92-3474
Verwaltungsbehörden 17.12.1992 92.3474
17. Dezember 1992Deutsch11 min
Source admin.ch
17. Dezember 1992 N 2699 Krieg in Ex-Jugoslawien. Interpellationen Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Nabholz, Philipona, Raggenbass, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Sandoz, Scheidegger, Schmid Peter, Schmied Walter, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steiger, Strahm Rudolf, Suter, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Wanner, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Wittenwiler, Ziegler Jean, Zölch, Züger, Zwygart (101) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort #ST# 92.3474 Dringliche Interpellation Daepp Vergewaltigung als Kriegsverbrechen (Ex-Jugoslawien) Interpellation urgente Daepp Le viol considère comme crime de guerre (ex-Yougoslavie) Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1992 Monate schon dauert der Krieg im ehemaligen Jugoslawien, mit unverminderter Härte wird auch gegen die Zivilbevölkerung vorgegangen. In den Medien häufen sich in letzter Zeit Berichte über unfassbare und mit System ausgeführte Brutalitäten, denen Frauen ausgesetzt sind. Die Massenvergewaltigungen und das bewusste Schwängern dieser Frauen als «ethnische Säuberungen» zu bezeichnen, ist reiner Zynismus. Ich frage den Bundesrat an: Sind Sie bereit, diese sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen zu verurteilen und sich mit allen zur Verfügung stehenden diplomatischen und politischen Mitteln dafür einzusetzen, dass Vergewaltigung im Krieg zum Kriegsverbrechen erklärt wird und vor den Internationalen Gerichtshof gebracht wird? Texte de l'interpellation du 1er décembre 1992 La guerre fait rage dans l'ex-Yougoslavie depuis de nombreux mois et la population civile en subit les violences sans discontinuer. La presse a récemment rapporté à maintes reprises la manière dont les femmes sont systématiquement soumises à d'inconcevables actes de brutalité. Qualifier les viols commis en masse et la fécondation intentionnelle de ces femmes d'«épurations ethniques» est d'un incommensurable cynisme. Je demande donc au Conseil fédéral s'il est disposé à condamner cette violence sexuelle au même titre qu'un crime de guerre et à recourir à tous les moyens possibles, notamment sur les plans diplomatique et politique, pour que les viols en temps de guerre soient considérés comme des crimes de guerre et puissent, en tant que tels, être portés devant la Cour internationale de justice. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aregger, Aubry, Bär, Baumberger, Bäumlin, Binder, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Bühlmann, Danuser, Dormann, Dünki, Fankhauser, Fehr, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Grossenbacher, Haering Binder, Hari, Jäggi Paul, Jenni Peter, Kühne, Leuenberger Ernst, Maspoli, Oehler, Robert, Ruckstuhl, Rutishauser, Sandoz, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stamm Judith, Stucky, Suter, Vetterli, Wick, Wittenwiler, Wyss William, Zölch, Zwygart (42) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zu den Vorstössen 92.3473 und92.3474 vom 14. Dezember 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral concernant les interventions 92.3473 et 92.3474 du 14 décembre 1992
Erwägungen
1.
Bei der Aufnahme von Kriegsopfern aus dem ehemaligen Jugoslawien hat die Schweiz im internationalen Vergleich Ueberdurchschnittliches geleistet Zunächst ist festzustellen, dass sich insgesamt zurzeit rund
300.
000 Menschen aus dem früheren Jugoslawien in unserem Land befinden. Darunter sind über 70 000 Personen, deren Aufenthalt unmittelbar als Kriegsfolge zu bezeichnen ist und entsprechend unbürokratisch geregelt wurde. Daneben nimmt die Schweiz im Rahmen von bereits beschlossenen und teilweise noch in Ausführung begriffenen Sonderaktionen rund 3500 Bürgerkriegsopfer auf, denen aus humanitären Gründen, ohne Rücksicht auf ihren Aufenthaltsstatus, der Nachzug ihrer Familienangehörigen bewilligt wird. Auch ohne einen zusätzlichen Aufnahmebeschluss des Bundesrates wird deshalb die Zahl der im Rahmen von Sonderaktionen aufgenommenen Bürgerkriegsopfer gegen 12000 steigen. In absehbarer Zeit wird der Familiennachzug abgeschlossen und sein, und damit werden zahlreiche Unterbringungsplätze in der Asylinfrastruktur belegt sein. International hat die Schweiz bekanntlich auf einen dringenden Hilferuf des Uno-Hochkommissariats reagiert und ihre Bereitschaft erklärt, 1500 ehemalige Insassen aus Internierungslagern im Rahmen einer der erwähnten Sonderaktionen vorübergehend aufzunehmen. Diese Aufnahmeaktion ist im Gange; dabei zeigte es sich, dass sich oft Menschen, die unserer Hilfe am meisten bedürften, im Kriegsgebiet selbst befinden, was einen Transport sehr erschwert und teilweise verunmöglicht. Der Bundesrat hat sich zudem an allen bisherigen internationalen und europäischen Konferenzen für eine konzertierte Aufnahmeaktion von weiteren Bürgerkriegsopfern eingesetzt. Am Rande derTrevi-Konferenz vom 30. November 1992 in London zeigten die Teilnehmerstaaten die Bereitschaft, bei der Lösung des dringenden Problems der Kriegsgefangenen Hand zu bieten. Eine direkte Quotenregelung scheiterte jedoch am Widerstand der meisten europäischen Staaten. Der Bundesrat ist angesichts der eklatanten Not im ehemaligen Jugoslawien für weitere Hilfsbegehren - sei es vor Ort oder in Form einer Aufnahme schutzsuchender Menschen weiterhin offen.
