92-3519
Verwaltungsbehörden 16.06.1993 92.3519
16. Juni 1993Deutsch21 min
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16. Juni 1993 533 Interpellation Gadient Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 29 Stimmen Für den Antrag der Minderheit l 7 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen Dagegen 8 Stimmen 97.303 Standesinitiative Uri Schutz vor dem Transitverkehr Initiative du canton d'Uri Protection contre les atteintes du trafic de transit Präsident: Hier liegt ein schriftlicher Bericht vor. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wird dagegen opponiert? Ziegler Oswald: Ich stelle den Antrag, der Standesinitiative Uri Folge zu geben. Ich halte an diesem Antrag fest Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 18 Stimmen Für den Antrag Ziegler Oswald 9 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 93.3027 Motion des Nationalrates (Urek-NR 90.203) Einführung der unbeschränkten Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen Motion du Conseil national (Ceate-CN 90.203) Instauration de la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich und ohne die allgemeine Revision des Haftpflichtrechts abzuwarten, ein Gesetz vorzuschlagen, das in Analogie zur Kernenergiehaftpflicht die unbeschränkte Haftpflicht der Inhaber von Wasserkraftanlagen einführt. Texte de la motion du 16 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de proposer une loi instaurant la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques, par analogie avec la responsabilité civile en matière de centrales nucléaires, immédiatement et sans attendre la révision générale du droit de la responsabilité civile. Schallberger, Berichterstatter: Der Nationalrat überwies am 16. Dezember 1992 diese von seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) am 2. November 1992 beschlossene Motion. Sie hat eine längere Vorgeschichte. Schon in den Jahren 1980 und 1981 befassten sich die Räte mit parlamentarischen Vorstössen, welche dieses Begehren zum Inhalt hatten. Nachdem nichts Konkretes passierte, beschloss der Grosse Rat des Kantons Wallis am 28. März 1990 eine Standesinitiative, mit welcher für Inhaber von Wasserkraftwerken die unbeschränkte Haftpflicht und analog zur Regelung der Kernenergiehaftpflicht die Schaffung eines eidgenössischen Solidaritätsfonds für Schäden durch höhere Gewalt oder durch kriegerische Ereignisse verlangt wurde. Nachdem die ständerätliche Kommission am 5. April 1991 nach Anhörung der Beteiligten mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung beantragte, beschloss der Ständerat am 30. September 1991 unbestritten Annahme der Standesinitiative. Die Urek des Nationalrates ersuchte am 14. November 1991 den Bundesrat um einen Bericht zur Standesinitiative. Die Urek des Nationalrates fand den Bericht unzureichend. Insbesondere konnten die Vertreter der Verwaltung die Kommission damals nicht davon überzeugen, dass es für die Verabschiedung einer Botschaft über eine Gesetzesanpassung so viel Zeit brauche, wie laut Bericht vorgesehen wurde. Deshalb beschloss sie am 2. November 1992, die eingangs zitierte Motion einzureichen. Der Nationalrat beschloss am 16. Dezember 1992 diskussionslos nicht nur Annahme der Standesinitiative Wallis, sondern auch Ueberweisung der vorliegenden Motion. Die Urek des Ständerates befasste sich am 26. März 1993 mit der Motion des Nationalrates. Da ja die Einführung der unbeschränkten Haftpflicht in beiden Räten unbestritten war, drehte sich die Diskussion um die Frage, wie