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Entscheid

92-3306

Verwaltungsbehörden 18.12.1992 92.3306

18. Dezember 1992Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

Mit dieser neuen Finanzierungsform wird der gesetzliche Auftrag, die Kreditbeschaffung zu niedrigem Zins zu ermöglichen, erfüllt. Auch den Anliegen des Postulates ist damit Rechnung getragen. Im Vergleich zur bisherigen Lösung sind die neuen Zinskonditionen in der Regel sogar vorteilhafter. Der Libor wird normalerweise nur beim Interbankgeschäft oder für erstklassige Schuldner und ab 5 Millionen Franken gewährt. Dank der Bundesgarantie gilt dieser Satz nun für alle Pflichtlagerhalter. Ohne die neuen Finanzierungsvereinbarung hätten 90 Prozent der Pflichtlagerhalter aufgrund ihres zu kleinen individuellen Volumens nicht die Möglichkeit, sich zu Libor-Bedingungen zu refinanzieren. Für den Bund ändert sich aufgrund der neuen Finanzierungsform nichts. Sein Engagement beschränkt sich weiterhin auf die Garantieerklärung gegenüber den Banken. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3171 Postulat Loeb François Integration der Textil- und Bekleidungsindustrie in den europäischen Binnenmarkt Intégration au marché unique européen de l'industrie des textiles et de l'habillement Wortlaut des Postulates vom 1. Juni 1992 Der Integrationsstand im Textilbereich wird auch nach einer allfälligen Ratifizierung des EWR-Vertrages durch Volk und Stände unbefriedigend bleiben. Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, welche Schritte zu unternehmen sind, damit auch die Textil- und Bekleidungsindustrie mit Inkraftsetzung des EWR am europäischen Binnenmarkt teilnehmen kann. Texte du postulat du 1er juin 1992 Dans le domaine de l'industrie textile, le degré d'intégration restera insuffisant même au cas où peuple et cantons approuveraient l'Accord EEE. Le Conseil fédéral est invité à examiner quelles mesures devraient être prises pour que l'industrie des textiles et de l'habillement puisse également participer au marché unique européen à l'entrée en vigueur de l'Accord EEE. Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavadini Adriano, Dünki, Gros Jean-Michel, Heberlein, Stucky.Wyss Paul (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist zu Recht enttäuscht über den in ihrem Gebiet unbefriedigenden materiellen Gehalt des EWR-Vertrages. Die wesentlichsten Forderungen in bezug auf den passiven Veredelungsverkehr und die Vereinfachung der Ursprungsregeln wurden nicht erfüllt. Eine volle Teilnahme am europäischen Binnenmarkt für die Textilwirtschaft wird deshalb erst bei einem Beitritt der Schweiz zur EG möglich sein. Von einem einzigen europäischen Markt im Sinne des EWR kann nur gesprochen werden, wenn auch im Textil- und Bekleidungsbereich mindestens die zollrechtliche Diskriminierung im passiven Veredelungsverkehr beseitigt wird. Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist die viertwichtigste Exportindustrie der Schweiz und kann weitere Verluste auf dem für sie entscheidenden EG-Markt nicht länger hinnehmen. Dies gilt um so mehr, als auch für den Warenverkehr mit Osteuropa die entsprechenden Abkommen der Efta mit denen der EG nicht abgestimmt und auch nicht im Sinne eines gemeinsamen Marktes integriert beziehungsweise kumuliert wurden. Der EWR-Vertrag ist mangelhaft, wenn er lebenswichtige Interessen von Teilen der Industrie nicht berücksichtigt. Der Bundesrat soll rasch nach Möglichkeiten suchen, tragbare Uebergangslösungen für den Textil- und Bekleidungsbereich zu finden. Dabei sind entweder bilaterale oder multilaterale (zusammen mit den anderen Efta-Staaten) Möglichkeiten ins Auge zu fassen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 2. November 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 2 novembre 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3306 Postulat Keller Rudolf Hilfe für Langzeitarbeitslose Aide aux chômeurs de longue durée Wortlaut des Postulates vom 24. August 1992 Es ist zu prüfen, ob ausgesteuerten Arbeitslosen, deren offizielle Arbeitslosenentschädigung im Rahmen der eidgenössischen Bestimmungen abgelaufen ist, bei frei werdenden Stellen-wo möglich-eine Anstellung (temporär oder fest) beider Bundesverwaltung oder in öffentlich-rechtlichen Institutionen angeboten werden kann. Der Gesamtbestand an Stellen soll dadurch also nicht erhöht werden. Weiter ist zu prüfen, ob verbindliche Arbeitseinsatzprogramme für alle Langzeitarbeitslosen durchgeführt werden können, wobei der Lohn mindestens existenzsichernd sein müsste. Texte du postulat du 24 août 1992 II convient d'examiner s'il est possible d'offrir à des chômeurs en fin de droit des emplois (temporaires ou fixes) dans l'administration fédérale ou dans des institutions de droit public, lorsque des postes se libèrent et que les conditions le permettent Une telle mesure ne doit pas entraîner d'augmentation du nombre total des postes de travail. En outre, il convient d'examiner si des programmes d'occupation obligatoires peuvent être mis en place pour tous les chômeurs de longue durée. Dans ce cas, la rémunération devrait assurer aux bénéficiaires au moins le minimum vital. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)

