92-3296
Verwaltungsbehörden 09.10.1992 92.3296
9. Oktober 1992Deutsch11 min
Source admin.ch
9. Oktober 1992 N 2199 Interpellation Stamm Luzi Auslastung des Systems noch 80 Zugstrassen frei sind, die je nach Nachfrage für regionale Bedürfnisse genutzt werden können. Bei dieser Berechnung haben wir eine Streckenkapazität von 300 Zügen angenommen. Dass das nicht unrealistisch ist, beweist die Strecke Zürich-Thalwil, wo im Jahresdurchschnitt an Werktagen über 380 Züge verkehren. Wenn wir die 220 Güterzüge zu den auf den Jura-Uebergängen Bözberg, Hauenstein und Wisenberg eingeplanten Schnellzügen gemäss Konzept «Bahn 2000», den Lötschberg-Transitzügen gemäss Neat-Konzept und den nicht alpenquerenden Güter- und Dienstzügen gemäss Planung der SBB hinzuzählen, kommen wir auf ein Total von 740 Zügen. Die Gesamtkapazität der Jura-Uebergänge beträgt jedoch
Erwägungen
900.
Züge. Das bedeutet, dassan Hauenstein und Bözberg zusammen rund 160 Fahrordnungen zur Verfügung stehen, die nach Bedarf dem Regionalverkehr dienstbar gemacht werden können. Zwischen Brugg und Othmarsingen wird die Kapazität ebenfalls nicht voll genutzt werden. Kapazitätsengpässe ergeben sich allein im Raum Rupperswil/Gexi, wo der Verkehr indessen schon bei «Bahn 2000» überläuft Wann und in welchem Ausmass dort kapazitätssteigernde Massnahmen vorzusehen sind, kann aufgrund der heute verfügbaren Daten nicht beurteilt werden. Der Bau eines dritten und allenfalls eines vierten Geleises ist jedoch wahrscheinlich.
2.
Der Kanton Aargau, die SBB und das Bundesamt für Verkehr haben im Februar 1992 einen Vergleichsvertrag abgeschlossen, worin das Konzept zur Lärmsanierung im Kanton Aargau festgelegt ist Dieser Vertrag bedeutet eine nähere Konkretisierung von Artikel 17 Lärmschutzverordnung und trägt den besonderen Umständen im Kanton Aargau Rechnung. Vorerst werden die Strecken bestimmt, welche saniert werden müssen, und Prioritäten festgelegt Die in erster Priorität zu sanierenden Abschnitte werden im Einvernehmen mit dem Kanton Aargau bis im Herbst 1992 festgelegt sein. Die Vorbereitung und Einleitung der Plangenehmigungsverfahren für die Lärmschutzmassnahmen erfolgt ebenfalls ab 1992. Mit der öffentlichen Auflage und dem Beginn der Realisierung der Lärmschutzbauten kann ab Ende 1992/Anfang 1993 gerechnet werden. Diese Verfahren sind innerhalb weniger Monate abgeschlossen, sofern die Grundlagendaten vollständig vorliegen und dem Projekt keine Opposition von Kanton, Gemeinden oder Privatparteien erwächst Der Zeitplan für dieses Prozedere ist im erwähnten Vergleichsvertrag festgehalten.
3.
Die Umweltbilanz für den Huckepackkorridor liegt vor. Sie wird die Grundlage für die unter Ziffer 2 erwähnten Massnahmen bilden. Es geht darum, dass die einzelnen Voraussetzungen der Umweltschutzgesetzgebung erfüllt werden. Anordnung und Durchsetzung des zwingenden öffentlichen Umweltrechts obliegen den Aufsichts- und Vollzugsbehörden. In den Plangenehmigungsverfahren wird die Umweltverträglichkeit geprüft und werden konkrete Anordnungen in Form von Auflagen erlassen, damit die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden.
4.