rasch die Gesetzesrevision vorzubereiten sei. Die Kommission war sich einig, dass die allgemeine Revision des Haftpflichtrechts nicht abzuwarten sei. Bezüglich der Forderung im Motionstext, wonach die Revision unverzüglich zu beantragen sei, ergaben sich gewisse Bedenken. Wenn Ihnen nun die Urek die Ueberweisung des parlamentarischen Vorstosses mit 8 zu 2 Stimmen als Motion beantragt, so versteht sie unter dem Begriff «unverzüglich» eine ebenso speditive wie seriöse Behandlung im ordentlichen Verfahren. Was den Menschen in der Umgebung der Kernkraftwerke recht ist, ist den unter den Staudämmen der Wasserkraftwerke lebenden Bewohnern der Bergtäler billig. So empfehle ich Ihnen namens der Urek, die Motion des Nationalrates ebenfalls zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3519 Interpellation Gadient Energieversorgung. Auslandabhängigkeit Approvisionnement énergétique Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1992 Die überdurchschnittliche Energieverbrauchszunahme im Jahre 1991 steht im Widerspruch zu den langfristigen Zielen des Aktionsprogramms «Energie 2000», nämlich der Stabilisierung des Verbrauchs fossiler Energien bis zum Jahre 2000 auf dem Niveau von 1990 und des Elektrizitätsverbrauchs ab dem Jahre 2000. Das 1991 lancierte Programm konnte sich bis heute noch kaum auswirken. Der Elektrizitätsverbrauch nahm um 2,2 Prozent oder 1008 GWh auf 47 586 GWh zu (1990: plus 2,4 Prozent). Im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen betrug die Zunahme 3,0 Prozent oder 435 GWh. Auch der Stromverbrauch der privaten Haushalte stieg weiter (1989: plus 1,6 Prozent, 1990: plus 2,6 Prozent, 1991: plus 4,8 Prozent). Die wirtschaftliche Stagnation in Europa hat zu einem Ueberangebot an elektrischer Energie geführt Die Schweiz importiert - vor allem aus Frankreich und Deutschland - über das europäische Verbundnetz beträchtliche Energiemengen zu Billigpreisen, die unter den Gestehungskosten der einheimischen Energie liegen. Demzufolge wird diese nur reduziert ausgenützt, was unter anderem in einem überdurchschnittlichen Füllungsgrad der Stauseen zum Ausdruck kommt -- 1 of 5 -Interpellation Gadient 534 16 juin 1993 Diese Entwicklung führt dazu, dass der Kostendruck auf die im Inland erzeugte Energie vergrössert wird und dadurch der Ausbau und die Erneuerung von Wasserkraftanlagen - insbesondere von kleineren und mittleren Anlagen-erschwert wird. Das trifft ebenso auf andere Alternativenergien zu. Auch sind die Ziele von «Energie 2000» dadurch schwieriger zu erreichen, und die Erhöhung des Eigenversorgungsgrades und die Erstellung von dezentralen Versorgungsanlagen werden erschwert. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Erwägungen
1.
Ist sich der Bundesrat der vorstehend dargelegten Situation bewusst, und welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, wenn sich die Lage mittelfristig noch ändern sollte?
2.
Teilt der Bundesrat die Besorgnis über die zunehmende Auslandabhängigkeit der schweizerischen Stromversorgung?
3.
Der Bundesrat möge Aufschluss geben über die Importverhältnisse im Sektor der elektrischen Energie, insbesondere über Mengen, Leistungen, Herkunftswerke, Herkunftsländer, Produktionsart und vertragliche Abmachungen.
4.
Besteht beim Bezug ausländischer Atom- und elektrischer Energie aus fossil befeuerten Kraftwerken die Gewähr hinreichender Sicherheit der Produktionsanlagen und die Möglichkeit und Verpflichtung zu kontinuierlicher Ueberprüfung der Sicherheitserfordernisse durch den schweizerischen Bezüger?
5.
