92-3509
Verwaltungsbehörden 18.06.1993 92.3509
18. Juni 1993Deutsch11 min
Source admin.ch
Motion Keller Anton 1378 N 18 juin 1993 Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de classer la motion. Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3509 Motion Keller Anton Schweizer Jugend und Europa La jeunesse suisse et l'Europe Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Der Bundesrat setzt sich bei den EG- und Efta-Staaten dafür ein, dass die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags zu befürchtenden Nachteile für die Schweizer Jugend möglichst vermieden werden. Es geht insbesondere darum, den jungen Generationen den Weg nach Europa auf dem Gebiet der Kultur, der Bildung, der Berufserfahrung und der Forschung offen zu halten und ihnen die Zusammenarbeit und Mitgestaltung zu ermöglichen. Texte de la motion du 14 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé d'oeuvrer auprès des Etats membres de la CE ainsi que de ceux de l'AELE, afin d'empêcher, dans toute la mesure du possible, que la jeunesse suisse ne fasse les frais, comme on peut le craindre, du rejet de l'Accord sur l'EEE. Il s'agira en particulier de garantir aux jeunes générations l'accès à l'Europe, dans les domaines de la culture, de la formation, de l'expérience professionnelle et de la recherche, et de leur donner la possibilité de collaborer activement aux réalisations européennes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bircher Peter, Bühler Simeon, Bürgi, Columberg, Danuser, Deiss, Dormann, Dünki, Engler, Fasel, Fischer-Sursee, Grossenbacher, Hafner Ursula, Hildbrand, Jäggi Paul, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Meier Samuel, Mühlemann, Raggenbass, Ruckstuhl, Segmüller, Seiler Rolf, Stamm Judith, Wick, Zwygart (29) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der EWR ist weit mehr als ein grosser Binnenmarkt Was sich in ihm abspielen wird, hat eine kulturelle Dimension, die auf einen neuen geschichtlichen Abschnitt hinweist Denn die Freizügigkeit im EWR eröffnet europaweit unermessliche Möglich-keiten der Begegnung, der Zusammenarbeit und der Gestaltung auf den Gebieten der Bildung, Berufserfahrung, Wissenschaft, Forschung und der Künste. Der Gedanke der europäischen Integration beruht auf dem Grundsatz der Hoffnung, durch enges Zusammenwirken die Verständigung unter den Völkern zu fördern und endlich den Frieden zwischen Staaten zu sichern, von denen in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder verheerende Kriege ausgingen. Folgt man einer solchen Sicht, so wird man nicht anders können, als den Prozess dieser Integration unter der Führung der EG überaus positiv zu würdigen. Und deshalb war die Dämonisierung der EG, die im Abstimmungskampf und beim Abstimmungsergebnis keine unbedeutende Rolle spielte, bedenklich; denn sie entsprach keineswegs dem hohen Ziel der EG. Diese Abneigung steht im Widerspruch zur Geschichte, und unsere jungen Generationen werden diesen Widerspruch immer deutlicherfühlen. Es lässt sich ohne lange Beweisführung sagen, dass der propagierte Alleingang keine jugendgerechte Perspektive inmitten eines kontaktfreudigen Europa sein kann. Im aufkommenden Gefühl unserer jungen Leute, gewissermassen unter Verschluss zu geraten, könnte gefährlicher Druck entstehen. Alleingang als Einkehr in sich selbst wäre auch alles andere als geeignet, den inneren Zusammenhalt des Landes zu fördern. Mangelnde Bewegungsfreiheit in einem kleinen Land müsste die Reibung verstärken, und ungenutzte Tatkraft kann sich in Unrast verwandeln. Aus diesen Gründen sollte die politische Führung unseres Landes alles unternehmen, um in direkten Verhandlungen mit den EG- und Efta-Staaten der Schweizer Jugend den Weg nach Europa offenzuhalten. Diese Oeffnung wird belebend auf unsern Staat und unsere Gemeinschaft zurückwirken. