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Entscheid

92-3506

Verwaltungsbehörden 18.06.1993 92.3506

18. Juni 1993Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

15.

Mitgliedern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, soll ins Leben gerufen werden, um ohne jede Bürokratie und Verwaltungslastigkeit regelmässig konkrete, praktische Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und für das optimale Funktionieren der Marktwirtschaft abzugeben. Die halbjährlichen Empfehlungen würden es erlauben, Zielvorstellungen zu formulieren und den Weg zur Zielerreichung auch über längere Frist zu begleiten. Für die Besetzung des schweizerischen Wirtschaftsrates müssen die Spitzen der ökonomischen Wissenschaften, der Wirtschaft und der Sozialpartner gewonnen werden. Die Mitgliedschaft im schweizerischen Wirtschaftsrat sollte zeitlich limitiert und nach oben altersmässig begrenzt werden. Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates sollen Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft sowie den Handlungsbedarf in Gesetzgebung (Aufhebungen, Straffungen, Schwerpunktsetzungen) und in der Staatsverwaltung aller Stufen (Bürokratieabbau-, Vereinfachungs- und Entscheidungsbeschleunigungsmassnahmen) aufzeigen. Zudem soll in jedem Bericht eine kurze Fortschrittskontrolle der in früheren Berichten abgegebenen Empfehlungen enthalten sein. Die halbjährlichen Berichte des schweizerischen Wirtschaftsrates sollen veröffentlicht und an Medienkonferenzen erläutert werden. Allen eidgenössischen und kantonalen Regierungen und Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist eine Zusammenfassung der Berichte unmittelbar nach deren Erstellung abzugeben. Der schweizerische Wirtschaftsrat soll vollständig unabhängig von jeder Staatsverwaltung arbeiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass sich die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft in letzter Zeit vergleichsweise verschlechtert haben. Deren Verbesserung sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, welche durch sie bewirkt werden, bilden denn auch eines der zentralen Ziele unserer Wirtschaftspolitik. Verschiedene Schritte in diese Richtung sind vom Bundesrat eingeleitet worden. So haben wir eine interdépartementale Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von geeigneten Massnahmen zur Revitalisierung unserer Wirtschaft, die auch die Verbesserung unserer Rahmenbedingungen einschliesst, beauftragt. Sie hat dem Bundesrat eine Reihe von konkreten Massnahmen unterbreitet. Gestützt auf diese Vorschläge hat der Bundesrat am 20. Januar 1993 eine Reihe von gesetzgeberischen Aufträgen erteilt. Sie umfassen unter anderem die Revision des Kartellgesetzes, die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse, die weitgehende Liberalisierung für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte und die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Fachhochschulen. Der Motionär beantragt, einen schweizerischen Wirtschaftsrat, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner, ins Leben zu rufen und ihm die Aufgabe zu überbinden, halbjährlich Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Zwar stehen dem Bundesrat, seinen Delegationen und den Departementsvorstehern bereits heute zahlreiche Gremien und Kontaktmöglich-keiten zur Verfügung, um sich über die zur Diskussion stehenden Probleme orientieren zu lassen. Indessen ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob der Vorschlag des Motionärs gegenüber den heutigen Gegebenheiten Vorteile zu bieten vermag. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3506 Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Agriculture de montagne. Paiements directs distincts Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1992 Der Bundesrat wird ersucht, die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft (insbesondere die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet) als eigenständige Massnahme zu erhalten und nicht in die neuen Direktzahlungen gemäss Artikel 31 a und 31 b Landwirtschaftsgesetz zu integrieren.

