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Entscheid

92-441

Verwaltungsbehörden 14.06.1993 92.441

14. Juni 1993Deutsch92 min

Source admin.ch

Erwägungen

15.

juin 1994) - Pour une politique de la drogue raisonnable (délai pour la récolte des signatures: 18 novembre 1994) Travaux de l'administration: D'après les informations fournies par les offices compétents, le Conseil fédéral ne voit pour l'heure pas la nécessité de modifier les normes pénales de la loi fédérale sur les stupéfiants. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen: Mehrheit Der Initiative Folge geben Minderheit (Bortoluzzi, Aubry, Deiss, Jäggi Paul, Philipona, Pidoux, Rychen, Scheurer Rémy) Der Initiative keine Folge geben Proposition de la commission La commission propose, par 13 voix contre 9: Majorité Donner suite à l'initiative Minorité (Bortoluzzi, Aubry, Deiss, Jäggi Paul, Philipona, Pidoux, Rychen, Scheurer Rémy) Ne pas donner suite à l'initiative #ST# 92.441 Parlamentarische Initiative (grüne Fraktion) Revision des Betäubungsmittelgesetzes Initiative parlementaire (groupe écologiste) Stupéfiants. Revision de la loi Kategorie III, Art 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 9. Oktober 1992 Das Betäubungsmittelgesetz und eventuelle weitere Gesetze sind dahin gehend zu ändern, dass:

1.

Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum straffrei sind;

2.

jeder Umgang mit Hanfkraut zulässig ist;

3.

die Abgabe von sogenannt harten Drogen an süchtige Personen durch die Kantone zulässig ist; die Rahmenbedingungen werden durch Bund und Kantone festgelegt;

4.

Prävention und Ausstiegshilfen verstärkt werden. Texte ofe l'initiative du 9 octobre 1992 La loi fédérale sur les stupéfiants et, le cas échéant, d'autres lois seront modifiées de sorte:

1.

qu'acquérir ou posséder des stupéfiants pour sa consommation personnelle ne soit plus un délit;

2.

que la culture, la transformation, le commerce et la consommation de chanvre ne soient plus interdits;

3.

que la distribution de drogues dites dures aux toxicomanes par les cantons soit autorisée, les conditions étant fixées par la Confédération et les cantons;

4.

que la prévention et les moyens visant à encourager le sevrage soient renforcés. Sprecherin - Porte-parole: Hollenstein Frau Segmüller unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Gestützt auf Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreiten wir Ihnen den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit über die am 9. Oktober 1992 von der grünen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative. Die Kommission hörte am 8. Januar 1993 die Sprecherin der Initianten an. Beratungen in der Kommission:

1.

Argumentation der Befürworter Die Politik der Prohibition ist gescheitert. Trotz einem aufwendigen Repressionsapparat hat sich ein Schwarzmarkt gebildet, auf dem die Drogenmafia Milliardenumsätze tätigt Die überhöhten Schwarzmarktpreise können von den Süchtigen nicht mehr mit Einkünften aus Lohnarbeit bezahlt werden. Die Folge davon ist eine zunehmende Ausgrenzung der Drogensüchtigen, welche sich den Konsum nur noch mit Prostitution oder kriminellen Handlungen finanzieren können. Die drogenfreie Gesellschaft ist eine Illusion. Der Staat soll daher Massnahmen treffen, die einen risikoarmen Suchtmittelkonsum ermöglichen und den Süchtigen Hilfe anbieten, wo sie darum ersuchen. Die Initiative will nicht eine Liberalisierung im Sinne einer Freigabe aller Drogen erreichen, sondern eine Entkriminalisierung und Legalisierung des Drogenkonsums. Produktion, Vertrieb und Verkauf der Drogen sollen staatlich geregelt und kontrolliert werden. Vorteile einer Legalisierung: - weniger Beschaffungskriminalität: tiefere Preise entschärfen die Situation für die Suchtkranken - Polizei und Justiz werden entlastet; - das organisierte Verbrechen verliert eine seiner wichtigsten Einnahmenquellen, wenn Produktion und Vertrieb durch legale Institutionen übernommen werden; - gesundheitspolitisch: Krankheitsrisiken können gesenkt werden (Uebertragung von HIV, Hepatitis); - die Voraussetzungen für eine Integration der Drogensüchtigen in die Gesellschaft werden erheblich verbessert; - dank Besteuerung der Suchtmittel sind finanzielle Mittel vorhanden für eine bessere Prävention.

2.

Argumente gegen die Initiative - Eine Drogenpolitik nach den Vorgaben dieser Initiative würde die Schweiz weltweit isolieren. Bis heute praktiziert kein Land eine solche Drogenpolitik, welche auch klar im Widerspruch zu Berichten und Uebereinkommen der Uno im Bereich der Drogenbekämpfung steht (Die Befürworter der Initiative halten dem entgegen, dass sich z. B. die internationale Städtekonferenz mit 58 Städten aus 35 Ländern engagiert für eine Aufhebung der Drogenprohibition einsetzt) - Die Legalisierung würde nicht ohne Einfluss auf das Konsumvolumen bleiben - nicht zuletzt auch wegen der tieferen Preise. - Die Gefahr besteht, dass bei einer Legalisierung der Drogen die Zahl der Süchtigen zunimmt.

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14.

Juni 1993 N 1183 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz - Wenn die Schweiz als einziges Land den Umgang mit Drogen legalisiert, dann entsteht eine Sogwirkung auf Süchtige aus den Nachbarstaaten. -Auch im Fall einer Legalisierung und eines staatlichen Monopols bleiben viele Fragen bezüglich der künftigen Entwicklung des Schwarzmarktes offen.

3.

Konsens Konsens bestand in der Kommission bezüglich Punkt 4 der Initiative: Prävention und Ausstiegshilfen sollen verstärkt werden. Die Forderung wurde von allen Rednern unterstützt und als dringlich bezeichnet. Hängige Vorstösse: -89.693 Postulat Fierz. Folgekosten von Drogenverbot bzw. -freigäbe -90.411 Motion Bühler Simeon. Koordinierte Drogenpolitik - Ad 87.232 Motion der Kommission für Gesundheit und Umwelt. Betäubungsmittelgesetz. Revision Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes und allenfalls weitere gesetzliche Massnahmen im Bereich der Drogenbekämpfung raschmöglichst zu unterbreiten. - 92.3116 Postulat Onken. Revision des Betäubungsmittelgesetzes - 92.3265 Postulat Morniroli. CH-Drogenkonzept -92.401 Parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander. Revision von Artikel 19a Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz (Bericht der vorberatenden Kommission liegt vor) - 92.452 Parlamentarische Initiative Bischof. Bekämpfung des Drogenkonsums. Verfassungsgrundlage -92.312 Standesinitiative Solothurn. Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel (BetmG) ist nach folgenden Vorgaben zu revidieren:

1.

Der Betäubungsmittelkonsum ist zu legalisieren (Art 19ff. BetmG).

2.

Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb sogenannt illegaler Betäubungsmittel (Art. 8 BetmG) sind unter dem ausschliesslichen Monopol des Bundes als zulässig zu bezeichnen und ähnlich der Alkoholgesetzgebung zu regeln.

3.

Die Prävention ist auszubauen, Betreuung und Behandlung sind sicherzustellen. Angemeldete Volksinitiativen: - Schweizer Hanf (Ablauf der Sammelfrist: 27. April 1994) -Jugend ohne Drogen (Ablauf der Sammelfrist: 15. Juni 1994) - Für eine vernünftige Drogenpolitik (Ablauf der Sammelfrist: 18. November 1994) Arbeiten der Verwaltung: Das EDI ist zurzeit im Begriff, eine Botschaft zum Beitritt der Schweiz zu drei Uno-Betäubungsmittelübereinkommen zuhanden des Parlamentes zu erarbeiten. Die Ratifizierung insbesondere des Uebereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen von 1988 (Wiener Abkommen) würde insofern eine Einschränkung der Schweizer Drogenpolitik mit sich bringen, als das Abkommen eine Bestrafung der Vorbereitungshandlungen zum Konsum vorsieht. Der Bundesrat erwägt aus diesem Grund, einen Vorbehalt anzubringen, um der Schweizer Drogenpolitik hier den Freiraum zu erhalten. Mme Segmüller présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: En vertu de l'article 21 ter de la loi sur les rapports entre les conseils, nous vous soumettons le rapport de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique sur l'initiative parlementaire déposée le 9 octobre 1992 par le groupe écologiste. La commission a entendu, le 8 janvier 1993, le porteparole des auteurs de l'initiative. Délibérations au sein de la commission:

1.

Argumentation des partisans de l'initiative La politique de la prohibition a échoué. Un système répressif coûteux n'a pas empêché la formation d'un marché noir grâce auquel la mafia de la drogue réalise un chiffre d'affaires de plusieurs milliards. Les personnes dépendantes ne peuvent plus faire face aux prix, trop élevés, du marché noir uniquement avec les revenus d'une activité professionnelle. Il en résulte une marginalisation croissante des toxicomanes qui ne parviennent encore à financer leur consommation qu'au moyen de la prostitution ou de pratiques criminelles. Une société sans drogues est une utopie. L'Etat doit prendre en conséquence des mesures permettant une consommation de drogue à faible risque et offrir son aide aux toxicomanes selon leur demande. L'initiative ne vise pas une libéralisation dans le sens d'une dépénalisation des drogues dans leur ensemble, mais une décriminalisation et une légalisation de la consommation de stupéfiants. La production, la distribution et la vente des drogues doivent être régies et contrôlées par l'Etat. Avantages d'une légalisation: - moins de criminalité en vue de se procurer de la drogue: des prix plus bas améliorent la situation des personnes dépendantes - la police et la justice sont déchargées; - le crime organisé perd l'une de ses principales sources de revenu si la production et la distribution sont gérées par des institutions légales; - politique de la santé: les risques d'épidémies peuvent être réduits (transmission de VIH, hépatite); - les conditions préalables aune intégration des toxicomanes dans la société sont considérablement améliorées; - grâce aux taxes prélevées sur les stupéfiants, on dispose de moyens pour une meilleure prévention.

2.

Arguments contre l'initiative - une politique en matière de drogues conforme au contenu de cette initiative isolerait la Suisse sur le plan international; jusqu'à aujourd'hui, aucun pays n'a jamais pratiqué une telle politique, qui se trouve de plus clairement en contradiction avec les rapports et conventions de l'ONU dans le domaine de la lutte contre la drogue (les partisans de l'initiative objectent que la Conférence internationale des villes, par exemple, qui compte 58 villes de 35 pays, s'emploient à promouvoir une levée de l'interdiction des drogues); - la légalisation ne resterait pas sans influence sur le volume de consommation, notamment en raison des prix plus bas; - la légalisation des drogues risquerait de provoquer une augmentation du nombre des toxicomanes; - si la Suisse est le seul pays à légaliser la distribution et la consommation de drogue, il en résultera un effet d'attirance sur les toxicomanes des pays voisins; - également dans le cas d'une légalisation et d'un monopole d'Etat, beaucoup de questions touchant au marché noir ne seront pas résolues.

3.

Consensus Les membres de la commission ont trouvé un consensus sur le point 4 de l'initiative «Prévention et moyens visant à encourager le sevrage». Tous les orateurs ont soutenu cette exigence et l'ont qualifiée d'urgente. Interventions pendantes: - 89.693 Postulat Fierz. Interdiction ou libéralisation de la drogue. Incidence économique -90.411 Motion Bühler Simeon. Politique coordonnée de la drogue - ad 87.232 Motion de la Commission de la santé publique et de l'environnement. Loi sur les stupéfiants. Révision Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au plus vite au Parlement une révision de la loi sur les stupéfiants et au besoin d'autres mesures légales dans le domaine de la lutte contre la drogue. - 92.3116 Postulat Onken. Révision de la loi sur les stupéfiants -92.3265 Postulat Morniroli. Lutte contre la drogue. Définition d'une politique -92.401 Initiative parlementaire Tschäppät Alexander. Révision de l'article 19a chiffre 1 de la loi sur les stupéfiants (rapport à ce sujet de la commission chargée de l'examen de l'objet) -92.452 Initiative parlementaire Bischof. Lutte contre la consommation de stupéfiants. Base constitutionnelle -92.312 Initiative du canton de Soleure. Légalisation de la consommation de drogues et monopole des stupéfiants -- 2 of 16 -Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1184 N 14 juin 1993 La loi fédérale du 3 octobre 1951 sur les stupéfiants (LStup) sera révisée conformément aux principes suivants:

1.

la consommation de stupéfiants sera légalisée (art. 19s. LStup);

2.

la culture, la fabrication, l'importation, le commerce et la distribution des stupéfiants dits prohibés (art 8 LStup) seront déclarés licites, placés sous le monopole de la Confédération et soumis à une réglementation analogue à la législation sur l'alcool;

3.

la prévention sera renforcée, l'encadrement et le traitement seront assurés. Initiatives populaires annoncées: - Chanvre suisse (délai pour la récolte des signatures: 27 avril 1994) - Jeunesse sans drogue (délai pour la récolte des signatures:

15.

juin 1994) - Pour une politique de la drogue raisonnable (délai de récolte des signatures: 18 novembre 1994) Travaux de l'administration: Actuellement, le DFI s'apprête à rédiger, à l'intention du Parlement, un message relatif à l'adhésion de la Suisse à trois conventions de l'ONU sur les stupéfiants. La ratification, en particulier, de la Convention des Nations Unies contre le trafic illicite de stupéfiants et de substances psychotropes de 1988 (Convention de Vienne) entraînerait une restriction de la politique suisse en matière de drogues, dans la mesure où l'accord prévoit une répression des actes préparatoires à la consommation. Pour cette raison, le Conseil fédéral envisage une adhésion assortie d'une réserve afin de préserver la marge de manoeuvre de la politique suisse en matière de drogue. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung: Mehrheit Der Initiative keine Folge geben Minderheit (Gonseth, de Dardel, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Leuenberger Ernst, Rechsteiner) Der Initiative Folge geben Proposition de la commission Par 11 voix contre 6 et avec 1 abstention, la commission propose: Majorité Ne pas donner suite à l'initiative Minorité (Gonseth, de Dardel, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Leuenberger Ernst, Rechsteiner) Donner suite à l'initiative Frau Dormann, Berichterstatterin: Wir behandeln zwei parlamentarische Initiativen gemeinsam, d. h., wir Kommissionssprecherwerden die parlamentarischen Initiativen Tschäppät Alexander und grüne Fraktion gemeinsam vorstellen und begründen. Das Gemeinsame der beiden Initiativen liegt aber nur beim Thema, nämlich Drogenkonsum und Drogenhandel. Inhaltlich unterscheiden sich die beiden Initiativen ganz wesentlich. Bei der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander geht es nicht um eine Grundsatzfrage zur Drogenproblematik, auch nicht darum, bei einer allfälligen Zustimmung zu dieser Initiative eine neue Drogenpolitik einzuführen. Eine Annahme dieses Vorstosses kommt auch weder einer Liberalisierung der Drogenpolitik gleich, noch hat diese Initiative die Legalisierung des Drogenkonsums oder -handels zur Folge. Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander will eine differenziertere Interpretation der bestehenden Gesetzesauslegung. Im eigentlichen Sinne wirkt sich eine eventuelle Annahme dieser Initiative nicht auf den Straftatbestand als solchen aus, sondern auf das Strafmass. Was will die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander? Sie will die Einführung eines niedrigeren Strafrahmens für den drogenabhängigen Straftäter, der Handel lediglich zur Deckung des Eigenbedarfs treibt Um die vorliegende parlamentarische Initiative in ihren Konsequenzen zu erklären, muss ich kurz auf die heutigen Strafbestimmungen bei Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum und Handel zurückkommen. Das geltende Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) hat im Jahre 1975 eine entscheidende Revision erfahren. Der Konsum von Betäubungsmitteln wurde als strafbar erklärt Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes (Art. 19a Ziff. 1 ) ist strafbar, wer «unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht». Artikel 19 befasst sich mit dem Umgang und dem Handel mit Drogen. Für besonders leichte Fälle sieht Artikel 19a Ziffer 2 des Betäubungsmittelgesetzes vor, dass das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden kann. Unter diese Strafnorm fallen typischerweise etwa Erstkonsumenten oder Gelegenheitskonsumenten. Die Gesetzesrevision von 1975 war gleichzeitig durch eine massive Verschärfung des Strafrahmens für den Umgang und Handel mit illegalen Drogen geprägt. Das maximale Strafmass für Drogenhandel wurde von 5 auf

20.

