92-3470
Verwaltungsbehörden 18.06.1993 92.3470
18. Juni 1993Deutsch9 min
Source admin.ch
Motion Keller Rudolf 1384 N 18juin1993 Die wichtigsten der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die eine umweltschonende und tiergerechte Produktion von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zum Ziel haben, werden nachfolgend summarisch aufgeführt Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1), insbesondere - im 2. Titel: Massnahmen gegen die Massentierhaltung (Art 19abis19f); - im 3. Titel: Sonderbestimmungen für einzelne Produktionszweige; - im 4. Titel: Kontrolle der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe aller Art wie Pflanzenbehandlungsmittel, Dünger- und Futtermittel; -im 5. Titel (Bodenverbesserungen): Schutz des Trinkwassers, der Natur, des Landschaftsbildes und sonstiger Interessen. Weitere Bestimmungen in verschiedenen Erlassen: - Milchbeschluss (SR 916.360), z. B. Milchlieferungsregulativ (SR 916.351.3); -Umweltschutzgesetz (SR 814.01), insbesondere Stoffverordnung (SR 814.013) und Verordnung über Schadstoffe im Boden (SR814.12) (Schutz des Bodens, umweltgefährdende Organismen); - Tierschutzgesetz (SR 455); - Tierseuchengesetz (SR 916.40); - Gewässerschutzgesetz (SR814.20); -Natur-und Heimatschutzgesetz (SR 451); -Lebensmittelgesetz (SR 817.0), insbesondere Vorschriften über Qualität, Abfallprobleme, Rückstände, Mikroorganismen; - die Bestimmungen betreffend den Sortenschutz und die Erhaltung des Genmaterials. All diese Vorschriften und Regelungen wurden und werden laufend den neuen Erkenntnissen angepasst und, wo sinnvoll, vereinfacht bzw. aufgehoben (z. B. Klärschlammverordnung SR 814.225.23 bzw. die Revision des Anhangs zur Stoffverordnung über Dünger). Die teilweise Verschärfung der gesetzlichen Erlasse sowie die Entstehung neuer Schutzvorschriften mit einschränkender Wirkung für die Landwirtschaft und der gleichzeitig erfolgte Einbau ökologischer Elemente in die agrarpolitischen Massnahmen erfordert eine gute Koordination. Auf den 1. August 1989 wurde deshalb im Bundesamt für Landwirtschaft der Koordinationsdienst für eine naturnahe Landwirtschaft (KOD) neu geschaffen. Seine Hauptaufgaben liegen in den Bereichen Umsetzung der ökologischen Anliegen in die Agrarpolitik und in der aktiven Mitwirkung beim Erlass von agrarökologisch relevanten Gesetzeserlassen und Ausführungsbestimmungen; somit im wesentlichen die Durchführung der vom Motionär verlangten Arbeiten. Dabei werden nach Bedarf andere Bundesstellen und aussenstehende Experten beigezogen. Zu beachten ist noch, dass Umweltschutz eine ausgesprochene Querschnittsaufgabe und ein ganzheitlicher Prozess ist, der nicht nur die Landwirtschaft per se betrifft Zahlreiche Berührungspunkte ergeben sich mit anderen Politikbereichen, so dem Verkehr, der Energie, der Raumplanung, aber auch der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik u. a Nach dem Prinzip der ganzheitlichen Betrachtungsweise sind die einzelnen Umwelteinwirkungen nicht nur isoliert zu beurteilen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Liebe/wiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 92.3470 Motion Keller Rudolf Elektroschocks im Kuhstall Electrochocs dans les étables Wortlaut der Motion vom 1. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, in der Verordnung zum Tierschutzgesetz dafür zu sorgen, dass artgerechtere Regelungen zur Handhabung von Elektroschock-Anlagen vorgeschrieben werden, um heute vorhandene Tierquälereien künftig zu unterbinden. Texte de la motion du 1er décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'introduire dans l'ordonnance sur la protection des animaux des dispositions qui assurent un maniement des dispositifs servant à administrer les électrochocs plus respectueux des animaux traités, afin d'empêcher à l'avenir que ceux-ci ne soient soumis à de mauvais traitements comme c'est le cas aujourd'hui. