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Entscheid

92-3246

Verwaltungsbehörden 02.03.1993 92.3246

2. März 1993Deutsch34 min

Source admin.ch

Interpellation Mühlemann 72 N 2 mars 1993 #ST# 92.3246 Interpellation Mühlemann Umsetzung des Radio- und Fernsehgesetzes in der Medienpraxis Loi sur la radio et la TV. Difficultés d'application Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 2215 - Voir année 1992, page 2215 Mühlemann: Wir haben seinerzeit bei der Behandlung des Radio- und Fernsehgesetzes ein Kooperationsmodell entwickelt, das in der schweizerischen Medienszene zu einer Wettbewerbssituation führen sollte. Wir stellen heute fest, Herr Bundespräsident, dass Sie mit viel Energie darangehen, die praktische Umsetzung vorzunehmen. Wir stellen aber auch fest, dass es nicht in allen Teilen so gemacht wird, wie der Gesetzgeber es eigentlich wollte. Vor allem sind die Vertragspartner oft nicht mit gleich langen Spiessen ausgerüstet, so dass es schwierig wird, dieses Kooperationsmodell in der Praxis zu handhaben. Es sei auch zuzugeben, dass sich die privaten Anbieter, vor allem die Wirtschaft, zu wenig engagieren. Es ist bedauerlich, dass seinerzeit beim vielversprechenden Projekt Business Channel wegen ungenügender Unterstützung durch die private Wirtschaft der Konkurs eingeläutet werden musste - ausgerechnet in einer Domäne, wo die Wirtschaft höchstes Interesse gehabt hätte, eine eigene Stimme im elektronischen Aetherzu besitzen. Nun stellen wir heute fest, dass im Dreiebenenmodell die Entwicklung weitergegangen ist. Im Bereich der lokalen Ebene haben sich die vielen Lokalradios mehr oder weniger am Leben gehalten. Es sind erfreulicherweise auch einzelne lokale TV-Stationen entstanden. Das Hauptproblem besteht bei diesen privaten Institutionen im Bereich der finanziellen Basis, der Sicherstellung des Ueberlebens. Herr Bundespräsident, wie weit sind wir hier mit diesem Notinstrument des Gebührensplittings? Es ist ja ein Versuch, einen Teil dieser Kosten zu übernehmen, durch Unterstützung aus dem Hörer- oder dem Zuschauerkreis. Ich stelle aber fest, dass die Verordnung natürlich relativ wenig grosszügig angelegt ist Was hierfliesst, sind mehr oder weniger Almosen, die einmal mehr diesen Lokalradios das Sterben und das Leben nicht so richtig erlauben. Ich möchte Sie fragen: Wie weit geht man in der Existenzsicherung dieser wichtigen Stationen? Das schwierigste Problem ist auf der nationalen Ebene zu finden. Natürlich sind erfreuliche Versuche da. Das neue Projekt Teil TV ist offenbar im Grundansatz richtig, aber auch da ist die Finanzierung keineswegs gesichert, das Projekt steht auf wackeligen Füssen. Wir haben im Bereich der SRG ein Mantelprogramm S plus, einen Versuch im deutschsprachigen Raum, die vierte Senderkette privaten Anbietern anzubieten, wobei die SRG natürlich nicht allergrösste Lust empfindet, irgendwelche Leute ins Nest aufzunehmen und zu fördern, die dann zur Konkurrenz werden. Ich glaube, dass es im Augenblick gar nichts anderes gibt. Aber ich möchte schon fragen, Herr Bundespräsident: Sind die Eisheiligen der SRG willens, dieses Problem echt konstruktivanzugehen? Haben hier verschiedenste private Anbieter tatsächlich eine reelle Chance, ein freies Programm zu entwickeln, so dass der Medienwettbewerb spielt, den wir alle wünschen? Schliesslich bleibt uns die internationale Ebene. Das ist heute sehr wichtig. Die Schweiz muss im Ausland ihre Stimme erheben können, unsere Probleme zeigen können. Wir stehen in einer Image-Situation, die das dringend notwendig macht. Wir haben im Gesetz vorgesehen, dass der Bund Unterstützung finanzieller Art leisten kann. Schweizer Radio International ist ein wichtiges Instrument, es ist erfolgreich. Aber hier wurden im Budgetbereich auch Kürzungen vorgenommen. Ist es möglich, Schweizer Radio International zu einem Schweizer Fernsehen International umzugestalten? Es ist ja jetzt dort ein bedeutender Vertreter der SRG in führender Funktion tätig. Wird es gelingen, hier nicht einfach als Untermieter bei 3Sat oder anderen Sendern aufzutreten, sondern ein eigenständiges Instrument der Schweiz im Ausland zu schaffen? Das alles, Herr Bundespräsident, sind Fragen, die mitten in einem Prozess stehen. Wir unterstützen Sie sehr gerne, weil wir Ihren Willen spüren, hier das Beste aus dem Gesetz zu machen. Meine Frage ist einfach: Wo stehen wir, Herr Bundespräsident? Leuenberger Ernst: Ich bin angehalten worden, leise zu sprechen. In grosser Sorge trete ich hier ans Rednerpult, wenn es darum geht, etwas zu unternehmen, was zwar offenbar der Bundesrat wünscht, was aber die Radio- und Fernsehgebührenzahler in der Schweiz zahlen sollten. Es erfüllt mich mit Sorge, wenn der Bundesrat auf die Frage von Herrn Mühlemann, was denn da auf diesem sogenannten vierten Kanal geschehe, antwortet: «Denkbar ist die Veranstaltung eines attraktiven Mantelprogrammes durch die SRG, das Sendeplätze für Dritte offenlässt.» Fügen Sie hier noch bei, und seien Sie sehr ehrlich: «Denkbar ist die Veranstaltung eines sehr teuren und attraktiven Mantelprogrammes.» Dann sind Sie genau bei der Problematik, die vorhin bei der Motion Spielmann im Zusammenhang mit den PTT-Betrieben diskutiert worden ist. Es besteht hier offenbar die Meinung, dass der Bundesrat, auch nach dem Business-Channel-Flop, der Meinung ist: Wenn Private offenbar finanziell grosse Mühe haben, hier eigenständige Programme anzubieten, dann verdonnern wir die SRG dazu, dass sie aus ihrem Gebührenaufkommen für Private attraktive Rahmenbedingungen schafft! Ich denke, diese Ueberlegungen könnten zu