92-3429
Verwaltungsbehörden 21.09.1993 92.3429
21. September 1993Deutsch11 min
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21. September 1993 N 1527 Postulat Zwygart E' dell'anno 1991 il mio postulato, dunque una cosa completamente superata Però Le voglio ricordare una cosa, on. sig. Consigliere federale: alcune settimane or sono, a Losone, visitando la Caserma delle scuole reclute dei sanitari, nel quadro del programma per le sistemazioni delle vecchie caserme, mi si diceva che gli studenti in farmacia ed in medicina degli Atenei svizzeri avevano la possibilità di ridurre del 50 percento il loro impegno di preparazione militare durante le scuole sottufficiali o ufficiali. Al che, risposi che una parte importante di studenti svizzeri, purtroppo, non è più nei nostri Atenei, ma è fuori Paese. E qui si ripropone ancora quel mio vecchio postulato dell'anno 1991 in cui chiedevo: non potete fare uno sforzo in modo che questi giovani, meglio, questi «giovani operatori militari» abbiano la possibilità di beneficiare del loro insegnamento e della loro preparazione professionale nelle caserme che, a tal riguardo, potrebbero essere ristrutturate, affinchè lo studente non perda ulteriore tempo? E' molto importante questo, e mai lo è come in questo momento, on. sig. Consigliere federale, perché, indipendentemente di tutto, se voi insistite collo zuccherino concedendo ai sanitari che studiano in Svizzera il 50 percento di diminuzione del tempo della scuola sottufficiali, dimenticate tutti quei bravi Svizzeri che sono uno a Bologna, l'altro - non so - ad Amburgo, in Inghilterra, insomma, sono nelle università estere, dove il «numerus clausus» non c'è. Questo Paese non è, dunque, perfetto! E allora, aiutiamo questi studenti svizzeri, sì o no, anche quando devono prestare il loro servizio militare? E' per questo che mantengo il postulato. Il senso e la portata di questo atto parlamentare del 1991 mantengono, a mio parere, tutta la loro attualità Bundesrat Villiger: Herr Pini ersucht den Bundesrat, den jungen Leuten während der Militärdienstzeit Kurse für Berufsbildung und akademische Studien anzubieten und auch die Kasernen entsprechend einzurichten. Es ist unbestritten, dass die Koordination von beruflicher Ausbildung und Militärdienst Probleme bringt. Das ist ein schwieriges Problem. Vor allem für Anwärter auf eine Kaderposition kann die Ausbildung zu Verzögerungen in der Berufsausbildung führen. Das war schon zu meiner Zeit so. Ich will aber nicht verschweigen, dass die Gewinnung von Anwärtern auf eine Kaderposition - Unteroffiziere, Einheitskommandanten -aus wirtschaftlichen Gründen schwieriger wird. Um Härtefälle in diesem Konflikt zwischen ziviler und militärischer Ausbildung zu vermeiden oder zu lindern, haben wir schon verschiedene Massnahmen getroffen - militärischer Instruktionsdienst in zwei Teilen zum Beispiel. Die Armeereform wird weitere Verbesserungen bringen: Verkürzung der Rekrutenschule auf 15 Wochen - Fehlen der berühmten drei Wochen, die man «verliert», im Studium «verliert» man nur noch eine -; Verkürzung der Ausbildung zum Korporal von 21 auf
Erwägungen
18.
Wochen; Verkürzung des Abverdienens Einheitskommandant von 19 auf 12 Wochen. Damit wird die Koordination zwischen Militärdienst und ziviler Ausbildung erleichtert Hingegen ist das, was Herr Pini vorschlägt, unseres Erachtens trotz aller Sympathie für das Anliegen nicht realisierbar. Wir müssen bei den verkürzten Ausbildungszeiten den zu vermittelnden Stoff komprimieren, die Technisierung der Waffen und Geräte stellt höhere Ansprüche, und das bei kürzeren Arbeitszeiten. Wir haben also weniger Zeit als je. Wir wollen auch den toten Zeiten, dem Leerlauf, den Kampf ansagen. Abgesehen davon, dass wir für andere Zwecke weniger als je Zeit haben, fehlt uns für diese Zwecke die Infrastruktur auf den Waffenplätzen. Ich sehe auch weit und breit in den Budgets keine Mittel, um das zu beheben. In diesem Sinne möchte ich Herrn Pini bitten, uns zu vertrauen, dass wir alles tun, um sein Anliegen in anderer Weise zu erfüllen. Dieses Postulat, das konkret etwas verlangt, was so nicht durchführbar ist, muss Ihnen der Bundesrat leider zur Ablehnung empfehlen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen Minderheit offensichtliche Mehrheit #ST# 92.3429 Postulat Zwygart Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben Main-d'oeuvre des entreprises d'armement Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Massnahmen zur Eingliederung der Arbeitnehmer in den Rüstungsbetrieben des Bundes in die zivile Produktion ergriffen werden sollen. Texfe du postulat du 7 octobre 1992 Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un rapport l'informant des mesures prévues pour la réinsertion dans la production civile des travailleurs des entreprises d'armement de la Confédération. Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Jaeger, Maeder, Meier Samuel, Sieber, Stamm Judith, Weder Hansjürg, Wiederkehr ' (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 juin 1993 Der Auftragsrückgang für Rüstungsmaterial macht einen Stellenabbau bei den eidgenössischen Rüstungsbetrieben unumgänglich. Zur Linderung der damit verbundenen Härten hat der Bundesrat folgende Massnahmen ergriffen:
1.
