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Entscheid

92-356-3

Verwaltungsbehörden 19.03.1993 92.356 3

19. März 1993Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Politik im Bereich Radio und Fernsehen Gemäss Artikel 55bis der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung betreffend Radio und Fernsehen Sache des Bundes. Dabei sind jedoch die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie bei deren Programmgestaltung zu wahren (Art. 55bis Abs. 3 BV). Artikel 55bis der Bundesverfassung wird durch das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.4) konkretisiert. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b dieses Gesetzes beauftragt Radio und Fernsehen damit, die Vielfalt des Landes und seiner Bevölkerung zu berücksichtigen und der Oeffentlichkeit näherzubringen. Diese Bestimmung wird in der neuen Konzession der SRG vom 18. November 1992 (BB11992 VI 567) weiter konkretisiert, welche den Auftrag zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des Austausches zwischen den Landesteilen, Sprachgemeinschaften und Kulturen enthält (Art. 3 Abs. 1 der Konzession). Zu diesem Zweck sollen einerseits die Fernsehprogramme landesweit ausgestrahlt werden, und andererseits soll je ein Radioprogramm der französischen, italienischen und deutschen Schweiz in den anderen Sprachregionen zur Ausstrahlung gelangen, soweit es die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen zulässt Aufgrund fehlender Frequenzen konnte diese Zielsetzung beim Radio jedoch noch nicht erreicht werden. Der Bundesrat hat deshalb die PTT beauftragt, geeignete technische Mittel zur Verbesserung dieser Situation zu prüfen, um die vom Gesetzgeberfixierten Ziele erreichen zu können. Die Möglichkeit der Rezipienten, Programme anderer Sprachregionen zu empfangen, ist ohne Zweifel ein geeignetes Mittel zur Förderung der interkulturellen Verständigung und des Austausches von Ideen. Zur Erleichterung der Verständigung wird in Artikel 3 Absatz 6 der Konzession zudem festgelegt, dass in wichtigen, über die Sprach- und Landesgrenzen hinaus interessierenden Informationssendungen in der Regel die Hochsprache zu verwenden ist Die SRG bemüht sich darüber hinaus um einen Finanzausgleich zwischen den Sendeanstalten der verschiedenen Sprachregionen zugunsten der sprachlichen Minderheiten, was eine notwendige Voraussetzung zur Wahrung der kulturellen Vielfalt in der Schweiz darstellt Damit wird die Grundlage für einen Dialog und eine Zusammenarbeit unter gleichberechtigten Partnern geschaffen. Die gesetzlichen Grundlagen und die Konzession enthalten einen klaren Auftrag an die SRG, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern. Die Mittel und Wege zur Erreichung dieses Ziels - Koproduktionen, Untertitelungen, Austausch von Sendungen, Regionalredaktionen usw. wurden in Respektierung der durch die Bundesverfassung garantierten Autonomie in der Programmgestaltung bewusst nicht präzisiert. In den letzten Jahren sind jedoch auch auseinanderstrebende Tendenzen sichtbar geworden. Dabei geht es auf institutioneller Ebene um die vor einigen Jahren erfolgte Dezentralisierung der «Tagesschau», welche eine einheitliche Sicht der behandelten Themen wie auch den Informations- und Programmaustausch erschwert hat In der Dezentralisierung widerspiegeln sich Bestrebungen, in den Fernsehprogrammen vermehrt die Besonderheiten jeder einzelnen Sprachregion zum Ausdruck zu bringen. Weiter ist anzufügen, dass in den elektronischen Medien der Deutschschweiz zunehmend Dialekt verwendet wird. Die Sportprogramme auf dem dafür reservierten Kanal verdrängen zudem auch ab und zu die Sendungen der anderen Sprachregionen. Mit der Einführung des vierten Fernsehkanals, welcher vom Bundesrat im Dezember 1992 beschlossen wurde, sollte diese Einschränkung jedoch beseitigt werden können.

2.

Jugendpolitik In seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 hat sich der Bundesrat auch die Verstärkung seines Engagements im Bereich des Jugendaustausches zum Ziel gesetzt. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (SR 446.1) erlaubt dem Bund die finanzielle Unterstützung von gesamtschweizerisch tätigen Jugendorganisationen. Bei der Zumessung der Finanzhilfen wird den Kriterien der gesamtschweizerischen Tätigkeit, der überregionalen Zusammenarbeit und Koordination sowie der Mehrsprachigkeit der Organisationen (mehrsprachige Publikationen, mehrsprachige Veranstaltungen usw.) besonderes Gewicht gegeben. Nationale oder internationale Jugendaustauschprojekte werden ebenfalls unterstützt Zudem wurde Intermundo, die schweizerische Dachorganisation der Jugendaustauschorganisationen, mit tatkräftiger Unterstützung des Bundes geschaffen. Tatsächlich existiert jedoch auf Bundesebene kein dem Austauschprogramm «Jeunesse pour l'Europe» direkt vergleichbares Programm. Ein solches, mit den geeigneten Partnern Jugendorganisationen, kantonale Behörden, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren usw. -abgesprochen und konzipiert, könnte jedoch dem Jugendaustausch neue Impulse geben und wäre im Rahmen des bestehenden Gesetzes durchaus zu verwirklichen. Die Kosten, die Modalitäten und die Bereitschaft der Partner für ein solches Projekt bedürfen allerdings noch einer genaueren Abklärung. Nicht zuletzt hängt die Verwirklichung von der finanziellen Situation des Bundes ab. Wir möchten hier noch betonen, dass die Aktivitäten des Bundes auf dem Gebiet der Jugendförderung dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet sind, wonach zuerst die Privaten, die Gemeinden und die Kantone in diesen Bereichen aktiv werden. Die Politik des Bundes zielt vor allem darauf ab, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und einen Teil der nötigen Mittel für die ausserschulische Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Haltung entspricht denn auch dem Bedürfnis der Jugendlichen selbst, die immer wieder fordern, Projekte grundsätzlich selber initiieren und durchführen zu können und nicht bloss die Angebote der Erwachsenen zu konsumieren.

3.

Begegnungszentren auf nationaler Ebene Den verschiedenen Begegnungszentren kommt auf dem Gebiet der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften eine verbindende Rolle zu. Zum grössten Teil sind sie kantonale oder private Institutionen und stehen damit nicht im direkten Einflussbereich des Bundes. Ihr Ausbau kann daher nicht von der Eidgenossenschaft initiiert werden. Als Zeichen der grundsätzlichen Unterstützung solcher Aktivitäten hat sich der Bund jedoch vor kurzem in Form eines einmaligen finanziellen Beitrages an der Gründung der Stiftung «Maison latine» beteiligt Weitere Unterstützungen des Bundes hängen jedoch von den vom Parlament allenfalls zur Verfügung gestellten Mitteln ab. Im Hochschulbereich hat der Bund bereits die Möglichkeiten des Bundesbeschlusses vom 22. März 1991 (SR 414.41) wahrgenommen und mit einem Sonderprogramm die Mobilität im Inland gefördert. Neben dem Abbau von administrativen Mobilitätshindernissen an den Hochschulen selbst werden namentlich auch zusätzliche Mobilitätsstipendien für Studierende unterstützt. Zurzeit sind dies rund 600 pro Jahr, bei denen grundsätzlich ein Wechsel in eine andere Sprachregion verlangt ist. Die Universitäten tragen damit wesentlich zu einer innerschweizerischen Verständigung über die Sprachgrenzen hinweg bei. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.

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Interpellation Jori 620 N 19 mars 1993 Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 92.3496 Interpellation Jöri Ausrichtung der Aids-Forschung Orientation de la recherche sur le sida Wortlaut der Interpellation vom 8. Dezember 1992 Ich bitte den Bundesrat, im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Aids-Forschung folgende Fragen zu beantworten:

1.

Wie hoch beliefen sich die Forschungsgelder des Bundes insgesamt in den letzten Jahren für die Aids-Forschung, und welchen Auftrag hat die Eidgenössische Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung?

2.

In welchem Umfang bewegt sich der Anteil der Forschungsgelder in den letzten Jahren, der für die Aids-Forschung auf der Basis der Virushypothese bewilligt wurde?

3.

Gewährleistet die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für Aids-Fragen respektive der Eidgenössischen Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung auch eine Diskussion über die Monokausalität der HI-Viren als Aids-Erreger hinaus?

4.

Wie hoch beliefen sich in den letzten Jahren die gesprochenen Beträge, um vermehrt Kenntnisse über die Stresshypothese zu erhalten?

5.

Ist der Bundesrat angesichts der allzustark auf die Virushypothese aufgebauten Aids-Forschung nicht auch der Meinung, eine Denkpause bzw. eine Neuorientierung der Ausrichtung in der Aids-Forschung sei angebracht und eventuell damit auch in der Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung? Texte de l'interpellation du 8 décembre 1992 Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes en rapport avec la recherche sur le sida:

1.

Combien la Confédération a-t-elle dépensé ces dernières années pour la recherche sur le sida, et quel est le mandat de la Commission fédérale de la recherche sur le sida?

2.

Quels montants ont été dépensés ces dernières années pour la recherche sur le sidafondée sur l'hypothèse du virus?

3.

La composition de la Commission fédérale pour les problèmes liés au sida et celle de la Commission fédérale de la recherche sur le sida permettent-elles une remise en question de la monocausalité des virus HIV en tant qu'agents pathogènes du sida?

4.

Quels ont été les montants alloués ces dernières années en vue d'aquérir de nouvelles connaissances sur l'hypothèse du stress?

5.