ganz fatalen Schlüssen führen, wenn man davon ausgeht, was mit Business Channel passiert ist. Selbst wenn Sie, Herr Bundespräsident, dann die Meinung vertreten, mit 7 oder mit 10 Millionen Franken jährlich sei dieses Mantelprogramm zu finanzieren, muss ich Ihnen einfach sagen: Ich habe bisher Fachleute über dieses Gebiet reden gehört. Sie haben allesamt und übereinstimmend gesagt: Das ist mit diesem Betrag nicht möglich; es braucht ein Vielfaches dieses Betrages. Ich kann diese Antwort so nicht stehenlassen; es geht nicht an, wenn man einfach hingeht und sagt: Die sollen das halt dann finanzieren, um Dritten Sendeplätze offenzulassen. Das war im Zusammenhang mit dem von Herrn Mühlemann zitierten Vertragsmodell nie, aber auch gar nie die Meinung! Wir haben damals immerhin daran gedacht, dass sich verschiedene Partner zusammenraufen, und nicht dass der Bundesrat hingeht und die Rahmenbedingungen von Anfang an so einseitig festsetzt. Jetzt kommt das zweite: Wenn's dann ums Bezahlen geht und das ist nicht böser Wille, sondern das sind Sachzwänge -, kann der Bund nicht gross mithalten. Das ist die Antwort auf die Frage: Was tut denn der Bund, um die internationale Fernsehpräsenz zu fördern? Wir werden vermutlich hier die Budgetzahlen 1993 hören und die Budgetkürzungsübungen, die dort diskutiert und vorgenommen worden sind. Wir kennen das andere Beispiel, bei welchem wir grosse Erfahrungen haben, bei Schweizer Radio International, wo man à l'unanimité- nehme ich an - ins Gesetz geschrieben hat, der Bund müsse die Hälfte von Schweizer Radio International finanzieren. Und siehe da: Was geschieht später? Eine Sparübung im Parlament, und schon sind diese hälftige Finanzierung und jede Entwicklungsmöglichkeitweg. Ich mache hier keine moralischen Vorwürfe, sondern ich sage bloss: Man kann zwar als einziges europäisches Land die Gebührenzahler im Inland dafür zahlen lassen, dass sich die Schweiz im Ausland präsentieren kann und will. Aber auf die Dauer geht das nicht! Wenn man schon ins Gesetz schrieb, -- 1 of 4 -2. März 1993 N 73 Interpellation Mühlemann mindestens die Hälfte sei vom Bund zu finanzieren, dann war man eigentlich der Meinung, der Bund werde, wenn er diese internationale Präsenz schon so stark wünscht, mittelfristig zum uralten Zustand zurückkehren und wie alle europäischen Länder diesen Auslandfunk schlicht und einfach selber bezahlen, wie sich das für jedes zivilisierte Land gehört. Wenn man mit ganz grossen Projekten Medienpolitik machen will, soll man sich bitte auch einen Augenblick darum kümmern, wer das wie finanzieren soll. Die Privaten jedenfalls sind durch das Experiment Business Channel abgeschreckt worden. Das jetzt den Schweizer Gebührenzahlern anlasten zu wollen, ist ein Weg, der nicht zum Ziel führt. Bundespräsident Ogi: Herr Mühlemann hat drei Fragen gestellt. Ich werde ihm drei Antworten geben. Wenn man jetzt den beiden Rednern, Herrn Mühlemann und Herrn Leuenberger Ernst, zugehört hat, würde man eigentlich nicht glauben, dass die beiden Herren an der Geburt des neuen Radio- und Fernsehgesetzes mitbeteiligt waren. Sie haben feststellen können, wie die Meinungen schon wieder, nach kurzer Dauer, total auseinandergehen. Und in dieser etwas schwierigen Situation sage ich zunächst Herrn Leuenberger Ernst: Man kann die «Bahn 2000» nicht mit der SRG vergleichen. Und das S plus wurde im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes geschaffen; wenn man es will, kann man es auch finanzieren. Dann kann man auch Möglichkeiten finden, dass derjenige, der Gebühren zahlt - Sie und ich -, das dann nicht finanzieren muss. Ich werde noch auf einige Ausführungen, die Sie hierzu gemacht haben, eintreten. Zu Ihrer ersten Frage, Herr Mühlemann: Die vom Radio- und Fernsehgesetz vorgesehene Liberalisierung von Radio und Fernsehen muss jetzt in die Praxis umgesetzt werden. Da bin ich schon ein wenig enttäuscht - ich muss das sagen -, dass hier die Wirtschaft nicht so mitmacht, wie Sie das hier am Pult gesagt haben. Vielleicht könnten Sie auch Einfluss nehmen, dass man uns jetzt nicht ein zweites Mal im Regen stehen lässt, nachdem man das gefordert, nachdem man mir verschiedene Modelle vorgetragen hat, nachdem die Kommission mit Ihrer Unterstützung und auch jener von Herrn Leuenberger Ernst die Möglichkeit geschaffen hat. Uns liegt viel daran, dass diese Umsetzung jetzt gelingt. Deshalb haben wir in diesem neuen Gesetz, das Sie, aber auch Herr Leuenberger Ernst, mitgeprägt haben, diese Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, und deshalb erwartet der Bundesrat, dass wir etwas besser unterstützt werden. Wir haben immerhin - das hat man vergessen - die Werbezeiten stark erhöht und das Sponsoring eingeführt. Das gibt neue Möglichkeiten, und davon wird nicht nur die SRG, sondern werden auch Lokalradios und das Lokalfernsehen profitieren können. Dann gibt es auch noch das Gebührensplitting. Darauf warten Sie ja schon seit langer Zeit, Herr Mühlemann. Aber nur in wirtschaftlich schwächeren Gebieten werden wir dieses Gebührensplitting einführen können. Die Kriterien kennen Sie, ich brauche sie hier nicht noch einmal zu erwähnen, sie sind jetzt bekannt; die Einzelheiten des Verfahrens auch. Im Hinblick auf die Ausrichtung des Gebührensplittings - um Ihre Frage ganz klar und konkret beantworten zu können - können die Lokalradios bereits ab April dieses Jahres die Gesuche bei uns einreichen. Wir gehen davon aus, dass an die berücksichtigten Veranstalter bereits auf Mitte Jahr - bei uns geht die Sache sehr rasch, Herr Mühlemann - die ersten Splitting-Anteile ausbezahlt werden