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In zahlreichen Kuhställen wird die Reinlichkeit der Kühe mit Stromschlägen gefördert Bevor die Kuh ihr «Geschäft» verrichtet, krümmt sie den Rücken zu einem kleinen Buckel, weshalb der «Kuhfladen» zu wenig weit hinten in der Kuhboxe herunterfällt, so dass der Bauer etwas mehr Arbeit hat Die sogenannten elektrischen «Kuhtrainer» sollen bewirken, dass die Tiere ihr Geschäft so verrichten, wie es der Bauer wünscht, das bedeutet, dass die Kühe infolge des Elektroschocks, den sie erhalten, wenn sie sich zu hoch aufrichten, ihren Rücken beim Verrichten des «Geschäfts» herunterdrücken. Diese Art der Tierhaltung ist nicht tiergerecht und bringt für viele Kühe Stress und Unfruchtbarkeit Zahllose Tiere leiden elendiglich unter diesen Elektrobügeln. In zahlreichen Ställen ist der Abstand zwischen Elektrobügel und Tier nur zwei Zentimeter. Die Bewegungsfreiheit der Tiere wird damit total eingeschränkt, was den Grundsatzbestimmungen des Tierschutzgesetzes widerspricht Nicht selten sind auch Unfälle mit solchen Anlagen (Tiere verfangen sich und leiden darunter, Herunterreissen der elektrischen Anlage usw.). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mai 1993 Der sogenannte Kuhtrainer versetzt dem Tier bei Berührung mit dem Rücken einen leichten Stromstoss und soll es veranlassen, auf dem Standplatz nach hinten zu treten, was beim Koten und Harnen aus hygienischen Gründen erwünscht ist. Sein Einsatz hat dazu geführt, dass in den Rindviehställen auf extrem kurze Standplätze verzichtet wird. Als Folge davon treten heute weniger Verletzungen von Tieren auf, die auf zu kurze Standplätze zurückführen sind. Indessen kann der Einsatz des Kuhtrainers als Steuereinrichtung in Anbindehaltungen für Rindvieh bei nicht fachgemässer Anwendung zu unnötigen Leiden der Tiere führen. Die Tierschutzverordnung von 1981 enthält bereits einschränkende Bestimmungen für den Einsatz des Kuhtrainers. Es dürfen nur auf das Einzeltier einstellbare Elektrobügel verwendet werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen präzisierte in seinen Richtlinien für die Haltung von Rindvieh eine vertretbare Anwendung des Kuhtrainers. Der Bundesrat wird im Rahmen der nächsten Revision der Tierschutzverordnung prüfen, ob weitere Bestimmungen nötig sind, die einen fachgerechten, schonenden Einsatz dieser Steuervorrichtung gewährleisten.
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18. Juni 1993 N 1385 Motion Bühler Simeon Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3481 Motion Loeb François Schweizerischer Wirtschaftsrat Conseil économique suisse Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch einen Schweizerischen Wirtschaftsrat, bestehend insbesondere aus Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft sowie den Sozialpartnern, einzusetzen, der halbjährlich Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Funktionierens der Marktwirtschaft abgibt Texte de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de mettre en place le plus rapidement possible un Conseil économique suisse, composé essentiellement de représentants des milieux scientifiques et économiques et des partenaires sociaux. Cette institution émettra chaque semestre des recommandations permettant d'améliorer les conditions de l'économie et d'encourager le bon fonctionnement du marché. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, Cavadini Adriano, Couchepin, Dettling, Frey Claude, Gysin, Heberlein, Spoerry, Stucky, Suter (12) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Rahmenbedingungen der schweizerischen Wirtschaft haben sich im internationalen Vergleich eindeutig verschlechtert. Unser rohstoffarmes Land muss aber auf den internationalen Märkten konkurrenzfähig bleiben, soll nicht die Basis unseres Wohlstandes zerstört werden. Die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft basierte immer auf möglichst optimalen Rahmenbedingungen, auf Kreativität, Risikobereitschaft und auf der grossen Schaffenskraft unserer Bevölkerung. Die eingetretene Verschlechterung der Rahmenbedingungen stellt bereits jetzt eine substantielle Gefährdung unserer internationalen Konkurrenzfähigkeit dar. Es gilt deshalb alle Kräfte zu mobilisieren, die Rahmenbedingungen und das optimale Funktionieren unserer Marktwirtschaft sicherzustellen. Ein schweizerischer Wirtschaftsrat, bestehend aus 9 bis
Erwägungen