Für die Sanierung von Niveau-Uebergängen besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Im Rahmen dieser Vorschriften wird ein verbindlicher Sicherungsstandard vorgegeben, der in wenigen Jahren realisiert werden muss. Laut Angaben der SBB kann dieser Standard im vorgegebenen zeitlichen Rahmen erreicht werden. Es gibt indessen Ausnahmen, bei denen eine Fristerstreckung nötig wird (z. B. im Seetal). Offene Streckenführungen sind schon heute genügend gesichert. Es bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen, da dazu kein Bedürfnis besteht
5.
Der Terminal Birrfeld ist seit längerer Zeit in Betrieb. Vor kurzem ist in Aarau eine weitere Anlage in Betrieb genommen worden. Die SBB bearbeiten eine umfassende Strategie zur Weiterentwicklung des kombinierten Verkehrs innerhalb der Schweiz. Daraus werden sich Schlüsse für den Bedarf an zusätzlichen Terminals und für deren optimale Standorte ergeben. Mit Ergebnissen ist bis Ende 1992 zu rechnen. Für den alpenquerenden Transitverkehr sind im Aargau grundsätzlich keine weiteren Terminals vorgesehen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt #ST# 92.3296 Interpellation Stamm Luzi Radiofrequenzreserven im UKW-Bereich Réserves de fréquences radio dans le domaine des OUC Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1992 Die Sendernetzpläne im UKW-Bereich werden neu erstellt, und soeben wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die dazu die notwendigen Grundlagen erarbeiten und Vorabklärungen treffen soll.
1.
An welchen Vorgaben orientieren sich diese Arbeiten? Wird dabei sichergestellt, dass Reichweitensteigerungen einerseits für Lokalradios und anderseits aber auch für internationale Radioveranstaltungen möglich sind?
2.
Werden Frequenzreserven vorgesehen, die es erlauben, auch in Zukunft neue Lokalradios zu bewilligen sowie Konzessionen für die Ausstrahlung von internationalen Rundfunkprogrammen mit wirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingungen zu erteilen?
3.
Ist der Bundesrat bereit, für eine leistungsbezogene und bedürfnisgerechte Versorgung mit Lokalradios und privaten internationalen Programmen von schweizerischen Veranstaltern auch Fernsehfrequenzen und die Frequenzen von Radio DRS 3 einzusetzen? Texte de l'interpellation du 19 juin 1992 Les plans concernant le réseau des émetteurs en OUC sont actuellement redéfinis. A cette occasion, le groupe d'experts qui a été mis sur pied doit clarifier la situation et élaborer les bases nécessaires à ces travaux.
1.
Sur quelles données se fondent ces travaux? S'est-on assuré qu'il est possible d'augmenter le rayon de diffusion des radios locales ainsi que des émissions radiophoniques internationales?
2.
A-t-on prévu des réserves de fréquences permettant d'homologuer de nouvelles radios locales et d'octroyer des concessions pour la diffusion de programmes radiophoniques internationaux dans des conditions économiquement acceptables?
3.
Le Conseil fédéral est-il disposé à utiliser les fréquences de la télévision et celles de Radio DRS 3 pour assurer un approvisionnement en émissions de radios locales et en programmes privés internationaux émanant des diffuseurs suisses, approvisionnement qui tienne compte des prestations et qui réponde aux besoins? Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bonny, Borer Roland, Cincera, Couchepin, Dettling, Eymann Christoph, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fritschi Oscar, Giezendanner, Hegetschweiler, Miesch, Moser, Müller, Nabholz, Reimann Maximilian, Spoerry, Stucky, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der private Betrieb von Radioprogrammen im Interesse der Radiohörer liegt Die Qualität der Programme ist teilweise ausgezeichnet, den lokalen Eigenheiten kann besser Rechnung getragen werden, und es ist vermehrt möglich, Programme für eine spezielle Zuhörerschaft zu betreiben (z. B. nur Ländler- oder klassische Musik; «Spartenprogramme»). Es kann zudem festge-- 1 of 3 -Interpellation Aguet 2200 N 9 octobre 1992 stellt