92-3480
Verwaltungsbehörden 05.12.1994 92.3480
5. Dezember 1994Deutsch16 min
Source admin.ch
5. Dezember 1994 2135 Motion Keller Rudolf - La fourniture des prestations monopolistiques et des prestations obligatoires sera assurée en vertu des obligations imposées à la Confédération (loi, ordonnance, concession, etc.). - Une attention particulière sera vouée à l'obligation, inscrite dans la constitution, de verser le produit des PTT à la caisse fédérale, de même qu'à la distribution éventuelle d'un dividende et à l'imposition fiscale. -Toutes les solutions permettront, à une date ultérieure, d'augmenter la participation privée (49 pour cent au maximum) ou de séparer la Poste et Télécom PTT pour en faire des entreprises autonomes (sans holding PTT). - L'entreprise aura une marge de manoeuvre suffisante tant dans sa gestion que dans le secteur ouvert à la libre concurrence. La modification de l'organisation qui est envisagée a notamment pour but de réduire les échelons hiérarchiques, d'accélérer les processus de décision et, par là, d'accroître l'efficacité et la compétitivité de l'entreprise. Les divers modèles d'organisation entrant en ligne de compte sont actuellement examinés et appréciés avec minutie (répercussions financières, questions juridiques, processus de décision, etc.). Plusieurs autres projets touchant directement les PTT sont à l'étude ou en chantier parallèlement aux travaux effectués en prévision de la révision totale de la loi sur l'organisation des PTT; ils concernent la révision de la loi sur le Service des postes (travaux préliminaires en relation avec la définition de l'eurostratégie de la Poste), de la loi sur les télécommunications et de la loi fédérale sur les chemins de fer ainsi que la révision totale du Statut des fonctionnaires. On s'inspirera des résultats de ces travaux pour la révision totale de la loi sur l'organisation des PTT. Le statut des PTT doit être modifié sans tarder, sinon certains marchés ou secteurs d'activité seront irrémédiablement perdus. En résumé, il convient de préciser que les PTT ont déjà amorcé le processus de réforme préconisé par les auteurs de la motion. Ils étudieront les avantages et les inconvénients que présentent les diverses solutions ainsi que leurs répercussions. La solution qui sera soumise en temps voulu à l'approbation des organes de décision s'inspirera de ces analyses. Accepter la motion reviendrait à anticiper sur la solution à adopter, ce qu'il faut éviter à tout prix. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat. Hess Peter (C, ZG): Wir haben unsere Motion «PTT. Priorität für ein neues Organisationsgesetz» am 8. Oktober 1993 eingereicht; am 10. November 1993 ist vom Bundesrat die Umwandlung in ein Postulat empfohlen worden. Zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Motion, vor etwas mehr als einem Jahr, standen wir unter dem Eindruck einer lähmenden Unentschlossenheit bei den zuständigen Organen der PTT. Wir konnten daher der vom Bundesrat beantragten Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat nicht zustimmen. Wie Sie heute den Erklärungen von Herrn Bundesrat Ogi haben entnehmen können, haben nun die gleichen Organe der PTT offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt. Wie mir bekannt ist, sind auch konkrete Vorschläge für eine neue Organisationsstruktur der PTT in Ausarbeitung, das heisst der Bundesrat wird sich in absehbarer Zeit mit diesen konkreten Vorschlägen befassen. Eines ist jedoch auch heute festzuhalten: Der zeitliche und der sachliche Druck auf das Handeln im Verwaltungsrat der PTT, aber auch im Bundesrat und im Parlament, müssen weiterhin aufrechterhalten bleiben. Im Moment, so scheint es mir, finden Grabenkämpfe statt, die nicht nur um der Sache willen ausgetragen werden, sondern auf persönliche Ambitionen einzelner Exponenten zurückzuführen sind oder mit Ambitionen einzelner Interessengruppen zusammenhängen. Heute möchte ich nur soviel sagen: Wir erwarten, dass uns diese Vorschläge nun in der Form, wie sie der Bundesrat dann verabschieden wird, möglichst umgehend zugeleitet werden, damit wir den gemäss Unterlagen und Erklärungen des Bundesrates weltweiten Herausforderungen auf dem PTT-Markt noch zeitgerecht gegenübertreten können. In diesem Sinne erklären wir uns heute mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden, obwohl die Gutheissung als Motion mehr denn je gerechtfertigt wäre. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3480 Motion Keller Rudolf Einführung von schönen und sammelwürdigen Automatenbriefmarken Distributeurs automatiques de timbres-poste Wortlaut der Motion vom 3. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, bei den PTT darauf hinzuwirken, dass die Automatenbriefmarken - analog dem Ausland künstlerisch wertvoller, farbenfroher und schöner gestaltet werden. Texte de la motion du 3 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'intervenir auprès des PTT afin qu'à l'avenir, les tampons d'affranchissement délivrés par les distributeurs automatiques soient, à l'image des timbres étrangers, plus colorés, plus agréables à l'oeil, et présentent un certain intérêt esthétique. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Am 9. August 1976 startete die Schweizer Post weltweit den ersten Versuch mit Automaten, die Briefmarken in frei wählbaren Wertstufen abgeben. Heute sind es nicht weniger als 37 Postverwaltungen auf der ganzen Welt, die den Schweizer Briefmarkendrucker oder ähnliche Automaten anderer Hersteller in ihrem Postdienst verwenden. In der Schweiz sind momentan an die 2000 Automaten installiert. Trotz ihrem unschönen Aussehen werden immer mehr Automatenmarken in der Schweiz verwendet, dies, weil sie zu jeder Tages- und Nachtzeit erhältlich sind, flexible Tarifwahl ermöglichen und den Zeitaufwand für den Postkunden und die PTT minimieren. Im Gegensatz zum Ausland, wo die Automatenmarken ebenfalls stark im Kommen sind, aber sehr schöne, künstlerisch wertvolle Sujets verwendet werden, hat es die PTT bis heute abgelehnt, den weiteren Schritt von der einfacheren Druckmarke zur schönen und ansprechenden Automatenmarke zu vollziehen. Dies trotz Interventionen aus Briefmarken- und Tourismuskreisen, die diese Haltung unverständlich finden, zumal ja gerade die PTT lange Zeit eine aktive Pionierrolle bei den Automatenmarken einnahmen. Ohne grossen technischen Aufwand wäre es heute möglich, von der einfachen Automatenmarke zur schönen Sujet-Briefmarke überzugehen und so Werbung und Geschäft in eigener Sache zu machen! Das Briefmarkenautomatengeschäft würde auf diese Weise attraktiver und für die PTT rentabler.
-- 1 of 4 --
Motion Keller Rudolf 2136 N 5 décembre 1994 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 février 1993 Die Schweizer Post hat mit ihrem 1976 gestarteten Versuch, Marken mit frei wählbaren Taxwerten aus Automaten anzubieten, in der Tat eine Pionierleistung erbracht, sind doch anschliessend in vielen Ländern solche und andere Apparate aufgestellt worden, und auch die Schweiz verfügt heute über ein dichtes Netz von Wertzeichenautomaten der einheimischen Firma Frama Diese Geräte benützen für die Ausgabe der Wertzeichen einen endlosen, mit Sicherheitsuntergrund versehenen Papierstreifen, der erst nach Einwurf des gewünschten Frankaturwerts mit einem Wertklischee bedruckt und abgeschnitten wird. Damit dieser Aufdruck, der technisch bedingt mehr oder weniger kräftig ausfällt, auf dem Untergrund gut sichtbar bleibt, muss sich die Gestaltung der Sujets zwangsweise der Lesbarkeit unterordnen. Die Frage eines durchlaufenden Bildunterdrucks - z. B. Alpaufzug, Panorama, Umriss der Schweiz usw. - ist schon mehrmals geprüft, aber stets wieder verworfen worden, weil der heute verwendete, graphisch einfach gestaltete Hintergrund (PTT-Signete) die Erkennbarkeit vor allem der betrieblich wichtigen Taxziffern am wenigsten stört. Zudem wären willkürlich zerschnittene, nur schwach sichtbare Motive wohl kaum geeignet, die Akzeptanz der Automatenmarken weiter zu steigern. Im Gegensatz zu neueren, im Ausland eingesetzten Automaten, bei denen das Motiv bereits mehrfarbig aufgedruckt