92-3587
Verwaltungsbehörden 29.04.1993 92.3587
29. April 1993Deutsch17 min
Source admin.ch
Interpellation Misteli 846 N 29 avril 1993 M. Cotti, conseiller fédéral: La réponse du Conseil fédéral du mois de janvier n'exigerait pas en soi d'observation supplémentaire. Je pourrais dire moi-même que la proposition de M. Zisyadis est plutôt dépourvue de créativité. Et de toute manière, Monsieur Zisyadis, si vous aviez été, que sais-je, il y a dix ans, quelque part sur la Place Rouge, pour demander la suppression des grands honneurs militaires qui étaient d'une très grande envergure (du point de vue esthétique), vous seriez plus crédible aujourd'hui. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Minderheit Dagegen offensichtliche Mehrheit #ST# 92.3587 Interpellation Misteli Konflikt im Sudan Conflit au Soudan Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1992 Im Schatten der Ereignisse in Ex-Jugoslawien und in Somalia weiten sich im Sudan unter der islamischen Regierung die Repressionen gegen die nichtislamische Bevölkerung zu einem weiteren Genozid aus. In Kämpfen, in den durch den Bürgerkrieg verursachten Hungersnöten, auf der Flucht vor dem Krieg, durch Vertreibung der Flüchtlinge aus den Lagern um Khartum in die Wüste und in den von der Regierung geschürten Stammesfehden haben in neuneinhalb Jahren eineinhalb Millionen Menschen ihr Leben verloren. Ohne internationalen Druck besteht kaum mehr Hoffnung auf eine Beilegung des Konfliktes. Ist der Bundesrat bereit:
Erwägungen
1.
gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft alles in seinem Ermessen Mögliche zu tun, um im Sudan eine sofortige Einstellung der Kriegshandlungen unter Vermittlung der Vereinten Nationen und der Organisation der afrikanischen Einheit (OAU) zu erreichen und den Einsatz von internationalen Beobachterinnen und Beobachtern zur Ueberwachung des Waffenstillstandes zu unterstützen;
2.
sich im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Weltbank für die Sistierung jeglicher Zahlungen an die sudanesische Regierung bis zu einem Waffenstillstand und der vollen Respektierung der Menschenrechte im ganzen Sudan einzusetzen;
3.
jegliche Schuldenstreichung aus dem 700-Jahr-Feier-Kredit der Schweiz an den Sudan abzulehnen, bis die nichtislamischen Minderheiten unter einem international ausgehandelten und von ihnen anerkannten Statut leben können;
4.
vollumfänglich über die in den letzten zehn Jahren geleisteten und beabsichtigten Entwicklungs- und Nahrungsmittelhilfen, Bankenkredite, Mischkredite, Exportrisikogarantien (ERG), Zahlungsbilanzhilfen, Umschuldungen und Schuldenstreichungen der Schweiz oder mit Beteiligung der Schweiz an die Regierung oder an private Unternehmen des Sudans zu informieren? Texfe de l'interpellation du 18 décembre 1992 Loin des événements de l'ex-Yougoslavie et de la Somalie, un autre génocide se développe au Soudan du fait de la répression qu'exercé le gouvernement islamique de ce pays contre les populations d'autres religions. En neuf ans et demi, un million et demi de personnes ont perdu la vie du fait des combats, des famines causées par la guerre civile, de l'exode généré par la guerre, de l'expulsion vers le désert des réfugiés abrités dans les camps de la périphérie de Khartoum et des luttes tribales attisées par le gouvernement Sans pressions internationales, il ne reste guère d'espoir de résoudre ce conflit. Le Conseil fédéral est-il disposé à:
1.
faire tout son possible, avec la communauté internationale, pour obtenir un arrêt immédiat des opérations guerrières au Soudan par l'entremise des Nations Unies et de l'Organisation de l'unité africaine (OUA), et susciter l'engagement d'observateurs internationaux chargés de la surveillance du cessez-lefeu;
2.
intervenir auprès du Fonds monétaire international (FMI) et de la Banque mondiale en vue d'une suspension de tous les paiements au gouvernement soudanais jusqu'au cessez-lefeu et jusqu'à ce que les droits de l'homme soient intégralement respectés dans l'ensemble du territoire soudanais;
3.
