92-3551
Verwaltungsbehörden 29.09.1993 92.3551
29. September 1993Deutsch12 min
Source admin.ch
Interpellation Strahm Rudolf 1686 N 29 septembre 1993 giemanko, das durch die Divergenz zwischen Futteraufnahme und Milchleistung entstehen kann, auszugleichen. Ein übermässiger Körperfettabbau, der für die Gesundheit der Kühe und die Qualität der Milch sowie der daraus hergestellten Produkte negative Folgen haben könnte, wird verhindert. Die Substanz wird im Körper der Tiere direkt und vollständig verwertet Es entstehen weder in der Milch noch im Fleisch irgendwelche Rückstände. Der Vorteil von 1,2-Propandiol gegenüber Kraftfutterkomponenten wie beispielsweise Getreide liegt in der direkten Verfügbarkeit für den Stoffwechsel der Kühe. 1,2-Propandiol ist, gemäss der Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe, sogar in den folgenden Lebensmitteln zugelassen: Konditorei- und Zuckerwaren (ohne Gebäckanteil) sowie Wasser- und Fettglasuren. Die maximale Dosierung beträgt 10g/kg. Dies bedeutet, dass 1,2-Propandiol in Cremeschnitten und anderen Patisseriewaren durch den Menschen direkt verzehrt wird, ohne dass dadurch irgendwelche negative Folgen auftreten. In der EG-Futtermittelgesetzgebung ist 1,2-Propandiol als Zusatzstoff für Futtermittel für Nutz- und Heimtiere zugelassen. Aus den erwähnten Gründen sehen wir für ein Verbot von 1,2-Propandiol in der Fütterung von Milchkühen keinerlei Veranlassung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Bischof: Ich höre einige Leute lachen; ich sehe aber, dass es diesmal nicht von seilen der Bauern kommt Bei meiner Motion vom 7. Dezember 1992 habe ich den Bundesrat gebeten, zusammen mit der FAG, der Eidgenössischen Forschungsanstalt fürviehwirtschaftliche Produktion, gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten, damit das Frostschutzmittel Propylenglykol, das den Kühen verabreicht wird, verboten wird. Die Antwort des Bundesrates kann mich nicht beruhigen, im Gegenteil: sie schockiert mich. Da das Antigefriermittel Propylenglykol nicht nur den Kühen verabreicht wird, sondern sogar in den Lebensmitteln vorhanden ist, bin ich in grosser Sorge um die Allgemeingesundheit unseres Volkes. Obwohl behauptet wird, dass die Verabreichung von Propylenglykol bei den Kühen in keiner Weise auf die Milch oder das Fleisch übertragen werden könne und auch die Zugabe in gewissen Lebensmitteln - Cremeschnitten und anderen Patisseriewaren - unbedenklich sei, bin ich der Ueberzeugung, man sollte dies einmal gewissenhaft prüfen. Mich interessiert an und für sich nicht die lakonische Antwort des Bundesrates, dass dieser Zusatzstoff in der EG-Futtermittelgesetzgebung zugelassen sei. Wie oft hörte man in den letzten Jahren negative Beispiele im Bereich der Lebensmittel usw., die aus den EG-Staaten kamen! Ich denke da zum Beispiel an den Weinskandal in Italien und an Oesterreich - es ist zwar noch nicht in der EG -, das wegen diesem Frostschutz in den Weinen arg kritisiert wurde. Ich will damit einfach argumentieren, dass nicht alles, was in den EG-Staaten oder überhaupt im Ausland zugelassen ist, auch optimal für unser Land sein muss. Bei der Verabreichung von Propylenglykol an Kühe liegt der einzige Vorteil gegenüber Kraftfutterkomponenten in der direkten Verfügbarkeit für den Stoffwechsel der Kühe. Ein schwaches Argument! Da der Bundesrat keinerlei Absichten hegt, die Verabreichung dieses Giftstoffes zu unterbinden, da dieses Propylenglykol in der EG-Gesetzgebung verankert ist, und dementsprechend diesen Vorstoss ablehnt, sehe ich mich nun erst recht veranlasst, meinen Vorstoss aufrechtzuerhalten. Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
Erwägungen
24.
Stimmen
22.
