92-3336
Verwaltungsbehörden 18.12.1992 92.3336
18. Dezember 1992Deutsch19 min
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18. Dezember 1992 N 2735 Motion Fankhauser Proposition de la commission La Commission des affaires juridiques propose de ne pas donner suite à la demande d'amnistie. Angenommen - Adopté #ST# 92.3336 Motion Fankhauser Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei. Gute Dienste der Schweiz Respect des droits de l'homme en Turquie. Bons offices de la Suisse Wortlaut der Motion vom 1. September 1992 Der Bundesrat wird gebeten, -den Einsatz von Beobachtern und Beobachterinnen zur Wahrung der Menschenrechte in der Türkei zu veranlassen; und - seine Guten Dienste zugunsten der Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien für einen Waffenstillstand anzubieten. Texte de la motion du 1er septembre 1992 Le Conseil fédéral est prié - d'envoyer des observateurs en Turquie dans le but de contribuer au respect des droits de l'homme dans ce pays; - d'offrir ses bons offices afin que des négociations puissent avoir lieu entre les parties en conflit et qu'un cessez-le-feu soit décrété. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bircher Silvio, Blatter, Bodenmann, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bundi, Caccia, Carobbio, Couchepin, Danuser, Darbellay, de Dardel, Diener, Dünki, Duvoisin, von Feiten, Goll, Grendelmeier, Gross Andreas, Guinand, Haering Binder, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jori, Leuba, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer Theo, Perey, Rechsteiner, Ruffy, Rychen, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Steiger, Thür, Tschopp, Wanner, Weder Hansjürg, Zisyadis, Zwygart (47) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aus verschiedenen Alarmmeldungen der kurdischtürkischen Menschenrechtsvereine wie auch aus Zeitungsmeldungen ist ersichtlich, dass die bürgerkriegsähnliche Situation in der Türkei eskaliert Ich selber konnte anlässlich einer Privatreise in der Osttürkei in der Zeit vom 5. bis 11. August 1992 Kenntnis nehmen von mehr als hundert «mysteriösen» Morden, von Exekutionen von kritischen Journalisten auf offener Strasse und vom Vertreiben ganzer Dorfbevölkerungen. Zur Durchsetzung der Menschenrechte scheint eine Hilfe von aussen unerlässlich. Der Einsatz von Beobachtern und Beobachterinnen, wie in Helsinki im März 1992 im Rahmen des KSZE-Folgetreffens bereits durch die Schweiz angeregt, ist eine der friedlichen Massnahmen, die zur Entspannung der Krisensituation beitragen kann. Die Eskalation des Konfliktes nimmt ein sehr bedrohliches Ausmass an. Die Angst vor Repression und der Krieg treiben unzählige Leute in die Flucht. Die Schweiz wäre gut beraten, sich für die Lösung des Konfliktes einzusetzen, bevor sie eine grössere Zahl von Schutzsuchenden aufnehmen muss. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 octobre 1992 Einsatz von Beobachtern zur Wahrung der Menschenrechte: Anlässlich des KSZE-Folgetreffens in Helsinki vom 30. März 1992 gab die Leiterin der schweizerischen Delegation, Frau Botschafterin Marianne von Grünigen folgende Erklärung ab: «Wir sind zutiefst beunruhigt über die jüngsten Ereignisse im Südosten der Türkei und verurteilen sowohl das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen unbewaffnete Zivilisten als auch die von der Kurdischen Arbeiterpartei PKK verübten Terroranschläge gegen unbeteiligte Dritte Die KSZE muss auch in dieser Region die weitere Entwicklung sorgfältig verfolgen. Sollte sich die Lage im Südosten der Türkei nicht verbessern, schlagen wir die Prüfung der Möglichkeit vor, eine KSZE-Berichterstattermission dorthin zu entsenden.» Dieser Vorschlag wurde aber von der grossen Mehrheit der übrigen Teilnehmerstaaten nicht unterstützt Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Beobachtermissionen in dem von der Schweiz im Rahmen der KSZE vorgeschlagenen Sinne in aller Regel nur in einem multilateralen