem Bundesbeschluss bewilligt. In diesem Sinn wurden 1988 vorerst 240 Millionen Franken bewilligt Nach den grossen Stürmen vom Februar/März 1990 («Vivian») mit ihren enormen Waldschäden bewilligte die Bundesversammlung eine erste Aufstockung von 130 Millionen Franken. Der heute geltende Höchstbetrag wurde damit auf 370 Millionen Franken angehoben. Dieses Geld ist heute aufgebraucht Nach den neuesten Erhebungen fehlen für die Bezahlung der zugesicherten Beiträge des Jahres 1991 etwa 27 Millionen Franken. Für die Massnahmen gemäss BB 88 des Jahres 1992 fehlen jegliche Bundesmittel. Die bisherige Entwicklung der Borkenkäfersituation ist gefährlich. Die vom Sturm «Vivian» 1990 geworfene Holzmenge hat die ersten Schätzungen bei weitem übertroffen. Als die Bundesversammlung 1990 nach dem Sturm den ursprünglichen Kredit um 30 Millionen Franken erhöhte, wurde mit einer Holzmenge von etwa 2,5 Millionen Kubikmeter gerechnet. In Wirklichkeit sind inzwischen etwa 5 Millionen Kubikmeter Sturmholz aufgerüstet worden. Das sichtbare Ungenügen der bewilligten Kredite führte im Nationalrat zur Interpellation Blatter vom 26. September 1991 (91.3315) und im Ständerat zur dringlichen Interpellation Bloetzer vom 2. März 1992 (92.3051). In beiden Vorstössen wurde die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel aufgezeigt und für deren Aufstockung interpelliert Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 20. November 1991 auf die Interpellation Blatter eine Neubeurteilung im Fall einer zunehmenden Verschlechterung der Schadensituation zugesagt In der Antwort vom 16. März 1992 auf die Interpellation Bloetzer hat der Bundesrat erklärt, der Zeitpunkt für eine Neubeurteilung sei noch nicht gekommen, gemäss dem (damaligen) Stand der Abrechnungen 1991 sei noch ein beschränkter Kredit für das Jahr 1992 vorhanden und die fehlenden Mittel könnten vom Parlament mit dem Budget 1993 bewilligt werden. Diese Beurteilung der Situation vom März 1992 erweist sich heute - wie oben gezeigt - als falsch. Die Waldeigentümer sind nicht in der Lage, die Kosten für die unbezahlten Beiträge und gleichzeitig die benötigten Mittel für das ganze Jahr 1992 vorzuschiessen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. September 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 septembre 1992 Der in der Antwort des Bundesrates vom 16. März 1992 auf die dringliche Interpellation Bloetzer erwähnte Kreditsaldo für Arbeiten im Jahre 1992 ist inzwischen auf die Kantone aufgeteilt worden. Damit wurde der auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 23. Juni 1988 über ausserordentliche Massnahmen zur Walderhaltung bewilligte Zahlungsrahmen von
Erwägungen
370.
Millionen Franken ausgeschöpft Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft belaufen sich die noch offenen Abrechnungen für im Jahre 1991 durchgeführte Massnahmen zum Schutz des Waldes per 2. Juli 1992 auf rund 24 Millionen Franken. Für 1992 werden aufgrund einer Umfrage bei den Kantonen rund 26 Millionen Franken für Massnahmen zum Schutz des Waldes und rund 15 Millionen Franken für die Jungwaldpflege benötigt Ende 1992 läuft der Bundesbeschluss 1988 aus. Auf den 1. Januar 1993 soll jedoch das neue Waldgesetz (WaG) in Kraft treten. Gestützt auf diese neue gesetzliche Grundlage wird der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft zum Voranschlag 1993 einen Zahlungsrahmen für die Jahre 1993 bis 1996 unterbreiten und dabei die ausstehenden Beiträge von 50 Millionen Franken für die 1991 und 1992 ausgeführten Arbeiten zum Schutz des Waldes berücksichtigen. Die Zahlungskredite des Voranschlags 1993 und Finanzplans 1994 sind, zum Teil durch Umdisposition aus anderen Waldkrediten, entsprechend angepasst worden. Hingegen wird der Betrag von
15.
Millionen Franken für die Jungwaldpflege im Rahmen des ordentlichen Budgets 1993 aufgefangen werden müssen. Mit dem vom Bundesrat gewählten Vorgehen wird dem Anliegen des Motionärs weitgehend Rechnung getragen. Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch das Parlament wird es auf diese Weise möglich sein, die ausstehenden Beiträge ab Januar 1993 auszuzahlen. Die Auszahlung der Beiträge noch in diesem Jahr setzte nicht nur eine Aufstockung des ursprünglichen Zahlungsrahmens und damit einen Parlamentsbeschluss voraus, dem eine Botschaft an die Räte vorausginge, sondern parallel dazu auch entsprechende Nachtragskredite, die mit dem Nachtrag 11/1992 durch das Parlament zu bewilligen wären. Aus diesem aufwendigen Vorgehen entstünden für die Beitragsberechtigten keine nennenswerten Vorteile, stünden die Mittel doch auch erst Mitte Dezember 1992 zur Verfügung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Schwab Finanzierung von ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung Motion Schwab Conservation de la forêt. Financement des mesures extraordinaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3225 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 565-565 Page Pagina Ref. No 20 022 422 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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