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Mitgliedern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, soll ins Leben gerufen werden, um ohne jede Bürokratie und Verwaltungslastigkeit regelmässig konkrete, praktische Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und für das optimale Funktionieren der Marktwirtschaft abzugeben. Die halbjährlichen Empfehlungen würden es erlauben, Zielvorstellungen zu formulieren und den Weg zur Zielerreichung auch über längere Frist zu begleiten. Für die Besetzung des schweizerischen Wirtschaftsrates müssen die Spitzen der ökonomischen Wissenschaften, der Wirtschaft und der Sozialpartner gewonnen werden. Die Mitgliedschaft im schweizerischen Wirtschaftsrat sollte zeitlich limitiert und nach oben altersmässig begrenzt werden. Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates sollen Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft sowie den Handlungsbedarf in Gesetzgebung (Aufhebungen, Straffungen, Schwerpunktsetzungen) und in der Staatsverwaltung aller Stufen (Bürokratieabbau-, Vereinfachungs- und Entscheidungsbeschleunigungsmassnahmen) aufzeigen. Zudem soll in jedem Bericht eine kurze Fortschrittskontrolle der in früheren Berichten abgegebenen Empfehlungen enthalten sein. Die halbjährlichen Berichte des schweizerischen Wirtschaftsrates sollen veröffentlicht und an Medienkonferenzen erläutert werden. Allen eidgenössischen und kantonalen Regierungen und Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist eine Zusammenfassung der Berichte unmittelbar nach deren Erstellung abzugeben. Der schweizerische Wirtschaftsrat soll vollständig unabhängig von jeder Staatsverwaltung arbeiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass sich die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft in letzter Zeit vergleichsweise verschlechtert haben. Deren Verbesserung sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, welche durch sie bewirkt werden, bilden denn auch eines der zentralen Ziele unserer Wirtschaftspolitik. Verschiedene Schritte in diese Richtung sind vom Bundesrat eingeleitet worden. So haben wir eine interdépartementale Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von geeigneten Massnahmen zur Revitalisierung unserer Wirtschaft, die auch die Verbesserung unserer Rahmenbedingungen einschliesst, beauftragt. Sie hat dem Bundesrat eine Reihe von konkreten Massnahmen unterbreitet. Gestützt auf diese Vorschläge hat der Bundesrat am 20. Januar 1993 eine Reihe von gesetzgeberischen Aufträgen erteilt. Sie umfassen unter anderem die Revision des Kartellgesetzes, die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse, die weitgehende Liberalisierung für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte und die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Fachhochschulen. Der Motionär beantragt, einen schweizerischen Wirtschaftsrat, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, ins Leben zu rufen und ihm die Aufgabe zu überbinden, halbjährlich Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Zwar stehen dem Bundesrat, seinen Delegationen und den Departementsvorstehern bereits heute zahlreiche Gremien und Kontaktmöglich-keiten zur Verfügung, um sich über die zur Diskussion stehenden Probleme orientieren zu lassen. Indessen ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob der Vorschlag des Motionärs gegenüber den heutigen Gegebenheiten Vorteile zu bieten vermag. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3506 Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Agriculture de montagne. Paiements directs distincts Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1992 Der Bundesrat wird ersucht, die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft (insbesondere die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet) als eigenständige Massnahme zu erhalten und nicht in die neuen Direktzahlungen gemäss Artikel 31 a und 31 b Landwirtschaftsgesetz zu integrieren.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Keller Rudolf Elektroschocks im Kuhstall Motion Keller Rudolf Electrochocs dans les étables In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3470 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1384-1385 Page Pagina Ref. No 20 022 877 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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