ist und nur noch die Taxe in einem genau definierten Leerraum angebracht werden muss, erlauben die bei uns installierten, anders konzipierten Frama-Geräte derartige Bildfolgen nicht Die sehr kompakte Bauweise lässt auch keine Umrüstung zu (neue Drucktechnik, anderes Vorschubsystem). Entwicklung und Herstellung eines völlig neuen Geräts wären bei einem Bestand von weit über 2000 Automaten mit unverhältnismässigen Kosten und langen Lieferfristen verbunden. Ohne grösseren Aufwand liesse sich bestenfalls das bisher verwendete Klischee ändern. Um ihm ein anderes Aussehen zu geben, könnte der rechteckige Rahmen mit Helvetia, Posthorn und Schweizerkreuz rund um den Taxwert etwas angepasst werden, wobei sich aber auch ein neues Muster fast zwangsläufig mehr oder weniger an die üblichen, in Privatfirmen verwendeten Wertstempel-Abdrucke anlehnen müsste: Ein Wertzeichen-Automat bleibt immer eine dem Publikum frei zugängliche Frankiermaschine, die nicht dafür eingerichtet ist, hohen Ansprüchen genügende Philatelieprodukte auszugeben. Eigens für kleinflächige Wertzeichen konzipierte, künstlerisch vollendet gestaltete Motive kommen nur bei aufwendig gedruckten Briefmarken voll zur Geltung, und es wäre schade, solche Werke der Kleinkunst - oftmals durch namhafte Schweizer Künstler entworfen - durch den Aufdruck von Taxziffern im Automaten nachträglich gewissermassen zu «entstellen» oder sie dermassen automatengerecht zu vereinfachen, dass von der ursprünglichen Qualität nicht mehr viel übrig bliebe. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Keller Rudolf (D, BL): Am 9. August 1976 startete die Schweizer Post weltweit den ersten Versuch mit Automaten, die Briefmarken in frei wählbaren Wertstufen abgeben. Heute sind es nicht weniger als 37 Postverwaltungen auf der ganzen Welt, die den Schweizer Briefmarkendrucker oder ähnliche Automaten anderer Hersteller in ihrem Postdienst verwenden. In der Schweiz sind momentan rund 2000 Automaten installiert. Trotz ihrem unschönen Aussehen werden in der Schweiz immer mehr Automatenmarken verwendet, weil sie zu jeder Tages- und Nachtzeit erhältlich sind, flexible Tarifwahl ermöglichen und den Zeitaufwand für den Postkunden und die PTT minimieren. Im Gegensatz zum Ausland, wo die Automatenbriefmarken ebenfalls stark im Kommen sind, aber sehr schöne, künstlerisch wertvolle Sujets verwendet werden, haben es die PTT bis heute abgelehnt, den weiteren Schritt von der einfachen Druckmarke zur schönen und ansprechenden Automatenbriefmarke nachzuvollziehen. Dies trotz Interventionen erstens aus Briefmarkensammlerkreisen und zweitens aus Tourismuskreisen. Aus Tourismuskreisen ist diese Haltung natürlich verständlich, denn gerade in den Bergregionen kann zusammen mit der schönen Postkarte eben auch Imagewerbung gemacht werden, wenn wir eine schöne, künstlerisch wertvoll gestaltete Briefmarke aufkleben können. Das ist also ein Geschäft! Ohne grossen technischen Aufwand wäre es heute möglich, von der einfachen Automatenbriefmarke zur schönen Sujetbriefmarke überzugehen und so Werbung und Geschäft in eigener Sache zu machen. Das Automatenbriefmarkengeschäft würde auf diese Weise attraktiver und auch für die PTT rentabler. Die bundesrätlichen Ausflüchte, die ich als Antwort erhalten habe, kann ich nicht akzeptieren. Ich meine: Wenn man will, dann kann man! Es ist also eine Frage des Wollens. Das Ganze wäre ein Geschäft für die PTT. Denken Sie daran, wenn Sie diesen Entscheid bei der vorliegenden Motion fällen. Die Forderung der Motion lautet: «Der Bundesrat wird beauftragt, bei den PTT darauf hinzuwirken, dass die Automatenbriefmarken - analog dem Ausland - künstlerisch wertvoller, farbenfroher und schöner gestaltet werden.» Selbstverständlich kann dieser Auftrag nicht von einem Tag auf den anderen bewerkstelligt werden. Es ist eine längerfristige Sache. Ich möchte Sie deshalb herzlich bitten, Herr Bundesrat Ogi, meinen Vorstoss in diesem Sinne entgegenzunehmen. Ich würde mich freuen, wenn ich auch aus der Ratsmitte einige oder vielleicht sogar die Mehrheit der