92-3340
Verwaltungsbehörden 29.09.1993 92.3340
29. September 1993Deutsch11 min
Source admin.ch
29. September 1993 N 1683 Postulat Wanner mit schonenderem Verfahren zulassen. Der Draize-Tests konnte aber bisher nicht vollständig ersetzt werden, da die Aussagekraft der vorgeschlagenen Ersatzmethoden wissenschaftlich nicht genügend erhärtet ist und solche Methoden nicht ausreichend anerkannt werden
Erwägungen
4.
Der Pyrogentest zur Prüfung der fiebererzeugenden Wirkung von Stoffen kann bereits heute gemäss europäischer und schweizerischer Pharmakopöe für eine Reihe von Stoffen durch Methoden ohne Verwendung von Wirbeltieren ersetzt werden. Auch in Bereichen, wo der Test grundsätzlich noch vorgesehen ist, lassen die nationalen Zulassungsbehörden für weitere Stoffe bei Vorliegen ausreichender Daten alternative, tierfreie Methoden zu. Solche Methoden sind jedoch derzeit nicht in allen Fällen verfügbar.
5.
Bei der Produktion monoklonaler Antikörper (immunbiologische Stoffe, die spezifisch auf bestimmte Zellbestandteile reagieren) sind in den letzten Jahren die schmerzhaften Tierversuche mehr und mehr durch Methoden ohne Verwendung von Tieren ersetzt worden. In einzelnen Fällen, z. B. bei der Herstellung monoklonaler Antikörper für die Diagnostik und Therapie beim Menschen, in Notfällen oder zur Erhaltung von Zell-Linien, wenn diese in Zellkultur nicht wachsen, sind indessen auch heute noch keine Alternativmethoden bekannt, und ein vollständiges Verbot der Versuche am Tier wäre im jetzigen Zeitpunkt verfrüht.
6.
Die eidgenössischen Räte haben am 22. März 1991 das Tierschutzgesetz verschärft. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 1991 in der Tierschutzverordnung strengere Regelungen für Tierversuche erlassen. Mit der am 1. Dezember 1991 in Kraft getretenen Revision der Tierschutzgesetzgebung haben die Bewilligungsbehörden und die Kommissionen für Tierversuche der Kantone sowie im Rahmen des Behördenbeschwerde- und -klagerechtes auch das Bundesamt für Veterinärwesen vermehrt die Möglichkeit, auf die Durchführung von Tierversuchen einzuwirken. Im weiteren ist in Richtlinien des Bundesamtes eingehend geregelt, wieweit die in der Motion angesprochenen Tierversuche noch zulässig sind. Der Bund wird sich gemäss dem neuen Artikel 19b des Tierschutzgesetzes zudem in internationalen Organisationen dafür einsetzen, dass alternative Prüfmethoden vermehrt anerkannt werden. Mit den genannten Massnahmen kann erreicht werden, dass die in der Motion genannten Tierversuche stark eingeschränkt und nur noch selten durchgeführt werden. Der Bundesrat hält ein vollständiges Verbot der aufgeführten Tierversuche jedoch nicht fürangezeigt. Einschränkungen der Versuche und Verbesserungen können gestützt auf die kürzlich erfolgte Revision der Gesetzgebung ohne erneute Verordnungsrevision erreicht werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Weder Hansjürg: Der Bundesrat ist nicht bereit, meine Motion entgegenzunehmen. Ich möchte Ihnen aber beliebt machen, die Motion trotzdem zu überweisen. Mit einem Postulat könnte ich mich noch einverstanden erklären. Ich habe mit meiner Motion zwei besonders grausame Tierversuche im Visier. Diese Tests, die da durchgeführt werden, sind überholt; sie sind wissenschaftlich überholt, und es gibt dafür bekannte Alternativmethoden. Es ist doch recht eigenartig, dass sogar das Bundesamt für Gesundheitswesen diese Alternativmethoden auch verlangt. Der LD-50-Test ist Ausfluss einer sehr primitiven Toxikologie. Dieser Test wurde 1927 eingeführt, und seither sind Millionen und Abermillionen Versuchstiere geopfert worden; vorwiegend waren es