können. Ich würde sagen: Freude herrscht, und Hoffnung ist vorhanden. Dieser Topf aber für die Lokalradios, der zuerst noch gefüllt werden muss, wird dann mit den neuen Radio- und Fernsehgebühren gefüllt. Da rufe ich Herrn Leuenberger Ernst nochmals in Erinnerung, dass wir auch hier wiederum die Gebühren recht kräftig erhöht haben. Es geht also nicht darum, zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben zu geben, wie Sie das so schön formuliert haben, Herr Mühlemann. Zu Ihrer zweiten Frage: Der Liberalisierungsgedanke soll-wie gesagt - nicht toter Buchstabe bleiben. Dafür hat der Bundesrat auch bei der Ausgestaltung der neuen SRG-Konzession gesorgt, die nicht allen Leuten gepasst hat Aber auch Sie als Parlament haben im Rahmen der Beratung zum neuen Radiound Fernsehgesetz etwas mehr Unternehmung verlangt, und das haben wir jetzt zu vollziehen. Die neue SRG-Konzession geht ja in diese Richtung. Die SRG muss jetzt hier selbst handeln, denn wir können und wollen ihr nicht befehlen. Da möchte ich auch die Damen und Herren, die in der SRG vertreten sind, namentlich Herrn Leuenberger Ernst, bitten, dafür zu sorgen, dass diesem Gesetz, das Sie mittragen, Rechnung getragen wird. Wie Sie wissen, wird privaten Veranstaltern auf dem neuen, vierten Fernsehkanal der Zugang zum Markt eröffnet. Ich hoffe, dass sich hier viele interessieren und mitmachen; nicht nur immer fordern, fordern und nochmals fordern, sondern jetzt, da die Möglichkeit gegeben ist, diese Chance auch packen. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit den Anliegen von Herrn Mühlemann Rechnung getragen. Er hat nämlich der SRG die Konzession für S plus mit der Auflage gegeben, dass ein eigenes Profil und eine eigene Direktion geschaffen werden. Der Bundesrat hat, Herr Leuenberger Ernst, der SRG diese Konzession gegeben und nicht einem Privaten wie Ringier und auch nicht dem «Tages-Anzeiger» oder der «NZZ». Ich möchte festhalten, dass das nicht selbstverständlich ist Ich möchte Sie im Dialog mit Herrn Hess nicht stören, ganz und gar nicht, aber ich möchte noch etwas sagen zu diesem S plus. Der Bundesrat hat sich auch Gedanken gemacht, wie dieses S plus aussehen könnte. Zuerst einmal wollte der Bundesrat nicht schon wieder ein Fernsehen aus Leutschenbach - ich sage nicht Zürich, sondern Leutschenbach -; als Solothurner und als Thurgauer werden Sie das auch begreifen. Das ist der Grund für diese Direktunterstellung, und das ist der Grund, weshalb wir den Direktor von S plus dem Generaldirektor der SRG unterstellen wollen und nicht dem Direktor aus Leutschenbach. Wir wollen ein gesamtschweizerisches S plus, also eines, das auch Solothurn und Thurgau berücksichtigt. Wir wollen ein Fernsehen, das auch die anderen Sprachkulturen im Auge behält und eine publizistische Konkurrenz ist zum Zürcher Fernsehen - das hat der Bundesrat ganz bewusst so gewollt -, indem es vielleicht sogar eine abweichende journalistische Mentalität entwickelt. Das haben nicht alle begriffen. Ich bitte Sie, Herr Leuenberger Ernst, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die etwas langsam lesen wie ich, das begreifen und nicht mehr Opposition machen. Geben Sie dieser SRG für dieses S plus genügend Mittel. Sie haben sie dank den Beschlüssen des Bundesrates bekommen. Mit 5,6 oder 10 Millionen Franken können Sie S plus nicht abspeisen. Dann würden Sie verhindern, dass S plus erfolgreich ist. Das braucht vielleicht 20 oder 30 Millionen Franken, um Ihnen eine Grössenordnung zu geben, und damit Sie den Mut haben, hier zu dieser publizistischen Alternative ja zu sagen. Zu Ihrer dritten Frage: die Fernsehpräsenz der Schweiz im Ausland. Diese Präsenz ist sehr wichtig. Ein eigentliches «Schweizer Fernsehen International», das, was man in den siebziger Jahren, vielleicht zu Beginn der achtziger Jahre noch als Wunschtraum vorsieh sah, ist heute wohl aus Kostengründen nicht mehr möglich; es kommt nicht in Frage. Deshalb ist es auch nicht möglich, das mit einer privaten Trägerschaft zu finanzieren. Wir haben hier gewisse Erfahrungen; Herr Mühlemann hat sie angesprochen. Daher machen wir bei bestehenden internationalen Programmen mit Das Parlament, Sie, hat im Budget 1993 über 2,3 Millionen Franken für das Engagement der SRG bei 3Sat, bei TV5, bei RaiSat und bei CNN vorgesehen und somit beschlossen. Für ein Engagement beim deutsch-französischen Kabelprogramm Arte fehlt derzeit noch das nötige Geld. Zusammenfassend kann ich Ihnen sagen: Es hat sich einiges getan seit der Inkraftsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, aber nicht überall ist das Engagement stark genug. Bei der SRG ist in bezug auf Neuerungen etwas Zurückhaltung festzustellen; bei den privaten Unternehmen, die gefordert und gefordert haben, ist das Engagement auch nicht so zu spüren, wie das nötig wäre. Ich hoffe, dass wir dank der heutigen Debatte und dank den klaren Worten, die beide Herren hier formuliert haben, diesen Neuerungen einen neuen Im-- 2 of 4 -Postulat Loeb François 74 N 2 mars 1993 puls geben, der dringend notwendig ist, damit wir nicht zu spät sind. Hier ist eine ungeheure Entwicklung im Gange, und wir sollten diese Entwicklung nicht verschlafen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. #ST# 92.3368 Interpellation Aubry Erhöhung der Radiound Fernsehgebühren und neues Magazin «Hublot» Hausses des taxes de la radio et de la télévision et parution du magazine «Hublot» Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 2788-Voir année 1992, page 2788 M™ Aubry: Ceci intéresse uniquement les Romands et pas les Suisses alémaniques. Cette