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1993 Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich aufgrund des negativen Ausgangs der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 zum EWR-Beitritt der Schweiz für die Schweizer Jugend Nachteile ergeben können. Es gilt, diese möglichst zu vermeiden. Mit dem Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1992 über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaften 1993-1996 sind indes von schweizerischer Seite wichtige Voraussetzungen geschaffen worden, die es erlauben sollten, der Schweizer Jugend auf den Gebieten der Forschung, der Bildung sowie der Kultur den Weg nach Europa zu öffnen. Wie wir in unserer entsprechenden Botschaft vom 20. Mai 1992 bereits festgehalten haben, wird der Bundesrat nach dem negativen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 das Ziel der integralen Programmbeteiligung auf bilateralem Weg anstreben. Im jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch keineswegs fest, ob die EG zu Verhandlungen von bilateralen Vereinbarungen bereit sein wird. Erste Gespräche haben bereits zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern und den zuständigen Instanzen der EG-Kommission stattgefunden. Die Schweiz nimmt bekanntlich bereits an den Bildungsprogrammen Erasmus und Comett teil. Auch im Interesse der Schweizer Jugend werden wir uns dafür einsetzen, bei den vom Bundesrat angestrebten bilateralen Verhandlungen mit der EG die bestmöglichen Teilnahmebedingungen auszuhandeln. Dies gilt auch für das Erasmus-Programm, das ab 1994 in eine neue Phase tritt, für welche die Teilnahme der Schweiz neu auszuhandeln sein wird. Dies gilt ebenso für «Jugend für Europa», dem interkulturellen Jugendaustauschprogramm, das es den Jugendlichen jeglichen Bildungsstandes und jeglicher sozialen Schicht ermöglicht, im Rahmen von multilateralen Austauschveranstaltungen Gleichaltrigen aus anderen EG-Mitgliedstaaten zu begegnen und Erfahrungen in den unterschiedlichsten ausserschulischen Bereichen (Spiel und Sport, Natur und Umwelt, Gesundheit und Sozialwesen, Musik, Theater usw.) auszutauschen. Bei einer Annahme des EWR hätten wir ab Inkrafttreten des Abkommens an diesem Programm teilnehmen können; dieser Zugang bleibt den Schweizer Jugendlichen wegen des Neins vom 6. Dezember jedoch vorerst verschlossen. Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch jene Aktivitäten und Unterstützungen weiterzuführen, die bereits heute den Zugang der Schweizer Jugend zu Europa gewährleisten: - So unterstützt beispielsweise der Bund auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit vom 6. Oktober 1989 (Jugendförderungsgesetz) u. a von Jugendlichen initiierte internationale Projekte. - Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich auch die Empfehlungen zur Intensivierung des europäischen Jugendaustausches, welche an der dritten europäischen Jugendministerkonferenz vom 20./21. September 1990 in Lissabon verabschiedet wurden. Diese Empfehlungen fanden ihren Niederschlag auch im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 vom 25. März 1992, in welchem eine Verstärkung des nationalen und internationalen Jugendaustausches im ausserschulischen Bereich angestrebt wird. - Die ebenfalls von der Jugendministerkonferenz in Lissabon empfohlene Einführung einer Jugendkarte konnte in der Zwischenzeit mit Bundesunterstützung realisiert werden. Die -- 1 of 3 -18. Juni 1993 N 1379 Motion Bundi «Carte Jeunes Suisse» erleichtert u. a. den europäischen interkulturellen Austausch über die jeweiligen Sprach- und Landesgrenzen hinweg. Inzwischen ist die Schweiz auch dem Teilabkommen zwischen dem Europarat und der Internationalen Konferenz der Cartes Jeunes beigetreten. - Die Schweiz beteiligt sich zudem regelmässig an den Arbeiten des Europäischen Jugendzentrums und des Europäischen Jugendwerkes, zwei bewährten jugendpolitischen Einrichtungen des Europarates. - Der Bund unterstützt weiterhin im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten Jugendprojekte, die zwar in erster Linie den Jugendlichen in den erwähnten Ländern zugute kommen sollen, aber auch den Schweizer Jugendlichen vielfältige interkulturelle Kontakte ermöglichen. Diese Zusammenarbeit wird in den nächsten Jahren weitergerführt. - Unser Land bemüht sich überdies, den Austausch junger Berufsleute zu fördern. Zu diesem Zweck unterhält die Schweiz teilweise schon seit Jahrzehnten mit 17 meist westeuropäischen Staaten bilaterale, auf Gegenseitigkeit beruhende Abkommen über den Austausch von Stagiaires; erste Abkommen mit ost- und mitteleuropäischen Staaten stehen kurz vor dem Abschluss. Stagiaires im Sinne dieser Vereinbarungen sind Personen zwischen 18 und 30 Jahren mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse im jeweiligen Partnerland vervollständigen wollen. Die Anstellung hat deshalb im erlernten Beruf zu erfolgen. Erfüllen die Kandidatinnen und Kandidaten diese Bedingungen, erteilt ihnen der Partnerstaat eine Arbeitsund Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von höchstens
Erwägungen
18.