Jahre erhöht Damals bestand die Absicht des Gesetzgebers darin, eine differenzierte Strafbarkeitfür Handel und Konsum von Drogen gesetzlich zu verankern, um damit die Situation des süchtigen Konsumenten zu verbessern. Bereits anlässlich dieser Revision wurde deshalb Artikel 19a Ziffer 1 in das Gesetz aufgenommen. Er hält fest, dass jemand, der zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, also Handel betreibt, aufgrund einer milderen Strafnorm belangt werden kann. Der damalige Gesetzgeber wollte die Konsumenten gegenüber den Dealern privilegieren. Das Krankheitsbild des Drogensüchtigen stand im Vordergrund. Heute sind von dieser eigentlich gewollten Privilegierung alle Süchtigen ausgenommen, welche zur Deckung des Eigenbedarfs mit Drogen Kleinhandel betreiben. Das Bundesgericht nimmt bei der Weitergabe von 12 Gramm Heroin oder 18 Gramm Kokain einen sogenannten schweren Fall an, der zu einer Mindeststrafe von einem Jahr führt. Dem Drogenabhängigen, welcher täglich 1 Gramm Heroin benötigt, kann natürlich relativ schnell eine Menge von 12 Gramm nachgewiesen werden, da ja die Summationsmethode angewendet wird. Durch die summarische Erfassung des täglichen Kleinhandels entfällt für den Süchtigen die Möglichkeit, leichter bestraft zu werden. Er wird bestraft wie der harte Dealer, der nur aus Gewinnsucht Handel mit Drogen betreibt und der unter Umständen bei einem einzigen Geschäft 12 Gramm Drogen umsetzen kann. Diese Gleichstellung des drogensüchtigen Kleindealers mit dem gewinnsüchtigen Dealer durch den Strafrichter möchte Herr Tschäppät mit seiner Initiative beseitigen. Herr Tschäppät möchte ganz klar den gewinnsüchtigen Dealer hart bestrafen; er will mit seinem Vorstoss keine Strafbefreiung des süchtigen Kleinhändlers, sondern er bezweckt für diesen eine Strafmilderung gegenüber dem knallharten Dealer. Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander wurde der Kommission zur Vorprüfung vorgelegt. Die Kommissionsmehrheit hat ihr zugestimmt (13 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen). Eine Minderheit unserer Kommission wird beantragen, der Initiative sei keine Folge zu geben. Was waren die Gründe, die die Kommissionsmehrheit bewogen, zu beantragen, der Initiative sei Folge zu geben? Im Vordergrund stand ganz klar die Ermöglichung einer differenzierten Auslegung der Strafzumessung für den Süchtigen, der ausschliesslich zur Finanzierung seines eigenen Konsums mit Drogen handelt, im Gegensatz zum reinen Dealer, der nur aus Gewinnsucht mit Drogen handelt Nach Meinung der Kommissionsmehrheit soll der süchtige Kleindealer im Sinne des Opportunitätsprinzips milder bestraft werden als der Drogenhändler, der aus Gewinnsucht handelt. An sich wollte der Gesetzgeber bereits mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes von 1975 eine klar differenzierte Strafzumessung zwischen Konsumenten und Händlern bewirken, oder anders ausgedrückt, zwischen dem süchtigen Konsumenten und dem nichtsüchtigen Drogenhändler. Durch die Praxis des Bundesgerichtes wird der süchtige Konsument, der -- 3 of 16 -14. Juni 1993 N 1185 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz ausschliesslich für den Eigenbedarf mit Drogen handelt und der von Fachkreisen als krank betrachtet wird, gleich bestraft wie der nichtsüchtige oder gesunde Drogenhändler. Unter diesen gegebenen Voraussetzungen kommen beide Typen ins Gefängnis. Man kann sich zu Recht fragen, ob der drogenabhängige, kranke Mensch im Gefängnis am richtigen Platz ist. Unsere Gefängnisse sind mit süchtigen Drogendelinquenten überfüllt, denen aber dort die nötige Hilfe nicht geboten werden kann, um von der Sucht wegzukommen, l m Klartext heisst das: Sobald ein Süchtiger mehr macht, als nur seine eigene Sucht zu befriedigen, d. h., sobald er auch nur eine kleine Menge an Drogen vermittelt, wird er nicht aufgrund von Artikel 19a privilegiert, sondern wird nach Artikel 19 wie ein Händler verurteilt, was zur Folge hat, dass das Strafmass bedeutend härter ausfällt. Artikel 19 sieht nämlich ganz klar eine Strafe nicht unter einem Jahr Zuchthaus vor. Der Vorstoss Tschäppät Alexander ist aus diesem Grunde weder revolutionär, noch will er eine Liberalisierung im Bereich der Drogenpolitik einleiten. Er will nichts anderes als eine Verdeutlichung im Sinne einer Festschreibung dessen, was eigentlich seit langem durch den Wortlaut im entsprechenden Gesetz gedeckt wäre, durch eine ständige Bundesgerichtspraxis aber ausgeschlossen wird. Das Bundesgericht hat in seiner diesbezüglichen Praxis immer wieder betont, dass diese Formulierungen von ihm nicht in jener Art angewendet werden, wie es der Absicht des Gesetzgebers von 1975 entspricht Die Folge davon sind mit Drogensüchtigen überfüllte Gefängnisse. In der Strafanstalt Hindelbank sind beispielsweise rund 60 Prozent der Inhaftierten Drogensüchtige oder zumindest aufgrund einer Delinquenz im Zusammenhang mit der Sucht inhaftiert. Von da ist uns auch das grosse Problem der inhaftierten Drogenkuriere, im Fachjargon «Drogeneselinnen», bekannt. 1975 war es wahrscheinlich für den Gesetzgeber ausserordentlich schwierig, den Umfang der Möglichkeiten des Opportunitätsprinzips festzulegen. Das Problem, wie es sich heute stellt und sich in den letzten Jahren immer mehr gestellt hat, konnte 1975 noch nicht in seiner Tragweite erkannt werden. Die Absicht bestand aber sicher darin, eine Differenzierung vornehmen zu können, indem der Uebertretungstatbestand für besondere Fälle gesetzlich verankert worden ist. Gemäss meiner Rücksprache mit zwei Gerichtspräsidenten, die regelmässig mit diesem Straftatbestand konfrontiert sind, handelt es sich bei Artikel 19a Ziffer 1 um den sogenannten Klassenartikel. Das will heissen, dass nur derjenige süchtige Drogenkonsument privilegiert behandelt wird, der Geld hat oder es zu beschaffen weiss - Stichwort Kleinkredite. Derjenige, der den Kauf von Drogen aus seinem Vermögen finanzieren kann, wird privilegiert, während der sogenannte kranke Normalsüchtige nicht in den Genuss dieser Privilegierung kommt Von der Privilegierung durch Artikel 19a werden gerade diejenigen Drogenkonsumenten ausgeschlossen, welche von der Gesellschaft primär als kranke und nicht als kriminelle Menschen anerkannt werden. Der Bundesrat ist der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander eher abgeneigt. Er meint, dass der gesetzliche Rahmen im Moment nicht änderungsbedürftig sei, da es sich in diesem Bereich einzig um ein Problem der Gesetzesanwendung handle. Indirekt heisst das deutlich, dass der Bundesrat die differenzierte Auslegung des Gesetzes zugunsten des süchtigen Kleindealers nicht in Abrede stellt. Es geht tatsächlich allein darum, die Rechtsprechungspraxis des Bundesgerichtes zu ändern. Dies kann nach Meinung der Kommissionsmehrheit nur dadurch geschehen, dass Artikel 19a Ziffer 1 des Betäubungsmittelgesetzes im Sinne der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander abgeändert wird und dadurch dem Willen des Gesetzgebers von 1975 entsprochen werden kann. Herr Tschäppät will mit seinem Vorstoss die Beibehaltung des geltenden Rechts, aber eine andere diesbezügliche Rechtspraxis des Bundesgerichtes. Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander ändert somit nichts an der heutigen Rechtslage. Im Bericht der Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission wird beispielsweise die Einführung eines niedrigeren Strafrahmens für den drogenabhängigen Straftäter gefordert, der Handel lediglich zur Bestreitung seiner Suchtbefriedigung betreibt. Hingegen will diese Subkommission auch an der Strafbarkeit jeglichen Drogenhandels festhalten. Mit einem niedrigeren Strafrahmen für suchtabhängige Dealer, die ausschliesslich zur Bestreitung der eigenen Suchtbefriedigung Handel betreiben, liesse sich dem unterschiedlichen Unrechtsgehalt und der suchtbedingten starken Beeinträchtigung der Fähigkeit, vernunftmässig zu handeln, besser Rechnung tragen, als dies mit der heutigen Regelung möglich sei. Unser Rat hat schon am 26. September 1990 eine Motion mit dem folgenden Wortlaut an den Bundesrat überwiesen: «Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes und allenfalls weitere gesetzliche Massnahmen im Bereich der Drogenbekämpfung raschmöglichst zu unterbreiten.» (Ad 87.232, Motion der Kommission für Gesundheit und Umwelt, «Betäubungsmittelgesetz. Revision»; AB 1990 N 1602) Diese Revision wird sich verzögern, weil vorerst Erfahrungen mit der versuchsweisen Abgabe von Drogen an Schwersüchtige gesammelt werden. Deshalb drängt sich die Revision von Artikel 19a Ziffer 1 gemäss Vorstoss Tschäppät Alexander aus der Sicht der Mehrheit der Kommission jetzt auf. Die Minderheit unserer Kommission wird ihre Argumente gegen die Ueberweisung der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander noch begründen. Anders als die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander wirkt sich der Vorstoss der grünen Fraktion auf die Drogenproblematik und Drogenpolitik entscheidend aus. Diese zweite parlamentarische Initiative, über die wir zu entscheiden haben, verlangt erstens die Legalisierung und Entkriminalisierung des Drogenkonsums und des Erwerbs von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. Im Vergleich zur parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander fällt bei der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion der Straftatbestand bei Konsum oder Erwerb, sprich Handel zum Eigenkonsum, dahin. Zweitens verlangt die Initiative die Freigabe jeglichen Umgangs mit Hanfkraut. In der heutigen Betäubungsmittelgesetzgebung sind - in Artikel 19 BetmG - unter Strafandrohung der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung, die Lagerung, der Versand, die Beförderung, die Ein- und Ausführung, die Verteilung, die Vermittlung, die Inverkehrbringung, der Besitz, das Anbieten von Hanfkraut usw. verboten; wer dieser Vorschrift zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft In schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus oder Gefängnis nicht unter einem Jahr, womit eine Busse bis zu 1 Million Franken verbunden werden kann. Drittens verlangt die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion, dass die Abgabe von sogenannt harten Drogen an süchtige Personen durch die Kantone als zulässig zu erklären ist In der Kommission blieb Punkt 4 des Vorstosses der grünen Fraktion ganz unbestritten, nämlich die Verstärkung von Prävention und Ausstiegshilfen für Drogenabhängige. Die grüne Fraktion hat die parlamentarische Initiative nicht im Detail ausformuliert. Die Initiative lag der Kommission zur Vorprüfung vor. Falls der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge gegeben wird, geht diese im Sinne der allgemeinen Anregung eingebrachte Initiative zur Ausarbeitung der Gesetzgebung an die Kommission zurück. Die Begründung der Entkriminalisierung und Legalisierung von Konsum und Erwerb von Drogen zum Eigengebrauch liegt vordergründig beim Versagen der bisherigen Prohibitions- und Repressionspolitik. Die parlamentarische Initiative distanziert sich inhaltlich klar von einer Liberalisierung, d. h. Freigabe der Drogen. Vielmehr stellen sich die Initianten und Initiantinnen dieses Vorstosses eine staatliche Regelung von Produktion, Vertrieb und Verkauf von Drogen vor. Dazu wäre die Schaffung eines Bundesamtes für Drogen notwendig, welchem die Organisation, Koordination und Kontrolle des staatlichen Monopols zufallen würde. Man erhofft sich dadurch den -- 4 of 16 -Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1186 N 14 juin 1993 Zusammenbruch des Schwarzmarktes, der Gewinne in Milliardenhöhe ermöglicht. Auch wird angenommen, dass die Integration von suchtabhängigen Drogenkonsumenten und -konsumentinnen in die Gesellschaft besser möglich ist, weil einerseits die Legalität des Konsums weniger ausgrenzend wirkt und andererseits die psychosozialen Faktoren bessere Voraussetzungen bieten. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission äusserte grosse Zweifel an der Wirksamkeit dieser Begehren der grünen Fraktion; insbesondere vermochte der angenommene Rückgang der Anzahl Drogenkonsumenten nicht zu überzeugen. Im Gegenteil belegen die zur Verfügung stehenden Daten, dass zwischen Preis- und Konsumvolumen ein indirekter Zusammenhang besteht. Dies beweist die Aufhebung der Alkoholprohibition, die nicht zu einer Verringerung des Alkoholkonsums führte. Auch wäre das Folienrauchen im bekannten grossen Ausmass ohne den Preissturz beim Heroin nicht möglich. Zudem beweisen zum Beispiel höhere Tabakpreise, dass diese zu geringerem Konsum führen. Massgebend für die Ablehnung dieser parlamentarischen Initiative durch eine Mehrheit der Kommission war der Alleingang, den die Schweiz im Drogenbereich im Sinne dieses Vorstosses der grünen Fraktion beschliessen würde. International setzt sich zurzeit eher eine repressive Drogenpolitik durch. Somit kann sich nach Meinung der Mehrheit der Kommission ein Erfolg in der Drogenpolitik gemäss der Vorstellung der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion nur durchsetzen, wenn ihr eine grenzüberschreitende Philosophie zugrunde liegt Anderseits besteht die Gefahr, dass ausländische Konsumenten in die Schweiz kommen. Damit dürfte auch der Schwarzmarkt weiterbestehen. Wie uns bekannt ist, steht auf internationalem Parkett die Ratifizierung des Uebereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen (Wiener Abkommen) zur Diskussion. Es geht dabei einerseits um sehr umfassende Prävention und Prophylaxe und andererseits um eine absolut repressive Haltung gegenüber dem internationalen Drogenhandel. Ohne die von der schweizerischen Seite anzubringenden Vorbehalte bleibt für den Prozess der Legalisierung kaum Spielraum. Die Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission hat in ihrem Bericht an den Bundesrat ebenfalls vorgeschlagen, dass der Konsum von Drogen, der Besitz sowie das Erlangen zum Eigenkonsum von klar zu definierenden Kleinmengen straffrei erklärt werden sollen. Der Bundesrat hat sich im Februar 1991 festgelegt und seine Stossrichtung in der Drogenpolitik bis 1996 definiert Die Mehrheit der vorberatenden Kommission möchte die Prüfung eines Gesamtkonzeptes im Drogenbereich durch den Bundesrat abwarten und nicht mit dem Herausreissen eines Teils dieses Konzepts stören. Deshalb hat sie - mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - beschlossen, zu beantragen, der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion sei keine Folge zu geben. Ich fasse zusammen: Die Mehrheit der vorberatenden Kommission möchte im heutigen Zeitpunkt keine grundlegende Aenderung in der Drogenpolitik. Sie ist aber mit einer Präzisierung oder mit einer besseren Interpretation der Gesetzesauslegung der bestehenden Rechtsordnung einverstanden. Deshalb unterstützt eine Mehrheit der Kommission die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander, die den Handel durch einen Süchtigen, den dieser zur Finanzierung des Eigenbedarfs betreibt, gleich bestrafen will wie den Konsum und Besitz von Drogen und die dadurch im Strafmass eine klare Differenzierung zum nichtsüchtigen Händler, der aus Gewinnsucht handelt, erwirken will. Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander Folge zu geben, hingegen der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion keine Folge zu geben. M. de Dardel, rapporteur: Je relève tout d'abord que ces deux initiatives, dont nous discutons dans un seul et même débat, sont en fait très différentes puisque l'initiative parlementaire Tschäppät Alexander ne vise qu'une mise au point de la législation pénale en matière de stupéfiants, alors que l'initiative du groupe écologiste vise, elle, une remise en cause globale de toute cette législation. L'initiative parlementaire Tschäppät Alexander demande une modification de l'article 19a chiffre 1 de la loi fédérale sur les stupéfiants. Le texte actuel de cette loi prévoit en substance que celui qui participe à la production ou au trafic de stupéfiants dans le but d'assurer sa propre consommation de drogue est passible des arrêts ou de l'amende, et non de l'emprisonnement Ce texte date de 1975 et, à l'époque, le Parlement a manifestement voulu assimiler le petit trafiquant de drogue qui trafique uniquement pour sa propre consommation au simple consommateur de stupéfiants. Toutefois, cette volonté du Parlement est restée lettre morte du fait de la pratique des tribunaux et, plus particulièrement, de la jurisprudence du Tribunal fédéral. Ce dernier estime que l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants ne s'applique pas dès que le toxicomane permet ou favorise la consommation de drogue par des tiers. Autrement dit, dès qu'un toxicomane, pour assurer sa propre consommation, vend une quantité de drogue même minime, il s'ensuit une peine beaucoup plus lourde et le privilège de l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants devient inopérant. De plus, la jurisprudence du Tribunal fédéral admet actuellement la circonstance du cas grave dès que le trafic porte sur