interpellation avait deux points bien précis. Le premier est tombé, c'était la hausse des redevances télévision et radio qui a déjà été décidée par le Conseil fédéral. Nous n'y reviendrons donc pas, même si nous la déplorons. Le deuxième point concerne le magazine «Hublot». Ce magazine cause de nombreux soucis à la presse quotidienne. Il a été distribué à 760 000 exemplaires dans toutes les boîtes aux lettres de Suisse romande gratuitement. Et ce qui dérange c'est justement la gratuité à un moment où la presse écrite subit un net recul de la publicité. Je vous rappellerai une chose importante: en ce moment les petits journaux en Suisse romande ont perdu le 22,2 pour cent de leur publicité, et leur parution est mise en péril. Or, nous avons besoin de journaux régionaux, nous avons besoin de diversité dans la presse, mais nous n'avons pas besoin d'une concurrence déloyale gratuite de la télévision. De tous côtés, on la trouve inadmissible. Et la télévision va publier deux fois, peut-être trois fois par an ce magazine qui, jugé par une certaine presse, ne semble pas d'un niveau très élevé. Selon des statistiques fiables, la télévision a déjà capté régulièrement 4 pour cent du total de la manne publicitaire et les journaux ont vu leur part de publicité descendre de 37 à 32 pour cent. En janvier, la presse quotidienne a constaté une réduction de 12 pour cent des annonces par rapport au mois de janvier précédent. On a parlé dans la réponse du Conseil fédéral de marketing, mais est-ce réellement une image de marque que ces photographies rapidement sous-titrées du magazine «Hublot»? A mes yeux, elle n'est pas très élevée, aux yeux des spécialistes, non plus. Je pense que, comme marketing, la télévision romande est fort bien servie puisque toute la journée elle passe sur le petit écran pour se faire valoir. Je vous demande, Monsieur le Président de la Confédération, de faire appliquer, parce que ceci est quand même assez urgent, le cahier des charges de la télévision suisse romande afin d'éviter, avec la presse écrite, une concurrence que nous appellerons déloyale. Bundespräsident Ogi: Wenn ich jetzt das wieder höre und auch die Diskussion von vorhin etwas analysiere, habe ich manchmal schon den Eindruck: Wir haben irgendwie in den letzten Jahren eine Lust am Scheitern entwickelt, eine Verliebtheit ins Scheitern, anstatt eine Verliebtheit in den Erfolg. Ich möchte grundsätzlich sagen: Man muss in den Erfolg verliebt sein und nicht ins Scheitern. In diesem Zusammenhang habe ich etwas Mühe, die Interpellation Aubry zu verstehen. Die Frage hat beim Entscheid des Bundesrates vom 18. November über die Gebührenerhöhung überhaupt keine Rolle gespielt. Es geht hier um zwei verschiedene Themen: Es geht einerseits um die Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren - diese Gebühren haben Radio und Fernsehen dringend nötig -, anderseits geht es um die neue Zeitschrift des Westschweizer Fernsehens, das hier unternehmerisch gehandelt hat. Wir haben im Rahmen der jüngsten Strukturreform derSRG-Sie haben das mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz bestätigt vermehrtes unternehmerisches Handeln und Denken verlangt und auch gefordert Jedes Medium der SRG soll eine selbständige Betriebseinheit bilden und über einen eigenen unternehmerischen Ermessensspielraum verfügen. Das wurde im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes ganz klar von der Mehrheit gefordert; Sie können das in den Protokollen nachlesen. Deshalb soll das Westschweizer Fernsehen auch mit einer externen Publikation hier Marketing betreiben können. Es soll sich gegenüber der grossen Konkurrenz, die heute gerade in diesem Bereich besteht, wenigstens in der Schweiz, Frau Aubry, durchsetzen können. «Hublot» stellt einen neuen Kommunikationskanal zwischen den Sponsoren, die wir dringend suchen und die Ihr Parteikollege Mühlemann von uns oder von der SRG gefordert hat, damit man diese Kooperationsmöglichkeiten mit ihnen realisieren kann. Irgendwie braucht es diesen Kommunikationskanal zwischen den möglichen Sponsoren - zwischen denjenigen, die bereit sind zu unterstützen - und der SRG und natürlich auch dem Publikum. So gesehen ist «Hublot» auch keine Konkurrenz zu übrigen Presseerzeugnissen. Ich kann Ihnen sagen: Die Finanzierung dieses Kommunikationskanals erfolgt aus den eigenen Werbeeinnahmen, die dieses Organ, dieser Kommunikationskanal, erzielt. Die Zeitschrift ist also selbsttragend. Das neue Magazin steht somit in keinem Zusammenhang mit der Erhöhung der Empfangsgebühren. Es ist bei der SRG, bei den PTT, bei den SBB immer wieder das gleiche. Bei den Budgets, bei den Rechnungen verlangt man von uns unternehmerisches Handeln. Wir gehen dann hin mit A-Post - zu diesen Unternehmungen und sagen ihnen: «Unternehmerisch handeln, bitte. Man erwartet von Ihnen, dass.... usw.» Und wenn sie dann etwas unternehmen, eben unternehmerisch handeln, dann wird immer wieder kritisiert Ich glaube, wir sollten hier etwas Grosszügigkeit entwickeln; wir sollten nicht die Lust am Scheitern entwickeln, sondern wir sollten die Lust am Reüssieren, am Erfolg, entwickeln. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 92.3571 Postulat Loeb François Mehrsprachige Sendungen an Radio und Fernsehen Radio et télévision. Emissions plurilingues Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1992 Der Bundesrat wird gebeten, möglichst rasch dafür zu sorgen, dass die SRG in den deutschsprachigen Programmen regelmässig mehrsprachige Sendungen, an denen gleichzeitig mehrere Landessprachen beteiligt sind, am Radio und Fernsehen durchführt.

