92-3236
Verwaltungsbehörden 09.10.1992 92.3236
9. Oktober 1992Deutsch10 min
Source admin.ch
Motion Scherrer Jürg 2168 N 9 octobre 1992 #ST# 92.3236 Motion Scherrer Jürg Südumfahrung Biel in erster Priorität Priorité absolue au contournement sud de Bienne Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, den Bau der Südumfahrung von Biel (Teilstück der N 5) ins Nationalstrassen-Bauprogramm erster Priorität aufzunehmen und bis Ende 1992 in eigener Kompetenz den Bauentscheid zu fällen. Texte de la motion du 17 juin 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'inscrire le contournement de Bienne par le sud (tronçon de la N 5) dans le programme de première priorité de construction des routes nationales et de prendre de son propre chef, jusqu'à fin 1992, la décision de construire cet ouvrage. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Borer Roland, Dreher, Giezendanner, Jenni Peter, Kern, Moser, Steinemann (8) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Kürzlich hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass der Bau der Südumfahrung von Biel nicht vor der Jahrtausendwende in Angriff genommen werde. Ich mache den Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Diskussion um die Varianten der Umfahrung der Stadt Biel seit etwa dreissig Jahren andauert. Obwohl ich dem Entscheid des Bundesrates, den Baubeginn der Umfahrung, vor allem aufgrund der Uneinigkeit der Bieter Behörden und Politiker, nicht mit erster Priorität zu behandeln, ein gewisses Verständnis entgegenbringe, halte ich fest, dass die Umfahrung von Biel nun endlich vorangetrieben werden muss. In diesem Zusammenhang weise ich auf meine Motion vom 1. März 1989 hin, mit welcher ich den Bundesrat um den längst fälligen Entscheid für die Südumfahrung gebeten habe. In seiner Antwort auf diesen Vorstoss hat der Bundesrat festgehalten, dass der Bund dem Buchstaben von Artikel 13 NSG entsprechend bestimmen wird, gestützt auf welche Variante der Kanton das generelle Projekt zu erarbeiten hat Er liess es aber offen, bei einerweiteren Verzögerung des Projektes einen Entscheid in eigener Kompetenz zu fällen. In der Zwischenzeit sind weitere drei Jahre vergangen, ohne dass in der Angelegenheit auch nur der geringste Fortschritt zu erkennen ist Offensichtlich ist weder die Stadt Biel noch der Kanton Bern willens und in der Lage, dem Bund ein baureifes Projekt vorzulegen. Der Durchgangsverkehr, insbesondere auf der Achse Solothurn-Biel-Neuenburg, hat ein untragbares Ausmass angenommen. Die Entlastung der Stadt durch die Südumfahrung ist dringend und erträgt keine weitere Verzögerung. Eine weitere Verzögerung der Südumfahrung von Biel mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel zu begründen wäre nicht zulässig. Immerhin liegen in der «Treibstoffkasse» des Bundes fast 2 Milliarden Franken. Darum bitte ich den Bundesrat, auf seinen Entscheid betreffend der Verschiebung des Baus der Südumfahrung von Biel zurückzukommen und die Südumfahrung der Stadt als oberste Priorität ins Nationalstrassen-Bauprogramm aufzunehmen. Die Projektierung ist dabei durch das Bundesamt für Strassenbau vorzunehmen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992 Nach Artikel 11 des Nationalstrassengesetzes legt der Bundesrat nach Anhören der Kantone die jährlichen und langfristigen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich unzulässig erachtet Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden. Abgesehen davon würde auch eine Aufnahme der Südumfahrung von Biel in die erste Priorität des Nationalstrassen-Bauprogramms den Bau dieses Abschnittes nicht beschleunigen, und ein Bauentscheid bliebe aufgrund des derzeitigen Planungs- und Verfahrensstandes ohne Wirkung. Nach der Einreichung der Motion Scherrer Jürg (89.348 N 5. Umfahrung von Biel) vom 1. März 1989 hat das Bundesamt für Strassenbau mit Schreiben vom 19. Februar 1990 die Baudirektion des Kantons Bern gemäss deren Antrag formell beauftragt, für den Abschnitt Bözingerfeld-Biel West der Nationalstrasse N 5 ein generelles Projekt gemäss