12.

grammes d'héroïne ou 18 grammes de cocaïne. Cette jurisprudence ne tient pas compte du fait que la drogue est souvent et même toujours vendue dans la rue, coupée à 50 ou

70.

pour cent par des substances non stupéfiantes, par exemple le talc. Cette jurisprudence additionne aussi les quantités vendues sur de longues périodes, de plusieurs semaines. Cette pratique judiciaire pour la définition du cas grave a donc aussi pour conséquence de rendre difficile ou pratiquement inopérante l'application du privilège de l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants au toxicomane qui finance sa consommation par un petit trafic. L'initiative vise donc à modifier la loi de sorte que la volonté du législateur de 1975 soit effectivement réalisée et que le juge puisse avoir l'opportunité de sanctionner par une peine légère, ou beaucoup plus légère, le toxicomane qui, pour le financement de sa propre consommation, se livre à un petit trafic. L'administration s'est opposée à cette initiative et a fait valoir que la loi fédérale sur les stupéfiants était déjà conçue et rédigée de manière très large et diversifiée, que le juge pouvait, selon la loi, choisir entre l'emprisonnement et l'amende, qu'il avait la faculté d'ordonner le recours à une thérapie, qu'il avait aussi la possibilité de ne prononcer qu'une simple réprimande. Bref, selon le Conseil fédéral, ce n'était pas la loi, qui est très souple, mais l'application de la loi qui était en cause. Les adversaires de l'initiative parlementaire Tschäppät Alexander ont fait valoir que le principe fondamental prôné par le Tribunal fédéral était de bien séparer commerce et consommation de stupéfiants et qu'il fallait maintenir cette distinction. Selon les adversaires de l'initiative, il serait difficile, voire impossible, de distinguer entre commerce purement lucratif et commerce effectué en vue d'assurer sa propre consommation personnelle. Enfin, les adversaires de l'initiative considèrent que, même si elle vise à décriminaliser des personnes victimes de la dépendance, cette initiative demande une modération de la répression pénale du trafic de drogue, ce qui leur semble inadmissible. La majorité de la commission a toutefois approuvé, par 13 voix contre 9, cette initiative pour quatre motifs principaux que je résumerai comme suit Premièrement, l'initiative a un but modeste, je le répète. Elle vise simplement à restituer à l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants la portée que le législateur voulait lui attribuer en 1975 déjà Au plan constitutionnel, il importe que le Parlement ait le dernier mot, ou alors le peuple s'il y a référendum, mais les tribunaux doivent s'incliner évidemment devant la volonté du législateur. Deuxièmement, l'application de l'article 19a, selon la jurisprudence du Tribunal fédéral, conduit à une inégalité de traitement en ce sens que le consommateur de drogue qui a de -- 5 of 16 -14. Juni 1993 N 1187 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz bons revenus, qui est aisé sur le plan financier, bénéficie systématiquement du privilège légal, alors que celui qui est sans moyens ou qui n'a que peu de moyens est obligé de recourir au petit trafic pour satisfaire sa dépendance. Troisièmement, la non-application de l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants contribue à ce que les prisons soient encombrées de toxicomanes. Par exemple, à Hindelbank,

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pour cent des personnes détenues sont des toxicomanes. Bien entendu, les pourcentages diffèrent selon les établissements, mais ils sont toujours élevés. Compte tenu de la jurisprudence du Tribunal fédéral que j'ai déjà évoquée, le toxicomane qui assure sa consommation par un petit trafic est condamné à un an de prison au minimum, c'est-à-dire une période très longue, et cette circonstance est de nature à engorger les prisons. La prison n'est pas organisée pour la désintoxication ou la désaccoutumance, elle ne possède pas de personnel, ni d'organisation en général à cette fin. Non seulement, la prison ne constitue pas un instrument de thérapie contre la toxicomanie, mais il faut constater que le trafic de drogue y continue et que des détenus non toxicomanes le deviennent. Enfin, quatrième argument, la Commission fédérale des stupéfiants demande, dans son rapport de 1989, la possibilité de prévoir des atténuations de peine pour les petits trafiquants qui financent ainsi leur consommation, et l'initiative parlementaire Tschäppät Alexander va tout à fait dans ce sens. En ce qui concerne l'initiative du groupe écologiste, son but porte sur quatre points que je ne répéterai pas puisque vous les avez sous les yeux Les partisans de l'initiative constatent que la politique de la prohibition a échoué. La répression pénale n'a pas restreint le marché des drogues, mais a développé au contraire un marché noir tentaculaire. Les prix de ce marché noir sont excessivement élevés et, pour financer leur consommation, les toxicomanes sont rejetés dans la marginalité, dans la prostitution ou la délinquance, ou alors dans le petit trafic de drogue. La deuxième thèse des partisans de l'initiative est qu'une société sans drogue est une fiction et que l'Etat doit donc prendre les mesures nécessaires pour que la consommation de drogue se fasse avec le moins de risques possibles et pour apporter une aide aux toxicomanes selon leur demande et leurs besoins. L'initiative du groupe écologiste ne vise pas une libéralisation complète de la consommation de toutes les drogues, mais une réglementation par l'Etat de la production et de la distribution des drogues dures. La majorité de la commission a toutefois refusé cette initiative malgré les avantages sociaux manifestes qu'elle apporte et qui ont été relevés par la minorité. D'une part, elle a considéré que, s'il est vrai que les conventions de l'ONU concernant la question de la drogue n'ont pas encore été ratifiées par la Suisse et que si la Conférence internationale des villes, qui compte 58 villes et 35 pays, est favorable à une levée de l'interdiction des drogues, il s'agissait cependant de circonstances qui n'étaient pas représentatives du contexte international. Selon la majorité, la Suisse resterait terriblement isolée sur le plan international si l'on suivait l'initiative du groupe écologiste. D'autre part, les adversaires de l'initiative estiment aussi qu'une baisse des prix de la drogue serait de nature à augmenter la consommation et le nombre de consommateurs. De plus, la réglementation de la production et la distribution de la drogue sous forme d'un monopole d'Etat ne supprimeraient pas l'existence du marché noir et les préjudices économiques et sociaux qui y sont liés. Enfin, si la légalisation des drogues, quant à leur consommation, ne se faisait qu'en Suisse, elle y provoquerait un afflux de toxicomanes et consommateurs d'autres pays. En définitive, la minorité de la commission, dont je fais partie, soutient l'initiative du groupe écologiste, mais la majorité de la commission, par 11 voix contre 6 et avec une abstention, propose de ne pas donner suite à cette initiative pour les motifs que je vous ai indiqués. Tschäppät Alexander: Bezüglich meiner parlamentarischen Initiative hat das Parlament heute eigentlich nur zu entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Ich meine, dieser Handlungsbedarf muss klar und eindeutig bejaht werden. Wer sich mit der Drogenszene in unserem Land etwas auseinandersetzt, dem ist bewusst, dass weit über die Hälfte aller Gefängnisinsassen oder-insassinnen eben Drogensüchtige sind oder zumindest aufgrund einer Delinquenz im Zusammenhang mit ihrer Sucht inhaftiert sind. So liegt z. B. der Anteil der Drogendelinquentinnen in der Strafanstalt Hindelbank bei über 60 Prozent der Inhaftierten. Es gibt in der Schweiz wohl kaum eine Strafanstalt, in der nicht auch Drogen gehandelt und konsumiert werden. Aufgrund der geringen benötigten Mengen kann der lukrative Drogenhandel und Drogenschmuggel in den Gefängnissen kaum wirksam unterbunden werden. Die grosse Verbreitung der Drogen innerhalb der schweizerischen Gefängnisse hat in einzelnen Anstalten dazu geführt, dass von der Direktion saubere Spritzen an die Gefängnisinsassen abgegeben werden sollen. Das zeigt doch eigentlich, wie pervertiert unsere Drogenphilosophie geworden ist Wir verbieten den Drogenkonsum, stecken die Leute ins Gefängnis und wollen ihnen im Gefängnis saubere Spritzen geben, damit wenigstens nicht auch noch die Gefahr der Aids-Infizierung grösser wird. Diese Art der Drogenpolitik zeigt eigentlich, wie unehrlich, wie inkonsequent wir mit diesem Problem umgehen. Ein grösser Teil dieser Gefängnisinsassen sitzt einzig und allein deshalb im Strafvollzug, weil sie als Süchtige, um sich Stoff zu beschaffen, Stoff vermitteln oder Stoff verkaufen. Da muss man auch wieder die Praxis kennen: Das Gramm Heroin kostet im Ankauf mehrere hundert Franken; von daher ist es selbstverständlich, dass man nur über Vermittlung oder Beschaffungskriminalität an diesen Stoff herankommt. Diese überaus grosse Menge von Süchtigen in unseren Gefängnissen zeigt auch überdeutlich, dass für diese Leute der Strafvollzug in keiner Art und Weise resozialisierenden Charakter hat oder ihnen in irgendeiner Form hilft über ihre Sucht hinwegzukommen. Die heutige Gerichtspraxis führt leider dazu, dass jeder Süchtige, der zur Stoffbeschaffung anstelle von Beschaffungskriminalität Kleinhandel betreibt, in relativ kurzer Zeit den vom Bundesgericht definierten schweren Fall erfüllt (12 Gramm gehandelte Menge) und damit einer Minimalstrafandrohung von mindestens einem Jahr Gefängnis oder Zuchthaus ausgesetzt ist. Aufgrund der bundesgerichtlichen Praxis wird leider bis zum heutigen Tag die sogenannte Summationsmethode verwendet, d. h., es wird hauptsächlich die gehandelte oder vermittelte Menge zusammengezählt, um das Strafmass festzusetzen. Hier sei wieder einmal erwähnt: Wenn wir von 12 Gramm Heroin sprechen, dann reden wir nicht von einer konzentrierten Menge Heroin. Das ist die auf der Gasse gehandelte Menge, und davon beträgt der Heroinanteil im heutigen Zeitpunkt zwischen 15 und 20 Prozent, der Rest sind Streckmittel, die bei dieser Addierungsmethode des Bundesgerichtes mit aufgerechnet werden. Die Tatsache, dass jemand aus Gründen seiner eigenen Sucht Stoff vermittelt oder verkauft, kann zwar im Urteil mit berücksichtigt werden, schützt aber in der Regel kaum vor hohen Strafen. Es ist uns bekannt, mindestens denjenigen, die sich mit dem Problem befassen, dass dem Süchtigen in der Strafanstalt nicht geholfen wird. Dazu fehlen die nötigen Infrastrukturen, dazu fehlt das Personal, dazu fehlen vor allem geschulte Fachleute. Die vom Staate so aufgewendeten finanziellen und personellen Mittel erweisen sich also für den Süchtigen als nutzund sinnlose Investition. Hinzu kommt noch, dass die nichtsüchtigen Gefängnisinsassen auch immer mehr durch ihre süchtigen Mitinsassen gefährdet werden. Diese unbefriedigende Situation ist nun aber nicht etwa Ausdruck einer verfehlten Gesetzgebung, sie ist leider Ausdruck der Mutlosigkeit des Bundesgerichtes. Wir müssen wissen, dass die Gesetzgebung im Jahre 1975 äusserst fortschrittlich war; sie sollte eben zwischen dem Süchtigen und dem Nichtsüchtigen differenzieren, sie sollte ganz klar zwischen dem Händler und dem Kranken trennen. Diesen Mut hat das Bundesgericht seit 1975 in seiner ständigen Praxis leider nie übernommen; es war nie bereit, diesen Schritt in die richtige Richtung, den der Gesetzgeber 1975 machte, nachzuvollziehen.

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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1188 N 14 juin 1993 Wie gesagt, 1975 wollte man eine klare Differenzierung zwischen Drogenhändler und süchtigem Drogenkonsumenten. Das Krankheitsbild des Drogensüchtigen stand damals im Vordergrund, dieser sollte im Prinzip teilentkriminalisiert werden. Diese fortschrittliche Gesetzgebung würde auch heute nach wie vor genügen. Das Betäubungsmittelgesetz ist das fortschrittlichste Gesetz in dieser Richtung. Es kennt das Opportunitätsprinzip seit 1975 aber leider nur dem Buchstaben nach, weil sich die Gerichte in der Folge diesem Fortschritt nicht angeschlossen haben. Sinn und Zweck meiner parlamentarischen Initiative ist also nicht etwa, eine neue Drogenpolitik einzuführen. Das wäre auch ein Ziel, aber das wäre ein viel zu hoch gestecktes Ziel, um es in nächster Zeit wirklich auch verwirklichen zu können. Mir geht es einzig und allein um das, was bereits 1975 vom Gesetzgeber erkannt wurde, nämlich den Süchtigen als Kranken zu sehen und ihn nicht in den gleichen Topf zu werfen wie den gewinnsüchtigen, nach Gewinn strebenden Kleindealer. Dass man diese Abgrenzung macht, das ist das Ziel dieser Initiative. Sie will nicht eine Legalisierung der Drogen, sie will einzig und allein die Möglichkeit schaffen, differenzierter den süchtigen vom nichtsüchtigen Dealer zu unterscheiden. Wenn wir die heutige Situation in unseren Gefängnissen betrachten, scheint mir eigentlich der Beweis genügend erbracht zu sein, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn Sie meiner Initiative Folge geben, geben Sie einzig und allein der vorberatenden Kommission Gelegenheit, noch einmal darüber nachzudenken, wie man dem Willen des Gesetzgebers von 1975 nachleben will und wo die Grenzen für eine vernünftige Drogenpolitik in der Zukunft auszuloten sind. Die Annahme dieser Initiative ist von daher vom gesetzgeberischen Standpunkt aus völlig unwichtig, sie ist unbedeutend, sie ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Rückschritt ins Jahr 1975. Aber ich kann Ihnen versichern: In der Praxis hätte die Annahme dieser Initiative ganz entscheidende Auswirkungen. Die Gerichte sähen den Süchtigen als Kranken, der Richter könnte im Einzelfall die Sucht als Krankheit berücksichtigen, mitbeurteilen und damit auch das Strafmass, das für den Süchtigen anzuwenden ist, von demjenigen für den Händler klar abgrenzen. Ich bitte Sie, meiner Initiative Folge zu geben. Frau Hollenstein: Wer über einen neuen Umgang mit dem sogenannten Drogenproblem diskutiert, muss erst einmal festhalten und zur Kenntnis nehmen, was die Erfolge der bisherigen Politik sind. Im vergangenen Jahr waren 418 Drogentote zu beklagen. Die Hälfte dieser Drogentoten waren zwischen

17.

und 27 Jahren alt Laut der schweizerischen Drogenstatistik werden 20 000 bis 30 000 Menschen als von harten Drogen abhängig eingestuft Eine mehrfache Anzahl Menschen konsumiert gelegentlich diese Drogen. Zehntausende von Menschen müssen also in der Schweiz tagtäglich Geldsummen aufbringen, die weit über dem durchschnittlichen Verdienst liegen. Es kommt dazu, dass ein Teil dieser Menschen aus sozialen und körperlichen Gründen nicht - oder nicht mehr- in der Lage ist, überhaupt einer regelmässigen Arbeit nachzugehen und somit Geld auf eine ehrliche Weise zu verdienen. Die Folge davon: Die mehreren hundert, je nach Grad der Sucht sogar bis zu tausend Franken jeden Tag müssen mit Kleinkriminalität, Bettelei, Prostitution oder dem Verkauf illegaler Drogen zusammengetragen werden. Für die Betroffenen ist dies entwürdigend, die Prostitution zum Teil lebensgefährlich. Durch den Zwang, illegale Drogen zur Befriedigung der eigenen Suchtbedürfnisse zu verkaufen, werden darüber hinaus auch neue, immer jüngere Kreise mit den Drogen in Kontakt gebracht und zum Konsum überredet Für die Gesellschaft entsteht nicht nur menschliches Leid der Angehörigen, sondern es entstehen auch Kosten von jährlich rund 300 Millionen Franken für die Verfolgung von Drogendelikten. Das Fazit: Die repressive Drogenpolitik, wie sie in der Schweiz und anderswo seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist alles andere als befriedigend. Mit dem Aufkommen des Aids-Virus und dessen Verbreitung über Spritzentausch und Beschaffungsprostitution hat die Gefährlichkeit des Konsums illegaler Drogen zudem eine neue Dimension bekommen. Es ist deshalb höchste Zeit, den Umgang mit diesen Drogen, mit Drogen überhaupt, zu überdenken, denn das bisherige Verbot mit gleichzeitiger Kriminalisierung der Betroffenen hat versagt; und das Ziel ist klar verfehlt worden. Zuallererst ist eine Begriffsklärung nötig. Wir Grünen fordern nicht die völlige Freigabe bisher illegaler Drogen, also die Liberalisierung. Vielmehr treten wir für eine Legalisierung dieser Stoffe und gleichzeitig für eine Entkriminalisierung jener Gruppen ein, die sie verwenden. Von einer Legalisierung des Drogenkonsums sind drei Hauptauswirkungen zu erwarten:

1.