Kontext durchgeführt werden, d. h., dass deren Zusammensetzung international ist und diese durch eine internationale Organisation wie zum Beispiel die Uno oder die KSZE veranlasst werden. Eine von der Schweiz ausgehende und ausschliesslich aus Schweizern zusammengesetzte Mission hätte ohne Zweifel auch weniger Chancen, akzeptiert zu werden als die nicht unterstützte multilaterale KSZE-Mission. Die Schweiz hat in den letzten Jahren regelmässig und auf hoher und höchster Ebene zur Menschenrechtssituation in der Türkei Stellung genommen und die türkischen Behörden wiederholt eindringlich dazu aufgefordert, die Menschenrechte besser zu respektieren. So hat beispielsweise Bundespräsident Arnold Koller anlässlich seines Treffens mit dem türkischen Präsidenten Oezal im Juni 1990 in Ankara mitgeteilt, dass der Bundesrat die Verschlechterung der Situation in den kurdischen Provinzen, die Ausdehnung des Ausnahmezustandes in der Region sowie den Entscheid der türkischen Behörden, gewisse Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vorläufig ausser Kraft zu setzen, mit Besorgnis zur Kenntnis genommen hat. Anlässlich des Ministertreffens der OECD im Mai 1990 in Paris hat weiter Bundesrat René Felber seinem türkischen Kollegen gegenüber die Besorgnis des Bundesrates über die Menschenrechtslage in der Türkei zum Ausdruck gebracht Der Bundesrat hat überdies in seiner Antwort auf das Postulat «Asylgesetz und Entwicklungszusammenarbeit» der zuständigen nationalrätlichen Kommission vom 11. Juni 1990 eine Erklärung in diesem Sinne abgegeben, ebenso in der Antwort auf die Motion «Asylgesetz - Lage in der Türkei und in Kurdistan» der Kommissionsminderheit. Er hielt dabei auch fest, dass das EDA seinen Einsatz zugunsten der Menschenrechte in der Türkei intensivieren und die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) überprüfen werde, ob das Entwicklungsprogramm im Osten der Türkei nicht erweitert werden könnte. In der Zwischenzeit sind diese Programme tatsächlich wesentlich verstärkt worden, und zwar vor allem auf dem Gebiet des Forstwesens und der Ausbildung. In der Folge des erwähnten Gesprächs vom Mai 1990 bot der offizielle Arbeitsbesuch von Bundesrat René Felber vom 5. und 6. April 1991 in Ankara eine weitere Gelegenheit, nachdrücklich auf die Menschenrechtssituation und die schwierige Lage der Kurden in der Türkei hinzuweisen. Die interne Lage in der Türkei, insbesondere die Menschenrechtssituation, war auch Gegenstand der Gespräche, die Staatssekretär Jakob Kellenberger am 9. September 1992 in Ankara mit Aussenminister Hikmet Cetin und Staatssekretär OzdemSanberk geführt hatte. J. Kellenberger erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Schweiz und die Türkei durch ihre Mitgliedschaft im Europarat und der KSZE der gleichen Wertegemeinschaft angehören. Dies legitimiere besonders das schweizerische Interesse an der Menschenrechtssi-- 1 of 3 -Motion Eymann Christoph 2736 N 18 décembre 1992 tuation und das Bestehen der Schweiz auf strikte Einhaltung der Menschenrechte. Er unterstrich ebenfalls, dass die Schweiz jede Form der Gewaltanwendung verurteile, insbesondere, wenn deren Opfer die Zivilbevölkerung ist Diese Verurteilung schliesst auch jede Art von Terrorismus ein, Inbegriffen Gewalttaten, die sich gegen eine demokratisch gewählte Regierung richten. Staatssekretär Kellenberger hat im weiteren die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, die Türkei möge zwei wichtige Gesetzesvorlagen im Bereich der Menschenrechte (Gesetz über die Strafprozessordnung, welches Inhaftierten einen besseren Schutz gewährt, sowie die gesetzlichen Bestimmungen, welche die Kompetenzen des Ministers für Menschenrechte festlegen) sobald als möglich in Kraft setzen. Schliesslich hat Staatssekretär Kellenberger die Türkei erneut zum Beitritt zu den zwei Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen eingeladen. Der Bundesrat wird auch weiterhin nicht zögern, seinen