renoncer à toute remise de dette au Soudan au titre du crédit alloué dans le cadre des festivités du 700e anniversaire de la Confédération, jusqu'à ce que les minorités non islamiques disposent d'un statut négocié sur le plan international et reconnu par elles;
4.
fournir des informations complètes sur les actions menées et envisagées par la Suisse ou avec une participation suisse durant les dix dernières années, en faveur du gouvernement du Soudan ou d'entreprises privées de ce pays, dans les domaines de l'aide au développement, de l'aide alimentaire, des crédits bancaires, des crédits mixtes, de la garantie des risques à l'exportation (GRE), de l'aide à la balance des paiements, du rééchelonnement et de la remise de dettes? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bonny, Bühlmann, Carobbio, Daepp, Darbellay, Diener, Dormann, Engler, Fasel, von Feiten, Gardiol, Giger, Goll, Gonseth, Gross Andreas, Grossenbacher, Guinand, Haering Binder, Hafner Rudolf, Heberlein, Hollenstein, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Leuenberger Ernst, Maeder, Meier Hans, Meyer Theo, Nabholz, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Scheidegger, Schmid Peter, Sieber, Stamm Judith, Steiger, Thür, Tschopp, Wanner, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Ziegler Jean, Zölch, Zwahlen (48) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1993 Der Bundesrat ist besorgt über die Lage im Sudan. Die Situation im flächenmässig grössten Land Afrikas wird deshalb genau verfolgt. Im Gegensatz zu einer Reihe von Ländern auf dem afrikanischen Kontinent scheint im Sudan weder eine friedliche Lösung des Bürgerkrieges in Sicht, noch gibt es Anzeichen, dass sich die Menschenrechtssituation in diesem Lande verbessert hätte. Dieser Situation ist die internationale Staatengemeinschaft mit einer gewissen Ohnmacht gegenübergestellt Für die Schweiz und andere Geberländer steht nach wie vor die humanitäre Hilfe an die betroffene Bevölkerung im Vordergrund. Erfreulicherweise gibt es doch Anzeichen, dass ein gewisser Druck von aussen erfolgreich sein kann. Die Mitte Dezember 1992 verabschiedete Resolution der Uno-Generalversammlung betreffend die Menschenrechtslage im Sudan, verbunden möglicherweise mit verstärktem politischem Druck der internationalen Gemeinschaft auf den Sudan, haben die Regierung in Khartum offenbar dazu gebracht, in Nairobi der Uno gegenüber bedeutende Konzessionen zu machen. Neue Korridore auf dem Land, den Nilarmen und in der Luft sind zugunsten von Hilfstransporten von Khartum und vom Süden aus bewilligt worden. Die USA haben vergangenen Dezember unmissverständlich durch ihren für Afrika zuständigen Vertreter im Staatsdepartement, Herman Cohen, der Regierung in Khartum zu verstehen gegeben, dass die krassen Verletzungen der Menschenrechte aufzuhören hätten und eine gerechte Lösung mit den Rebellen im Süden zu suchen sei, und damit, den Bürgerkrieg zu beenden.
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29.
April 1993 N 847 Interpellation Misteli Anlässlich seiner Dienstreise nach Khartum vergangenen Dezember hat der schweizerische, für den Sudan zuständige Botschafter (mit Sitz in Kairo) seinen Gesprächspartnern einmal mehr die Besorgnis des Bundesrates über die Menschenrechtssituation ausgedrückt. Nachstehend die Antworten auf die vier gestellten Fragen:
1.
Der Bundesrat unterstützt alle internationalen Bemühungen zur Einstellung der Kriegshandlungen. Falls die Vereinten Nationen oder die Organisation der afrikanischen Einheit (OAU) eine friedenserhaltende Operation für den Sudan schaffen, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit prüfen, ob und in welcher Form die Schweiz im Rahmen ihrer personellen und budgetären Möglichkeiten ihre Unterstützung gewähren soll.
2.