Gesundheitliche Auswirkungen auf die Drogensüchtigen: Weil für die Drogen bloss noch der effektive Herstellungspreis plus eventuell eine Genusssteuer verlangt würden, könnten sich Suchtkranke den Stoff zu Preisen beschaffen, die ohne Prostitution, Kriminalität oder Dealen zu bezahlen sind. Durch die kontrollierte Abgabe des Stoffes sowie steriler Spritzen bestünde auch eine bessere medizinische Betreuung der Betroffenen. Der gesundheitliche Zustand und die soziale Integration wären um einiges besser. Auch heute leben viele Drogenkonsumentinnen und -konsumenten in sogenannt geordneten Verhältnissen, weil sie ihr Suchtmittel dank einem privilegierten Arbeitsplatz auf legale Weise finanzieren können.

2.

Finanzielle Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft: Die heute 300 Millionen Franken für die Drogenjustiz könnten teilweise in die Drogenprävention investiert werden, um über harte, aber auch über weiche Drogen zu informieren und vor den Folgen eines Missbrauchs zu warnen. Die Legalisierung brächte im gesellschaftlichen Leben auch eine Beruhigung, eine Aufwertung besonders belasteter Stadtquartiere und einen Rückgang der Kriminalität

3.

Finanzielle Auswirkungen auf das Drogengeschäft: Ohne Nachfrage bricht das Geschäft mit den überteuren und qualitativ oft miserablen illegalen Drogen zusammen. Heute schätzt man, dass allein in der Schweiz mit illegalen Drogen jedes Jahr Gewinne von 2 Milliarden Franken gemacht werden. Diesem oft mit Waffenschiebereien und Prostitution verfilzten Geschäft könnte mit der Legalisierung ein empfindlicher Schlag versetzt werden. Zum Schluss möchte ich mit dem Irrglauben aufräumen, dass bei einer Legalisierung an jedem Kiosk Heroin frei zu kaufen wäre. Abgesehen davon, dass schon heute jeder und jede Minderjährige problemlos zu harten Drogen kommen kann und dass auch in Gefängnissen bekanntlich grosse Mengen Drogen gehandelt werden, würde die Legalisierung staatlich kontrolliert ablaufen, und das Monopol könnte wegen des unschlagbaren Preisvorteils mit all den oben genannten Vorteilen sozialer und finanzieller Art problemlos verteidigt werden. Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge zu leisten und einer neuen, zukunftsweisenden Drogenpolitik den Weg zu bahnen. Bortoluzzi, Sprecher der Minderheit: Zur parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander: Die Absicht der parlamentarischen Initiative, in den Strafbestimmungen zwischen Drogenabhängigen und Drogenhändlern klar zu trennen, wäre an sich begrüssenswert Die Initiative wird von der Mehrheit der Kommission als bescheidene Aenderung dargestellt, mit der dieser Trennung besser Rechnung getragen werden soll. In der Praxis dürfte diese Bestimmung allerdings weitreichendere Folgen haben als nur die gewünschte Trennung. Es ist nämlich heute nicht einfach, und es wird auch in Zukunft nicht einfach sein, zwischen Handel aus reiner Gewinnsucht und Handel von selten von Abhängigen zu unterscheiden. Es sind berufsmässige Kleinhändler unterwegs, die nur wenige Gramm Drogen auf sich tragen, um bei einer allfälligen Festnahme behaupten zu können, sie handelten zum Eigengebrauch oder seien gerade zufällig zu den Drogen gekommen. Eine Aenderung von Artikel 19a Ziffer 1 im Sinne der Initiative würde bedeuten, dass auch solche Dealer nicht mehr strafrechtlich belangt werden könnten; zumindest wäre es für die Untersuchungsbehörde noch schwieriger, den Beweis einer Widerhandlung im Sinne des Gesetzes zu erbringen. Die logische Folge davon wäre eine mehr oder weniger grosse Ausweitung des Drogenhandels -für den Handel einfachere und -- 7 of 16 -14. Juni 1993 N 1189 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz für die Behörden schwierigere Bedingungen; das wollen wir nicht. Die heute gültigen Strafbestimmungen lassen den Gerichten Spielraum in der Beurteilung. Es ist nicht so, das nun zuhauf Schwerstabhängige in den Gefängnissen sitzen, wie dies Herr Tschäppät gesagt hat. Die Gerichte machen von der vernünftigen Möglichkeit Gebrauch, eine Strafe in die Form des Massnahmevollzugs umzuwandeln - eine Therapie anstelle der Strafe. Das ist die zurzeit gültige Praxis der Gerichte. Daran, das sage ich auch im Namen der SVP-Fraktion, sollte nichts geändert werden. Der Initiative ist somit keine Folge zu geben. Noch ein paar allgemeine Bemerkungen zur Drogenpolitik und zur parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion: Unsere Drogenpolitik ist in eine Sackgasse geraten. Sie hat weitgehend versagt. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns einig. Sie hat versagt, weil man in der Drogenfrage von A bis Z inkonsequent ist. Die Behörden und die zuständigen Sozialämter demonstrieren Resignation und Machtlosigkeit, zumindest gilt das für die Deutschschweiz und im besonderen für den Raum Zürich. Für mich ist es ein Stück weit auch Unfähigkeit, weil die Drogenpolitik, die Arbeit in diesem Bereich, weit mehr verlangt als das althergebrachte sozialpolitische Schema, welches auf materieller Umverteilung und etwas «Lebensbegleitung» beruht Um in diesem Bereich Erfolge zu erzielen, sind lebensfrohe Menschen nötig, die den hohen Anforderungen gewachsen sind. Mit Leuten, die mit sich selbst unzufrieden sind und sich hinterfragen, mit Leuten, wie sie unsere Sozialämter zum grossen Teil als Angestellte bevölkern und die vor allem Unsicherheit ausstrahlen, sind in der Drogenpolitik keine Erfolge oder Verbesserungen zu erwarten. Nun, ihnen allein die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen, wäre zweifellos nicht richtig. Die Behörden, die sich für diese Fragen zuwenig Zeit nehmen - die dafür möglicherweise zuwenig Zeit haben -, sind der schwierigen Aufgabe offensichtlich auch nicht gewachsen. Dass unter den gegebenen Umständen, also bei einer chaotischen Drogenpolitik, der Ruf nach Liberalisierung lauter wird, ist zwar verständlich, aber trotzdem grundfalsch. Nicht die Repression hat versagt Es gab in unserem Land nie eine konsequent durchgeführte repressive Drogenpolitik. Ich kann Ihnen hier Fakten aufzählen: Da ist zuerst die Prävention, die den Drogengebrauch verharmlost; im Handel werden sodann viele Personen nach Aufnahme der Personalien laufengelassen und sind ein paar Tage später wieder im gleichen Umfeld tätig; zu guter Letzt kann Abhängigen die dringend nötige Fürsorge nicht zukommen, weil dies - aus sehrfragwürdigen, juristischen, völlig praxisfremden Gründen übrigens - scheinbar nicht möglich sein soll. Das hat ja mit Repression wirklich nichts zu tun! Wir betreiben eine liberale Drogenpolitik, hin und wieder von ziellosen Razzien unterbrochen. Nach ein paar Tagen formiert sich die Szene wieder. Weitere Liberalisierungsschritte führen ohne Zweifel zu einer Ausdehnung der Szene und zu noch mehr Drogenabhängigen. Auch wenn Herr Tschäppät das Gesetz als modern bezeichnet hat, das 1975 verabschiedet wurde, möchte ich ihm doch zu bedenken geben, dass in den letzten Jahren die Drogenszene - der Handel mit Drogen, der Missbrauch von Drogen, die Zahl der Abhängigen und der Drogentoten, alles zusammen - angewachsen ist. Dieses Gesetz hat sich, meine ich, eben nicht bewährt. Nachdem nun auf eidgenössischer Ebene auch zwei völlig entgegengesetzte Volksinitiativen zur Drogenpolitik lanciert worden sind, ist es meines Erachtens falsch, Entscheide vorwegzunehmen. Dem Volk wird mit den Initiativen die Möglichkeit gegeben - ich hoffe natürlich, dass diese Möglichkeit bald besteht -, darüber zu befinden, ob es dem Weg der repressiven Initiative «Jugend ohne Drogen» oder der liberalen Tabula-rasa-lnitiative den Vorzug geben will. Aus dieser Sicht bitte ich Sie, hier nicht mit der Initiative der grünen Fraktion etwas vonwegzunehmen. Also: Geben Sie auch dieser parlamentarischen Initiative keine Folge! Frau Gonseth, Sprecherin der Minderheit: Zur parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion: Wir haben bei der Beratung der Zwillings-lnitiativen in der ersten Sessionswoche deutlich gesehen, dass Tabak und Alkohol die Drogen Nummer 1 sind, sowohl punkto Gesundheitsgefährdung und frühzeitigen Todes als auch punkto sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen. Trotzdem haben Sie - die Mehrheit - die Zwillings-lnitiativen abgelehnt, und dieser Rat will zulassen, dass für sogenannte legale Drogen weiterhin Werbung gemacht wird, obwohl diese Drogen enorme Schäden verursachen. Demgegenüber ist die Zahl der Abhängigen von sogenannten illegalen Drogen sehr viel kleiner, und die gesundheitlichen und sozialen Folgeprobleme entstehen nicht so sehr durch die Anzahl der Drogenabhängigen, sondern als Folge der Drogenprohibition und der Kriminalisierung der Drogenabhängigen. Es steht fest, dass Verbote und Kriminalisierung die Zunahme des Drogenkonsums bisher nicht verhindert, jedoch katastrophale Folgeprobleme bewirkt haben. Die Schadenbegrenzung dieser Folgeprobleme ist denn auch das Hauptziel der vorliegenden parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion. Zu diesen Schäden gehören HIV-Infektionen, Drogentod durch schlechten oder unsauberen Stoff, Beschaffungskriminalität, Drogenprostitution. Der unkontrollierbare Drogenschwarzmarkt ist in den festen Händen des organisierten Verbrechens. Und die Drogenmafia wäscht ihre gigantischen Gewinne in der Schweiz und unterwandert Wirtschaft und Gesellschaft. Weltweit sind Justiz und Polizei offensichtlich stark überfordert. Die Gefängnisse sind mit kleinen «Drogenfischen» überfüllt, während die hauptverantwortlichen Drahtzieher nicht zu fassen sind. Trotz ständig steigendem Aufwand der Polizei nehmen der Drogenkonsum und die Drogenkriminalität auch in der Schweiz zu; das belegen der Bericht der schweizerischen Bundesanwaltschaft und die schweizerische Betäubungsmittelstatistik. Aus diesem Teufelskreis wollen wir Grünen und mit uns die Kommissionsminderheit aussteigen. Mit der Initiative sollen folgende Probleme gelöst werden:

1.

Erwerb und Besitz von Drogen für Eigenkonsum sollen straffrei werden. Sowohl süchtige als auch nichtsüchtige Drogenkonsumenten und -konsumentinnen werden damit entkriminalisiert. Wir befürworten einen zurückhaltenden Umgang mit Drogen; wer aber Drogen konsumieren will, soll dies unter normalen Bedingungen tun können. Das heutige Verbot verhindert den Konsum ja auch nicht, es führt jedoch indie Illegalität und Kriminalität.

2.

Weil Hanfkraut nicht schädlicher ist als Alkohol und Tabak, wollen wir dessen Konsum und Erwerb erleichtern.

3.

Die sogenannten harten Drogen sollen kontrolliert und unter strengen Rahmenbedingungen abgegeben werden. Der Drogenhandel wird damit aus den Händen der Drogenmafia genommen und dem Staat übertragen. Um Drogentourismus aus dem Ausland zu verhindern, sind Wohnsitzkontrollen, Höchstmengen und anderes vorzusehen. Die Preiskontrolle bringt die Drogenkriminalität zum Verschwinden. Für die Drogenabhängigen endet die tödliche Gefahr, welche von schlechtem Stoff ausgeht

4.

Prävention und Ausstiegshilfen, insbesondere auch der Schutz der Jugend, müssen verstärkt werden. Die hohen und immer noch steigenden Kosten der Drogenprohibition sind schlecht investiertes Geld. Dieses soll in die Prävention umgeleitet werden. Zusätzlich sollen die Prävention und die Ausstiegshilfen durch Konsumsteuern auf den legal verkauften Drogen finanziert werden. Die Kommissionsminderheit ist sich bewusst, dass wir mit diesen Forderungen nicht alle Probleme lösen, insbesondere lösen wir das allgemeine Problem der Sucht in unserer Konsumgesellschaft nicht. Im Zentrum unseres Vorstosses steht deshalb wirklich die Schadenbegrenzung. Ein eindrückliches, seit Jahren bewährtes Modell für den Weg, welchen wir vorschlagen, hat die Stadt Widnes in der Nähe von Liverpool. Dort werden den Süchtigen, welche in das Programm aufgenommen werden, zunächst Möglichkeiten geboten, mit dem Drogenkonsum aufzuhören, einschliesslich Rehabilitationsmassnahmen. Wenn Patienten den Entzug nicht schaffen oder diesen ablehnen, werden sie in ein kontrolliertes Verschreibungsprogramm aufgenommen.