Standpunkt in diesen Fragen am geeigneten Ort unmissverständlich darzulegen. Gute Dienste: Gute Dienste einer Drittpartei zwischen zwei Streitparteien, beispielsweise zur Ermöglichung eines Waffenstillstands, lassen sich nur unter den folgenden Voraussetzungen leisten: - Einverständnis beider Streitparteien, die andere Partei überhaupt als Verhandlungspartner zu akzeptieren; - Bereitschaft beider Seiten, das Ziel Guter Dienste, hier also einen Waffenstillstand, grundsätzlich zu akzeptieren; - Bereitschaft beider Seiten, die Drittpartei aktiv um die Leistung Guter Dienste anzugeben; solche Dienste können von Dritten nicht aufgedrängt werden. Im vorliegenden Konflikt ist heute keine der drei Voraussetzungen auch nur annähernd erfüllt: - In der Sicht der türkischen Regierung handelt es sich bei der PKK um eine reine «Terroristenorganisation», die als Sicherheitsrisiko beseitigt werden muss, und nicht um eine verhandlungswürdige Gegenpartei. - Die PKK ihrerseits hat sich ausdrücklich dem bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat verschrieben. - Keine der beiden Seiten hat sich um die Leistung Guter Dienste durch eine Drittpartei bemüht Der Bundesrat würde ein Gesuch um die Leistung Guter Dienste aber selbstverständlich in positivem Sinn prüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3196 Motion Eymann Christoph Europäische Polizeiführungsakademie in Basel Implantation à Baie d'une Ecole européenne des cadres de la police Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweiz in das dichter werdende Netz der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit so gut als möglich einzubinden, indem er raschmöglichst den entsprechenden Instanzen der EG und Efta-Staaten anbietet, in Basel eine Europäische Polizeiführungsakademie einzurichten. Texte de la motion du 3 juin 1992 Le Conseil fédéral est chargé de rattacher la Suisse du mieux qu'il pourra au réseau - toujours plus dense de coopération des polices d'Europe en proposant le plus tôt possible aux instances de la Communauté et à celles de l'AELE d'implanter à Baie une Ecole européenne des cadres de la police. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer Roland, Borradori, Cincera, Comby, Dreher, Eggly, Fischer-Seengen, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Keller Rudolf, Kern, Leu Josef, Leuba, Maspoli, Mauch Rolf, Miesch, Müller, Marbel, Philipona, Reimann Maximilian, Sandoz, Scheurer Rémy, Stamm Luzi, Steinemann, Verterli, Wick, Wyss Paul (33) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Durch die fortschreitende europäische Integration gerät die Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «Internationale polizeiliche Zusammenarbeit» in eine sachlich nicht zu rechtfertigende Aussenseiterrolle. Es steht zu befürchten, dass der Schweiz als Nicht-EG-Mitglied durch zunehmende Isolierung in diesen Bereichen angesichts der Kriminalitätsentwicklung schwerwiegende Probleme erwachsen werden. Es ist europaweit unbestritten, dass es für eine wirkungsvolle polizeiliche Zusammenarbeit eines institutionalisierten Informationsaustausches ebenso wie einer gemeinsamen Fortbildung für hohe und höchste Kader sowie einer gemeinsamen Aus- und Weiterbildung von Spezialisten verschiedenster Richtung bedarf. Aus verschiedenen Gründen konnte eine Polizeiakademie, die in dieser Richtung wirken würde, bisher nicht eingerichtet werden. Hier bestünde für die Schweiz eine ausgezeichnete Möglichkeit, nicht nur ein längst erwünschtes Signal des Willens zur engen Zusammenarbeit im europäischen Rahmen zu geben, sondern auch einen konkreten Beitrag an den Aufbau Europas im Bereich der inneren Sicherheit zu leisten. Ein bereits im Frühjahr 1991 von der Kantonspolizei Basel-Stadt ausgearbeitetes Projekt einer Europäischen Polizeiführungsakademie in der Schweiz hat die Unterstützung der Konferenz der kantonalen Justiz-und Polizeidirektoren, der Vereinigung der städtischen