Stimmen #ST# 92.3551 Interpellation Strahm Rudolf Senkung der Milchkontingente oder des Milchpreises. Wirtschaftliche Auswirkungen Réduction des contingents laitiers ou baisse du prix du lait. Conséquences économiques Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Die Agrarpolitik des Bundes steht vor der Grundsatzfrage, ob in Zukunft der Milchpreis gesenkt oder besser die Milchkontingente zurückgenommen werden sollen. Nach einer Faustregel bringt eine Verminderung der Milchkontingente um 2,5 Prozent für die Bundeskasse eine ungefähr gleiche Entlastung und den Bauern weniger Einkommenseinbusse als eine Milchpreissenkung um 5 Prozent. Wir bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen aufgrund einer Begutachtung durch eine neutrale Stelle zu beantworten:
1.
Wie sind aufgrund einer realen Modellrechnung die Kosten der Alternativen (Opportunity costs)? Konkret: Wie sind die Auswirkungen von Milchpreissenkungen und, alternativ, von Milchkontingentrücknahmen a auf die Bundeskasse? b. auf das landwirtschaftliche Einkommen?
2.
Um wieviel müssen die Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe erhöht werden, um eine Verminderung von 100 Millionen Franken Subventionen zur Käse- und/oder Butterüberschussverwertung so zu kompensieren, dass das bäuerliche Nettoeinkommen (landwirtschaftliche Einkommen) gleich bleibt? Bei diesen Berechnungen sollen sowohl die Verwertungsverluste als auch die möglichen Mehreinnahmen durch die erhöhten Importabschöpfungen berücksichtigt werden. Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 Dans le cadre de sa politique agricole, la Confédération doit aujourd'hui choisir entre deux mesures: soit baisser les prix du lait, soit réduire les contingents laitiers. En principe, lorsqu'on réduit les contingents laitiers de 2,5 pour cent, la diminution de la charge du compte laitier est à peu près la même que lorsqu'on baisse le prix du lait de 5 pour cent; pour les paysans en revanche, une telle réduction des contingents entraîne moins de pertes de revenus que la baisse du prix du lait. Nous prions le Conseil fédéral de faire faire une expertise par un organe neutre et, sur cette base, de répondre aux questions suivantes:
1.
Sur la base d'un calcul en termes réels, quels sont les coûts de chacune des variantes (opportunity costs)? En d'autres termes: quels sont les effets d'une baisse du prix du lait et ceux d'une réduction des contingents laitiers a sur les caisses fédérales? b. sur le revenu agricole?
2.
De combien faudrait-il augmenter les paiements directs aux exploitations agricoles pour compenser une diminution de 100 millions de francs des subventions pour la mise en valeur des excédents de fromage et/ou de beurre, de façon que le revenu agricole net reste le même? Dans ces calculs, il faut tenir compte des coûts de mise en valeur et des recettes supplémentaires pouvant résulter de l'augmentation des prélèvements sur les importations. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Tschäppät Alexander (29)
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29.
September 1993 N 1687 Interpellation Strahm Rudolf Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993 Die von uns veranlasste Abklärung durch das Institut für Agrarökonomie und Agrarrecht der Hochschule St. Gallen hat ergeben, dass eine Kontingentskürzung nur bei einer statischen, kurzfristigen Betrachtungsweise zu einem günstigeren Verhältnis zwischen dem Einkommensrückgang bei den Milchproduzenten und den Sparmöglichkeiten in der Milchrechnung führen würde als eine entsprechende Senkung des Milchgrundpreises (Reduktion der Verwertung von Produkten mit einem hohen Verwertungsaufwand). Bereits mittelfristig ergeben sich jedoch bei einer Grundpreisreduktion Vorteile: Angebotsausdehnungen bei ändern Agrarprodukten nach einer Kontingentskürzung würden in der heutigen Situation wieder zu höheren Interventionskosten des Bundes und zu Einkommenseinbussen für die gesamte Landwirtschaft führen (Preisdruck beim Fleisch und Futtergetreide). Zudem sind auch die möglichen Einflüsse der noch laufenden Gatt-Verhandlungen und das Verhältnis der Schweiz namentlich zur EG in den Vergleich einzubeziehen und auch die Auswirkungen auf die Konsumenten zu berücksichtigen. Wie die nachstehende, vereinfachte Berechnung zeigt, müssten die Milchkontingente, um die gleiche Einsparung von
105.
