92-3556
Verwaltungsbehörden 28.04.1993 92.3556
28. April 1993Deutsch7 min
Source admin.ch
Interpellation Uhlmann 292 28 avril 1993 schaftlichen Aufschwung, das hat sich im Kanton Freiburg mit der N 12 deutlich gezeigt Dass andere Kantone ebenfalls von diesem Effekt profitieren möchten, ist verständlich und ein berechtigtes Anliegen. Die finanziellen Engpässe in der eidgenössischen Politik werden eine Erstreckung des Bauprogrammes wahrscheinlich machen. Aus den vorher genannten Gründen scheint es mir sinnvoll, die Mittel prioritär nun zuerst in der Westschweiz einzusetzen. Ich empfehle dem Bundesrat deshalb, das Strassenbauprogramm der nächsten Jahre in diesem Sinne zu gestalten. Bundespräsident Ogi: Die Empfehlung kann entgegengenommen werden. Das vierte langfristige Bauprogramm vom 1. April 1992-es ist kein Aprilscherz - sieht für die Westschweiz folgende Zielsetzungen vor: Fertigstellung der im Bau weit fortgeschrittenen Umfahrung von Genf (N 1a), Neuenburg (N 5) und Sion (N 9), Weiterbau der Abschnitte Neuenburg-St-Blaise (N 5), Sion-Sierre (N 9), weiter hinauf kommen wir möglicherweise nicht, weil die Oberwalliser noch Schwierigkeiten haben und machen; Umfahrung Murten-Faoug (N 1), Glovelier-Pruntrut und Tavannes-La Heutte (N 16); Schliessen der Lücken in der N 1 zwischen Yverdon und Murten sowie Ausbau des Teilstückes Grauholz. Das beansprucht jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Ich bitte Sie, beim Budget daran zu denken, dass Sie eine Empfehlung eingereicht haben. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3556 Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Révision de l'ordonnance sur les routes nationales Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Ist der Bundesrat gewillt, auf die Neufestsetzung der Beiträge des Bundes für den Bau der Nationalstrassen zu verzichten und diese bis zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes auf ihrer jetzigen Höhe zu belassen? Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à modifier le montant des contributions versées par la Confédération pour la construction des routes nationales et à les maintenir par conséquent au niveau actuel jusqu'à l'achèvement du réseau de ces routes? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun Uhlmann: Der Bundesrat beabsichtigt bekanntlich, mit der Revision der Verordnung über die Nationalstrassen auch die Beitragssätze des Bundes für den Bau der Nationalstrassen neu festzusetzen, nachdem dies am 9. Februar 1962 erstmals und gleichzeitig auch letztmals geschehen ist Die Neufestsetzung sieht natürlich vor-wie könnte es anders sein -, die Bundesbeiträge tiefer anzusetzen. Ich frage deshalb den Bundesrat an: Ist er bereit, auf diese Herabsetzung der Beiträge zu verzichten, und zwar bis die Nationalstrassen fertiggestellt sind? Kurz zur Begründung: Dieser plötzliche Wechsel ist in mehrfacher Weise stossend. Die erstmalige Anwendung des um
Erwägungen
50.