Polizeidirektoren, der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Schweizerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs sowie des Schweizerischen Polizei-Institutes Neuenburg gefunden und ist von zahlreichen Vertretern ausländischer Polizeibehörden in exploratorischen Gesprächen lebhaft begrüsst worden. Die von der Schweiz als Beitrag an diese europäische Kooperation zu übernehmenden Kosten von jährlich knapp einer Million Franken sind vergleichsweise bescheiden. Die derzeitige Unmöglichkeit, in den für Fragen der inneren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zuständigen Gremien der EG-Staaten (Trevi-Kooperation) mitzuwirken bzw. dem Schengener Uebereinkommen vom 19. Juni 1990 beizutreten, unterstreicht die Isolierung der Schweiz in diesem Bereich. Diese hat in erster Linie für uns, indirekt aber auch für unsere Partnerländer negative Auswirkungen. Die Schweiz wird die notwendig daraus folgenden Informationsdefizite mit den entsprechenden Konsequenzen zu spüren bekommen. Der Maastrichter Vertrag über eine europäische Union verschärft diese Entwicklung für Nicht-EG-Mitglieder noch. Die Einrichtung einer Schweizerischen Polizeiführungsakademie böte aus heutiger Sicht die einzige Möglichkeit, der Schweiz - ohne EG-Mitgliedschaft - im Bereich der inneren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zu einem institutionalisierten und regelmässigen Erfahrungs- und Informationsaustausch auf hoher und höchster Ebene zu verhelfen. Basel, sowohl an der EG-Aussen- wie auch an einer EG-Binnengrenze gelegen, wo sich europaweite Verkehrsträger treffen und wo die notwendigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen, bietet sich - sowohl unter fachlichen als auch unter geographischen Gesichtspunkten -- als idealer Standort an.
18. Dezember 1992 N 2735 Motion Fankhauser Proposition de la commission La Commission des affaires juridiques propose de ne pas donner suite à la demande d'amnistie. Angenommen - Adopté #ST# 92.3336 Motion Fankhauser Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei. Gute Dienste der Schweiz Respect des droits de l'homme en Turquie. Bons offices de la Suisse Wortlaut der Motion vom 1. September 1992 Der Bundesrat wird gebeten, -den Einsatz von Beobachtern und Beobachterinnen zur Wahrung der Menschenrechte in der Türkei zu veranlassen; und - seine Guten Dienste zugunsten der Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien für einen Waffenstillstand anzubieten. Texte de la motion du 1er septembre 1992 Le Conseil fédéral est prié - d'envoyer des observateurs en Turquie dans le but de contribuer au respect des droits de l'homme dans ce pays; - d'offrir ses bons offices afin que des négociations puissent avoir lieu entre les parties en conflit et qu'un cessez-le-feu soit décrété. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bircher Silvio, Blatter, Bodenmann, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bundi, Caccia, Carobbio, Couchepin, Danuser, Darbellay, de Dardel, Diener, Dünki, Duvoisin, von Feiten, Goll, Grendelmeier, Gross Andreas, Guinand, Haering Binder, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jori, Leuba, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer Theo, Perey, Rechsteiner, Ruffy, Rychen, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Steiger, Thür, Tschopp, Wanner, Weder Hansjürg, Zisyadis, Zwygart (47) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aus verschiedenen Alarmmeldungen der kurdischtürkischen Menschenrechtsvereine wie auch aus Zeitungsmeldungen ist ersichtlich, dass die bürgerkriegsähnliche Situation in der Türkei eskaliert Ich selber konnte anlässlich einer Privatreise in der Osttürkei in der Zeit vom 5. bis 11. August 1992 Kenntnis nehmen von mehr als hundert «mysteriösen» Morden, von Exekutionen von kritischen Journalisten auf offener Strasse und vom Vertreiben ganzer Dorfbevölkerungen. Zur Durchsetzung der Menschenrechte scheint eine Hilfe von aussen unerlässlich. Der Einsatz von Beobachtern und Beobachterinnen, wie in Helsinki im März 1992 im Rahmen des KSZE-Folgetreffens bereits durch die Schweiz angeregt, ist eine der friedlichen Massnahmen, die zur Entspannung der Krisensituation beitragen kann. Die Eskalation des Konfliktes nimmt ein sehr bedrohliches Ausmass an. Die Angst vor Repression und der Krieg treiben unzählige Leute in die Flucht. Die Schweiz wäre gut beraten, sich für die Lösung des Konfliktes einzusetzen, bevor sie eine grössere Zahl von Schutzsuchenden aufnehmen muss. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 octobre 1992 Einsatz von Beobachtern zur Wahrung der Menschenrechte: Anlässlich des KSZE-Folgetreffens in Helsinki vom 30. März 1992 gab die Leiterin der schweizerischen Delegation, Frau Botschafterin Marianne von Grünigen folgende Erklärung ab: «Wir sind zutiefst beunruhigt über die jüngsten Ereignisse im Südosten der Türkei und verurteilen sowohl das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen unbewaffnete Zivilisten als auch die von der Kurdischen Arbeiterpartei PKK verübten Terroranschläge gegen unbeteiligte Dritte Die KSZE muss auch in dieser Region die weitere Entwicklung sorgfältig verfolgen. Sollte sich die Lage im Südosten der Türkei nicht verbessern, schlagen wir die Prüfung der Möglichkeit vor, eine KSZE-Berichterstattermission dorthin zu entsenden.» Dieser Vorschlag wurde aber von der grossen Mehrheit der übrigen Teilnehmerstaaten nicht unterstützt Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Beobachtermissionen in dem von der Schweiz im Rahmen der KSZE vorgeschlagenen Sinne in aller Regel nur in einem multilateralen Kontext durchgeführt werden, d. h., dass deren Zusammensetzung international ist und diese durch eine internationale Organisation wie zum Beispiel die Uno oder die KSZE veranlasst werden. Eine von der Schweiz ausgehende und ausschliesslich aus Schweizern zusammengesetzte Mission hätte ohne Zweifel auch weniger Chancen, akzeptiert zu werden als die nicht unterstützte multilaterale KSZE-Mission. Die Schweiz hat in den letzten Jahren regelmässig und auf hoher und höchster Ebene zur Menschenrechtssituation in der Türkei Stellung genommen und die türkischen Behörden wiederholt eindringlich dazu aufgefordert, die Menschenrechte besser zu respektieren. So hat beispielsweise Bundespräsident Arnold Koller anlässlich seines Treffens mit dem türkischen Präsidenten Oezal im Juni 1990 in Ankara mitgeteilt, dass der Bundesrat die Verschlechterung der Situation in den kurdischen Provinzen, die Ausdehnung des Ausnahmezustandes in der Region sowie den Entscheid der türkischen Behörden, gewisse Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vorläufig ausser Kraft zu setzen, mit Besorgnis zur Kenntnis genommen hat. Anlässlich des Ministertreffens der OECD im Mai 1990 in Paris hat weiter Bundesrat René Felber seinem türkischen Kollegen gegenüber die Besorgnis des Bundesrates über die Menschenrechtslage in der Türkei zum Ausdruck gebracht Der Bundesrat hat überdies in seiner Antwort auf das Postulat «Asylgesetz und Entwicklungszusammenarbeit» der zuständigen nationalrätlichen Kommission vom 11. Juni 1990 eine Erklärung in diesem Sinne abgegeben, ebenso in der Antwort auf die Motion «Asylgesetz - Lage in der Türkei und in Kurdistan» der Kommissionsminderheit. Er hielt dabei auch fest, dass das EDA seinen Einsatz zugunsten der Menschenrechte in der Türkei intensivieren und die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) überprüfen werde, ob das Entwicklungsprogramm im Osten der Türkei nicht erweitert werden könnte. In der Zwischenzeit sind diese Programme tatsächlich wesentlich verstärkt worden, und zwar vor allem auf dem Gebiet des Forstwesens und der Ausbildung. In der Folge des erwähnten Gesprächs vom Mai 1990 bot der offizielle Arbeitsbesuch von Bundesrat René Felber vom 5. und 6. April 1991 in Ankara eine weitere Gelegenheit, nachdrücklich auf die Menschenrechtssituation und die schwierige