Monaten, und zwar ohne Rücksicht auf die Arbeitsmarktlage. Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die sich aus dem negativen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 für die Schweizer Jugend ergeben. Er ist deshalb bereit, in den angestrebten Verhandlungen mit der EG mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die Schweizer Jugend gegenüber derjenigen in den anderen EG- und Efta-Staaten nicht benachteiligt wird. Zudem ist er bereit, zu prüfen, ob die bisherigen Aktivitäten des Bundes im Rahmen des Europarates und im Zusammenhang mit der Unterstützung internationaler Projekte von Jugendlichen nicht intensiviert werden könnten. Voraussetzung dazu bildet jedoch die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel durch das Parlament. In den erwähnten Bereichen sind im gegenwärtigen Zeitpunkt noch verschiedene Fragen offen und einer eingehenden Klärung zu unterziehen. Der Bundesrat zieht es deshalb vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 92.3542 Motion Bundi Umweltverträglichkeitsprüfung für Golfanlagen Terrains de golf et étude d'impact sur l'environnement Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992 Zurzeit sind in der Schweiz etwa 40 Golfplätze (9-Loch- oder 18-Loch-Anlagen) mit einer Gesamtfläche von mehr als 1200 Hektaren geplant. Diese Golfprojekte sind in der Oeffentlichkeit zum Teil heftig umstritten. Aufgrund der grossen Raumbeanspruchung und der erheblichen Terrainveränderungen treten Konflikte mit dem Landschafts- und Naturschutz, aber auch mit der Landwirtschaft auf. Die Fülle der Projekte und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die natürlichen Lebensräume lassen die generelle Rlicht zur Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfung - nicht zuletzt auch zum Vorteil der Bergbevölkerung - als Notwendigkeit erscheinen. Der Bundesrat wird beauftragt, a dafür zu sorgen, dass künftig auch Golfanlagen, gemeint sind 9-Loch- und 18-Loch-Plätze, der Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - allenfalls durch Ergänzung des Anhanges der UVPV- unterstellt werden; b. bis zur Ausarbeitung eines verbindlichen Beschlusses die Kantone ohne Verzug anzuhalten, in eigener Sache eine UVP-Pflicht für Golfplätze einzuführen; c. damit auch die Frage der Raumverträglichkeit auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene (Projektbegründung) abzuklären. Texte de la motion du 17 décembre 1992 Actuellement, la création de quelque 40 terrains de golf, à 9 et à 18 trous, qui représentent une surface totale de plus de 1200 ha, est à l'étude en Suisse. Une partie de ces projets provoque une vive controverse dans l'opinion publique. En raison de la grande superficie qu'ils requièrent et de l'important remodelage de terrain qu'ils entraîneront, ils suscitent des réactions très défavorables dans les milieux de la protection de la nature et du paysage, mais aussi dans ceux de l'agriculture. Vu l'ampleur des projets et les répercussions qu'ils auront sur l'aspect du paysage ainsi que sur les milieux naturels, il s'avère nécessaire, voire contraignant, notamment dans l'intérêt des populations de montagne, d'examiner la compatibilité de ces projets avec les exigences de l'aménagement du territoire, et de procéder à une étude d'impact sur l'environnement. Le Conseil fédéral est chargé: a. de veiller à ce qu'à l'avenir les terrains de golf, aussi bien à 9 qu'à 18 trous, fassent obligatoirement l'objet d'une étude d'impact sur l'environnement (EIE), le cas échéant par l'adjonction d'une disposition à l'annexe de l'OEIE; b. d'inciter sans délai les cantons à introduire de leur propre chef l'obligation de soumettre les terrains golf aune EIE, en attendant l'élaboration d'un arrêté de portée générale; c. et par la même occasion, d'étudier la compatibilité de ces projets avec les exigences de l'aménagement du territoire (justification des projets), à la fois sur les plans régional, cantonal et national. Mitunterzeichner-Cosignataires: Baumann, Bäumlin, Bircher Silvio, Borei François, Caspar-Mutter, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, Gonseth, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Jeanprêtre, Leemann, Maeder, Marti Werner, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Schmid Peter, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Züger (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Schweiz gibt es heute 33 Golfplätze, die eine Gesamtfläche von etwa 1500 Hektaren einnehmen. Im Vergleich zu den anderen Sportarten (Fussball, Leichtathletik, Tennis usw.) ist Golf bezogen auf die Anzahl Aktiven (heute etwa 18 000) ein sehr flächenintensiver Sport. Die Spielart verlangt es, dass die eigentliche Golffläche von einem kurzgeschnittenen, teppichartigen Rasen belegt ist, dass Aufschüttungen und Planierungen vor allem für die Abschlagfläche (i. d. R. zwei je Bahn) und das Lochfeld nötig sind, dass nicht umgehbare Hindernisse (Einzelbäume, Hecken usw.) entfernt, künstliche Hindernisse (Sandbunker) aber neu geschaffen, ein Wegnetz, das Clubhaus und Parkplätze angelegt werden müssen. Eine Untersuchung auf den bestehenden Schweizer Plätzen (Werner Harder, Flächenverbrauch durch Golfplätze, Universität Zürich, 1988) ergab, dass auf rund zwei Drittel (63,4 Prozent) der Gesamtfläche einer 18-Loch-Anlage ein naturfremder Ge-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Keller Anton Schweizer Jugend und Europa Motion Keller Anton La jeunesse suisse et l'Europe In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3509 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1378-1379 Page Pagina Ref. No 20 022 871 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --