92-3540
Verwaltungsbehörden 21.09.1993 92.3540
21. September 1993Deutsch16 min
Source admin.ch
Motion Brügger Cyrill 1528 N 21 septembre 1993 und den Spielraum für den mittelfristigen Aufbau ziviler Aktivitäten empfindlich einschränken. Für diesen ungünstigsten Fall sieht der Bundesrat für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rüstungsbetriebe umfangreiche Sozialmassnahmen vor; das Bundesamt für Rüstungsbetriebe hat die nötigen Rückstellungen in seinen Voranschlag 1993 aufgenommen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Zwygart: In meinem Postulat fordere ich, dass ein Bericht verfasst wird, der Massnahmen aufzeigt, wie durch die Verkleinerung der Armee die Arbeitsplätze, die aufgegeben werden müssen, im zivilen Bereich wieder ersetzt werden können. Dieser Vorstoss ist im Zusammenhang mit dem Armeeleitbild 95 entstanden. Die Verkleinerung der Armee ist eine Tatsache, und z. B. durch den Kauf der neuen Flugzeuge sind im Bereich Flugzeuge und Landepisten einige Verkleinerungen vorgesehen, so dass es auch weniger Arbeitsplätze geben wird, und dies vor allem auch in Randregionen. Die Beschäftigungsprobleme sind aber etwas, das uns immer wieder beschäftigt, und der Bund als Arbeitgeber hat hier eine besondere Verantwortung. Es ist klar und offensichtlich, dass die Rüstungsbetriebe, um ein Beispiel aufzuzeigen, diese Verkleinerung respektive Umstrukturierung schon vielfach vollzogen haben. Es wurde auch mehrfach hier gezeigt, dass es möglich war, ohne Entlassungen auszukommen. Thun beispielsweise, das in meiner Nähe ist, hat aber trotzdem Beschäftigungsprobleme bekommen, weil ja eben Randbeziehungen der Industrie auch betroffen sind. Nun aber kann man schlecht sehen, ob jetzt der Bund allein der Verursacher dieser Probleme ist oder ob es die allgemeine Problematik in der Wirtschaft ist, die dann zur Arbeitslosigkeit führt Ein Bericht kann ein Papiertiger sein. Ich bin darum durchaus bereit, im Rahmen der heutigen Diskussion zu hören, ob es der richtige Weg ist, ein Papier mehr zu verlangen. Wenn nämlich die Zusicherung von bundesrätlicher Seite gemacht wird, dass man sich bemüht, immer angepasst an die lokalen Strukturen, in Zusammenarbeit mit den regionalen Verantwortlichen nach adäquaten Lösungen zu suchen, dann ist es vielleicht besser, hier zu sagen: «Ich verzichte auf das Postulat und lasse es abschreiben», als es hier auf einen «Hosenlupf» ankommen zu lassen -wir hätten ein Papier mehr, aber geholfen wäre den Betroffenen damit nicht Ich wiederhole: Ich bin bereit, das Postulat abschreiben zu lassen, wenn uns hier der Bundesrat weitere Bemühungen zusichert. Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3540 Motion Brügger Cyrill Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp Extension de la place de tir de Kaisereggalp Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, auf den Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp zu verzichten. Texte de la motion du 17 décembre 1992 Je réclame du Conseil fédéral qu'il renonce à étendre la place de tir de Kaisereggalp. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Mutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Leemann, Maeder, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Vollmer, Züger (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Mit dem Erstellen einer leistungsfähigen Seilbahn sollen vom Simmental her Material, Fahrzeuge und Soldaten in dieses alpine Hochtal transportiert werden. Mit dem Bau der sogenannten Erschliessungsstrasse ab Seilbahnbergstation ist ein weiterer Eingriff in diese laut UVP höchst empfindliche Berglandschaft geplant Es bestehen zudem Pläne, diese Anlagen auch touristisch auszunützen. Diese Eingriffe in eine unberührte Naturlandschaft rechtfertigen sich keineswegs: - Mit der Armeereform 95 ist auch ein Bestandesabbau verbunden, so dass mit den bestehenden Uebungsplätzen genügend Möglichkeiten gegeben sind. - Die im Rahmen der Projektierungsarbeiten erstellte UVP weist in aller Deutlichkeit nach, mit welch irreparablen Schäden für Natur und Umwelt zu rechnen wäre. - Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz wendet sich eindeutig gegen die Ausführung der Pläne. - Die Gemeinde Plaffeien hat ihre Opposition zu diesem Projekt unmissverständlich kundgetan. - Die Regierung des Kantons Freiburg ist gegen eine weitere Ausdehnung der Schiesstätigkeit im Schwarzsee-Gebiet, im speziellen ganz klar gegen die Erschliessung der Kaisereggalp. - Mit meinem von Bundesrat und Parlament angenommenen Postulat zur breiteren Einführung der Simulationstechnik für militärische Uebungen - auch in der Infanterie - sollten sukzessive die ohnehin wirklichkeitsfremden Schiessübungen im Alpengebiet eingestellt werden. - Die Verknappung der finanziellen Mittel gebietet geradezu imperativ, auf fragwürdige und von allen öffentlichen Stellen bekämpfte Projekte zu verzichten. Ein Festhalten an diesen überholten Plänen würde nicht verstanden und als Sturheit empfunden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 avril 1993
Erwägungen
1.