Beagles. Dieser Test dient zur Einteilung der Stoffe in Giftklassen. Wenn Sie also in Ihrem Keller ein Labor einrichten, um zum Beispiel eine Gesichtssalbe herzustellen, wird diese Gesichtssalbe, wenn Sie sie verkaufen wollen, am Tier erprobt. Man nimmt dannzumal zwölf Beagles - das sind diese reizenden Hunde, die mit uns Menschen ganz speziell verbunden sind, weil sie uns treu ergeben sind - und verfüttert allen zwölf Tieren die Salbe, die Sie im Keller erfunden haben, und zwar so lange, bis sechs Beagles daran zugrunde gegangen sind. Wie diese zugrunde gehen, darf ich Ihnen nicht vorenthalten. Welche Greuel diese Tiere auf dem Weg zu ihrem Tod erleiden, will ich Ihnen sagen: Das beginnt mit Fieberschüben. Die Tiere verfallen dann in schmerzhafte Krämpfe, welche oft stunden- und tagelang dauern. Die Tiere zittern am ganzen Leib. Sie müssen erbrechen, und oftmals erleiden sie Atemnot. Mit der Atemnot bekommen sie - wie wir Menschen - Todesangst Die Tiere erleiden Speichelfluss und Tränenfluss, Haarausfall und Sehstörungen. Sie rennen in ihren Käfigen herum und winden sich vor Schmerzen, bis der Tod sie endlich ereilt. Für diese Tiere war jeder Tag Auschwitz. Viele von Ihnen haben ja gestern anlässlich des Besuchs beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz gesehen, was da alles passiert ist: Genau das erleben die Tiere. Nun kommt aber der Höhepunkt: Professor Zbinden, wohl der bekannteste Toxikologe der Schweiz, sagt zu diesem Test: «Eine für den Menschen unverwertbare, wissenschaftlich ritualisierte Massenvernichtung von Tieren.» Der Mann also, der es wirklich weiss, sagt, das sei eine Massenvernichtung von Tieren und bringe dem Menschen überhaupt nichts. Andere Fachleute verwenden noch prägnantere Ausdrücke. Ich selbst erlaube mir auch ein Urteil und sage Ihnen: Was dagemacht wird, ist eine Kulturschande. Nun komme ich zum Draize-Augenreiztest; das ist der andere Test, den ich im Visier habe: Da werden nicht Hunde, sondern Kaninchen malträtiert. Und wieder wird das Produkt, das Sie in ihrem Labor erfinden, das Sie gerne verkaufen möchten, dann diesen Kaninchen verabreicht, und zwar bekommen es die Kaninchen in steigenden Dosen in die Augen geträufelt Auch hier erleiden die Tiere allerschlimmste Torturen, die bestialischer nicht sein könnten. Die Tiere können sich natürlich nicht wehren, denn sie sind in Marterschraubstöcken befestigt und nicht in der Lage, sich auch nur ein bisschen zur Wehr zu setzen. Nach dieser Tortur, die natürlich zur Blindheit führt, werden die Tiere getötet; mit dem Resultat ist ebenfalls nichts anzufangen. (Glocke des Präsidenten) Sie haben die Glocke gehört, ich kann Ihnen nicht mehr erklären, was für Greuel noch dazukommen. Ich habe Verständnis, dass der Bundesrat eine Motion nicht entgegennehmen will. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass in Europa zurzeit genau diese Versuche untersucht werden und dass man zu neuen Erkenntnissen kommen wird, die hoffentlich auch für uns Gültigkeit haben, bitte ich Sie, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln und es dem Bundesrat zu überweisen. Er wird mir dann etwa in einem halben Jahr antworten können, wenn die Resultate aus Europa vorliegen. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3340 Postulat Wanner Stellenwert einer eigenen Landesversorgung Autoapprovisionnement du pays Wortlaut des Postulates vom 1. September 1992 Ich ersuche den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welchen Stellenwert eine eigenständige Landesversorgung in der Zukunft für die Schweiz hat. Dabei ist insbesondere folgenden Fragestellungen Rechnung zu tragen:
1.