der Variante Südumfahrung Biel auszuarbeiten. Dieses Projekt wird gegenwärtig - zusammen mit dem dazu erforderlichen Umweltverträglichkeitsbericht-erarbeitet Die Projektierung sollte bis Herbst 1993 abgeschlossen werden können. Da jedoch nach bernischem Recht auch für die generellen Projekte einer Nationalstrasse eine Planauflage durchgeführt werden muss - was nach Nationalstrassengesetz nicht notwendig wäre, der kantonalen Gesetzgebung aber offensteht -, kann eine Genehmigung durch den Bundesrat im günstigsten Fall im Lauf des Jahres 1994 erfolgen. Danach muss ein Ausführungsprojekt erarbeitet und das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, so dass bis zur Genehmigung durch das EVED nochmals zwei bis drei Jahre vergehen werden. Damit ergibt sich, dass der im Bauprogramm vorgesehene Baubeginn im Jahre 1997 wegen des Projektverfahrens sachlich begründet ist Erst dann könnte der Bundesrat einen Entscheid auf Baubeginn am genannten Nationalstrassenabschnitt treffen. Die Anregung des Motionärs, die Projektierung dem Bundesamt für Strassenbau zu übertragen, erachtet der Bundesrat nicht als opportun. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen in der Projektierung entspricht bewährter Praxis. Zudem wäre dieses Bundesamt aus personellen Gründen gar nicht in der Lage, diese Arbeit kurzfristig zu übernehmen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Ausarbeitung der Ausführungsprojekte gemäss Artikel 21 des Nationalstrassengesetzes Sache der Kantone ist Der Bundesrat ist aber mit dem Motionär an einer wenn immer möglich baldigen Realisierung der Südumfahrung von Biel interessiert und deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scherrer Jürg Südumfahrung Biel in erster Priorität Motion Scherrer Jürg Priorité absolue au contournement sud de Bienne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3236 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1992 - 08:00 Date Data Seite 2168-2168 Page Pagina Ref. No 20 021 684 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Motion Scherrer Jürg 2168 N 9 octobre 1992 #ST# 92.3236 Motion Scherrer Jürg Südumfahrung Biel in erster Priorität Priorité absolue au contournement sud de Bienne Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, den Bau der Südumfahrung von Biel (Teilstück der N 5) ins Nationalstrassen-Bauprogramm erster Priorität aufzunehmen und bis Ende 1992 in eigener Kompetenz den Bauentscheid zu fällen. Texte de la motion du 17 juin 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'inscrire le contournement de Bienne par le sud (tronçon de la N 5) dans le programme de première priorité de construction des routes nationales et de prendre de son propre chef, jusqu'à fin 1992, la décision de construire cet ouvrage. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Borer Roland, Dreher, Giezendanner, Jenni Peter, Kern, Moser, Steinemann (8) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Kürzlich hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass der Bau der Südumfahrung von Biel nicht vor der Jahrtausendwende in Angriff genommen werde. Ich mache den Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Diskussion um die Varianten der Umfahrung der Stadt Biel seit etwa dreissig Jahren andauert. Obwohl ich dem Entscheid des Bundesrates, den Baubeginn der Umfahrung, vor allem aufgrund der Uneinigkeit der Bieter Behörden und Politiker, nicht mit erster Priorität zu behandeln, ein gewisses Verständnis entgegenbringe, halte ich fest, dass die Umfahrung von Biel nun endlich vorangetrieben werden muss. In diesem Zusammenhang weise ich auf meine Motion vom 1. März 1989 hin, mit welcher ich den Bundesrat um den längst fälligen Entscheid für die Südumfahrung gebeten habe. In seiner Antwort auf diesen Vorstoss hat der Bundesrat festgehalten, dass der Bund dem Buchstaben von Artikel 13 NSG entsprechend bestimmen wird, gestützt auf welche Variante der Kanton das generelle Projekt zu erarbeiten hat Er liess es aber offen, bei einerweiteren Verzögerung des Projektes einen Entscheid in eigener Kompetenz zu fällen. In der Zwischenzeit sind weitere drei Jahre vergangen, ohne dass in der Angelegenheit auch nur der geringste Fortschritt zu erkennen ist Offensichtlich ist weder die Stadt Biel noch der Kanton Bern willens und in der Lage, dem Bund ein baureifes Projekt vorzulegen. Der Durchgangsverkehr, insbesondere auf der Achse Solothurn-Biel-Neuenburg, hat ein untragbares Ausmass angenommen. Die Entlastung der Stadt durch die Südumfahrung ist dringend und erträgt keine weitere Verzögerung. Eine weitere Verzögerung der Südumfahrung von Biel mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel zu begründen wäre nicht zulässig. Immerhin liegen in der «Treibstoffkasse» des Bundes fast 2 Milliarden Franken. Darum bitte ich den Bundesrat, auf seinen Entscheid betreffend der Verschiebung des Baus der Südumfahrung von Biel zurückzukommen und die Südumfahrung der Stadt als oberste Priorität ins Nationalstrassen-Bauprogramm aufzunehmen. Die Projektierung ist dabei durch das Bundesamt für Strassenbau vorzunehmen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992 Nach Artikel 11 des Nationalstrassengesetzes legt der Bundesrat nach Anhören der Kantone die jährlichen und langfristigen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich unzulässig erachtet Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden. Abgesehen davon würde auch eine Aufnahme der Südumfahrung von Biel in die erste Priorität des Nationalstrassen-Bauprogramms den Bau dieses Abschnittes nicht beschleunigen, und ein Bauentscheid bliebe aufgrund des derzeitigen Planungs- und Verfahrensstandes ohne Wirkung. Nach der Einreichung der Motion Scherrer Jürg (89.348 N 5. Umfahrung von Biel) vom 1. März 1989 hat das Bundesamt für Strassenbau mit Schreiben vom 19. Februar 1990 die Baudirektion des Kantons Bern gemäss deren Antrag formell beauftragt, für den Abschnitt Bözingerfeld-Biel West der Nationalstrasse N 5 ein generelles Projekt gemäss der Variante Südumfahrung Biel auszuarbeiten. Dieses Projekt wird gegenwärtig - zusammen mit dem dazu erforderlichen Umweltverträglichkeitsbericht-erarbeitet Die Projektierung sollte bis Herbst 1993 abgeschlossen werden können. Da jedoch nach bernischem Recht auch für die generellen Projekte einer Nationalstrasse eine Planauflage durchgeführt werden muss - was nach Nationalstrassengesetz nicht notwendig wäre, der kantonalen Gesetzgebung aber offensteht -, kann eine Genehmigung durch den Bundesrat im günstigsten Fall im Lauf des Jahres 1994 erfolgen. Danach muss ein Ausführungsprojekt erarbeitet und das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, so dass bis zur Genehmigung durch das EVED nochmals zwei bis drei Jahre vergehen werden. Damit ergibt sich, dass der im Bauprogramm vorgesehene Baubeginn im Jahre 1997 wegen des Projektverfahrens sachlich begründet ist Erst dann könnte der Bundesrat einen Entscheid auf Baubeginn am genannten Nationalstrassenabschnitt treffen. Die Anregung des Motionärs, die Projektierung dem Bundesamt für Strassenbau zu übertragen, erachtet der Bundesrat nicht als opportun. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen in der Projektierung entspricht bewährter Praxis. Zudem wäre dieses Bundesamt aus personellen Gründen gar nicht in der Lage, diese Arbeit kurzfristig zu übernehmen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Ausarbeitung der Ausführungsprojekte gemäss Artikel 21 des Nationalstrassengesetzes Sache der Kantone ist Der Bundesrat ist aber mit dem Motionär an einer wenn immer möglich baldigen Realisierung der Südumfahrung von Biel interessiert und deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scherrer Jürg Südumfahrung Biel in erster Priorität Motion Scherrer Jürg Priorité absolue au contournement sud de Bienne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3236 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1992 - 08:00 Date Data Seite 2168-2168 Page Pagina Ref. No 20 021 684 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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