92-3520
Verwaltungsbehörden 08.06.1993 92.3520
8. Juni 1993Deutsch19 min
Source admin.ch
Interpellation Büttiker 418 8 juin 1993 prodotto in Ticino. In Ticino si possono produrre dalle 40 000 alle 50 000 tonnellate all'anno. Le FFS utilizzano in tutto circa
Erwägungen
600.
000 tonnellate di Bahnschotter all'anno - ich sage übrigens Bahnschotter, weil dieser Ausdruck in unserer Sprache so übernommen und nicht übersetzt wird. Mi sembra giusto che al Ticino si conceda una fornitura pari al
5 a 6 per cento del consumo globale svizzero. Il Bahnschotter costa 3 centesimi al chilo; ritengo inopportuno caricare la spesa con inutili costi di trasporto dal nord delle Alpi, ma soprattutto di acquistarne in Italia, tenuto conto della situazione occupazionale nel nostro Paese in generale e in Ticino in particolare. Ein Verantwortlicher der SBB hat mir gesagt, Herr Bundespräsident Ogi, dass der Bahnschotter aus Italien besser sei als derjenige aus dem Kanton Tessin, daher eine längere Lebensdauer habe und somit weniger häufig ausgewechselt werden müsse. Ich habe auch SBB-externe Fachleute angefragt, welche mir versichert haben, dass das Gegenteil zutreffe. Ich habe keinen Grund, diesen Herren keinen Glauben zu schenken. Bundespräsident Ogi: Herr Morniroli plädiert für eine vermehrte Beschaffung einheimischen Schotters, etwa nach dem Motto: Bahnschotter für das Tessin aus dem Tessin. Ich glaube, das wäre ein guter Slogan für Ihre Interpellation. Die Beschaffung von Bahnschotter richtet sich nach der Submissionsverordnung des Bundes. Demnach sind Lieferungen an die SBB grundsätzlich aufgrund eines öffentlichen Wettbewerbs zu vergeben. Dabei gilt als wichtigster Vergebungsgrundsatz die Wirtschaftlichkeit Als günstigstes Angebot gilt dasjenige, welches bei fachgerechter und rechtzeitiger Lieferung den tiefsten Preis aufweist. Bei gleich günstigen Angeboten wird ein in der Nähe des Ausführungsortes liegender Geschäftssitz als Entscheidungskriterium mit berücksichtigt Ich glaube, das ist alles logisch und hat auch mit dem Transportweg zu tun. Das Tessin hat also eine faire Chance. Was die Qualitätsstufe betrifft, so stimmen die Ausführungen des Interpellanten nicht in allen Teilen mit den Angaben überein, die dem Bundesrat von den SBB zugestellt worden sind. Wir haben uns mit den SBB sehr intensiv über die Frage der Qualität unterhalten. Für die Lieferung von Bahnschotter bestehen anerkannte Qualitätsvorschriften. Das vom Interpellanten erwähnte Tessiner Werk kann aufgrund der geologischen Verhältnisse gegenwärtig Bahnschotter der Qualität 2 liefern, nicht der Qualität 1 - das nach Angaben der SBB. Der Bedarf der SBB an solchem Schotter beträgt aber gesamtschweizerisch rund 90 000 Tonnen pro Jahr. Das erwähnte Werk liefert davon rund 10 000 Tonnen oder 11 Prozent Es wird erwartet, dass das Werk im Laufe der Zeit dank günstiger geologischer Verhältnisse auch Bahnschotter der Qualität 1 wird herstellen können. Das hängt also alles von der Geologie ab. Für diese Schotterqualität besteht - wie Sie zu Recht gesagt haben, Herr Morniroli - im Tessin ein grosser Markt Die Qualität des gelieferten Bahnschotters wird laufend überwacht Das ist wie bei anderen Produkten, die verteilt werden. Auch hier - man glaubt es nicht - werden die Produkte überwacht; das gilt auch für den im Südtessin verwendeten italienischen Bahnschotter der Qualität 1. Fazit: Wenn Bahnschotter der Qualität 1 zu den Bedingungen, wie ich sie kurz skizziert habe, geliefert werden kann, bin ich überzeugt, dass das Tessin voll zum Zuge kommt Präsident: Herr Morniroli ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt #ST# 92.3520 Interpellation Büttiker Meinungsumfragen im Abstimmungskampf Sondages d'opinion à la veille d'un scrutin Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1992 Im Vorfeld der EWR-Volksabstimmung wurde unser Land von Meinungsumfrageergebnissen geradezu überschwemmt. Offensichtlich waren nicht alle veröffentlichten Meinungsumfrageergebnisse auf eine wissenschaftliche Basis abgestützt, obwohl anzunehmen ist, dass solche Resultate von Meinungserhebungen sowohl die Stimmbeteiligung als auch das Abstimmungsergebnis beeinflussen. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