Das EMD plant nicht den Ausbau des bundeseigenen Schiessplatzes Kaisereggalp; es möchte aber dessen Erschliessung verbessern. Ein entsprechendes Vorprojekt aus dem Jahre 1987 sieht vor, die bestehende Materialseilbahn auf der Simmentaler Seite durch eine leistungsfähigere Transportseilbahn zu ersetzen, mit der auch geländegängige Fahrzeuge für alpwirtschaftliche und militärische Zwecke transportiert werden können. Von der Bergstation der Seilbahn zur Kaisereggalp soll der bestehende Alpweg zu einem Erschliessungsweg ausgebaut werden. Von dem 3,2 Kilometer langen Weg liegen 2,4 Kilometer auf dem Gebiet des Kantons Bern. Ob in einem späteren Zeitpunkt auch eine bessere Ausrüstung des Schiessplatzes mit zeitgemässen Ausbildungsanlagen ins Auge gefasst werden soll, steht heute noch nicht fest; es besteht dafür kein konkretes Projekt
2.
Die Armee kann auf die projektierte Erschliessung nicht verzichten. Diese soll nicht touristischen, sondern ausschliesslich militärischen und alpwirtschaftlichen Zwecken dienen. Aus diesem Grund konnten die Meliorationsämter des Bundes und des Kantons Bern Beitragsleistungen an die Baukosten zusichern. Auch die bestandesmässig verkleinerte «Armee 95» wird auf Schiessplätze angewiesen sein. Es wird auch nach 1995 vorkommen, dass im Gebiet des Simmentals und des Jaunpasses gleichzeitig mehrere Einheiten im Dienst stehen und ver-- 1 of 4 -21. September 1993 N 1529 Motion Brügger Cyrill schiedene Schiessplätze benutzen müssen - auch denjenigen auf der Kaisereggalp. Die Simulationstechnik hält in der militärischen Ausbildung mehr und mehr Einzug. Simulatoren sind aber sehr kostspielige Anlagen. Bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes, die das EMD zur Setzung von strengen Prioritäten zwingt, muss die Beschaffung von Infanteriesimulatoren vorläufig hinausgeschoben werden. Dazu kommt, dass die militärische Ausbildung nicht allein auf Simulatoren durchgeführt werden kann; auf Scharfschiessübungen im Gelände und auf dafür geeignete Schiessplätze wird auch in Zukunft nicht gänzlich verzichtet werden können.
3.
Dass das Seilbahnprojekt im Bereich des Landschaftsschutzes gewisse Beeinträchtigungen bringt, ist unbestritten. Der Entwurf des Umweltverträglichkeitsberichts kommt aber zum Schluss, dass das Vorprojekt für die Erschliessung der Kaisereggalp alles in allem als umweltverträglich bezeichnet werden kann. Diese Aussage muss aber im Rahmen der Beurteilung des endgültigen Umweltverträglichkeitsberichts zu diesem noch zu überarbeitenden Bauprojekt erst noch durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und die kantonalen Fachstellen bekräftigt werden. Es trifft zu, dass sich die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz am 29. März 1989 negativ zum Vorprojekt geäussert hat. Anlässlich einer späteren Begehung im Gelände hat aber der Geschäftsleiter dieser Stiftung seine Meinung geändert und festgestellt, dass sich unter Vorbehalt des gesetzlich vorgeschriebenen Ablaufs und der Umweltverträglich-keitsprüfung sowie der behördlichen Koordinationspflicht gemäss Raumplanungsverordnung im Sinne eines Musterbeispiels eine gute Zusammenarbeit mit dem EMD ergeben könnte.
4.
Ueber den vorgesehenen Zeitpunkt der Realisierung des Erschliessungsprojekts können heute noch keine Angaben gemacht werden. In der Finanzplanung ist das Projekt vorläufig zurückgestellt worden, so dass es mittelfristig nicht realisiert werden kann. Einem generellen Verzicht kann aber der Bundesrat nicht zustimmen.
