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Verwaltungsbehörden 08.06.1993 93.009
8. Juni 1993Deutsch130 min
Source admin.ch
8. Juni 1993 N 1081 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft Abstimmung - Vote Eventuell-A titre préliminaire Für Ueberweisung als Motion 89 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 78 Stimmen Definitiv - Définitivement Für Ueberweisung der Motion 92 Stimmen Dagegen 62 Stimmen #ST# 93.009 Bernischer Amtsbezirk Laufen. Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft District bernois de Laufon. Rattachement au canton de Bàie-Campagne Botschaft und Beschlussentwürfe vom 27. Januar 1993 (BBI11029) Message et projets d'arrêtés du 27 Janvier 1993 (FF 1965) Beschluss des Ständerates vom 9. März 1993 Décision du Conseil des Etats du 9 mars 1993 Kategorie l/lll, Art 68 GRN - Catégorie l/lll, art. 68 RCN Frau Stamm Judith, Berichterstatterin: Mit der Botschaft
Erwägungen
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unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zwei Bundesbeschlüsse. Der erste ist ein Verfassungsbeschluss über den Anschluss des bernischen Amtsbezirkes Laufen an den Kanton Basel-Landschaft. Dieser Verfassungsbeschluss muss der Volksabstimmung obligatorisch unterstellt werden; er benötigt die Mehrheit der Volks- und Ständestimmen. Der zweite Beschluss ist nicht referendumspflichtig. Er bezieht sich auf die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft und tritt erst in Kraft, wenn Volk und Stände dem ersten Verfassungsbeschluss zugestimmt haben. Das ist eine Gewährleistung mit Vorbehalt. Ihre Kommission hat sich an der Sitzung vom 15. und 16. April 1993 intensiv mit diesem Geschäft befasst. Sie hat darauf verzichtet, Anhörungen durchzuführen. Sie stützte sich in diesem Punkt auf das Protokoll der Kommission des Ständerates. Diese hatte das Geschäft am 15./16. Februar 1993 behandelt und ausführliche Anhörungen durchgeführt. Diese Statements standen uns im Wortlaut zur Verfügung. Vor der Ständeratskommission hatten auch die Vertreter der Regierungen der Kantone Bern und Basel-Landschaftgesprochen. Aus ihren Ausführungen war zu entnehmen, dass sie in Respektierung des Volkswillens von 1989 den Uebergang mit grosser Umsicht und Sorgfalt vorbereiten. Es sind unzählige Verwaltungsvereinbarungen zu schliessen, welche in die Vernehmlassung geschickt werden. Es ist ein Verfahren der Vermögensausscheidung durchzuführen und weiteres mehr. Als Zeitpunkt für den Vollzug der Gebietsabtretung haben die beiden Regierungen den 1. Januar 1994 vereinbart. Die Volksabstimmung zu diesem Geschäft sollte daher am 26. September 1993 stattfinden können. Zwischen den Sitzungen der Kommission des Ständerates und der Kommission des Nationalrates ist der Bericht der Kommission Widmer zur Jurafrage erschienen. Unsere Kommission war der Meinung, dass dieser für das Geschäft Laufental keine neuen Elemente enthält. Ihre Kommission war sich bewusst, dass die Laufentalerinnen und Laufentaler, aber auch die Bevölkerung der beteiligten Kantone, seit 1970 einen langen Weg im Verfahren der Selbstbestimmung dieses Gebietsteiles gegangen sind. Dieser Weg war für niemanden einfach. Die einzelnen Schritte waren teilweise leidvoll und haben Verletzungen zurückgelassen. Trotzdem sind wir dankbar dafür, in einem Staat zu leben, in welchem für die Lösung solch existentieller Fragen wie der Gebietszugehörigkeit demokratische, rechtsstaatliche Wege offenstehen. Wir müssen dafür in Kauf nehmen, dass die Ausschöpfung aller demokratischen, rechtsstaatlichen Mittel Zeit kostet. Wie Sie der Botschaft entnehmen können, war das Laufental ehemals Teil des Fürstbistums Basel und wurde 1815, wie das Gebiet des heutigen Kantons Jura, durch den Wiener Kongress mit dem Kanton Bern vereint. Ein Zusatz zur bernischen Staatsverfassung machte es 1970 möglich, dass das Laufental in einem eigenen Verfahren bestimmen konnte, zu welchem Kanton es in Zukunft gehören wollte. Das eidgenössische Parlament hat diesen Zusatz damals gewährleistet und das vom Kanton Bern zugestandene Selbstbestimmungsrecht bejaht. Heute stehen wir vor der Situation, dass wir das Resultat dieses Selbstbestimmungsverfahrens zu behandeln haben. Sie können in der Botschaft des Bundesrates im einzelnen nachlesen, dass sich das Laufental in den zwei Abstimmungen von 1974 und 1975 vorläufig für das Verbleiben beim Kanton Bern aussprach. 1977 machte aber die Bevölkerung des Laufentals mit einer Initiative von der Möglichkeit Gebrauch, ein Anschlussverfahren an einen Nachbarkanton in Gang zu setzen. Durch die Schaffung des Kantons Jura war das Laufental nämlich geographisch von Bern abgetrennt und zur Exklave geworden. Der Kanton Bern seinerseits hatte im November 1975 ein Gesetz über die Einleitung und Durchführung des Anschlussverfahrens des Amtsbezirkes Laufen an einen benachbarten Kanton erlassen. Lassen Sie mich die Zwischenstationen überspringen und einen grossen Schritt machen bis zur letzten Abstimmung vom November 1989, welche Anlass für unser heutiges Geschäft ist. Mit 4650 Ja gegen 4343 Nein entschied sich die Bevölkerung des Laufentales, sich dem Kanton Basel-Landschaft anzuschliessen. Die Stimmbeteiligung betrug über93,5 Prozent. Die Abstimmung wurde mit Beschwerden bis vor Bundesgericht gezogen. Dieses wies den Grossen Rat des Kantons Bern an, die Abstimmung als gültig zu erklären. Diese Abstimmung ist die Basis des Beschlusses, über den wir heute zu entscheiden haben. Wieso müssen sich nun auch noch Volk und Stände zu diesem Uebergang eines Gebietes von einem Kanton zum anderen äussern? Dies hängt zusammen mit den Artikeln 1 und 5 der Bundesverfassung. Artikel 1 garantiert den Bestand der Kantone und legt dadurch auch die Ausdehnung der Kantonsgebiete fest. Artikel 5 gewährleistet den Kantonen ihr Gebiet in geographischem Sinne. Artikel 7 verbietet den Kantonen, allein politische Verträge abzuschliessen. Da wir in der Bundesverfassung keine Regeln über territoriale Veränderungen haben, mussten Lehre und Praxis solche Regeln entwickeln. Sie gehen davon aus, dass Gebietsveränderungen das Gleichgewicht des Bundes beeinflussen können und dass deshalb nebst der Bevölkerung des betroffenen Gebietes und der beteiligten Kantone auch die Zustimmung von Volk und Ständen nötig ist. Es wurde uns in der Kommission versprochen, dass in der Totalrevision der Bundesverfassung auch Regeln für Gebietsveränderungen enthalten sein werden. Die Kommissionsmitglieder hatten von verschiedenen Seiten Zuschriften erhalten, die vor allem darauf hinwiesen, dass das Resultat der Abstimmung vom November 1989 ausserordentlich knapp gewesen sei. Vieles deute darauf hin, dass unsicher sei, ob bei einer heutigen Abstimmung dasselbe Resultat erreicht würde. In der Kommission wurde aufgrund eines Nichteintretensantrages eine ausserordentlich engagierte Eintretensdiskussion geführt. Die Sensibilität für die knappe Minderheit, welche dem Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft nicht zugestimmt hatte, war sehr gross. Es wurden auch Befürchtungen laut, nach einem Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft könnten sich weitere Regionen um neue Zuordnungen bemühen. Ebenso stark waren aber die Argumente jener, die darlegten, dass das Verfahren der Selbstbestimmung 1989 abgeschlossen worden sei und die Mehrheit auch wenn sie knapp sei - vom eidgenössischen Parlament respektiert werden müsse. Deshalb stehe heute die Frage der nationalen Zustimmung zur Diskussion. Der Nichteintretens-- 1 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1082 N 8 juin 1993 antrag wurde mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgewiesen. Zu Artikel 3 von Beschlussentwurf A wurde ein Minderheitsantrag gestellt. Er wollte erreichen, dass der Verfassungsbeschluss nur in Kraft tritt, wenn in dieser eidgenössischen Abstimmung auch das Laufental wieder zustimmt Wir werden auf die Einzelheiten in der Detailberatung eingehen. Der Minderheitsantrag wurde mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 13zu5 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Kommission hatte auch den Beschlussentwurf B über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft zu behandeln. Hier stellt sich die Situation folgendermassen: Wenn das Schweizervolk und die Stände dem Anschlussdes Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft zustimmen, muss dann das eidgenössische Parlament die geänderte Verfassung gewährleisten, weil sie nichts enthalten wird, was dem Bundesrecht widerspricht? Das ist die Frage, die sich das Parlament stellen muss. Der Bundesrat war der Meinung, dass das Parlament diese Gewährleistung unter Vorbehalt der Volksabstimmung über den Anschluss aussprechen kann. Dies würde das Verfahren befördern und allen Beteiligten dienen. Die Kommission folgte dem Bundesrat in dieser Meinung und sprach sich mit 15 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Gewährleistung aus. Ein Verschiebungsantrag war vorher mit
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zu 6 Stimmen verworfen worden. Der Vollständigkeit halber sei angefügt, dass die Gewährleistung natürlich dahinfallen würde, wenn Volk und Stände den Anschluss des Laufentales an den Kanton Basel-Landschaft verwerfen würden. Wir bitten Sie, den Anträgen Ihrer Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit zu folgen. M. Guinand, rapporteur: Le message du Conseil fédéral relate dans le détail la chronologie des faits qui nous conduisent aujourd'hui à débattre du rattachement du district bernois de Laufon au canton de Baie-Campagne. Nous nous bornerons donc à brièvement résumer la situation. Un additif constitutionnel bernois du 1er mars 1970, auquel la Confédération a donné sa garantie, a mis en place un processus d'autodétermination dans le cadre de la question jurassienne. Ce processus a conduit successivement à la création du canton du Jura, au maintien de 4 districts, dont celui de Laufon, dans le canton de Berne, et à l'utilisation de la procédure prévue pour permettre au district de Laufon, isolé à la suite de la création du canton du Jura, d'être rattaché à un canton voisin. Cette dernière procédure a connu de nombreux rebondissements et fait l'objet de diverses décisions du Tribunal fédéral. Elle a également fait l'objet de scrutins dans le canton de Baie-Campagne. Le rattachement du district de Laufon au canton de Baie-Campagne a été accepté par le corps électoral du district le 12 novembre 1989. Avec une participation de 93,5 pour cent, le rattachement a été accepté par 4650 voix contre 4343. Ce scrutin est aujourd'hui définitif. De son côté, le corps électoral du canton de Baie-Campagne a accepté en date du 22 septembre 1991 à la fois le principe du rattachement du district de Laufon au canton de Baie-Campagne et les modifications de la constitution du canton qui concrétisent les modalités de ce rattachement. Cette décision a été prise par 37 116 voix contre 25 429; elle est également définitive. Le canton de Baie-Campagne demande à la Confédération de lui octroyer la garantie pour les modifications constitutionnelles qui concrétisent le rattachement du district de Laufon au canton de Baie-Campagne. La garantie fédérale doit être donnée si les dispositions nouvelles de la Constitution cantonale ne contiennent rien de contraire au droit fédéral. En soi, les dispositions concernées ne contreviennent nullement au droit fédéral, mais comme elles prévoient une modification de territoire cantonal par le transfert du district de Laufon du canton de Berne au canton de Baie-Campagne; la garantie ne peut être accordée que sous réserve de l'approbation par le peuple et les cantons du changement de territoire. Il n'est, en effet, pas contesté qu'un tel changement de territoire ne peut se faire qu'avec l'approbation du constituant fédéral. Le Conseil fédéral nous propose donc l'adoption de deux arrêtés, un arrêté constitutionnel, soumis au vote du peuple et des cantons, qui rattache le district de Laufon au canton de Baie-Campagne, et un arrêté fédéral simple, non soumis au référendum, qui accorde la garantie fédérale à la Constitution du canton de Baie-Campagne sous réserve de l'approbation de l'arrêté constitutionnel. Cette procédure simple et conforme au droit fédéral a été acceptée par le Conseil des Etats sans qu'aucune opposition ne se soit manifestée. La Commission des institutions politiques de notre conseil vous propose d'en faire de même, mais elle n'est pas unanime puisque l'arrêté constitutionnel a été adopté par 13 voix contre
