92-3407
Verwaltungsbehörden 10.12.1992 92.3407
10. Dezember 1992Deutsch11 min
Source admin.ch
10. Dezember 1992 1227 Interpellation Huber Ich halte mit Befriedigung fest, dass sich die Beurteilung des Bundesrates in bezug auf die Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes der verdeckten Fahndung einerseits und die Auswirkungen dieses Urteils des Europäischen Gerichtshofes anderseits mit meiner Auffassung im wesentlichen deckt, dass also der Bundesrat diese Auffassung teilt. Ich möchte hierfür bestens danken, auch für die Bereitschaft zum Handeln. Ich bin selbstverständlich einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat. Ich möchte lediglich festhalten, dass die Anpassung der kantonalen Strafprozessordnungen natürlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt - das ist mir schon bekannt. Aber der Bund kann natürlich hier ebenfalls einen Anstoss geben. Die Bedeutung vor allem auf der Bundesebene liegt in der Anwendung der eidgenössischen Bestimmungen, vor allem wenn es darum geht, diese Staatsschutzaufgaben wahrzunehmen, die primär in der Zuständigkeit des Bundes sein sollen. Hier muss der Bund vorangehen und dann - soweit notwendig - die Koordination mit den Kantonen in bezug auf das kantonale Verfahrensrecht vornehmen. In diesem Sinne danke ich und erkläre ich mich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3407 Interpellation Huber Stand und Bekämpfung des organisierten Verbrechens in der Schweiz Situation et répression du crime organisé en Suisse Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1992 Die Bedrohung durch das organisierte Verbrechen auch in der Schweiz beunruhigt die Bevölkerung nachhaltig. Ich frage den Bundesrat:
Erwägungen
1.
Wie beurteilt er den Stand des organisierten Verbrechens in der Schweiz?
2.
Welche Entwicklungstendenzen sind erkennbar?
3.
Welche Mittel gedenkt der Bundesrat zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens einzusetzen - insbesondere bis wann ist mit der Vorlage von Normen im Strafrecht, die seit langem in Aussicht stehen, zu rechnen?
4.
Das organisierte Verbrechen kennt keine Landesgrenzen. Ist die internationale Zusammenarbeit zufriedenstellend? Sind allenfalls zusätzliche Vereinbarungen auszuarbeiten? Texfe de l'interpellation du 30 septembre 1992 Le crime organisé menace également la Suisse et suscite dans la population des sentiments persistants d'inquiétude. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Comment juge-t-il la situation du crime organisé en Suisse?
2.
Quelles tendances peut-on observer dans son évolution?
3.
Quels moyens le Conseil fédéral envisage-t-il d'employer pour le combattre et, surtout, quand édictera-t-on des dispositions de droit pénal en la matière, mesure dont on entend parler depuis longtemps?
4.