Stimmen bekommen könnte, um diesem Vorstoss zum Durchbruch zu verhelfen. Ogi Adolf, Bundesrat: Der Motionär, Herr Keller Rudolf, geht davon aus, dass es heute ohne grossen technischen Aufwand möglich wäre, von der einfachen Automatenmarke zur schönen Sujetmarke überzugehen. Dies trifft leider nicht zu; ich muss mich an das halten, was mir die Spezialisten der PTT dazu sagen. Die in der Schweiz verwendeten Wertzeichenautomaten des Typs Frama erlauben es nicht, mehrfarbig künstlerisch gestaltete Briefmarken mit lesbaren Taxziffern herauszugeben. Der Umbau der über 2000 Apparate ist technisch - so sagt man mir-nicht möglich. Man müsste diese Apparate alle ersetzen. Das wäre zeitaufwendig und mit hohen Kosten verbunden, was angesichts der finanziellen Lage der PTT auch nicht zu verantworten ist. Ob ein Geschäft daraus würde, wie das Herr Keller Rudolf jetzt gesagt hat, ist ebenfalls zu bezweifeln. Durch eine Änderung der Clichés Hesse sich allenfalls eine wenn auch bescheidene-Verbesserung erzielen. Der vom Motionär erwünschte Standard lässt sich aber so nicht erreichen. Dazu müssten neue Apparate angeschafft werden. In Anbetracht der doch recht schwierigen finanziellen Situation bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Keller Rudolf (D, BL): Sie haben die Antwort von Herrn Bundesrat Ogi gehört Ich habe in meiner Begründung gesagt, dass dies eine längerfristige Perspektive sein soll. Im Ausland gibt es solche Automaten, es ist also technisch zu bewerkstelligen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, meine Motion in Form eines Postulates mit folgender Stossrichtung entgegenzunehmen: Wenn solche Automaten ausgewechselt werden müssen, soll dies aufgrund der moderneren Technik bewerkstelligt werden. Diese Technik ist vorhanden. Ich glaube, das wäre eine Möglichkeit, um doch einigen interessierten Kreisen - ich habe schon gesagt, es handelt sich nicht nur um die Briefmarkensammler, also um die Philatelisten, sondern auch um Tourismuskreise - längerfristig etwas entgegenzukommen und vielleicht eben doch den PTT ein Geschäftchen zu ermöglichen.
-- 2 of 4 --
5. Dezember 1994 2137 Postulat Meier Hans Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 22 Stimmen Dagegen 77 Stimmen #ST# 92.3513 Interpellation Reimann Maximilian Bundesfestgelder der PTT Dépôts fédéraux à terme des PTT Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 636 - Voir année 1993, page 636 Reimann Maximilian (V, AG): Ich hatte mich seinerzeit über die mir vom Bundesrat erteilten Antworten nur teilweise befriedigt erklärt. Grundsätzlich befriedigt, um nicht zu sagen glücklich, bin ich über den Grundtatbestand, dass über die PTT überhaupt die Möglichkeit dieser kurz- bis mittelfristigen Anlagemöglichkeit geschaffen worden ist. Sowohl der eidgenössische Finanzminister als auch die vor allem auf Sicherheit bedachte Anlagekundschaft haben seit Oktober 1992 die Bundesfestgelder der PTT schätzen gelernt. Dennoch habe ich drei nicht ganz unkritische Zusatzbemerkungen:
Erwägungen
1.
Es war ein Gebot der Stunde, dass die Gelder mit zwei- und dreijähriger Laufzeit inzwischen der Emissionsabgabe unterstellt worden sind. Es wäre nicht einzusehen gewesen, warum sich PTT und Bund hier gegenüber der privaten Konkurrenz ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft hätten. Am meisten wären ansonsten die kurzfristigen Kassenobligationen der Regionalbanken konkurrenziert worden, und das hätte zur Folge haben können, dass sich die Regionalbankenkrise noch akzentuiert hätte.
2.
Zur Quersubventionierung: Hier habe ich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die PTT für ihre Vermittlungsdienste vom Bund gemäss Vollkostenprinzip entschädigt werden sollen. Ich hoffe nur, Herr Bundesrat, dass dieses Prinzip in der Praxis auch durchgesetzt wird. Deshalb frage ich Sie nach der genauen Höhe dieser Entschädigung bzw. nach dem Schlüssel, der zur Berechnung angewandt wird. Sollten Sie die Antwort nicht gleich zur Hand haben, können Sie mir diese immer noch auf dem Korrespondenzweg nachliefern.
3.
