92-3327
Verwaltungsbehörden 03.06.1993 92.3327
3. Juni 1993Deutsch10 min
Source admin.ch
Motion du conseil national. Sociétés holdings en Suisse 364 3 juin 1993 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 20 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 5 Stimmen Präsident: Damit ist der Vorstoss zu einem Postulat beider Räte geworden. #ST# 92.3327 Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Der Bundesrat wird gebeten, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten (öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Militär, Landwirtschaft, öffentliche Werke, Post- und Fernmeldeverkehr) ausgelösten Finanzströme auszuarbeiten, damit deren Einfluss auf die Volkswirtschaft, im besonderen auf Ebene der Verwendung von Produktions- und Beschäftigungsfaktoren, ermittelt werden kann. Texte de la motion du 14 décembre 1992 Le Conseil fédéral est prié de préparer un tableau des flux financiers provoqués par certaines activités publiques ou semi-publiques - transports publics, santé publique, armée, agriculture, travaux publics, postes et télécommunications, etc. - afin d'en déterminer l'effet sur l'économie nationale, notamment au niveau de l'utilisation des facteurs de production et des emplois. Gemperli, Berichterstatter: Inhaltlich geht es bei dieser Motion darum, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten verursachten Geldströme auszuarbeiten und deren Einfluss auf die Volkswirtschaft zu ermitteln, insbesondere auf die Produktions- und die Beschäftigungsfaktoren. Es geht vor allem um Ausgaben auf den Gebieten des Gesundheitswesens, des Militärs, der Landwirtschaft, der öffentlichen Beschaffung. Die WAK hat sich mit dieser Motion befasst Sie hat sie allerdings nicht weiter diskutiert, sondern hat stillschweigend beschlossen, zu beantragen, den Vorstoss auch als Motion zu überweisen. Man ist ohne Widerspruch davon ausgegangen, dass das Anliegen berechtigt sei. Es ist allerdings zuzugeben, dass wir bereits eine grosse Anzahl von Statistiken haben: SpezialStatistiken wie Verkehrsstatistik, Gesundheitsstatistik, Kulturstatistik, Bildungsstatistik. Alle diese Statistiken geben auch Geldströme wieder. Was hier aber der Motionär will - und das ist offensichtlich das gewesen, was letztlich zu diesem Entscheid geführt hat-, ist dieTatsache, dass hier eine Globalbilanz verlangt wird und dass diese Globalbilanz mit Bezug auf die Wirkungen dieser entsprechenden Geldströme gewisse Vorteile bringen würde. Die Kommission hat die Ueberweisung als Motion mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 3 Stimmen beschlossen - drei Mitglieder der Kommission waren für eine Ueberweisung als Postulat Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch diese Motion als Postulat zu überweisen und nicht als verbindlichen Auftrag. Wenn aus diesem Vorstoss ein verbindlicher Auftrag gemacht wird, müssen wir eine wissenschaftliche Gruppe einsetzen, die ihn erfüllt Sie können dann von vornherein einige hunderttausend Franken ausgeben und uns zusätzliche Leute bewilligen. Wenn Sie dazu Lust haben, können Sie den Vorstoss als Motion überweisen, sonst sollten Sie ihn als Postulat überweisen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Motion 11 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 7 Stimmen #ST# 91.3326 Motion des Nationalrates (Hess Peter) Holdingstandort Schweiz. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen Motion du Conseil national (Hess Peter) Sociétés holdings en Suisse. Amélioration du climat fiscal Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass dem Standort Schweiz für international ausgerichtete schweizerische Unternehmen und insbesondere Holdinggesellschaften angesichts der von der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der direkten Steuern geschaffenen Erleichterungen keine schwerwiegenden Wettbewerbsnachteile erwachsen. Texte de la motion du 14 décembre 1992 Compte tenu du fait que la Communauté européenne a instauré des allégements en matière de fiscalité directe, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessaires pour éviter que les entreprises suisses à vocation internationale ainsi que les sociétés holdings établies en Suisse ne subissent des désavantages concurrentiels trop graves. Gemperli, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, den Vorstoss in Uebereinstimmung mit dem Beschluss des Nationalrates als Motion zu überweisen. Die Gründe sind die folgenden: Art und Höhe der Unternehmensbesteuerung stellen für jedes Unternehmen einen sehr gewichtigen Kosten- und damit Standortfaktor dar. Für die Betriebsgesellschaften ist dies aber nicht das einzige Kriterium, das über die Qualität eines Standortes entscheidet; anders für die Holdinggesellschaften, das heisst für die sogenannten Ober- und Muttergesellschaften, die Beteiligungen an Produktionsgesellschaften zusammenfassen: Für diese Gesellschaften sind es effektiv einzig die steuerlichen Rahmenbedingungen, die einen Standort als geeignet oder ungeeignet erscheinen lassen. Die Schweiz war früher ein begehrter Standort für in- und ausländisch beherrschte Holdinggesellschaften mit international zusammengesetzten Beteiligungsportefeuilles. In den letzten Jahren hat die Schweiz in dieser Beziehung an Attraktivität verloren. Dies gilt namentlich für Holdinggesellschaften, die Beteiligungen in EG-Staaten halten. Dem Vernehmen nach sind denn auch Neugründungen von international tätigen Holdinggesellschaften stark rückläufig, und es soll bereits zu Verlegungen des Sitzes von Holdinggesellschaften aus der Schweiz gekommen sein. Im Vergleich mit anderen Holdinggesellschaften und angesichts der steuerlichen Entwicklungen in der EG fallen für unsere Holdinggesellschaften vor allem folgende Nachteile in Betracht: Quellensteuerbelastung auf ausländischen Erträ-- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3327 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 364-364 Page Pagina Ref. No 20 023 026 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Motion