92-3344
Verwaltungsbehörden 07.10.1993 92.3344
7. Oktober 1993Deutsch6 min
Source admin.ch
7. Oktober 1993 N 1917 Interpellation David #ST# 92.3344 Interpellation David Medikamentenpreise Prix des médicaments Wortlaut der Interpellation vom 2. September 1992 In seinem Jahresbericht 1991 hat der Preisüberwacher auf die sehr hohen Medikamentenpreise in der Schweiz hingewiesen. Die Unterschiede zum europäischen Umfeld sind markant. Die Feststellungen des Preisüberwachers beruhen auf eingehenden empirischen Untersuchungen. Hauptursache der hohen Medikamentenpreise ist die Abschottung des Schweizer Marktes durch die behördliche Zulassungspraxis. Der Preisüberwacher hat einen Vorschlag zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) ausgearbeitet, wonach diese Praxis geändert werden soll. Das BSV hat bisher die Pharmabranche und die Eidgenössische Arzneimittelkommission zum Vorschlag des Preisüberwachers angehört. Hingegen soll offenbar auf einen Einbezug der Konsumentenund Patientenorganisationen verzichtet werden.
Erwägungen
1.
Weshalb will das BSV von einer Anhörung der Konsumenten- und Patientenorganisationen absehen? Diese Organisationen verfügen über die notwendige Sachkunde, um die Interessen der Konsumenten und Krankenkassen-Prämienzahler in dieser Auseinandersetzung wahrzunehmen.
2.
Weshalb sind die Vorschläge des Preisüberwachers bis jetzt nicht in die Tat umgesetzt worden? Der Preisüberwacher sprach in seinem Jahresbericht die Hoffnung aus, dass dies im Jahre 1992 möglich sein sollte.
3.
Sieht der Bundesrat vor, den Vorschlag des Preisüberwachers im Rahmen des Bundesbeschlusses über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung zu realisieren? Das Modell des Preisüberwachers (Auslandvergleich) wäre meines Erachtens einem undifferenzierten und wenig marktnahen Preisstopp vorzuziehen. Texte de l'interpellation du 2 septembre 1992 Le surveillant des prix a révélé, dans son rapport de gestion pour 1991, que les prix des médicaments étaient très élevés en Suisse et qu'ils s'écartaient sensiblement de ceux pratiqués dans les autres pays européens. Ses constatations reposent sur des recherches empiriques approfondies. La cherté des médicaments en Suisse s'explique avant tout par le cloisonnement du marché découlant du régime d'admission. Le surveillant des prix a élaboré une proposition visant à modifier ce régime, proposition qu'il a transmise à l'Office fédéral des assurances sociales (Ofas). A ce jour, l'Ofas a consulté à ce propos les milieux pharmaceutiques et la Commission fédérale des médicaments. Il semble par contre vouloir renoncer à demander l'avis des organisations de consommateurs et des organisations de patients.
1.
Pourquoi l'Ofas compte-t-il renoncer à entendre ces organisations, alors qu'elles disposent précisément des connaissances nécessaires pour défendre, dans ce conflit, les intérêts des consommateurs et des membres des caisses-maladie?
2.
Pourquoi la proposition du surveillant des prix n'a-t-elle pas été concrétisée à ce jour? Dans son rapport, ce dernier espérait qu'elle le serait dans le courant de 1992.
3.
Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de réaliser cette proposition dans le cadre de l'arrêté fédéral sur des mesures temporaires contre le renchérissement de l'assurance-maladie? Le modèle proposé par le surveillant des prix (comparaison avec l'étranger) serait, à mon avis, préférable à un blocage des prix, solution peu nuancée et peu adaptée aux conditions du marché. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 avril 1993
1.
Es trifft nicht zu, dass das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) grundsätzlich von einer Anhörung der Konsumenten- und Patientenorganisationen zum diskutierten Preismodell absehen will. In einer ersten Phase ging es aber darum, aufgrund von Daten der betroffenen Branche die wirtschaftlichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Preisvergleichsmodells auf die betroffenen Leistungserbringer zu eruieren. Die beiden Organisationen wurden im Rahmen des Ausschusses für Grundsatzfragen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) am 2. November 1992 zu einem Hearing eingeladen. Zudem wurden die Organisationen zu Besprechungen mit dem BSV eingeladen.
2.
Im Verlaufe des vergangenen Jahres wurde das Problem des Preisvergleiches zwischen Medikamenten in der Schweiz und im Ausland intensiv diskutiert zwischen der Preisüberwachung (PüW) und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und im weiteren im Rahmen der Tätigkeit der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK). Das von der PüW und dem BSV erarbeitete Preismodell wurde durch die Pharmaindustrie und grundsätzlich auch durch die EAK abgelehnt, da es nach Ansicht dieser Kommission mit der geltenden Gesetzgebung und ihrer Praxis unvereinbar sei. Die EAK hat als Alternative zum Preismodell ein eigenes Massnahmenpaket ausgearbeitet, welches der Situation Rechnung trägt, dass «alte» Präparate im internationalen Preisvergleich zu teuer sind. Diese Massnahmen beinhalten auch eine Ueberprüfung der bisherigen Aufnahmepraxis unter dem Aspekt des verlängerten Patentschutzes (patent term restoration). Diese Massnahmen wurden durch das BSV und die PüW bezüglich der Realisierbarkeit und der zu erzielenden Kosteneinsparungen überprüft. Im Januar 1993 haben die PüW und das BSV ein neues System erarbeitet, welches sowohl die EAK-Massnahmen, als auch den Auslandpreisvergleich vermehrt berücksichtigt. Anfang Februar 1993 wurde das BSV vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für eine Revision der Verordnungen (Vo) VIII und 10 betraut, um die entsprechende gesetzliche Verankerung für dieses neue System zu schaffen. Sein Inhalt ist die gesetzliche Abstützung der EAK-Massnahmen und der Grundidee der PüW. Der Revisionsentwurf wird derzeit vom EDI überprüft, unter Berücksichtigung anderer Punkte, die auch in diese Revision integriert werden könnten (Zusammensetzung der EAK, zeitliche Abläufe usw.). Zieht man die bei Verordnungsrevisionen üblichen Konsultationen und Vernehmlassungsverfahren in Betracht, scheint das Inkrafttreten der geänderten Verordnung auf den 1. Januar 1994 realistisch zu sein.
3.
Die im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes diskutierten Massnahmen (abschliessende Positivliste) sind, da erst vorgesehen und noch nicht beschlossen, nicht Bestandteil dieser Verordnungsrevisionen. Der Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung vom 9. Oktober 1992 sieht für die Spezialitätenliste der zur Rezeptur für die Krankenkassen empfohlenen pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel für das Jahr 1993 einen Preisstopp vor. 1994 sollen die Preise nur dann erhöht werden können, wenn der Kostenanstieg im Jahr 1992 höchstens einen Drittel über dem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIKP) liegt. Ungeachtet des im neuen Bundesbeschluss statuierten Preisstopps können vom BSV auch während der Geltungsdauer des neuen Massnahmenprogramms Preissenkungen angeordnet werden. Präsident: Das das Anliegen erfüllt ist, verzichtet Herr David auf eine Diskussion. Die Interpellation ist damit erledigt -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation David Medikamentenpreise Interpellation David Prix des médicaments In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3344 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 1917-1917 Page Pagina Ref. No 20 023 218 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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