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Entscheid

92-415

Verwaltungsbehörden 07.06.1993 92.415

7. Juni 1993Deutsch29 min

Source admin.ch

Erwägungen

12.

Stimmen

44 Stimmen David: Ich bedaure, dass wir dieses für viele Leute recht wichtige Problem hier nicht diskutieren können. Worum geht es in meiner Initiative? Im Scheidungsfall soll die elterliche Gewalt beiden Eltern übertragen werden können, wenn Vater und Mutter zustimmen und der Richter zur Ueberzeugung kommt, dass das Kind dadurch keine Nachteile erleidet, sondern dessen Wohl im Gegenteil gefördert wird. Ich möchte, dass die Eltern unter diesen beiden Voraussetzungen die Möglichkeit hätten, auch nach einer Scheidung ihre elterliche Gewalt gemeinsam auszuüben. Das ist der einzige Inhalt dieser Initiative. Warum komme ich jetzt mit dieser Initiative? In den letzten Jahren haben es die schweizerischen Gerichte mehr und mehr zugelassen, dass die Eltern auch im Falle einer Scheidung die gemeinsame Erziehungsverantwortung für die Kinder beibehalten können. Voraussetzung war regelmässig - so, wie ich es auch mit der Initiative vorschlage -, dass beide Eltern zustimmen und eine solche Regelung dem Kindeswohl entspricht Wenn Sie die Situation rund um die Schweiz ansehen, gibt es kein einziges Land in Europa, das nicht eine solche Lösung hat Wir sind die einzigen, die im Scheidungsfall nur eine Einpersonen-Elternverantwortung haben, auch wenn beide Eltern etwas anderes möchten. Die Gerichte sind nicht umsonst zu einer solchen Lösung gekommen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass es sowohl im Interesse der Kinder wie auch im Interesse der Eltern ist, wenn die Eltern-Kinder-Beziehung nach der Scheidung so weitergeführt werden kann wie vor der Scheidung. Mit einem Urteil vom 12. Dezember 1991 hat das Bundesgericht indessen dieser Praxis brüsk ein Ende gesetzt. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass das geltende Kindesrecht dafür nicht die notwendige gesetzliche Grundlage bilde; nach Artikel 297 Absatz 3 des Zivilgesetzbuches sei nämlich der Richter gezwungen, im Einzelfall die Elternverantwortung nur einem Elternteil zuzusprechen, auch wenn eine andere Lösung besser wäre und die Eltern dieser Lösung zustimmten. Ich halte das für falsch und bedaure, dass das Bundesgericht diesen Entscheid gefällt hat Das Bundesgericht hat sich genau an den Buchstaben des Gesetzes gehalten, hat aber damit eine Entwicklung in der Rechtsprechung brüsk abgebrochen, die auf dem rechten Wege war. Warum lehnt nun die Kommission für Rechtsfragen diese Initiative ab? Sie sagt, diese Neuerung komme dann mit der Revision des Scheidungsrechts. Ich habe mich nochmals erkundigt: Die Aenderung des Scheidungsrechts kommt nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sie kommt in der nächsten. Die Vernehmlassungen sind abgeschlossen, und es wird nun über ein Jahr dauern, bis die Botschaft erstellt ist. Dann wird es eine weitere Zeit dauern, bis sie ins Parlament kommt; dann sind wir im Jahre 1995. Wir werden in dieser Legislatur das neue Scheidungsrecht nicht mehr behandeln. Ich sage Ihnen klar: Persönlich finde ich das falsch, denn es besteht hier ein dringliches Problem, es besteht Lösungsbedarf. Viele Eltern-Kind-Beziehungen sind belastet Viele Eltern verstehen nicht, weshalb der Staat ihnen verbietet, gemeinsam die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder zu tragen, auch wenn die Ehe auseinandergegangen ist Es gibt keinen stichhaltigen Grund, das auf die lange Bank des Scheidungsrechts zu schieben. Die Sache betrifft in erster Linie das Kindesrecht, also die Beziehung Eltern-Kinder, nicht die Beziehung der Ehegatten untereinander. Ich habe mehr und mehr das Gefühl, dass wir im Parlament dringende Probleme, die in der Bevölkerung bestehen, nicht mehr hinreichend schnell wahrnehmen und nicht mehr in der Lage sind, für diese alltäglichen, aber wichtigen Probleme innert nützlicher Frist adäquate Lösungen zu finden. Dagegen übt man sich in ideologischen Schaukämpfen; dafür hat man Zeit Das wird - davon bin ich überzeugt - auch beim Scheidungsrecht der Fall sein. Aber das Problem, das für die Leute besteht, ist damit überhaupt nicht gelöst. Ich glaube nicht, dass wir- als Parlament, das aufgefordert ist, für solche gesellschaftliche Probleme Lösungen zu präsentieren - damit den richtigen Weg beschreiten. Wenn Sie jetzt der Initiative - entgegen dem Antrag der Kommission - Folge geben würden, würde das bedeuten, dass die Sache an die Kommission zurückgewiesen würde. Die Kommission müsste sich mit diesem Thema befassen. Sie hätten dann immer noch den Schlussentscheid zu fällen und könnten sagen, ob Sie auf die Lösung, die die Kommission bringt, eingehen wollen oder nicht Falsch dagegen fände ich es, wenn Sie