5 a 6 per cento del consumo globale svizzero. Il Bahnschotter costa 3 centesimi al chilo; ritengo inopportuno caricare la spesa con inutili costi di trasporto dal nord delle Alpi, ma soprattutto di acquistarne in Italia, tenuto conto della situazione occupazionale nel nostro Paese in generale e in Ticino in particolare. Ein Verantwortlicher der SBB hat mir gesagt, Herr Bundespräsident Ogi, dass der Bahnschotter aus Italien besser sei als derjenige aus dem Kanton Tessin, daher eine längere Lebensdauer habe und somit weniger häufig ausgewechselt werden müsse. Ich habe auch SBB-externe Fachleute angefragt, welche mir versichert haben, dass das Gegenteil zutreffe. Ich habe keinen Grund, diesen Herren keinen Glauben zu schenken. Bundespräsident Ogi: Herr Morniroli plädiert für eine vermehrte Beschaffung einheimischen Schotters, etwa nach dem Motto: Bahnschotter für das Tessin aus dem Tessin. Ich glaube, das wäre ein guter Slogan für Ihre Interpellation. Die Beschaffung von Bahnschotter richtet sich nach der Submissionsverordnung des Bundes. Demnach sind Lieferungen an die SBB grundsätzlich aufgrund eines öffentlichen Wettbewerbs zu vergeben. Dabei gilt als wichtigster Vergebungsgrundsatz die Wirtschaftlichkeit Als günstigstes Angebot gilt dasjenige, welches bei fachgerechter und rechtzeitiger Lieferung den tiefsten Preis aufweist. Bei gleich günstigen Angeboten wird ein in der Nähe des Ausführungsortes liegender Geschäftssitz als Entscheidungskriterium mit berücksichtigt Ich glaube, das ist alles logisch und hat auch mit dem Transportweg zu tun. Das Tessin hat also eine faire Chance. Was die Qualitätsstufe betrifft, so stimmen die Ausführungen des Interpellanten nicht in allen Teilen mit den Angaben überein, die dem Bundesrat von den SBB zugestellt worden sind. Wir haben uns mit den SBB sehr intensiv über die Frage der Qualität unterhalten. Für die Lieferung von Bahnschotter bestehen anerkannte Qualitätsvorschriften. Das vom Interpellanten erwähnte Tessiner Werk kann aufgrund der geologischen Verhältnisse gegenwärtig Bahnschotter der Qualität 2 liefern, nicht der Qualität 1 - das nach Angaben der SBB. Der Bedarf der SBB an solchem Schotter beträgt aber gesamtschweizerisch rund 90 000 Tonnen pro Jahr. Das erwähnte Werk liefert davon rund 10 000 Tonnen oder 11 Prozent Es wird erwartet, dass das Werk im Laufe der Zeit dank günstiger geologischer Verhältnisse auch Bahnschotter der Qualität 1 wird herstellen können. Das hängt also alles von der Geologie ab. Für diese Schotterqualität besteht - wie Sie zu Recht gesagt haben, Herr Morniroli - im Tessin ein grosser Markt Die Qualität des gelieferten Bahnschotters wird laufend überwacht Das ist wie bei anderen Produkten, die verteilt werden. Auch hier - man glaubt es nicht - werden die Produkte überwacht; das gilt auch für den im Südtessin verwendeten italienischen Bahnschotter der Qualität 1. Fazit: Wenn Bahnschotter der Qualität 1 zu den Bedingungen, wie ich sie kurz skizziert habe, geliefert werden kann, bin ich überzeugt, dass das Tessin voll zum Zuge kommt Präsident: Herr Morniroli ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt #ST# 92.3520 Interpellation Büttiker Meinungsumfragen im Abstimmungskampf Sondages d'opinion à la veille d'un scrutin Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1992 Im Vorfeld der EWR-Volksabstimmung wurde unser Land von Meinungsumfrageergebnissen geradezu überschwemmt. Offensichtlich waren nicht alle veröffentlichten Meinungsumfrageergebnisse auf eine wissenschaftliche Basis abgestützt, obwohl anzunehmen ist, dass solche Resultate von Meinungserhebungen sowohl die Stimmbeteiligung als auch das Abstimmungsergebnis beeinflussen. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
1. Wie beurteilt der Bundesrat grundsätzlich den Einfluss von veröffentlichten Meinungsumfrageergebnissen während des Abstimmungskampfes auf die Stimmbeteiligung und das Abstimmungsresultat?