Ist der Bundesrat zu prüfen bereit, ob ein den heutigen Eigenversorgungsgrad übersteigender Import elektrischer Energie aus dem Ausland nur noch im Verhältnis zu landesinterner Produktionssteigerung zuzulassen ist? Texfe de l'interpellation du 15 décembre 1992 L'augmentation exceptionnelle de la consommation d'énergie en 1991 compromet la réalisation du programme d'action à longue échéance «Energie 2000» qui vise à empêcher que la consommation d'énergie fossile ne dépasse en l'an 2000 le niveau atteint en 1990 et à stabiliser la consommation d'électricité à partir de l'an 2000. Le programme lancé en 1991 n'a eu guère d'effet jusqu'à présent. La consommation d'électricité a augmenté de 2,2 pour cent, soit de 1008 GWh, pour atteindre 47586 GWh (1990: plus 2,4 pour cent). Dans le secteur des arts et métiers, comme dans celui des services, l'augmentation a été de 3 pour cent, soit de 435 GWh. La consommation des ménages a elle aussi continué à s'accroître (1989: plus 1,6 pour cent; 1990: plus 2,6 pour cent, 1991: plus 4,8 pour cent). La stagnation de l'économie en Europe a provoqué une offre excédentaire d'énergie électrique. La Suisse importe à bon marché, par l'entremise du réseau européen, d'importantes quantités d'énergie - notamment de France et d'Allemagne dont le prix est inférieur au prix de revient de l'énergie produite dans le pays. Il s'ensuit que celle-ci n'est utilisée qu'insuffisamment, ce qu'illustre le niveau exceptionnellement élevé des eaux dans les lacs de barrage. De ce fait, le coût de l'énergie produite dans le pays subit une pression accrue, ce qui affecte l'aménagement et la remise en état des ouvrages hydro-électriques, notamment des installations de petite et moyenne envergure. On peut faire la même observation en ce qui concerne d'autres énergies de substitution. La réalisation du programme «Energie 2000» est ralentie, et l'élévation du degré d'autoapprovisionnement, ainsi que la création d'installations décentralisées à cet effet sont compromises. Je demande en conséquence au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Le Conseil fédéral tient-il compte de la situation telle qu'elle vient d'être décrite? Quelles mesures entend-il prendre si cette situation ne se modifiait pas à moyen terme?
2.
Le Conseil fédéral partage-t-il l'inquiétude concernant la dépendance croissante de notre pays à l'égard de l'étranger sur le plan de l'approvisionnement en courant électrique?
3.
Le Conseil fédéral peut-il renseigner sur les importations d'énergie électrique, notamment sur le volume de ces importations, sur leur rendement, sur les usines d'où provient le courant importé et sur les pays exportateurs, sur le mode de production de l'énergie et sur les contrats qui ont été passés dans ce domaine?
4.
A-t-on la garantie que les centrales étrangères fonctionnant avec de l'énergie fossile qui nous livrent de l'énergie nucléaire ou électrique sont suffisamment sûres? Les importateurs suisses ont-ils la possibilité de vérifier à tout moment si les normes de sécurité sont observées et une telle obligation a-t-elle été prévue?
5.
Le Conseil fédéral est-il disposé à examiner si l'importation de quantités d'énergie dépassant le degré actuel d'approvisionnement par des installations nationales ne doit être autorisée que proportionnellement à l'accroissement de la production indigène? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Gadient: Zur vorgerückten Stunde verspreche ich Ihnen, mich nur kurz zu äussern, in Ergänzung meiner schriftlichen Fragen, die ich seinerzeit eingereicht habe. Die Auslandabhängigkeit unserer Stromversorgung nimmt weiterhin zu. Die wirtschaftliche Stagnation in Europa hat zu einem Ueberangebot an elektrischer Energie geführt. Die Schweiz importiert vor allem aus Frankreich und Deutschland über das europäische Verbundnetz beträchtliche Energiemengen zu Billigpreisen, die unter den Gestehungskosten der einheimischen Energie liegen. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Kostendruck auf die im Inland erzeugte Energie vergrössert wird und dadurch der Ausbau und die Erneuerung von Wasserkraftanlagen, insbesondere von kleineren und mittleren Anlagen, erschwert wird. Das trifft ebenso auf andere Alternativenergien zu. Auch sind die Ziele von «Energie 2000» dadurch schwieriger zu erreichen, und die Erhöhung des Eigenversorgungsgrades und die Erstellung von dezentralen Versorgungsanlagen werden erschwert. Das Ausmass der Auslandabhängigkeit im Energiebereich betrug 1990 insgesamt 84 Prozent. Bei der Elektrizität resultierte in den entscheidenden Wintersemestern in den letzten Jahren stets ein Importüberschuss. Wenn der Verbrauch 1992 konstant blieb, ist das konjunkturell und dadurch bedingt, dass die Heizgradtage 7,9 Prozent tiefer als im Vorjahr lagen. Dass ein europäisches Import/Export-Verhältnis einer Notwendigkeit entspricht und als sinnvoll erscheint, ist nicht zu bestreiten; aber es bleibt eine Frage des Masses, und die Risiken steigender Auslandabhängigkeit sind nicht zu übersehen. Gemessen an der Dimension und den Konsequenzen wäre meines Erachtens mehr Transparenz in bezug auf die Auslandbezugsverträge am Platz. Die Bezugsrechtsverträge der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft liegen bei einer Leistung von 2760 Megawatt- und etwa 18 250 Gigawattstunden pro Jahr, wobei über 90 Prozent dieser Einfuhren aus französischen Kernkraftwerken stammen. Es wäre in diesem Zusammenhang von Interesse, zu erfahren, welchen Umfang die in diesen Zahlen nicht enthaltenen sogenannten Dreiecksverträge aufweisen. Wenn ich sodann u. a die Frage nach der Sicherheit der ausländischen Produktionsanlagen, aus denen wir Strom beziehen, stelle, dann auch deshalb, weil damit der Sinn der schweizerischen Moratoriums- und Verhinderungspolitik die unvermeidliche Relativierung erfährt, womit sich alsdann die zwingende Anschlussfrage stellt, ob nicht die vermehrte Produktion in eigener Verantwortung und Kontrolle der umsichtigere und bessere Weg wäre. «Energie 2000» strebt u. a einen Ausbau der Wasserkraft um
5.
Prozent an, je nach dem aktuellen Stand der Verwirklichung, der jedoch auch in dieser äusserst bescheidenen Grössenordnung kaum erreichbar sein dürfte. Wenn im Zuge der auf die Revitalisierung unserer Wirtschaft zielenden und vom Parlament gutgeheissenen Massnahmen auch die Vereinfachung der Verfahren gefordert ist, erscheint diese Forderung insbesondere im Bereich des ohnehin nur äusserst begrenzt möglichen Ausbaus der Wasserkraft mehr als berechtigt, wenn dieses im Programm «Energie 2000» formulierte und politisch abgesegnete Postulat nicht vereitelt und einer Einsprachepolitik aus Prinzip zum Opfer fallen soll.
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16.
Juni 1993 535 Interpellation Gadient Nach den gemachten Erfahrungen besteht schon heute seitens möglicher Interessenten je länger, je weniger die Bereitschaft, Kostenrisiken des entsprechenden Ausmasses zu übernehmen, nachdem die einschlägigen Verfahren nicht einmal in zeitlicher Hinsicht berechenbar sind. Abschliessend komme ich zurück zum Thema Auslandabhängigkeit. Im Sinne meiner Interpellation frage ich den Bundesrat, ob er die Auffassung teilt, dass eine weitere Zunahme der Auslandabhängigkeit im Elektrizitätsbereich zu vermeiden ist und ob die schweizerische Elektrizitätswirtschaft nicht aufzufordern ist, im Rahmen von «Energie 2000» auf den Abschluss weiterer Bezugsverträge mit dem Ausland zu verzichten. Das würde dann allerdings die Umsetzung auch der übrigen Programmpunkte von «Energie 2000» voraussetzen, wie Drosselung der Verbrauchszunahme von Elektrizität während der neunziger Jahre, Stabilisierung der Nachfrage ab dem Jahre 2000 und bescheidener Ausbau der Wasserkraft um 5 Prozent sowie der Leistung der bestehenden Kernkraftwerke um
10.
Prozent Bundespräsident Ogi: Es geht um eine sehr wichtige Interpellation. Ich kann mich deshalb nicht kurz fassen, ich muss doch einiges dazu sagen. Der Interpellant, Herr Gadient, ist wegen der Zunahme des Energieverbrauches im Jahre 1991 besorgt, besorgt auch über die wachsende Auslandabhängigkeit im Energiebereich. Der Bundesrat ist sich dieser Situation bewusst und teilt die Besorgnis. Er hat deshalb im Februar 1991 das Aktionsprogramm «Energie 2000» lanciert. Die grosse Zunahme des Energieverbrauchs um 6,2 Prozent im Jahre 1991 war zum grössten Teil klimabedingt. Das Programm «Energie 2000» konnte auf diesen Zeitpunkt auch noch nicht wirken. Ebenfalls klima- und rezessionsbedingt ist der Verbrauch des letzten Jahres, wo eine Zunahme von 0,1 Prozent registriert wurde, wobei wir der Auffassung sind, dass hier das Programm «Energie 2000» bereits zu wirken begann. Die schweizerische Elektrizitätswirtschaft hat in den vergangenen Jahren eine Anzahl von langfristigen Strombezugsverträgen, insbesondere mit Frankreich, abgeschlossen. Der Preis dieser Energie ist dem Bundesrat im Detail nicht bekannt. Er ist aber niedriger als derjenige neuer inländischer Werke. Dass dadurch ein gewisser Kostendruck auf den Ausbau und die Erneuerung von mittleren und kleineren Wasserkraftanlagen sowie auf die Förderung von Alternativenergien entsteht, trifft zu. Diese Stromimporte tragen aber auch dazu bei, die Strompreise in der Schweiz auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu halten. Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung. Zu Ihrer ersten Frage, Situation und Massnahmen: Der Bundesrat ist sich der vom Interpellanten dargelegten Situation bewusst. Er hat deshalb, als Folge des Abstimmungsergebnisses vom 23. September 1990, das Aktionsprogramm «Energie 2000» mit folgenden Zielen beschlossen:
1.
Mindestens Stabilisierung des Gesamtverbrauchs von fossilen Energien und der CO2-Emission im Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 und anschliessende Reduktion. Wenn ich das Niveau von 1990 anspreche, meine ich: ausgehend von der damaligen Wohnbevölkerung.
2.
Zunehmende Dämpfung der Verbrauchszunahme von Elektrizität während der neunziger Jahre und Stabilisierung der Nachfrage ab dem Jahr 2000.
3.
Zusätzliche Beiträge der erneuerbaren Energien im Jahre 2000 plus 0,5 Prozent zur Strom- und plus 3 Prozent zur Wärmeerzeugung.
4.
Ausbau der Wasserkraft um 5 Prozent und der Leistung der bestehenden Kernkraftwerke um 10 Prozent. «Energie 2000» ist somit nicht am Ende, sondern am Anfang, am Anfang eines Marathons. Der Start ist hinter uns, mit einigen Schwierigkeiten, sicher, aber nicht ohne positive Resultate: mit zahlreichen Projekten und Aktionen der Privatwirtschaft - das wollen wir nicht vergessen -, mit guten Beispielen bei Gemeinden und Kantonen, mit einem neuen gesetzlichen Rahmen des Bundes aufgrund des Energienutzungsbeschlusses und der Energienutzungsverordnung und mit Entscheiden im Bereich der Energieproduktion Mühleberg - Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutz-Initiative als Stichwörter. Einiges ist also erreicht, das Fundament ist gesetzt, wir können aufbauen. Viel bleibt noch zu tun, und das auf allen Ebenen, um die Ziele von «Energie 2000» zu erreichen; alle Ziele, ich betone es. Der Bundesrat hält an diesen Zielen fest. Er ist bereit, seinen Teil zur Erreichung dieser Ziele beizutragen. Er will sich demnächst mit drei wichtigen energiepolitischen Vorlagen auseinandersetzen: mit der Energielenkungsabgabe, mitderCO2-Abgabe, mit dem Energiegesetz Fazit: Mehr tun, wie das die Umweltorganisationen mit dem Ausstieg aus der Kernenergie fordern, wäre ebenso falsch wie weniger tun, wie