Da der Sudan beim Internationalen Währungsfonds (IWF) seit bald zehn Jahren beträchtliche Zahlungsrückstände aufweist, gewährt der IWF diesem Land keine neuen Kredite und leistet seit den achtziger Jahren auch keine Zahlungen mehr. Unter diesen Umständen und mangels fehlender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wird die Weltbank ihrerseits kaum neue Kredite an den Sudan sprechen. Sollte sich diese Situation wider Erwarten ändern, würde auch hier das Konzept «good governance» zur Anwendung kommen, eine Voraussetzung, die der Sudan im heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt, weshalb die Schweiz der Vergabe neuer Kredit nicht zustimmen könnte.
3.
Bei den Entschuldungsmassnahmen des Bundes kommt u. a das Konzept «good governance» zur Anwendung. Aus dieser Perspektive erachtet der Bundesrat zurzeit die Einleitung von Entschuldungsverhandlungen als nicht opportun.
4.
Im Rahmen des Club de Paris sind 1980, 1982, 1983 und 1984 zwischen der Schweiz und dem Sudan vier Umschuldungsabkommen von 16, 21, 55 bzw. 17 Millionen Franken vereinbart worden. Die ersten beiden Abkommen sind Ende 1992 ausgelaufen, und es sind keine nennenswerten Zahlungen erfolgt. Eine weitere Umschuldung kann erst erfolgen, wenn der Sudan ein Arrangement mit dem IWF findet und sich wieder in das internationale Finanzsystem eingliedert. Die Ausstände gegenüber der Schweiz betrugen per Ende 1992 rund 83 Millionen Franken. Die Exportrisikogarantie (ERG) ist für den Sudan wegen der ausbleibenden Zahlungen seit Jahren vollständig geschlossen. Zahlungsbilanzhilfen der Schweiz an den Sudan erfolgten in zwei Abkommen (von 1981 und 1983) in der Höhe von 12 bzw.
10.
Millionen Franken für die Finanzierung der Importe prioritärer Güter und einem von 1984 über 10 Millionen Franken als Kofinanzierung, mit der Weltbank (IDA), eines Sektorprogramms zur Rehabilitation des Agrarsektors. Solange sich die politische Situation und der Status gegenüber den Bretton-Woods-lnstitutionen nicht verbessert, sind weitere Zahlungsbilanzhilfen nicht spruchreif. Im Rahmen der Rohstoff-Exporterlösdefizitkompensation (Schweizer Stabex) wurde Ende 1988 ein Abkommen über 3,5 Millionen Franken (Defizite der Jahre 1986/87) zur Kofinanzierung des «Flood Emergency Program» der Weltbank unterzeichnet. Die seither aufgelaufenen Defizite sind bisher nicht kompensiert worden, da der Sudan Ende 1992 die für uns angesichts der politischen Situation im Sudan einzig vertretbare Verwendung der Mittel im humanitären Bereich (wir schlugen Unterstützung über verschiedene internationale und schweizerische Hilfswerke vor) abgelehnt hat. Im Rahmen der Handelsförderung wurde 1984 via das Centre de commerce international (CCI) in Genf technische Assistenz im Textilsektor (Baumwollgarnexport) gewährt; Gesamtbetrag 1,2 Millionen US-Dollar. Diese Aktion wurde 1989 abgeschlossen, und weitere Massnahmen sind nicht geplant Die Schweiz leistete in der Zeitspanne von 1984 bis 1992 humanitäre Hilfe an den Sudan im Betrage von insgesamt 58,3 Millionen Franken, aufgeteilt in Barbeiträge an schweizerische und internationale Partnerorganisationen über 30,4 Millionen Franken, Aktionen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps über 6,9 Millionen Franken und Nahrungsmittelhilfe über 21 Millionen Franken. Frau Misteli: Ich habe das Wort nicht verlangt, weil ich mich von der Antwort nicht befriedigt erkläre, sondern weil ich mich kurz zur aktuellen Situation im Sudan äussern möchte. Einige Stichworte zur aktuellen Situation: Seit Anfang März ist ein Waffenstillstand zwischen der islamisch-fundamentalistischen Regierung und der «Sudan People Liberation Army» (SPLA), welche vorwiegend aus dem animistischen und christlichen Süden kommt, in Kraft Letzten Montag hat in der nigerianischen Stadt Abuja die zweite Runde der sudanesischen Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der