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et avec 5 abstentions et l'arrêté fédéral sur la garantie de la Constitution révisée du canton de Baie-Campagne par 15 voix contre 2 et avec 5 abstentions. L'objection essentielle qui est faite à la procédure proposée par le Conseil fédéral, et adoptée par le Conseil des Etats, tient avant tout au fait que certains commissaires font valoir que les opinions ont évolué tant dans le district de Laufon que dans le canton de Baie-Campagne, et qu'il n'est pas exclu que, lors du scrutin fédéral qui serait organisé sur la base de l'arrêté constitutionnel, le corps électoral du district de Laufon, voire celui de Baie-Campagne, vote différemment qu'en 1989 et en 1991. Certains membres de la commission ne sauraient dès lors admettre que le risque soit pris que le peuple et les cantons imposent finalement une solution dont les principaux intéressés ne voudraient plus. Sur l'arrêté constitutionnel, la commission a été saisie d'une proposition de non-entrée en matière qui a été rejetée par
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voix contre 3 et avec 2 abstentions. Cette proposition est reprise par M. Scherrer Werner dont nous entendrons tout à l'heure les arguments. La question se pose tout d'abord de savoir si une telle proposition de non-entrée en matière est admissible. La commission a eu des hésitations à cet égard. L'entrée en matière sur la demande de garantie de la constitution révisée du canton de Baie-Campagne est obligatoire. La Confédération, en l'occurrence l'Assemblée fédérale, se doit en effet de se prononcer sur une telle demande. Si elle ne le faisait pas, elle manquerait à son devoir constitutionnel. De plus, si rien dans les dispositions soumises à la demande de garantie n'est contraire au droit fédéral, la garantie doit être accordée. L'Assemblée fédérale ne pourrait pas refuser sous le seul prétexte que les dispositions en question ne lui plairaient pas. La situation de la révision de la Constitution du canton de Baie-Campagne est sans doute plus délicate puisque, nous l'avons dit, la garantie ne peut être accordée que si le constituant fédéral accepte la modification de territoire cantonal. Par conséquent, si l'Assemblée fédérale refusait d'adopter l'arrêté constitutionnel que le peuple et les cantons doivent sanctionner, elle procéderait de telle manière que sa décision équivaudrait à un refus de la garantie sollicitée. Il y aurait alors une sorte de déni de statuer que seule une initiative populaire demandant que le district bernois de Laufon soit rattaché au canton de Baie-Campagne pourrait corriger. Une telle manière de procéder ne serait à l'évidence pas conforme au devoir que l'Assemblée fédérale se doit de respecter à l'égard des compétences constitutionnelles des cantons. Elle serait d'ailleurs en contradiction évidente avec la garantie que l'Assemblée fédérale a elle-même accordée à l'additif constitutionnel bernois qui prévoyait expressément la procédure dont la demande de garantie est aujourd'hui l'aboutissement Au nom de la commission, je vous demande donc, dans le respect des engagements de la Confédération, de rejeter la proposition de non-entrée en matière. Pour tenir compte de l'évolution des opinions dans le district bernois de Laufon et dans le canton de Baie-Campagne, une minorité de la commission, qui a bien compris la nécessité de l'entrée en matière, propose d'ajouter une condition supplémentaire à l'acceptation de l'arrêté constitutionnel, à savoir, en plus de l'acceptation du peuple et des cantons, l'acceptation également des électrices et des électeurs du district bernois de Laufon. Nous reviendrons sur cette question dans la discussion de détail, mais nous voudrions d'emblée souligner que cette proposition ne nous paraît pas conforme aux règles constitutionnelles et démocratiques de notre Etat fédéral.
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Juni 1993 N 1083 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft Enfin, s'agissant de l'arrêté fédéral simple qui accorde la garantie fédérale sous condition, la minorité Aubry, tout en acceptant d'entrer en matière, voudrait renvoyer la question jusqu'à droit connu sur le vote de l'arrêté constitutionnel. Cette proposition a été rejetée par la majorité de la commission par
15 voix contre 6. La procédure proposée par la minorité n'est certes pas exclue, encore que l'on soit en droit de se demander s'il n'aurait pas fallu inverser les deux arrêtés et commencer d'abord par celui sur la garantie accordée conditionnellement, puis par celui sur l'approbation par le constituant fédéral de la modification territoriale. En tout état de cause, il est évident que la garantie constitutionnelle de la constitution révisée ne peut intervenir que si l'arrêté constitutionnel est accepté. Si ce dernier est rejeté, la garantie deviendra caduque, mais si l'arrêté constitutionnel est accepté, alors la constitution révisée de Baie-Campagne ne peut être que sanctionnée. En renvoyant la garantie delà constitution, on ne peut donc créer que des illusions et accroître l'insécurité. Nous savons que le débat qui va s'engager sera essentiellement politique. La commission en a pris conscience, mais nous pensons de notre devoir d'insister sur le fait qu'il y a lieu ici, sur le plan fédéral, de respecter une procédure clairement fixée d'avance, d'accomplir notre devoir à l'égard de dispositions constitutionnelles cantonales, valablement adoptées, et d'assurer ainsi le respect de nos institutions. A ce stade de la procédure, la question du rattachement du district bernois de Laufon au canton de Baie-Campagne n'est plus une question cantonale, mais une question fédérale. Il appartient maintenant au peuple suisse et aux cantons de se prononcer. Pour le permettre, nous devons adopter l'arrêté constitutionnel présenté par le Conseil fédéral et accorder la garantie de la constitution révisée de Baie-Campagne, sous réserve de l'acceptation de cet arrêté. Toute autre solution, y compris l'introduction d'une triple majorité, serait contraire au respect de nos institutions. Nous vous invitons donc à suivre le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et la majorité de la commission. Scherrer Werner: Vorab möchte ich meinem Erstaunen und Befremden darüber Ausdruck geben, dass das Büro meinem Antrag, den Beschluss über die Laufental-Abstimmung Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, nicht stattgegeben hat Statt dessen hat man mir empfohlen, einen Nichteintretensantrag zu stellen, was allerdings meinen Intentionen nicht ganz entspricht Durch meinen Antrag signalisiere ich allerdings deutlich, dass ich mit einem Uebertritt des Laufentals nicht einverstanden bin und einen solchen Entscheid für unsere Demokratie als verfehlt und gefährlich betrachte. Als Ratsmitglieder müssen und sollen wir uns in die Lage der Laufentaler versetzen und die Motivation und Hintergründe eines Kantonswechsels beachten. Es wäre völlig verfehlt, in einer Art Tabula-rasa-Aktion das für viele leidige Kapitel Laufental auf dem Weg des, zwar nur scheinbar, geringsten Widerstands vom Tisch zu bringen. Es fehlt nämlich nach wie vor an einer Grundwelle für einen Kantonswechsel, dies sowohl im Laufental selber als auch im Kanton Basel-Landschaft. So haben in Baselland 1991 immerhin 49 der 73 Gemeinden - also
15 voix contre 6. La procédure proposée par la minorité n'est certes pas exclue, encore que l'on soit en droit de se demander s'il n'aurait pas fallu inverser les deux arrêtés et commencer d'abord par celui sur la garantie accordée conditionnellement, puis par celui sur l'approbation par le constituant fédéral de la modification territoriale. En tout état de cause, il est évident que la garantie constitutionnelle de la constitution révisée ne peut intervenir que si l'arrêté constitutionnel est accepté. Si ce dernier est rejeté, la garantie deviendra caduque, mais si l'arrêté constitutionnel est accepté, alors la constitution révisée de Baie-Campagne ne peut être que sanctionnée. En renvoyant la garantie delà constitution, on ne peut donc créer que des illusions et accroître l'insécurité. Nous savons que le débat qui va s'engager sera essentiellement politique. La commission en a pris conscience, mais nous pensons de notre devoir d'insister sur le fait qu'il y a lieu ici, sur le plan fédéral, de respecter une procédure clairement fixée d'avance, d'accomplir notre devoir à l'égard de dispositions constitutionnelles cantonales, valablement adoptées, et d'assurer ainsi le respect de nos institutions. A ce stade de la procédure, la question du rattachement du district bernois de Laufon au canton de Baie-Campagne n'est plus une question cantonale, mais une question fédérale. Il appartient maintenant au peuple suisse et aux cantons de se prononcer. Pour le permettre, nous devons adopter l'arrêté constitutionnel présenté par le Conseil fédéral et accorder la garantie de la constitution révisée de Baie-Campagne, sous réserve de l'acceptation de cet arrêté. Toute autre solution, y compris l'introduction d'une triple majorité, serait contraire au respect de nos institutions. Nous vous invitons donc à suivre le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et la majorité de la commission. Scherrer Werner: Vorab möchte ich meinem Erstaunen und Befremden darüber Ausdruck geben, dass das Büro meinem Antrag, den Beschluss über die Laufental-Abstimmung Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, nicht stattgegeben hat Statt dessen hat man mir empfohlen, einen Nichteintretensantrag zu stellen, was allerdings meinen Intentionen nicht ganz entspricht Durch meinen Antrag signalisiere ich allerdings deutlich, dass ich mit einem Uebertritt des Laufentals nicht einverstanden bin und einen solchen Entscheid für unsere Demokratie als verfehlt und gefährlich betrachte. Als Ratsmitglieder müssen und sollen wir uns in die Lage der Laufentaler versetzen und die Motivation und Hintergründe eines Kantonswechsels beachten. Es wäre völlig verfehlt, in einer Art Tabula-rasa-Aktion das für viele leidige Kapitel Laufental auf dem Weg des, zwar nur scheinbar, geringsten Widerstands vom Tisch zu bringen. Es fehlt nämlich nach wie vor an einer Grundwelle für einen Kantonswechsel, dies sowohl im Laufental selber als auch im Kanton Basel-Landschaft. So haben in Baselland 1991 immerhin 49 der 73 Gemeinden - also
67 Prozent - nein zur Aufnahme des Laufentals gestimmt. Im Laufental selber war beim Plebiszit von 1983 das Resultat mit 4675 Nein gegen 3575 Ja eindeutig ablehnend. Und bis zum politisch äusserst fragwürdigen Entscheid des Bundesgerichtes von 1988 gab es nie eine breite «Weg von Bern»-Stimmung. Erst bei der Abstimmung vom 12. November 1989 wurde bei einer Stimmbeteiligung von 93,5 Prozent - was doch zeigt, dass den Laufentalern die Anschlussfrage mehr als wichtig war - bei 4650 Ja und 4343 Nein ein Zufallsmehr von