Interpellation Mühlemann 72 N 2 mars 1993 #ST# 92.3246 Interpellation Mühlemann Umsetzung des Radio- und Fernsehgesetzes in der Medienpraxis Loi sur la radio et la TV. Difficultés d'application Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 2215 - Voir année 1992, page 2215 Mühlemann: Wir haben seinerzeit bei der Behandlung des Radio- und Fernsehgesetzes ein Kooperationsmodell entwickelt, das in der schweizerischen Medienszene zu einer Wettbewerbssituation führen sollte. Wir stellen heute fest, Herr Bundespräsident, dass Sie mit viel Energie darangehen, die praktische Umsetzung vorzunehmen. Wir stellen aber auch fest, dass es nicht in allen Teilen so gemacht wird, wie der Gesetzgeber es eigentlich wollte. Vor allem sind die Vertragspartner oft nicht mit gleich langen Spiessen ausgerüstet, so dass es schwierig wird, dieses Kooperationsmodell in der Praxis zu handhaben. Es sei auch zuzugeben, dass sich die privaten Anbieter, vor allem die Wirtschaft, zu wenig engagieren. Es ist bedauerlich, dass seinerzeit beim vielversprechenden Projekt Business Channel wegen ungenügender Unterstützung durch die private Wirtschaft der Konkurs eingeläutet werden musste - ausgerechnet in einer Domäne, wo die Wirtschaft höchstes Interesse gehabt hätte, eine eigene Stimme im elektronischen Aetherzu besitzen. Nun stellen wir heute fest, dass im Dreiebenenmodell die Entwicklung weitergegangen ist. Im Bereich der lokalen Ebene haben sich die vielen Lokalradios mehr oder weniger am Leben gehalten. Es sind erfreulicherweise auch einzelne lokale TV-Stationen entstanden. Das Hauptproblem besteht bei diesen privaten Institutionen im Bereich der finanziellen Basis, der Sicherstellung des Ueberlebens. Herr Bundespräsident, wie weit sind wir hier mit diesem Notinstrument des Gebührensplittings? Es ist ja ein Versuch, einen Teil dieser Kosten zu übernehmen, durch Unterstützung aus dem Hörer- oder dem Zuschauerkreis. Ich stelle aber fest, dass die Verordnung natürlich relativ wenig grosszügig angelegt ist Was hierfliesst, sind mehr oder weniger Almosen, die einmal mehr diesen Lokalradios das Sterben und das Leben nicht so richtig erlauben. Ich möchte Sie fragen: Wie weit geht man in der Existenzsicherung dieser wichtigen Stationen? Das schwierigste Problem ist auf der nationalen Ebene zu finden. Natürlich sind erfreuliche Versuche da. Das neue Projekt Teil TV ist offenbar im Grundansatz richtig, aber auch da ist die Finanzierung keineswegs gesichert, das Projekt steht auf wackeligen Füssen. Wir haben im Bereich der SRG ein Mantelprogramm S plus, einen Versuch im deutschsprachigen Raum, die vierte Senderkette privaten Anbietern anzubieten, wobei die SRG natürlich nicht allergrösste Lust empfindet, irgendwelche Leute ins Nest aufzunehmen und zu fördern, die dann zur Konkurrenz werden. Ich glaube, dass es im Augenblick gar nichts anderes gibt. Aber ich möchte schon fragen, Herr Bundespräsident: Sind die Eisheiligen der SRG willens, dieses Problem echt konstruktivanzugehen? Haben hier verschiedenste private Anbieter tatsächlich eine reelle Chance, ein freies Programm zu entwickeln, so dass der Medienwettbewerb spielt, den wir alle wünschen? Schliesslich bleibt uns die internationale Ebene. Das ist heute sehr wichtig. Die Schweiz muss im Ausland ihre Stimme erheben können, unsere Probleme zeigen können. Wir stehen in einer Image-Situation, die das dringend notwendig macht. Wir haben im Gesetz vorgesehen, dass der Bund Unterstützung finanzieller Art leisten kann. Schweizer Radio International ist ein wichtiges Instrument, es ist erfolgreich. Aber hier wurden im Budgetbereich auch Kürzungen vorgenommen. Ist es möglich, Schweizer Radio International zu einem Schweizer Fernsehen International umzugestalten? Es ist ja jetzt dort ein bedeutender Vertreter der SRG in führender Funktion tätig. Wird es gelingen, hier nicht einfach als Untermieter bei 3Sat oder anderen Sendern aufzutreten, sondern ein eigenständiges Instrument der Schweiz im Ausland zu schaffen? Das alles, Herr Bundespräsident, sind Fragen, die mitten in einem Prozess stehen. Wir unterstützen Sie sehr gerne, weil wir Ihren Willen spüren, hier das Beste aus dem Gesetz zu machen. Meine Frage ist einfach: Wo stehen wir, Herr Bundespräsident? Leuenberger Ernst: Ich bin angehalten worden, leise zu sprechen. In grosser Sorge trete ich hier ans Rednerpult, wenn es darum geht, etwas zu unternehmen, was zwar offenbar der Bundesrat wünscht, was aber die Radio- und Fernsehgebührenzahler in der Schweiz zahlen sollten. Es erfüllt mich mit Sorge, wenn der Bundesrat auf die Frage von Herrn Mühlemann, was denn da auf diesem sogenannten vierten Kanal geschehe, antwortet: «Denkbar ist die Veranstaltung eines attraktiven Mantelprogrammes durch die SRG, das Sendeplätze für Dritte offenlässt.» Fügen Sie hier noch bei, und seien Sie sehr ehrlich: «Denkbar ist die Veranstaltung eines sehr teuren und attraktiven Mantelprogrammes.» Dann sind Sie genau bei der Problematik, die vorhin bei der Motion Spielmann im Zusammenhang mit den PTT-Betrieben diskutiert worden ist. Es besteht hier offenbar die Meinung, dass der Bundesrat, auch nach dem Business-Channel-Flop, der Meinung ist: Wenn Private offenbar finanziell grosse Mühe haben, hier eigenständige Programme anzubieten, dann verdonnern wir die SRG dazu, dass sie aus ihrem Gebührenaufkommen für Private attraktive Rahmenbedingungen schafft! Ich denke, diese Ueberlegungen könnten zu ganz fatalen Schlüssen führen, wenn man davon ausgeht, was mit Business Channel passiert ist. Selbst wenn Sie, Herr Bundespräsident, dann die Meinung vertreten, mit 7 oder mit 10 Millionen Franken jährlich sei dieses Mantelprogramm zu