Le crime organisé ne connaît pas de frontières. La coopération internationale est-elle satisfaisante? N'y aurait-il pas lieu de conclure de nouveaux accords dans ce domaine? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Robert, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Frick, Gemperli, Iten Andréas, Loretan, Meier Josi, Piller, Roth, Ruesch, Schallberger, Schmid Carlo, Simmen, Ziegler Oswald (19) Huber: Ich hatte vor einiger Zeit die Gelegenheit, der Kommission anzugehören, die die Rechtsgrundlagen für die aktive Bekämpfung der Geldwäscherei zu bearbeiten hatte. Damals, Herr Bundesrat Koller, war die Rede davon, dass im Anschluss daran bald Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens vorgelegt würden. Es wurde zeitweise sogar der Eindruck erweckt, als ob es sich hier um Zwillingsgeschäfte im eigentlichen Sinne des Wortes handeln würde, die für ihr Funktionieren miteinander verbunden sind. Zweck meiner Interpellation ist nun, auf diesen Zusammenhang hinzuweisen und die Beunruhigung über das Ausbleiben der Vorlage zum Ausdruck zu bringen. Ich möchte das mit der Bitte um eine Lagebeurteilung verbinden, und ich frage nach konkreten Massnahmen. Gerade im Bereich der inneren Sicherheit - so meine ich sollte man heute sichtbar handeln und sich nicht in juristischem Hickhack verlieren. Ich habe manchmal den Eindruck, als ob wir bei der Gesetzgebung die Jurisprudenz auch zur Hilfe nähmen, um gewisse Dinge zu verzögern und das Tempo nicht in dem Masse zu steigern, wie es notwendig ist Ich sage das als Jurist, ich sage das aber auch als jemand, der in einer Regierung über den Stellenwert des Rechts als Mittel zur Förderung oder zur Behinderung seine eigenen Erfahrungen gemacht hat. Man hört nun genau entgegen dem Wunsch nach Dringlichkeit, dass rechtstheoretische Schwierigkeiten auftreten. Offenbar geht es um die Frage der Schuldzurechnung und der Haftung des Unternehmens; da sind gewisse Leute besonders empfindlich. Ich verstehe das. Aber man muss doch die einander gegenüberstehenden Güter abwägen. Da ist auf der einen Seite das organisierte Verbrechen, umfassend den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und die Wirtschaftskriminalität. Ich habe neuerlich eine Definition dieses organisierten Verbrechens gelesen, die mir erneut klargemacht hat, wie dringlich und wie drängend eine Bereitstellung von griffigen Instrumenten gegen diese Erscheinung ist. Es wird da ausgeführt: «In Annäherung an die Funktionsweise transnationaler Unternehmen werden hochgradig arbeitsteilig, stark abgeschottet, planmässig und auf Dauer angelegt durch Begehung von Delikten sowie durch Teilnahme an der legalen Wirtschaft möglichst hohe Gewinne angestrebt. Die Organisation bedient sich dabei der Mittel der Gewalt, der Einschüchterung, der Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft. Sie weist regelmässig einen stark hierarchischen Aufbau auf, verfügt über wirksame Durchsetzungsmechanismen für innere Gruppennormen. Ihre Akteure sind weitgehend austauschbar.» Diese Mischung aus Kriminalität, Wirtschaft, Mobilität, modernster Kommunikation und straffer Führung ist getrieben von einer inneren Dynamik und einem hervorstechenden Machttrieb. Ich verweise Sie auf die Vorgänge in Oberitalien, die eine Eroberung Mailands und der Umgebung durch die Drogenhandel-Mafia zur Folge hatte. Die Verknüpfung mit der Politik muss auch uns betroffen machen. In unserem Land-so empfinde ich es, so stelle ich es fest-ist eine deutliche Angst vor wachsender Kriminalität spürbar. In diesen Zusammenhang gehört nicht nur der Drogenhandel, der soeben Thema eines Vorstosses war, dazu gehören die Waffenbeschaffung für europäische und aussereuropäische Konflikte und sogar der heimliche Einzug von Kriminellen in Chefetagen. Der Rechtsradikalismus als aktuelle Seuche Europas zeigt eine neue Facette der Bedrohung, wobei das Potential des Linksextremismus nur etwas in den Hintergrund getreten, nicht aber verschwunden ist. Unter diesen Umständen ist eine Lagebeurteilung notwendig, eine Erklärung, was wann dem Parlament vorgelegt wird, und der internationale Aspekt ist