das die Gegner einer Energielenkungs- und CO2-Abgabe und eines Energiegesetzeswollen. In beiden Fällen, Herr Gadient, könnten die Ziele von «Energie 2000» nicht realisiert werden. Für «Energie 2000» wurden aber nicht nur bestimmte energiepolitische Ziele festgelegt Ebenso wichtig ist die Diskussion von umstrittenen Themen in sogenannten Konfliktlösungsgruppen. In diesen sollen die Betroffenen einen Konsens suchen. Die beiden Gruppen «Wasserkraft» und «Uebertragungsleitungen» haben ihre Arbeiten inzwischen bereits aufgenommen. Zu Ihrer zweiten Frage, Auslandabhängigkeit: Das Ausmass der Auslandabhängigkeit im Energiebereich betrug 1990 für alle Energieträger insgesamt 84 Prozent. Bei der Elektrizität ist - über das ganze Jahr betrachtet - noch ein Exportüberschuss zu verzeichnen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass in dem für die Stromversorgung massgeblichen Wintersemester bereits zum vierten Mal in Serie ein Importüberschuss resultierte. Um einer weiteren Erhöhung der Auslandabhängigkeit im Strombereich Einhalt zu gebieten, will der Bundesrat das Aktionsprogramm «Energie 2000» und dessen Ziele konsequent verwirklichen. Zu Ihrer dritten Frage, Importverhältnisse: Der grösste Teil der schweizerischen Stromimporte stammt aus Frankreich. 1992 waren es 68 Prozent Als weiteres wichtiges Herkunftsland ist Deutschland zu erwähnen. Hier sind es 15 Prozent. Im weiteren wird Strom vorwiegend aufgrund von kurzfristigen Abmachungen aus anderen Ländern des westeuropäischen Stromverbundes importiert. Der aus Osteuropa stammende Anteil am gesamten Stromimport betrug 1991 gegen 9 Prozent, 1992 waren es 6 Prozent. Es ist nicht möglich, einzelne Verträge respektive Details daraus, soweit sie dem Bundesrat überhaupt bekannt sind, weiterzugeben, da es sich um privatrechtliche Verträge handelt. Die langfristigen Bezugsrechtsverträge der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft ergeben im Total eine Leistung bis maximal 2760 Megawatt bzw. etwa 18 250 Kilowattstunden pro Jahr. Ueber 90 Prozent dieser Einfuhrmengen werden aus den französischen Kernkraftwerken stammen. Zu Ihrer vierten Frage, Sicherheit: Eine direkte Einflussnahme auf die Sicherheit der ausländischen Produktionsanlagen durch die schweizerischen Bezüger oder unsere Behörden besteht nicht. Wir haben aber Kenntnis von einem Fall, in dem sich der ausländische Partner im Liefervertrag freiwillig verpflichtet, einen Teil seiner Einnahmen für die Sanierung seines Produktionsparks zu nutzen. Daneben existieren lediglich indirekt Möglichkeiten - über internationale Organisationen, an denen die Schweiz beteiligt ist, z. B. durch die Internationale Atomenergie-Agentur in Wien sowie über bilaterale Kontakte mit Deutschland und Frankreich. Auch im Rahmen der G-24 sind Bemühungen zur Sanierung des osteuropäischen Kraftwerkparks angelaufen. Zu Ihrer fünften Frage, Importbeschränkungen: Der Bundesrat hat keine rechtliche Handhabe, unserer Elektrizitätswirtschaft den Abschluss von Verträgen mit ausländischen Partnern zu verbieten oder die Einfuhr elektrischer Energie zu begrenzen. Solche behördlichen Eingriffe wären ohnehin unerwünscht, gehen doch die gegenwärtigen Bemühungen eher in Richtung einer Liberalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Der Bundesrat anerkennt die Anstrengungen der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft zur Sicherung der inländischen 31-S -- 3 of 5 -Initiative parlementaire. Limites de vitesse 536 16 juin 1993 Stromversorgung. Er geht davon aus, dass eine weitere Zunahme der Auslandabhängigkeit im Elektrizitätsbereich vermieden werden soll. Die Elektrizitätsunternehmungen wurden daher im Rahmen des Aktionsprogrammes «Energie 2000» aufgefordert, auf den Abschluss weiterer Beziehungsrechtsverträge mit dem Ausland zu verzichten. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke hat dieses Anliegen akzeptiert, aber nur, wenn es gelingt, in den kommenden Jahren die Verbrauchszunahme zu reduzieren. Deshalb müssen wir mit Volldampf die Ziele von «Energie 2000» realisieren. Gadient: Ich danke Herrn Bundespräsident Ogi für die umfassende Antwort, insbesondere auch dafür, dass der Bundesrat willens ist, einer Vermehrung der Auslandabhängigkeit Einhalt zu gebieten, und dass er entschlossen ist, das Aktionsprogramm «Energie 2000» und dessen Ziele konsequent weiterzuverfolgen und zu verwirklichen. Ich zähle vor allem auch darauf, dass sich diese bundesrätliche Konsequenz entsprechend auf den im Programm «Energie 2000» vorgesehenen Ausbau der Wasserkraft bezieht und erkläre mich in diesem Sinne von der erhaltenen Antwort als befriedigt #ST# 92.403 Parlamentarische Initiative (Plattner) Bundeskompetenz für Temporeduktionen auf Autobahnen Initiative parlementaire (Plattner) Compétence fédérale de réduire les limites de vitesse sur les autoroutes Wortlaut der Initiative vom 2. März 1992 Gestützt auf Artikel 21 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates verlangen wir in Form einer allgemeinen Anregung eine Revision des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr mit dem Ziel, die Kompetenz für Temporeduktionen auf Nationalstrassen wieder allein dem Bund zu übergeben (Aufhebung der Revision des SVG vom 22. März 1991 ), allenfalls mit Ausnahme von verkehrspolizeilichen Regelungen im Zusammenhang mit Baustellen, Reparaturarbeiten usw. Texte de l'initiative du 2 mars 1992 Nous fondant sur l'article 21 bis de la loi sur les rapports entre les conseils et sur l'article 23 du règlement du Conseil des Etats, nous demandons, par une initiative conçue en termes généraux, la révision de la loi fédérale sur la circulation routière dans le but de redonner à la Confédération la compétence absolue de réduire les limites de vitesse sur les routes nationales (abrogation de la révision de la LCR du 22 mars 1991), en excluant éventuellement de cette abrogation les règles concernant la circulation aux abords des chantiers, par exemple. Herr Danioth unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Begründung des Initianten Die Umweltschutzdirektoren der Nordwestschweiz haben am 14. Februar 1992 folgende Medieninformation veröffentlicht: «Die Umweltschutzdirektoren der Nordwestschweiz sind vom Tempoentscheid des Bundesrates enttäuscht: Statt die Verantwortung für die Tempolimiten auf Autobahnen wahrzunehmen, spielt er den Ball den Kantonen zu, schränkt aber ihren Spielraum gleichzeitig stark ein. Alle fünf Nordwestschweizer Kantone (BE, SO, AG, BS, BL) hatten dem Bundesrat beantragt, im Interesse der Luftreinhaltung tiefere Tempolimiten auf ihren Nationalstrassen anzuordnen. Der Bundesrat ist jedoch auf diese Anträge nicht eingetreten. Statt dessen hat er erklärt, dass aufgrund des kürzlich geänderten Strassenverkehrsgesetzes (STV) die Kantone selber zum Erlass tieferer Tempolimiten zuständig seien.... Mit diesem Beschluss erschwert es der Bund den Kantonen entscheidend, die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung zu erreichen.... Festzuhalten bleibt, dass der Bundesrat nach wie vor die Kompetenz zur Festsetzung genereller Tempolimiten besitzt. Die Umweltschutzdirektoren bezweifeln denn auch, ob es tatsächlich der Sinn der SVG-Revision war, diese Kompetenzzuordnung gleichsam ins Gegenteil zu verkehren....» Wir schliessen uns diesen Ueberlegungen an. Als schnellste Möglichkeit, den Bundesrat zur Wahrnehmung seiner