2. Liegt es nicht im Interesse der direkten Demokratie, wenn vor einem Urnengang während einer gewissen «Schonzeit» auf die Durchführung von Meinungsumfragen verzichtet wird?
3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um den Einfluss der modernen Meinungsforschung auf das Abstimmungsund Wahlverhalten möglichst gering zu halten? Texte de l'interpellation du 15 décembre 1992 Pendant la campagne qui a précédé la votation sur l'EEE, notre pays a été littéralement submergé de résultats de sondages d'opinion. A l'évidence, ces résultats n'étaient pas tous fondés sur des méthodes très scientifiques, alors que l'on sait qu'ils peuvent avoir une certaine influence sur la participation et sur l'issue du scrutin. C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
1. Que pense le Conseil fédéral de l'influence que peuvent avoir sur la participation et sur l'issue du scrutin des résultats de sondage publiés pendant la campagne?
2. Ne serait-il pas de l'intérêt de la démocratie directe que l'on impose un temps de répit avant une votation?
3. Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il pour limiter autant que possible l'influence des sondages sur le comportement des électeurs? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bühler Robert, Küchler, Loretan, Meier Josi, Rhinow, Schallberger, Simmen (7) Büttiker: Bereits in der Antwort auf eine entsprechende Motion von Frau Ständerätin Yvette Jaggi vom 19. Juli 1986 hat der Bundesrat zugegeben: «Der Bundesrat verkennt nicht, dass Meinungsumfragen in jüngerer Zeit stark zugenommen haben, dass sie, zumal vor Wahlen oder Volksabstimmungen publiziert, die öffentliche Meinung nicht unerheblich beeinflussen können und dass jüngste Praktiken von Blitzumfragen zuweilen Zweifel an Methodik und Aussagekraft nähren mochten. » Bei der Behandlung der Motion Jaggi hat der Bundesrat klar versprochen, in einem Bericht all die staatspolitischen Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Meinungsumfragen in Abstimmungskämpfen zu klären. In der Antwort auf eine Interpellation Bonny vom 21. Februar 1990 hat der Bundesrat sein Versprechen wiederholt und eine Behandlung im Rahmen der bevorstehenden Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte in Aussicht gestellt. Unterdessen wissen wir, dass weder da noch dort etwas passiert ist Der Bundesrat hat seine früher abgegebenen Versprechen nicht eingelöst und zudem eine günstige Gelegenheit verpasst, der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte wenigstens in diesem Bereich etwas Substanz zu geben.
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8. Juni 1993 419 Interpellation Büttiker Es geht mir darum, die Gefahr von Manipulationen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses durch die Veröffentlichung von fragwürdigen Meinungserhebungen unmittelbar vor dem Abstimmungstermin zu verhindern bzw. soweit als möglich zu reduzieren. Ich möchte aber folgendes klarstellen:
1. Ich möchte seriöse Meinungsumfragen nicht generell in Frage stellen. Ich bin der Meinung, dass solche Meinungserhebungen in der direkten Demokratie durchaus nützlich und als Entscheidungsgrundlage auch in Zukunft wertvoll sein können. Als liberal denkender Mensch möchte ich die Presseund Meinungsäusserungsfreiheit auf gar keinen Fall ritzen.
2. Ich beabsichtige auch nicht, das Problem mit einem neuen Gesetz zu lösen, wie das zum Beispiel in Frankreich bereits 1977 gemacht wurde. Dort ist es für den Zeitraum von 14 Tagen vor einem Urnengang verboten, Resultate von Umfragen zu publizieren. In allen Ländern, mit Ausnahme von Italien, gibt es Abkommen unter den Meinungsumfrageinstituten, die jeweils eine gewisse Sperrfrist vorsehen. Vor und nach der EWR-Abstimmung, aber auch im Abstimmungskampf zum 6. Juni 1993 sind solche Erhebungen regelrecht «ins Kraut» geschossen. Die Beispiele für überstürzte nicht repräsentative Stichproben, Veröffentlichungen mit mangelhaften oder tendenziösen Kommentaren Hessen sich beliebig vermehren. «Nur amüsante Spielereien oder verdeckte Absichten?» heisst hier die Fragestellung. Wären solche Meinungsumfragen nur Spielereien, könnte man mit einem Schulterzucken über sie hinweggehen. Der Verdacht besteht indes, dass sie mehr sein wollen, dass mit ihnen unterschwellig Antworten gegeben werden sollen. Gerade dies ist aber problematisch. Ist es nicht gar intellektuell armselig und unredlich, Umfragen mit verdeckter Absicht zu veranstalten, statt eine differenzierte Lagebeurteilung vorzunehmen und darauf abgestützt Ansätze für eine Politik aufzuzeigen? Dies verlangt aber wesentlich mehr an Denkanstrengung und -arbeit als die Unsitte der schnellen Befragung auf der Strasse. Damit die Umfragen wissenschaftlichen Wert haben und ein analytisches oder prädiktives Meinungsbild liefern, müssen bei ihrer Durchführung gewisse Regeln befolgt werden, die genau umschrieben und den Fachleuten der Meinungs- und Marktforschung wohlbekannt sind. Die Zusammensetzung der Gruppe der Befragten und die Formulierung der Fragen müssen Gegenstand vorangehender Untersuchungen und Tests sein, soll nicht die Aussagekraft der Resultate in Frage gestellt werden. Und die Ergebnisse sind so zu veröffentlichen, dass der Leser sie beurteilen und in ihrer Tragweite richtig einschätzen kann. Konkret geht es darum, nicht nur die Resultate, die im allgemeinen in Prozenten angegeben werden, sondern in absoluten Zahlen auch Angaben über den Stichprobenumfang und die Zusammensetzung der Gruppe der Befragten zu veröffentlichen. Ebenfalls anzugeben sind die angewandte Stichprobenmethode, der Name des Institutes oder des Befragers, welche die Umfrage durchgeführt haben, sowie das Verfahren, mit dem die Informationen gesammelt worden sind. Neben den erhaltenen Antworten und der Anzahl der verweigerten Antworten muss selbstverständlich der genaue Wortlaut der gestellten Fragen aufgeführt sein. Diese Anforderungen stellen nichts Ausserordentliches dar und sind namentlich im internationalen Kodex für die Praxis der Veröffentlichung von Meinungsumfrageergebnissen aufgeführt, den die Esomar, die Europäische Gesellschaft für Meinungs- und Marketingforschung, im Februar 1983 herausgegeben hat. In diesem Sinne schlage ich dem Bundesrat vor, zu versuchen, mit einer Art von Kodexen für das berufliche Verhalten den «Wildwest» von Meinungsumfragen in Abstimmungskämpfen zu beenden. Während einer gewissen «heissen Phase» vor dem Abstimmungstermin müsste also ganz auf die Veröffentlichung von Meinungsumfragen verzichtet werden, wie dies teilweise im nahen Ausland auch praktiziert und durchgesetzt wird. Bei den wirklich durchgeführten Erhebungen müsste aber Anforderungen zum Durchbruch verholfen werden, die bei den wissenschaftlichen Fachleuten für Stichprobenerhebungen und Umfragen anerkannt sind. Denn ich habe in der jetzigen Situation einfach den Verdacht, dass durch die veröffentlichten Umfrageergebnisse während des Abstimmungskampfes zuerst einmal die Stimm- und Wahlbeteiligung direkt tangiert und damit indirekt auch das Urnenergebnis beeinflusst wird. Die neuen Richtlinien derSwiss-Interview, die soeben erneuert worden sind und am 1. Juli 1993 in Kraft treten, sind zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Es stellt sich dann die Frage der Durchsetzbarkeit. Ob allerdings die Anweisung der Nichtveröffentlichung der Resultate weniger als zehn Tage vor dem offiziellen Abstimmungs- bzw. Wahltermin bei der Praxis der zunehmenden brieflichen Stimmabgabe weit vor dem Wahltermin etwas nützt, muss ich sehr bezweifeln. M. Couchepin, chancelier de la Confédération: Effectivement, le Conseil fédéral s'est préoccupé de ces problèmes. Il est arrivé à des conclusions légèrement différentes de celles de l'interpellation, parce qu'il est parti d'un point de vue différent Je pense qu'au travers de ses réponses vous pourrez comprendre pour quelles raisons il ne peut pas partager le point de vue qui vient d'être exprimé. Il est certes possible que les résultats