Lage der Kurden in der Türkei hinzuweisen. Die interne Lage in der Türkei, insbesondere die Menschenrechtssituation, war auch Gegenstand der Gespräche, die Staatssekretär Jakob Kellenberger am 9. September 1992 in Ankara mit Aussenminister Hikmet Cetin und Staatssekretär OzdemSanberk geführt hatte. J. Kellenberger erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Schweiz und die Türkei durch ihre Mitgliedschaft im Europarat und der KSZE der gleichen Wertegemeinschaft angehören. Dies legitimiere besonders das schweizerische Interesse an der Menschenrechtssi-- 1 of 3 -Motion Eymann Christoph 2736 N 18 décembre 1992 tuation und das Bestehen der Schweiz auf strikte Einhaltung der Menschenrechte. Er unterstrich ebenfalls, dass die Schweiz jede Form der Gewaltanwendung verurteile, insbesondere, wenn deren Opfer die Zivilbevölkerung ist Diese Verurteilung schliesst auch jede Art von Terrorismus ein, Inbegriffen Gewalttaten, die sich gegen eine demokratisch gewählte Regierung richten. Staatssekretär Kellenberger hat im weiteren die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, die Türkei möge zwei wichtige Gesetzesvorlagen im Bereich der Menschenrechte (Gesetz über die Strafprozessordnung, welches Inhaftierten einen besseren Schutz gewährt, sowie die gesetzlichen Bestimmungen, welche die Kompetenzen des Ministers für Menschenrechte festlegen) sobald als möglich in Kraft setzen. Schliesslich hat Staatssekretär Kellenberger die Türkei erneut zum Beitritt zu den zwei Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen eingeladen. Der Bundesrat wird auch weiterhin nicht zögern, seinen Standpunkt in diesen Fragen am geeigneten Ort unmissverständlich darzulegen. Gute Dienste: Gute Dienste einer Drittpartei zwischen zwei Streitparteien, beispielsweise zur Ermöglichung eines Waffenstillstands, lassen sich nur unter den folgenden Voraussetzungen leisten: - Einverständnis beider Streitparteien, die andere Partei überhaupt als Verhandlungspartner zu akzeptieren; - Bereitschaft beider Seiten, das Ziel Guter Dienste, hier also einen Waffenstillstand, grundsätzlich zu akzeptieren; - Bereitschaft beider Seiten, die Drittpartei aktiv um die Leistung Guter Dienste anzugeben; solche Dienste können von Dritten nicht aufgedrängt werden. Im vorliegenden Konflikt ist heute keine der drei Voraussetzungen auch nur annähernd erfüllt: - In der Sicht der türkischen Regierung handelt es sich bei der PKK um eine reine «Terroristenorganisation», die als Sicherheitsrisiko beseitigt werden muss, und nicht um eine verhandlungswürdige Gegenpartei. - Die PKK ihrerseits hat sich ausdrücklich dem bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat verschrieben. - Keine der beiden Seiten hat sich um die Leistung Guter Dienste durch eine Drittpartei bemüht Der Bundesrat würde ein Gesuch um die Leistung Guter Dienste aber selbstverständlich in positivem Sinn prüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3196 Motion Eymann Christoph Europäische Polizeiführungsakademie in Basel Implantation à Baie d'une Ecole européenne des cadres de la police Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweiz in das dichter werdende Netz der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit so gut als möglich einzubinden, indem er raschmöglichst den entsprechenden Instanzen der EG und Efta-Staaten anbietet, in Basel eine Europäische Polizeiführungsakademie einzurichten. Texte de la motion du 3 juin 1992 Le Conseil fédéral est chargé de rattacher la Suisse du mieux qu'il pourra au réseau - toujours plus dense de coopération des polices d'Europe en proposant le plus tôt possible aux instances de la Communauté et à celles de l'AELE d'implanter à Baie une Ecole européenne des cadres de la police. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer Roland, Borradori, Cincera, Comby, Dreher, Eggly, Fischer-Seengen, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Keller Rudolf, Kern, Leu Josef, Leuba, Maspoli, Mauch Rolf, Miesch, Müller, Marbel, Philipona, Reimann Maximilian, Sandoz, Scheurer Rémy, Stamm Luzi, Steinemann, Verterli, Wick, Wyss Paul (33) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Durch die fortschreitende europäische Integration gerät die Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «Internationale polizeiliche Zusammenarbeit» in eine sachlich nicht zu rechtfertigende Aussenseiterrolle. Es steht zu befürchten, dass der Schweiz als Nicht-EG-Mitglied durch zunehmende Isolierung in diesen Bereichen angesichts der Kriminalitätsentwicklung schwerwiegende Probleme erwachsen werden. Es ist europaweit unbestritten, dass es für eine wirkungsvolle polizeiliche Zusammenarbeit eines institutionalisierten Informationsaustausches ebenso wie einer gemeinsamen Fortbildung für hohe und höchste Kader sowie einer gemeinsamen Aus- und Weiterbildung von Spezialisten verschiedenster Richtung bedarf. Aus verschiedenen Gründen konnte eine Polizeiakademie, die in dieser Richtung wirken würde, bisher nicht eingerichtet werden. Hier bestünde für die Schweiz eine ausgezeichnete Möglichkeit, nicht nur ein längst erwünschtes Signal des Willens zur engen Zusammenarbeit im europäischen Rahmen zu geben, sondern auch einen konkreten Beitrag an den Aufbau Europas im Bereich der inneren Sicherheit zu leisten. Ein bereits im Frühjahr 1991 von der Kantonspolizei Basel-Stadt ausgearbeitetes Projekt einer Europäischen Polizeiführungsakademie in der Schweiz hat die Unterstützung der Konferenz der kantonalen Justiz-und Polizeidirektoren, der Vereinigung der städtischen Polizeidirektoren, der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Schweizerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs sowie des Schweizerischen Polizei-Institutes Neuenburg gefunden und ist von zahlreichen Vertretern ausländischer Polizeibehörden in exploratorischen Gesprächen lebhaft begrüsst worden. Die von der Schweiz als Beitrag an diese europäische Kooperation zu übernehmenden Kosten von jährlich knapp einer Million Franken sind vergleichsweise bescheiden. Die derzeitige Unmöglichkeit, in den für Fragen der inneren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zuständigen Gremien der EG-Staaten (Trevi-Kooperation) mitzuwirken bzw. dem Schengener Uebereinkommen vom 19. Juni 1990 beizutreten, unterstreicht die Isolierung der Schweiz in diesem Bereich. Diese hat in erster Linie für uns, indirekt aber auch für unsere Partnerländer negative Auswirkungen. Die Schweiz wird die notwendig daraus folgenden Informationsdefizite mit den entsprechenden Konsequenzen zu spüren bekommen. Der Maastrichter Vertrag über eine europäische Union verschärft diese Entwicklung für Nicht-EG-Mitglieder noch. Die Einrichtung einer Schweizerischen Polizeiführungsakademie böte aus heutiger Sicht die einzige Möglichkeit, der Schweiz - ohne EG-Mitgliedschaft - im Bereich der inneren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zu einem institutionalisierten und regelmässigen Erfahrungs- und Informationsaustausch auf hoher und höchster Ebene zu verhelfen. Basel, sowohl an der EG-Aussen- wie auch an einer EG-Binnengrenze gelegen, wo sich europaweite Verkehrsträger treffen und wo die notwendigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen, bietet sich - sowohl unter fachlichen als auch unter geographischen Gesichtspunkten -- als idealer Standort an.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Fankhauser Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei. Gute Dienste der Schweiz Motion Fankhauser Respect des droits de l'homme en Turquie. Bons offices de la Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band VI Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3336 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.12.1992 - 08:00 Date Data Seite 2735-2736 Page Pagina Ref. No 20 022 100 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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