92-3595
Verwaltungsbehörden 07.12.1993 92.3595
7. Dezember 1993Deutsch9 min
Source admin.ch
Economie suisse. Motions 932 7 décembre 1993 Antrag der Kommission Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen zuzustimmen. Proposition de la commission A l'unanimité, la commission propose d'entrer en matière et d'approuver le projet d'arrêté fédéral portant approbation des mesures touchant le tarif des douanes. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 92.3598 Motion des Nationalrates (christlichdemokratische Fraktion) Abbau der Marktzutrittsbarrieren Motion du Conseil national (groupe démocrate-chrétien) Démantèlement des obstacles au commerce international Wortlaut der Motion vom 19. März 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Schweiz die bestehenden internationalen technischen Normen anerkennt und auf schweizerische Sondermassnahmen und Kontrollvorgänge im Regelfall verzichtet Ausnahmen dürfen nur nach einer kritischen Prüfung zugelassen werden. Texte de la motion du 19 mars 1993 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un projet mettant en place les conditions qui permettront à la Suisse de reconnaître les normes techniques internationales et de renoncer aux mesures spéciales et aux contrôles qui lui sont propres. Des exceptions ne devraient être admises qu'après un examen critique. #ST# 92.3595 Motion des Nationalrates (christlichdemokratische Fraktion) Neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik Motion du Conseil national (groupe démocrate-chrétien) Nouvelle orientation de la politique du marché du travail Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die gesetzlichen Anpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen,
Erwägungen
1.
die eine Flexibilisierung und Neustrukturierung der Arbeitsund Aufenthaltsbewilligungen für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus aller Welt ermöglichen, dies im Rahmen der bestehenden Zulassungsbegrenzungen;
2.
die eine schrittweise Abschaffung des Saisonnierstatuts ermöglichen und zu einer Integration der seit langem hier ansässigen ausländischen Bevölkerung führen. Texte de la motion du 18 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres des modifications de loi permettant:
1.
de restructurer et de faciliter l'octroi d'autorisations de travail et de séjour aux travailleurs qualifiés du monde entier, dans le cadre des limitations actuelles;
2.
de supprimer progressivement le statut de saisonnier et de favoriser l'intégration des immigrés de longue date. Frau Simmen, Berichterstatterin: Beide Motionen haben Massnahmen zur Deregulierung und zur Vitalisierung der Schweizer Wirtschaft zum Ziel. Durch den grossen zeitlichen Abstand zwischen der Behandlung im Nationalrat und im Ständerat ist auch schon einiges in dieser Richtung unternommen worden. Ich nehme an, dass sich der Bundesrat bei seiner Antwort noch darauf beziehen wird. Zur Motion 92.3598, Abbau der Marktzutrittsbarrieren: Das Anliegen der Motion ist ein offensichtliches. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen, und der Nationalrat hat sie ohne Diskussion überwiesen. Ich kann mich also hier sehr kurz fassen. Nachdem die Schweiz vorderhand nicht Mitglied des EWR ist und daher nicht automatisch in den Genuss der Vorteile des Binnenmarktes gelangt, ist es um so wichtiger, dass sie alle Rahmenbedingungen ihrer Wirtschaft so eurokompatibel wie möglich gestaltet Dazu gehört unter anderem, dass sie bestehende internationale technische Normen anerkennt und darauf verzichtet, durch schweizerische Sondermassnahmen und Kontrollvorgänge Doppelspurigkeiten zu schaffen. Diese Eurokompatibilität sollte keine Schwierigkeiten bereiten, da es sich um eine rein technische Materie handelt, die keine aussenpolitischen Implikationen zur Folge hat Innenpolitisch allerdings wird die Auflösung von faktischen Importkartellen, deren Bestehen aufgrund helvetischer Normen bisher möglich war, wohl noch einiges zu reden geben. Die Dekartellisierung und Deregulierung unserer Wirtschaft ist jedoch die Grundlage aller Vitalisierung. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) einstimmig die Ueberweisung der Motion. Bei der zweiten Motion (92.3595) geht es um die neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Auch diese Motion wurde vom Nationalrat diskussionslos überwiesen, nachdem sich der Bundesrat bereit erklärt hatte, sie entgegenzunehmen. Einige Bemerkungen zu Punkt 1, dem Arbeits- und Aufenthaltsrecht: Die heutige Ausgestaltung des Arbeits- und Aufenthaltsrechts bevorzugt beruflich wenig qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erschwert oder verunmöglicht so den Zuzug von höher qualifizierten Arbeitskräften. Es ist jedoch für -- 1 of 3 -7. Dezember 1993 933 Standesinitiative Jura die Schweizer Wirtschaft unerlässlich, aus einem grösseren Reservoir an hochqualifizierten Arbeitskräften schöpfen zu können, als dies die kleine Schweiz darstellt. Daher ist eine Flexibilisierung notwendig und angezeigt Eine ausgeglichenere Verteilung in der Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird auch zur Entlastung der Arbeitslosenversicherung beitragen, da schlechtqualifizierte Arbeitnehmer überproportional häufig arbeitslos werden. In diesem Punkt hat der Bundesrat mit seiner Verordnung vom 1. Mai 1993 bereits gehandelt; diese Flexibilisierung ist weitgehend erfüllt. Zu Punkt 2, dem Saisonnierstatut: In derselben gesetzlichen Anpassung des Arbeits- und Aufenthaltsrechts sollte auch das heutige Saisonnierstatut schrittweise abgeschafft und durch ein modernes, eurokompatibles Statut ersetzt werden. Ersatzlos streichen können wir es allerdings nicht Echte, berufsbedingte Saisonarbeit wird es immer geben; für diese Branchen werden wir auch in Zukunft eine angepasste Lösung brauchen. Wichtig ist dabei, dass der Familiennachzug für Saisonniers in diesem neuen, modernen Statut gewährleistet ist und dass damit eine alte, berechtigte sozialpolitische Forderung erfüllt ist Auch eine vernünftige und menschliche Handhabung der Arbeitsbedingungen für Schweizer und für Ausländer ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir die Deregulierung der Wirtschaft ohne sozialpolitische Spannungen durchführen können. Die WAK empfiehlt Ihnen auch bei dieser Motion einstimmig, für die Ueberweisung zu stimmen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est prêt à accepter les deux motions. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.302 Standesinitiative Jura Arbeitsgesetz. Revision Initiative du canton du Jura Loi sur le travail. Révision Wortlaut der Initiative vom 19. Januar 1993 Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung verlangt der Kanton Jura, dass das Parlament sein Initiativrecht auf Bundesebene ausübt und im Arbeitsgesetz, das ab März 1993 an die Stelle der Konvention Nr. 89 der IAO tritt, das Verbot jeder Ausdehnung der Nachtarbeit verankert Der Kanton Jura verlangt, dass in diesem Gesetz der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt wird und dass Massnahmen vorgeschrieben werden, welche die schädlichen Auswirkungen der Nachtarbeit für die Gesundheit und das soziale Leben der betroffenen Personen mildern. Texte de l'initiative du 19 janvier 1993 Le canton du Jura, se fondant sur l'article 93 alinéa 2 de la Constitution fédérale, demande que le Parlement exerce son droit d'initiative en matière fédérale pour que la loi sur le travail qui se substituera, dès mars 1993, à la Convention No 89 de TOIT empêche toute extension du travail de nuit Le canton du Jura demande que cette loi renforce la protection des travailleuses et des travailleurs et prévoit des mesures pour atténuer les conséquences que la nocivité du travail de nuit peut avoir sur la santé et la vie sociale des personnes concernées. HerrZimmerli unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
1.
Am 19. Januar 1993 reichte der Kanton Jura eine Standesinitiative ein, welche vom Parlament verlangt, dass im Arbeitsgesetz das Verbot jeder Ausdehnung der Nachtarbeit verankert wird. Der Kanton Jura fordert insbesondere, dass in diesem Gesetz der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt wird und dass Massnahmen vorgeschrieben werden, welche die schädlichen Auswirkungen der Nachtarbeit für die Gesundheit und das soziale Leben der betroffenen Personen mildern.
2.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, welcher dieses Geschäft zur Beratung zugewiesen wurde, prüfte die Standesinitiative am 14. Oktober 1993. Sie hält fest, dass die vom Kanton Jura vorgebrachten Anliegen bereits bei der laufenden Revision des Arbeitsgesetzes zur Diskussion stehen. Die Neuregelung der Nachtarbeit, welche aufgrund der Kündigung des Uebereinkommens Nr. 89 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) notwendig wird, bildet einen der Hauptpunkte dieser Revision und wird im Parlament ohne Zweifel Gegenstand eingehender Beratung sein. Die eidgenössischen Räte werden dannzumal auch die Forderungen der Standesinitiative Jura prüfen können, welche im übrigen auch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingebracht wurden. M. Zimmerli présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
1.
Le 19 janvier 1993, le canton du Jura déposait une initiative demandant que le Parlement ancre dans la loi sur le travail une interdiction de toute extension du travail de nuit Le canton du Jura demande en particulier le renforcement, dans ladite loi, de la protection des travailleurs et que des mesures soient prises pour amoindrir les incidences dommageables du travail nocturne sur la santé et la vie sociale des personnes concernées.
2.
La Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats, compétente en la matière, a examiné l'initiative du canton, le
14.
octobre 1993. Elle constate que les requêtes émises par le canton du Jura ont d'ores et déjà été mises en discussion dans la révision en cours de la loi sur le travail. La nouvelle réglementation du travail de nuit, rendue nécessaire par la dénonciation de la Convention No 89 de l'Organisation internationale du travail (OIT), constitue un point central de cette révision et fera sans l'ombre d'un doute l'objet de débats approfondis. Les Chambres auront alors également l'occasion d'examiner les revendications du canton du Jura, qui ont du reste déjà été prises en considération lors de la procédure de consultation. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig, der Standesinitiatve Jura keine Folge zu geben. Proposition de la commission La commission propose à l'unanimité de ne pas donner suite à l'initiative du canton du Jura Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 20 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (christlichdemokratische Fraktion) Neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik Motion du Conseil national (groupe démocrate-chrétien) Nouvelle orientation de la politique du marché du travail In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3595 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 932-933 Page Pagina Ref. No 20 023 671 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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