307 Stimmen für einen Anschluss festgestellt. Eigentlich hätten nur etwa 150 Personen, wenn sie anders gestimmt hätten, diese Abstimmung schon wieder umgedreht. Zu diesem Resultat trug ein propagandistischer Missbrauch des schon erwähnten Bundesgerichtsurteils, eine massive Beeinflussung der ganzen Classe politique des Kantons Basel-Landschaft und eine massive einseitige Einflussnahme der regionalen Medien, insbesondere der diese Region dominierenden «Basler Zeitung», bei. Zudem wurden den Laufentalern aufgrund der damaligen relativ guten Finanzlage des Kantons Basel-Landschaft fragwürdige und aus heutiger Sicht nicht einhaltbare Versprechungen finanzieller Art gemacht Tiefere Steuern, freie Spitalwahl in Basel-Stadt und Kostenneutralität für die Gemeinden und Privaten beim Uebertritt sind inzwischen zu einer reinen Fiktion geworden, weshalb jetzt im Laufental ein starkes Umdenken im Gange ist. Bei unserem Entscheid heute morgen sind deshalb die politische, soziale und geistige Motivation eines Kantonswechsels an erste Stelle zu setzen und nicht irgendwelche parteipolitischen Ueberlegungen. Persönlich glaube ich mit Ueberzeugung, dass gerade wegen dem Patt im Laufental die Gründe für eine Ablehnung eines Kantonswechsels stärker gewichtet werden müssen. Den Berntreuen sind die Heimatliebe zum bisherigen Kanton, jahrzehntelange Beziehungen und Traditionen weit wichtiger als allfällige finanzielle Vorteile bei einem Wechsel. Ihnen fehlt weitgehend die emotionale, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Bindung zum Kanton Basel-Landschaft. Demgegenüber machen die Befürworter eines Anschlusses vorab finanzielle Gründe und Vorteile geltend, und die Sogwirkung von Basel hat auch eine gewisse Bedeutung. Auf einen Punkt gebracht, stehen sich verwurzelte Heimatliebe und Tradition einerseits und vor allem finanzielle Vorteile andererseits gegenüber. In dieser Situation, glaube ich, ist dieses knappe Resultat nicht zu verantworten, d. h.: wir müssten den Anschluss ablehnen. Für einen Anschluss würde es meines Erachtens ein qualifiziertes Mehr brauchen; also mindestens 70 bis 80 Prozent. Das wäre dann klarer und eindeutiger und auch staatspolitisch richtiger. Festgestellt hat man das im Parlament schon 1947 in einer Debatte über die Wiedervereinigung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt Die Frage eines Anschlusses des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft ist natürlich auch vor dem separatistischen Hintergrund zu beachten. Wir müssen erkennen, dass die Béliers bei der zweiten Abstimmung eine aktive Mithilfe geleistet haben. Der Separatismus, der eine total anti-eidgenössische Idee ist, der uns in unserem Lande nicht vorwärtsbringt, nicht zusammen-, sondern auseinanderbringt, ist nicht das, was wir in der heutigen Situation brauchen. Wir wissen um die momentanen Bemühungen, auch die drei berntreuen Aemter zum Kanton Jura zu bringen, und das Laufental ist eine Dimension dieses Separatistenproblems. Dabei müssen wir auch erkennen, dass die CVP als eine der Bundesratsparteien hier immer eine unheilvolle Mithilfe geleistet hat, auf seilen der Separatisten gestanden ist und natürlich auch auf die Zunahme von Nationalrats- oder Regierungsratsmandaten im Kanton Basel-Landschaft spekuliert. Die Frage des Laufentals hat auch gewisse religionspolitische Momente, über die man allerdings nicht gerne spricht und die man ausklammert; aber ich wage es trotzdem, dies hier zu sagen. Dieser Separatismus bedeutet natürlich auch eine Stärkung des politischen Katholizismus, und da ist die CVP seit Jahrzehnten der eigentliche Schrittmacher gewesen. Wir müssen weiter bedenken - das spricht auch gegen einen Anschluss -, dass ja gar nicht alle Gemeinden zum Kanton Basel-Landschaft wollen. Wir wissen, dass Roggenburg, Wahlen und Brislach gerne zum Kanton Solothurn gehen möchten. Weitere Abstimmungen und weitere Zwistigkeiten auf eidgenössischer Ebene würden uns somit bevorstehen. Aus all diesen Gründen empfehle ich Nichteintreten auf diese Vorlagen. Ich unterstütze auch die beiden Minderheitsanträge, den Minderheitsantrag Seiler Hanspeterfür ein doppeltes Ja, den Minderheitsantrag Aubry für eine Verschiebung der Gewährleistung - also die zweite Phase - und auch den Antrag Keller Rudolf, der verlangt, dass ein Verfahren für die Gemeinden Brislach, Roggenburg und Wahlen eingeleitet wird. Mme Aubry, porte-parole de la minorité: Le formalisme habituel ou, si vous préférez, l'habitude, voudrait que ce conseil vote ensemble les deux arrêtés fédéraux, l'arrêté B ne garantissant les modifications de la Constitution du canton de Baie-Campagne qu'après le vote sur le premier objet, soit sur l'arrêté A -- 3 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1084 N 8 juin 1993 L'arrêté B, qui n'est pas soumis au référendum et doit être voté dans notre conseil, pourrait être repris plus tard, après que la votation fédérale sur le premier arrêté aura eu lieu, soit le
26 septembre. Ma proposition ne bloque pas cet arrêté, je le précise, parce qu'en somme il n'entre en vigueur que le 1er janvier 1994. Les raisons qui m'incitent à présenter cette proposition sont politiques et pas aussi juridiques que les deux rapporteurs l'ont énoncé. Personne, dans ce conseil, ne peut être sûr de deux choses lors des votations du 26 septembre. La première est que le Laufonnais et Baie-Campagne acceptent aujourd'hui encore une modification territoriale. En six ans passés, bien des idées et des situations ont évolué. M. Guinand l'a également souligné, mais ce qu'il n'a pas dit, c'est que les jeunes de 18 ans ont eu entre temps, en l'espace de six ans, le droit de vote, et ils peuvent aujourd'hui s'exprimer sur ce transfert. La situation économique est également préoccupante, et chacune des deux parties, Baie-Campagne et la vallée de Laufon, veille à ses intérêts. Si le Laufonnais disait non, comme peut-être Baie-Campagne pourrait le faire, on ne pourrait forcer un mariage contre nature, et c'est ce que nous sommes en train de décider ici. Renvoyer l'octroi de la garantie accordée par l'arrêté B ne freine pas le processus mis en place pour l'annexion -j'emploie sciemment ce mot - de Laufon à Baie-Campagne. Nous aurons une session des Chambres fédérales qui dure jusqu'au 8 octobre. Il y aura donc encore deux semaines de session, après la décision du peuple et des cantons. Je vous rappelle qu'une telle ratification de modifications d'une constitution cantonale ne prend que quelques minutes, plus particulièrement si le peuple et les cantons acceptent cette modification territoriale. J'ai un peu l'impression qu'on veut forcer la main du peuple suisse en exigeant, aujourd'hui déjà, de ratifier une chose qui n'a pas encore eu lieu, même si c'est une habitude de ce conseil. Dans ce cas particulier, c'est forcer la main, et forcer la main n'est ni humain ni politique. Ma deuxième raison: je pense à la réaction du peuple et des cantons. Pour moi, elle est en ce moment imprévisible. Partout, on est las et fatigué du problème jurassien qui dure depuis trop longtemps sans qu'on n'y ait trouvé encore une solution. Dans l'esprit des citoyens, la question du Laufonnais, tout naturellement, en découle. On est également choqué par les revendications territoriales du Canton du Jura qu'on a acceptées dans ce même conseil. On n'admet plus le terrorisme des Béliers, la démolition de notre patrimoine national ainsi que le mépris et le chantage dont toute la Suisse a été et est encore l'objet, tant que la région que j'habite, le Jura bernois, n'aura pas rejoint le nouveau canton. Le rapport Widmer a réveillé de vieux démons. Il est donc possible que les Suisses disent non à cette annexion, puisqu'une fois déjà on leur avait promis la paix et qu'ils ont été roulés. La procédure que je vous demande d'accepter est possible et en commission, M. Heinrich Koller, directeur de l'Office fédéral de la justice, l'a également reconnu. Elle est, à mes yeux, un geste politique qui, je le répète, ne retarde rien si tout se passe conformément au message du Conseil fédéral. Par contre, et dans le cas contraire, cela permettra peut-être d'éviter une crise politique à tout le pays. C'est ce que je vous demande dans ma proposition. Nous sommes ici pour faire de la politique et pas uniquement du juridisme concocté par l'administration et, trop souvent, par les experts qui lui conviennent Nous devons prendre nos responsabilités dans ce problème, ne pas nous laisser mener par le bout du nez. Nous devons rester indépendants. «Man kauft nicht die Katze im Sack.» Je vous demande de suivre ma proposition. Pendant que j'ai la parole, je voudrais dire que j'appuie totalement la proposition Scherrer Werner. A mes yeux, le statu quo est l'unique solution si nous voulons éviter un grave problème politique à notre pays, car dans les deux parties concernées Baie-Campagne et le Laufonnais - il y aura toujours des mécontents. Je soutiendrai, bien évidemment, les deux propositions de minorité Seiler Hanspeter. Je sais que ma proposition a sans doute peu de chance ici, mais j'ai tenu à la faire comme signal d'alarme, peut-être à l'intention de toute la Suisse et à cause d'un problème qui n'en finit pas. Begrüssung - Bienvenue Le président: J'ai le plaisir et l'honneur de saluer à la tribune diplomatique Sir Clarence Seignoret, gouverneur du Commonwealth de la Dominique, une île des Petites Antilles qui a accédé à l'indépendance le 3 novembre 1978. Je souhaite au gouverneur de ce pays lointain une très cordiale bienvenue au Palais du Parlement, et je l'assure de l'amitié de la Suisse. (Applaudissements) Frau Caspar-Hutter: Wir haben eine unendliche Geschichte hinter, und ich hoffe, nicht vor uns. Es geht um eine emotionsgeladene Situation mit offenbar fast hälftig geteilten Meinungen. Wie häufig auch im Privatleben treffen wir hier die Situation an, dass nicht entschieden werden will oder nicht entschieden wird, wenn wir geteilter Meinung, gespalten sind. Nichtentschiedene Situationen bergen aber immer die Saat des Unfriedens in sich, ungerechte Entscheide aber ebenso. Wir haben also zwei Aufgaben: Wir müssen dafür sorgen, dass eine fast unendliche Geschichte endlich ihren Abschluss findet, und wir müssen gerecht sein. Wir nehmen als Grundlage für unsere Entscheidung die Grundsätze und Prinzipien der Verfassungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Rechtssicherheit in unserem Staat. Der Kantonswechsel des Laufentals hat seine Wurzeln im Zusatz der bernischen Staatsverfassung, der dem Verfahren für die Gründung des Kantons Jura voranging. Seit 23 Jahren wird also die Frage der Kantonszugehörigkeit dieses Bezirkes behandelt, und noch heute ist der Entscheid hängig. Wir stehen also nun vor der letzten Etappe oder vor einer neuen Zwischenschleife in einem unendlichen Verfahren. Die SP-Fraktion hat sich entschieden, dass wir es akzeptieren, dass dies die letzte Etappe bei der Ausschöpfung des Selbstbestimmungsrechtes ist, das der Kanton Bern seinem jurassischen Landesteil 1970 gewährt hat. Bei der Entscheidung also, ob wir ein 23jähriges Verfahren zu Ende bringen oder ob wir eine Zwischenstation in einem Verfahren einschalten und dazu beitragen, dass noch immer keine Befriedung stattfindet, kein Entscheid getroffen wird, haben wir uns für den Abschluss des Verfahrens ausgesprochen. Was offensichtlich soviel Unruhe schafft, ist die zweite Abstimmung von 1989, in der mit einem sehr knappen Ergebnis der Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft befürwortet wurde. Gegen diese Abstimmung wurde Beschwerde eingereicht, die der Grosse Rat des Kantons Bern gutgeheissen hat; dieser Entscheid wurde aber vom Bundesgericht wieder aufgehoben. Die Wahl unserer Behandlungskategorie täuscht nun eine Situation vor, die falsche Hoffnungen weckt Es scheint, als sei alles noch offen und das Laufental könne eine knapp entschiedene Abstimmung - die, wie ich vorhin erwähnte, angefochten wurde - nochmals korrigieren, allenfalls wiederholen. Es ist aber schon entschieden. Wir stellen fest, dass das eingeschlagene Verfahren in jeder Beziehung und durch fast jede denkbare Instanz auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft wurde, und wir akzeptieren