de sondages d'opinion puissent avoir une influence sur l'issue d'un scrutin, mais, en 1988, une commission d'étude est parvenue à la conclusion qu'il fallait renoncer à établir des règles légales dans ce domaine. Elle estimait en effet que, d'une part, il s'agissait d'un problème mineur et que, d'autre part, on n'était pas certain des liens de cause à effet qui existent entre les sondages d'opinion et la publication de leurs résultats, ou bien le financement des campagnes précédant une votation ou une élection, et les résultats du scrutin lui-même. De l'avis de cette commission, des mesures ne se justifiaient que si elles étaient intégrées dans un projet global visant à préserver l'ouverture, le pluralisme, la transparence et l'honnêteté du débat politique. Même les travaux pourtant d'une très large envergure menés dans le cadre du Programme national de recherche No 6, intitulé «Les processus de décisions dans la démocratie suisse», n'ont pas apporté d'éléments qui permettraient d'élaborer un tel projet. A la question 2, je répondrai ceci au nom du Conseil fédéral: partant de l'idée que le législateur ne doit réglementer que ce qui est absolument nécessaire -je crois qu'actuellement cette idée est encore plus importante à répéter que jusqu'ici -, le Conseil fédéral a toujours manifesté une certaine retenue, sans pour autant rejeter les possibilités qui sont ouvertes, notamment les propositions visant à réglementer les sondages d'opinion organisés dans le cadre de scrutins fédéraux. L'attitude du Conseil fédéral est également dictée par la confiance qu'il a dans le sens des responsabilités et l'esprit critique des médias, et qui se trouve confirmée par les conclusions de la commission que j'ai citées tout à l'heure. Enfin, à la question 3, abordant les possibilités qui pourraient se présenter, le Conseil fédéral est de l'avis que, s'il fallait prendre des mesures pour limiter l'influence des sondages d'opinion sur le comportement des électeurs et des votants, on pourrait s'inspirer vraisemblablement du modèle français défini dans la loi du 19 juillet 1977 relative à la publication et à la diffusion de certains sondages d'opinion. Cette loi prévoit notamment une période de répit et des conditions minimales à respecter pour la publication de résultats de sondages d'opinion: indication du nom de l'organisme ayant réalisé le sondage, du nom de l'acheteur du sondage, du nombre de personnes interrogées, de la ou des dates auxquelles il a été procédé aux interrogations, et, pour la Suisse, il faudrait que la législation oblige également à indiquer les limites d'interprétation des résultats, et ce tant au niveau national qu'au niveau des différents cantons. Mais, en Suisse, parce que l'article 55 de la constitution garantit la liberté de presse, et parce que nous avons cette notion non écrite de droit constitutionnel sur la liberté d'expression, il serait beaucoup plus difficile de reprendre les dispositions françaises relatives aux sanctions. En France, la loi désigne une autorité à qui les organismes réalisant des sondages doivent remettre, à des fins de contrôle, une notice mentionnant l'objet du sondage, la méthode selon laquelle les personnes interrogées ont été choisies, les conditions dans lesquelles il a -- 2 of 4 -Motion du Conseil national. Contribution allouée 420 8 juin 1993 été procédé aux interrogations, le texte intégral des questions posées, la proportion des personnes n'ayant pas répondu à chacune des questions, et la méthode utilisée pour déduire du sondage les résultats de caractère indirect Mais il y a des sanctions. Or, en Suisse, le problème des sanctions serait extrêmement difficile à résoudre sans changer complètement notre système, y compris sur le plan constitutionnel, notamment dans le domaine de la liberté d'expression et de la liberté de presse. Pour conclure, le Conseil fédéral estime que le moment n'est pas venu d'intervenir au niveau législatif. En effet, tant que l'on n'aura pas prouvé et explicité le lien de cause à effet qui peut exister entre la publication de résultats de sondages et l'issue des scrutins, il faudrait éviter de modifier le processus démocratique de formation de l'opinion publique par de nouvelles prescriptions fédérales, ceci d'autant plus que les agences qui réalisent des sondages se sont entendues pour ne pas publier de résultats pendant la semaine qui précède une votation, et respectent ainsi de plein gré un temps de répit En outre, ce gentleman's agreement auquel vous faisiez allusion donne quand même un cadre éthique d'une qualité que nous estimons suffisant pour que la nécessité d'une législation supplémentaire ne paraisse pas