darzustellen. Aus aktuellem Anlass und in Ergänzung meiner Fragen darf ich vielleicht zusätzlich erfahren, ob die Ablehnung des EWR-Vertrages auf das hier angesprochene Kapitel einen Einfluss hat. Der Bundesrat schreibt beim nächsten Geschäft, das unsere Traktandenliste ziert-dem Uebereinkommen Nr. 141 des Europarates über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten -, die ent-- 1 of 3 -Interpellation Huber 1228 10 décembre 1992 scheidenden Sätze, die die Prioritäten aufzeigen. «Die in den letzten Jahren zu beobachtende Ausweitung des organisierten Verbrechens gibt zu grosser Sorge Anlass. Seiner effizienten Bekämpfung, sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene, kommt daher grösste Priorität zu. » Dem ist aus meiner Sicht nichts beizufügen. Bundesrat Koller: Zunächst zu den Punkten 1 und 2 Ihrer Interpellation, wo Sie nach dem Stand und den Entwicklungstendenzen des organisierten Verbrechens fragen: Es erweist sich als sehr schwierig, Erkenntnisse über den Stand und die Entwicklungstendenzen des organisierten Verbrechens zu gewinnen, weil sich diese Verbrechensorganisationen durch ein besonders hohes Mass an Geheimhaltung ihrer Strukturen und Aktivitäten auszeichnen und vor allem sehr raffinierte neue Methoden krimineller Tätigkeiten entwickeln. Aufgrund unserer bisherigen Erkenntnisse - sowohl beim Bund wie bei den Kantonen - existieren aber doch Indizien dafür, dass sich mafiose Strukturen in der Schweiz bislang auf lokale Ansätze beschränken. Betroffen sind einerseits geschlossene ethnische Gruppen, andererseits aber auch die schweizerische Drogenszene. Es handelt sich um stark milieuorientierte Erscheinungen, die nicht das staatsgefährdende Bedrohungspotential von Verbrechensorganisationen im Stile der Mafia oder Camorra erreichen. Zu grosser Wachsamkeit veranlasst jedoch schon heute der mögliche Missbrauch unseres modernen und effizienten Dienstleistungssystems, namentlich desjenigen des Finanzplatzes Schweiz, durch das international organisierte Verbrechen. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass eine wirksame Gegenstrategie - ausgehend von den bestehenden Geldwäscherei-Strafnormen - darauf ausgerichtet sein muss, dem organisierten Verbrechen sein lebenswichtiges Betriebskapital zu entziehen. Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass die künftige ausländische Entwicklung infolge der starken Interdependenzen und der zunehmenden Oeffnung der Grenzen die Verhältnisse auch in unserem Land beeinflussen wird, ist der Bundesrat gleichwohl zuversichtlich, dass sich die stabilen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Schweiz auch in Zukunft gegen die Ausbreitung mafioser Strukturen als résistent erweisen werden. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens näher auf dieses ganze Phänomen des organisierten Verbrechens eingehen werden. Zu Ihrer Frage, ob sich aufgrund des EWR-Neins etwas geändert habe, sind zwei Dinge festzuhalten: Schwieriger wird sicher die Zusammenarbeit im Bereich der internen Sicherheit werden. Es ist uns erfreulicherweise gelungen, mit den Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens eine sehr wertvolle Zusammenarbeit einzuleiten. Ob die EG-Staaten generell und die Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens im besonderen auch nach dem EWR-Nein die gleiche Bereitschaft zu bilateraler Zusammenarbeit zeigen wie bisher, werden die Sondierungen der nächsten Woche zeigen. In bezug auf die Rechtslage hat sich eine weitere Aenderung ergeben: In der EG-Richtlinie zur Geldwäscherei war eine sogenannte Meldepflicht der Financiers vorgesehen, und wir hätten Ihnen demnächst eine entsprechende schweizerische Gesetzgebung unterbreiten müssen. Diese Pflicht aufgrund des EWR-Vertrages fällt nun dahin. Das bedeutet aber noch nicht, dass wir deswegen auf eine entsprechende Gesetzgebung verzichten. Damit komme ich zu Punkt 3 Ihrer Interpellation, wo Sie vor allem nach den weiteren strafrechtlichen Schritten fragen. Herr Huber, wenn Sie von Verzögerungen sprechen, möchte ich doch in aller Freundschaft und in aller Bescheidenheit für uns in Anspruch nehmen, dass die Schweiz in Europa auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei wirklich Pionierarbeit geleistet hat Wir waren im Jahre 1990 das erste Land in Europa, das Geldwäscherei-Strafnormen erlassen hat, während sich beispielsweise Deutschland gerade wegen schwieriger dogmatischer Fragen damit äusserst schwertat Wir haben sogar die grosse Genugtuung, dass die Geldwäscherei-Richtlinie der EG durch unsere Geldwäscherei-Strafnormen beeinflusst worden ist und inzwischen mehrere andere europäische Länder Geldwäscherei-Strafnormen nach dem schweizerischen Modell erlassen haben. Wir dürfen unser Licht nicht ständig unter den Scheffel stellen. Damit will ich nicht sagen, Herr Huber, dass wir bereits am Ziel seien. Wie wir Ihnen in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket eingehend dargelegt haben, sind weitere Schritte nötig. Wir haben Ihnen schon damals ein sogenanntes zweites Massnahmenpaket zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens in Aussicht gestellt Dieses zweite Massnahmenpaket wird den neuen Tatbestand der kriminellen Organisation, ein verbessertes Einziehungsrecht und die Meldepflicht des Financiers beinhalten. Die Vernehmlassung zu diesem zweiten Massnahmenpaket ist abgeschlossen. Sie ist allerdings zum Teil recht kritisch ausgefallen. Wie Sie selber angetönt haben, betreten wir hier strafrechtliches Neuland; deshalb mussten wir dieses zweite Massnahmenpaket noch einmal überarbeiten. Aber ich kann versichern, dass wir Ihnen - hoffentlich noch vor dem Sommer des nächsten Jahres - dieses zweite Massnahmenpaket in Botschaftsform unterbreiten werden. Als flankierende Massnahme soll sodann beim Bundesamt für Polizeiwesen die Einrichtung einer eigenen Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens realisiert werden. Die Vorarbeiten für die Ausgestaltung dieser neuen Zentralstelle sind bereits im Gange. Wir werden Ihnen demnächst ein entsprechendes Konzept unterbreiten. Zu Punkt 4 Ihrer Interpellation: Obgleich die bestehenden Rechtshilfevereinbarungen, mit Ausnahme des Rechtshilfevertrages mit den USA, nicht spezifisch auf organisierte Kriminalität ausgerichtet sind, vermögen diese Instrumente den Anforderungen im wesentlichen zu genügen. Einen wichtigen Fortschritt wird freilich gerade das nächste Geschäft bringen, nämlich das Uebereinkommen des Europarates über Geldwäscherei. Wir werden auch hier, wenn Sie heute das Uebereinkommen genehmigen, bei den ersten Staaten sein, die dieses wichtige Instrument des Europarates ratifizieren. Eine weitere und letzte Massnahme, die wir zurzeit vorbereiten: Wir gedenken vor allem auf dem Gebiet der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels international schweizerische Verbindungsbeamte an zentralen Nachrichtenstellen einzusetzen. Das wird die internationale Zusammenarbeit auch auf diesem Gebiet wesentlich verbessern helfen. Huber: Ich möchte für die Antwort des Bundesrates danken. Auch für den Zeitplan, durch den nun einigermassen klargeworden ist, wann wir mit dem nächsten Paket zu rechnen haben, möchte ich meinen Dank aussprechen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, Herr Bundesrat, dass unsere Rolle in der Legiferierung bezüglich der Frage der Geldwäscherei übersehen oder nicht richtig gewürdigt wird. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass wir hier eine Vorreiterrolle übernommen haben. Das ist aber kein Ruhekissen, auf dem man ausruhen darf, sondern muss eine Motivation sein, auf diesem Gebiet legislatorisch und auch polizeilich energischer und gezielter vorzugehen. Ich erkläre mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Huber Stand und Bekämpfung des organisierten Verbrechens in der Schweiz Interpellation Huber Situation et répression du crime organisé en Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band VI Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3407 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.12.1992 - 08:00 Date Data Seite 1227-1228 Page Pagina Ref. No 20 022 265 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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