SPLA unter dem Vorsitz des nigerianischen Vizepräsidenten begonnen. Im Konflikt scheint also - entgegen der noch in der Antwort des Bundesrates aufgeführten Ohnmacht - ein Hoffnungsschimmer zur Beendigung des Bürgerkrieges zu bestehen. Allerdings hat die erste Verhandlungsrunde vor einem Jahr keine konkreten Schritte gebracht. Wir wissen alle aus Erfahrung im langwierigen Verhandlungsprozess um den Krieg im vormaligen Jugoslawien, dass Verhandlungen keineswegs schon ein Ende des Leids für die betroffene zivile Bevölkerung bedeuten. Im Gegenteil, in dieser Pattsituation ist es sehr wichtig, dass die internationale Gemeinschaft ihren Druck auf die sudanesische Regierung aufrechterhält, damit sich die Hoffnung nicht zum zweiten Mal zerschlägt. Die Bereitschaft der Regierung des Sudans zu Verhandlungen kam nur zustande, weil der Sudankonflikt in den USA im Senat, in England im Oberhaus, in Deutschland im Bundestag behandelt und debattiert worden war und weil die Uno schärfer eingegriffen hat Auch kirchliche Kreise sind sehr engagiert. Sie sehen: Wir sind in guter Gesellschaft. Im Sudan nützt Kabinettspolitik nicht viel, hingegen der öffentliche Druck der internationalen Gemeinschaft, zu welchem auch der Besuch des Papstes im letzten Februar beigetragen hat. Aufgrund dieses Druckes können sich Hilfswerke wieder freier im Land bewegen und haben Zugang zu Flüchtlingslagern in der Wüste um Khartum, den sie bis jetzt nicht hatten. Die SPLA und der New Sudan Council of Churches fordert sogenannte freie Zonen, also entmilitarisierte Zonen zur Wiederansiedlung der zum grössten Teil geflüchteten Bevölkerung, und sogenannte freie Durchgangskorridore, damit humanitäre Hilfe - in einer ersten Phase vor allem Nahrungsmittelhilfe-von Kenia und Uganda aus geleistet werden kann. Entgegen der Antwort des Bundesrates war dies nach unseren Kenntnissen bis heute nur auf dem Luftweg möglich. Ich möchte den Bundesrat bitten, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und, falls die Probleme hinsichtlich humanitärer Hilfe weiter bestehenbleiben oder sich erneut einstellen, sofort öffentlich bei der Regierung zu intervenieren. Die Einhaltung der Menschenrechte ist ebenfalls überhaupt noch nicht garantiert. Am 12. März 1993 hat die Menschenrechtskommission der Uno eine Resolution verabschiedet, die die Schweiz unterschrieben hat, in der der Sudan aufs schärfste verurteilt wird. Zum Schluss habe ich eine Anfrage an den Bundesrat bzw. eine Bitte, welche ich hier als Ueberbringerin der im Sudan engagierten Kreise weitergeben möchte: Eine der Hauptursachen des Konflikts war die Forderung des Südens nach einem Autonomiestatut. Inzwischen wird in politischen Gruppierungen um die SPLA, inklusive der SPLA selbst, die Möglichkeit einer Konföderation mit dem islamischen Sudan diskutiert. Wäre die Schweiz bereit, ein Seminar über föderalistische Lösungen im Sudan zu unterstützen, ähnlich wie dasjenige, welches der Bund (DEH), die Hilfswerke und die Pro Helvetia 1985 in Sri Lanka unterstützt haben? Selbstverständlich müssten weitere Abklärungen getroffen werden, aber vielleicht wäre dies ein kleiner Schweizer Beitrag, ein Anlass zur Hoffnung, etwas der vom Bundesrat in seiner Antwort aufgeführten Ohnmacht der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber dem Konflikt im Sudan entgegensetzen zu können. Dies wäre eine Konkretisierung der vom Bundesrat in Punkt 1 der Antwort manifestierten Bereitschaft, den Friedensprozess im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Ich danke dem Bundesrat für seine ausführliche Antwort Bundesrat Cotti: Ich habe der Antwort des Bundesrates nichts hinzuzufügen, ausser der Tatsache, die Sie schon erwähnt ha-- 2 of 4 -Motion Epiney 848 N 29 avril 1993 ben, nämlich dass inzwischen, im Frühjahr dieses Jahres, die Menschenrechtskommission der Uno ein weiteres