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Entscheid

92-3225

Verwaltungsbehörden 19.03.1993 92.3225

19. März 1993Deutsch6 min

Source admin.ch

Erwägungen

370.

Millionen Franken ausgeschöpft Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft belaufen sich die noch offenen Abrechnungen für im Jahre 1991 durchgeführte Massnahmen zum Schutz des Waldes per 2. Juli 1992 auf rund 24 Millionen Franken. Für 1992 werden aufgrund einer Umfrage bei den Kantonen rund 26 Millionen Franken für Massnahmen zum Schutz des Waldes und rund 15 Millionen Franken für die Jungwaldpflege benötigt Ende 1992 läuft der Bundesbeschluss 1988 aus. Auf den 1. Januar 1993 soll jedoch das neue Waldgesetz (WaG) in Kraft treten. Gestützt auf diese neue gesetzliche Grundlage wird der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft zum Voranschlag 1993 einen Zahlungsrahmen für die Jahre 1993 bis 1996 unterbreiten und dabei die ausstehenden Beiträge von 50 Millionen Franken für die 1991 und 1992 ausgeführten Arbeiten zum Schutz des Waldes berücksichtigen. Die Zahlungskredite des Voranschlags 1993 und Finanzplans 1994 sind, zum Teil durch Umdisposition aus anderen Waldkrediten, entsprechend angepasst worden. Hingegen wird der Betrag von

15.

Millionen Franken für die Jungwaldpflege im Rahmen des ordentlichen Budgets 1993 aufgefangen werden müssen. Mit dem vom Bundesrat gewählten Vorgehen wird dem Anliegen des Motionärs weitgehend Rechnung getragen. Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch das Parlament wird es auf diese Weise möglich sein, die ausstehenden Beiträge ab Januar 1993 auszuzahlen. Die Auszahlung der Beiträge noch in diesem Jahr setzte nicht nur eine Aufstockung des ursprünglichen Zahlungsrahmens und damit einen Parlamentsbeschluss voraus, dem eine Botschaft an die Räte vorausginge, sondern parallel dazu auch entsprechende Nachtragskredite, die mit dem Nachtrag 11/1992 durch das Parlament zu bewilligen wären. Aus diesem aufwendigen Vorgehen entstünden für die Beitragsberechtigten keine nennenswerten Vorteile, stünden die Mittel doch auch erst Mitte Dezember 1992 zur Verfügung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Schwab Finanzierung von ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung Motion Schwab Conservation de la forêt. Financement des mesures extraordinaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3225 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 565-565 Page Pagina Ref. No 20 022 422 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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