Millionen Franken in der Milchrechnung zu erzielen wie bei einer Grundpreissenkung von 5 Rappen/kg (-4,67 Prozent), um 4,86 Prozent gekürzt werden. Die direkte Erlösminderung der Milchproduzenten beliefe sich (Stand August 1993) auf 123 Millionen Franken und wäre damit an sich geringer als bei einer Grundpreissenkung (160 Millionen Franken). Wegen der als Folge einer Kontingentskürzung eintretenden Verlagerung der Mengenprobleme in andere Sektoren würden aber insbesondere beim Fleisch und beim Getreide die Produzentenpreise sinken, was in der Landwirtschaft zu zusätzlichen Einkommenseinbussen von schätzungsweise rund
80.
bis 100 Millionen Franken führen würde (es würden rund
190000 Hektaren Futterflächen frei, und es entfiele ein Produktionspotential von etwa 23 000 Milchkühen). Für den Bund wäre im Falle einer Kontingentskürzung die Gesamtentlastung unter den heutigen Gegebenheiten auch geringer als die genannten 105 Millionen Franken, da für einen Teil der freiwerdenden Flächen namentlich Beiträge für Grünbrache und Anbauprämien für Futtergetreide gewährt werden müssten. Diese mittelfristige, nicht statische Betrachtungsweise spricht somit - auch nach Beurteilung durch das genannte Hochschulinstitut - bereits eindeutig für eine Grundpreissenkung und nicht für eine Kontingentskürzung. Während beide Varianten den Zielen der Gatt-Verhandlungen entgegenkommen, führt im weiteren nur die Senkung des Milchgrundpreises zu einer erwünschten Verringerung der Preisdifferenzen zwischen in- und ausländischen Produkten, was den Anreiz zum «Einkaufstourismus» im angrenzenden Ausland vermindern würde. Diese zunehmende Erscheinung ist weder aus ökologischer noch aus versorgungs- und agrarpolitischer Sicht erwünscht. Zudem wird die Milchproduktion den agrarpolitischen Zielen (u. a nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, ökologische Riege der Kulturlandschaft, dezentrale Besiedlung des Landes) am besten gerecht und stellt gegenüber der EG-Landwirtschaft den günstigsten Sektor dar (geringere Kostennachteile). Aus diesem Grunde sind auch aus integrationspolitischen Ueberlegungen Massnahmen vorzuziehen, welche die Konkurrenzfähigkeit unseres Milchsektors verbessern. Ferner profitieren bei einer Grundpreissenkung auch die Konsumenten von entsprechend reduzierten Preisen (Konsummilch, Frischmilchprodukte, Rahm). Die damit verbundene tendenzielle Abschwächung des Anreizes zum Einkaufstourismus in das grenznahe Ausland bewirkt auch einen entsprechenden Rückgang der Verwertungsaufwendungen (Zunahme des Verbrauchs verlustfreier inländischer Produkte). Aus den vorstehenden Darlegungen geht auch hervor, dass im Falle einer vollen Kompensation des gesamten Mindereinkommens der Landwirtschaft (2. Frage des Interpellanten) die erforderlichen zusätzlichen Direktzahlungen bei beiden Varianten den Betrag von 105 Millionen Franken, um den die Milchrechnung entlastet würde, erheblich übersteigen müssten. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, würde eine Kontingentskürzung (trotz Wegfalls gewisser Kosten für die Tierhaltung) wegen der grossen Auswirkungen in den ändern Sektoren insgesamt mehr Beiträge erfordern als eine Grundpreissenkung. Die vorgenannten Ueberlegungen waren denn auch massgebend für den Entscheid des Bundesrates vom 26. April 1993, nicht die Milchmenge zurückzunehmen, sondern den Milchpreis zu kürzen.