Führungsaufgabe in der Luftreinhaltung im Sinne des Umweltschutzgesetzes und der Luftreinhalte-Verordnung zu veranlassen, schlagen wir im Einverständnis mit den kantonalen Stellen vor, die erwähnte Revision von Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes vom 22. März 1991 (Inkrafttreten 15. März 1992) wieder rückgängig zu machen, allenfalls mit kleinen Modifikationen, welche den seinerzeitigen Sinn dieser Revision erhalten. Erwägungen der Kommission Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Initiative am 20. Oktober 1992 erstmals behandelt Sie beschloss, die Beratungen zu sistieren und von der Verwaltung zusätzliche Unterlagen anzufordern. Aufgrund der eingehenden Dokumentation schloss die Kommission die Beratung der Initiative am 5. Februar 1993 ab. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen teilt die Auffassung des Initianten, dass die heutige Kompetenzordnung für Tempolimiten unbefriedigend ist. Das Anliegen der Initiative ist schon Gegenstand einer im Nationalrat hängigen Motion (vom 21. Februar 1992,92.3041) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, «Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Nationalstrassen». Diese hat folgenden Wortlaut: «Der Bundesrat wird beauftragt, wenn dies notwendig ist, Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes in dem Sinne anzupassen, dass die Kantone dem Bundesrat beantragen können, für bestimmte Abschnitte der Nationalstrassen Temporeduktionen festzulegen. Für die Festlegung von Temporeduktionen auf den Nationalstrassen ist allein der Bund zuständig.» Der Bundesrat nahm dazu wie folgt Stellung:
1.
Im Rahmen des zweiten Paketes von Vorschlägen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen haben die eidgenössischen Räte am 22. März 1991 durch Aenderung von Artikel 32 SVG die Kompetenz zur Anordnung von Geschwindigkeitsmassnahmen auf Nationalstrassen 1. und 2. Klasse vom EJPD auf die Kantone übertragen. Diese Kompetenzzuweisung ist im Vernehmlassungsverfahren von den Kantonen einhellig begrüsst worden; einzelne Kantone wünschten sogar eine weitergehende Kantonalisierung. Abgesehen von einer durch den Ständerat vorgenommenen kleinen formalen Aenderung (der Begriff «Autobahn» wurde durch «Nationalstrasse» ersetzt) war die Aenderung des Artikel 32 SVG auch im Parlament unumstritten.
2.
Vor der Revision von Artikel 32 SVG waren die Kantone befugt, die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Strassenstrecken herabzusetzen, ausgenommen auf Nationalstrassen, wo dem EJPD die entsprechende Kompetenz vorbehalten war. Mit der Revision ging nun die Kompetenz für sämtliche Strassenarten an die Kantone über, wobei sich der Bund lediglich die Bewilligung der vom Kanton gewünschten Massnahmen durch das EJPD auf Nationalstrassen 1. und 2. Klasse vorbehält. Die örtlich abweichende Höchstgeschwindigkeit auf Nationalstrassen wird also nach neuem Recht nicht mehr vom EJPD verfügt und im Bundesblatt veröffentlicht, sondern -sofern die Bewilligung des EJPD vorliegt-von der mit den lokalen Verhältnissen vertrauten zuständigen kantonalen Behörde verfügt und veröffentlicht Mit grossem Nachdruck weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Kriterien zur Festlegung abweichender Höchstge-- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Gadient Energieversorgung. Auslandabhängigkeit Interpellation Gadient Approvisionnement énergétique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3519 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.06.1993 - 08:15 Date Data Seite 533-536 Page Pagina Ref. No 20 023 075 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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