das Ergebnis. Wir haben uns auch sorgfältig mit dem Begriff der Selbstbestimmung auseinandergesetzt, der in all den uns zugeleiteten Schreiben immer wieder aufgeführt wurde. Und wir mussten uns belehren lassen: Ein Selbstbestimmungsrecht für Gemeinden, für Gebietszugehörigkeiten gibt es nicht! Es gibt nach schweizerischem Staatsrecht und nach Völkerrecht kein Selbstbestimmungsrechtfüreinzelne Landesteile. Das Selbstbestimmungsrecht kann von Kantonen ihren Gemeinden eingeräumt werden; das muss dann, genauso wie es der Kanton Bern gemacht hat, über die eidgenössischen Gewährleistung genehmigt werden. Dieses Verfahren wurde ordnungsge-- 4 of 22 -8. Juni 1993 N 1085 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft mäss durchgeführt, zwar nicht ohne Geburtswehen, aber es war ordnungsgemäss. Im Laufental ist praktisch jeder Volksentscheid beim Bundesgericht angefochten worden-seit 1974 neunmal! Das Laufental hat sich aber für den Wechsel zum Kanton Basel-Landschaft entschieden, und der Kanton Basel-Landschaft hat das gutgeheissen. Und jetzt ist der Ball wieder beim Bund. Als Bundesbehörde können wir das nicht rückgängig machen, sondern wir müssen dieses Verfahren zu Ende führen. Dieses Selbstbestimmungsrecht kann jetzt nicht am Ende wieder neu eingefordert werden. Das war ein Teil im ganzen Prozess, und zwar am Beginn des ganzen Verfahrens. Das Laufental hat dem vorgesehenen Verfahren im richtigen Moment zugestimmt. Das war rechtlich korrekt. Wenn nun am Schluss des Verfahrens wieder von vorne angefangen werden soll, wieder das Selbstbestimmungsrecht eingefordert wird, so ist das eigentlich eine Haltung, die vorgaukelt, wir könnten einen Beschluss einfach nicht in Kraft setzen, wenn ein betroffenes Gebiet nein sagte, und einfach zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darüber abstimmen. Wir entscheiden darum heute nicht nur über das Laufental, sondern auch über unsere Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit. Und zwar handelt es sich hier eigentlich um die Frage einer Sperrminorität: Mit dem genau gleichen Recht hätten zum Beispiel die Romands nach der EWR-Abstimmung geltend machen können, sie als von der Arbeitslosigkeit stärker Betroffene hätten nun Anspruch, dass wir diesen Entscheid nicht akzeptieren und wiederholen würden. Oder was sagen Sie dazu, wenn bei der Fristenlösung die Mehrheit der Frauen anders stimmt als die Volksmehrheit? Auch dort akzeptieren wir schliesslich den Mehrheitsentscheid unseres ganzen Staates, nicht den der Betroffenen. Genau gleich hätte es getönt, wenn in der Abstimmung vom letzten Sonntag, als es um Neuchlen-Anschwilen ging, zum Beispiel im ganzen Land das vorhandene Ergebnis herausgekommen wäre und nur in unserer Region, in St. Gallen, eine deutliche Ja-Mehrheit. Auch dort hätten wir die Mehrheit von Volk und Ständen für gültig erklärt. Es ist zwar spannend, intellektuell anregend, neue Ueberlegungen anzustellen, wie wir in Zukunft mit direkt Betroffenen umgehen wollen. Aber jetzt haben wir diese gültigen Spielregeln; das sind unsere Spielregeln, die wir bis jetzt nicht verändert haben; auch für dieses Vorgehen beim Anschluss des Laufentals haben diese Spielregeln Gültigkeit. Wir haben also geprüft, ob unser Vorgehen gerecht, aber auch, ob es politisch und psychologisch richtig sei. Wir von derSP-Fraktion haben uns-nicht leichten Herzens, aber trotzdem - eindeutig dazu durchgerungen, dass das Verfahren, wie es jetzt gelaufen ist, in Ordnung ist. Es ist politisch und psychologisch wünschenswert, dass ein 23jähriges Verfahren endlich zum Abschluss kommt, damit auch in dieser Region Befriedung einkehren kann. Darum beantrage ich im Namen der SP-Fraktion Zustimmung zum Beschlussentwurf B über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, Zustimmung zum Beschlussentwurf A über den Anschluss des bernischen Amtsbezirkes Laufen an den Kanton Basel-Landschaft und die Ablehnung des Antrages Scherrer Werner und des Minderheitsantrages Aubry, also die Zustimmung zu den Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Keller Rudolf: Wir haben in letzter Zeit einige Post erhalten. Dies zeigt uns deutlich auf, dass es bei dieser Frage nicht um irgendeine Frage, sondern für die Bewohnerinnen und Bewohner des Laufentals um eine sehr gewichtige, zentrale Frage geht. Viele Emotionen sind damit verbunden. Die Laufentalfrage, mit der ich mich als Baselbieter seit über einem Jahrzehnt sehr intensiv befasse, geht den betroffenen Leuten hüben und drüben ans Herz. Und wenn es in letzter Konsequenz um Herzensanliegen geht, dann dürfen wir es nicht zulassen, dass Zufälligkeiten einen solchen Entscheid herbeiführen. Die Laufentalerinnen und Laufentaler haben sich im November 1989 bei der letzten Abstimmung mit einer hauchdünnen Mehrheit für einen Beitritt zu Baselland ausgesprochen, nachdem sie sich 1983 dagegen aussprachen. Bei den nachfolgenden Statthalterwahlen 1991 standen sich wieder die zwei Lager - eines pro Baselbiet und eines pro Bern - gegenüber. Damals, also vor zwei Jahren, 1991, gewannen dann wieder die Pro-Berner. Das Problem «Statthalterwahl» wurde auf die Frage reduziert: Bist du für Baselland oder bist du für den Kanton Bern? Genau gleich verhielt es sich bei den Gemeindewahlen 1992, die wieder von Pro-Bernern gewonnen wurden. Das Pendel schlägt also wieder auf die andere Seite aus; das merkt man auch, wenn man mit Laufentalerinnen und Laufentalern redet. Das sind Fakten, die an einer Mehrheit für einen Uebertritt in den Kanton Basel-Landschaft zweifeln lassen. Grenzverschiebungen zwischen Kantonen dürfen wir nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn nicht klare Mehrheiten vorhanden sind, gehen wir ein grosses politisches Risiko ein; denn solche Grenzprobleme gibt es in unserem Lande an verschiedenen Orten. Sie sind nur latent vorhanden, können aber jederzeit ausbrechen. Mit einem Ja zum Laufental-Uebertritt legen wir den Grundstein für weitere solche Grenzverschiebungen. Wir binden so unnötig Kräfte, anstatt uns auf die wichtigeren Probleme unseres Landes konzentrieren zu können. Bereits ist - ich möchte mit Nachdruck darauf hinweisen - im Kanton Basel-Stadt eine Volksinitiative eingereicht worden, die einen Beitritt von Basel-Stadt zum Kanton Basel-Landschaft will, indirekt vielleicht auch etwas ermuntert durch die Vorgänge im Laufental. In der Nordwestschweiz legen wir so den Grundstein für weitere Grenzveränderungen grossen Stils. Dass eine oder zwei Gemeinden aus bestimmten Gründen den Kanton wechseln wollen, kann verstanden werden. Hier geht es aber um mehr. Gewachsene Strukturen in ganzen Talschaften, oder eben beispielsweise - wie vorher gesagt - im Stadtkanton Basel-Stadt, sollen über den Haufen geworfen werden. Aus Kreisen der Laufentaler Berntreuen wurde auch bereits damit gedroht, dass eine neue Wiedervereinigungs-initiative Baselland/ Basel-Stadt angestrebt werden soll, falls sie zu Baselland gezwungen würden. Für Unruhe wäre also gesorgt. Ich möchte das einfach hier und heute festgehalten haben, nicht dass später einmal jemand kommt und sagt, das hätten wir nicht gewusst. Weshalb können wir nicht die bestehenden Grenzen so belassen und weiterhin freundschaftlich miteinander zusammenarbeiten wie bisher? Wobei noch gesagt werden muss, dass die Pflege der Nachbarschaft zwischen den Baselbietern und den Laufentalern eine eher neue Sache ist. Noch vor wenigen Jahren haben sich die Baselbieter überhaupt nicht ums Laufental gekümmert. Viel eher hatten die Laufentaler mit ihren solothurnischen Nachbarn enge soziale, kulturelle, wirtschaftliche und schulische Kontakte. Solothurn wäre, wenn schon, ein natürlicher neuer Partner für das Laufental. Aber das steht ja nicht zur Diskussion. Deshalb aber auch der verständliche Wunsch der bernischen Laufentalergemeinden Brislach und Wahlen, wenn schon ein Kantonswechsel stattfinden müsse, dann - ich sage es mit Bedenken - eher Solothurn, weil für diese beiden Gemeinden Solothurn der direkte politische Ansprechpartner ist. Ich möchte an Sie hier im Saal appellieren: Nehmen Sie diese Sache nicht auf die leichte Schulter. Es handelt sich um einen bisher einmaligen Präzedenzfall in der neueren Geschichte unserer Eidgenossenschaft. Noch nie in der Geschichte unseres Bundesstaates hat ein ganzer Amtsbezirk den Kanton gewechselt Wir müssen also im Hinblick auf die Zukunft bedenken, dass es ein verfassungsmässiges Recht der Kantone auf Bestandesgarantie gibt; wer auch immer daran rüttelt, läuft Gefahr, neue Probleme in anderen Regionen auszulösen. Der Bericht der von Sigmund Widmer präsidierten Jurakommission, der in dieser Beziehung - um es gelinde auszudrücken - nicht eben schlau durchdacht wurde, zeigt klar auf, wohin solche Abtrennungen führen können. Zuerst wurde der Kanton Jura geschaffen. Dann meinten alle, das Problem sei damit gelöst - und nun kommt diese Jurakommission und redet auch von der Möglichkeit eines Halbkantons Berner Jura Die gleiche Kommission weigerte sich aber, all die Fragen rund um das Laufental, die auch auf den Jurakonflikt zurück-- 5 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1086 N 8 juin 1993 gehen, entsprechend zu würdigen. Da ist politischer Sprengstoff verpackt, und wir tun gut daran, uns nicht einfach nur die Schalmeienklänge anzuhören, sondern auch die Gegenseite sehr genau anzuschauen. Als federführender Sekretär des überparteilichen Baselbieterkomitees, das den Laufentalübertritt zweimal bekämpft hat, wollte ich 1989 den Entscheid schweren Herzens akzeptieren; man dachte ja auch, dass es im Laufental sehr schnell Ruhe geben könnte. Dem war aber nicht so. Das Tal ist gespalten: Diese Spaltung in Pro-Baselbieter und Pro-Berner geht mitten durch manche Familie und mitten durch manchen Verein, und dieses Problem hat schon manche Freundschaft entzweit Die Wahlen schlugen wieder auf die Pro-Berner-Seite, und durch die von Sigmund Widmer präsidierte Jurakommission wurde dieser Laufental-Frage eine neue Dimension gegeben, die uns mahnt, zum Laufental-Uebertritt nicht ja zu sagen. Die Basis für einen Uebertritt des Laufentals ist zu schmal. Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi lehnt daher den Beitritt des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft ab. Sie unterstützt selbstverständlich den Nichteintretensantrag Scherrer Werner und den Minderheitsantrag Seiler Hanspeter, wonach das doppelte Ja als demokratische Minimalforderung und demokratische Legitimierung für einen endgültigen Kantonswechsel-Entscheid des Laufentals vorzusehen ist Mit einem weiteren Antrag nehme ich dann noch die Problematik der drei Gemeinden Brislach, Roggenburg und Wahlen auf, die genau gleiche Probleme haben wie die beiden inzwischen sehr bekannten Gemeinden Veliera! und Ederswiler. Die ganze Sache stimmt sehr nachdenklich. Ich bitte Sie sehr eindringlich, auch ausserhalb Ihrer Parteimeinung diese Argumente sehr sachlich abzuwägen. Ruckstuhl: Die CVP-Fraktion sagt einstimmig ja zu den beiden Beschlussentwürfen betreffend den Anschluss des bernischen Amtsbezirks Laufen an den Kanton Basel-Landschaft und die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft. Weder «23 Jahre sind genug» noch «Endlich Ruhe im Laufental» oder, wie ein Vorredner gesagt hat, eine Tabula rasa noch das Abstimmungsresultat vom letzten Sonntag -aus dem einmal mehr hervorgeht, dass die Laufentaler mehr wie Basler denken und handeln als wie Berner haben unsere Fraktion zu diesem Entscheid bewogen: Es sind die Anhörung der Laufentaler selbst und die lange Diskussion in der eigenen Fraktion, die zu diesem eindeutigen Ergebnis geführt haben. Folgende Gründe sind dabei ausschlaggebend gewesen:
1. An vorderster Stelle steht der Wille der betroffenen Bevölkerung. Ein Verfahren, das in mehreren voneinander unabhängigen, aber aufeinander bezogenen Schritten durchgezogen wurde. Die Meinung der Bevölkerung wurde so deutlich erfragt.
