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Entscheid

92-3598

Verwaltungsbehörden 07.12.1993 92.3598

7. Dezember 1993Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

die eine Flexibilisierung und Neustrukturierung der Arbeitsund Aufenthaltsbewilligungen für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus aller Welt ermöglichen, dies im Rahmen der bestehenden Zulassungsbegrenzungen;

2.

die eine schrittweise Abschaffung des Saisonnierstatuts ermöglichen und zu einer Integration der seit langem hier ansässigen ausländischen Bevölkerung führen. Texte de la motion du 18 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres des modifications de loi permettant:

1.

de restructurer et de faciliter l'octroi d'autorisations de travail et de séjour aux travailleurs qualifiés du monde entier, dans le cadre des limitations actuelles;

2.

de supprimer progressivement le statut de saisonnier et de favoriser l'intégration des immigrés de longue date. Frau Simmen, Berichterstatterin: Beide Motionen haben Massnahmen zur Deregulierung und zur Vitalisierung der Schweizer Wirtschaft zum Ziel. Durch den grossen zeitlichen Abstand zwischen der Behandlung im Nationalrat und im Ständerat ist auch schon einiges in dieser Richtung unternommen worden. Ich nehme an, dass sich der Bundesrat bei seiner Antwort noch darauf beziehen wird. Zur Motion 92.3598, Abbau der Marktzutrittsbarrieren: Das Anliegen der Motion ist ein offensichtliches. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen, und der Nationalrat hat sie ohne Diskussion überwiesen. Ich kann mich also hier sehr kurz fassen. Nachdem die Schweiz vorderhand nicht Mitglied des EWR ist und daher nicht automatisch in den Genuss der Vorteile des Binnenmarktes gelangt, ist es um so wichtiger, dass sie alle Rahmenbedingungen ihrer Wirtschaft so eurokompatibel wie möglich gestaltet Dazu gehört unter anderem, dass sie bestehende internationale technische Normen anerkennt und darauf verzichtet, durch schweizerische Sondermassnahmen und Kontrollvorgänge Doppelspurigkeiten zu schaffen. Diese Eurokompatibilität sollte keine Schwierigkeiten bereiten, da es sich um eine rein technische Materie handelt, die keine aussenpolitischen Implikationen zur Folge hat Innenpolitisch allerdings wird die Auflösung von faktischen Importkartellen, deren Bestehen aufgrund helvetischer Normen bisher möglich war, wohl noch einiges zu reden geben. Die Dekartellisierung und Deregulierung unserer Wirtschaft ist jedoch die Grundlage aller Vitalisierung. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) einstimmig die Ueberweisung der Motion. Bei der zweiten Motion (92.3595) geht es um die neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Auch diese Motion wurde vom Nationalrat diskussionslos überwiesen, nachdem sich der Bundesrat bereit erklärt hatte, sie entgegenzunehmen. Einige Bemerkungen zu Punkt 1, dem Arbeits- und Aufenthaltsrecht: Die heutige Ausgestaltung des Arbeits- und Aufenthaltsrechts bevorzugt beruflich wenig qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erschwert oder verunmöglicht so den Zuzug von höher qualifizierten Arbeitskräften. Es ist jedoch für -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (christlichdemokratische Fraktion) Abbau der Marktzutrittsbarrieren Motion du Conseil national (groupe démocrate-chrétien) Démantèlement des obstacles au commerce international In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.3598 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 932-932 Page Pagina Ref. No 20 023 670 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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