finanzieren, muss ich Ihnen einfach sagen: Ich habe bisher Fachleute über dieses Gebiet reden gehört. Sie haben allesamt und übereinstimmend gesagt: Das ist mit diesem Betrag nicht möglich; es braucht ein Vielfaches dieses Betrages. Ich kann diese Antwort so nicht stehenlassen; es geht nicht an, wenn man einfach hingeht und sagt: Die sollen das halt dann finanzieren, um Dritten Sendeplätze offenzulassen. Das war im Zusammenhang mit dem von Herrn Mühlemann zitierten Vertragsmodell nie, aber auch gar nie die Meinung! Wir haben damals immerhin daran gedacht, dass sich verschiedene Partner zusammenraufen, und nicht dass der Bundesrat hingeht und die Rahmenbedingungen von Anfang an so einseitig festsetzt. Jetzt kommt das zweite: Wenn's dann ums Bezahlen geht und das ist nicht böser Wille, sondern das sind Sachzwänge -, kann der Bund nicht gross mithalten. Das ist die Antwort auf die Frage: Was tut denn der Bund, um die internationale Fernsehpräsenz zu fördern? Wir werden vermutlich hier die Budgetzahlen 1993 hören und die Budgetkürzungsübungen, die dort diskutiert und vorgenommen worden sind. Wir kennen das andere Beispiel, bei welchem wir grosse Erfahrungen haben, bei Schweizer Radio International, wo man à l'unanimité- nehme ich an - ins Gesetz geschrieben hat, der Bund müsse die Hälfte von Schweizer Radio International finanzieren. Und siehe da: Was geschieht später? Eine Sparübung im Parlament, und schon sind diese hälftige Finanzierung und jede Entwicklungsmöglichkeitweg. Ich mache hier keine moralischen Vorwürfe, sondern ich sage bloss: Man kann zwar als einziges europäisches Land die Gebührenzahler im Inland dafür zahlen lassen, dass sich die Schweiz im Ausland präsentieren kann und will. Aber auf die Dauer geht das nicht! Wenn man schon ins Gesetz schrieb, -- 1 of 4 -2. März 1993 N 73 Interpellation Mühlemann mindestens die Hälfte sei vom Bund zu finanzieren, dann war man eigentlich der Meinung, der Bund werde, wenn er diese internationale Präsenz schon so stark wünscht, mittelfristig zum uralten Zustand zurückkehren und wie alle europäischen Länder diesen Auslandfunk schlicht und einfach selber bezahlen, wie sich das für jedes zivilisierte Land gehört. Wenn man mit ganz grossen Projekten Medienpolitik machen will, soll man sich bitte auch einen Augenblick darum kümmern, wer das wie finanzieren soll. Die Privaten jedenfalls sind durch das Experiment Business Channel abgeschreckt worden. Das jetzt den Schweizer Gebührenzahlern anlasten zu wollen, ist ein Weg, der nicht zum Ziel führt. Bundespräsident Ogi: Herr Mühlemann hat drei Fragen gestellt. Ich werde ihm drei Antworten geben. Wenn man jetzt den beiden Rednern, Herrn Mühlemann und Herrn Leuenberger Ernst, zugehört hat, würde man eigentlich nicht glauben, dass die beiden Herren an der Geburt des neuen Radio- und Fernsehgesetzes mitbeteiligt waren. Sie haben feststellen können, wie die Meinungen schon wieder, nach kurzer Dauer, total auseinandergehen. Und in dieser etwas schwierigen Situation sage ich zunächst Herrn Leuenberger Ernst: Man kann die «Bahn 2000» nicht mit der SRG vergleichen. Und das S plus wurde im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes geschaffen; wenn man es will, kann man es auch finanzieren. Dann kann man auch Möglichkeiten finden, dass derjenige, der Gebühren zahlt - Sie und ich -, das dann nicht finanzieren muss. Ich werde noch auf einige Ausführungen, die Sie hierzu gemacht haben, eintreten. Zu Ihrer ersten Frage, Herr Mühlemann: Die vom Radio- und Fernsehgesetz vorgesehene Liberalisierung von Radio und Fernsehen muss jetzt in die Praxis umgesetzt werden. Da bin ich schon ein wenig enttäuscht - ich muss das sagen -, dass hier die Wirtschaft nicht so mitmacht, wie Sie das hier am Pult gesagt haben. Vielleicht könnten Sie auch Einfluss nehmen, dass man uns jetzt nicht ein zweites Mal im Regen stehen lässt, nachdem man das gefordert, nachdem man mir verschiedene Modelle vorgetragen hat, nachdem die Kommission mit Ihrer Unterstützung und auch jener von Herrn Leuenberger Ernst die Möglichkeit geschaffen hat. Uns liegt viel daran, dass diese Umsetzung jetzt gelingt. Deshalb haben wir in diesem neuen Gesetz, das Sie, aber auch Herr Leuenberger Ernst, mitgeprägt haben, diese Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, und deshalb erwartet der Bundesrat, dass wir etwas besser unterstützt werden. Wir haben immerhin - das hat man vergessen - die Werbezeiten stark erhöht und das Sponsoring eingeführt. Das gibt neue Möglichkeiten, und davon wird nicht nur die SRG, sondern werden auch Lokalradios und das Lokalfernsehen profitieren können. Dann gibt es auch noch das Gebührensplitting. Darauf warten Sie ja schon seit langer Zeit, Herr Mühlemann. Aber nur in wirtschaftlich schwächeren Gebieten werden wir dieses Gebührensplitting einführen können. Die Kriterien kennen Sie, ich brauche sie hier nicht noch einmal zu erwähnen, sie sind jetzt bekannt; die Einzelheiten des Verfahrens auch. Im Hinblick auf die Ausrichtung des Gebührensplittings - um Ihre Frage ganz klar und konkret beantworten zu können - können die Lokalradios bereits ab April dieses Jahres die Gesuche bei uns einreichen. Wir gehen davon aus, dass an die berücksichtigten Veranstalter bereits auf Mitte Jahr - bei uns geht die Sache sehr rasch, Herr Mühlemann - die ersten Splitting-Anteile ausbezahlt werden können. Ich würde sagen: Freude herrscht, und Hoffnung ist vorhanden. Dieser Topf aber für die Lokalradios, der zuerst noch gefüllt werden muss, wird dann mit den neuen Radio- und Fernsehgebühren gefüllt. Da rufe ich Herrn Leuenberger Ernst nochmals in Erinnerung, dass wir auch hier wiederum die Gebühren recht