5.
Abschliessend hält der Bundesrat fest, dass nicht systematisch auf jede Schaffung von neuen und auf jeden Ausbau von bestehenden Schiessplätzen verzichtet werden kann. Die «Armee 95» wird in erster Linie die bundeseigenen Schiessplätze benützen; wo nötig müssen diese deshalb modernisiert werden. Erst wenn die «Armee 95» verwirklicht ist, wird der tatsächliche Bedarf an Schiessplätzen definiert und über deren allfälligen Ausbau und die Modernisierungsbedürfnisse entschieden werden können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Brügger Cyrill: Die ablehnende Haltung des Bundesrates hat mich selbstverständlich enttäuscht. Ich kann nur bedauern, dass das EMD ein weiteres Mal die Gelegenheit verpassen will, den berechtigten Anliegen breiter Bevölkerungskreise unserer Region entgegenzukommen. Dabei handelt es sich nicht nur um das Anliegen einiger Umweltfanatiker. Nebst verschiedenen Umwelt-, Heimat- und Landschaftsschutzgruppen haben auch die Standortgemeinde und notabene die Kantonsbehörden, der Staatsrat des Kantons Freiburg, eindeutig gegen die Ausbaupläne des EMD Stellung bezogen. Ein weiteres Tal- und Alpgebiet, welches landschaftliche Eigenart mit einem grossen floristischen und faunischen Artenreichtum verbindet, soll für eine militärisch intensivere Nutzung sogenannt erschlossen werden. Es gilt immerhin zu bedenken - was auch von der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz in einer schriftlichen Stellungnahme bestätigt worden ist -, dass das Voralpengebiet zwischen Stockhorn, Gantrisch und Kaiseregg, in einem allgemeinen Kontext gesehen, wegen militärisch intensiver Nutzung schon übermässig viele Eingriffe erdulden musste. Am Gurnigel und am Fusse der Nünenenfluh sowie des Gantrisch befinden sich Panzerübungsgelände aller Art. Die Geissalp wurde samt Zufahrt durch den Muscherenschlund militärisches Uebungsgelände. Auf dem Talberg werden militärische Uebungen abgehalten, und im Gebiet des Schwarzsees bestehen einige Hilfsschiessplätze. Diese militärische Präsenz bleibt nicht ohne Spuren. Panzerplattformen, Erschliessungsstrassen, Schiessplätze, Bunker, Erosionshänge, Fahrzeugparks sind diese Zeichen menschlichen Eingriffs in Natur und Landschaft Wenn ein Gebirgsraum in diesem Masse durch militärische Anwesenheit belastet ist, so ist es wichtig, Ausgleichsräume zu schaffen, deren Hauptfunktion es sein muss, der traditionellen Alpwirtschaft Raum zu bieten, womit bis zu einem gewissen Mass eine intakte Landschaft erhalten werden kann. Aber auch Fauna und Flora bedürfen dieser Ausgleichsräume. Was das EMD in diesem Gebiet plant, überspannt den Bogen und überschreitet ohne Zweifel die Grenzen des Tolerierbaren. Immer wieder müssen wir in unserem politischen Alltag das wird an diesem Beispiel sehr deutlich - feststellen, wie weit die politischen Absichtserklärungen vom wirklichen politischen Handeln abweichen. Das vorgesehene Gebiet Kaisereggalp ist für die Behörden des Kantons Bern verbindliches Landschaftsschutz- und Schongebiet, welches vor allem wegen seines guterhaltenen Zustandes eine grosse Bedeutung besitzt Aber auch der Kanton Freiburg hat, weil rund ein Drittel dieser Alp auf freiburgischem Boden ist, die Kaisereggalp ins Inventar der Landschaftsschutzgebiete, Kategorie 1, aufgenommen. Für derartige Gebiete ist globaler Schutz erforderlich. Diese Gebiete zeichnen sich durch ihren hohen biologischen und ökologischen Wert aus. Sie sind Lebensräume bedrohter Tierund Pflanzenarten und daher unverändert zu erhalten. Sie sollen landwirtschaftlich extensiv genutzt werden, und die Waldbewirtschaftung ist auf die Schutzfunktion hin auszurichten. Die EMD-Ausbaupläne stehen wahrhaftig in krassem Widerspruch zu diesen durchaus berechtigten Anliegen eines globalen Schutzes. Die Armee darf den Alpenraum nicht weiterhin auf diese Weise verändern. Die wenigen Naturreichtümer, die uns bleiben, wollen wir für unsere Nachkommen erhalten. Ist es nicht eine groteske Situation, wenn ausgerechnet jene Institution, die vorgibt, unsere Heimat und unseren Staat schützen zu wollen, am