werden, dass durch die grössere Vielfalt eine staatspolitisch wichtige Lockerung des Informationsmonopols erreicht werden konnte. Aus diesen Gründen ist anzustreben, dass auch für allfällige zukünftige Radioanbieter Frequenzen freigehalten werden, um die Medienvielfalt zu verbessern. Ein spezielles Problem stellt sich bei internationalen Satellitenradioprogrammen mit Spartencharakter (z. B. Radio Opus/ Radio Ewiva). Aufgrund des Bundesbeschlusses für Satellitenrundfunk werden diese Programme via Satellit und zusätzlich via Kabelnetze verbreitet Diese Lösung hat sich bisher für private Programme in Europa in keinem Fall als wirtschaftlich tragbare Lösung erwiesen. Voraussetzung dafür war immer eine «Basisreichweite» aufgrund terrestrischer Frequenzen (was Frequenzen im Sendegebiet bedingt). Diese Erfahrung trifft ganz besonders auf Spartenprogramme zu, welche die Reichweite, die sie durch Kabel- und Satellitendirektempfang erzielen, nur teilweise nutzen können. Die Zielsetzung des Bundesrates, mit der neuen Sendernetzplanung generell bessere wirtschaftliche Voraussetzungen für die privaten Radioprogramme zu schaffen, sollte deshalb auch angemessen die Bedürfnisse schweizerischer Veranstalter internationaler Programme, die einem rauhen Konkurrenzklima ausgesetzt sind, berücksichtigen. In diesem Sinne wären Reserven zu schaffen, andernfalls sind Konzessionserteilungen für internationale Rundfunkprogramme nicht mehr vertretbar. Aufgrund einer Studie des technischen Direktors der SRG ist es durchaus möglich, das gegenwärtig verfügbare Frequenzpotential durch Auflösung von Reserven bei den Fernsehfrequenzen erheblich zu vergrössern. Die Versuchsphase von Radio DRS3 hat zudem gezeigt, dass das Konzept eines sprachregionalen Jugendradios vor allem in Regionen, in welchen ein erfolgreiches Lokalradio sendet, einem geringen Bedürfnis entspricht: die Beachtung des Programms steht dort in keinem Verhältnis zum Aufwand (inklusive Blockierung von Frequenzen). Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb nicht die Frequenzen von Radio DRS3 für private Radiobetreiber freigegeben werden können. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992
1.
Die vom Vorsteher des EVED am 20. Mai 1992 eingesetzte «Studiengruppe UKW 92» orientiert sich grundsätzlich an den Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), insbesondere an Artikel 8, wonach die PTT-Betriebe nach den Weisungen des Bundesrates Sendernetzpläne zu erstellen haben. Diese Pläne müssen über die gegenwärtigen und zukünftigen technischen Möglichkeiten für die drahtlose Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen Auskunft geben. Sie sind somit für den Bundesrat eine wichtige Entscheidungsgrundlage, indem sie den rundfunktechnisch vorgegebenen, durch Politik und Recht nicht vergrösserbaren Handlungsspielraum aufzeigen. Die Sendernetzpläne bilden schliesslich die Grundlage für die Ausschreibung der Rundfunkkonzessionen. Im Bereich der Ultrakurzwellen (UKW) kommt der Frequenzplanung eine grosse Bedeutung zu, da UKW-Frequenzen eine beschränkt verfügbare natürliche Ressource sind und die Nachfrage das Angebot weit übersteigt Der Bundesrat ist bei der Lösung dieser komplexen Verteilprobleme mit einer klassischen Entweder-oder-Situation konfrontiert, da zusätzliche neue Programme in der Regel nur auf Kosten von bestehenden Programmen über UKW-Frequenzen verbreitet werden könnten. Die vom EVED eingesetzte Studiengruppe überprüft die Grundlagen der Frequenzplanung unter Einbezug der besten Fachleute und der fortschrittlichsten Methoden. Im Hinblick auf den Erlass der entsprechenden bundesrätlichen Weisungen soll die Expertengruppe die technischen Probleme analysieren und nach Optimierungsmöglichkeiten suchen. Falls technische Reserven des UKW-Systems gefunden und damit zusätzliche Verbreitungsmöglichkeiten geschaffen werden können - was keineswegs sicher ist -, hätte über deren Zuteilung an bestimmte Veranstalter nicht die Expertengruppe, sondern der Bundesrat zu entscheiden.