kräftig erhöht haben. Es geht also nicht darum, zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben zu geben, wie Sie das so schön formuliert haben, Herr Mühlemann. Zu Ihrer zweiten Frage: Der Liberalisierungsgedanke soll-wie gesagt - nicht toter Buchstabe bleiben. Dafür hat der Bundesrat auch bei der Ausgestaltung der neuen SRG-Konzession gesorgt, die nicht allen Leuten gepasst hat Aber auch Sie als Parlament haben im Rahmen der Beratung zum neuen Radiound Fernsehgesetz etwas mehr Unternehmung verlangt, und das haben wir jetzt zu vollziehen. Die neue SRG-Konzession geht ja in diese Richtung. Die SRG muss jetzt hier selbst handeln, denn wir können und wollen ihr nicht befehlen. Da möchte ich auch die Damen und Herren, die in der SRG vertreten sind, namentlich Herrn Leuenberger Ernst, bitten, dafür zu sorgen, dass diesem Gesetz, das Sie mittragen, Rechnung getragen wird. Wie Sie wissen, wird privaten Veranstaltern auf dem neuen, vierten Fernsehkanal der Zugang zum Markt eröffnet. Ich hoffe, dass sich hier viele interessieren und mitmachen; nicht nur immer fordern, fordern und nochmals fordern, sondern jetzt, da die Möglichkeit gegeben ist, diese Chance auch packen. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit den Anliegen von Herrn Mühlemann Rechnung getragen. Er hat nämlich der SRG die Konzession für S plus mit der Auflage gegeben, dass ein eigenes Profil und eine eigene Direktion geschaffen werden. Der Bundesrat hat, Herr Leuenberger Ernst, der SRG diese Konzession gegeben und nicht einem Privaten wie Ringier und auch nicht dem «Tages-Anzeiger» oder der «NZZ». Ich möchte festhalten, dass das nicht selbstverständlich ist Ich möchte Sie im Dialog mit Herrn Hess nicht stören, ganz und gar nicht, aber ich möchte noch etwas sagen zu diesem S plus. Der Bundesrat hat sich auch Gedanken gemacht, wie dieses S plus aussehen könnte. Zuerst einmal wollte der Bundesrat nicht schon wieder ein Fernsehen aus Leutschenbach - ich sage nicht Zürich, sondern Leutschenbach -; als Solothurner und als Thurgauer werden Sie das auch begreifen. Das ist der Grund für diese Direktunterstellung, und das ist der Grund, weshalb wir den Direktor von S plus dem Generaldirektor der SRG unterstellen wollen und nicht dem Direktor aus Leutschenbach. Wir wollen ein gesamtschweizerisches S plus, also eines, das auch Solothurn und Thurgau berücksichtigt. Wir wollen ein Fernsehen, das auch die anderen Sprachkulturen im Auge behält und eine publizistische Konkurrenz ist zum Zürcher Fernsehen - das hat der Bundesrat ganz bewusst so gewollt -, indem es vielleicht sogar eine abweichende journalistische Mentalität entwickelt. Das haben nicht alle begriffen. Ich bitte Sie, Herr Leuenberger Ernst, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die etwas langsam lesen wie ich, das begreifen und nicht mehr Opposition machen. Geben Sie dieser SRG für dieses S plus genügend Mittel. Sie haben sie dank den Beschlüssen des Bundesrates bekommen. Mit 5,6 oder 10 Millionen Franken können Sie S plus nicht abspeisen. Dann würden Sie verhindern, dass S plus erfolgreich ist. Das braucht vielleicht 20 oder 30 Millionen Franken, um Ihnen eine Grössenordnung zu geben, und damit Sie den Mut haben, hier zu dieser publizistischen Alternative ja zu sagen. Zu Ihrer dritten Frage: die Fernsehpräsenz der Schweiz im Ausland. Diese Präsenz ist sehr wichtig. Ein eigentliches «Schweizer Fernsehen International», das, was man in den siebziger Jahren, vielleicht zu Beginn der achtziger Jahre noch als Wunschtraum vorsieh sah, ist heute wohl aus Kostengründen nicht mehr möglich; es kommt nicht in Frage. Deshalb ist es auch nicht möglich, das mit einer privaten Trägerschaft zu finanzieren. Wir haben hier gewisse Erfahrungen; Herr Mühlemann hat sie angesprochen. Daher machen wir bei bestehenden internationalen Programmen mit Das Parlament, Sie, hat im Budget 1993 über 2,3 Millionen Franken für das Engagement der SRG bei 3Sat, bei TV5, bei RaiSat und bei CNN vorgesehen und somit beschlossen. Für ein Engagement beim deutsch-französischen Kabelprogramm Arte fehlt derzeit noch das nötige Geld. Zusammenfassend kann ich Ihnen sagen: Es hat sich einiges getan seit der Inkraftsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, aber nicht überall ist das Engagement stark genug. Bei der SRG ist in bezug auf Neuerungen etwas Zurückhaltung festzustellen; bei den privaten Unternehmen, die gefordert und gefordert haben, ist das Engagement auch nicht so zu spüren, wie das nötig wäre. Ich hoffe, dass wir dank der heutigen Debatte und dank den klaren Worten, die beide Herren hier formuliert haben, diesen Neuerungen einen neuen Im-- 2 of 4 -Postulat Loeb François 74 N 2 mars 1993 puls geben, der dringend notwendig ist, damit wir nicht zu spät sind. Hier ist eine ungeheure Entwicklung im Gange, und wir sollten diese Entwicklung nicht verschlafen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. #ST# 92.3368 Interpellation Aubry Erhöhung der Radiound Fernsehgebühren und neues Magazin «Hublot» Hausses des taxes de la radio et de la télévision et parution du magazine «Hublot» Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1992, Seite 2788-Voir année 1992, page 2788 M™ Aubry: Ceci intéresse uniquement les Romands et pas les Suisses alémaniques. Cette interpellation avait deux points bien précis. Le premier est tombé, c'était la hausse des redevances télévision et radio qui a déjà été décidée par le Conseil fédéral. Nous n'y reviendrons donc pas, même si nous la déplorons. Le deuxième point concerne le magazine «Hublot». Ce magazine cause de nombreux soucis à la presse quotidienne. Il a été distribué à 760 000 exemplaires dans