stärksten in Natur und Landschaft eingreift und so in einem starken Mass die Lebensqualität herabmindert? Ich bitte Sie: Ueberweisen Sie meine Motion, damit das EMD das Dossier Kaisereggalp endgültig schliesst In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass infolge der prekären Finanzlage über den vorgesehenen Zeitpunkt der Realisierung heute keine Angaben gemacht werden können. Man plant auf Vorrat und verharrt stur auf einer überholten Position, statt mit einem vernünftigen Verzichtsentscheid endlich auch einmal Goodwill zu zeigen. Offensichtlich besteht kein Bedürfnis, und dann musste man nicht unnötigerweise provozieren! Beachten Sie bitte, ich wiederhole es, dass in diesem Fall die Kantonsregierung, die Behörden und die Bevölkerung einer ganzen Region den Widerstand bereits angemeldet haben. Glauben Sie mir, ein Kraftakt des EMD auf der Kaiseregg könnte verheerende Folgen haben. Ueberweisen Sie meine Motion, und sorgen Sie dafür, dass die Warnlichter, die nun überall aufleuchten, auch vom EMD beachtet werden. Bundesrat Villiger: Ich bin nicht ganz sicher, ob Herr Brügger Cyrill die ganze Bevölkerung repräsentiert, wie er das gesagt hat. Ich habe auch andere Stimmen gehört - auch in dieser Gegend -, die durchaus Verständnis dafür haben, dass die Armee noch irgendwo üben muss. Wenn es gewisse kritische Stimmen auf der freiburgischen Seite gibt, hat das zum Teil auch Gründe, die eher im Handfest-Helvetischen liegen. Man hat es nicht so gerne, dass Soldaten, die im Simmental wohnen und Geld ausgeben, in einer anderen Gegend schiessen. Das spielt halt bei diesen Dingen alles auch mit Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich in bezug auf das Gebaren der Armee der Natur gegenüber, zum Schutz von Naturreichtümern, ein gutes Gewissen habe. Ich glaube, vieles ist überhaupt nur -- 2 of 4 -Armée. Emplois. Interventions personnelles 1530 N 21 septembre 1993 noch da, weil es Waffenplätze gibt, und wir wollen auch hier noch Fortschritte machen. Man ist ja nie am Ende. Der Schiessplatz Kaisereggalp soll gar nicht ausgebaut, sondern er soll nur besser erschlossen werden, und zwar mit einer leistungsfähigeren Transportseilbahn auf der Berner Seite und einem Erschliessungsweg von der Bergstation zum Schiessplatz. Der Zeitpunkt ist in der Tat noch völlig offen, aber wir dürfen uns das nicht, nur weil es nicht aktuell ist, für alle Zukunft völlig verbauen lassen. Man kann den Schiessplatz ja brauchen, nur die Zufahrt ist nicht so gut Das Projekt ist in der Finanzplanung zurückgestellt Selbstverständlich könnten Sie dazu Stellung nehmen, wenn dafür einmal ein Kredit anbegehrt würde. Das Projekt ist mittelfristig nicht realisierbar. Aber heute generell darauf zu verzichten, kommt für den Bundesrat nicht in Frage. Der Umweltverträglichkeitsbericht liegt erst im Entwurf vor. Er kommt zum Schluss, dass das Vorprojekt alles in allem als umweltverträglich bezeichnet werden kann. Aber selbstverständlich würde zu dem noch zu überarbeitenden Bauprojekt dann eine endgültige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sein, in deren Ergebnis dann auch die Kommissionen usw. Einsicht nehmen können. Tatsächlich sind die Simulatoren, von denen auch in der schriftlichen Begründung der Motion die Rede ist, im Vormarsch; Sie haben heute diesbezüglich wieder einige Beschlüsse gefasst Aber Infanteriesimulatoren haben begrenzte Möglichkeiten. Sie haben nicht erste Priorität, auch aus Finanzgründen. Wir können Uebungen im Gelände mit dem scharfen Schuss leider nie vollständig ersetzen. Und deshalb wird auch die neue «Armee 95» Schiessplätze brauchen, und wir können nicht systematisch alle Möglichkeiten zum Ueben verhindern. Der Schiessplatz Kaisereggalp wird auch in Zukunft von der Infanterie benützt werden müssen, wenn im Simmental und im Gebiet des Jaunpasses gleichzeitig mehrere Einheiten stationiert und auf verschiedene Schiessplätze angewiesen sind. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Motion Brügger Cyrill nicht überweisen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
37.