2.
Ueber die Grobzuteilung der beschränkten UKW-Frequenzen nach Massgabe des Radio- und Fernsehgesetzes an einzelne Veranstalter bzw. Kategorien von Veranstaltern wird der Bundesrat im Rahmen seiner Weisungen entscheiden. Schon heute steht allerdings fest, dass der technische Spielraum für die Verbreitung neuer lokaler oder gar sprachregionaler Programme zusätzlich zu den bestehenden Programmen der SRG und der bereits bestehenden Lokalradios bescheiden sein wird. Derzeit ist es infolge begrenzter Frequenzverfügbarkeit nicht möglich, gewisse Bedürfnisse nach drahtloser Verbreitung einzelner Programme der SRG und privater Veranstalter (Verbreitung von SRG-Programmen in den anderen Sprachregionen, Lokalradios) lückenlos abzudecken. Die Verteilung von terrestrischen Frequenzen an internationale Rundfunkveranstalter würde die nationalen und lokalen Veranstalter noch mehr behindern. Opfer eines solchen Entscheides wären einzelne bestehende Lokalradios, die ihr Versorgungsgebiet stark einschränken oder ihren Betrieb sogar einstellen müssten. Unter diesen Umständen ist es sinnvoll, die internationalen Rundfunkveranstalter auf die Verbreitung via Satellit und Kabelnetze zu verweisen. Diese Lösung ist in den meisten Fällen auch die sachgerechteste.
3.
Die Frage, wie viele Radioprogramme pro Sprachregion die SRG zur Erfüllung ihres Leistungsauftrages gemäss RTVG benötigt, wird im Zusammenhang mit der neuen Konzession zu prüfen sein. Die vom EVED im Herbst 1991 durchgeführte Anhörung der Kantone und der interessierten Kreise zu zwei verschiedenen Modellen für die künftige UKW-Radioversorgung der Schweiz hat allerdings ergeben, dass eine grosse Mehrheit der Angehörten eine Aenderung des Status quo in bezug auf die SRG-Radioprogramme ablehnt Im Ausland haben erste Versuche betreffend die Anwendung der neuen Technik der digitalen Uebertragung von Radioprogrammen stattgefunden (DAB/Digital Audio Broadcasting). Auf europäischer Ebene zeichnet sich die Tendenz ab, vorläufig einen Fernsehkanal mit diesem Dienst zu belegen. Die Schweiz wird die Versuche im Rahmen einer europäischen Koordination verfolgen und auswerten; nennenswert ist ein am 1. Juni 1992 gestarteter Versuch im «Rheingraben» zwischen Basel und Mannheim unter Beteiligung von Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt #ST# 92.3224 Interpellation Aguet Westsahara. Beschränkte Einsatzmöglichkeiten des Schweizerischen Medizinischen Hilfskorps L'Unité médicale suisse au Sahara occidental est-elle paralysée? Wortlaut der Interpellation vom 15. Juni 1992 Die Schweiz ist an der Verwirklichung des Uno-Friedensplans beteiligt, durch den dem saharauischen Volk in der Westsahara die Selbstbestimmung zuerkannt werden soll. Auf verschiedene Fragen aus diesem Rat hat die Regierung immer geantwortet, der Einsatz verlaufe zufriedenstellend, und bestätigt, sie gedenke ihn fortzusetzen. Unter Vorbehalt der Ergebnisse eines Treffens zwischen den Konfliktparteien, das diesen Monat in Genf vorgesehen ist, stockt die Mission der Minurso wegen der vielen Schwierigkeiten, die die marokkanische Armee bereitet -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Stamm Luzi Radiofrequenzreserven im UKW-Bereich Interpellation Stamm Luzi Réserves de fréquences radio dans le domaine des OUC In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band V Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3296 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.10.1992 - 08:00 Date Data Seite 2199-2200 Page Pagina Ref. No 20 021 720 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --