92-3481
Verwaltungsbehörden 18.06.1993 92.3481
18. Juni 1993Deutsch5 min
Source admin.ch
18. Juni 1993 N 1385 Motion Bühler Simeon Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3481 Motion Loeb François Schweizerischer Wirtschaftsrat Conseil économique suisse Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch einen Schweizerischen Wirtschaftsrat, bestehend insbesondere aus Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft sowie den Sozialpartnern, einzusetzen, der halbjährlich Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Funktionierens der Marktwirtschaft abgibt Texte de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de mettre en place le plus rapidement possible un Conseil économique suisse, composé essentiellement de représentants des milieux scientifiques et économiques et des partenaires sociaux. Cette institution émettra chaque semestre des recommandations permettant d'améliorer les conditions de l'économie et d'encourager le bon fonctionnement du marché. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, Cavadini Adriano, Couchepin, Dettling, Frey Claude, Gysin, Heberlein, Spoerry, Stucky, Suter (12) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die Rahmenbedingungen der schweizerischen Wirtschaft haben sich im internationalen Vergleich eindeutig verschlechtert. Unser rohstoffarmes Land muss aber auf den internationalen Märkten konkurrenzfähig bleiben, soll nicht die Basis unseres Wohlstandes zerstört werden. Die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft basierte immer auf möglichst optimalen Rahmenbedingungen, auf Kreativität, Risikobereitschaft und auf der grossen Schaffenskraft unserer Bevölkerung. Die eingetretene Verschlechterung der Rahmenbedingungen stellt bereits jetzt eine substantielle Gefährdung unserer internationalen Konkurrenzfähigkeit dar. Es gilt deshalb alle Kräfte zu mobilisieren, die Rahmenbedingungen und das optimale Funktionieren unserer Marktwirtschaft sicherzustellen. Ein schweizerischer Wirtschaftsrat, bestehend aus 9 bis
Erwägungen
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Mitgliedern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, soll ins Leben gerufen werden, um ohne jede Bürokratie und Verwaltungslastigkeit regelmässig konkrete, praktische Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und für das optimale Funktionieren der Marktwirtschaft abzugeben. Die halbjährlichen Empfehlungen würden es erlauben, Zielvorstellungen zu formulieren und den Weg zur Zielerreichung auch über längere Frist zu begleiten. Für die Besetzung des schweizerischen Wirtschaftsrates müssen die Spitzen der ökonomischen Wissenschaften, der Wirtschaft und der Sozialpartner gewonnen werden. Die Mitgliedschaft im schweizerischen Wirtschaftsrat sollte zeitlich limitiert und nach oben altersmässig begrenzt werden. Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates sollen Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft sowie den Handlungsbedarf in Gesetzgebung (Aufhebungen, Straffungen, Schwerpunktsetzungen) und in der Staatsverwaltung aller Stufen (Bürokratieabbau-, Vereinfachungs- und Entscheidungsbeschleunigungsmassnahmen) aufzeigen. Zudem soll in jedem Bericht eine kurze Fortschrittskontrolle der in früheren Berichten abgegebenen Empfehlungen enthalten sein. Die halbjährlichen Berichte des schweizerischen Wirtschaftsrates sollen veröffentlicht und an Medienkonferenzen erläutert werden. Allen eidgenössischen und kantonalen Regierungen und Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist eine Zusammenfassung der Berichte unmittelbar nach deren Erstellung abzugeben. Der schweizerische Wirtschaftsrat soll vollständig unabhängig von jeder Staatsverwaltung arbeiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass sich die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft in letzter Zeit vergleichsweise verschlechtert haben. Deren Verbesserung sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, welche durch sie bewirkt werden, bilden denn auch eines der zentralen Ziele unserer Wirtschaftspolitik. Verschiedene Schritte in diese Richtung sind vom Bundesrat eingeleitet worden. So haben wir eine interdépartementale Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von geeigneten Massnahmen zur Revitalisierung unserer Wirtschaft, die auch die Verbesserung unserer Rahmenbedingungen einschliesst, beauftragt. Sie hat dem Bundesrat eine Reihe von konkreten Massnahmen unterbreitet. Gestützt auf diese Vorschläge hat der Bundesrat am 20. Januar 1993 eine Reihe von gesetzgeberischen Aufträgen erteilt. Sie umfassen unter anderem die Revision des Kartellgesetzes, die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse, die weitgehende Liberalisierung für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte und die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Fachhochschulen. Der Motionär beantragt, einen schweizerischen Wirtschaftsrat, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, ins Leben zu rufen und ihm die Aufgabe zu überbinden, halbjährlich Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Zwar stehen dem Bundesrat, seinen Delegationen und den Departementsvorstehern bereits heute zahlreiche Gremien und Kontaktmöglich-keiten zur Verfügung, um sich über die zur Diskussion stehenden Probleme orientieren zu lassen. Indessen ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob der Vorschlag des Motionärs gegenüber den heutigen Gegebenheiten Vorteile zu bieten vermag. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3506 Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Agriculture de montagne. Paiements directs distincts Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1992 Der Bundesrat wird ersucht, die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft (insbesondere die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet) als eigenständige Massnahme zu erhalten und nicht in die neuen Direktzahlungen gemäss Artikel 31 a und 31 b Landwirtschaftsgesetz zu integrieren.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Loeb François Schweizerischer Wirtschaftsrat Motion Loeb François Conseil économique suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3481 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1385-1385 Page Pagina Ref. No 20 022 878 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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