92-3513
Verwaltungsbehörden 05.12.1994 92.3513
5. Dezember 1994Deutsch6 min
Source admin.ch
5. Dezember 1994 2137 Postulat Meier Hans Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 22 Stimmen Dagegen 77 Stimmen #ST# 92.3513 Interpellation Reimann Maximilian Bundesfestgelder der PTT Dépôts fédéraux à terme des PTT Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 636 - Voir année 1993, page 636 Reimann Maximilian (V, AG): Ich hatte mich seinerzeit über die mir vom Bundesrat erteilten Antworten nur teilweise befriedigt erklärt. Grundsätzlich befriedigt, um nicht zu sagen glücklich, bin ich über den Grundtatbestand, dass über die PTT überhaupt die Möglichkeit dieser kurz- bis mittelfristigen Anlagemöglichkeit geschaffen worden ist. Sowohl der eidgenössische Finanzminister als auch die vor allem auf Sicherheit bedachte Anlagekundschaft haben seit Oktober 1992 die Bundesfestgelder der PTT schätzen gelernt. Dennoch habe ich drei nicht ganz unkritische Zusatzbemerkungen:
Erwägungen
1.
Es war ein Gebot der Stunde, dass die Gelder mit zwei- und dreijähriger Laufzeit inzwischen der Emissionsabgabe unterstellt worden sind. Es wäre nicht einzusehen gewesen, warum sich PTT und Bund hier gegenüber der privaten Konkurrenz ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft hätten. Am meisten wären ansonsten die kurzfristigen Kassenobligationen der Regionalbanken konkurrenziert worden, und das hätte zur Folge haben können, dass sich die Regionalbankenkrise noch akzentuiert hätte.
2.
Zur Quersubventionierung: Hier habe ich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die PTT für ihre Vermittlungsdienste vom Bund gemäss Vollkostenprinzip entschädigt werden sollen. Ich hoffe nur, Herr Bundesrat, dass dieses Prinzip in der Praxis auch durchgesetzt wird. Deshalb frage ich Sie nach der genauen Höhe dieser Entschädigung bzw. nach dem Schlüssel, der zur Berechnung angewandt wird. Sollten Sie die Antwort nicht gleich zur Hand haben, können Sie mir diese immer noch auf dem Korrespondenzweg nachliefern.
3.
Beim Thema Werbung komme ich nicht umhin, nochmals jenes leidige Kapitel anzuschneiden, mit dem Sie, Herr Bundesrat, in der heutigen Fragestunde einmal mehr konfrontiert worden sind. Ich habe nichts gegen aggressive Werbung, aber Form und Inhalt sollten nicht jenseits des guten Geschmacks und der korrekten Sitten liegen - und da, Herr Bundesrat, gehen die Geschmäcker offenbar auseinander. Den Massstab können und dürfen dabei nicht allein irgendwelche Werbeleute setzen. Legen Sie die von mir kritisierten Werbebotschaften der PTT einmal den Leuten von Kandersteg oder von Fraubrunnen vor, und Sie werden sehen, Herr Bundesrat, ich stehe mit meiner Meinung nicht allein da. Sorgen Sie also dafür, dass die PTT in einer Art und Weise für ihre Produkte Werbung betreiben, die eines bundeseigenen Unternehmens würdig ist. Ogi Adolf, Bundesrat: Die PTT wenden die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung und die Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäscherei an. Das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 1. März 1993 auf die Interpellation Reimann Maximilian vom 14. Dezember 1992 festgehalten. Wie die Banken schulen auch die PTT ihr Personal. Die PTT sind für Zwecke der Geldwäscherei nicht geeignet; trotzdem haben die PTT, im Einvernehmen mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Bankenkommission, zusätzliche Weisungen erlassen. Auch hier wurden sämtliche Massnahmen ergriffen, die notwendig sind. Die Emissionsabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung seit 1. April 1993 auch auf den Bundesfestgeldern mit zwei- und dreijähriger Laufzeit erhoben. Damit wird die Geldaufnahme durch den Bund nicht mehr privilegiert. Die PTT müssen sich im klassischen Wettbewerbsbereich des Zahlungsverkehrs der gleichen Werbesprache bedienen wie die Privatwirtschaft. Ich muss Ihnen sagen, Herr Reimann: Die Kandersteger und Fraubrunner sind grosszügige Leute. Ich habe jeden Tag mit diesen Leuten Kontakt, und mir wurde noch nie eine kritische Bemerkung beispielsweise zur Werbung der SBB gemacht. Sie machen mir Bemerkungen zur Landwirtschaft, zur Gewerbepolitik, aber sie sind viel grosszügiger und viel toleranter als Sie annehmen. Der Zahlungsverkehr der PTT wird keineswegs quersubventioniert, im Gegenteil: PTT-intern werden ihm alle Leistungen der anderen Dienstzweige, auch der Telecom, voll belastet. Die PTT wollen keine unfaire Konkurrenzierung der Regionalbanken. Zum Schluss möchte ich festhalten: Die Eidgenössische Finanzverwaltung entschädigt die PTT, wie Sie zu Recht gesagt haben, für die Vermittlung der Bundesfestgelder derart, dass die Kosten gedeckt sind. Sie werden von mir, was die Höhe dieser Entschädigung betrifft, eine schriftliche Antwort erhalten. Die PTT bieten das Bundesfestgeld - wie gesagt - als Vermittlerin im Auftrag der Eidgenössischen Finanzverwaltung an. Eine Unterstellung der PTT unter das Bankengesetz ist somit nicht notwendig. Die Eidgenössische Finanzverwaltung lud seinerzeit verschiedene Banken und Bankengruppen, Regionalbanken und Sparkassen sowie die PTT zur Offertstellung betreffend eines Bundesanlagekontos, «Treasury direct», wie man sagt, ein. Die Banken verzichteten im Gegensatz zu den PTT auf eine Offerte. Das ist die Antwort auf Ihre Interpellation. Sie können feststellen, dass sich dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen recht gut bewährt hat. #ST# 92.3550 Postulat Meier Hans Postversand von Tieren Envoi d'animaux par colis postal Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992 Wir bitten den Bundesrat, ein Verbot des Postversandes von Tieren zu prüfen. Texte du postulat du 17 décembre 1992 Nous prions le Conseil fédéral d'examiner la possibilité d'interdire l'envoi d'animaux par la poste. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Ruedi, Bischof, Bühlmann, Diener, Dormann, Dünki, Fankhauser, Gonseth, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Loeb François, Maeder, Misteli, Scheidegger, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Stalder, Steffen, Thür, Wanner, Weder Hansjürg, Züger (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nach heutigem Recht dürfen Tiere für Zoos, Labors, Heimtierbedarf usw. auch in Postpaketen versandt werden. Das führt sehr oft zu unverantwortlicher Tierquälerei. Tiere werden teils unsachgemäss in Pakete verpackt, ohne Nahrung und Wasser. Stundenlang werden sie mit anderen Paketen zusammen herumbefördert und bleiben oft am Bestimmungsort noch lange liegen, bis sie endlich befreit werden. Die Folge davon sind Angst, oft Panik durch Eingepferchtsein und Transport.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Reimann Maximilian Bundesfestgelder der PTT Interpellation Reimann Maximilian Dépôts fédéraux à terme des PTT In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3513 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.12.1994 - 14:30 Date Data Seite 2137-2137 Page Pagina Ref. No 20 024 847 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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