auf dieses Problem mit dem Blick auf das Scheidungsrecht im fernen Jahre 2000 jetzt nicht eintreten wollten. Frau Bär, Berichterstatterin: Ich möchte mich mit dem, was Herr David gesagt hat, nicht inhaltlich auseinandersetzen; der schriftliche Bericht der Kommission liegt vor. Ich möchte einzig etwas klarstellen. Die Kommission hat sich ganz bewusst des Themas Scheidungsrecht angenommen und auch des Zeitpunktes, wann diese Revision behandelt werden soll, weil wir sie als dringlich erachten. Die Kommission hat sich mit Bundesrat Koller in Verbindung gesetzt, hat ihm sogar einen Brief geschrieben, dass es uns ein ganz wichtiges Anliegen sei, dass diese Revision -- 3 of 5 -7. Juni 1993 N 1055 Parlamentarische Initiative. Uno-Beitritt noch während dieser Legislatur in den Räten behandelt werden könne. Die Aussage von Herrn David, das sei über das Jahr 2000 hinaus verschoben, stimmt so nicht Sein wichtiges Begehren, das gemeinsame Sorgerecht der Kinder, war in der Vernehmlassung zum Scheidungsrecht einer der umstrittensten Punkte. Deshalb - nur deshalb - hat die Kommission befunden, man könne diesen Punkt nicht aus der Totalrevision herausbrechen; er stehe im Zusammenhang mit ganz anderen, wesentlichen Punkten der Totalrevision des Scheidungsrechtes. Aus diesem Grunde kam die Kommission zum Schluss, im jetzigen Zeitpunkt die parlamentarische Initiative David zur Ablehnung zu empfehlen. M™ Sandoz, rapporteur: On avait assisté en commission à une sorte de petit miracle, c'est-à-dire à une entente de la droite à la gauche quant à l'attitude à suivre sur le problème soulevé par M. David. Il est incontestable que la question de l'attribution de l'autorité parentale aux deux parents divorcés est une question importante et délicate, mais elle ne peut pas être traitée en dehors de l'étude complète de la révision du droit du divorce. Dès lors, je rejoins tout à fait l'intervention de Mme Bär. Notre commission a insisté sur l'urgence de la révision du droit du divorce. Nous reviendrons à la charge si nous devions nous rendre compte que l'on traînait un peu en longueur. C'est pourquoi, dans cet état d'esprit et dans l'idée absolument ferme que la meilleure manière de régler le problème c'est de le faire avec la révision du droit du divorce, je vous invite à suivre la proposition de la commission et à ne pas donner suite maintenant à l'initiative de M. David. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) 63 Stimmen Für den Antrag Keller Rudolf (Folge geben) 37 Stimmen #ST# 92.439 Parlamentarische Initiative (sozialdemokratische Fraktion) Uno-Beitritt Initiative parlementaire (groupe socialiste) Adhésion à l'ONU Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 3. September 1992 Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen M. 1 Dem Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen wird zugestimmt. Art. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, an den Generalsekretär ein Beitrittsgesuch zu richten, in dem erklärt wird, dass die Schweiz gewillt ist, die in der Charta enthaltenen Verpflichtungen auf sich zu nehmen. Art. 3 Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum Texfe de l'initiative du 3 septembre 1992 Nous fondant sur l'article 93 de la Constitution fédérale, nous déposons l'initiative parlementaire suivante: Arrêté fédéral sur l'adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies Art. 1 L'adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies est approuvée. Art. 2 Le Conseil fédéral est habilité à adresser au secrétaire général une demande d'adhésion dans laquelle il déclare que la Suisse est prête à assumer les engagements contenus dans la Charte. Art. 3 Le présent arrêté est soumis au référendum obligatoire sur les traités internationaux. Herr Rychen unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21 ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der Aussenpolitischen Kommission über die von der sozialdemokratischen Fraktion am 3. September 1992 eingereichte Parlamentarische Initiative. Diese wurde in der Form eines ausgearbeiteten Bundesbeschlussentwurfes, welcher den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen zum Inhalt hat, eingereicht Die Kommission setzte sich an insgesamt drei Sitzungen mit dem Vorstoss auseinander: Am 11. Januar 1993 hörte sie den Vertreter der Initianten an und beschloss einstimmig die Aussetzung der Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative, um ausnahmsweise den Bundesrat vor der Beschlussfassung noch anzuhören. Diese Anhörung - gefolgt von einer Diskussion-fand am 16. Februar 1993 statt Am 22. März 1993 fasste die Kommission ihren Beschluss. Begründung der Initianten Was spricht heute dafür, den Uno-Beitritt nach der Abstimmungsniederlage von 1986 dem Volk erneut vorzulegen?

