92-3543
Verwaltungsbehörden 19.03.1993 92.3543
19. März 1993Deutsch5 min
Source admin.ch
Interpellation Béguelin 610 N 19 mars 1993 Die Machbarkeit des modernisierten Konzeptes hat sich im Rahmen eines umfangreichen Testes im Kanton Genf erwiesen. Einbezogen wurden in diese Testerhebung rund
Erwägungen
52.
000 Arbeitnehmer der verschiedensten Wirtschaftszweige und Unternehmensgrössen. Zu den Fragen 2 und 3: Da es möglich ist, die Beobachtung der jährlichen Lohnentwicklung künftig vollständig der Unfallohnstatistik zu übertragen, kann das Erhebungsintervall der Oktoberlohnerhebung auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Nicht eine verlängerte Auswertungsdauer ist damit der Grund für diese Aenderung, sondern die neue Aufgabenteilung zwischen den beiden Statistiken. Es ist beabsichtigt, durch einen optimalen Einsatz der EDV die Auswertungsdauer künftig zu verkürzen. Heute werden die Oktoberdaten im Sommer des folgenden Jahres publiziert Schon im März verfügbar sind jeweils die Daten zur Lohnentwicklung des abgelaufenen Jahres aufgrund der Unfallohnstatistik. Im Mai folgt eine Schätzung der Lohnentwicklung im laufenden Jahr. Diese basiert auf den Unfalldaten des ersten Quartals. Jährlich alternierend mit der Lohnstrukturerhebung soll künftig die Erhebung der Arbeitskosten erfolgen. Der Zeitplan für die Modernisierung des lohnstatistischen Gesamtsystems sieht vor, das neue Konzept der Lohnstrukturerhebung erstmals für den Oktober 1994 anzuwenden. Die Statistik der Lohnentwicklung aufgrund der Daten der verunfallten Arbeitnehmer basiert schon jetzt auf dem revidierten Konzept. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 92.3543 Interpellation Keller Rudolf Gleichstellung altes und neues Arztgehilfinnendiplom Aides médicales. Equivalence des diplômes Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Die Arztgehilfinnenausbildung wird neu strukturiert Man schafft ein neues Reglement und dehnt die Ausbildung von zweieinhalb Jahren auf drei Jahre aus. Gleichzeitig wird das neue Arztgehilfinnendiplom vom Biga anerkannt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wieweit das bisherige DVSA-Diplom dem neuen Biga-Diplom gleichgestellt wird, um künftige Diskriminierungen von Inhaberinnen bisheriger Diplome zu vermeiden. Inhaberinnen des DVSA-Diploms werden künftig zwar über ein halbes Jahr weniger Berufsausbildung verfügen, statt dessen aber über eine längere Berufserfahrung, was dieses halbe Jahr aufwiegt. Nachfolgend einige Fragen an den Bundesrat:
1.
Wieweit ist die Neuordnung schon gediehen, und auf welches Datum hin tritt die neue Regelung in Kraft?
2.
Werden das DVSA- und das Biga-Diplom einander rechtlich und ausbildungspolitisch gleichgestellt?
3.
Erhalten - während einer gewissen Uebergangszeit DVSA-Diplominhaberinnen die Möglichkeit, aufgrund ihrer längeren Berufserfahrungen das Biga-Diplom nachträglich prüfungsfrei zu beantragen, um nicht allfälligen späteren beruflichen Diskriminierungen ausgesetzt zu sein? Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 La formation d'aide médicale est en pleine restructuration. Le nouveau règlement va faire passer la durée de cette formation de deux ans et demi à trois ans. Le nouveau diplôme d'aide médicale sera reconnu par l'Ofiamt. On peut dès lors se demander si le diplôme actuel, le diplôme DFMS, sera totalement équivalent au nouveau diplôme, ce qui serait souhaitable si l'on entend éviter la discrimination des titulaires du diplôme actuel. Leur formation professionnelle aura certes duré six mois de moins, mais ce fait sera compensé par leur longue expérience professionnelle. Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:
1.
Où en est-on dans l'élaboration du nouveau régime et à quelle date la nouvelle réglementation doit-elle entrer en vigueur?
2.
Le diplôme DFMS et le nouveau diplôme, qui sera reconnu par l'Ofiamt, seront-ils équivalents sur le plan juridique et sur celui de la formation?
3.
En raison de leur plus longue expérience professionnelle, les titulaires du diplôme DFMS pourront-elles, durant une période de transition, obtenir sur demande le nouveau diplôme sans devoir passer un examen, afin qu'elles puissent se prémunir contre d'éventuelles discriminations professionnelles? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung-Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1993 Zweck der Neustrukturierung der Ausbildung der Arztgehilfin ist deren Unterstellung unter das Bundesgesetz vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (BBG). Damit wird die staatliche Beaufsichtigung dieser Ausbildung möglich.
1.
Der Entwurf der Ausbildungsvorschriften für den Beruf der Arztgehilfinnen wird 1993 in die Vernehmlassung gehen. Das Reglement wird, wenn alles wie geplant läuft, frühestens auf den I.Januar 1994, möglicherweise aber auch erst auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden können.
2.
Das DVSA-Diplom und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis können einander nicht gleichgestellt werden, da das DVSA-Diplom eine rein private, in keiner Weise behördlich überwachte Ausbildung bescheinigt. Es ist Sache der Arbeitgeber, wie sie die beiden Ausbildungen einstufen wollen. Aufgrund der langjährigen Tradition des DVSA-Diploms glaubt der Bundesrat aber nicht, dass deren Inhaberinnen bezüglich Berufsausübung diskriminiert werden.
3.
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis kann nicht prüfungsfrei abgegeben werden. In den Ausbildungsvorschriften ist jedoch eine Uebergangsregelung für Arztgehilfinnen mit abgeschlossener Ausbildung vorgesehen, wonach mit dem Bestehen einer Teilprüfung das Fähigkeitszeugnis erlangt werden kann. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 92.3548 Interpellation Béguelin Gatt und EWR-Nein Accords du Gatt et non-participation de la Suisse à l'EEE Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Nach der Ablehnung des EWR-Abkommens durch das Schweizervolk bitte ich den Bundesrat, zur Frage Stellung zu nehmen, inwieweit und in welchen Bereichen die Ergebnisse der kurz vor dem Abschluss stehenden Uruguay-Runde die -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Keller Rudolf Gleichstellung altes und neues Arztgehilfinnendiplom Interpellation Keller Rudolf Aides médicales. Equivalence des diplômes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3543 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 610-610 Page Pagina Ref. No 20 022 478 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 2 of 2 --