Welche Bedeutung hat die Landesversorgung aus sicherheitspolitischen Ueberlegungen?
2.
Welchen Stellenwert wird die eigenständige wirtschaftliche Landesversorgung im Falle eines EG-Beitrittes haben?
3.
Mit welchen Instrumenten wird die wirtschaftliche Landesversorgung nach einem EG-Beitrittgesichertwerden können?
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Motion Meier Samuel 1684 N 29 septembre 1993 Texte du postulat du 1er septembre 1992 Je prie le Conseil fédéral de présenter au Parlement un rapport qui définira le rôle de l'approvisionnement du pays dans la Suisse de demain et qui donnera notamment une réponse aux questions suivantes:
1.
Quelle est l'importance de l'approvisionnement du pays dans le cadre de la politique de sécurité?
2.
Quelle sera sa place en cas d'adhésion de la Suisse à la Communauté européenne?
3.
Par quels moyens sera-t-il assuré après l'adhésion de la Suisse à la Communauté européenne? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Simeon, Kühne, Rutishauser, Schwab (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz sowie im 7. Landwirtschaftsbericht hält der Bundesrat nach wie vor an einer eigenen Landesversorgung als entscheidendem sicherheitspolitischen Beitrag fest. Im Bericht über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft relativiert er demgegenüber die eigene Landesversorgung erheblich. Bezüglich der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln hält der Bericht fest (S. 69): «Der Beitrag der schweizerischen Landwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und zur Versorgungssicherheit wird dann»im Fall eines Beitrittes - «in den europäischen Rahmen gestellt Dies bedeutet für die Schweiz, dass diese Ziele nicht notwendigerweise auf ihrem Territorium, mit ihren Agrarstrukturen.... sichergestellt werden, genau gleich wie landesintern keine Versorgungssicherheit auf regionaler oder kantonaler Ebene gewährleistet wird.» Diese offene Haltung des Bundesrates zu einem strategisch wichtigen Element der schweizerischen Sicherheitspolitik steht im Widerspruch zum Landwirtschaftsbericht und zum Bericht über die Sicherheitspolitik und erfordert dringend eine eingehende Begründung und gesamtheitliche Betrachtungsweise. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993
1.
Der Stellenwert der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) im Rahmen der Sicherheitspolitik ist unmissverständlich festgehalten im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 1. Oktober 1990, insbesondere auf den Seiten 45 bis 47. Wir sehen keinen Anlass, von dieser Beurteilung der Bedeutung abzuweichen, haben doch die im Bericht dargestellten Risiken einer ungestörten Versorgung zwischenzeitlich nichts von ihrer Gefährlichkeit und Wahrscheinlichkeit eingebüsst
2. Der Bundesrat sieht keinen Grund, die bestehende Konzeption der WL zu verlassen. Ihr Aufbau und die Organisation der WL sind darauf ausgerichtet, veränderte Rahmenbedingungen laufend zur Kenntnis zu nehmen. Dies führt automatisch auch zu Anpassungen im Dispositiv der Versorgungssicherstellung, wie dies auch im 7. Landwirtschaftsbericht festgehalten ist: z. B. keine Erhöhung des Gesamtselbstversorgungsgrades mit Nahrungsmitteln, angemessene Agrarimporte (S. 396), auf Nachfrage abgestimmte Produktion (S. 346), Lagerabbau bei gestiegenem Selbstversorgungsgrad (S. 381). Der Stellenwert einer eigenständigen WL hängt davon ab, wie letztlich der angestrebte Sicherheitsstandard optimal, bezüglich aller Instrumente, erreicht werden kann. Bis heute ist die Diskussion auf der sicherheits- und versorgungspolitischen Ebene in den EG-Staaten noch nicht so weit vorangeschritten, dass diesbezüglich eindeutige Tendenzen zu erkennen wären. Dank der bestehenden Ausgestaltung unserer Analyseinstrumentarien sind wir in der Lage, jederzeit die nötige Beurteilung vornehmen und angemessene Lösungen treffen zu können.