44 Stimmen David: Ich bedaure, dass wir dieses für viele Leute recht wichtige Problem hier nicht diskutieren können. Worum geht es in meiner Initiative? Im Scheidungsfall soll die elterliche Gewalt beiden Eltern übertragen werden können, wenn Vater und Mutter zustimmen und der Richter zur Ueberzeugung kommt, dass das Kind dadurch keine Nachteile erleidet, sondern dessen Wohl im Gegenteil gefördert wird. Ich möchte, dass die Eltern unter diesen beiden Voraussetzungen die Möglichkeit hätten, auch nach einer Scheidung ihre elterliche Gewalt gemeinsam auszuüben. Das ist der einzige Inhalt dieser Initiative. Warum komme ich jetzt mit dieser Initiative? In den letzten Jahren haben es die schweizerischen Gerichte mehr und mehr zugelassen, dass die Eltern auch im Falle einer Scheidung die gemeinsame Erziehungsverantwortung für die Kinder beibehalten können. Voraussetzung war regelmässig - so, wie ich es auch mit der Initiative vorschlage -, dass beide Eltern zustimmen und eine solche Regelung dem Kindeswohl entspricht Wenn Sie die Situation rund um die Schweiz ansehen, gibt es kein einziges Land in Europa, das nicht eine solche Lösung hat Wir sind die einzigen, die im Scheidungsfall nur eine Einpersonen-Elternverantwortung haben, auch wenn beide Eltern etwas anderes möchten. Die Gerichte sind nicht umsonst zu einer solchen Lösung gekommen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass es sowohl im Interesse der Kinder wie auch im Interesse der Eltern ist, wenn die Eltern-Kinder-Beziehung nach der Scheidung so weitergeführt werden kann wie vor der Scheidung. Mit einem Urteil vom 12. Dezember 1991 hat das Bundesgericht indessen dieser Praxis brüsk ein Ende gesetzt. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass das geltende Kindesrecht dafür nicht die notwendige gesetzliche Grundlage bilde; nach Artikel 297 Absatz 3 des Zivilgesetzbuches sei nämlich der Richter gezwungen, im Einzelfall die Elternverantwortung nur einem Elternteil zuzusprechen, auch wenn eine andere Lösung besser wäre und die Eltern dieser Lösung zustimmten. Ich halte das für falsch und bedaure, dass das Bundesgericht diesen Entscheid gefällt hat Das Bundesgericht hat sich genau an den Buchstaben des Gesetzes gehalten, hat aber damit eine Entwicklung in der Rechtsprechung brüsk abgebrochen, die auf dem rechten Wege war. Warum lehnt nun die Kommission für Rechtsfragen diese Initiative ab? Sie sagt, diese Neuerung komme dann mit der Revision des Scheidungsrechts. Ich habe mich nochmals erkundigt: Die Aenderung des Scheidungsrechts kommt nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sie kommt in der nächsten. Die Vernehmlassungen sind abgeschlossen, und es wird nun über ein Jahr dauern, bis die Botschaft erstellt ist. Dann wird es eine weitere Zeit dauern, bis sie ins Parlament kommt; dann sind wir im Jahre 1995. Wir werden in dieser Legislatur das neue Scheidungsrecht nicht mehr behandeln. Ich sage Ihnen klar: Persönlich finde ich das falsch, denn es besteht hier ein dringliches Problem, es besteht Lösungsbedarf. Viele Eltern-Kind-Beziehungen sind belastet Viele Eltern verstehen nicht, weshalb der Staat ihnen verbietet, gemeinsam die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder zu tragen, auch wenn die Ehe auseinandergegangen ist Es gibt keinen stichhaltigen Grund, das auf die lange Bank des Scheidungsrechts zu schieben. Die Sache betrifft in erster Linie das Kindesrecht, also die Beziehung Eltern-Kinder, nicht die Beziehung der Ehegatten untereinander. Ich habe mehr und mehr das Gefühl, dass wir im Parlament dringende Probleme, die in der Bevölkerung bestehen, nicht mehr hinreichend schnell wahrnehmen und nicht mehr in der Lage sind, für diese alltäglichen, aber wichtigen Probleme innert nützlicher Frist adäquate Lösungen zu finden. Dagegen übt man sich in ideologischen Schaukämpfen; dafür hat man Zeit Das wird - davon bin ich überzeugt - auch beim Scheidungsrecht der Fall sein. Aber das Problem, das für die Leute besteht, ist damit überhaupt nicht gelöst. Ich glaube nicht, dass wir- als Parlament, das aufgefordert ist, für solche gesellschaftliche Probleme Lösungen zu präsentieren - damit den richtigen Weg beschreiten. Wenn Sie jetzt der Initiative - entgegen dem Antrag der Kommission - Folge geben würden, würde das bedeuten, dass die Sache an die Kommission zurückgewiesen würde. Die Kommission müsste sich mit diesem Thema befassen. Sie hätten dann immer noch den Schlussentscheid zu fällen und könnten sagen, ob Sie auf die Lösung, die die Kommission bringt, eingehen wollen oder nicht Falsch dagegen fände ich es, wenn Sie auf dieses Problem mit dem Blick auf das Scheidungsrecht im fernen Jahre 2000 jetzt nicht eintreten wollten. Frau Bär, Berichterstatterin: Ich möchte mich mit dem, was Herr David gesagt hat, nicht inhaltlich auseinandersetzen; der schriftliche Bericht der Kommission liegt vor. Ich möchte einzig etwas klarstellen. Die Kommission hat sich ganz bewusst des Themas Scheidungsrecht angenommen und auch des Zeitpunktes, wann diese Revision behandelt werden soll, weil wir sie als dringlich erachten. Die Kommission hat sich mit Bundesrat Koller in Verbindung gesetzt, hat ihm sogar einen Brief geschrieben, dass es uns ein ganz wichtiges Anliegen sei, dass diese Revision -- 3 of 5 -7. Juni 1993 N 1055 Parlamentarische Initiative. Uno-Beitritt noch während dieser Legislatur in den Räten behandelt werden könne. Die Aussage von Herrn David, das sei über das Jahr 2000 hinaus verschoben, stimmt so nicht Sein wichtiges Begehren, das gemeinsame Sorgerecht der Kinder, war in der Vernehmlassung zum Scheidungsrecht einer der umstrittensten Punkte. Deshalb - nur deshalb - hat die Kommission befunden, man könne diesen Punkt nicht aus der Totalrevision herausbrechen; er stehe im Zusammenhang mit ganz anderen, wesentlichen Punkten der Totalrevision des Scheidungsrechtes. Aus diesem Grunde kam die Kommission zum Schluss, im jetzigen Zeitpunkt die parlamentarische Initiative David zur Ablehnung zu empfehlen. M™ Sandoz, rapporteur: On avait assisté en commission à une sorte de petit miracle, c'est-à-dire à une entente de la droite à la gauche quant à l'attitude à suivre sur le problème soulevé par M. David. Il est incontestable que la question de l'attribution de l'autorité parentale aux deux parents divorcés est une question importante et délicate, mais elle ne peut pas être traitée en dehors de l'étude complète de la révision du droit du divorce. Dès lors, je rejoins tout à fait l'intervention de Mme Bär. Notre commission a insisté sur l'urgence de la révision du droit du divorce. Nous reviendrons à la charge si nous devions nous rendre compte que l'on traînait un peu en longueur. C'est pourquoi, dans cet état d'esprit et dans l'idée absolument ferme que la meilleure manière de régler le problème c'est de le faire avec la révision du droit du divorce, je vous invite à suivre la proposition de la commission et à ne pas donner suite maintenant à l'initiative de M. David. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) 63 Stimmen Für den Antrag Keller Rudolf (Folge geben) 37 Stimmen #ST# 92.439 Parlamentarische Initiative (sozialdemokratische Fraktion) Uno-Beitritt Initiative parlementaire (groupe socialiste) Adhésion à l'ONU Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 3. September 1992 Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen M. 1 Dem Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen wird zugestimmt. Art. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, an den Generalsekretär ein Beitrittsgesuch zu richten, in dem erklärt wird, dass die Schweiz gewillt ist, die in der Charta enthaltenen Verpflichtungen auf sich zu nehmen. Art. 3 Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum Texfe de l'initiative du 3 septembre 1992 Nous fondant sur l'article 93 de la Constitution fédérale, nous déposons l'initiative parlementaire suivante: Arrêté fédéral sur l'adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies Art. 1 L'adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies est approuvée. Art. 2 Le Conseil fédéral est habilité à adresser au secrétaire général une demande d'adhésion dans laquelle il déclare que la Suisse est prête à assumer les engagements contenus dans la Charte. Art. 3 Le présent arrêté est soumis au référendum obligatoire sur les traités internationaux. Herr Rychen unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21 ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der Aussenpolitischen Kommission über die von der sozialdemokratischen Fraktion am 3. September 1992 eingereichte Parlamentarische Initiative. Diese wurde in der Form eines ausgearbeiteten Bundesbeschlussentwurfes, welcher den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen zum Inhalt hat, eingereicht Die Kommission setzte sich an insgesamt drei Sitzungen mit dem Vorstoss auseinander: Am 11. Januar 1993 hörte sie den Vertreter der Initianten an und beschloss einstimmig die Aussetzung der Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative, um ausnahmsweise den Bundesrat vor der Beschlussfassung noch anzuhören. Diese Anhörung - gefolgt von einer Diskussion-fand am 16. Februar 1993 statt Am 22. März 1993 fasste die Kommission ihren Beschluss. Begründung der Initianten Was spricht heute dafür, den Uno-Beitritt nach der Abstimmungsniederlage von 1986 dem Volk erneut vorzulegen?