Mal die schweren Menschenrechtsverletzungen im Sudan ausserordentlich streng verurteilt hat. Diese Resolution wurde von der Schweiz natürlich voll und ganz unterstützt. Lieber Ihre interessante Idee werde ich mit meinen Mitarbeitern diskutieren; ich nehme diesen Vorschlag gerne zur Prüfung entgegen. #ST# 92.3501 Motion Epiney Recht der Minderheiten auf das Anderssein Droit à la différence des minorités Diskussion - Discussion Siehe Seite 562 hiervor - Voir page 562 ci-devant M. Epiney: Les Démocrates suisses (M. Steffen) ont contesté la transformation de ma motion en postulat, alors que ce même Parlement vient d'accepter la motion Mühlemann qui va dans le même sens, et que le Conseil des Etats a non seulement accepté le postulat Onken, mais a encore accepté la motion Rhinow il y a deux jours. La Suisse est née et a survécu grâce à son attachement au droit aux différences de ses membres. Les spécificités cantonales découlant des différentes sensibilités constituent indubitablement la richesse de ce pays et le terreau du fédéralisme. Depuis une quinzaine d'années, malheureusement, la Confédération s'est arrogé, à notre goût, trop de droits et de compétences que les cantons pouvaient assurément assumer avec la même efficacité. Des lois uniformes, très souvent des dispositions de détail, ont été élaborées sur le plan fédéral au mépris des principes de subsidiarité notamment. L'autogoal du
6.
décembre 1992 a exacerbé ce malaise contre l'ingérence tutélaire de la Confédération, et les cantons romands, sous la houlette bâloise en particulier, ont senti, à leur tour, la nécessité de pouvoir s'ouvrir davantage à l'Europe par le biais d'une politique frontalière active. Le mouvement est en marche. Il s'inscrit, par ailleurs, parfaitement dans la philosophie du Traité sur l'Espace économique européen. Notre pays, bricolé autour de communautés d'intérêts divers, devra, dans le futur, renforcer la cohésion nationale par le respect des différences, mais aussi assurer l'ouverture sur le monde de ses membres. Dans sa réponse circonstanciée le Conseil fédéral a reconnu le bien-fondé de nos préoccupations et nous avons pu nous déclarer d'accord avec la transformation en postulat La protection du droit des minorités, tant sur le plan intérieur, par une régénération du fédéralisme, que sur le plan extérieur, par une modification de l'article 9 de la constitution étendant les prérogatives des cantons en matière de relations transfrontalières, mérite une attention particulière de la part du Conseil fédéral. Je le remercie par avance d'examiner cet aspect dans le cadre des prochaines mesures de revitalisation, mesures qui devront à la fois nous placer sur l'orbite de l'eurocompatibilité et insuffler une bouffée d'air dans notre économie, et en particulier l'économie des cantons frontaliers touchés par la récession. Steffen: Wir alle sind uns einig, dass ein Teil der parlamentarischen Vorstösse, die kurz nach dem 6. Dezember 1992 in aller Eile eingereicht wurden, einer persönlichen Stimmung der Betroffenheit entsprungen sind. Vor allem Vertreter der EWR-Befürworter aus Kantonen, die dem EWR zugestimmt haben, sahen sich gedrängt, mit parlamentarischen Vorstössen aktiv zu werden. Für diese Reaktionen habe ich durchaus ein gewisses Verständnis. Mittlerweile ist allerdings wieder ein bisschen Wasser den Rhein hinuntergeflossen, die Zeit hat einige Wogen geglättet. Die vorliegende Motion unseres Kollegen Epiney gehört meiner Meinung nach zu dieser Gruppe von Vorstössen. Herr Epiney verlangt vom Bundesrat, alle geeigneten Massnahmenzu ergreifen, um das Recht der einzelnen Bevölkerungsgruppen auf Eigenständigkeit festzuschreiben. Konkret soll Artikel 9 der Bundesverfassung so geändert werden, dass er den Grenzkantonen ermöglicht, «ihre Beziehungen zu den ausländischen Nachbarn zu verstärken und in vermehrtem Mass Abkommen zu schliessen, die zu ihrem wirtschaftlichen Aufschwung erforderlich sind». So steht es in der Motion. In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 1993 lehnt der Bundesrat eine Aenderung von Artikel 9 der Bundesverfassung ab. Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen. Offenbar sollen die Kantone wie bis anhin nur eine subsidiäre, begrenzte Vertragsabschlusskompetenz behalten. Der Bund hat die ehrenhafte und ehrenwerte Pflicht, dafür zu sorgen, dass kantonale Verträge nichts enthalten, was dem Bundeszweck oder den Rechten anderer Kantone zuwiderläuft. Insbesondere sollen solche Verträge nicht die Führung einer kohärenten Aussenpolitik der Schweiz behindern; so äussert sich der Bundesrat Er lehnt Punkt 1 der Motion Epiney im Prinzip ab. Mit Blick auf die Motion Epiney erklärt der Bundesrat klar und unmissverständlich, dass die verlangte Aenderung des Artikels 9 der Bundesverfassung die Nichtgrenzkantone benachteiligen könnte, weil sie nicht dieselben Möglichkeiten der grenznachbarlichen Zusammenarbeit haben wie die Grenzkantone. Ich möchte dem Bundesrat dafür danken, dass er sich zur notwendigen Wahrung der Interessen, besonders der wirtschaftlichen Interessen aller, einsetzt Wir dürfen die Grenzkantone nicht bevorzugen; wir haben jetzt schon Binnenkantone, die - insbesondere was die ganze Grenzgängerpolitik anbetrifft-benachteiligt sind. Im zweiten Punkt seiner Motion verlangt Herr Kollege Epiney, es sei mittels Verfassungsänderungen eine bessere Gewährleistung der Rechte der Minderheiten und ihrer legitimen Ansprüche zu erreichen. Hier nimmt der Bundesrat in einem wichtigen Teil seiner Begründung wie folgt Stellung: «Der Schutz der Rechte der Minderheiten darf insbesondere nicht über dem Mehrheitsprinzip stehen, sollen nicht die Bande geschwächt werden, die die verschiedenen Teile des Landes zusammenhalten.» Im dritten Punkt verlangt die Motion Epiney vom Bund, er solle die Bemühungen jener Kantone mit allen geeigneten Mitteln unterstützen, die das «Europa der Regionen» fördern wollen. Diese Forderung deckt sich mehr oder weniger mit jener der Motion Mühlemann, die am Dienstag dieser Woche zur Debatte stand. Ich möchte nicht alle meine Argumente wiederholen, die ich damals gegen die Motion Mühlemann vorbrachte. Nur kurz: Das Ziel des «Europas der Regionen» sind grenzüberschreitende Grossregionen, und zwar im Umfang - ich habe damals ein Beispiel angegeben - eines Gebietes Savoyen/Burgund/ Welschland. Bei anhaltendem Integrationsprozess müsste analog mit dem Auseinanderbrechen der Eidgenossenschaft längs der Sprachgrenzen gerechnet werden. Zum Punkt 3 hält der Bundesrat fest, dass die Grenzkantone ihren Handlungsspielraum bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit noch gar nicht voll ausgeschöpft hätten. Ich frage hier ganz konkret Herrn Bundesrat Cotti, da sich der Bundesrat kritisch zu den Forderungen 1 und 2 der Motion geäussert hat: Wie kommt es, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion in der Form des Postulates entgegenzunehmen? Warum lehnt er aufgrund seiner eigenen Beurteilung und seiner Stellungnahme diese Motion nicht auch als Postulat ab? Wenn Ihnen daran gelegen ist, dass Grenz- und Binnenkantone nicht auseinandertriften, d. h., dass der Bund der eidgenössischen Stände nicht erheblich geschwächt wird - wie das der Bundesrat sagt -, müssen Sie meinem Antrag folgen und auch eine Ueberweisung der vorliegenden Motion als Postulat ablehnen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Misteli Konflikt im Sudan Interpellation Misteli Conflit au Soudan In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3587 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.04.1993 - 08:00 Date Data Seite 846-848 Page Pagina Ref. No 20 022 683 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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