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Motion Keller Rudolf 1386 N 18 juin 1993 Texte de la motion du 10 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que les paiements directs versés jusqu'à présent aux agriculteurs de montagne (notamment les contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne) soient maintenus comme mesure distincte et non intégrés dans les nouveaux paiements directs accordés en vertu des articles 31 a et 31 b de la loi sur l'agriculture. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Berger, Bezzola, Binder, Bürgi, Columberg, Hämmerle, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Maurer, Rutishauser, Schmied Walter, Schnider, Tschuppert Karl, Wanner (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss verschiedenen Aeusserungen des Bundesrates ist zu vermuten, dass die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft allmählich in die neuen Direktzahlungen gemäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes integriert werden sollen. Die Direktzahlungen nach Artikel 31 a haben den Charakter eines Preisersatzes, jene nach Artikel 31 b sind für die Abgeltung ökologischer Leistungen bestimmt Die bisherigen Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft hatten und haben die Aufgabe, die natürlichen Nachteile des Berggebietes gegenüber dem Talgebiet auszugleichen. Es ist daher nicht zweckmässig, eine Vermischung dieser unterschiedlich motivierten Direktzahlungen vorzunehmen. Ständig wird mehr Transparenz in der Agrarpolitik verlangt Eine Zusammenlegung verschiedener Direktzahlungen mit unterschiedlicher Zweckbestimmung wird unübersichtlicher, weil niemand mehr zu erkennen vermag, für welchen Zweck das Geld ausgegeben wird. Es dürfte daher wesentlich übersichtlicher sein, mindestens diese heute vorhandenen drei Kategorien beizubehalten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12. Mai 1993 Nach den im 7. Landwirtschaftsbericht festgelegten Grundsätzen der neuen Agrarpolitik, insbesondere der Preis- und Einkommenspolitik, und den internationalen Rahmenbedingungen sollen die produkt- und faktorbezogenen Beiträge in Zukunft reduziert und in die allgemeinen Direktzahlungen integriert werden. Die traditionellen Förderungsmassnahmen im Berggebiet wie Kosten- Ausmerz- und Exportbeiträge sind an die Viehhaltung gebunden. Sie enthalten trotz Flächenbindung einen gewissen Anreiz zur Produktionsausdehnung und zur Intensivierung der Bewirtschaftung. Die einzelnen Massnahmen sollen daher so umgestaltet werden, dass der Produktionsanreiz vermindert und gleichzeitig das Instrumentarium vereinfacht wird. Die Ablösung und Integration bestehender Direktzahlungen stellt allerdings keine einfache Aufgabe dar. Es ist insbesondere nicht möglich und kann auch nicht Ziel sein, die Umgestaltung bzw. Integration derart wirkungsneutral zu halten, dass keine Umverteilungen auftreten. Vielmehr wird eine gewisse Einkommensverschiebung zugunsten einer extensiveren Produktion zur Reduktion des Produktionsanreizes unumgänglich sein. Im Rahmen der Sparmassnahmen 1992 hat das Parlament bereits die stufenweise Aufhebung und Ueberführung der Ausmerzbeiträge in die allgemeinen Direktzahlungen bis Ende 1994 beschlossen. Mit Verabschiedung der Botschaft über die finanziellen Mittel für Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone in den Jahren 1993/94 vom 13. Mai 1992 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, die Kostenbeiträge bis spätestens nach Ablauf des Zahlungsrahmens 1995/96 ebenfalls in die allgemeinen Direktzahlungen zu integrieren. Konkrete Vorstellungen, in welcher Form dies geschehen soll, bestehen heute noch nicht Es gilt vorerst, mit den neuen Direktzahlungen Erfahrungen zu sammeln. In einer zweiten Phase, d. h. etwa in zwei Jahren wird es darum gehen, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Dabei werden die Ueberlegungen des Motionärs miteinzubeziehen sein. Dieser sieht vor, die vorhandenen drei Kategorien von Beiträgen beizubehalten, d. h. eine Art Drei-Säulen-Modell, bestehend aus den Bereichen Einkommenssicherung, Abgeltung besonderer ökologischer Leistungen und Ausgleich erschwerter Produktionsbedingungen, zu schaffen. Damit soll den unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen und die Transparenz und die Abgrenzung gegenüber anderen Massnahmen erhalten bzw. verbessert werden. Im weiteren gilt es zu prüfen, ob die vom Parlament in der Herbstsession 1992 eingebrachte Ausgabenparität zwischen den einkommens- und ökologisch motivierten Direktzahlungen (Art 31 b Abs. 4 LwG) eine vollständige Integration der Ausgleichszahlungen, namentlich der Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge zulässt Es wird zu überlegen sein, inwieweit angesichts dieses gesetzlichen Auftrags der Einbau der bestehenden Ausgleichszahlungen in die allgemeinen Direktzahlungen unter Wahrung der Zielkonformität noch zweckmässig und sachlich richtig ist Fest steht, dass die bestehenden Massnahmen so umzugestalten sind, dass sie den Produktionsanreiz vermindern und den aussenwirtschaftspolitischen Anforderungen (Gatt) entsprechen. Damit ist so oder so eine Aenderung oder gar die Aufhebung bestehender Gesetze (Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter, Bundesgesetz über Beiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen) verbunden. Der Bundesrat wird daher in etwa zwei Jahren dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten haben. Trotz gewissen Vorbehalten ist der Bundesrat unter den gegebenen Umständen bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen und im Rahmen der anstehenden Um- und Neugestaltung der bestehenden Direktzahlungen zu prüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 92.3066 Motion Keller Rudolf Für eine schweizerische Bevölkerungspolitik unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen Définition d'une nouvelle politique démographique Wortlaut der Motion vom 4. März 1992 In Anbetracht der bevölkerungspolitischen Entwicklung wird der Bundesrat beauftragt, ein Gesetz für eine schweizerische Bevölkerungspolitik, unter Berücksichtigung der weltweiten Wanderungsbewegungen, zu erarbeiten, das auf die Endlichkeit des unserem Lande zur Verfügung stehenden Lebensraumes Rücksicht nimmt Texte de la motion du 4 mars 1992 Au vu de révolution démographique, le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de loi définissant une politique démographique suisse, qui tienne compte des mouvements de population qui se dessinent dans le monde, et qui prenne en considération le fini de l'espace vital dont nous disposons dans notre pays. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bühler Simeon Separate Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft Motion Bühler Simeon Agriculture de montagne. Paiements directs distincts In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3506 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1385-1386 Page Pagina Ref. No 20 022 879 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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