Prozent niedrigeren Beitragssatzes ergibt eine klar rechtsungleiche Behandlung: 82 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes sind ohne diesen Minimalsatz erstellt worden, und für die restlichen 18 Prozent soll der Satz nun plötzlich anders angesetzt werden. Das schweizerische Nationalstrassennetz wurde nach Prioritäten erstellt, zu Recht natürlich. Zuerst nahm man die Hauptachsen in Angriff und jene Abschnitte, mit welchen auf dem Hauptstrassennetz die grössten Entlastungseffekte erzielt werden konnten. Erst in zweiter Linie baute man jene Abschnitte, mit denen man einen Abbau der regionalen Disparitäten erreichen wollte. Die Prioritätenliste wurde vom Bund also ganz klar vorgegeben. Wer nun also zuletzt an die Reihe kommt, ist - oder wäre - der doppelt Geprellte, nicht nur, weil seine Nationalstrasse zuletzt erstellt wird, sondern weil er dafür auch noch die höheren Kosten zu tragen hat Er läuft völlig unverschuldet in höhere Beitragssätze der Kantone hinein. Ganz und gar unverständlich wäre dieser Schritt des Bundesrates angesichts der beschlossenen Benzinpreiserhöhung um 20 Rappen pro Liter - und zwar mit dem erklärten Ziel, dem Strassenbau mehr Mittel zukommen zu lassen - und angesichts des Beschlusses der eidgenössischen Räte, das Nationalstrassennetz nun rasch und unter Einsatz grösserer Kredittranchen zu vollenden. Ich frage also den Bundesrat an: Ist er bereit, auf die Revision der Beitragssätze zu verzichten? Bundespräsident Ogi: Ich danke Herrn Uhlmann, dass er jetzt seine Interpellation begründet hat Sie wurde unbegründet eingereicht Es gibt aber eine gleichlautende Interpellation im Nationalrat von Herrn Raggenbass. Ich möchte Ihnen vor dem Schluss der Sitzung folgendes zum Nachdenken mit auf den Weg geben: Wenn wir heute über die finanzielle Situation nur jammern, muss der Bundesrat sowohl beim Budget als auch auf dem Gesetzesweg gewisse Aenderungen in Angriff nehmen, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Anträge und Ihrer Bemerkungen. Nun auf Ihre Frage eine klare Antwort: Ein Verordnungsentwurf sah für die meisten Kantone in der Tat tiefere Beitragssätze vor. Die betroffenen Kantone haben sich dann sehr heftig dagegen gewehrt. Es gibt Vertreter von anderen Kantonen, die das auch wissen. Die vorgebrachten Einwände sind von Gewicht und müssen daher eingehend geprüft werden. Zu berücksichtigen sind bei dieser Beurteilung die gesetzlichen Vorgaben, der Finanzhaushalt des Bundes - man kann nicht immer nur dem Bund sagen: spare, spare, und dann nicht bereit sein, die Konsequenzen zu tragen -, aber auch die Interessen der Kantone. Erst das Ergebnis dieser Abklärungen, Herr Uhlmann, wird zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Beitragssätze zu ändern wären. Bis jetzt sind sie nicht geändert worden, die Arbeit ist nicht abgeschlossen, die umfassende Abklärung ist noch im Gange, und ich möchte dieser umfassenden Abklärung nicht vorgreifen; ich kenne das Problem. Immerhin ist zu erwähnen, dass einige Kantone von der Neufestsetzung profitieren würden. Sie haben sich auch schon darüber beklagt, dass der Bundesrat erst die Beitragssätze für den Betrieb, nicht aber diejenigen für den Bau in Kraft gesetzt hat Den einen passt es, den anderen passt es nicht. Deshalb werden wir mit aller Gründlichkeit, Herr Uhlmann, die Bereiche der gesetzlichen Vorgaben, den Finanzhaushalt des Bundes - da haben Sie ja die Budgethoheit, ich möchte Ihnen das in Erinnerung rufen - und die Interessen der Kantone gegeneinander abwägen und dann entscheiden. Uhlmann: Ich zweifle nicht an der Gründlichkeit der Abklärungen. Ich möchte aber immerhin sagen, dass mich die Antwort nur teilweise befriedigen kann, weil ich ja nicht weiss, was dann schlussendlich beschlossen wird. Ich möchte den Bundesrat immerhin daran erinnern, dass doch sehr viele Westschweizer Kantone vom gleichen Problem betroffen sind. Schiuss der Sitzung und der Session um 13.45 Uhr Fin de la séance et de la session à 13 h 45 -- 1 of 6 -Herausgeber Dokumentationszentrale der Bundesversammlung Dienst für das Amtliche Bulletin Chefredaktor: Dr. François Comment Druck und Expedition: BUGRA SUISSE Buechler Gratino AG, 3084 Wabern Abonnemente: EDMZ, 3000 Bern Editeurs: Centrale de documentation de l'Assemblée fédérale Service du Bulletin officiel Rédacteur en chef: Dr François Comment Impression et expédition: BUGRA SUISSE Buechler Grafino SA, 3084 Wabern Abonnements: OCFIM, 3000 Berne -- 2 of 6 --- 3 of 6 --- 4 of 6 --- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen Interpellation Uhlmann Révision de l'ordonnance sur les routes nationales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3556 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.04.1993 - 08:00 Date Data Seite 292-296 Page Pagina Ref. No 20 022 731 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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