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Postulat Maître 2754 N 18 décembre 1992 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz wird, wie entsprechende Studien zeigen, in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau verharren. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der Langzeitarbeitslosen mit all seinen negativen Folgen, wie zum Beispiel dem Gefühl des Ausgestossen- und Unnützseins, dem der neuen Armut usw. Verstärkt wird dieser Trend gemäss der Konjunkturforschungsstelle (KOF) durch eine weitere Liberalisierung des Arbeitsmarktes im Zuge der Annäherung an die EG, indem inländische Arbeitskräfte nicht mehr prioritär behandelt werden, das heisst, dass bisher schwervermittelbare Schweizer und niedergelassene ausländische Arbeitnehmer nicht mehr bevorzugt integriert oder eingearbeitet werden. Es findet zunehmend eine Art Sozialdumping am schweizerischen Arbeitsmarkt statt Für viele, vor allem ältere Langzeitarbeitslose, wird nun aber die Zeit der Nichterwerbstätigkeit beziehungsweise Stellensuche und Weiterbildung zur psychischen Belastung und Negativqualifikation. Der Sinn der Arbeit wird zur unerreichbaren Hoffnung, die Hoffnung zur Hoffnungslosigkeit In diesem Sinn ist es daher unbedingt notwendig, dass ausgesteuerte Arbeitslose mittels einer Temporärbeschäftigung (und bei Eignung durch eine Festanstellung) oder Einsatzprogrammen vom Bund, Kantonen und Gemeinden nach Möglichkeit wieder in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. Mindestens gibt das dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin, wenn er oder sie dann immer noch keine Arbeit gefunden hat, das Gefühl, etwas Sinnvolles für sein oder ihr Geld getan zu haben, und auch das weitere Recht auf Stempeln. Damit werden auch die Gemeinden und Kantone finanziell etwas entlastet. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 11. November 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 11 novembre 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3325 Postulat Baumberger Wohnbauförderung Aide à la construction de logements Wortlaut des Postulates vom 26. August 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, eine Revision der Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben in der Weise an die Hand zu nehmen, dass die zur Subventionierung berechtigenden Grenzen der Erstellungskosten regional (entsprechend dem regionalen Kostenniveau) differenziert werden, so dass auch und gerade in Regionen mit überdurchschnittlichem Kostenniveau eine ausreichende Zahl von Wohnungen und Einfamilienhäusern gefördert werden kann. Texte du postulat du 26 août 1992 Le Conseil fédéral est invité à entreprendre une révision de l'ordonnance concernant le coût de construction des nouveaux logements. Il s'agirait par là d'établir, suivant les régions, différentes limites supérieures du coût de construction admissibles pour l'obtention de l'aide fédérale. Ces limites seraient adaptées au niveau des coûts de chaque région, de façon que dans les régions où ce niveau est élevé, un nombre suffisant de logements et de maisons familiales puissent bénéficier de l'encouragement à la construction. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Binder, Cincera, David, Dettling, Gysin, Hegetschweiler, Keller Anton, Kühne, Leu Josef, Segmüller, Seiler Rolf, Spoerry, Stamm Judith, Vetterli.Wick (16) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Statistik über die bisher mit WEG-Geldern geförderten Objekte kann entnommen werden, dass die entsprechenden Zahlen nur schlecht mit der Wohnbevölkerung und mit dem Leerwohnungsindex der jeweiligen Kantone korrelieren. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass es in den Kantonen mit überdurchschnittlichem Kostenniveau naturgemäss schwererfällt, die zur Subventionierung berechtigenden Grenzen der Erstellungskosten gemäss der einschlägigen Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes einzuhalten. Um auch in den Gebieten mit hohem Kostenniveau und entsprechend ausgeprägtem Wohnungsmangel die Erstellung einer grösseren Anzahl von Wohnungen und Einfamilienhäusern fördern zu können, drängt es sich auf, die Grenzen der Erstellungskosten regional zu differenzieren. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 2. November 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 2 novembre 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3338 Postulat Maitre Verordnung zur Arbeitslosenversicherung (AVIV). Erleichterungen bei den Kontrollen Ordonnance sur ('assurance-chômage (OACI). Allégement des prescriptions de contrôle Wortlaut des Postulates vom 1. September 1992 Angesichts der weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage in der Schweiz und der massiv gestiegenen Arbeitslosenzahlen in mehreren Kantonen bei gleichzeitiger deutlicher Abnahme der Stellenangebote scheint es nicht angebracht und zweckdienlich, die geltenden Bestimmungen über die Kontrolle der Arbeitslosen durch die Arbeitsämter in der heutigen Form beizubehalten. Deshalb wird der Bundesrat ersucht, die Kontrollvorschriften, namentlich in Artikel 21 AVIV, spürbar zu lockern. Texte du postulat du 1er septembre 1992 L'aggravation constante de la situation économique en Suisse, l'augmentation massive du nombre de chômeurs dans plusieurs cantons et, simultanément, la diminution importante des offres d'emploi soulèvent la question de l'opportunité et de l'utilité de maintenir telles quelles les dispositions actuelles sur le contrôle du chômage à effectuer par les offices du travail. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à alléger sensiblement les prescriptions de contrôle prévues notamment à l'article 21 de l'OACI. Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Berger, Brunner Christiane, Chevallaz, Couchepin, Deiss, Eggly, Engler, Epiney, Etique, Frey Claude, Leuenberger Moritz, Mamie, Pidoux, Tschopp, Zwahlen (16)

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Keller Rudolf Hilfe für Langzeitarbeitslose Postulat Keller Rudolf Aide aux chômeurs de longue durée In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band VI Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3306 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.12.1992 - 08:00 Date Data Seite 2753-2754 Page Pagina Ref. No 20 022 123 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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