du conseil national. Sociétés holdings en Suisse 364 3 juin 1993 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 20 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 5 Stimmen Präsident: Damit ist der Vorstoss zu einem Postulat beider Räte geworden. #ST# 92.3327 Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Der Bundesrat wird gebeten, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten (öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Militär, Landwirtschaft, öffentliche Werke, Post- und Fernmeldeverkehr) ausgelösten Finanzströme auszuarbeiten, damit deren Einfluss auf die Volkswirtschaft, im besonderen auf Ebene der Verwendung von Produktions- und Beschäftigungsfaktoren, ermittelt werden kann. Texte de la motion du 14 décembre 1992 Le Conseil fédéral est prié de préparer un tableau des flux financiers provoqués par certaines activités publiques ou semi-publiques - transports publics, santé publique, armée, agriculture, travaux publics, postes et télécommunications, etc. - afin d'en déterminer l'effet sur l'économie nationale, notamment au niveau de l'utilisation des facteurs de production et des emplois. Gemperli, Berichterstatter: Inhaltlich geht es bei dieser Motion darum, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten verursachten Geldströme auszuarbeiten und deren Einfluss auf die Volkswirtschaft zu ermitteln, insbesondere auf die Produktions- und die Beschäftigungsfaktoren. Es geht vor allem um Ausgaben auf den Gebieten des Gesundheitswesens, des Militärs, der Landwirtschaft, der öffentlichen Beschaffung. Die WAK hat sich mit dieser Motion befasst Sie hat sie allerdings nicht weiter diskutiert, sondern hat stillschweigend beschlossen, zu beantragen, den Vorstoss auch als Motion zu überweisen. Man ist ohne Widerspruch davon ausgegangen, dass das Anliegen berechtigt sei. Es ist allerdings zuzugeben, dass wir bereits eine grosse Anzahl von Statistiken haben: SpezialStatistiken wie Verkehrsstatistik, Gesundheitsstatistik, Kulturstatistik, Bildungsstatistik. Alle diese Statistiken geben auch Geldströme wieder. Was hier aber der Motionär will - und das ist offensichtlich das gewesen, was letztlich zu diesem Entscheid geführt hat-, ist dieTatsache, dass hier eine Globalbilanz verlangt wird und dass diese Globalbilanz mit Bezug auf die Wirkungen dieser entsprechenden Geldströme gewisse Vorteile bringen würde. Die Kommission hat die Ueberweisung als Motion mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 3 Stimmen beschlossen - drei Mitglieder der Kommission waren für eine Ueberweisung als Postulat Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch diese Motion als Postulat zu überweisen und nicht als verbindlichen Auftrag. Wenn aus diesem Vorstoss ein verbindlicher Auftrag gemacht wird, müssen wir eine wissenschaftliche Gruppe einsetzen, die ihn erfüllt Sie können dann von vornherein einige hunderttausend Franken ausgeben und uns zusätzliche Leute bewilligen. Wenn Sie dazu Lust haben, können Sie den Vorstoss als Motion überweisen, sonst sollten Sie ihn als Postulat überweisen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Motion 11 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 7 Stimmen #ST# 91.3326 Motion des Nationalrates (Hess Peter) Holdingstandort Schweiz. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen Motion du Conseil national (Hess Peter) Sociétés holdings en Suisse. Amélioration du climat fiscal Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass dem Standort Schweiz für international ausgerichtete schweizerische Unternehmen und insbesondere Holdinggesellschaften angesichts der von der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der direkten Steuern geschaffenen Erleichterungen keine schwerwiegenden Wettbewerbsnachteile erwachsen. Texte de la motion du 14 décembre 1992 Compte tenu du fait que la Communauté européenne a instauré des allégements en matière de fiscalité directe, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessaires pour éviter que les entreprises suisses à vocation internationale ainsi que les sociétés holdings établies en Suisse ne subissent des désavantages concurrentiels trop graves. Gemperli, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, den Vorstoss in Uebereinstimmung mit dem Beschluss des Nationalrates als Motion zu überweisen. Die Gründe sind die folgenden: Art und Höhe der Unternehmensbesteuerung stellen für jedes Unternehmen einen sehr gewichtigen Kosten- und damit Standortfaktor dar. Für die Betriebsgesellschaften ist dies aber nicht das einzige Kriterium, das über die Qualität eines Standortes entscheidet; anders für die Holdinggesellschaften, das heisst für die sogenannten Ober- und Muttergesellschaften, die Beteiligungen an Produktionsgesellschaften zusammenfassen: Für diese Gesellschaften sind es effektiv einzig die steuerlichen Rahmenbedingungen, die einen Standort als geeignet oder ungeeignet erscheinen lassen. Die Schweiz war früher ein begehrter Standort für in- und ausländisch beherrschte Holdinggesellschaften mit international zusammengesetzten Beteiligungsportefeuilles. In den letzten Jahren hat die Schweiz in dieser Beziehung an Attraktivität verloren. Dies gilt namentlich für Holdinggesellschaften, die Beteiligungen in EG-Staaten halten. Dem Vernehmen nach sind denn auch Neugründungen von international tätigen Holdinggesellschaften stark rückläufig, und es soll bereits zu Verlegungen des Sitzes von Holdinggesellschaften aus der Schweiz gekommen sein. Im Vergleich mit anderen Holdinggesellschaften und angesichts der steuerlichen Entwicklungen in der EG fallen für unsere Holdinggesellschaften vor allem folgende Nachteile in Betracht: Quellensteuerbelastung auf ausländischen Erträ-- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3327 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 364-364 Page Pagina Ref. No 20 023 026 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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