92-3402
Verwaltungsbehörden 02.06.1994 92.3402
2. Juni 1994Deutsch11 min
Source admin.ch
Motion du Conseil national 490 2 juin 1994 Nous avons aussi le sentiment que, contrairement à ce que l'on peut espérer, ces mesures créeraient en fait des nécessités de contrôle qui seraient supérieures à celles d'une législation qui fixerait une limite valant pour tous. Loin d'arriver à une dérégulation, ou à une déréglementation, ou à une «désadministration», nous resterions dans ce domaine avec un instrument lourd sur le plan du contrôle administratif. Mais nous sommes prêts à réexaminer les choses d'autant plus que nous avons dans le programme prioritaire recherche/environnement également une analyse sur l'instrument des certificats en général qui est prévue. Nous pouvons donc nous appuyer sur des recherches scientifiques. Nous pouvons accepter ce postulat, mais je tenais à vous avertir que nous n'en attendons pas des conclusions extrêmement révolutionnaires. Plattner Gian-Peto (S, BS): Trotz der vorgerückten Stunde möchte ich als Urheber der Idee, die zu diesem Postulat geführt hat, ganz kurz noch etwas sagen. Dieses Postulat ist der einigermassen klägliche Rest einer parlamentarischen Initiative, die ich vor geraumer Zeit zusammen mit Kollege Rhinow zu diesem Thema eingereicht hatte mit dem Ziel, den Anwendungsbereich der europaweit beachteten, innovativen marktwirtschaftlichen Instrumente - Emissionszertifikathandel und Emissionsverbund - zu vergrössern. Diese waren von den beiden Basel in einer gemeinsamen gesetzgeberischen Aktion im Rahmen ihrer Luftreinhaltepolitik in ihren gemeinsamen kantonalen Umweltschutzgesetzen eingeführt worden. Die Initiative beruhte nicht nur auf dem ausdrücklichen Wunsch der regionalen Wirtschaft - ich habe von Herrn Roch gehört, dass gestern Vertreter von ihr offenbar auch zu Gesprächen mit dem Buwal zu diesem Thema gekommen sind, weil die Wirtschaft wirklich daran interessiert ist -, sondern auch auf dem Wunsch der beiden kantonalen Regierungen. Die Initiative wurde auch in den Kantonsparlamenten durch parallele überparteiliche Motionen gestützt Sie sehen also: Wenn ich vorher als Naturwissenschafter vielleicht gegen die Interessen der baselstädtischen und basellandschaftlichen Wirtschaft verstossen habe, so bin ich jetzt wieder voll eingespannt in das, was sie möchte. Leider hat sich nun die Kommission - trotz des tadellosen föderalistischen Stammbaums der parlamentarischen Initiative, mit diesem klaren und von der gesamten Nordwestschweiz getragenen Wunsch - mit der knappen Mehrheit von einer Stimme nicht dazu entschliessen können, ihr Folge zu geben. Der Grund ist vor allem, dass das Buwal - hier muss ich einmal Kritik am Buwal üben - den im Denken notwendigen Schritt zur Flexibilisierung der Luftreinhaltegrenzwerte nicht tun wollte und sich mangels «geistiger Einstellung» dann mit Händen und Füssen, also am anderen Ende seines Körpers, gegen diese Initiative wehrte. Meines Erachtens hat das Buwal damit der Weiterentwicklung eines effizienten Umweltschutzes einen Bärendienst erwiesen. Ich möchte jetzt doch bitten, von dieser harten Position bezüglich der Wünsche aus der Nordwestschweiz einmal abzurücken. Ich habe die Initiative nach ihrer Ablehnung durch die Kommission zugunsten dieses Kommissionspostulates zurückgezogen, so dass sie aus dem Geschäftsverzeichnis gestrichen werden kann. Mein Ziel war es, wenigstens noch etwas von dem Gedanken zu retten, den diese regionale nordwestschweizerische, alsotransjurane Luftreinhaltepolitik eigentlich getragen hat. Diese regionale Luftreinhaltepolitik wird - das möchte ich dem Buwal auch ins Stammbuch schreiben - als einzige in der Lage sein mitzuhelfen, dass seine Ziele in bezug auf die Luftreinhaltung wirklich erreicht werden. Es wäre sinnvoll gewesen, diese innovative Idee im Rahmen der jetzigen Revision ins USG einzubringen, denn wir bewerkstelligen ja gerade den Übergang zur Marktwirtschaft, weg vom Polizeirecht, hin zu einem sinnvollen Mix von Marktwirtschaft und Polizeirecht. Aber es hat nicht sollen sein. Ich hoffe, dass der Bundesrat das Postulat, welches er ja offenbar entgegennehmen will - dafür danke ich Frau Bundesrätin Dreifuss -, wirklich ernst nimmt und es nicht einfach in viereckigen oder runden Entsorgungsbehältern versteckt Vor allem hoffe ich, dass die Departementschefin dem Buwal nun trotz dessen Widerstand, dessen geistigem Widerstand, die entsprechenden verbindlichen Aufträge gibt, diese Untersuchungen auch wirklich durchzuführen und speditiv darüber Bericht zu erstatten. In der Nordwestschweiz ist man eigentlich recht ungehalten über das Schicksal, das hier unserem Vorstoss beschieden worden ist; wir möchten nicht ewig auf diesen Bericht warten müssen. Vor dem Sankt-Nimmerleins-Tag möchten wir gerne Auskunft haben, Frau Bundesrätin Dreifuss. Motion 94.3005, Postulat 94.3006 Überwiesen - Transmis #ST# 92.3402 Motion des Nationalrates (Cavadini Adriano) Für eine verbesserte und raschere Umweltverträglichkeitsprüfung Motion du Conseil national (Cavadini Adriano) Défense de l'environnement. Etudes d'impact Wortlaut der Motion vom 30. November 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung von Artikel 9 und Artikel 55 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vorzuschlagen, mit welcher das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung vereinfacht und rascher wird, indem
Erwägungen
1.