2.1
(Da die Frage 2.1 in der Interpellation Haering Binder wörtlich der Fragestellung in der Interpellation Daepp entspricht, gilt die folgende Antwort für beide Interpellationen.) In der Erklärung des Bundespräsidenten im Namen des Bundesrates vor der Vereinigten Bundesversammlung am 9. Dezember 1992 über die Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Krieg auf dem Territorium des ehemaligen Jugoslawien führte der Bundespräsident aus: «Ich möchte hier zudem ganz speziell das Verbrechen hervorheben, das gegen Frauen begangen wird. Es handelt sich um systematische, bestialische Vergewaltigungen. Dieser Krieg gegen die Frauen ist ein Aspekt der ethnischen Säuberungen, welche wir nur aufs schärfste verurteilen können. Er erfüllt uns mit grösster Abscheu.» Sexuelle Gewalt ist ein Kriegsverbrechen, dies in der Perspektive sowohl des Gewohnheitsrechts als auch der 4. Genfer Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung (Art 147 und Art. 11 Zusatzprotokoll). Zur Ahndung solcher Verbrechen wird, wiederum in der erwähnten Erklärung, folgendes gesagt: «In der gegenwärtigen Ermangelung einer massiven Intervention von aussen unterstützen wir heute eine andere Form von Abschreckung. Ich meine damit die Abschreckung durch die klare Feststellung der individuellen Verantwortlichkeit eines jeden Täters für diese Kriegsverbrechen, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit, diese konstanten Verletzungen aller Menschenrechte. Der Bundesrat wird mit der vom Generalsekretär der Uno eingesetzten Expertenkommission eng zusammenarbeiten. Sie hat die Aufgabe, alle zur Verfügung stehenden Informationen über Verletzungen des hu-- 1 of 3 -Guerre en ex-Yougoslavie. Interpellations 2700 N 17 décembre 1992 manitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien zu sammeln und darzustellen. Dies soll in kurzer Zeit zur Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofes führen, welcher die Verbrecher für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen wird.»
2.2
Als Flüchtling im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes gilt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist oder solche zu befürchten hat Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Frauenpezifischen Aspekten der Verfolgung wird sowohl bei der Durchführung der Asylverfahren als auch bei der Auslegung des Flüchtlingsbegriffs besondere Aufmerksamkeit gewidmet Spezifisch gegen Frauen gerichtete Verfolgungshandlungen in Form von sexueller Gewalt werden vom Schutzbereich der Flüchtlingskonvention und des Asylgesetzes erfasst, sofern die übrigen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ebenfalls notwendigen Kriterien gegeben sind. Dazu gehören insbesondere die staatliche oder quasi-staatliche Verantwortlichkeit für die Duldung oder gar Förderung der rassistisch, religiös oder politisch motivierten Uebergriffe. Frauen, die im Rahmen der ethnischen Säuberungspolitik in Bosnien-Herzegowina vergewaltigt werden, erfüllen die in Artikel 3 des Asylgesetzes genannten Kriterien und erhalten Asyl. In diesem Sinne entspricht die herrschende Praxis, insbesondere auch gegenüber den in der Interpellation angesprochenen Vergewaltigungsopfern, bereits heute der in der Interpellation vertretenen Forderung.
3.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die mündliche Anfrage von Nationalrat Walter Schmied kürzlich zu unterstreichen Gelegenheit hatte, bildet die humanitäre Hilfe vor Ort das wesentliche Element unserer Aktivitäten zugunsten der Kriegsopfer. Insgesamt betragen die bisherigen schweizerischen Leistungen auf diesem Gebiet rund 45 Millionen Franken; sie umfassen insbesondere die Herrichtung von winterfesten Unterkünften für 8000 bis 9000 Flüchtlinge in Kroatien, Slowenien und in Bosnien-Herzegowina sowie die finanzielle, logistische und materielle Unterstützung des IKRK und des UNHCR. So wird beispielsweise Mitte Dezember ein Konvoi von zwölf Lastwagen die Schweiz Richtung Belgrad verlassen, um an der Versorgungskette nach Sarajewo teilzunehmen, die das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen von Serbien aus aufgebaut hat. Diese Aktion sowie die Aktion Flüchtlingsunterkünfte werden von einem Dutzend Spezialisten des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps durchgeführt Im übrigen erhalten die inländischen Hilfswerke Caritas, Heks und das Schweizerische Rote Kreuzfür alle ihre Hilfsprojekte in Ex-Jugoslawien weiterhin substantielle Hilfe. Im Laufe des Jahres 1992 hat der Bundesrat zwei Nachtragskredite in der Gesamthöhe von 25 Millionen Franken zugunsten der Kriegsopfer gewährt, was zusammen mit den dem ordentlichen Budget entnommenen 20 Millionen Franken zum erwähnten Total von 45 Millionen Franken führte. Es muss hervorgehoben werden, dass es sich beim Jugoslawienprogramm der humanitären Hilfe um die bedeutendste vom Bund je durchgeführte Aktion im Zeitraum eines Jahres und im Rahmen desselben Konflikts handelt Die bereitgestellten Mittel reichen zur Finanzierung der laufenden bilateralen und multilateralen Projekte bis Ende Jahr aus. Die Gewährung eines weiteren Nachtragskredits entspricht also keiner unmittelbaren Dringlichkeit Sollten die humanitären Bedürfnisse jedoch weiter anwachsen und sollte sich das reguläre Budget 1993 der humanitären Hilfe als klar ungenügend erweisen, könnte ein Antrag auf einen neuen Nachtragskredit durch den Bundesrat geprüft werden.