2. Der Bundesrat sieht keinen Grund, die bestehende Konzeption der WL zu verlassen. Ihr Aufbau und die Organisation der WL sind darauf ausgerichtet, veränderte Rahmenbedingungen laufend zur Kenntnis zu nehmen. Dies führt automatisch auch zu Anpassungen im Dispositiv der Versorgungssicherstellung, wie dies auch im 7. Landwirtschaftsbericht festgehalten ist: z. B. keine Erhöhung des Gesamtselbstversorgungsgrades mit Nahrungsmitteln, angemessene Agrarimporte (S. 396), auf Nachfrage abgestimmte Produktion (S. 346), Lagerabbau bei gestiegenem Selbstversorgungsgrad (S. 381). Der Stellenwert einer eigenständigen WL hängt davon ab, wie letztlich der angestrebte Sicherheitsstandard optimal, bezüglich aller Instrumente, erreicht werden kann. Bis heute ist die Diskussion auf der sicherheits- und versorgungspolitischen Ebene in den EG-Staaten noch nicht so weit vorangeschritten, dass diesbezüglich eindeutige Tendenzen zu erkennen wären. Dank der bestehenden Ausgestaltung unserer Analyseinstrumentarien sind wir in der Lage, jederzeit die nötige Beurteilung vornehmen und angemessene Lösungen treffen zu können.
3. Inwiefern und mit welchen Instrumenten unsere Landesversorgungsbedürfnisse in einem EG-Rahmen abgedeckt werden könnten, wäre Gegenstand von Beitrittsverhandlungen, sofern solche aufgenommen werden. Die Wahl der Instrumente wird dabei nicht nur von den Gegebenheiten in der Schweiz, sondern auch vom dannzumal erreichten Stand in der EG abhängen. Die Aussagen im Bericht vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt der Schweiz zur EG bilden keinen Widerspruch zu entsprechenden Aeusserungen im Bericht 90 oder im 7. Landwirtschaftsbericht Das Gewicht, das insbesondere der Ernährungssicherung beigemessen wird, geht auch klar hervor aus den Erklärungen in der Botschaft zur Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes und der Bauern- und Konsumenten-Initiative (BB11992 VI 328). Die im Postulat aufgeworfenen Fragen wurden in den erwähnten Publikationen umfassend und soweit heute möglich beantwortet Wir erachten es deshalb als unzweckmässig, in der jetzigen Situation einen weitergehenden Bericht in dieser Angelegenheit zu verfassen. Eine Aufarbeitung dieser Materie ist vorzunehmen, wenn über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen entschieden wird und über die sicherheits- und vorsorgepolitische Haltung der EG klare Anhaltspunkte bestehen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3352 Motion Meier Samuel Streichung des Milchkontingentes bei Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften Contingent laitier et protection des animaux Wortlaut der Motion vom 3. September 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Milchwirtschaftsbeschlusses in dem Sinne in die Wege zu leiten, dass das Milchkontingent von Betrieben, welche die gesetzlichen Tierschutzvorschriften nicht einhalten, bis zur Behebung der Mängel sistiert wird und nach einem Jahr definitiv erlischt Texte de la motion du 3 septembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'arrêté sur l'économie laitière de telle sorte que le contingent laitier des exploitations qui ne respectent pas les prescriptions légales sur la protection des animaux soit suspendu jusqu'à ce qu'il soit porté remède aux insuffisances; si celles-ci ne sont pas corrigées au bout d'un an, le contingent devrait être supprimé définitivement Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Gonseth, Grendelmeier, Hollenstein, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zwygart (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Diese Motion ist als Gegenvorschlag zu der vom Bundesrat geplanten generellen Milchpreiskürzung zu verstehen. Eine differenziertere Massnahme, wie vorgeschlagen, würde einerseits die Bundeskasse von Ueberschussverwertungskosten entlasten, gleichzeitig aber auch dem Tierschutz und den landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen sinnvoll Rechnung tragen. Eine generelle Milchpreiskürzung muss demgegenüber als sachlich blinde bürokratische Finanzmassnahme verstanden werden.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Wanner Stellenwert einer eigenen Landesversorgung Postulat Wanner Autoapprovisionnement du pays In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3340 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 1683-1684 Page Pagina Ref. No 20 023 177 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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