92-416
Verwaltungsbehörden 08.10.1993 92.416
8. Oktober 1993Deutsch4 min
Source admin.ch
Votations finales 2044 N 8 octobre 1993 kommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gilt, kann seit dem 1. Januar 1990 die auf diesem Weg geäufnete Altersleistung vorzeitig bezogen werden, wenn ein Wohneigentum erworben oder eine darauf bestehende Hypothek amortisiert werden soll. Die Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge sind bekanntlich recht grosszügig ausgestaltet Sie betragen zurzeit 5414 Franken für jeden Steuerpflichtigen, der einer Einrichtung der zweiten Säule angehört, und 27 072 Franken, wenn er keiner solchen Einrichtung angehört Verheirateten Steuerpflichtigen, die beide erwerbstätig sind, stehen dabei diese Abzüge unabhängig davon zu, ob sie der Partner ebenfalls beansprucht oder nicht.
Erwägungen
3.
Hinzu kommt, dass es mit dem neuen, im Differenzbereinigungsverfahren stehenden Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge bald möglich sein wird, auch die Vorsorgegelder der zweiten Säule für Wohneigentum einzusetzen. Die in Aussicht genommene Regelung besteht darin, dass der Vorsorgenehmer seine sogenannte Freizügigkeitsleistung bis zur Hälfte bzw. bis zu der im Alter 50 vorhandenen Höhe für den Erwerb oder die Amortisation von Wohneigentum verwenden kann. Dabei ist daran zu erinnern, dass die Beiträge von Arbeitnehmer- wie von Arbeitgeberseite, womit die Vorsorgeleistungen finanziert werden, steuerlich ebenfalls vollumfänglich zum Abzug zugelassen sind.
4.
Angesichts dieser bestehenden bzw. in nächster Zeit noch zur Einführung gelangenden Möglichkeiten zur steuerlich anerkannten Wohneigentumsförderung besteht für den Bundesrat kein Anlass, noch weitere steuerlich begünstigte Bausparmodelle in Erwägung zu ziehen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 89.243 Parlamentarische Initiative (PU K 89.006) Geschäftsprüfungskommission. Bildung einer Delegation Initiative parlementaire (CEP 89.006) Commission de gestion. Constitution d'une délégation Siehe Seite 1852 hiervor - Voir page 1852 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 30. September 1993 Décision du Conseil des Etats du 30 septembre 1993 B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen B. Droits des Commissions de gestion Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes 104 Stimmen Dagegen 1 Stimme An den Ständerat -Au Conseil des Etats #ST# 92.416 Parlamentarische Initiative (WAK-SR) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft Initiative parlementaire (CER-CE) Contributions de solidarité dans l'agriculture Siehe Seite 1633 hiervor - Voir page 1633 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1993 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1993 Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes 93 Stimmen Dagegen 34 Stimmen An den Bundesrat -Au Conseil fédéral Präsident: Die geplante Schlussabstimmung über das Geschäft 92.066, «Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vorsorge», ist vom Ständerat verschoben worden. #ST# 93.110 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Konsumkredit. Bundesgesetz Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Crédit à la consommation. Loi fédérale Siehe Seite 1725 hiervor - Voir page 1725 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1993 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1993 Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen An den Bundesrat-Au Conseil fédéral
96.
Stimmen
30.
Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (WAK-SR) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft Initiative parlementaire (CER-CE) Contributions de solidarité dans l'agriculture In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.416 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 2044-2044 Page Pagina Ref. No 20 023 311 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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