4.
In der Erklärung vom 9. Dezember vor der Vereinigten Bundesversammlung erwähnte der Bundespräsident ein wichtiges Beispiel der schweizerischen Bemühungen zur Unterstützung der friedensfördernden Kräfte: «Vor zwei Wochen habe ich nur wenige Schritte von hier der Unterzeichnung eines Aufrufs beigewohnt, welcher durch die drei höchsten religiösen Würdenträger Kroatiens, Bosnien-Herzegowinas und Serbiens verfasst worden ist Dieser Aufruf verlangt das Ende der unsäglichen Leiden, die dieser Krieg hervorgerufen hat; er ruft auf zur humanitären Hilfe und hält klar fest, dass dies kein Religionskrieg ist» Weiter unterstützt die Schweiz direkt verschiedene Aktivitäten von einheimischen Friedensgruppen in Serbien und in Kroatien.
5.
Der Sicherheitsrat der Uno hat am 12. Dezember beschlossen, das Mandat der Unprofor auf Mazedonien auszuweiten und dort ein Bataillon Uno-Truppen (Blauhelme, Militärbeobachter und Zivilpolizisten) zu stationieren. Damit soll eine gewisse Präventionswirkung gegen ein Uebergreifen des Krieges auf Mazedonien und auch Kosovo erreicht werden. Die Prüfung weiterer schweizerischer Leistungen im Rahmen der gesamten Unprofor ist im Gange. #ST# 92.3307 Interpellation Haller Schaffung eines internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals Tribunal international appelé à juger les criminels de guerre Wortlaut der Interpellation vom 24. August 1992 Durch den Krieg im ehemaligen Jugoslawien ist der Weltöffentlichkeit drastisch bewusst geworden, dass die organisierte Begehung von Kriegsverbrechen keineswegs der Vergangenheit angehört. Am 1. Juli 1992 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates - durch ihre Ständige Kommission - eine Empfehlung 1189 (1992) betreffend die Schaffung eines weltweiten Kriegsverbrecher-Tribunals verabschiedet Der Bundesrat wird deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1.
Unterstützt der Bundesrat die Idee der Schaffung eines internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals?
2.
Erachtet der Bundesrat die Einberufung einer internationalen diplomatischen Konferenz und die Erarbeitung einer speziellen Konvention als gangbaren Weg?
3.
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die vorgängige Einigung über einen international gültigen, umfassenden strafrechtlichen Kodex nicht nötig ist?
4.
Wird der Bundesrat dieses Vorgehen bei der Behandlung der Empfehlung 1189 (1992) im Ministerkomitee des Europarates unterstützen?
5.
Ist der Bundesrat bereit, zu einer internationalen diplomatischen Konferenz fürdie Erarbeitung einer Konvention über die Schaffung eines Kriegsverbrecher-Tribunals in die Schweiz einzuladen? Texfe de l'interpellation du 24 août 1992 La guerre qui fait rage dans l'ex-Yougoslavie est là pour rappeler au monde entier que les crimes de guerre organisés n'appartiennent nullement au passé. L'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe a adopté le 1er juillet 1992, sur proposition de sa Commission permanente, une recommandation visant à instituer un tribunal international appelé à juger les criminels de guerre (1189/1992). Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral:
1.
Approuve-t-il la proposition d'instituer un tribunal international chargé de juger les criminels de guerre?
2.
Si oui, considère-t-il adéquat de convoquer à cet effet une conférence diplomatique internationale et d'élaborer une convention?
3.
Est-il également d'avis qu'il n'est pas nécessaire d'élaborer au préalable un code pénal de portée internationale?
4.
Défendra-t-il ce point de vue au sein du Comité des ministres lorsque celui-ci traitera la recommandation 1189 (1992)?
-- 2 of 3 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Daepp Vergewaltigung als Kriegsverbrechen (Ex-Jugoslawien) Interpellation urgente Daepp Le viol considère comme crime de guerre (ex-Yougoslavie) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band VI Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3474 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1992 - 15:00 Date Data Seite 2699-2700 Page Pagina Ref. No 20 022 087 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --