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Entscheid

92-3501

Verwaltungsbehörden 29.04.1993 92.3501

29. April 1993Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

6.

décembre 1992 a exacerbé ce malaise contre l'ingérence tutélaire de la Confédération, et les cantons romands, sous la houlette bâloise en particulier, ont senti, à leur tour, la nécessité de pouvoir s'ouvrir davantage à l'Europe par le biais d'une politique frontalière active. Le mouvement est en marche. Il s'inscrit, par ailleurs, parfaitement dans la philosophie du Traité sur l'Espace économique européen. Notre pays, bricolé autour de communautés d'intérêts divers, devra, dans le futur, renforcer la cohésion nationale par le respect des différences, mais aussi assurer l'ouverture sur le monde de ses membres. Dans sa réponse circonstanciée le Conseil fédéral a reconnu le bien-fondé de nos préoccupations et nous avons pu nous déclarer d'accord avec la transformation en postulat La protection du droit des minorités, tant sur le plan intérieur, par une régénération du fédéralisme, que sur le plan extérieur, par une modification de l'article 9 de la constitution étendant les prérogatives des cantons en matière de relations transfrontalières, mérite une attention particulière de la part du Conseil fédéral. Je le remercie par avance d'examiner cet aspect dans le cadre des prochaines mesures de revitalisation, mesures qui devront à la fois nous placer sur l'orbite de l'eurocompatibilité et insuffler une bouffée d'air dans notre économie, et en particulier l'économie des cantons frontaliers touchés par la récession. Steffen: Wir alle sind uns einig, dass ein Teil der parlamentarischen Vorstösse, die kurz nach dem 6. Dezember 1992 in aller Eile eingereicht wurden, einer persönlichen Stimmung der Betroffenheit entsprungen sind. Vor allem Vertreter der EWR-Befürworter aus Kantonen, die dem EWR zugestimmt haben, sahen sich gedrängt, mit parlamentarischen Vorstössen aktiv zu werden. Für diese Reaktionen habe ich durchaus ein gewisses Verständnis. Mittlerweile ist allerdings wieder ein bisschen Wasser den Rhein hinuntergeflossen, die Zeit hat einige Wogen geglättet. Die vorliegende Motion unseres Kollegen Epiney gehört meiner Meinung nach zu dieser Gruppe von Vorstössen. Herr Epiney verlangt vom Bundesrat, alle geeigneten Massnahmenzu ergreifen, um das Recht der einzelnen Bevölkerungsgruppen auf Eigenständigkeit festzuschreiben. Konkret soll Artikel 9 der Bundesverfassung so geändert werden, dass er den Grenzkantonen ermöglicht, «ihre Beziehungen zu den ausländischen Nachbarn zu verstärken und in vermehrtem Mass Abkommen zu schliessen, die zu ihrem wirtschaftlichen Aufschwung erforderlich sind». So steht es in der Motion. In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 1993 lehnt der Bundesrat eine Aenderung von Artikel 9 der Bundesverfassung ab. Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen. Offenbar sollen die Kantone wie bis anhin nur eine subsidiäre, begrenzte Vertragsabschlusskompetenz behalten. Der Bund hat die ehrenhafte und ehrenwerte Pflicht, dafür zu sorgen, dass kantonale Verträge nichts enthalten, was dem Bundeszweck oder den Rechten anderer Kantone zuwiderläuft. Insbesondere sollen solche Verträge nicht die Führung einer kohärenten Aussenpolitik der Schweiz behindern; so äussert sich der Bundesrat Er lehnt Punkt 1 der Motion Epiney im Prinzip ab. Mit Blick auf die Motion Epiney erklärt der Bundesrat klar und unmissverständlich, dass die verlangte Aenderung des Artikels 9 der Bundesverfassung die Nichtgrenzkantone benachteiligen könnte, weil sie nicht dieselben Möglichkeiten der grenznachbarlichen Zusammenarbeit haben wie die Grenzkantone. Ich möchte dem Bundesrat dafür danken, dass er sich zur notwendigen Wahrung der Interessen, besonders der wirtschaftlichen Interessen aller, einsetzt Wir dürfen die Grenzkantone nicht bevorzugen; wir haben jetzt schon Binnenkantone, die - insbesondere was die ganze Grenzgängerpolitik anbetrifft-benachteiligt sind. Im zweiten Punkt seiner Motion verlangt Herr Kollege Epiney, es sei mittels Verfassungsänderungen eine bessere Gewährleistung der Rechte der Minderheiten und ihrer legitimen Ansprüche zu erreichen. Hier nimmt der Bundesrat in einem wichtigen Teil seiner Begründung wie folgt Stellung: «Der Schutz der Rechte der Minderheiten darf insbesondere nicht über dem Mehrheitsprinzip stehen, sollen nicht die Bande geschwächt werden, die die verschiedenen Teile des Landes zusammenhalten.» Im dritten Punkt verlangt die Motion Epiney vom Bund, er solle die Bemühungen jener Kantone mit allen geeigneten Mitteln unterstützen, die das «Europa der Regionen» fördern wollen. Diese Forderung deckt sich mehr oder weniger mit jener der Motion Mühlemann, die am Dienstag dieser Woche zur Debatte stand. Ich möchte nicht alle meine Argumente wiederholen, die ich damals gegen die Motion Mühlemann vorbrachte. Nur kurz: Das Ziel des «Europas der Regionen» sind grenzüberschreitende Grossregionen, und zwar im Umfang - ich habe damals ein Beispiel angegeben - eines Gebietes Savoyen/Burgund/ Welschland. Bei anhaltendem Integrationsprozess müsste analog mit dem Auseinanderbrechen der Eidgenossenschaft längs der Sprachgrenzen gerechnet werden. Zum Punkt 3 hält der Bundesrat fest, dass die Grenzkantone ihren Handlungsspielraum bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit noch gar nicht voll ausgeschöpft hätten. Ich frage hier ganz konkret Herrn Bundesrat Cotti, da sich der Bundesrat kritisch zu den Forderungen 1 und 2 der Motion geäussert hat: Wie kommt es, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion in der Form des Postulates entgegenzunehmen? Warum lehnt er aufgrund seiner eigenen Beurteilung und seiner Stellungnahme diese Motion nicht auch als Postulat ab? Wenn Ihnen daran gelegen ist, dass Grenz- und Binnenkantone nicht auseinandertriften, d. h., dass der Bund der eidgenössischen Stände nicht erheblich geschwächt wird - wie das der Bundesrat sagt -, müssen Sie meinem Antrag folgen und auch eine Ueberweisung der vorliegenden Motion als Postulat ablehnen.

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29.

April 1993 N 849 Postulat Robert M. Cotti, conseiller fédéral: Je peux donner immédiatement la réponse à M. Steffen. Le Conseil fédéral n'aurait pas pu accepter la motion parce qu'elle demande de manière formelle au Conseil fédéral une révision de l'article 9 de la Constitution fédérale. Or, le Conseil fédéral, tout en admettant que les exigences de la motion sont légitimes et même urgentes face aux derniers développements - c'est ce que je disais aussi avant-hier lors de la discussion en matière de politique européenne-, n'est pas convaincu que, pour arriver à la réalisation des buts de M. Epiney, il faille nécessairement modifier la constitution. D'ores et déjà, les possibilités actuelles devraient suffire pour réaliser les objectifs. C'est la raison pour laquelle nous demandons le rejet de la motion, mais nous acceptons sa transformation en postulat parce que les éléments matériels de la requête de M. Epiney sont légitimes et méritent donc d'être repris par le Conseil fédéral dans le cadre du rapport sur les relations entre la Confédération et les cantons en matière de politique étrangère. Je l'ai annoncé avant-hier: ce rapport devrait être présenté au Conseil fédéral, et naturellement à l'opinion publique, d'ici la fin de cette année. Präsident: Herr Epiney ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden; Herr Steffen bekämpft auch die Ueberweisung als Postulat Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit #ST# 92.3584 Postulat Robert Uno-Sonderberichterstatterin für Vergewaltigungsopfer in Ex-Jugoslawien ONU. Déléguée spéciale pour les victimes de viols en ex-Yougoslavie Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1992 Der Bundesrat wird ersucht, sich für die Ernennung einer Uno-Sonderberichterstatterin einzusetzen für die Frage der Misshandlung und Vergewaltigung von Frauen im früheren Jugoslawien und die Schaffung einer ständigen Arbeitsgruppe zu dieser Thematik anzuregen. Texte du postulat du 18 décembre 1992 Le Conseil fédéral est invité à intervenir en faveur de la nomination d'une déléguée spéciale de l'ONU chargée de faire rapport sur les mauvais traitements et les viols dont sont victimes les femmes de l'ex-Yougoslavie, et de promouvoir l'institution d'un groupe de travail permanent traitant ces problèmes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bühlmann, Gardiol, Hafner Rudolf, Hollenstein, Meier Hans, Misteli.Thür O) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1993 Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf frühere parlamentarische Vorstösse in dieser Sache auszuführen Gelegenheit hatte, verletzt sexuelle Gewalt jeder Art, insbesondere entwürdigende und erniedrigende Behandlung sowie Vergewaltigung, das in Kriegszeiten geltende humanitäre Völkerrecht. Vergewaltigung ist eine schwere Verletzung dieses Rechts und damit ein Kriegsverbrechen. In seinem von Bundespräsident Felber am 9. Dezember 1992 vor der Vereinigten Bundesversammlung verlesenen Aufruf zur Respektierung des humanitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien hat der Bundesrat seiner Abscheu vor derartigen Praktiken und seiner Unterstützung für die Idee einer internationalen Strafgerichtsbarkeit zur Ahndung von Verletzungen dieses Rechts Ausdruck gegeben. Die zuständigen internationalen Instanzen befassen sich seit Monaten mit allen Aspekten der Verletzungen von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht durch Kriegsparteien auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, wobei der Gewalt gegen Frauen besondere Aufmerksamkeit zuteil geworden ist. Insbesondere hat der Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der frühere polnische Ministerpräsident Mazowiecki, in seinem jüngsten Bericht über die Menschenrechtslage auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens dieser Problematik seine volle Aufmerksamkeit gewidmet und wird dies anlässlich neuer Missionen weiterhin tun. So wurde er von der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz namentlich aufgefordert, in seinen nächsten Bericht ein besonderes Kapitel über die Vergewaltigungsproblematik aufzunehmen. Vier Aerztinnen sind in seinem Auftrag am 12. Januar nach dem früheren Jugoslawien gereist, um in dieser Frage weitere Untersuchungen anzustellen. Gestützt auf die Berichterstattung von Herrn Mazowiecki haben sich auch die Menschenrechtskommission selber und die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Resolutionen unmissverständlich zur Frage der Vergewaltigungen geäussert. Ausserdem hat auch der Rat der Europäischen Gemeinschaften von einer Delegation einen Bericht über die Vergewaltigungsvorwürfe erstellen lassen. Die Einsetzung einer neuen Sonderberichterstatterin wäre nach Ansicht des Bundesrates kein geeignetes Mittel, um eine bessere Durchsetzung der völkerrechtlichen Bestimmungen im Kriegsgebiet durchzusetzen, und würde nur zu einer unerwünschten weiteren Verzettelung der bereits vielfältigen internationalen Aktivitäten auf diesem Gebiet führen. Der Bundesrat zieht es vor, dem bestehenden Sonderberichterstatter, Herrn Mazowiecki, weiterhin die uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz für seine schwierige Mission zukommen zu lassen. Die Einsetzung einer besonderen «ständigen Arbeitsgruppe» zur Frage der Vergewaltigung müsste von den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen, insbesondere von der Menschenrechtskommission, beschlossen werden. Für unser Land, das bei den Vereinten Nationen und auch bei der Menschenrechtskommission lediglich einen Beobachterstatus innehat, ist es äusserst schwierig, auf derartige Entscheide Einfluss zu nehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Frau Robert: Ich möchte mit meinem Postulat erstens bewirken, dass im Schosse der Uno eine Frau als Sonderberichterstatterin für die Fragen der Gewalt und der Vergewaltigung von Frauen eingesetzt wird, und ich möchte zweitens, dass eine ständige Arbeitsgruppe zu diesem zentralen Thema - das bis heute von der Weltgemeinschaft weitgehend verdrängt worden ist - eingesetzt wird. In seiner Antwort anerkennt der Bundesrat, dass Vergewaltigungen von Frauen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind. Das ist ebenfalls in den Genfer Konventionen und in verschiedenen Zusatzprotokollen festgehalten. Es ist indessen eine Besonderheit dieser Kriegsverbrechen, dass darüber bis heute weitgehend der Mantel des Schweigens gebreitet worden ist Dabei ist Vergewaltigung ein Verbrechen, das Opfer und Täter in ganz besonderem Masse zer-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Epiney Recht der Minderheiten auf das Anderssein Motion Epiney Droit à la différence des minorités In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3501 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.04.1993 - 08:00 Date Data Seite 848-849 Page Pagina Ref. No 20 022 684 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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