La recherche sur le sida étant essentiellement fondée sur l'hypothèse du virus, le Conseil fédéral n'estime-t-il pas aussi qu'il conviendrait de prendre le temps de réfléchir, voire de réorienter la recherche sur le sida et que, le cas échéant, il faudrait revoir la composition de la Commission fédérale de la recherche sur le sida? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Béguelin, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, de Dardel, Dormann, Eggenberger, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Matthey, Misteli, Robert, Steiger, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Züger (28) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Seit 1981 erstmals Aids als Immunschwächesyndrom beschrieben wurde und 1983 das HI-Virus (= human immundeficiency virus) gezüchtet und nachgewiesen werden konnte, sind leider alle Versuche im Forschungsbereich erfolglos geblieben, diese Krankheit zu heilen oder einen Impfstoff zu entwickeln. Somit beschränkt sich heute die Bekämpfung der Aids-Erkrankung auf Präventionskampagnen und der prophylaktischen und therapeutischen Verabreichung von Medikamenten, die zur Krebsbehandlung entwickelt wurden. Es herrscht allgemein die Meinung, HIV löse bei den damit Infizierten früher oder später Aids aus und führe ohne Ausnahme zum Tode. Diese momentan ausweglose Situation stellt für die Betroffenen eine grosse Belastung dar. Angesichts der Erfolglosigkeit im Bereich von Therapie und Impfung zehn Jahre nach der Erstbeschreibung der Aids-Erkrankung erscheint es legitim, sich zu überlegen und zu fragen, ob die Virushypothese nicht einer Korrektur bzw. einer Ergänzung bedarf. Jedenfalls mehren sich die Stimmen ernst zu nehmender Wissenschafterinnen und Wissenschafter, welche nicht mehr bereit sind, die Monokausalität der HI-Viren als Aids-Erreger aufrechtzuerhalten. Diskutiert werden sogenannte Kofaktoren, die den Krankheitsausbruch mitbeeinflussen, weil sie das Immunsystem beeinträchtigen. Solch immunsupressive (= das Immunsystem unterdrückende) Risikofaktoren bei Homosexuellen und Drogenabhängigen sind gehäufte Geschlechtskrankheiten mit entsprechend häufigen Antibiotikabehandlungen, Medikamentenmissbrauch, Drogensucht, Fehlernährung, gesellschaftliche Ausgrenzung und Hoffnungslosigkeit. All diese Risikofaktoren verursachen vermehrt Stress, der ursächlich in Zusammenhang mit dem Ausbruch der Aids-Erkrankung gebracht wird. Die monokausale Virushypothese wird mit den zusätzlichen Risikofaktoren um die Stresshypothese von Aids ergänzt Mit dieser Ergänzung eröffnen sich möglicherweise neue Perspektiven im Bereich medikamentöser und ernährungsbezogener Prophylaxe- und Therapiemöglichkeiten, die bisher brachlagen. Die verantwortlichen Behörden des schweizerischen Gesundheitswesens sind aufgerufen, sowohl die Virus- wie die Stresshypothese der Aids-Erkrankung sachlich und unvoreingenommen einander gegenüberzustellen und -falls notwendig - Schlüsse für eine Neuausrichtung der Aids-Forschung daraus zu ziehen. Dieses Vorgehen ist im Interesse der Direktbetroffenen gerechtfertigt und zur Ueberwindung der Hoffnungslosigkeit angezeigt Selbstverständlich muss auch in Zukunft der Prävention erste Priorität eingeräumt werden, um Neuinfektionen mit dem HI-Virus zu verhindern. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1993 Die Eidgenössische Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung (KKAF) beurteilt Gesuche, welche ihr unterbreitet werden. Sie tut dies vorurteilsfrei und ohne eine Hypothese gegenüber einer anderen zu privilegieren. Die Projekte, die der KKAF unterbreitet werden, reflektieren die Meinungen ihrer Autoren. Als Aids (Acquired Immuno Deficiency Syndrom) wird ein Krankheitsbild bezeichnet, das sich durch zunehmende Schwächung der Immunabwehr des Menschen auszeichnet; diese Immunschwäche führt zum Auftreten von gehäuften Infektionen durch normalerweise nicht oder wenig krankmachende Erreger, zu verschiedenen Krebsformen, zu einem Abbau der Hirnfunktionen und sehr oft zum Tode. Es existiert in der Fachwelt eine hohe Uebereinstimmung über die zentrale Rolle, welche das HI-Virus bei der Auslösung der erwähnten Immunschwäche und damit der Aids-Erkrankung spielt, denn: - mit modernen Analysemethoden ist das Virus bei allen aidskranken Personen nachzuweisen; - wenn das Aids-Virus in einer gegebenen Bevölkerung auftritt, treten nach einigen Jahren unvermeidbar Fälle von Aids auf;

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Grossenbacher Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen schweizerischen Sprachkulturen und -regionen Interpellation Grossenbacher Amélioration de la compréhension entre les communautés linguistiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3563 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 618-620 Page Pagina Ref. No 20 022 487 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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