2. Die Achtung vor der Kantonsverfassung: Durch die Gewährleistung des Zusatzes der Berner Kantonsverfassung haben die eidgenössischen Räte bereits 1970 ja gesagt zu den einzelnen Schritten dieses Verfahrens. Es geht jetzt nicht an, dass wir dieses Verfahren in der Endphase noch einmal umkrempeln.
3. Die geographische Lage: Schon vor der Gründung des Kantons Jura war das Laufental auf drei Seiten von ausserkantonalem Gebiet umschlossen. Es bildete eine weit nach Nordosten sich vorstreckende und nur an einem ganz schmalen Ort mit dem Kanton Bern verbundene Landzunge. Heute, nach der Gründung des Kantons Jura, ist das Laufental als Exklave völlig vom Kanton Bern abgetrennt Noch ein Wort zur Geschichte: Soweit die Geschichte zurückverfolgt werden kann, war die Gegend des Laufentals mit den Geschicken der Region Basel verknüpft Weder objektive Politiker noch Historiker können heute begreifen, warum der Wiener Kongress von 1815 das Laufental dem Kanton Bern zugeschlagen hat Die CVP-Fraktion sagt ja zu den beiden Beschlussentwürfen, d. h. auch ja zum Verfahren, das 1970 durch einen Zusatz der Berner Kantonsverfassung auf demokratische Weise zustande gekommen ist. Es geht nicht an, dass ein Verfahren, das während 23 Jahren - mit Ausnahme eines Ausrutschers der Berner im Zusammenhang mit der Finanzaffäre und den Zahlungen an das Pro-Bern-Komitee-fair und demokratisch durchgezogen worden ist, in seiner Endphase umgekrempelt wird. Zum Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter, zum doppelten Ja, werde ich später sprechen. An dieser Stelle möchte ich aber festhalten: Ein gewisses Verständnis ist der Minderheit im Laufental entgegenzubringen. Es ist verständlich, dass die abgebende Seite, also der Kanton Bern, versucht, mit einem doppelten Ja eine Art Notbremse zu ziehen, wie das in der «Basler Zeitung» von heute formuliert wird. Warum ein gewisses Verständnis? Ein Gebietswechsel ist mehr als ein Strich auf der Landkarte. Für mich persönlich ist das Laufental an und für sich weit weg, und es wäre übertrieben, wenn ich sagen würde, ich könne mit diesen Leuten mitfühlen, aber begreifen kann ich sie in etwa, weil ich selbst fast auf einer Kantonsgrenze wohne und mir vorstellen kann, was es heissen würde, den Kanton zu wechseln. Ich hätte dazu gar keine Lust Ein Volk kann nicht emotionslos darüber hinweggehen, dass seine Kantonszugehörigkeit wechselt. Der Kanton ist ein Stück Heimat Nur gewichtige Gründe und sicher auch starke Gefühle rechtfertigen einen solchen Akt. Das Laufental konnte sich den Schritt gut überlegen; es hat sich den Schritt auch gut überlegt Es wurde mehrmals grundsätzlich und in Teilfragen dazu befragt Die Laufentaler sind durch die Fragestellung privilegiert und geplagt Privilegiert, weil kaum ein Gebiet in unserem Land so genau nach seinen Wünschen und seinen Neigungen gefragt wurde; geplagt, weil nach den Frühlingsstürmen der Juragründung heftige Abstimmungskämpfe in den eigenen Reihen tobten, aber auch, weil mit dem Kantonswechsel Neuland beschriften wird. Aber auch die Berner Seite wird nicht emotionslos darüber hinwegkommen. Irgendwie muss bei ihr ja das Gefühl aufkommen, etwas falsch gemacht zu haben. Uns steht es nicht zu, Ratschläge oder gar Rügen zu erteilen, wer wie mit seinen Minderheiten umzugehen hat. Wir haben aber darüber zu befinden und zu wachen, dass die einmal gewährte Kantonsverfassung und ihre Zusätze eingehalten werden. Die CVP-Fraktion sagt ja zum Eintreten und beantragt Zustimmung zu diesen beiden Beschlussentwürfen. M. Zwahlen: C'est en qualité d'élu grâce aux suffrages des Partis PDG du Laufonnais et du Jura-Sud que je m'exprime. C'est donc depuis le 1er mars 1970 que l'additif constitutionnel bernois prévoit le changement de destin du Laufonnais, et il indique à l'article 5 que «si le Laufonnais s'exprime contre la séparation, un cinquième de ses électeurs pourront demander à nouveau un plébiscite qui leur permettrait de choisir un canton voisin». Pourquoi ce cadeau bernois au Laufonnais, alors qu'il n'a jamais rien demandé? En réalité, cet additif révèle une première manipulation bernoise contre l'unité du Jura, ceci afin de gagner lors du scrutin populaire du 23 juin 1974. On joue le Laufonnais suisse alémanique contre l'indépendance du Jura, et on oblige ce Laufonnais à jouer un mauvais tour au Jura. Or, la première surprise, c'est de constater que le 23 juin 1974 une majorité de votants s'exprime en faveur du nouveau canton. C'est ensuite au clan pro-bernois d'assumer la responsabilité de l'éclatement du Jura II y aura ensuite sept votations successives dans le Laufonnais, dont je cite la troisième: le
18 juin 1978, par 4164 voix contre 2234, donc à une majorité de 65 pour cent, celui-ci exprime clairement la volonté de se rattacher à un canton voisin. Retenez bien cette volonté évidente: en dehors de toute excitation, les Laufonnais souhaitaient ardemment et d'une manière très majoritaire quitter le canton de Berne. Lors des quatrième et cinquième votations, le Laufonnais choisit finalement Baie-Campagne avec une majorité de 65 pour cent Mais c'était sans compter sur les caisses noires bernoises, l'engagement total de l'Etat de Berne qui, en l'occurrence, a été l'Etat de combat que les Jurassiens souhaiteraient tant, Etat de combat qui, à coup de versements et de promesses, a réussi à retourner la situation, et le plébiscite du -- 6 of 22 -8. Juni 1993 N 1087 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft
11 septembre 1983 donna une majorité de plus de 1000 voix en faveur du canton de Berne. Mais grâce à M. Hafner Rudolf ici présent et à son rapport, on apprend, à travers les caisses noires, que des centaines de milliers de francs ont été versés aux fidèles bernois du Laufonnais. Les recours au Tribunal fédéral permettent donc de voter une septième fois et, le 12 novembre 1989, dans une situation très tendue, avec 93,5 pour cent de participation, donc vraiment à la limite de la démocratie, les Laufonnais décident, à 300 voix près, de devenir bâlois. En conclusion, je vous dirai que le PDG s'étonne qu'après sept votations difficiles en vingt ans et quatre recours au Tribunal fédéral une minorité de la commission propose de mélanger deux votations différentes, et d'organiser un xième plébiscite dans le Laufonnais, qui serait en fait contenu dans une votation fédérale. C'est à la fois absurde et contraire au droit. Ne nous acheminerions-nous pas vers un cinquième recours au Tribunal fédéral? Je vous pose la question. En tout cas, nous émettons toutes réserves à ce sujet. Il serait en particulier ridicule de conditionner le vote de toute la Suisse aux seuls résultats d'un district. C'est pourquoi, après M. Ruckstuhl, je vous confirme que le PDC vous recommande à l'unanimité d'accepter les deux arrêtés qui vous sont soumis. Frau Gonseth: Im Namen der einstimmigen grünen Fraktion bitte ich Sie, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Schliessen auch wir damit heute die 23jährige Geschichte der Laufentalfrage! Mit den bisherigen neun Volksabstimmungen und sechs Bundesgerichtsentscheiden sind für das 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Laufental die demokratischen Spielregeln voll ausgeschöpft worden. Wir als Parlament sind verpflichtet, die demokratisch gefällten Entscheide zu respektieren, und dürfen es nicht zulassen, dass unsere Demokratie durch immer neue Zusatzanträge gefährdet wird. Für uns Grüne ist der Minderheitsantrag Seiler Hanspeter unakzeptabel, und wir finden es äusserst bedenklich, dass ausgerechneteine Partei, die sich als staatstragend rühmt, diesen verfassungswidrigen Antrag mehrheitlich unterstützen wird. Gewiss, es bestehen bei Pro- und Kontra-Vereinigungen noch sehr grosse Emotionen. Sie haben vorhin vom Präsidenten der Schweizer Demokraten, Herrn Keller Rudolf, eine Kostprobe davon erhalten. Solche Emotionen werfen - je näher wir der definitiven Abstimmung kommen - wieder grössere Wellen. Alle Seiten führen emotionale Bindungen ins Feld, die einen zu Bern, die anderen zur Region Basel oder wieder andere gegen das Laufental. Jede Seite behauptet von der jeweils anderen, diese emotionale Verbundenheit sei nur der Deckmantel handfester wirtschaftlicher Verbundenheiten und Interessen. Ich glaube allen diesen Seiten. Einige einflussreiche Leute haben wirklich etwas zu verlieren bei einem Wechsel, andere hoffen zu gewinnen. Die bekannten und unbekannten Hintermänner beider Seiten meinen oft nicht Heimat, sondern vor allem Profit, und spannen Teile der Bevölkerung dafür ein. Ich erinnere etwa an die happigen geheimen Zahlungen aus der Berner Staatskasse an die berntreuen Laufentaler. Dieser eine Verfassungsbruch reicht; lehnen wir heute einen weiteren ab! Der Kanton Bern hat 1970 mit dem Zusatz zur Staatsverfassung dem Laufental als Ganzes die Möglichkeit einer Kantonsänderung anerboten. Die beiden vorliegenden Beschlussentwürfe entsprechen dieser Möglichkeit Die jetzt in der Schlussphase noch vorgebrachten Probleme der Gemeinden Roggenburg/Ederswiler und Brislach/Wahlen können nur getrennt davon angepackt werden, sofern die Probleme nach dem erfolgten Anschluss an Baselland überhaupt noch bestehenbleiben. Nach 23 Jahren Laufentaldiskussion darf die Gewährleistung durch die Eidgenossenschaft damit nicht abermals verzögert werden. Es sind schlechte Verlierer, die die Emotionen heute neu schüren wollen, mit diesen Gemeinden oder mit der Forderung, die Gewährleistung sei von einem weiteren Ja im Laufental abhängig zu machen. Obwohl ein Ja zu etwas Neuem immer viel schwieriger ist als ein Nein, haben in den beiden letzten Abstimmungen sowohl das Laufental als auch der Kanton Basel-Landschaft eindeutig ja gesagt Hüten wir uns also davor, mit dem Stellen neuer Bedingungen daran zu rütteln! Was jetzt nötig ist: Es gilt, die alten Emotionen abzubauen. Dies gelingt uns nur, wenn wir heute nicht wieder neue Dossiers öffnen. Ich bin überzeugt, dass sich ein Grossteil der Bevölkerung im Laufental, aber auch im Baselbiet, nach den letzten beiden Abstimmungen innerlich mit dieser Lösung abgefunden hat Den Einbezug des Laufentals in die Mitverantwortung der Region Basel erachte ich als sehr sinnvoll und wichtig. Die politische Integration ist die notwendige Voraussetzung dazu. Als Baselbieterin sage ich deshalb überzeugt ja zum Anschluss des Laufentals an Baselland. Dies wird ein wichtiger Schritt sein zur Stärkung der Region Basel. Diese Stärkung unserer Grenzregion innerhalb Europas scheint mir aber auch für die ganze Schweiz bedeutungsvoll. Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, das 23jährige Spiel um das Laufental heute zu beenden, damit dort endlich zu den für die Bevölkerung wesentlicheren Problemen übergegangen werden kann. Ich bitte Sie, den beiden Beschlussentwürfen ohne Wenn und Aber zuzustimmen. Seiler Hanspeter: Man sagt wohl zu Recht, unser Land sei das Land der Minderheiten. Unsere Demokratie wird durch ein grosses Gespür für den Umgang mit Minderheiten und durch die Fähigkeit, ihren Begehren mit Toleranz und Verständnis zu begegnen, geprägt. Die Eidgenossenschaft zeichnete sich mehrmals dadurch aus, dass sie den historisch, kulturell oder geographisch bedingten Sonderheiten der Regionen und deren Bevölkerung im Rahmen der staatlichen Gemeinschaft immer wieder Rechnung zu tragen verstand. Hätte beispielsweise der Kanton Bern vor rund zwanzig Jahren mit einem Verfassungszusatz nicht ein grosszügiges Verfahren eingeleitet, nach welchem verschiedene Bezirke über ihre territoriale Eigenständigkeit oder territoriale Zugehörigkeit selber entscheiden können, so müssten wir heute nicht zur Frage des Anschlusses des Laufentals bzw. zu einem entsprechenden Beschlussentwurf Stellung beziehen. Allerdings berühren Fragen territorialer Zugehörigkeit und territorialer Wechsel einen überaus sensiblen Bereich und müssen deshalb mit grösster Behutsamkeit angegangen werden. Leiderund das bedauern wir sehr-fehlen in unserer Verfassung Regeln über den Problembereich territorialer Veränderungen oder Kantonswechsel. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Bundesrat 1977, gestützt auf zwei Standesinitiativen und durch eine ihnen entsprechende 1980 überwiesene Motion, beauftragt wurde, entsprechende Normen auszuarbeiten. Möglicherweise wird dereinst die beabsichtigte Totalrevision der Bundesverfassung in dieser Sache etwas bringen. Es wäre aber unvernünftig, so lange zu warten, weil wir ja nicht wissen, wann diese Revision endlich abgeschlossen werden kann, nachdem sie noch gar nicht gestartet ist. Es handelt sich hier also eindeutig um eine Grundsatzfrage. Damit bekommt der vom Parlament beschlossene Weg auch präjudizierenden Charakter für nicht auszuschliessende spätere Begehren in Sachen Kantonswechsel. Das gilt es bei dieser Frage zu bedenken. Entscheide über territoriale Veränderungen dieser Grosse haben in Anbetracht ihrer Tragweite unserer Meinung nach qualifizierten Erfordernissen zu genügen und dürfen unter keinen Umständen aufgrund von blossen Zufälligkeiten erfolgen. Die staatspolitische Messlatte müsste im Interesse der Sache und mit Blick auf die Bedeutsamkeit und die möglichen Auswirkungen solcher Beschlüsse jedenfalls über der Mitte angesetzt werden. Kollege Bonny hat mit der Forderung nach einer zu bestimmenden qualifizierten Mehrheit einen möglichen Weg aufgezeichnet. Es ist nun aber die vornehme Pflicht dieses Parlamentes, das eingeschlagene Verfahren zwar in keiner Weise zu verzögern, gleichzeitig aber ein Entscheidungsprozedere zu bestimmen, das einer staatspolitisch und demokratisch hohen Qualifikation genügt, indem es in Ermangelung klarer Re-- 7 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1088 N 8 juin 1993 gelungen über territoriale Veränderungen und Kantonswechsel den gleichzeitigen Entscheid der Bevölkerung des Laufentals respektiert bzw. voraussetzt M. Eggly: Cette affaire du Laufonnais est une des péripéties liées à l'affaire jurassienne, dont nous avons tellement entendu parler, qui a secoué le pays et qui n'est pas terminée. Le district de Laufon était lié à Berne, mais en même temps il faisait partie de l'entité jurassienne et était donc lié aussi aux districts francophones par les circonstances de l'histoire. Sa particularité était donc d'être alémanique. Il était parfaitement normal, dans la logique et la continuité des plébiscites, qu'il y eût la possibilité de s'autodéterminer pour les Laufonnais. Suite à l'affaire des caisses noires, il y a même eu deux plébiscites pour les Laufonnais et, sur ce point, nous devons respecter le jugement d'alors du Tribunal fédéral. Mais surtout, puisqu'il y a eu un deuxième plébiscite, au niveau fédéral où nous sommes, nous devons respecter l'intégralité et la régularité des procédures démocratiques et fédéralistes, dont nous sommes, à certains égards, les garants. Elles ont eu lieu dans des cadres juridiques qui ont été voulus, conçus et organisés par les cantons de Berne et de Bâle-Campagne. On aurait pu imaginer d'autres modalités, un autre processus constitutionnel dans le cadre du canton de Berne. Tel n'a pas été le cas, ces cantons ont établi leur processus de décision. Ces décisions sont donc à prendre pour elles-mêmes, à un moment donné déterminant, et elles doivent être enregistrées et respectées en tant que telles. Que les pro-Bernois du district de Laufon et les Bernois soient déçus, qu'ils trouvent enrageant que les Laufonnais aient choisi à une si courte majorité de devenir membres du canton de Baie-Campagne, je les comprends. Mais là n'est pas la question en ce qui nous concerne. Nous n'avons pas, nous, à dire qu'il aurait mieux valu que les Laufonnais fussent bernois plutôt que bâlois. Ce n'est pas une raison pour contester le verdict démocratique, pas plus qu'on ne doit le contester dans les six districts francophones. Je crois que c'est Mme Caspar-Hutter qui disait tout à l'heure en substance: Imaginez que, dans le scrutin fédéral sur les places d'armes, le peuple et les cantons suisses aient dit non à l'initiative et que la commune de Neuchlen-Anschwilen ait dit oui. Véritablement, à ce moment-là, est-ce qu'on aurait décidé que l'initiative était acceptée? Aurait-on imaginé une double majorité ou une exigence de double majorité, régionale et fédérale? Aurait-on l'idée d'imaginer, dans toutes sortes de sujets, d'inclure un plébiscite local dans ce qui est demandé au peuple et aux cantons? Prenez garde, Mesdames et Messieurs! L'affaire jurassienne est assez épineuse pour qu'on ne vienne pas encore l'alourdir par la contestation des procédures démocratiques fixées et qui se sont déroulées régulièrement. Aujourd'hui, le peuple et les cantons suisses, dans l'esprit fédéraliste et selon l'Etat de droit dans lequel nous sommes, je le répète, les garants, sont appelés, sur notre recommandation, à reconnaître les procédures cantonales qui ont eu lieu. Il serait faux, contraire à cet esprit et porteur de contestations sans fin dans le cadre de l'affaire jurassienne, que de vouloir suivre la minorité Seiler Hanspeter qui veut inclure à nouveau un plébiscite local en rouvrant une procédure à l'intérieur de la procédure de consécration fédérale des plébiscites cantonaux. Nous ne devons pas accepter cela, ce n'est pas notre rôle, ce n'est pas à nous, en ce moment, de jouer à ce jeu-là Indépendamment du fait que nous sommes les garants de l'ordre fédéraliste, de l'Etat de droit et de la régularité des procédures, si vous voulez rouvrir un front alémanique dans cette affaire jurassienne déjà tellement tendue sur le front des districts francophones, alors suivez la minorité Seiler Hanspeter, dont la proposition est tout à fait incongrue, totalement déplacée et constituerait un précédent très dangereux pour toutes sortes d'autres affaires. Pour ces deux arrêtés, il faut absolument suivre respectivement la commission et la majorité de votre commission. Meier Samuel: Die LdU/EVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den beiden Beschlussentwürfen betreffend den Anschluss des bernischen Amtsbezirks Laufen an den Kanton Basel-Landschaft und die Gewährleistung der geänderten Kantonsverfassung des Kantons Basel-Landschaft zuzustimmen. Es ist verständlich und einfühlbar, dass das vorliegende Geschäft über den Anschluss des bernischen Amtsbezirks Laufen an den Kanton Basel-Landschaft ganz besondere Gefühle, ja Emotionen weckt. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedeutet ein Kantonswechsel nicht einfach das Ausziehen von alten Kleidern und das Ueberziehen einer neuen, schönen Sonntagstracht Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet ein Kantonswechsel den Verlust eines Stücks Heimat, den Verlust eines Stücks Geborgenheit, den Verlust eines Stücks Identität Besonders dann, wenn die betroffene Bürgerin oder der betroffene Bürger keinen Kantonswechsel anstrebt, fällt eine objektive, wenig emotionale Betrachtungsweise ganz besonders schwer. Während der ganzen langen Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat es immer wieder Bestrebungen einzelner Gebiete nach einem Kantonswechsel, ja gar Bestrebungen einzelner Gebiete nach vollständiger Autonomie in unserem Land gegeben. Aus dieser geschichtlichen Erfahrung heraus wäre es denn auch völlig falsch, dem Kantonswechsel des Laufentals eine einzigartige staatspolitische Bedeutung zuzuordnen. Ich denke, dass das ganze Verfahren auf der Grundlage eines beispielhaften Zusammengehens von Volkswillen einerseits und rechtsstaatlich-demokratischen Spielregeln andererseits bis zur heutigen Reife herangeführt wurde. Der bisherige Weg war lang, über 25 Jahre. Der Weg war beschwerlich, und man darf füglich sagen - ich bin froh, das hier sagen zu können -, dass es bei den Betroffenen keine Institution gibt, die nicht zum Kantonswechsel hat Stellung nehmen können. Ich darf als Aussenstehender - als Aargauer bin ich quasi ein Aussenstehender - doch positiv vermerken, dass alle Auffassungen angehört und die verschiedenen Meinungen dargelegt werden konnten. Ich darf erneut darauf hinweisen, dass wir hier und jetzt unmittelbar vor dem Abschluss eines Verfahrens stehen. Ich meine damit auch, dass wir aufgrund unserer verfassungsmässigen Kompetenz in diesem Rat, aber auch aufgrund unserer Beurteilung der Lage unsere Pflicht wahrnehmen und den Kantonswechsel des Laufentals sanktionieren. Demgegenüber geht es vor allem nicht darum, neue Erwägungen und zahlreiche in die Zukunft gerichteten Bestrebungen einzelner Gemeinden des Laufentals und/oder der angrenzenden Gebiete in unsere Beschlussfassung mit einzubeziehen - das wäre nun gerade nicht unsere Aufgabe. Hierbei gilt es, wiederum einen anderen Weg einzuschlagen. Die LdU/EVP-Fraktion stimmt mit dem Bundesrat überein, die beiden Bundesbeschlüsse, also den Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft und die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft zusammen, d. h. in einem Paket, zu behandeln, wie das vorgesehen ist Ich komme später noch auf die Begründung für dieses Vorgehen zurück. Ein Wort noch zum Bundesbeschluss A, zum Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft: Die Chronologie der Ereignisse und der Wegmarken in der Geschichte dieses Kantonswechsels des Laufentals ist meines Erachtens auch aussagekräftig dafür, dass die demokratischen Spielregeln lege artis zum Tragen gekommen sind. Von daher gesehen gibt es keinerlei Gründe dafür, im Laufental nochmals abzustimmen, sei es zusammen mit der gesamtschweizerischen Abstimmung über den Kantonswechsel des Laufentals oder in einer separaten Abstimmung im Laufental allein. Im übrigen wäre es staatspolitisch zumindest fragwürdig, den gesamtschweizerischen Volksentscheid jetzt von einer weiteren Entscheidung der Laufentalerinnen und Laufentaler in derselben Abstimmung abhängig zu machen. Eine allfällige Majorisierung eines gesamtschweizerischen Abstimmungsresultates durch einen allfällig negativen Laufentaler Abstimmungsentscheid wäre staatspolitisch sogar äusserst gefährlich. Noch ein Wort zum Bundesbeschluss B, zur Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Es entspricht nach Auffassung unserer Fraktion einem rationellen parlamentarischen Vorgehen, die Verfassungsgewährlei-- 8 of 22 -8. Juni 1993 N 1089 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft stung zusammen mit dem Kantonswechsel zu behandeln. Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass der Bundesbeschluss ausdrücklich von der Zustimmung von Volk und Ständen abhängig gemacht wird. Darüber hinaus wird mit diesem Vorgehen ausdrücklich kundgetan, dass die Bundesversammlung gewillt ist, die Gewährleistung auch dann zu erteilen, wenn allenfalls im Laufental ein negatives Abstimmungsergebnis zustande kommen sollte. Diese Haltung zu kennen, bevor die Volksabstimmung stattgefunden hat, ist nicht ganz unwichtig. Wir stehen vor dem Abschluss des Verfahrens über den Kantonswechsel des Laufentals, das Jahre in Anspruch genommen hat. Sowohl Parlament als auch Volk und Stände haben jetzt Gelegenheit, abschliessend Stellung zu nehmen. Wir anerkennen wohl gewisse, zwar minderheitliche Bestrebungen im Laufental; diese können aber im Moment nicht Diskussionspunkt sein. In dieser Beziehung kann es für unseren Rat auch nicht darum gehen, neue Gesichtspunkte zu diskutieren oder gar in die Beschlüsse aufzunehmen. Namens der LdU/EVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, die beiden Bundesbeschlüsse anzunehmen, ihnen zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten in beiden Bundesbeschlüssen abzulehnen. Steinemann: Die Aussage des Komitees Laufental 91 «Im Herzen waren wir schon immer Baselbieter» trifft, wie ich feststelle, wirklich nicht auf die ganze betroffene Bevölkerung zu, ganz im Gegenteil: Es besteht heute im Laufental keine gesicherte Mehrheit für einen Kantonswechsel. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer eidgenössischen Abstimmung im Laufental ein Nein resultieren wird, ist gross. Stellen Sie sich dann die Katastrophe vor, wenn das Laufental durch Mehrheitsbeschluss des Schweizervolkes, aber gegen seinen eigenen Willen zum Kantonswechsel gezwungen würde! Diese Möglichkeit empfinden wir als unerträglich, weil sich dann eine Situation entwickeln kann, welche in der Schweizer Geschichte zur Tragödie werden müsste. Das könnte nicht mehr Demokratie sein. Die Kantonszugehörigkeit kann für Gemeinde- und Kantonsbürger eine der wichtigsten und sensibelsten Positionen sein. Es ist dann eine Frage von staatspolitischer Bedeutung, wie sie sich in der Jurafrage oder beispielsweise viel extremer in der Irlandfrage und der Jugoslawienkatastrophe aufzeigt. Sollte der Anforderung nicht nachgekommen werden, den Kantonswechsel nur unter der Bedingung zu erteilen, dass die Laufentaler Bevölkerung selbst anlässlich der eidgenössischen Abstimmung mehrheitlich zustimmt, dann kann die Fraktion der Auto-Partei dieser Vorlage nicht zustimmen. Kantonswechsel und Grenzverschiebungen sind staatspolitisch ein grosses Problem. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass mindestens ein ganz klares Ja der betroffenen Bevölkerung vorausgesetzt werden muss. Es genügt unserer Meinung nach überhaupt nicht, nach einem Nein des Laufentals bei der eidgenössischen Abstimmung unverzüglich zusammenzukommen, um diesen Punkt zu erörtern, wie es Regierungsrat Spitteler aus Basel-Landschaft gesagt hat. Was aber soll der Gegenstand der Zusammenkunft sein, wo doch zurzeit keine konkreten Pläne für diesen Fall bestehen? Zusätzliches Unbehagen -ja, es wird sogar als eine eigentliche Unmöglichkeit empfunden - löst bei der Fraktion der Auto-Partei der Umstand aus, dass die Probleme der Gemeinden Roggenburg - diese will beim Kanton Bern bleiben -, Brislach und Wahlen - die zum Kanton Solothurn wollen - ungelöst sind. Diese Anliegen können in diesem Zusammenhang doch nicht einfach übergangen werden! Wir finden es nicht akzeptabel, dass das Schicksal dieser Gemeinden, und seien sie noch so klein, auf schweizerischer Ebene niemanden zu kümmern scheint. Auf dieser Basis müssen wir auch die Gewährleistung verweigern. Auch wenn jetzt unter einem gewissen Druck zur Vorlage ja gesagt würde, wären die Probleme nicht gelöst: Grenzverschiebungen waren nie und sind auch heute keine leichten Unterfangen. Sie führen immer wieder zu neuen Minderheiten und Ungerechtigkeiten, kaum zu endgültigen und allseits befriedigenden Lösungen. Weitere Probleme sind voraussehbar und durch den Bericht der Jurakommission programmiert. Mit diesem Bericht wurde neuer politischer Zündstoff geliefert. Es werden wieder neue, zum Teil ausserordentlich emotionelle Aktivitäten aufflammen. Gehen wir Schweizer, insbesondere im Nordwesten unseres Landes, dem Zeitalter der Grenzverschiebungen und Auseinandersetzungen über die Kantonszugehörigkeit entgegen? Meiner Meinung nach war schon die Neuschaffung des Kantons Jura der Beginn von nie enden wollenden Grenzverschiebungsansprüchen. Werden wir all die denkbaren Abtrennungs- und Anschlussbegehren auch in anderen Landesgegenden überhaupt jemals lösen können, wenn wir diese mangelhafte Vorlage gutheissen? Mit einer raschen Abstimmung trotz all der ungelösten Probleme mit den Gemeinden Brislach, Wahlen und Roggenburg wird in diesem Gebiet keine Ruhe einkehren. Das Gegenteil wird der Fall sein. Darum müssen wir zuerst alle Fragen gelöst sehen. Bürger sind keine Gegenstände, welche man einfach so verschieben kann. Bedenken Sie bitte: Jeder zweite Laufentaler will nicht zum Baselbiet. Ich ersuche Sie im Namen der Fraktion der Auto-Partei, den Bundesbeschluss über den Kantonswechsel des Laufentals in der vorliegenden Form nicht gutzuheissen und die Gewährleistung nicht zu erteilen. Wird Eintreten beschlossen, unterstützen wir den Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter für das doppelte Ja und den Antrag der Minderheit Aubry für die Verschiebung der Gewährleistung. M. Tschopp: Je m'exprime au nom de la majorité du groupe radical-démocratique. M. Fischer-Seengen parlera tout à l'heure brièvement au nom de la minorité. La majorité de notre groupe a ressenti un profond malaise au point qu'il pense soutenir et devoir soutenir la proposition de minorité Seiler Hanspeter qui donne au Laufonnais le pouvoir de confirmer son choix du 12 novembre 1989. Pourquoi notre malaise? Juridiquement, c'est vrai et incontestable, et du point de vue des considérations relatives à la procédure tout est clair, tout est réglé comme du papier à musique. Il y a aussi un légitime désir d'en finir une fois pourtoutes. Mais, politiquement, tout nous paraît considérablement embrouillé. Il y a - c'a été dit, je passe rapidement sur cet aspect fondamental - le spectre du non du Laufonnais lui-même qui plane sur cette votation populaire. Un non du Laufonnais reviendrait aune sorte de viol constitutionnel, un mépris du droit d'autodétermination des premiers intéressés. Et il y a aussi les nouvelles perspectives ouvertes par le rapport Widmer, sur lequel mon point de vue et celui du groupe sont assez clairement différents de celui évoqué tout à l'heure par M. Steinemann. Le rapport Widmer ouvre une perspective d'une codification d'un droit d'autodétermination. Avouons-le, en Suisse, on n'est pas les champions de l'autodétermination! On reste les champions de la démocratie et du vote majoritaire. La majorité du groupe radical comprend les tensions qui existent dans le Laufonnais. Elle s'efforce de ne pas seulement comprendre ces tensions dont nous avons des exemples dramatiques un peu partout dans le monde et en Europe, mais elle essaie aussi d'appliquer cette compréhension à notre propre pays. Nous constatons que le district est divisé. Nous admettons que la procédure a été confuse, parce que pénible et diluée sur une période beaucoup trop longue. Nous concluons, avec un certain regret, qu'il a été malheureux que la motion Bonny (90.949), dont il déjà été question, ait été «schubladisée»le22 mars 1991. Beaucoup d'entre nous, radicaux, pensent qu'une majorité qualifiée serait une bonne chose pour régler ces questions de rattachements territoriaux et ces questions de déplacements de la «Heimat» de nos concitoyens, car elles vont se reposer à l'avenir. Nous savons, bien évidemment, que soutenir l'idée de la double, voire de la triple majorité, n'est pas une affaire simple, que c'est délicat. C'est vrai que la procédure a été formellement correcte; c'est vrai qu'il faut faire attention à ne pas faire foisonner des droits de veto; c'est vrai que la «Betroffenheitspolitik» pose des problèmes; c'est vrai que des majorités de barrage dans d'autres domaines doivent être combattues, qu'il -- 9 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1090 N 8 juin 1993 s'agisse du nucléaire, des chemins de fer ou des décharges. Mais les problèmes de «Heimat» ont une autre place dans l'échelle de valeur. Il n'est donc pas possible, à nos yeux, de sacrifier à une routine procédurière cette question fondamentale. D'abord, nous nous souvenons qu'il y a un précédent historique qui remonte à 1948, lorsque ce même Conseil national a refusé la réunification des deux Baie puisqu'il lui était apparu que la majorité n'était pas suffisante. Ensuite, la crainte viscérale qui nous habite, nous autres Suisses, depuis 1848, celle de la sécession de certaines parties de notre pays, ne s'applique vraiment pas dans ce cas de figure. De surcroît, il nous paraît impératif de faire la distinction des enjeux - je l'ai dit - entre ces questions territoriales et toutes les autres questions que l'on peut poser, soumettre au peuple, et, enfin, il s'agit de reconnaître la place tout à fait particulière que ces enjeux territoriaux posent et poseront chez nous, aujourd'hui, à l'avenir, et dans d'autres pays également. Sortons donc de la routine, sortons du légalisme étroit, faisons de la politique, et, d'ailleurs, de la sorte, nous donnons peut-être aussi un signal à l'étranger: nous avons été exemplaires dans la solution du lourd problème jurassien, nous devons continuer à être exemplaires dans cette voie. La majorité de mon groupe soutient donc la proposition de la minorité Seiler Hanspeter et une très petite - il est vrai - minorité pense qu'en matière de garantie de la Constitution du canton de Baie-Campagne il serait intelligent, en tout état de cause, d'ouvrir le parachute qui est celui du report de cette affaire à une date ultérieure, non pas aux calendes grecques, mais lorsque nous saurons ce que le peuple suisse et le peuple du Laufonnais auront dit un certain dimanche à venir. Fischer-Seengen: Ich gestatte mir, den Standpunkt der Minderheit der FDP-Fraktion hier darzulegen. Ich erinnere daran, dass das Verfahren im Verfassungszusatz des Kantons Bern vom 1. März 1970 festgelegt worden ist Dieser wurde von den eidgenössischen Räten gewährleistet. Wir haben somit den Segen zu diesem Verfahren gegeben. Die eidgenössische Genehmigung ist nun der letzte Akt in diesem Verfahren des Kantonswechsels des Laufentals, dieses rechtsstaatlichen und demokratisch korrekt abgewickelten Verfahrens. Aus rechtlicher Sicht kann kein Zweifel darüber bestehen, dass dieser letzte Schritt in diesem Verfahren im Sinne von Kommissionsmehrheit und Bundesrat getan werden kann und getan werden muss. Wenn man die Rechtslage während des Verfahrens - somit die Spielregeln während des Spiels änderte, hätte das schwerwiegende rechtsstaatliche und staatspolitische Konsequenzen. Die Rechtssicherheit würde in untragbarer Weise in Frage gestellt, der Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter mit der Forderung nach dem doppelten respektive nach dem dreifachen Mehr von Volk, Ständen und des Laufentals wäre nämlich klar verfassungswidrig, was auch von Professor Georg Müller in einer Stellungnahme vom 19. Mai 1993 und von Professor Kurt Eichenberger in der heutigen «Basler