190000 Hektaren Futterflächen frei, und es entfiele ein Produktionspotential von etwa 23 000 Milchkühen). Für den Bund wäre im Falle einer Kontingentskürzung die Gesamtentlastung unter den heutigen Gegebenheiten auch geringer als die genannten 105 Millionen Franken, da für einen Teil der freiwerdenden Flächen namentlich Beiträge für Grünbrache und Anbauprämien für Futtergetreide gewährt werden müssten. Diese mittelfristige, nicht statische Betrachtungsweise spricht somit - auch nach Beurteilung durch das genannte Hochschulinstitut - bereits eindeutig für eine Grundpreissenkung und nicht für eine Kontingentskürzung. Während beide Varianten den Zielen der Gatt-Verhandlungen entgegenkommen, führt im weiteren nur die Senkung des Milchgrundpreises zu einer erwünschten Verringerung der Preisdifferenzen zwischen in- und ausländischen Produkten, was den Anreiz zum «Einkaufstourismus» im angrenzenden Ausland vermindern würde. Diese zunehmende Erscheinung ist weder aus ökologischer noch aus versorgungs- und agrarpolitischer Sicht erwünscht. Zudem wird die Milchproduktion den agrarpolitischen Zielen (u. a nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, ökologische Riege der Kulturlandschaft, dezentrale Besiedlung des Landes) am besten gerecht und stellt gegenüber der EG-Landwirtschaft den günstigsten Sektor dar (geringere Kostennachteile). Aus diesem Grunde sind auch aus integrationspolitischen Ueberlegungen Massnahmen vorzuziehen, welche die Konkurrenzfähigkeit unseres Milchsektors verbessern. Ferner profitieren bei einer Grundpreissenkung auch die Konsumenten von entsprechend reduzierten Preisen (Konsummilch, Frischmilchprodukte, Rahm). Die damit verbundene tendenzielle Abschwächung des Anreizes zum Einkaufstourismus in das grenznahe Ausland bewirkt auch einen entsprechenden Rückgang der Verwertungsaufwendungen (Zunahme des Verbrauchs verlustfreier inländischer Produkte). Aus den vorstehenden Darlegungen geht auch hervor, dass im Falle einer vollen Kompensation des gesamten Mindereinkommens der Landwirtschaft (2. Frage des Interpellanten) die erforderlichen zusätzlichen Direktzahlungen bei beiden Varianten den Betrag von 105 Millionen Franken, um den die Milchrechnung entlastet würde, erheblich übersteigen müssten. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, würde eine Kontingentskürzung (trotz Wegfalls gewisser Kosten für die Tierhaltung) wegen der grossen Auswirkungen in den ändern Sektoren insgesamt mehr Beiträge erfordern als eine Grundpreissenkung. Die vorgenannten Ueberlegungen waren denn auch massgebend für den Entscheid des Bundesrates vom 26. April 1993, nicht die Milchmenge zurückzunehmen, sondern den Milchpreis zu kürzen.
1. Grundpreissenkung von5Rp./kg(-4,67%)
5 Rp./kg Reduktion auf 3 Mio t Reduktion Kuhhalterbeiträge1 Aufwandminderung von 5 Rp./kg auf 1,9 M io t2 Weitergabe maximal anKonsumten(1,1 Mio t)3 Total
2. Kontingentskürzung von 3,85% Erlösminderung im Milchsektor4 Erlöserminderung ausserhalb Milchsektor5 Aufwandminderung6 zusätzl. Importabschöpfung7 Total Erlös Landwirtschaft Mio Fr. -150 - 10 -160 -123 - 90 -213 Milchrechnung Mio Fr. - 10 - 95 -105 - 61 - 44 -105 Konsumenten M io Fr. - 55 - 55 0
1 Die Beiträge an Kuhhalter, die keine Milch in Verkehr bringen, werden entsprechend der Grundpreissenkung reduziert.
2 Von der Verkehrsmilchmenge von 3 Millionen Tonnen werden rund 1,9 Millionen Tonnen zu Produkten verarbeitet, die verbilligt werden müssen (Käse und Butter).
3 Die Konsumenten profitieren bei Konsummilch, Kpnsumrahm und Frischmilchprodukten (ohne entrahmte Produkte; die Bewertung der Magermilch würde nicht ändern) im Ausmass von bis zu 55 Millionen Franken von der Grundpreissenkung. Kleine Packungsgrössen würden vermutlich nicht billiger werden.
4 Die Kontingentskürzung von 3,85 Prozent entspricht einer Milchmenge von 0,115 Millionen Tonnen. Erlösminderung = 0,115 Millionen Tonnen à 107 Rp./kg (Grundpreis bis Ende August 1993).
5 Die Verlagerung der Mengenprobleme in andere Sektoren führt insbesondere beim Fleisch und Getreide zu sinkenden Produzentenpreisen. Erlösminderung nach Schätzung des Bundesamtes für Landwirtschaft: rund 80 bis 100 Millionen Franken. 6 Annahme: Die gesamte Minderproduktion von Milch muss nicht mehr zu Butter verarbeitet werden. Dies entspricht einer Minderfabrikation von rund 5500 Tonnen Butter. Auf dieser Menge fallen die Grenzverwertungskosten von etwa Fr. 11.-je kg weg (Stand August 1993).
7 Abschöpfung auf einem zusätzlichen Import von rund 5500 Tonnen von rund Fr. 8.-je kg (Stand August 1993). Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Strahm Rudolf Senkung der Milchkontingente oder des Milchpreises. Wirtschaftliche Auswirkungen Interpellation Strahm Rudolf Réduction des contingents laitiers ou baisse du prix du lait. Conséquences économiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3551 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 1686-1687 Page Pagina Ref. No 20 023 180 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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