Beim Thema Werbung komme ich nicht umhin, nochmals jenes leidige Kapitel anzuschneiden, mit dem Sie, Herr Bundesrat, in der heutigen Fragestunde einmal mehr konfrontiert worden sind. Ich habe nichts gegen aggressive Werbung, aber Form und Inhalt sollten nicht jenseits des guten Geschmacks und der korrekten Sitten liegen - und da, Herr Bundesrat, gehen die Geschmäcker offenbar auseinander. Den Massstab können und dürfen dabei nicht allein irgendwelche Werbeleute setzen. Legen Sie die von mir kritisierten Werbebotschaften der PTT einmal den Leuten von Kandersteg oder von Fraubrunnen vor, und Sie werden sehen, Herr Bundesrat, ich stehe mit meiner Meinung nicht allein da. Sorgen Sie also dafür, dass die PTT in einer Art und Weise für ihre Produkte Werbung betreiben, die eines bundeseigenen Unternehmens würdig ist. Ogi Adolf, Bundesrat: Die PTT wenden die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung und die Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäscherei an. Das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 1. März 1993 auf die Interpellation Reimann Maximilian vom 14. Dezember 1992 festgehalten. Wie die Banken schulen auch die PTT ihr Personal. Die PTT sind für Zwecke der Geldwäscherei nicht geeignet; trotzdem haben die PTT, im Einvernehmen mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Bankenkommission, zusätzliche Weisungen erlassen. Auch hier wurden sämtliche Massnahmen ergriffen, die notwendig sind. Die Emissionsabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung seit 1. April 1993 auch auf den Bundesfestgeldern mit zwei- und dreijähriger Laufzeit erhoben. Damit wird die Geldaufnahme durch den Bund nicht mehr privilegiert. Die PTT müssen sich im klassischen Wettbewerbsbereich des Zahlungsverkehrs der gleichen Werbesprache bedienen wie die Privatwirtschaft. Ich muss Ihnen sagen, Herr Reimann: Die Kandersteger und Fraubrunner sind grosszügige Leute. Ich habe jeden Tag mit diesen Leuten Kontakt, und mir wurde noch nie eine kritische Bemerkung beispielsweise zur Werbung der SBB gemacht. Sie machen mir Bemerkungen zur Landwirtschaft, zur Gewerbepolitik, aber sie sind viel grosszügiger und viel toleranter als Sie annehmen. Der Zahlungsverkehr der PTT wird keineswegs quersubventioniert, im Gegenteil: PTT-intern werden ihm alle Leistungen der anderen Dienstzweige, auch der Telecom, voll belastet. Die PTT wollen keine unfaire Konkurrenzierung der Regionalbanken. Zum Schluss möchte ich festhalten: Die Eidgenössische Finanzverwaltung entschädigt die PTT, wie Sie zu Recht gesagt haben, für die Vermittlung der Bundesfestgelder derart, dass die Kosten gedeckt sind. Sie werden von mir, was die Höhe dieser Entschädigung betrifft, eine schriftliche Antwort erhalten. Die PTT bieten das Bundesfestgeld - wie gesagt - als Vermittlerin im Auftrag der Eidgenössischen Finanzverwaltung an. Eine Unterstellung der PTT unter das Bankengesetz ist somit nicht notwendig. Die Eidgenössische Finanzverwaltung lud seinerzeit verschiedene Banken und Bankengruppen, Regionalbanken und Sparkassen sowie die PTT zur Offertstellung betreffend eines Bundesanlagekontos, «Treasury direct», wie man sagt, ein. Die Banken verzichteten im Gegensatz zu den PTT auf eine Offerte. Das ist die Antwort auf Ihre Interpellation. Sie können feststellen, dass sich dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen recht gut bewährt hat. #ST# 92.3550 Postulat Meier Hans Postversand von Tieren Envoi d'animaux par colis postal Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992 Wir bitten den Bundesrat, ein Verbot des Postversandes von Tieren zu prüfen. Texte du postulat du 17 décembre 1992 Nous prions le Conseil fédéral d'examiner la possibilité d'interdire l'envoi d'animaux par la poste. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Ruedi, Bischof, Bühlmann, Diener, Dormann, Dünki, Fankhauser, Gonseth, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Loeb François, Maeder, Misteli, Scheidegger, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Stalder, Steffen, Thür, Wanner, Weder Hansjürg, Züger (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nach heutigem Recht dürfen Tiere für Zoos, Labors, Heimtierbedarf usw. auch in Postpaketen versandt werden. Das führt sehr oft zu unverantwortlicher Tierquälerei. Tiere werden teils unsachgemäss in Pakete verpackt, ohne Nahrung und Wasser. Stundenlang werden sie mit anderen Paketen zusammen herumbefördert und bleiben oft am Bestimmungsort noch lange liegen, bis sie endlich befreit werden. Die Folge davon sind Angst, oft Panik durch Eingepferchtsein und Transport.
-- 3 of 4 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Keller Rudolf Einführung von schönen und sammelwürdigen Automatenbriefmarken Motion Keller Rudolf Distributeurs automatiques de timbres-poste In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3480 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.12.1994 - 14:30 Date Data Seite 2135-2137 Page Pagina Ref. No 20 024 846 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 4 of 4 --