Durch einen sehr restriktiven Ersatz der natürlichen Personalabgänge konnten in den eidgenössischen Rüstungsbetrieben seit 1990 rund 600 Stellen abgebaut und Entlassungen bisher vermieden werden. Da die natürlichen Fluktuationen wegen der ungünstigen Konjunkturlage stark zurückgegangen sind, wird es in Zukunft allerdings nicht mehr gelingen, den rückläufigen Bestellungseingangauf diesem Weg vollumfänglich aufzufangen.
2.
Aelteren Mitarbeitern wird vermehrt nahegelegt, von der Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung Gebrauch zu machen. Ein zusätzlicher Sozialplan des EMD schafft die dafür nötigen finanziellen Anreize. Bis Mitte Mai 1993 haben sich 197 Mitarbeiter für die vorgeschlagene vorzeitige Pensionierung entschieden.
3.
Es werden grosse Anstrengungen unternommen, den vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmern andere Bundesstellen zu vermitteln. 1993 werden etwa 40 Beschäftigte in die zivilen Departemente und die Bundeskanzlei wechseln können.
4.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion vom 1. Juni 1992 «Neuausrichtung der mit der Armee zusammenhängenden Arbeitsplätze» ausführt, ist nur eine beschränkte Tätigkeit der Rüstungsbetriebe in angrenzenden zivilen Bereichen möglich. Doch ergeben sich neue Beschäftigungsmöglichkeiten aus der Ansiedlung von Privatunternehmen auf den Arealen der Rüstungsbetriebe. Die dabei aus dem Bundesdienst ausscheidenden Arbeitnehmer werden von den Unternehmen privatrechtlich angestellt, wobei aufgrund des sogenannten Abkommens 90 zwischen der Eidgenössischen Versicherungskasse und den Pensionskassen der neuen Betriebe die volle Freizügigkeit gewährt werden kann. Um den Entschluss zum Uebertritt zu erleichtern, werden fallweise weitere Abgeltungen ausgerichtet Ungeachtet all dieser Massnahmen muss mit Entlassungen in den Rüstungsbetrieben gerechnet werden, da die anhaltenden Kürzungen des EMD-Budgets die Lage weiter verschärfen -- 1 of 3 -Motion Brügger Cyrill 1528 N 21 septembre 1993 und den Spielraum für den mittelfristigen Aufbau ziviler Aktivitäten empfindlich einschränken. Für diesen ungünstigsten Fall sieht der Bundesrat für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rüstungsbetriebe umfangreiche Sozialmassnahmen vor; das Bundesamt für Rüstungsbetriebe hat die nötigen Rückstellungen in seinen Voranschlag 1993 aufgenommen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Zwygart: In meinem Postulat fordere ich, dass ein Bericht verfasst wird, der Massnahmen aufzeigt, wie durch die Verkleinerung der Armee die Arbeitsplätze, die aufgegeben werden müssen, im zivilen Bereich wieder ersetzt werden können. Dieser Vorstoss ist im Zusammenhang mit dem Armeeleitbild 95 entstanden. Die Verkleinerung der Armee ist eine Tatsache, und z. B. durch den Kauf der neuen Flugzeuge sind im Bereich Flugzeuge und Landepisten einige Verkleinerungen vorgesehen, so dass es auch weniger Arbeitsplätze geben wird, und dies vor allem auch in Randregionen. Die Beschäftigungsprobleme sind aber etwas, das uns immer wieder beschäftigt, und der Bund als Arbeitgeber hat hier eine besondere Verantwortung. Es ist klar und offensichtlich, dass die Rüstungsbetriebe, um ein Beispiel aufzuzeigen, diese Verkleinerung respektive Umstrukturierung schon vielfach vollzogen haben. Es wurde auch mehrfach hier gezeigt, dass es möglich war, ohne Entlassungen auszukommen. Thun beispielsweise, das in meiner Nähe ist, hat aber trotzdem Beschäftigungsprobleme bekommen, weil ja eben Randbeziehungen der Industrie auch betroffen sind. Nun aber kann man schlecht sehen, ob jetzt der Bund allein der Verursacher dieser Probleme ist oder ob es die allgemeine Problematik in der Wirtschaft ist, die dann zur Arbeitslosigkeit führt Ein Bericht kann ein Papiertiger sein. Ich bin darum durchaus bereit, im Rahmen der heutigen Diskussion zu hören, ob es der richtige Weg ist, ein Papier mehr zu verlangen. Wenn nämlich die Zusicherung von bundesrätlicher Seite gemacht wird, dass man sich bemüht, immer angepasst an die lokalen Strukturen, in Zusammenarbeit mit den regionalen Verantwortlichen nach adäquaten Lösungen zu suchen, dann ist es vielleicht besser, hier zu sagen: «Ich verzichte auf das Postulat und lasse es abschreiben», als es hier auf einen «Hosenlupf» ankommen zu lassen -wir hätten ein Papier mehr, aber geholfen wäre den Betroffenen damit nicht Ich wiederhole: Ich bin bereit, das Postulat abschreiben zu lassen, wenn uns hier der Bundesrat weitere Bemühungen zusichert. Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3540 Motion Brügger Cyrill Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp Extension de la place de tir de Kaisereggalp Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, auf den Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp zu verzichten. Texte de la motion du 17 décembre 1992 Je réclame du Conseil fédéral qu'il renonce à étendre la place de tir de Kaisereggalp. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Mutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Leemann, Maeder, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Vollmer, Züger (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Mit dem Erstellen einer leistungsfähigen Seilbahn sollen vom Simmental her Material, Fahrzeuge und Soldaten in dieses alpine Hochtal transportiert werden. Mit dem Bau der sogenannten Erschliessungsstrasse ab Seilbahnbergstation ist ein weiterer Eingriff in diese laut UVP höchst empfindliche Berglandschaft geplant Es bestehen zudem Pläne, diese Anlagen auch touristisch auszunützen. Diese Eingriffe in eine unberührte Naturlandschaft rechtfertigen sich keineswegs: - Mit der Armeereform 95 ist auch ein Bestandesabbau verbunden, so dass mit den bestehenden Uebungsplätzen genügend Möglichkeiten gegeben sind. - Die im Rahmen der Projektierungsarbeiten erstellte UVP weist in aller Deutlichkeit nach, mit welch irreparablen Schäden für Natur und Umwelt zu rechnen wäre. - Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz wendet sich eindeutig gegen die Ausführung der Pläne. - Die Gemeinde Plaffeien hat ihre Opposition zu diesem Projekt unmissverständlich kundgetan. - Die Regierung des Kantons Freiburg ist gegen eine weitere Ausdehnung der Schiesstätigkeit im Schwarzsee-Gebiet, im speziellen ganz klar gegen die Erschliessung der Kaisereggalp. - Mit meinem von Bundesrat und Parlament angenommenen Postulat zur breiteren Einführung der Simulationstechnik für militärische Uebungen - auch in der Infanterie - sollten sukzessive die ohnehin wirklichkeitsfremden Schiessübungen im Alpengebiet eingestellt werden. - Die Verknappung der finanziellen Mittel gebietet geradezu imperativ, auf fragwürdige und von allen öffentlichen Stellen bekämpfte Projekte zu verzichten. Ein Festhalten an diesen überholten Plänen würde nicht verstanden und als Sturheit empfunden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 avril 1993
1.
Das EMD plant nicht den Ausbau des bundeseigenen Schiessplatzes Kaisereggalp; es möchte aber dessen Erschliessung verbessern. Ein entsprechendes Vorprojekt aus dem Jahre 1987 sieht vor, die bestehende Materialseilbahn auf der Simmentaler Seite durch eine leistungsfähigere Transportseilbahn zu ersetzen, mit der auch geländegängige Fahrzeuge für alpwirtschaftliche und militärische Zwecke transportiert werden können. Von der Bergstation der Seilbahn zur Kaisereggalp soll der bestehende Alpweg zu einem Erschliessungsweg ausgebaut werden. Von dem 3,2 Kilometer langen Weg liegen 2,4 Kilometer auf dem Gebiet des Kantons Bern. Ob in einem späteren Zeitpunkt auch eine bessere Ausrüstung des Schiessplatzes mit zeitgemässen Ausbildungsanlagen ins Auge gefasst werden soll, steht heute noch nicht fest; es besteht dafür kein konkretes Projekt
2.
Die Armee kann auf die projektierte Erschliessung nicht verzichten. Diese soll nicht touristischen, sondern ausschliesslich militärischen und alpwirtschaftlichen Zwecken dienen. Aus diesem Grund konnten die Meliorationsämter des Bundes und des Kantons Bern Beitragsleistungen an die Baukosten zusichern. Auch die bestandesmässig verkleinerte «Armee 95» wird auf Schiessplätze angewiesen sein. Es wird auch nach 1995 vorkommen, dass im Gebiet des Simmentals und des Jaunpasses gleichzeitig mehrere Einheiten im Dienst stehen und ver-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Zwygart Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben Postulat Zwygart Main-d'oeuvre des entreprises d'armement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3429 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 1527-1528 Page Pagina Ref. No 20 023 134 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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