1. Vor Jahresfrist ist der Beitritt zur Weltbank und zum IWF von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gutgeheissen worden. Es spricht vieles dafür, dass die Stimmberechtigten heute auch einem Beitritt zur politischen Weltorganisation, der Uno, zustimmen würden.

2. Trotz der Reformbedürftigkeit verschiedener Uno-Institutionen existiert angesichts der gewaltigen weltweiten Probleme und der aufbrechenden Nationalitätenkonflikte je länger, desto weniger eine Alternative zu den Vereinten Nationen. Die Schweiz betont seit langem die Notwendigkeit einer universell ausgerichteten Aussenpolitik. Eine solche ist ohne Uno-Mitgliedschaft letztlich nicht denkbar.

3. Die Schweiz gehört praktisch allen Organisationen der Uno an und beteiligt sich - auch finanziell - an vielen ihrer Aktionen. Mit Genf beherbergt sie den europäischen Sitz der Uno. Im Dezember 1991 ist der Beitritt zu den Uno-Menschenrechtspakten beschlossen worden, ohne dass dagegen ein Referendum ergriffen worden wäre.

4. Das Hauptargument der Gegner im Abstimmungskampf von 1986, die angebliche Gefährdung der Neutralität, ist definitiv obsolet geworden, seit die Schweiz die Irak-Sanktionen der Uno übernommen hat. An militärischen Massnahmen müsste sich die Schweiz ja ohnehin nicht beteiligen, da dazu kein Staat gezwungen werden kann.

5. Die Ablehnung des EWR ist schliesslich kein Argument gegen des Uno-Beitritt. Die Hauptgründe für das Nein zum EWR sprechen nicht gleichzeitig gegen den Uno-Beitritt. Tangiert werden dabei weder die direkte Demokratie noch die Institutionen. Ebensowenig sind damit wirtschaftliche Konsequenzen verbunden. Meinungsumfragen zur Frage des Uno-Beitritts ergeben denn auch ein günstiges Resultat. Erwägungen der Kommission Kommissionsmehrheit

1. Die Beratungen der Kommission drehten sich hauptsächlich darum, ob es zweckmässig sei, sich im heutigen Zeitpunkt mit der Frage des Uno-Beitritts auseinanderzusetzen und welcher Weg eingeschlagen werden sollte.

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