Stimmen
62.
Stimmen #ST# 92.3414 Postulat Haering Binder Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen Reconversion de la production d'armements. Incidence sur la main-d'oeuvre féminine Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen zu unterbreiten. Dieser Bericht soll insbesondere Auskunft geben über: a die Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen in quantitativer und qualitativer Hinsicht; b. die Massnahmen, die der Bundesrat im Hinblick auf die Verhinderung geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen im Rahmen der Rüstungskonversion ergreifen wird. Texte du postulat du 7 octobre 1992 Le Conseil fédéral est prié de soumettre au Parlement un rapport sur les conséquences qu'aura la reconversion de la production d'armements sur la main-d'oeuvre féminine. Ce rapport devrait notamment porter sur les points suivants: a les conséquences de cette reconversion sur le volume de la main-d'oeuvre féminine et son niveau de qualification; b. les mesures que le Conseil fédéral prendra pour éviter une discrimination des femmes lors de cette reconversion. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gross Andreas, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Steiger Hans, Strahm Rudolf (21 ) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Anteil der Frauen im EMD und in den Rüstungsbetrieben beträgt8,8 Prozent Ueberdurchschnittlich viele Frauen finden sich in den unteren Chargen der Verwaltung sowie in den Munitionsbetrieben. Gerade diese Arbeitnehmerinnen werden von der Rüstungskonversion besonders betroffen sein. Dennoch stellen wir fest: Auch im Bereich der alternativen Verwendung freiwerdender Militärressourcen verläuft die Diskussion ohne ausdrückliche Berücksichtigung der Interessen weiblicher Beschäftigter und der spezifischen Frauenproblematik. Auch die ökonomische Konversionsforschung greift in ihren beschäftigungspolitischen Konzeptionen keine expliziten Forderungen zur Förderung der Erwerbschancen von Frauen auf; diese Perspektiven weiblicher Beschäftigungschancen werden vielmehr systematisch ausgeblendet Wenn aber mit Abrüstung ein friedenspolitischer Prozess verfolgt und Konversion als Teil einer umfassenden gesellschaftlichen Strategie der Neuorientierung angesehen wird, sind die Lebensrealitäten der Frauen mit einzubeziehen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 juin 1993 Aus ordnungspolitischen Gründen beurteilt der Bundesrat die Idee der Rüstungskonversion mit grösster Zurückhaltung. Er verweist dabei insbesondere auf seine Antwort auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion vom 1. Juni 1992 «Neuausrichtung der mit der Armee zusammenhängenden Arbeitsplätze.» Hingegen ist er bemüht, die mit dem unvermeidlichen Stellenabbau in den Rüstungsbetrieben verbundenen Härten wo immer möglich zu mildern. In seiner Antwort auf das Postulat Zwygart vom 7. Oktober 1992 «Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben» weist der Bundesrat auf entsprechende Massnahmen hin. Die Situation der Arbeitnehmerinnen in den eidgenössischen Rüstungsbetrieben stellte sich am 31. Dezember 1992 wie folgt dar: Von den insgesamt 4170 Beschäftigten waren 460 Frauen (=11 Prozent). In der Zeit vomì. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1992 wurden 218 durch natürliche Abgänge freigewordene Stellen nicht mehr besetzt. In 55 Fällen waren Frauen betroffen (= 25 Prozent). Im gleichen Zeitraum gelang es,
20.
Personen in andere Departemente des Bundes zu versetzen. Darunter waren 7 Frauen (= 35 Prozent). 10 der 102 angekündigten Auflösungen von Angestelltenverhältnissen betreffen Frauen (=10 Prozent). Im Rahmen der Beamten-Wiederwahlen sind von 634 Vorbehalten 96 gegen Frauen ausgesprochen worden (= 15 Prozent). Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Anteil der in den eidgenössischen Rüstungsbetrieben beschäftigten Frauen relativ bescheiden ist und dass sie im Rahmen des Stellenabbaus ihren männlichen Kollegen gegenüber nicht benachteiligt werden. Die für die Restrukturierung ausschlaggebenden Beurteilungskriterien sind nicht das Geschlecht des Arbeitnehmers, sondern seine Eignung für eine bestimmte Stelle sowie deren wirtschaftliche Notwendigkeit -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Brügger Cyrill Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp Motion Brügger Extension de la place de tir de Kaisereggalp In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3540 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 1528-1530 Page Pagina Ref. No 20 023 135 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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