die Koordinationspflicht im Gesetz geregelt;
2.
die Prüfung frühzeitig ermöglicht und auf die wesentlichen Umweltanliegen beschränkt;
3.
die zu prüfenden Projekte nicht nur anhand technischer Gegebenheiten, sondern auch durch Vorgabe von Zielen (z. B. Grenzwerten) genehmigt werden können. Texte de la motion du 30 novembre 1993 Afin de simplifier et d'accélérer la procédure concernant l'étude de l'impact sur l'environnement, le Conseil fédéral est invité à proposer une modification des articles 9 et 55 de la loi sur la protection de l'environnement, par laquelle:
1.
l'obligation d'assurer la coordination serait réglée dans la loi;
2.
l'examen pourrait se faire précocement et se limiter aux exigences écologiques essentielles;
3.
les projets à examiner pourraient être approuvés non seulement en se fondant sur les données techniques, mais aussi sur la base d'objectifs à atteindre (p. ex. de valeurs limites). Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Ich bin der Meinung, wir hätten diese Diskussion schon bei Artikel 9 USG geführt. Kollege Bisig hat dort bereits begründet, warum er diesen Vorstoss als Motion überwiesen haben will. Noch ganz kurz in Stichworten zusammengefasst: Zum einen hat der Bundesrat die neue Verordnung zur UVP mit genau dieser Zielsetzung in die Vernehmlassung gegeben; zum anderen muss das allgemeine Verwaltungsrecht generell überprüft werden. Zur Beschleunigung und Koordination der Verfahren: Es ist in der Urek wieder einmal von «offenen Türen» gesprochen worden. Wir waren uns einig, diesen Vorstoss als Postulat an den Bundesrat zu überweisen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.
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2.
Juni 1994 491 Grenzüberschreitende Wasserläufe. Übereinkommen Bisig Hans (R, SZ): Ich kann es dem Kommissionssprecher schon nicht so einfach machen, wie er sich das vorgestellt hat. Er hat zurückgeschlagen. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als das Gleiche zu tun. Ich habe Sie heute im Rahmen der Debatte über das Umweltschutzgesetz aufgefordert, die vorliegende Motion zu überweisen und sich nicht mit einem Postulat zufriedenzugeben. Ich wiederhole diese Aufforderung und bitte Sie, der geforderten und dringend nötigen Verfahrensverbesserung betreffend UVP die notwendige Beachtung zu schenken. Absichtserklärungen und fromme Wünsche bezüglich partnerschaftlichem Verhalten von Staat, Wirtschaft und Organisationen nützen wenig bis nichts, wenn bestehende Gesetzesbestimmungen in eine andere Richtung weisen. In seiner Stellungnahme zu meiner Intervention zu Artikel 9 Umweltschutzgesetz hat der Kommissionssprecher meinen Vorschlag zwar gutgeheissen, es als zweckdienlich erachtet, dass sich der Zweitrat mit der UVP-Problematik vertieft befasse und sich unsere Kommission in der Folge der Sache annehme. Gleichzeitig hat er aber unmissverständlich versucht, die Angelegenheit zu bagatellisieren. Das bestätigt meine Annahme, dass sich unsere Kommission noch wenig mit Verfahrensfragen zur UVP beschäftigt hat. Hier sind weder Baumeisterverband noch SIA angesprochen, sondern vor allem die kantonalen Umweltschutzfachstellen und die verantwortlichen Gemeindebehörden und -organe. Diese wissen vielfach nicht, wie die geltende UVP-Rechtsetzung zu interpretieren ist, und entscheiden lieber gar nicht, spät oder zu kleinlich. Wie so ein ungestörtes Verhältnis zum durchaus sinnvollen und dem Umweltschutz förderlichen Instrument der UVP geschaffen werden soll, muss man mir erst noch erklären. Ich habe bereits das Beispiel Neat erwähnt, verfüge aber auch über persönliche Erfahrungen. Es muss doch auffallen, dass alle beteiligten Gesuchsteller und die Verwaltung versuchen, wenn immer möglich einem UVP-Verfahren auszuweichen! Da werden beispielsweise Baugesuche gesplittet, in Etappen und unter verschiedenen Namen eingereicht, nur um unter die 300-Parkplätze-Limite zu kommen und damit einer UVP auszuweichen. Die Berührungsängste sind nicht unbegründet, aber kaum im Interesse einer wirksamen und wirklichen Umweltvorsorge. Es besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Der Nationalrat hat dies erkannt und will den verbindlichen Auftrag an den Bundesrat erteilen, das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung sei zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Vor allem werden Koordinationspflicht, Beschränkung auf die wesentlichen Umweltanliegen und Vorgabe von Zielen verlangt. Wenn all das heute morgen Gesagte vollzogen und umgesetzt werden solj, muss die vorliegende Motion gutgeheissen werden. Eine Überweisung als Postulat müsste nämlich so interpretiert werden, dass mildem UVP-Verfahren alles zum besten stehe. Dass dies nicht der Fall ist, wissen alle, die damit zu tun haben. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: J'aimerais vous demander encore quelques minutes d'attention pour plaider en faveur de la transformation de cette motion en postulat, dans la mesure où les objectifs, là où il y a le «Handlungsbedarf», le besoin d'agir auquel vous avez fait allusion, doivent être poursuivis par d'autres voies que par l'article 9 de la loi sur la protection de l'environnement que vous venez de réviser. C'est à d'autres niveaux que des solutions doivent être apportées. Or, nous travaillons actuellement à ces autres niveaux Nous travaillons aux questions de coordination dans les procédures de décision, et là nous avons déjà avancé dans la formulation de nouvelles règles. Nous y avons surtout travaillé dans le projet de modification de l'ordonnance relative à l'étude d'impact sur l'environnement. Effectivement nous entendons assigner au service spécialisé, à l'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage (Ofefp) un délai pour l'évaluation du rapport d'impact, nous voulons réduire le nombre des cas cantonaux dans lesquels l'Ofefp sera consulté, nous voulons simplifier sa tâche en tant qu'organe consultatif, nous voulons également améliorer la coordination avec les décisions prises par la Confédération en matière de subventionnement. En dehors d'une intégration des terrains de golf, dans la liste des installations soumises à l'étude, nous avons en fait allégé les procédures actuellement prévues. J'aimerais ajouter, comme je l'ai dit au Conseil national, que je ne m'intéresse pas seulement à l'ordonnance, mais également à la pratique. Avec l'Ofefp, j'ai l'intention, au cours des prochains mois, de veiller à ce que les recommandations qui sont faites et les indications qui sont données évitent qu'il puisse y avoir, dans certains cas, une disproportion entre l'ampleur de l'étude et le problème à résoudre et qu'il y ait un équilibre entre le but recherché et les moyens investis. Nous sommes persuadés - dans le sens souhaité par le motionnaire, mais au niveau correct alors, que modifier l'article 9 de la loi remettrait sans doute en question l'étude d'impact elle-même, relancerait un débat politique majeur sur le sens de l'étude d'impact, alors que ce n'est que sur le plan de certaines voies et moyens que la critique est justifiée. L'instrument lui-même a fait ses preuves et ne devrait en aucun cas être remis en question. Abstimmung - Vote Für Überweisung als Motion 15 Stimmen Für Überweisung als Postulat 6 Stimmen #ST# 93.093 Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Übereinkommen Protection et utilisation des cours d'eau transfrontières et des lacs internationaux. Convention Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. November 1993 (BBI1994I261) Message et projet d'arrêté du 24 novembre 1993 (FF 19941253) Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 1994 Décision du Conseil national du 28 février 1994 Schule Kurt (R, SH) unterbreitet im Namen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) den folgenden schriftlichen Bericht:
1.
Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) hat anlässlich ihres Umweltschutztreffens in Sofia (16. Oktober bis 3. November 1989) die Ausarbeitung eines Rahmenübereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen beschlossen und die Uno-Wirtschaftskommission für Europa (ECE/Uno) mit der Aushandlung beauftragt. Die Grundprinzipien und wichtigsten Elemente des auszuarbeitenden Übereinkommens wurden jedoch bereits in den Beschlüssen von Sofia festgelegt. Die Regierungsberater für Umwelt- und Gewässerschutzfragen der ECE/Uno haben an ihrer dritten Tagung (26. Februar bis 2. März 1990) eine Arbeitsgruppe für Gewässerschutzprobleme mit der Ausarbeitung des Übereinkommens beauftragt. Diese verfasste in fünf einwöchigen Sitzungen zwischen Mai 1990 und Oktober 1991 einen unterschriftsreifen Entwurf. Das Übereinkommen wurde anlässlich der fünften Tagung der Regierungsberater für Umwelt- und Gewässerschutzfragen der ECE/Uno am 18. März 1992 in Helsinki unterzeichnet. Das Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald es von sechzehn Staaten ratifiziert worden ist Bis zum 1. Mai 1994 haben
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Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und 5 haben es ratifiziert.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Cavadini Adriano) Für eine verbesserte und raschere Umweltverträglichkeitsprüfung Motion du Conseil national (Cavadini Adriano) Défense de l'environnement. Etudes d'impact In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3402 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 490-491 Page Pagina Ref. No 20 024 305 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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