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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1190 N 14 juin 1993 Die Erfolge sind offensichtlich. Seit Einführung der kontrollierten Abgabe gab es in Widnes unter den registrierten Drogenabhängigen keinen einzigen Todesfall. Die HlV-Infektionsrate unter Fixern ist auf 0 Prozent gesunken, während sie sonst in ganz England steigt. Auch die anfängliche Skepsis der Polizeibehörden ist längst überwunden. Die Beschaffungskriminalität, die sich vorher gar nicht in Griff bekommen liess, ist rapid zurückgegangen; die Drogenprostitution ist kein Thema mehr; die Rauschgifthändler finden in der Stadt keinen Markt selbst die Zahl der Neueinsteiger ist deutlich zurückgegangen. Diese eindrücklichen Angaben, die ich zitiert habe, stammen aus der neuesten Nummer der Zeitschrift «Der informierte Arzt». Wenn der Nutzen solcher Massnahmen für den einzelnen Süchtigen eindrucksvoll ist, so profitiert gleichzeitig auch die Gesellschaft von dieser Art Drogenpolitik. Der Schaden durch chaotische Familienverhältnisse und verlorengegangene Produktivität einer intelligenten Jugend wird begrenzt. Anstatt der Sucht zunehmend zu verfallen, bleiben die Süchtigen in der Lage, ein weitgehend normales Leben zu führen und sogar einer geregelten Arbeit nachzugehen. Ohne ein solches Programm gibt es etwa eine 15prozentige Todesrate unter Drogenkonsumenten innerhalb von zehn Jahren. Unsere Initiative stellt übrigens weitgehend ähnliche Forderungen wie die Standesinitiative Solothurn, welche bedauerlicherweise nicht gleichzeitig mit unserer parlamentarischen Initiative behandelt werden kann. Diese Standesinitiative wurde von einem CVP-Mitglied angeregt, und die CVP hat sie im Kanton Solothurn auch unterstützt Namhafte Drogenfachleute fordern seit Jahren die Entkriminalisierung und Legalisierung des Drogenmarktes. Professor Gutzwiller vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich hat kürzlich in einem Zeitungsinterview gesagt, dass man aus dem Schlamassel nur herauskomme, wenn man ein staatliches Monopol errichte. Uebrigens haben 58 europäische Städte aus insgesamt 14 Ländern die Frankfurter Resolution unterstützt, welche auch eine Entkriminalisierung und Legalisierung des Drogenkonsums fordert Die Aussage der Berichterstatterin, Frau Dormann, dass international alles in Richtung Repression gehe, stimmt deshalb nur relativ. Unsere Konsumgesellschaft fördert Suchtverhalten - hier muss angesetzt werden, nicht bei den Opfern! Wir dürfen die Opfer nicht weiter als Ausgegrenzte behandeln und auf ihrem Buckel die Suchtprobleme unserer ganzen Gesellschaft austragen. An die Stelle der Verteufelung einzelner Suchtmittel einerseits und der Duldung oder gar Werbung für andere Suchtmittel andererseits muss eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Ursachen von Sucht treten. Die Suchtprävention muss verstärkt werden, und erkannte Missstände müssen konsequent verändert werden; nur so wird letztlich Suchtverhalten vermindert Aus diesem Grund kann unseres Erachtens auch die Polizei das Problem nicht lösen. Wir als Parlament müssen uns endlich für politische Lösungen entscheiden. Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge zu geben. Sieber: Der Artikel 19 stammt aus dem Jahre 1975. Nebst anderen Zielen verfolgt dieser Artikel zwei Absichten: Die eine Absicht könnte man als Prävention oder Abschreckung betiteln, aber wir wissen, wie sich das im Laufeder folgenden Jahre ergeben hat: Sie führte nicht zum Ziel. Die andere Absicht war, einen sogenannten Fahndungsvorteil zu erreichen. Das heisst, man glaubte, wenn man die «kleinen Fische» fangen könne, dann würden auch die «grossen Fische» ins Netz gehen - auch damit hatte man keinen Erfolg. Die LdU/EVP-Fraktion ist für die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander, und zwar deshalb, weil hier deutlich unterschieden wird zwischen jenen Drogenabhängigen, die aufgrund ihrer Krankheit vermitteln, und den übrigen, die aus reiner Gewinnsucht brutal über Leichen hinweggehen und ihren Profit suchen. Man erwartet von der Verwirklichung dieser Initiative ja auch, dass damit die Bereitwilligkeit, eine Therapie zu beginnen, und schliesslich dann auch die Entlastung der Gefängnisse, gefördert werden. Hier möchte ich kurz auf einen Punkt zu reden kommen, der von der Praxis aus gesehen zu kurz kommt Alle diese Initiativen in Ehren! Sie sind beachtenswert Aber ich frage mich: Was passiert heute, jetzt, in dieser ausweglosen Situation? Unser Land klagt, die Städte klagen, die Dörfer klagen: So geht es nicht weiter! Wir sind an den Grenzen angelangt - die Juristen, die Polizei -, wir haben die Grenzen des Sozialen erreicht, und die Abhängigen haben ebenso ihre Grenzen erreicht. Was passiert in diesem Sommer im Hinblick auf den nächsten Winter? Das ist für mich die Frage. Und entscheidend noch: Was passiert mit all den Ausstiegswilligen? Wir reden von jenen, die tatsächlich völlig am Rande sind. Auch unter diesen sind junge Menschen, die ausstiegswillig sind. Ich frage: Was wird für diese Menschen jetzt getan? Wir reden vom negativen Sog - uf Züritütsch gsait: «Am Lätteschtäg tötelet's»; man redet vom Gipfel des Todes. Noch einmal: Was passiert jetzt - heute, morgen? Sie geben zu, dass diese Initiativen zwar nötig und gut sind, aber wir brauchen eine vordringlichere Antwort, und ich rede im Namen der Betroffenen! Nun gut, man hat eine Antwort gegeben. Wir beginnen wieder dort, wo wir im Jahre 1987 begonnen haben. Man spricht der sogenannten Dezentralisation das Wort Ausschaffung nennt man das - früher sagte man: «Mä tuät aine per Schub hai!»-, mit dem Resultat, dass jetzt diejenigen, die heimgeschafft und ausgeschafft worden sind, wieder zurückkehren und die Sogwirkung noch verstärken. Uns entgleiten die jungen Menschen sozial, medizinisch und rechtlich. Das gibt ein Gewächs, das sich selbständig weiterentwickelt, wenn wir jetzt nicht vordringlich etwas tun! Die Idee stammt nicht aus meinem Kopf, die Idee kommt von den Betroffenen selbst: Wir begrüssen sie, die Betroffenen, ja nie als Gesprächspartner; wir trauen ihnen nicht zu, dass in ihren Seelen, in ihrer Existenz, in ihrer Persönlichkeit noch ein Reservoir an Kräften vorhanden ist, die wir abrufen können. Deshalb der Wunsch, eine Idee: Wir bauen in unserem Land einige Dörfer. Dörfer, die drogenfrei sind. Dörfer - die Infrastruktur müsste seitens der Oeffentlichkeit gegeben sein -, die den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich selbst zu organisieren, autonom zu arbeiten, um den Selbsterhalt zu verdienen. Keine therapeutische Arbeit, sondern eine Arbeit, um sich am Leben erhalten zu können! Sie werden sagen: Das gibt es doch nicht Doch, das gibt es! Sehen Sie San Patrignano bei Rimini an: 2000 junge Menschen, ehemals Drogensüchtige, heute Aerzte, die den Betrieb dort selbst führen. Ein kleines Beispiel - man kann das nicht an die grosse Glocke hängen - ist das Dorf «Urdörfli». Kommen Sie das einmal anschauen! Bundesrat Cotti hat das einmal angeschaut, zusammen mit dem BAG-Direktor, Herrn Zeltner. Das funktioniert auch im kleinen Rahmen, aber um Himmels willen, was haben wir gekämpft, bis wir nur einige Quadratmeter Land erhielten, um dieses Projekt starten zu können! «Es ist schon gut, was Sie tun, aber nur nicht vor meiner Türe, ja nicht!» - darum geht es. Wenn wir die Ausgrenzung nicht aufheben können, können wir drogenpolitisch machen, was wir wollen: Die Probleme bleiben, weil sie in der Seele hocken! Straffreiheit, gut, aber bitte, wissen Sie, was in der Psyche eines Drogenabhängigen geschieht, trotz Straffreiheit? Woher kommen diese Selbstverletzung und all diese Praktiken? Nun also, wenn das Innere nicht straffrei sein kann und sich mit der Drogensucht belastet, dann kriegen Sie auch diese Menschen nicht frei. Also, bauen wir zwei, drei Dörfer-als Zeichen dafür, dass alle politischen Kräfte jetzt einmal gemeinsam etwas unternehmen! Die kirchlichen, gesellschaftlichen Kreise, die engagiert sind, sollen wirklich ernsthaft ein Zeichen setzen. Das kostet Boden, das kostet ein wenig Geld für die Infrastruktur, und das braucht Vertrauen - Vertrauen, ein Zeichen, dass diese Menschen unsere Partner sind. Bauen wir also Dörfer! Als kleine Figur wage ich zu sagen: Ich würde mich dort voll engagieren, in Ihrem Namen möglicherweise. Wie die Dörfer heissen könn-- 9 of 16 -14. Juni 1993 N 1191 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz ten? In der italienischen Sprache «Lavorare in proprio», oder auf Französisch «village autonome», oder uf Züritütsch: nöd Huuse am Albis, sondern «sälber huuse». M. Pidoux: En substance, l'initiative parlementaire du groupe écologiste vise à la libéralisation de la consommation et du trafic des drogues. L'Etat lui-même distribuerait des drogues dures. L'initiative parlementaire Tschäppät Alexander va moins loin, mais dans la même direction. L'initiant propose d'étendre l'exception de l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants qui punit moins sévèrement le consommateur. Puisque le Tribunal fédéral interprète strictement la loi, notre collègue veut la changer et ne plus punir celui qui trafique pour son propre usage. Le groupe radical rejette sans opposition ces deux initiatives, M. Cincera viendra vous le dire en allemand. Des initiatives populaires nous donneront bientôt l'occasion de nous prononcer ici, après un vrai débat sur les drogues. Mais pourquoi veut-on le faire ce soir à la sauvette, après 19 h 30? Parce qu'on aurait peur du peuple? A-t-on fait en Suisse alémanique des expériences tellement positives au Kocherpark à Berne, au Platzspitz à Zurich, ou ailleurs, pour qu'on désire étendre à toute la Suisse ce qui n'a pas fonctionné en Suisse allemande? Alors que toute l'Europe combat les dégâts de la drogue, la Suisse veut-elle suivre un «Alleingang» dans la libéralisation des produits mortels? Comme conseiller d'Etat, directeur de la santé publique de mon canton, j'ai dit à plusieurs reprises que personne, dans ce pays, n'avait de solution miracle, et qu'il fallait rester humble dans la politique de santé qui est d'ailleurs menée, non pas par la Confédération, mais par les cantons. Cependant, on ne résout jamais un problème en disant qu'il n'existe pas. C'est la politique de l'autruche que de prétendre soigner les drogués en leur permettant de se piquer impunément. C'est une politique laxiste que de laisser des jeunes gens se détruire et de se donner bonne conscience en prétendant lutter contre les narcodollars. Dans un style différent de celui de M. Sieber, je dis qu'il est possible de soigner des drogués dans notre pays. D'autant plus que, selon la loi en vigueur, le juge dispose déjà de mesures alternatives à la prison, et que la police est fondée à ne pas ouvrir une enquête en application du principe de l'opportunité de la poursuite consacrée par la loi. Si les radicaux sont prêts à examiner d'un oeil critique la politique actuelle, ils ne sont pas disposés à rendre libre la consommation de la drogue et à confier à l'Etat le monopole du trafic d'une substance mortelle. Ils vous invitent donc à ne pas donner suite à ces deux initiatives. Cincera: Die Drogenpolitik ist wirklich eine der schwierigsten Fragen, die wir zu lösen haben. Das Drogenproblem hat uns quantitativ einfach überrollt. Wenn ich an 1975 denke, da waren das noch paradiesische Zustände! Hätten wir dort etwas mehr den Anfängen gewehrt, wären wir vielleicht heute nicht soweit. Vielleicht wäre es damals auch noch möglich gewesen, diese schöne Unterscheidung zwischen süchtigen Konsumenten, nichtsüchtigen Drogenhändlern und jenen, die beides sind, zu machen. Aber heute verwischt sich das. Die Drogenszene reagiert ja auch äusserst beweglich auf alles, was die Behörden machen. Und wir haben dann wieder das Nachsehen. Ich sage zuerst etwas zur Initiative der grünen Fraktion. Hier ist für mich ein einziger wirklich guter Satz drin; den hat auch Pfarrer Sieber angesprochen: «Prévention und Ausstiegshilfen verstärken.» Das ist richtig; das muss man versuchen. Aber wenn man gleichzeitig die Ausstiegshilfe verstärken will und die Drogenszene hätschelt und dafür sorgt, dass ein besseres Ueberleben in der Drogenszene möglich ist, dann stimmt das eben nicht. Der Zugang zur Drogenszene darf nicht vereinfacht werden, weil dann der Ausstiegswille automatisch zurückgeht und sich die Drogenszene wieder ausdehnt. Vielleicht sind diese von Herrn Sieber vorgeschlagenen Dörfer eine Lösung, klar. Ich glaube, jede Lösung, die dem Ausstiegswilligen hilft, ist richtig. Das muss versucht werden. Dann muss auch wieder die Resozialisierung stattfinden, die dann noch einmal ein ganz grosses Problem ist. Ich habe selber mit meinem Gewerbeverband solche Resozialisationen versucht. Diese Probleme sind gar nicht einfach zu lösen! Die Freisinnig-demokratische Partei und ich persönlich sind aber trotzdem gegen die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander, und zwar darum, weil sie im Prinzip doch den Zugang zur Drogenszene erleichtert, und wir dürfen nichts unternehmen, was diesen Zugang erleichtert, weil jeder erleichterte Zugang zu einer Ausdehnung der Drogenszene führt. In Zürich haben wir das zur Genüge erlebt. Es ist für die Fahndungsbehörden auch nicht ganz gleichgültig, ob man den Zugriff auf die nächste Stufe verschüttet, indem man hier diese Gesetzesänderung macht. Es ist dann auch viel schwieriger, z. B. Massnahmen einzuleiten, die eine Szene aufräumen helfen; denn wir müssen alles tun, also sämtliche Möglichkeiten ergreifen, um mit diesem Drogenproblem fertigzuwerden. Wer die Szene in Zürich einigermassen kennt, weiss, dass das eine ganz wahnsinnige Problematik ist. Mit dem Anwachsenlassen der Szene vergrössern wir die Problematik nur. Wenn wir die Risiken vermindern, erwischt zu werden, da irgendwie aus der Drogenszene herausgeholt zu werden, dann ist das äusserst schwierig. Wir tragen mehr zur Förderung der Menschenwürde bei, wenn wir alles tun, um die Drogenszene zu reduzieren und sie nicht grösser werden zu lassen. Frau Segmüller: Am Drogenelend sind viele Faktoren schuld. Es gibt daher kein einfaches Rezept dagegen. Weder Liberalisierung noch Repression werden je allein der komplexen Lage gerecht. Einzelmassnahmen sind oft nicht richtig, aber ihr Gegenteil ist ebenso falsch. Das zeigt die entgegengesetzte Zielrichtung der drei angemeldeten Volksinitiativen. Was wir brauchen, ist eine kohärente, konsequente Drogenpolitik mit einer langfristigen Perspektive. Die CVP begrüsst daher die grundsätzliche Ausrichtung der Drogenpolitik des Bundesrates mit Verstärkung der Prévention, Repression des Handels, Anwendung des Opportunitätsprinzips gegenüber den Konsumenten und den Heroinversuchen zur Bewahrung vor Verelendung. Vor diesem Hintergrund sind die beiden Initiativen heute zu beurteilen. Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion lehnen wir ab. Liberalisierung betrachten wir als Kapitulation. MitderPrävention - Punkt 4 der Initiative - rennen wir offene Türen ein. Im übrigen wird mein Kollege Hugo Wick dazu Stellung nehmen. Zur parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander: Sie will den Justizapparat von Bagatellfällen befreien. Die CVP hält aber dafür, dass es mit einer extensiven Auslegung des Opportunitätsprinzips durchaus möglich ist, im Einzelfall Massnahmen statt Strafen zu verhängen und so den Drogenkonsumenten vor Stigmatisierung durch das Strafrecht zu bewahren. Sobald die Frage des Handels ins Spiel kommt, erhält das Ganze eine weitere ethische Dimension. Wenn wir den Kleindealer privilegieren, nehmen wir es in Kauf, dass dieser zur Finanzierung seines eigenen Konsums nicht nur mit bereits Abhängigen Handel treibt, sondern dass dieser eben auch junge Leute zum Einsteigen, zum Erstkonsum, verführt. Das steht der Priorität der Prévention, d. h. der Verminderung der Zahl der Neueinsteiger, diametral entgegen. Es ist dieses Argument, das mich persönlich schliesslich zum Gesinnungswandel, nämlich zur Ablehnung der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander, geführt hat. Das Bundesgericht besteht heute darauf, Konsum und Handel getrennt zu beurteilen, auch wenn das in der Praxis schwierig ist, ist doch fast jeder Konsument auch ein Dealer. Wie aber soll der Richter im Einzelfall feststellen, ob der Drogenkonsument nun wirklich in jedem Fall nur für den Eigenkonsum gedealt hat oder eben doch aus Gewinnsucht? Die CVP-Fraktion lehnt daher die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander ab. Dem Drogenelend gegenüber sind wir machtlos. Also gilt es doch, das Elend der Konsumenten nicht durch Privilegieren des Dealens und damit durch Erleichtern des Neueinstiegs zu lindern!