imperative. Büttiker: Ich möchte Herrn Bundeskanzler Couchepin für die Antwort danken. Wir sind uns wohl einig: Der Meinungsbildungsprozess ist in der direkten Demokratie zu wichtig, als dass er manipuliert werden dürfte. Es geht darum, die seriösen Meinungsumfragen weiterhin zu ermöglichen. Unseriöse Meinungsumfragen, die den Anforderungen nicht genügen, müssen vor allem im Abstimmungskampf verhindert werden. Es geht auch darum, eine gewisse Sperrfrist, eine gewisse Schonzeit vor dem Abstimmungstermin einzuhalten. Diese ist mit der brieflichen Stimmabgabe zu koordinieren. Zehn Tage reichen nicht aus. Es besteht da ein Handlungsbedarf. Das hat der Bundesrat seit längerer Zeit zugegeben. Er hat auch Versprechungen abgegeben, etwas zu unternehmen. Ich hoffe aufgrund dieses Gentleman's Agreements, dass nun wirklich etwas passiert, auch im Interesse unserer direkten Demokratie. Ich befürchte allerdings, dass dies nicht durchgesetzt wird. Das ist bei dieser Ausgangslage die Gefahr. Ich bin von der Antwort teilweise befriedigt #ST# 92.3435 Motion des Nationalrates (Schmid Peter) Vprsorgeentschädigung für Parlamentsmitglieder Motion du Conseil national (Schmid Peter) Contribution allouée aux parlementaires au titre de la prévoyance Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992 Das Büro wird beauftragt, die Vorsorgeentschädigung gemäss Artikel 7 des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz so anzuheben, dass den Mitgliedern des Parlaments vergleichbare Leistungen ausgerichtet werden, wie dies jede in einem Arbeitsverhältnis stehende Person beanspruchen kann. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Rat möglichst bald zu unterbreiten. Texte de la motion du 18 décembre 1992 Le Bureau est chargé de relever la contribution au titre de la prévoyance fixée à l'article 7 de l'arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires, afin que les députés bénéficient de prestations comparables à celles auxquelles peut prétendre toute personne liée par des rapports de service. Il soumettra au conseil, dans les délais les plus brefs, une proposition à ce sujet Küchler, Berichterstatter: Der Nationalrat hat am 18. Dezember 1992 auf Antrag seines Büros der Motion Schmid Peter zugestimmt Die Motion, die Sie gestern schriftlich ausgeteilt erhalten haben, verlangt, dass die Vorsorgeentschädigung der Mitglieder der Bundesversammlung von gegenwärtig 2500 Franken erhöht wird. Aus der Begründung des Motionärs geht hervor, dass den Ratsmitgliedern Leistungen ausgerichtet werden sollen, die mit denen von Arbeitnehmern vergleichbar wären. Der Motionär beanstandet vor allem, dass Ratsmitglieder, die infolge des Parlamentsmandates auf Berufstätigkeiten verzichten oder diese reduzieren müssen, auch den entsprechenden Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen müssen. Das Büro des Ständerates hat sich an seiner Sitzung vom 14. Mai 1993 mit der Motion des Nationalrates befasst Es beantragt Ihnen, die Motion sei zu unterstützen; dies vor allem ausfolgenden Erwägungen:
1. Das Büro teilt die Auffassung des Nationalrates, dass nach der Ablehnung des Entschädigungs- und Infrastrukturgesetzes in der Volksabstimmung vom 27. September 1992 geprüft werden soll, ob einzelne Teile der damaligen Vorlage separat wiederaufgenommen werden sollen. Namentlich die bessere Vorsorgeentschädigung stand im Abstimmungskampf überhaupt nicht zur Diskussion bzw. war in keiner Art und Weise umstritten.
2. Das Büro des Nationalrates wird ohnehin an seiner zweitägigen Sitzung im kommenden August verschiedene im Nationalrat eingereichte Vorstösse zur ganzen Entschädigungsfrage behandeln. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die parlamentarische Initiative Stucky betreffend Neuordnung der Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte oder an die hängige Motion Zisyadis betreffend Aenderung des Entschädigungsgesetzes. Das Büro des Nationalrates wird entsprechende Vorschläge erarbeiten. Dazu sollten auch Vorschläge zu einer besseren Vorsorgeentschädigung gehören. Wir beantragen Ihnen einstimmig, zu ermöglichen, dass sich das nationalrätliche Büro dieser Sache annehmen kann, nachdem es sich bereit erklärt hat, dies in absehbarer Zeit zu tun, und bitten Sie also, die Motion zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Büttiker Meinungsumfragen im Abstimmungskampf Interpellation Büttiker Sondages d'opinion à la veille d'un scrutin In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3520 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 418-420 Page Pagina Ref. No 20 023 048 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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