toutes les boîtes aux lettres de Suisse romande gratuitement. Et ce qui dérange c'est justement la gratuité à un moment où la presse écrite subit un net recul de la publicité. Je vous rappellerai une chose importante: en ce moment les petits journaux en Suisse romande ont perdu le 22,2 pour cent de leur publicité, et leur parution est mise en péril. Or, nous avons besoin de journaux régionaux, nous avons besoin de diversité dans la presse, mais nous n'avons pas besoin d'une concurrence déloyale gratuite de la télévision. De tous côtés, on la trouve inadmissible. Et la télévision va publier deux fois, peut-être trois fois par an ce magazine qui, jugé par une certaine presse, ne semble pas d'un niveau très élevé. Selon des statistiques fiables, la télévision a déjà capté régulièrement 4 pour cent du total de la manne publicitaire et les journaux ont vu leur part de publicité descendre de 37 à 32 pour cent. En janvier, la presse quotidienne a constaté une réduction de 12 pour cent des annonces par rapport au mois de janvier précédent. On a parlé dans la réponse du Conseil fédéral de marketing, mais est-ce réellement une image de marque que ces photographies rapidement sous-titrées du magazine «Hublot»? A mes yeux, elle n'est pas très élevée, aux yeux des spécialistes, non plus. Je pense que, comme marketing, la télévision romande est fort bien servie puisque toute la journée elle passe sur le petit écran pour se faire valoir. Je vous demande, Monsieur le Président de la Confédération, de faire appliquer, parce que ceci est quand même assez urgent, le cahier des charges de la télévision suisse romande afin d'éviter, avec la presse écrite, une concurrence que nous appellerons déloyale. Bundespräsident Ogi: Wenn ich jetzt das wieder höre und auch die Diskussion von vorhin etwas analysiere, habe ich manchmal schon den Eindruck: Wir haben irgendwie in den letzten Jahren eine Lust am Scheitern entwickelt, eine Verliebtheit ins Scheitern, anstatt eine Verliebtheit in den Erfolg. Ich möchte grundsätzlich sagen: Man muss in den Erfolg verliebt sein und nicht ins Scheitern. In diesem Zusammenhang habe ich etwas Mühe, die Interpellation Aubry zu verstehen. Die Frage hat beim Entscheid des Bundesrates vom 18. November über die Gebührenerhöhung überhaupt keine Rolle gespielt. Es geht hier um zwei verschiedene Themen: Es geht einerseits um die Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren - diese Gebühren haben Radio und Fernsehen dringend nötig -, anderseits geht es um die neue Zeitschrift des Westschweizer Fernsehens, das hier unternehmerisch gehandelt hat. Wir haben im Rahmen der jüngsten Strukturreform derSRG-Sie haben das mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz bestätigt vermehrtes unternehmerisches Handeln und Denken verlangt und auch gefordert Jedes Medium der SRG soll eine selbständige Betriebseinheit bilden und über einen eigenen unternehmerischen Ermessensspielraum verfügen. Das wurde im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes ganz klar von der Mehrheit gefordert; Sie können das in den Protokollen nachlesen. Deshalb soll das Westschweizer Fernsehen auch mit einer externen Publikation hier Marketing betreiben können. Es soll sich gegenüber der grossen Konkurrenz, die heute gerade in diesem Bereich besteht, wenigstens in der Schweiz, Frau Aubry, durchsetzen können. «Hublot» stellt einen neuen Kommunikationskanal zwischen den Sponsoren, die wir dringend suchen und die Ihr Parteikollege Mühlemann von uns oder von der SRG gefordert hat, damit man diese Kooperationsmöglichkeiten mit ihnen realisieren kann. Irgendwie braucht es diesen Kommunikationskanal zwischen den möglichen Sponsoren - zwischen denjenigen, die bereit sind zu unterstützen - und der SRG und natürlich auch dem Publikum. So gesehen ist «Hublot» auch keine Konkurrenz zu übrigen Presseerzeugnissen. Ich kann Ihnen sagen: Die Finanzierung dieses Kommunikationskanals erfolgt aus den eigenen Werbeeinnahmen, die dieses Organ, dieser Kommunikationskanal, erzielt. Die Zeitschrift ist also selbsttragend. Das neue Magazin steht somit in keinem Zusammenhang mit der Erhöhung der Empfangsgebühren. Es ist bei der SRG, bei den PTT, bei den SBB immer wieder das gleiche. Bei den Budgets, bei den Rechnungen verlangt man von uns unternehmerisches Handeln. Wir gehen dann hin mit A-Post - zu diesen Unternehmungen und sagen ihnen: «Unternehmerisch handeln, bitte. Man erwartet von Ihnen, dass.... usw.» Und wenn sie dann etwas unternehmen, eben unternehmerisch handeln, dann wird immer wieder kritisiert Ich glaube, wir sollten hier etwas Grosszügigkeit entwickeln; wir sollten nicht die Lust am Scheitern entwickeln, sondern wir sollten die Lust am Reüssieren, am Erfolg, entwickeln. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 92.3571 Postulat Loeb François Mehrsprachige Sendungen an Radio und Fernsehen Radio et télévision. Emissions plurilingues Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1992 Der Bundesrat wird gebeten, möglichst rasch dafür zu sorgen, dass die SRG in den deutschsprachigen Programmen regelmässig mehrsprachige Sendungen, an denen gleichzeitig mehrere Landessprachen beteiligt sind, am Radio und Fernsehen durchführt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Mühlemann Umsetzung des Radio- und Fernsehgesetzes in der Medienpraxis Interpellation Mühlemann Loi sur la radio et la TV. Difficultés d'application In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3246 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 72-74 Page Pagina Ref. No 20 022 336 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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