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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1192 N 14 juin 1993 Wir brauchen mehr Prévention, das ist unbestritten. Es fehlt aber auch an Institutionen, die sich um die Drogenabhängigen kümmern, welche aus dem Gefängnis kommen. Mangels Auffangeinrichtungen, ohne Wohnung, ohne Arbeit, aber oft mit Schulden landen sie zu oft direkt wieder in der Szene, die oft genug ihr einziges Zuhause ist Es ist unsere Pflicht, den Drögelern nach Verbüssung der Strafe einen Weg zur Resozialisierung offenzuhalten und nicht bloss die Rückkehr an den Lettensteg. Wick: Ich möchte das Votum von Frau Segmüller aus meiner persönlichen Sicht als Kinder- und Jugendarzt ergänzen. Meine Ausführungen betreffen - wegen der Kürze der Zeit nur die Sucht nach Opiaten, also Morphin, Heroin usw. Diese Drogen werden in ihrer Wirkung immer wieder verharmlost; das habe ich auch heute wieder feststellen können. Das heisst gar nicht, dass man etwa die legalen Drogen verharmlosen soll, aber, wenn ich jene ablehne, kann ich nicht gleichzeitig die Opiate verharmlosen. Es werden immer wieder einige «Edelheroinisten» als Kronzeugen dafür aufgeführt, dass man mit diesen Drogen, wenn sie nur gute Qualität haben und entsprechend sauber eingenommen werden, sehr wohl jahrzehntelang leben könne. Das stimmt, das kann man; aber es können vielleicht 5 Prozent der Drogenbevölkerung als «Edelheroinisten» leben, sogar wenn sie einen erleichterten Zugang zum Stoff haben. Die anderen geraten auf die schiefe Ebene der Sucht, der immer grösseren Abhängigkeit Deswegen ist die Liberalisierung dieser Drogen energisch abzulehnen. Ich verstehe nicht ganz, was Punkt 3 der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion will. Wenn Punkts das Programm des Bundesrates unterstützen will, wäre dagegen ja nichts einzuwenden. Aber das können die Initianten nicht wollen, sonst müssten sie keine parlamentarische Initiative einreichen. Sie wollen etwas anderes, sie wollen ein Staatsmonopol im Handel mit den Opiaten - wenn ich das richtig verstanden habe -, ein Monopol der Kantone und des Staates, um damit der Verelendung durch Zusammenbruch der Preise und Austrocknung des Schwarzhandels entgegenzuwirken. Nun ist es eben so, dass gerade jetzt, in diesem Zeitpunkt, der Schwarzhandel zwar weiter blüht, die Preise aber zusammengebrochen sind. Was ist passiert? Die Jugendlichen sind umgestiegen, sie sind vom Fixen auf das Folienrauchen umgestiegen. Hier ist die Einstiegshürde viel niedriger. Man kann viel leichter mit Folienrauchen anfangen als mit Fixen. Aber was passiert? Man wird genau gleich süchtig. Und auch wenn man sich das Folienrauchen zuerst leisten kann, kann man es sich mit fortschreitender Sucht eben nicht mehr leisten. Man steigt um auf das Fixen, denn dazu braucht es weniger Stoff! Und damit ist bewiesen, dass ein niedriger Preis der Verelendung keine Schranken bietet, sondern die Verelendung und Verwahrlosung durch Neueinsteiger auf einem anderen Gleis noch fördert Deswegen lehnen wir es ab, der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge zu geben. Bischof: Immer mehr wird der Konsum von verschiedenen Betäubungsmitteln zu einer Art Volksseuche. Er wird öffentlich toleriert, von einigen wird gar dazu ermuntert So wundert es uns nicht, dass nun auch über parlamentarische Initiativen, die auf einen liberalisierten Drogenkonsum hinauslaufen, diskutiert werden muss. Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander will das Strafmass für Drogenkonsum mildern. Hanfkraut soll nach den Vorstellungen der grünen Fraktion scheinbar von allen konsumiert und, wie aus dem Initiativtext herausgelesen werden kann, angebaut werden können. Früher war Hanf wichtig, kaum wegen eines möglichen Drogenerlebnisses, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen Gründen. Hanfkraut als Vorstufe zu noch stärkeren Drogen! Wie verkommen muss eine Gesellschaft sein, wenn sie solches zulässt und aufgrund der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander künftig nicht einmal mehr bestrafen will? Es ist logisch kaum nachvollziehbar: Einerseits will die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion Betäubungsmittel zu sogenanntem Eigenkonsum freigeben, andererseits sollen die Prävention verstärkt und Ausstiegshilfen angeboten werden. Was wollen Sie eigentlich? Das ist ja in sich ein Widerspruch! Dann kommt die zweite parlamentarische Initiative (Tschäppät Alexander), die das alles noch mehr verharmlosen will. Wenn auf diesem Weg weitergefahren wird, dann geht es nicht mehr lange, und die Drogenseuche wird eine allseits etablierte Volksseuche, geachtet und unterstützt von namhaften Kreisen unseres Landes. Nicht genug damit, dass es für einige «Mehrbessere» aus der Schickeria zum Schönsten gehört, sich in kleinen Zirkeln und an «Bonzenparties» mit Kokain vollzustopfen. Und diejenigen, die obendrein noch behaupten, der Konsum solcher Rauschund Drogenmittel sei gesundheitlich harmlos, drücken sich effektiv um die Wahrheit Je nach Härtegrad des Betäubungsmittels sind, angefangen vom körperlichen Zerfall bis hin zur teilweise oder vollständig verminderten Arbeitsfähigkeit, alle Stufen von Auswirkungen des Drogenkonsums zu verzeichnen, genau gleich wie beim Alkohol. Wenn es so weitergeht und wir das ganze Geschäft noch sogenannt straffrei machen, werden wir künftig auch bei den klassischen Drogen noch viel grössere soziale Schäden produzieren. Da werden Familien zerstört, da werden Krankheiten wie Aids, Hepatitis usw. weiterverbreitet Es geht nicht mehr lange, und alle diese Dinge laufen voll über die Krankenkassen, und wir braven Bürgerinnen und Bürger dürfen dafür noch bezahlen. Wir tun dies bedingt schon heute und würden, wenn wir den beiden parlamentarischen Initiativen Folge geben würden, wohl noch mehr zur Kasse gebeten. Jede Gesellschaft hatte immer ihre sogenannt «abgestürzten» Menschen. Nun gehen wir aber mit diesen parlamentarischen Initiativen daran und unterstützen, jafördern das Ganze noch. Das geht eindeutig zu weit Wenn man einem Süchtigen Drogen für den Eigengebrauch gibt und auch noch das Strafrecht liberalisiert, dann unterstützt man den Tod des Süchtigen auf Raten. Auf jeden Fall ist dies kein Schritt hin zum Entzug. Wir geben Millionen, ja insgesamt wohl bald Milliarden Franken an Steuergeldern aus, ohne dass sichtlich etwas geschieht Es ist höchstens so, dass man in SBB-Zügen bereits von Drögelern angepöbelt wird, dass unsere Frauen in manchen Städten nachts und zunehmend auch am Tag nicht mehr überall hingehen können, dass unsere Kinder bereits in den Schulen bedroht und von Drogendealern belästigt werden. Wir Normalbürgerinnen und Normalbürger werden in unserer Bewegungsfreiheit immer mehr eingeschränkt. Lassen wir uns das nicht mehr bieten! Wir werden uns immer stärker zur Wehr setzen müssen, um unsere Freiräume in den Ballungsgebieten überhaupt noch zu erhalten. Wir müssen sie regelrecht verteidigen. Wir werden die Politiker anprangern müssen, die für die Drogenfreigabe kämpfen und dadurch mithelfen, dass unsere Gesellschaft so noch mehr kaputtgeht. Wir haben genug! Ich kritisiere nicht nur, sondern mache auch Lösungsvorschläge. Meines Erachtens liegen die Alternativen auf der Hand: Drogenentzugsstationen unter Ausschluss der Oeffentlichkeit, unter Aufsicht von gut geschultem Fachpersonal. So ist das viele Geld sinnvoll eingesetzt Nicht Strafrechtsliberalisierungen helfen weiter, sondern Arbeitstherapien. Wir müssen diesen Menschen wieder einen Lebenssinn geben. In vielen Fällen - nicht in allen - ist dies mit Arbeit verbunden, auch wenn manche hier drinnen darüber lächeln mögen. Dann gibt es auch das weite Feld der Freizeitbeschäftigung. Der ins Schussfeld geratene Springreiter Jürg Friedli hat nach seinem schlimmen Reitunfall erklärt, dass er mit den Reitstunden für Jugendliche sehr viel wichtige Arbeit zugunsten der jungen Leute leiste und dass das ein Mittel sei, um sie vor dem Drogenmilieu zu bewahren. Diese Jugendarbeit sei sehr wichtig, habe aber einen viel zu geringen Stellenwert Das hat mir zu denken gegeben, denn Jürg Friedli erkennt völlig richtig, dass vor allem in der sinnvollen Freizeitgestaltung der Schlüssel für so vieles liegt Wir glauben eher an die Wirkung einer Verschärfung und stimmen weder der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion noch der parlamentarischen Initiative Tschäppät -- 11 of 16 -14. Juni 1993 N 1193 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz Alexander zu. Die SD/Lega-Fraktion lehnt daher beide Initiativen vehement ab, da sie die Drogenförderung zum Ziel haben. Thür: Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen. Ich gehöre zu jenen, die von der Drogenprohibition profitieren. Als Strafverteidiger beziehe ich jährlich mehrere tausend Franken Honorare für die Vertretung von Drogendelinquenten. Ich bin nicht der einzige, der daraus einen Nutzen zieht. Für die Drogenrepression bezahlt der Staat jährlich weit über 200 Millionen Franken. Das sind im wesentlichen Löhne für Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Sozialarbeiter, Anwälte, Gefängnispersonal usw. Den eigentlichen Profit erzielt jedoch das organisierte Verbrechen. Dank Prohibition haben diese Kreise im Handel eine Monopolstellung inné und erzielen allein in der Schweiz eine Monopolrente in Milliardenhöhe. Der exorbitant hohe Preis für Drogen drängt dann umgekehrt die Konsumenten in die Beschaffungskriminalität und in den Drogenhandel. Und damit wäre ich bei der dritten Gruppe von Profiteuren, jenen politischen Kreisen nämlich, denen die zunehmende Kriminalität zur Begründung von mehr Repression und Polizei gerade recht ist Es sind die gleichen Kreise, die sonst bei jeder Gelegenheit für einen Abbau staatlicher Leistungen einstehen, umgekehrt aber auch heute wieder von Prävention sprechen und sagen, dort müsse man mehr tun. In Zahlen schlägt sich aber diese Einsicht dann nicht nieder. Wie wäre es sonst zu erklären, dass wir für die Repression heute über 200 Millionen Franken ausgeben, für die Prävention aber nur 20 Millionen? Von der Drogenpolitik haben bisher viele profitiert. Die Gesellschaft als ganzes, die einzelnen Konsumenten und deren Familien hat sie jedoch ins Elend gestürzt Wir haben mehr Drogenabhängige denn je. Wir haben eine gesundheitliche Verwahrlosung der Abhängigen, weil der Stoff katastrophal ist, weil die Bedingungen der Einnahme katastrophal sind. Wir haben eine zunehmende Beschaffungskriminalität; Entreissdiebstähle und Raub nehmen zu. Dies alles sind Dinge, die unsere Bürgerinnen und Bürger verunsichern und den politischen Nährboden für mehr «law and order» abgeben. Nun gibt es jene Zyniker, die allen Ernstes behaupten, die Probleme seien deshalb so gross, weil man nicht ernsthaft zur Sache geschritten sei. Herr Bortoluzzi hat beispielsweise gesagt, wir hätten gar keine konsequente Repression. Herr Bortoluzzi, Sie haben heute gehört, dass über 50 Prozent der Gefängnisinsassen Drogendelinquenten sind. Wollen Sie 80 oder wollen Sie 90 Prozent Drogendelinquenten in den Gefängnissen, und glauben Sie, dass das Drogenproblem so gelöst werden kann? Die Drogenpolitik hat-auch gemessen an ihren eigenen Zielsetzungen - völlig versagt 1973, bei der Behandlung der letzten grossen Revision (Revision des Betäubungsmittelgesetzes), wurde argumentiert, es gehe darum, die Strafbestimmungen gegenüber den Händlern gehörig zu verschärfen und gegenüber den blossen Konsumenten zu entschärfen. Das war das eigentliche Ziel der Revision. Das Gegenteil ist eingetreten. Zu einem überwiegenden Teil sitzen heute reine Konsumenten in den Gefängnissen - Konsumenten, welche ihren Konsum über den Drogenhandel finanzieren müssen, weil der Preis für die Drogen derart hoch ist. Und das organisierte Verbrechen floriert stärker denn je. Sie können die Kriminalstatistik heranziehen, wenn Sie dieser Aussage nicht glauben wollen. Für das Jahr 1989 sagt sie aus, dass von den ausgesprochenen 3350 Urteilen nur 900 reine Konsumenten betrafen; 1850 Personen waren Händler/Konsumenten, und nur 600, also nicht einmal 20 Prozent, waren reine Händler. Das sind die Fakten. Die bisherige Drogenpolitik hat versagt. Wer das nicht sehen will, ist entweder blind oder gehört eben zu jenen, die daraus einen Nutzen ziehen wollen. Wir brauchen aber eine neue Drogenpolitik, wir brauchen eine neue politische Koalition jener Kräfte, die ernsthaft bemüht sind, das Drogenproblem und die damit verbundenen Nebenerscheinungen zu entschärfen; wir brauchen den politischen Konsens jener, welche das Drogenelend nicht zu politischen Zwecken missbrauchen wollen. Es geht um den Zusammenschluss jener gesellschaftlichen Kräfte, welche einem liberalen Menschenbild verpflichtet sind und -wie beim Alkohol - grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schutz der Gesundheit grundsätzlich in der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen steht. Dabei richte ich mich vor allem an die freisinnigen Damen und Herren, an die Liberalen, und hoffe, dass sie die kürzlich erschienene Broschüre, die «NZZ»-Beilage zur Drogenproblematik, studiert haben. Es ist ein engagiertes und eindrückliches Plädoyer gegen die Prohibition und für eine Legalisierung. Wie könnte eine solche Drogenpolitik aussehen? Wenn man diesem konsequent liberalen Weltbild, das ich skizziert habe, folgen würde, müsste man eigentlich die illegalen Drogen, gleich wie Alkohol und Nikotin, als Genussmittel akzeptieren. Keinem Menschen käme es heute in den Sinn zu fordern, dass alkoholische Getränke zu verbieten seien, nur deshalb, weil es Missbrauch gibt, weil es Süchtige gibt - im übrigen zehnmal mehr Alkoholsüchtige als Heroinsüchtige. Und keinem Menschen käme es in den Sinn, von Verhätschelung der Alkoholsüchtigen zu reden, wenn wir beispielsweise Werbung für alkoholische Getränke oder Tabakwaren zulassen. Der heute zur Diskussion stehende Vorschlag der grünen Fraktion geht weniger weit als die Forderung nach einer vollständigen Liberalisierung. Und das ist auch richtig so. Nach jahrzehntelanger scharfer Prohibition kann diese nicht auf einen Schlag beseitigt werden. Wir müssen schrittweise und behutsam vorgehen, wenn wir unerwünschte Nebenerscheinungen vermeiden wollen. Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion beschreitet diesen Weg. Sie will nicht eine vollständige Liberalisierung; verschiedene Votantinnen und Votanten haben das falsch gesehen. Wir wollen nicht eine Liberalisierung, wir wollen lediglich eine Legalisierung des Konsums und verlangen deshalb diesbezüglich Straffreiheit. Gleichzeitig aber verlangen wir ein staatliches Drogenmonopol. Es leuchtet uns nicht ein, dass die Drogenmafia weiterhin jährlich Gewinne in Milliardenhöhe aus dem Handel einstreichen kann, dass sie die Wirtschaft korrumpiert, unsere Gesellschaft korrumpiert und dass der Staat dann lediglich für die Kosten für Prävention und Gesundheit aufkommen darf. Wir postulieren ferner eine kontrollierte Abgabe, damit die Schweiz eben nicht im Alleingang zum «Mekka» der Süchtigen wird, weil dann eben geregelt werden kann, wer auf eine solche Droge Anspruch hat. Gleichzeitig wollen wir aber die Drogenprävention wirklich verstärken und dafür nicht nur 20 Millionen Franken, sondern vielleicht 200 Millionen Franken einsetzen, soviel, wie wir heute für die Repression ausgeben. Das wäre ausserordentlich wirksam. Eine Studie des Bundesamtes für Gesundheitswesen hat nämlich gezeigt, dass 96 bis

Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1192 N 14 juin 1993 Wir brauchen mehr Prévention, das ist unbestritten. Es fehlt aber auch an Institutionen, die sich um die Drogenabhängigen kümmern, welche aus dem Gefängnis kommen. Mangels Auffangeinrichtungen, ohne Wohnung, ohne Arbeit, aber oft mit Schulden landen sie zu oft direkt wieder in der Szene, die oft genug ihr einziges Zuhause ist Es ist unsere Pflicht, den Drögelern nach Verbüssung der Strafe einen Weg zur Resozialisierung offenzuhalten und nicht bloss die Rückkehr an den Lettensteg. Wick: Ich möchte das Votum von Frau Segmüller aus meiner persönlichen Sicht als Kinder- und Jugendarzt ergänzen. Meine Ausführungen betreffen - wegen der Kürze der Zeit nur die Sucht nach Opiaten, also Morphin, Heroin usw. Diese Drogen werden in ihrer Wirkung immer wieder verharmlost; das habe ich auch heute wieder feststellen können. Das heisst gar nicht, dass man etwa die legalen Drogen verharmlosen soll, aber, wenn ich jene ablehne, kann ich nicht gleichzeitig die Opiate verharmlosen. Es werden immer wieder einige «Edelheroinisten» als Kronzeugen dafür aufgeführt, dass man mit diesen Drogen, wenn sie nur gute Qualität haben und entsprechend sauber eingenommen werden, sehr wohl jahrzehntelang leben könne. Das stimmt, das kann man; aber es können vielleicht 5 Prozent der Drogenbevölkerung als «Edelheroinisten» leben, sogar wenn sie einen erleichterten Zugang zum Stoff haben. Die anderen geraten auf die schiefe Ebene der Sucht, der immer grösseren Abhängigkeit Deswegen ist die Liberalisierung dieser Drogen energisch abzulehnen. Ich verstehe nicht ganz, was Punkt 3 der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion will. Wenn Punkts das Programm des Bundesrates unterstützen will, wäre dagegen ja nichts einzuwenden. Aber das können die Initianten nicht wollen, sonst müssten sie keine parlamentarische Initiative einreichen. Sie wollen etwas anderes, sie wollen ein Staatsmonopol im Handel mit den Opiaten - wenn ich das richtig verstanden habe -, ein Monopol der Kantone und des Staates, um damit der Verelendung durch Zusammenbruch der Preise und Austrocknung des Schwarzhandels entgegenzuwirken. Nun ist es eben so, dass gerade jetzt, in diesem Zeitpunkt, der Schwarzhandel zwar weiter blüht, die Preise aber zusammengebrochen sind. Was ist passiert? Die Jugendlichen sind umgestiegen, sie sind vom Fixen auf das Folienrauchen umgestiegen. Hier ist die Einstiegshürde viel niedriger. Man kann viel leichter mit Folienrauchen anfangen als mit Fixen. Aber was passiert? Man wird genau gleich süchtig. Und auch wenn man sich das Folienrauchen zuerst leisten kann, kann man es sich mit fortschreitender Sucht eben nicht mehr leisten. Man steigt um auf das Fixen, denn dazu braucht es weniger Stoff! Und damit ist bewiesen, dass ein niedriger Preis der Verelendung keine Schranken bietet, sondern die Verelendung und Verwahrlosung durch Neueinsteiger auf einem anderen Gleis noch fördert Deswegen lehnen wir es ab, der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge zu geben. Bischof: Immer mehr wird der Konsum von verschiedenen Betäubungsmitteln zu einer Art Volksseuche. Er wird öffentlich toleriert, von einigen wird gar dazu ermuntert So wundert es uns nicht, dass nun auch über parlamentarische Initiativen, die auf einen liberalisierten Drogenkonsum hinauslaufen, diskutiert werden muss. Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander will das Strafmass für Drogenkonsum mildern. Hanfkraut soll nach den Vorstellungen der grünen Fraktion scheinbar von allen konsumiert und, wie aus dem Initiativtext herausgelesen werden kann, angebaut werden können. Früher war Hanf wichtig, kaum wegen eines möglichen Drogenerlebnisses, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen Gründen. Hanfkraut als Vorstufe zu noch stärkeren Drogen! Wie verkommen muss eine Gesellschaft sein, wenn sie solches zulässt und aufgrund der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander künftig nicht einmal mehr bestrafen will? Es ist logisch kaum nachvollziehbar: Einerseits will die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion Betäubungsmittel zu sogenanntem Eigenkonsum freigeben, andererseits sollen die Prävention verstärkt und Ausstiegshilfen angeboten werden. Was wollen Sie eigentlich? Das ist ja in sich ein Widerspruch! Dann kommt die zweite parlamentarische Initiative (Tschäppät Alexander), die das alles noch mehr verharmlosen will. Wenn auf diesem Weg weitergefahren wird, dann geht es nicht mehr lange, und die Drogenseuche wird eine allseits etablierte Volksseuche, geachtet und unterstützt von namhaften Kreisen unseres Landes. Nicht genug damit, dass es für einige «Mehrbessere» aus der Schickeria zum Schönsten gehört, sich in kleinen Zirkeln und an «Bonzenparties» mit Kokain vollzustopfen. Und diejenigen, die obendrein noch behaupten, der Konsum solcher Rauschund Drogenmittel sei gesundheitlich harmlos, drücken sich effektiv um die Wahrheit Je nach Härtegrad des Betäubungsmittels sind, angefangen vom körperlichen Zerfall bis hin zur teilweise oder vollständig verminderten Arbeitsfähigkeit, alle Stufen von Auswirkungen des Drogenkonsums zu verzeichnen, genau gleich wie beim Alkohol. Wenn es so weitergeht und wir das ganze Geschäft noch sogenannt straffrei machen, werden wir künftig auch bei den klassischen Drogen noch viel grössere soziale Schäden produzieren. Da werden Familien zerstört, da werden Krankheiten wie Aids, Hepatitis usw. weiterverbreitet Es geht nicht mehr lange, und alle diese Dinge laufen voll über die Krankenkassen, und wir braven Bürgerinnen und Bürger dürfen dafür noch bezahlen. Wir tun dies bedingt schon heute und würden, wenn wir den beiden parlamentarischen Initiativen Folge geben würden, wohl noch mehr zur Kasse gebeten. Jede Gesellschaft hatte immer ihre sogenannt «abgestürzten» Menschen. Nun gehen wir aber mit diesen parlamentarischen Initiativen daran und unterstützen, jafördern das Ganze noch. Das geht eindeutig zu weit Wenn man einem Süchtigen Drogen für den Eigengebrauch gibt und auch noch das Strafrecht liberalisiert, dann unterstützt man den Tod des Süchtigen auf Raten. Auf jeden Fall ist dies kein Schritt hin zum Entzug. Wir geben Millionen, ja insgesamt wohl bald Milliarden Franken an Steuergeldern aus, ohne dass sichtlich etwas geschieht Es ist höchstens so, dass man in SBB-Zügen bereits von Drögelern angepöbelt wird, dass unsere Frauen in manchen Städten nachts und zunehmend auch am Tag nicht mehr überall hingehen können, dass unsere Kinder bereits in den Schulen bedroht und von Drogendealern belästigt werden. Wir Normalbürgerinnen und Normalbürger werden in unserer Bewegungsfreiheit immer mehr eingeschränkt. Lassen wir uns das nicht mehr bieten! Wir werden uns immer stärker zur Wehr setzen müssen, um unsere Freiräume in den Ballungsgebieten überhaupt noch zu erhalten. Wir müssen sie regelrecht verteidigen. Wir werden die Politiker anprangern müssen, die für die Drogenfreigabe kämpfen und dadurch mithelfen, dass unsere Gesellschaft so noch mehr kaputtgeht. Wir haben genug! Ich kritisiere nicht nur, sondern mache auch Lösungsvorschläge. Meines Erachtens liegen die Alternativen auf der Hand: Drogenentzugsstationen unter Ausschluss der Oeffentlichkeit, unter Aufsicht von gut geschultem Fachpersonal. So ist das viele Geld sinnvoll eingesetzt Nicht Strafrechtsliberalisierungen helfen weiter, sondern Arbeitstherapien. Wir müssen diesen Menschen wieder einen Lebenssinn geben. In vielen Fällen - nicht in allen - ist dies mit Arbeit verbunden, auch wenn manche hier drinnen darüber lächeln mögen. Dann gibt es auch das weite Feld der Freizeitbeschäftigung. Der ins Schussfeld geratene Springreiter Jürg Friedli hat nach seinem schlimmen Reitunfall erklärt, dass er mit den Reitstunden für Jugendliche sehr viel wichtige Arbeit zugunsten der jungen Leute leiste und dass das ein Mittel sei, um sie vor dem Drogenmilieu zu bewahren. Diese Jugendarbeit sei sehr wichtig, habe aber einen viel zu geringen Stellenwert Das hat mir zu denken gegeben, denn Jürg Friedli erkennt völlig richtig, dass vor allem in der sinnvollen Freizeitgestaltung der Schlüssel für so vieles liegt Wir glauben eher an die Wirkung einer Verschärfung und stimmen weder der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion noch der parlamentarischen Initiative Tschäppät -- 11 of 16 -14. Juni 1993 N 1193 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz Alexander zu. Die SD/Lega-Fraktion lehnt daher beide Initiativen vehement ab, da sie die Drogenförderung zum Ziel haben. Thür: Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen. Ich gehöre zu jenen, die von der Drogenprohibition profitieren. Als Strafverteidiger beziehe ich jährlich mehrere tausend Franken Honorare für die Vertretung von Drogendelinquenten. Ich bin nicht der einzige, der daraus einen Nutzen zieht. Für die Drogenrepression bezahlt der Staat jährlich weit über 200 Millionen Franken. Das sind im wesentlichen Löhne für Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Sozialarbeiter, Anwälte, Gefängnispersonal usw. Den eigentlichen Profit erzielt jedoch das organisierte Verbrechen. Dank Prohibition haben diese Kreise im Handel eine Monopolstellung inné und erzielen allein in der Schweiz eine Monopolrente in Milliardenhöhe. Der exorbitant hohe Preis für Drogen drängt dann umgekehrt die Konsumenten in die Beschaffungskriminalität und in den Drogenhandel. Und damit wäre ich bei der dritten Gruppe von Profiteuren, jenen politischen Kreisen nämlich, denen die zunehmende Kriminalität zur Begründung von mehr Repression und Polizei gerade recht ist Es sind die gleichen Kreise, die sonst bei jeder Gelegenheit für einen Abbau staatlicher Leistungen einstehen, umgekehrt aber auch heute wieder von Prävention sprechen und sagen, dort müsse man mehr tun. In Zahlen schlägt sich aber diese Einsicht dann nicht nieder. Wie wäre es sonst zu erklären, dass wir für die Repression heute über 200 Millionen Franken ausgeben, für die Prävention aber nur 20 Millionen? Von der Drogenpolitik haben bisher viele profitiert. Die Gesellschaft als ganzes, die einzelnen Konsumenten und deren Familien hat sie jedoch ins Elend gestürzt Wir haben mehr Drogenabhängige denn je. Wir haben eine gesundheitliche Verwahrlosung der Abhängigen, weil der Stoff katastrophal ist, weil die Bedingungen der Einnahme katastrophal sind. Wir haben eine zunehmende Beschaffungskriminalität; Entreissdiebstähle und Raub nehmen zu. Dies alles sind Dinge, die unsere Bürgerinnen und Bürger verunsichern und den politischen Nährboden für mehr «law and order» abgeben. Nun gibt es jene Zyniker, die allen Ernstes behaupten, die Probleme seien deshalb so gross, weil man nicht ernsthaft zur Sache geschritten sei. Herr Bortoluzzi hat beispielsweise gesagt, wir hätten gar keine konsequente Repression. Herr Bortoluzzi, Sie haben heute gehört, dass über 50 Prozent der Gefängnisinsassen Drogendelinquenten sind. Wollen Sie 80 oder wollen Sie 90 Prozent Drogendelinquenten in den Gefängnissen, und glauben Sie, dass das Drogenproblem so gelöst werden kann? Die Drogenpolitik hat-auch gemessen an ihren eigenen Zielsetzungen - völlig versagt 1973, bei der Behandlung der letzten grossen Revision (Revision des Betäubungsmittelgesetzes), wurde argumentiert, es gehe darum, die Strafbestimmungen gegenüber den Händlern gehörig zu verschärfen und gegenüber den blossen Konsumenten zu entschärfen. Das war das eigentliche Ziel der Revision. Das Gegenteil ist eingetreten. Zu einem überwiegenden Teil sitzen heute reine Konsumenten in den Gefängnissen - Konsumenten, welche ihren Konsum über den Drogenhandel finanzieren müssen, weil der Preis für die Drogen derart hoch ist. Und das organisierte Verbrechen floriert stärker denn je. Sie können die Kriminalstatistik heranziehen, wenn Sie dieser Aussage nicht glauben wollen. Für das Jahr 1989 sagt sie aus, dass von den ausgesprochenen 3350 Urteilen nur 900 reine Konsumenten betrafen; 1850 Personen waren Händler/Konsumenten, und nur 600, also nicht einmal 20 Prozent, waren reine Händler. Das sind die Fakten. Die bisherige Drogenpolitik hat versagt. Wer das nicht sehen will, ist entweder blind oder gehört eben zu jenen, die daraus einen Nutzen ziehen wollen. Wir brauchen aber eine neue Drogenpolitik, wir brauchen eine neue politische Koalition jener Kräfte, die ernsthaft bemüht sind, das Drogenproblem und die damit verbundenen Nebenerscheinungen zu entschärfen; wir brauchen den politischen Konsens jener, welche das Drogenelend nicht zu politischen Zwecken missbrauchen wollen. Es geht um den Zusammenschluss jener gesellschaftlichen Kräfte, welche einem liberalen Menschenbild verpflichtet sind und -wie beim Alkohol - grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schutz der Gesundheit grundsätzlich in der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen steht. Dabei richte ich mich vor allem an die freisinnigen Damen und Herren, an die Liberalen, und hoffe, dass sie die kürzlich erschienene Broschüre, die «NZZ»-Beilage zur Drogenproblematik, studiert haben. Es ist ein engagiertes und eindrückliches Plädoyer gegen die Prohibition und für eine Legalisierung. Wie könnte eine solche Drogenpolitik aussehen? Wenn man diesem konsequent liberalen Weltbild, das ich skizziert habe, folgen würde, müsste man eigentlich die illegalen Drogen, gleich wie Alkohol und Nikotin, als Genussmittel akzeptieren. Keinem Menschen käme es heute in den Sinn zu fordern, dass alkoholische Getränke zu verbieten seien, nur deshalb, weil es Missbrauch gibt, weil es Süchtige gibt - im übrigen zehnmal mehr Alkoholsüchtige als Heroinsüchtige. Und keinem Menschen käme es in den Sinn, von Verhätschelung der Alkoholsüchtigen zu reden, wenn wir beispielsweise Werbung für alkoholische Getränke oder Tabakwaren zulassen. Der heute zur Diskussion stehende Vorschlag der grünen Fraktion geht weniger weit als die Forderung nach einer vollständigen Liberalisierung. Und das ist auch richtig so. Nach jahrzehntelanger scharfer Prohibition kann diese nicht auf einen Schlag beseitigt werden. Wir müssen schrittweise und behutsam vorgehen, wenn wir unerwünschte Nebenerscheinungen vermeiden wollen. Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion beschreitet diesen Weg. Sie will nicht eine vollständige Liberalisierung; verschiedene Votantinnen und Votanten haben das falsch gesehen. Wir wollen nicht eine Liberalisierung, wir wollen lediglich eine Legalisierung des Konsums und verlangen deshalb diesbezüglich Straffreiheit. Gleichzeitig aber verlangen wir ein staatliches Drogenmonopol. Es leuchtet uns nicht ein, dass die Drogenmafia weiterhin jährlich Gewinne in Milliardenhöhe aus dem Handel einstreichen kann, dass sie die Wirtschaft korrumpiert, unsere Gesellschaft korrumpiert und dass der Staat dann lediglich für die Kosten für Prävention und Gesundheit aufkommen darf. Wir postulieren ferner eine kontrollierte Abgabe, damit die Schweiz eben nicht im Alleingang zum «Mekka» der Süchtigen wird, weil dann eben geregelt werden kann, wer auf eine solche Droge Anspruch hat. Gleichzeitig wollen wir aber die Drogenprävention wirklich verstärken und dafür nicht nur 20 Millionen Franken, sondern vielleicht 200 Millionen Franken einsetzen, soviel, wie wir heute für die Repression ausgeben. Das wäre ausserordentlich wirksam. Eine Studie des Bundesamtes für Gesundheitswesen hat nämlich gezeigt, dass 96 bis

97 Prozent der jungen Menschen, die nichts von illegalen Drogen wissen wollen, als Hauptmotiv die Angst vor gesundheitlichen Folgen und nicht die Furcht vor Strafe angeben. Das ist ein eindrückliches Beispiel für die Richtigkeit unserer Forderung: Prävention statt Repression. Ein letzter Punkt: Immer wieder wird behauptet, ein Alleingang der Schweiz sei im Drogenbereich nicht möglich; wir hätten internationale Vereinbarungen unterzeichnet. Das ist so falsch. Das einzige von der Schweiz ratifizierte internationale Abkommen, die «single convention» von 1961, verpflichtet nur zur Strafverfolgung, als dies nach Auffassung der Vertragsstaaten das einzige Mittel ist, um die Volksgesundheit zu schützen. Das von der Schweiz noch nicht ratifizierte Wiener Abkommen geht diesbezüglich-weiter. Nach diesem Abkommen soll in Zukunft auch der Konsum unter Strafe gestellt werden. Gerade deshalb ist es derart wichtig, dass man sich der Unterzeichnung dieses Abkommens widersetzt. Ich äussere mich zum Schluss noch mit zwei Sätzen zur parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander. Wir unterstütze n diese Initiative. Sie ist richtig, aber der Initiant sagt selber, dass damit keine Neuausrichtung in der Drogenpolitik erfolgt. Das ist aber, wie ich ausgeführt habe, dringend nötig. Frau Segmüller, wir sind nicht machtlos, wie Sie meinen. Wir können in der Drogenpolitik neue Wege beschreiten. Wir müssen nur den politischen Willen dazu aufbringen.

