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Entscheid

92-3533

Verwaltungsbehörden 18.06.1993 92.3533

18. Juni 1993Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Im Kanton Bern gilt, gestützt auf den in Artikel 1 des dringlichen Bundesbeschlusses vom 9. Oktober 1992 verankerten Tarifstopp, für den ambulanten Bereich im Jahre 1993 weiterhin ein Taxpunktwert von 1.50 Franken. Die Durchsetzung des Bundesbeschlusses hat auf dem vorgesehenen Rechtsweg zu erfolgen; da es um eine Tarifauslegungsfrage geht, durch Beschwerde an das kantonale Schiedsgericht, dessen Entscheid allenfalls an das Eidgenössische Versicherungsgericht weitergezogen werden kann. Weder ist der Bundesrat für die Schlichtung dieses Streites zuständig (keine Tarifbeschwerde im Sinne von Artikel 22quinquies KUVG möglich), noch stehen ihm Kompetenzen zu, die gegenüber den Aerzten eine zwangsweise Durchsetzung von Amtes wegen erlauben würden.

3.

Die Aerztegesellschaft des Kantons Bern befindet gemäss Vereinsstatuten über den Ausschluss eines Mitgliedes. Trotz Ausschluss aus der Aerztegesellschaft und allfälligem Verlust des FMH-Titels ist dem betroffenen Arzt die weitere Ausübung seiner Tätigkeit nicht verwehrt Lieber die Zulassung zur Berufsausübung entscheiden die Kantone. Sie sind nach dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft verpflichtet, einem Inhaber eines eidgenössischen Arztdiplomes die freie Berufsausübung zu gestatten. Der Ausschluss aus der kantonalen oder schweizerischen Standesorganisation berührt den Anspruch auf freie Berufsausübung nicht. Der Kanton Bern verleiht gestützt auf seine Gesundheitsgesetzgebung eigenständige Spezialistentitel an Nichtmitglieder der FMH oder an Mitglieder der FMH, die einen von der Standesorganisation unabhängigen Spezialistentitel wünschen. Beim Verlust des Spezialarzttitels FMH besteht damit die rechtliche Möglichkeit, dass ein betroffener Arzt auf diese Weise einen Spezialistentitel erwerben kann, allerdings ohne den Zusatz FMH. Für den staatlichen Spezialistentitel verlangt der Kanton Bern eine mit den FMH-Bestimmungen vergleichbare Weiterbildung. Diese Weiterbildung ist durch den aberkannten Titel weiterhin nachgewiesen. Die Frage, ob die Drohung mit dem Entzug des FMH-Titels mit dem Kartellgesetzvereinbar ist, wird zurzeit von der Schweizerischen Kartellkommission geprüft.

4.

Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) hat den Bund darum ersucht, die Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Demnächst wird eine Expertengruppe unter Einbezug aller betroffenen Kreise die Vor- und Nachteile einer Bundesregelung untersuchen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Stellung der Standesorganisationen bei der Titelverleihung wird dabei einen wichtigen Diskussionspunkt bilden. Im übrigen befasst sich die Schweizerische Kartellkommission in ihrer erwähnten Untersuchung auch mit diesem Punkt Bei Bedarf wird sie eine entsprechende Empfehlung gemäss Artikel 25 des Kartellgesetzes an den Bundesrat richten. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 92.3533 Interpellation Stalder Mögliche Einwanderungswelle aus GUS-Staaten in die Schweiz Demandeurs d'asile de la CEI. Afflux prévisible Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1992 Ab 1. Januar 1993 werden die Staaten der GUS beginnen, Reisepässe an ihre Bürgerinnen/Bürger abzugeben. Das bedeutet, dass sie ihre Grenzen für ihre Einwohnerschaft ganz allgemein zu öffnen beginnen. Wegen der wirtschaftlichen Lage ist mit einer Auswanderungswelle aus diesen Ländern zu rechnen. Neben dem Bedürfnis, andere Länder kennenzulernen, muss als Begleiterscheinung befürchtet werden, dass ein Teil dieser Reiselust dazu führen könnte, die GUS-Staaten endgültig zu verlassen und in einem westlichen Land um Asyl nachzusuchen. Da die Einwohner der GUS-Staaten als nicht asylwürdig, also nicht als an Leib und Leben bedroht eingestuft werden können, muss damit gerechnet werden, dass auch die Schweiz von einer neuen Welle von Asylsuchenden betroffen werden könnte. Aus diesen Gründen möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:

1.

Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um einer möglichen Einwanderungswelle von Asylbewerbern aus den GUS-Staaten vorzubeugen?

2.

Sollte für die Bürgerinnen/Bürger der GUS-Staaten nicht eine Visumspflicht eingeführt werden?

3.

Kann die Schweiz die GUS-Staaten zu Safe-Country-Staaten erklären, um eine Asylflut im voraus zu verhindern? Texte de l'interpellation du 14 décembre 1992 A partir du 1 er janvier 1993, les pays de la CEI délivreront des passeports à leurs ressortissants, ce qui reviendra à ouvrir les frontières à ces personnes. Or, compte tenu de la situation économique de ces pays, il faut s'attendre à des vagues d'émigration massives. En effet, il est à craindre qu'une partie de ces nouveaux touristes, longtemps privés de voyages et avides de découvrir les pays étrangers, ne décident finalement de quitter définitivement leur pays d'origine pour demander l'asile en Occident Etant donné que les ressortissants de la CEI ne répondent pas aux exigences requises, puisque ni leur vie ni leur intégrité corporelle ne sont en danger, la Suisse ne sera probablement pas épargnée par cet afflux de demandeurs d'asile. C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Quelles mesures préventives contre une possible vague d'immigrants venus de la CEI le Conseil fédéral compte-t-il prendre?

2.

Ne faudrait-il pas envisager d'introduire le visa obligatoire pour les ressortissants des pays de la CEI?

3.

La Suisse ne peut-elle pas reconnaître les pays de la CEI comme des «safe countries» afin de prévenir l'afflux de demandeurs d'asile? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borer Roland, Borradori, Dreher, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Maspoli, Moser, Müller, Ruf, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Steffen (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

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18.

Juni 1993 N 1407 Interpellation Keller Rudolf Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du7avril1993 1./2. Der Bundesrat hat bereits im Februar 1991 eine interdépartementale Arbeitsgruppe für ausserordentliche Lagen im Flüchtlingsbereich eingesetzt. Diese hat den Handlungsspielraum für die Bewältigung grösserer Flüchtlingsströme sowohl im Betreuungsbereich wie auch zur Verstärkung der Grenzkontrolle durch militärische Einheiten aufgezeigt und die vorsorglichen Massnahmen getroffen. Die personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Bewältigung einer ausserordentlichen Lage sind damit geschaffen. Die rechtlichen Grundlagen sind Gegenstand des Entwurfes des neuen Militärgesetzes. Im Auftrag der Schweiz hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) in der zweiten Hälfte des Jahres 1992 Erhebungen in verschiedenen Ländern Osteuropas durchgeführt, um Aufschluss über das Auswanderungspotential zu erhalten. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Bereitschaft zur Auswanderung weit geringer ist als in den vergangenen Jahren bisweilen prognostiziert wurde. Dies bedeutet indessen nicht, dass es in Zukunft nicht zu grösseren Ost-West-Wanderungsbewegungen kommen kann, von denen auch die Schweiz betroffen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Schweiz zusammen mit anderen Aufnahmeländern und internationalen Organisationen bestrebt, auf bilateraler und multilateraler Ebene verschiedenste Massnahmen zur besseren Steuerung von Wanderungsbewegungen zu treffen. Mitte Februar 1993 haben die zuständigen Minister aus 34 europäischen Staaten in Budapest einen Empfehlungsentwurf verabschiedet, der gemeinsame Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Wanderungsbewegungen auf den Gebieten der Schlepperbekämpfung, des Informationsaustausches, der Grenzkontrollen, der Rückübernahmeübereinkommen und der Verantwortlichkeit von Transportunternehmen vorsieht. Diese gehen inhaltlich recht weit und sind Ausdruck einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Staaten Ost-, Zentralund Westeuropas. Zudem werden Projekte im Bereich der Migrationsforschung und der Berufsbildung in den Reformstaaten Osteuropas unterstützt. Unter anderem soll ein Informationszentrum über Migrationsbewegungen aufgebaut werden. Informationsprogramme in Regionen mit einem grossen Migrationspotential sollen eine präventive Wirkung entfalten, indem den Auswanderungswilligen ein realistisches Bild über die beschränkten Aufnahmemöglichkeiten in Westeuropa vermittelt wird. Im vergangenen Jahr haben aus dem gesamten Gebiet der ehemaligen Sowjetunion nur gerade 74 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht. Erfahrungen mit dem neuen Reisegesetz in Russland bestehen noch nicht, da sich die Umsetzung der Liberalisierung verzögert. Gemäss neuesten Meldungen werden Ausreisevisa noch mindestens bis im Frühjahr 1993 benötigt, wobei eine weitere Verzögerung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gebühren für die Ausstellung eines russischen Passes sind zudem hoch angesetzt Nachdem überdies die Visumspflicht für Angehörige der GUS-Staaten bereits besteht, ist die Kontrolle der Bundesbehörden über die Anzahl der Einreisen in die Schweiz gewährleistet.

3.

Jeder Erklärung des Bundesrates über die Verfolgungssicherheit in einem Staate gehen eingehende Abklärungen über die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Menschenrechtssituation und der politischen Stabilität voraus. Die Demokratie in den GUS-Staaten steckt in den Anfängen, und es gibt derzeit zahlreiche, meist ethnisch motivierte Konflikte. Die Entwicklung ist zu ungewiss, als dass von stabilen, den Kriterien des Bundesrates entsprechenden Verhältnissen gesprochen werden könnte. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 93.3075 Interpellation Keller Rudolf PTT und Register der Administrativmassnahmen des SVG PTT. Registre des mesures administratives prévues par la LCR Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1993 Laut Artikel 118 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr werden Meldungen über Verwarnungen, verkehrspsychologische Untersuchungen, neue Führerprüfungen und die Teilnahme am Verkehrsunterricht in diversen Registern gespeichert. Die Kantone, das Bundesamt für Transporttruppen, die Zentralstelle Führerausweise, die Direktion Automobildienste und die PTT erhalten solche Meldungen und führen entsprechende Register. Es ist nicht einzusehen, weshalb die PTT über die oben aufgeführten Punkte zu informieren sind. Fragen an den Bundesrat:

1.

Was für Meldungen werden konkret den PTT weitergegeben und zu welchem Zweck?

2.

Was haben die PTT mit diesen gemeldeten Personen zu tun?

3.

Wird hier völlig unnötig eine Art Fichensystem gegen «sündige» Automobilisten angelegt?

4.

Ist der Bundesrat bereit, Artikel 118 Absatz 3 VZV in dem Sinne zu revidieren, dass die PTT solche Meldungen künftig nicht mehr erhalten? Bis wann wäre eine solche Anpassung möglich? Texte de l'interpellation du 4 mars 1993 Selon l'article 118 de l'ordonnance réglant l'admission des personnes et des véhicules à la circulation routière, les communications concernant les avertissements, les examens effectués par un psychologue du trafic, les nouveaux examens de conduite et la participation à un cours d'éducation routière doivent être inscrits dans divers registres. Les cantons, l'Office fédéral des troupes de transport, le Service central des permis de conduire, la Direction des services des automobiles et les PTT reçoivent ces communications et tiennent les registres correspondants. On ne comprend pas pourquoi les PTT reçoivent de telles informations. Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:

1.

Quelles sont concrètement les communications qui sont transmises aux PTT? A quelles fins le sont-elles?

2.

A quel titre les PTT reçoivent-ils ces informations?

3.

Etablit-on un système de fiches totalement inutile pour répertorier les automobilistes «en faute»?

4.

Le Conseil fédéral est-il disposé à réviser l'article 118 alinéa 3 de l'ordonnance précitée afin que, à l'avenir, les PTT ne reçoivent plus de telles informations? Dans quels délais une telle modification est-elle envisageable? Mitunterzeichner-Cosignataires'. Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mai 1993 Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:

1.

Das Bundesamt für Polizeiwesen führt über folgende ihm nach Artikel 118 Absatz 1 VZV zu meldenden Massnahmen ein Register (automatisiertes Datensystem Admas) und gibt

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Stalder Mögliche Einwanderungswelle aus GUS-Staaten in die Schweiz Interpellation Stalder Demandeurs d'asile de la CEI. Afflux prévisible In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3533 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1406-1407 Page Pagina Ref. No 20 022 907 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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