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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1194 N 14 juin 1993 Steinemann: Wer Betäubungsmittel verkauft, um durch den Gewinn seinen eigenen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren, begeht ein Vergehen. Das Strafgesetzbuch gibt dem Richter heute Möglichkeiten in die Hand, süchtige Dealer anders zu behandeln als nichtsüchtige Dealer. Der Süchtige wird in der Gerichtspraxis wegen seines Drogenkonsums regelmässig als vermindert zurechnungsfähig betrachtet und milder bestraft Artikel 44 des Strafgesetzbuches erlaubt es, einen rauschgiftsüchtigen Dealer in eine Therapie statt in ein Gefängnis zu schicken. Therapie kann hier eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Klinik bedeuten, aber beispielsweise auch ein Methadonprogramm. In beiden Fällen wird die Strafe aufgeschoben und bei Gelingen der Behandlung später nicht mehr vollzogen. Die von Herrn Tschäppät Alexander vorgeschlagene Aenderung des Betäubungsmittelgesetzes hätte zur Folge, dass der Rauschgifthändler, solange er seinen Handel einzig zur Finanzierung des Eigenkonsums betreibt, straflos mit diesem handeln kann; das hätte Konsequenzen. Polizei und Untersuchungsbehörden stünden vor unüberwindlichen Beweisschwierigkeiten, weil sich die süchtigen Händler nur dann strafbar machen, wenn sie - Originalton Tschäppät Alexander - nachweisbar nur so viel Betäubungsmittel gehandelt haben, wie nötig war, um ihren unmittelbaren Bedarf zu decken. Was heisst «unmittelbarer Eigenbedarf», und wie hoch ist dieser? Wie soll man jemandem, der keine Buchhaltung führt und die Aussagen verweigert - wozu er das Recht hat -, nachweisen, dass er mit dem Erlös aus dem Rauschgifthandel nicht nur seine eigene Sucht bezahlt, sondern auch Ferienreisen usw.? Wie widerlegt man einen Rauschgiftdealer, wenn er behauptet, er habe nur so viel gehandelt, wie er für seinen Eigenkonsum gebraucht habe? Drogenfachleute sind sich heute doch zumindest darin einig, dass es sich bei der Drogensucht um eine ansteckende Krankheit handelt Die Ansteckung erfolgt auf dem Weg der sozialen Infektion, und diese findet nicht in den grossen, offenen Drogenszenen statt, weil diese auf Anfänger eher abschreckend wirken. Mit Rauschgift kommen Jugendliche meistens im Kollegenkreis, im Jugendhaus, in der Disco oder in der Gewerbeschule in Berührung. Verführt werden sie nicht von skrupellosen Nichtsüchtigen und kriminell organisierten Händlern, sondern vom bereits abhängigen Kollegen, der zur Finanzierung des Eigenbedarfs auf eben diese soziale Ansteckung angewiesen ist Kein ernst zu nehmender Drogenfachmann wird bestreiten können, dass der süchtige Kleinhändler der Motor der Drogenepidemie ist Genau diesen aber will man nun strafrechtlich privilegieren. Was passieren kann, wenn süchtige Kleinhändler straflos bleiben, ist im Buch von Dr. Christian Huber, Oberrichter und Drogenfachmann, als denkbares Szenario geschildert: Auf dem Vorplatz einer Jugenddisco bedrängen grössere Gruppen süchtiger Kleinhändler die Jugendlichen und verkaufen ihnen zu Dumpingpreisen Heroin oder ähnliches. Der verantwortliche Leiter dieser Disco ruft die Polizei zu Hilfe. Diese winkt bedauernd ab: die Rauschgifthändler tun nichts Verbotenes. Hingegen empfiehlt die Polizei dem Leiterteam, in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz eine kostenlose Spritzenabgabe für die Jugendlichen zu organisieren. Die dazugehörige Schlussfolgerung überlasse ich Ihnen. In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass die Initiative «Jugend ohne Drogen» demnächst eingereicht wird. Die Behandlung dieser und allenfalls anderer vom Souverän eingereichter Petitionen oder Initiativen wird es erforderlich machen, dass man beim Betäubungsmittelgesetz über die Bücher geht Zusammenfassend: Die vorgeschlagene Aenderung von Artikel 19aZiffer1 BetmG würde konkret folgendes bedeuten: Ein Süchtiger kann per Telefon in Kolumbien Kokain bestellen. Dieses wird ihm per Post zugeschickt Der Zoll darf es nicht beschlagnahmen. Der Süchtige darf in der Zeitung inserieren, dass er soeben eingetroffenes, bestes Kokain aus Kolumbien verkauft. Der Süchtige darf dieses Kokain im Jugendhaus, in der Disco, auf öffentlichen Plätzen, an Partys usw. an Jugendliche verkaufen, denn der Wortlaut der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander sieht keine Jugendschutzbestimmung vor. Der Süchtige darf in keinem Stadium an diesen Aktivitäten gehindert werden, solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er über seinen eigenen Bedarf hinaus dealt Dieser Nachweis muss von der Polizei erbracht werden, eine Beweislastumkehr ist ungesetzlich. Ein anderer Süchtiger hat moralische Skrupel und finanziert sich seinen Heroinkonsum nicht mit Dealen; er begeht Ladendiebstähle. Dafür wird er bestraft, während sein Dealerkollege fürs Dealen nicht bestraft wird. Auch wenn mit der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander primär eine Entkriminalisierung von an der Drogensucht Erkrankten angestrebt wird, so handelt es sich letztlich doch ganz klar um eine Erleichterung und Teillegalisierung des Handels mit Drogen. Die Fraktion der Auto-Partei bittet Sie, auf beide parlamentarischen Initiativen nicht einzutreten. Eymann Christoph: Weltweit gibt es in der Drogenpolitik kein allgemeingültiges Rezept, so auch nicht in unserem Land. Immerhin scheint nach dieser Diskussion Einigkeit darüber zu herrschen, dass Prévention und Ausstiegshilfe gefördert werden sollen. Wir haben interessante Ansatzpunkte - insbesondere von Herrn Sieber-gehört. Hier wäre es interessant, über die Parteigrenzen hinweg weiter zu arbeiten. Die Tatsache, dass es kein Patentrezept gibt, motiviert und fordert die Politik, neue Wege zu finden. Vor diesem Hintergrund haben wir Verständnis für diese parlamentarischen Initiativen; dennoch bitte ich Sie im Namen der liberalen Fraktion, der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander keine Folge zu geben. Es dürfte in der Praxis äusserst schwierig sein, zu unterscheiden zwischen Handel zur Deckung des unmittelbaren Eigenbedarfs und Handel, um Gewinn zu erzielen. Wo hört der Eigenbedarf auf? Was ist, wenn junge Menschen von einem Dealer verleitet werden, in den Drogenkonsum einzusteigen? Spielt es da eine Rolle, ob der Täter aus Gewinnstreben handelt oder bloss, um den Eigenbedarf abzudecken? Ist hier eine Privilegierung am Platz? Die Stossrichtung dieser Initiative geht zu stark von der heutigen Situation aus und zementiert damit diesen höchst unbefriedigenden Zustand. Wir sollten in erster Priorität versuchen, Drogenabhängigkeit zu verhindern, so wie es das Bundesamt für Gesundheitswesen seit einiger Zeit erfolgreich tut - also wirkungsvolle Prophylaxe betreiben. Dies gilt auch für den Strafvollzug. Hier sind wir mit dem Initianten einig, dass die Situation unbefriedigend ist und dass der Strafvollzug die Probleme der Drogenkranken nicht lösen kann. Die vorliegende Initiative kann diese Probleme aber auch nicht lösen, sondern sie bringt allenfalls den Tätern gewisse Erleichterungen. Bevor aber an diesem Einzelproblem angesetzt werden soll, müsste prioritär konzeptionelle Arbeit geleistet werden. Deshalb lehnt es die liberale Fraktion ab, dieser Initiative Folge zu geben. Wir bitten Sie, auch der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion keine Folge zu geben. Ein schweizerischer Alleingang wäre nicht sinnvoll und im Widerspruch zu internationalen Uebereinkommen. Eine Sogwirkung aus Nachbarstaaten müsste in Betracht gezogen werden, was insbesondere in Grenzregionen wie Basel und Genf zur Verschlimmerung der Situation führen würde. Einig sind wir mit den Initianten hinsichtlich der Verstärkung der Prävention und der Ausstiegshilfe. Wir bitten Sie, auch der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion keine Folge zu geben. Frau Hafner Ursula: Es wird Sie nicht wundern, dass die sozialdemokratische Fraktion der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander zustimmt, stammt diese doch aus unserer Mitte. Das Wort Mitte passt zu dieser Initiative, denn sie liegt tatsächlich in der Mitte. Sie fordert nicht grundsätzlich Neues, sie leitet keine neue Drogenpolitik ein; sie will nur dem geltenden Betäubungsmittelgesetz Nachachtung verschaffen, so wie es aus der Mitte dieses Rates hervorgegangen ist -- 13 of 16 -14. Juni 1993 N 1195 Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz Unser Parlament wollte mit der Einführung von Artikel 19a BetmG erreichen, dass skrupellose Drogenhändler, die kaltblütig von der Sucht junger Menschen profitieren, anders behandelt werden als Süchtige, die nur zur Deckung ihres eigenen Bedarfs Kleinhandel treiben. Süchtige lassen sich ja durch nichts davon abhalten, ihr Suchtmittel zu beschaffen, das gehört zum Wesen der Sucht. Solange es keine gesetzlich geregelte Abgabe von Betäubungsmitteln gibt, so lange haben die meisten Drogenabhängigen kaum die Möglichkeit, sich ihren Stoff auf eine annehmbare Art und Weise zu beschaffen. Die einen begehen Einbrüche, sie stehlen, sie verbreiten durch ihre Beschaffungskriminalität in unseren Städten Unsicherheit und Angst. Andere prostituieren sich und tragen durch ihre Notlage zur Verbreitung der Aidsgefahr bei. Wieder andere betreiben Kleinhandel mit Drogen, um auch ihren eigenen Bedarf decken zu können. Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander will diese süchtigen Kleinhändler nicht etwa von Strafe befreien. Ich lese Ihnen den Text noch einmal vor, denn es hat so getönt, wie wenn es hier schon um eine vollständige Liberalisierung ginge. Der Initiativtext besagt: «Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert, oder wer zur Deckung des unmittelbaren Eigenbedarfs eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 Ziffer 1 begeht, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.» Es steht also immer noch Strafe auf dem Kleinhandel. Diese Version soll lediglich erreichen, dass das Bundesgericht das Gesetz so anwendet, wie der Gesetzgeber es wollte. Die sozialdemokratische Fraktion ist auch bereit, weiterzugehen und der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion zuzustimmen. Wenn Sie die Drogenszene nicht anwachsen lassen wollen, Herr Cincera, wie Sie das gesagt haben, dann müssen Sie als erstes verhindern, dass auch die Hanfkrautkonsumenten dort verkehren müssen. Das gilt es zu verhindern. Die Einstiegsdroge Nummer 1 - das hat sich inzwischen herumgesprochen, Herr Bischof - ist nicht das Haschisch, sondern das Nikotin. Wenn Sie den Einstieg verhindern wollen, dann müssen Sie die Zigaretten verbieten. Den Herren Steinemann und Eymann Christoph ist zu sagen: Wenn Sie nicht wollen, dass Nichtsüchtige angefixt werden, z. B. Haschischkonsumenten von Heroinsüchtigen, so dürfen Sie sie auch nicht in diese Drogenszene schicken. Und wenn Sie nicht wollen, dass sich Süchtige ihren Stoff durch das Anfixen verdienen, dann müssen Sie dem weiteren Punkt der Initiative der grünen Fraktion zustimmen und müssen dafür sorgen, dass die Süchtigen auf andere Art und Weise zu ihrem Stoff kommen. Sie müssen den Kantonen die Möglichkeit geben, andere Wege zu suchen und die staatlich kontrollierte Abgabe einzuführen. Nur so können die Süchtigen auf anständige Weise ihre Sucht befriedigen; sie können von Einbruch-, von Entreissdiebstählen Abstand nehmen, und sie wären selber auch nicht länger Opfer der brutalen Szene, Opfer der Drogenmafia Wie wollen die Gegner der staatlichen Drogenabgabe diese brutale Szene zum Verschwinden bringen? Davon habe ich nichts gehört heute abend. Es ist uns mit der bisherigen Politik nicht gelungen - das müssen auch Sie feststellen. Die repressive Politik ist mit ihrer Weisheit am Ende; die Polizei und die Gefängnisse sind überlastet. Geben Sie doch jetzt wenigstens einmal einem neuen Weg eine Chance! Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion bringt auch keine definitive Freigabe, keine Gleichstellung der harten Drogen mit den Drogen Alkohol und Nikotin. Wir sollten diesen Schritt jetzt zu tun versuchen. Wenn Sie das nicht können, dann stimmen Sie wenigstens der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander zu und verschaffen Sie den Gesetzen, die wir hier machen, Nachachtung. Frau Dormann, Berichterstatterin: Wir haben sehr viele Meinungen gehört, aber ich zweifle, ob wir die Lösung gefunden haben. Alle haben ein wenig recht, auch Herr Bischof, der vorschlägt, dass man mit Drogensüchtigen Arbeitstherapie machen sollte. Ich möchte bloss von ihm noch wissen, welche Arbeitgeber bereit sind, Drogensüchtige oder bereits entwöhnte Drogensüchtige als Arbeitnehmer aufzunehmen. Ich zweifle auch, Herr Bortoluzzi, ob uns die beiden hängigen Volksinitiativen weiterbringen. Ich denke, dass sie zu gegensätzlich sind und sich gegenseitig aufheben, so dass wir nach der Abstimmung gleich weit sind wie heute. Am meisten hat mich Herr Sieber überzeugt Er spricht nicht nur von Lösungen, sondern er legt selbst Hand an. Ich denke, wir müssten Herrn Sieber in der Schweiz etwa zehnfach kopieren können, dann hätten wir das Drogenproblem eher im Griff. Unsere Gesellschaft ist vielleicht mehr als früher suchtanfällig. Wenn jeder einzelne von uns in diesem Saal seine latente Bereitschaft zur Suchtanfälligkeit hinterfragen würde, kämen sicher viele zu Aha-Erlebnissen. Sie wissen bestimmt, dass auch arbeiten süchtig machen kann. Entscheidend ist es, diese Einsichten in die Zusammenhänge von Sucht aufzuzeigen, aber auch Resistenzen zu nutzen, die vor der Abhängigkeit bewahren. In Fachkreisen wie im Volk betrachtet man die Suchtabhängigkeiten als Krankheiten oder zumindest als Krankheitsformen des Ich, und eine Krankheit kann man selten mit Strafe heilen, sondern mit Therapien. Gleichzeitig hat der Süchtige Anspruch darauf, ernst genommen zu werden; wohl deshalb lehnen sehr viele, ja die meisten ehemaligen Süchtigen eine Legalisierung des Konsums ab, weil sie ihre fragile Stabilität kennen. Die Wirksamkeit der abstrakten Strafandrohung allein muss aufgrund der Erkenntnisse der Kriminologie in einem Bereich mit derart grosser Dunkelziffer in Frage gestellt werden. Was Herr Tschäppät Alexander will, ist keine Straffreiheit, sondern eine Strafmilderung, um nicht alle Gefängnisse mit Drogensüchtigen zu füllen, sondern Platz für die Drogenhändler frei zu haben. Deshalb bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander zuzustimmen. Ich muss Sie aber gleichzeitig bitten, die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion abzulehnen, weil wir einen Alleingang der Schweiz im Drogenbereich im internationalen Umfeld nicht verantworten können. M. de Dardel, rapporteur: Juste quelques mots, d'abord sur la Suisse romande. Je pense qu'il ne faut pas être obnubilé par les scènes de villes, de parcs ou de bâtiments désaffectés et se rengorger, en Suisse romande, en disant que nous échappons à de telles scènes. La réalité de la toxicomanie peut être cachée ou camouflée. En Suisse romande, les prisons sont aussi encombrées par les toxicomanes, et les pourcentages de toxicomanes détenus sont les mêmes que dans le reste de la Suisse. Voilà la réalité quantifiable que veut soigner l'initiative parlementaire Tschäppät Alexander. M. Bortoluzzi et d'autres ont fait allusion au fait que la tendance actuelle de la justice pénale serait d'ordonner des thérapies contraintes aux toxicomanes plutôt que des peines de prison. Si c'était vrai, pourquoi alors les prisons sont-elles encombrées de toxicomanes? En vérité, l'article 19a chiffre 1 tel que le préconisent M. Tschäppät et la majorité de la commission ne conduit nullement le juge à ne pas ordonner des thérapies. Cette faculté reste entièrement à la libre appréciation du juge, comme auparavant. Par ailleurs, il faut aussi constater que les thérapies et tous les processus de désaccoutumance, toutes les installations, les mesures qui sont à prendre, par exemple les villages préconisés par M. Sieber, toutes ces mesures positives se déploient avec plus d'efficacité s'il y a moins de répression pénale, s'il y a moins de prisons. En résumé, je dirai - contrairement à M. Pidoux qui a cherché à s'approprier les déclarations de M. Sieber -: moins de prisons, plus de villages, adoptons l'initiative parlementaire Tschäppät Alexander. Initiative 92.401 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Mehrheit (Folge geben)

80 Stimmen

44 Stimmen

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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants 1196 N 14 juin 1993 Initiative 92.441 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Bestimmen Für den Antrag der Minderheit (Folge geben) 37 Stimmen Schluss der Sitzung um 20.35 Uhr La séance est levée à 20 h 35

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (grüne Fraktion) Revision des Betäubungsmittelgesetzes Initiative parlementaire (groupe écologiste) Stupéfiants. Révision de la loi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 92.441 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1993 - 14:30 Date Data Seite 1182-1196 Page Pagina Ref. No 20 022 830 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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