Zeitung» klar bestätigt wird. Würde die erneute Zustimmung des Laufentals gefordert, müsste wohl auch diejenige der betroffenen Kantone Bern und Basel-Landschaft noch einmal als notwendig erklärt werden. Der Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter würde die Gültigkeit einer Abstimmung von Volk und Ständen von der Zustimmung einer verschwindend kleinen Minderheit abhängig machen. Dies ist rechtsstaatlich völlig unhaltbar. Professor Eichenberger nennt es gar eine Zumutung. Die Minderheit der FDP-Fraktion verkennt die Schwierigkeiten politischer Natur natürlich nicht, die sich aus einem negativen Votum des Laufentals bei gleichzeitiger Annahme der Vorlage von Volk und Ständen ergeben würde. Sie hält aber dieses vorgesehene und nun bald abgeschlossene Verfahren auch aus politischer Sicht für sinnvoll und verantwortbar, und zwar aus folgenden Gründen: Wir haben über diese Vorlagen betreffend den Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft und die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft nur zu befinden, weil das Laufental bereits ja gesagt hat Das Resultat der Laufental-Abstimmung kann nicht nachträglich wieder in Frage gestellt werden. Von einer Zwangsfusion, von der schon die Rede war, kann deshalb überhaupt nicht gesprochen werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich im übrigen eindeutig für den Abschluss des Verfahrens in der vorgesehenen Form ausgesprochen. Das System der Betroffenheitsdemokratie darf in der Schweiz nicht einreissen, sonst wird die Eidgenossenschaft innert Kürze ausserstande sein, noch irgendein Projekt zu realisieren oder irgendein politisches Anliegen durchzusetzen. Schliesslich wechselt das Laufental ja nicht zu Uganda, Usbekistan oder Nicaragua, sondern zu einem Halbkanton unseres Landes, dessen Regierung und Bewohner vom Bundesrat als «liebe getreue Eidgenossen» angesprochen werden. So schlimm kann das Schicksal beim Kanton Basel-Landschaft wohl auch für die Gegner des Anschlusses nicht sein, auch wenn dieser Stand vorgestern ein etwas seltsames Abstimmungsresultat geliefert hat! Aus rechtlichen, aber auch aus politischen Gründen empfiehlt Ihnen die Minderheit der FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und diese im Sinne von Bundesrat und Kommissionsmehrheit zu genehmigen. Suter: Obwohl es mir sehr, sehr schwerfällt, kann ich den Vorschlag des doppelten Ja nicht unterstützen. Ich gebe zu, dass ich meine Meinung in diesem Punkt in den letzten Tagen geändert habe. Wir dürfen aber das Recht nicht brechen, und ich muss hier Herrn Fischer-Seengen schweren Herzens recht geben. Hingegen unterstütze ich den Nichteintretensantrag, weil nur so eine Denkpause herbeigeführt werden kann. Eine Denkpause ist absolut notwendig, weil der Friede im Laufental sonst nicht einkehren wird. Warum? Die Verhältnisse haben sich seit der zweiten Laufentalabstimmung am 12. November 1989 geändert. Seit der Abstimmung sind jetzt schon bald vier Jahre vergangen. Wahlberechtigt sind nun auch die 18- und 19jährigen. Ein wichtiger Punkt: Die damalige Abstimmung war teils auch eine Reaktion auf die illegalen Zahlungen der Berner Regierung im ersten Abstimmungskampf. Zu Recht reagierten damals weite Bevölkerungskreise im Laufental mit Empörung. Diese Wirkung besteht aber heute nicht mehr. Es wäre sehr fragwürdig, einen Fehler aus der Vergangenheit in die Zukunft weiterwirken zu lassen. Es macht den Anschein, dass die sehr knappe Mehrheit von 1989 - es waren nur 307 Stimmen, d. h. 154 Leute gaben den Ausschlag - mittlerweilen geändert hat Falls das Laufental anders abstimmen sollte als Volk und Stände, wird die Situation sehr, sehr schwierig werden. Herr Fischer, ich bin entgegen Ihrer Auffassung nicht der Meinung, dass es hier um eine Frage der Betroffenheitsdemokratie geht, sondern es geht um die Art, wie wir mit unseren bundesstaatlichen Grenzen umgehen. Anstatt die Durchlässigkeit der Kantonsgrenzen zu erhöhen und damit letztlich die Bedeutung dieser Grenzen abzubauen, werden Geister des 19. Jahrhunderts heraufbeschworen und neue Härten geschaffen. Es ist erstaunlich und auch etwas traurig, wie leichtfertig und sorglos wir mit diesen territorialen Fragen umgehen. Das Wichtigste ist nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Laufentaler selber. Das ist etwas ganz anderes, als wenn es beispielsweise darum geht, ein Kernkraftwerk einzurichten oder eine Neubaustrecke für die Bahn zu beschliessen. Hier stellt sich die Frage der Zugehörigkeit zum Rechtskreis des einen oder anderen Kantons. Der Kanton Bern hängt nicht um des Territoriums willen am Laufental. Wir sind es aber der Bevölkerung des Laufentals schuldig, möglich zu machen, dass sie unter dem kantonalen Dach leben darf, das sie in ihrer Mehrheit als Heimat empfindet. In einem Bundesstaat sind meines Erachtens territoriale Wechsel staatspolitisch nur verantwortbar, wenn sich eine deutliche Mehrheit der betroffenen Region nachhaltig und aus gefestigter Ueberzeugung für den Wechsel ausspricht. Kein moderner demokratischer Bundesstaat hat bezeichnenderweise seine Grenzen geändert, denken Sie an die USA, denken Sie auch an Indien.
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8. Juni 1993 N 1091 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft Wenn wir den Nichteintretensentscheid unterstützen, geben wir uns und dem Laufental eine Chance, über die Bücher zu gehen. Man darf mit der Zeit auch etwas weiser werden. Blatter: Ich möchte die Attacke von Herrn Kollege Werner Scherrer nicht unbeantwortet lassen. Er hat der CVP vorgeworfen, sie sei auch heute noch Vorkämpferin des politischen Katholizismus und stimme aus diesem Grund für den Anschluss des Laufentals an Baselland. Sie haben anscheinend vergessen oder gar nicht bemerkt, ' dass sich die CVP in den letzten zwanzig Jahren von einer rein katholischen in eine christliche Partei gewandelt hat. Wie erklären Sie sich sonst die Tatsache, dass ausgerechnet die beiden CVP-Nationalräte aus zwei katholischen Kantonen, die beide nur einen Nationalrat stellen können, nämlich aus den Kantonen Obwalden und Appenzell-lnnerrhoden, protestantisch sind? Aber das ist vermutlich eine Toleranz, eine Offenheit der CVP, die Sie, Herr Scherrer, nur schwer verstehen können. Baumann: Ich hätte persönlich eigentlich gute Gründe, alles zu unternehmen, damit das Laufental beim Kanton Bern bleibt. Der Kanton Bern wird mit dem Laufental einen weiteren Nationalratssitz verlieren. Einen verlieren wir bekanntlich bereits wegen der Volkszählung - das war bei den letzten Wahlen mein Sitz. Dazu kommt, dass meine Partei - im Kanton Bern ist das die Freie Liste- im Laufental immer hervorragende Resultate gemacht hat. Aber parteipolitische Ueberlegungen dürfen doch wohl nicht Grund dafür sein, das Selbstbestimmungsrecht einer Region wiederum in Frage zu stellen! Deshalb bin ich klar für den Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft - ohne Zusatzklausel -, klar für die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft-ohne die entsprechenden Zusatzanträge. Man kann doch nicht während des Spiels die Spielregeln ändern! Man kann nicht bei dem inzwischen 23jährigen Hürdenlauf die letzte Hürde willkürlich erhöhen, nur weil der Amtsbezirk Laufen und der Kanton Basel-Landschaft bisher alle Hürden-wenn auch manchmal knapp-genommen haben! Daher ist für mich klar: Nein zum Zusatzantrag der Minderheit Seiler Hanspeter. Ich war vor Jahren kantonalbernischer Beamter und habe dabei selber miterlebt, wie das Laufental wegen der grossen Distanz zum Kantonshauptort benachteiligt wurde und wahrscheinlich immer noch wird. Nicht aus schlechtem Willen, aber aus simplen Gründen der Effizienz wurden und werden wahrscheinlich Dossiers aus dem Laufental in Bern gestapelt, bis sich eine Tagesreise eines Beamten mal wieder lohnt. Ich kann es ohne weiteres nachvollziehen, dass sich die Laufentalerinnen und Laufentaler einem nahegelegenen Nachbarkanton anschliessen wollen, der übrigens auch mentalitätsmässig besser zu ihnen passt Dazu haben auch die Abstimmungen des letzten Sonntags wieder den Beweis geliefert. Ich war auch Mitglied des bernischen Grossen Rates, der in seiner Mehrheit gerade dreimal nacheinander aus falsch verstandenem Patriotismus der berntreuen Minderheit Recht gab und prompt jedes Mal vom Bundesgericht zurechtgewiesen werden musste. Ich hoffe nicht, dass sich der Nationalrat nun auch noch auf dieses kleinliche Gezänk einlässt. Ich beantrage Ihnen, mit der Kommissionsmehrheit die beiden Bundesbeschlüsse ohne Zusatzanträge gutzuheissen, wie das vor uns bereits der Ständerat getan hat. Nebiker: Als Baselbieter möchte ich mich zur Frage des Kantonswechsels des Laufentals bewusst zurückhaltend äussern. Ich möchte damit auch die neutrale Haltung meines Kantons zur Laufentalfrage unterstreichen. Der Kantonswechsel, die Selbstbestimmung wurde allein durch den Verfassungszusatz des Kantons Bern ermöglicht. Nur wegen der liberalen Haltung der Berner konnte die Laufentaler Bevölkerung in einem mehrstufigen Abstimmungsverfahren über einen Kantonswechsel entscheiden. Die Baselbieter Bevölkerung hat dem Wunsch der Mehrheit der Laufentaler Bevölkerung entsprochen und ist bereit, das Laufental als fünften Bezirk aufzunehmen und den Laufentalern eine neue kantonale Heimat zu geben. Der Kanton Basel-Landschaft hat nie die Absicht gehabt, sein Gebiet zu erweitern. Wir wissen aus eigener Erfahrung, im Zusammenhang mit der Wiedervereinigungsfrage mit Basel-Stadt, wie heikel und emotionsgeladen Entscheide über kantonale Grenzen sein können. Wir dürfen aber auch feststellen, dass es in der Schweiz möglich ist, auf demokratische Art auch über heikle Grenzverschiebungen zu entscheiden und abzustimmen. Grenzen stellen keine Naturgesetze dar, es sind politische oder geschichtliche Gegebenheiten, die bei geänderten Verhältnissen auch veränderbar sein müssen das ist Demokratie -, allerdings konsequent nur nach demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln, sonst können Emotionen, die an sich verständlich sind, in Gewalttätigkeiten ausarten. Es braucht auf jeden Fall auch Verständnis für Minderheiten, die es bei jeder Abstimmung gibt. Ich bin aber davon überzeugt, dass es uns Baselbietern gelingen wird - wenn dem Kantonswechsel zugestimmt wird -, auch die berntreuen Laufentaler so aufzunehmen, dass es ihnen bei uns wohl sein wird. Wir haben als Kanton mit sehr hohen Zuwanderungsraten in den letzten Jahrzehnten die notwendige Integrationsfähigkeit und Toleranz bewiesen. Es ist unbestritten, dass Grenzverschiebungen in der Schweiz nur ausnahmsweise, unter ganz besonderen Bedingungen, stattfinden sollen. Das Laufental stellt eine solche Ausnahme dar, politisch und historisch. Man kann also diesen Kantonswechsel keineswegs mit anderen Gebieten in der Schweiz vergleichen, wo allenfalls auch solche Grenzverschiebungen denkbar sind. Es ist ein politischer Sonderfall, weil das Laufental als Folge der Bildung des Kantons Jura zur Exklave wurde, und auch - wie erwähnt - wegen der Grosszügigkeit des Kantons Bern, dessen Verfassung dem Laufental das Selbstbestimmungsrecht einräumte; eine Verfassung, die wir hier im Parlament gewährleistet haben. Das Laufental stellt aber auch geschichtlich einen Sonderfall dar. Das Laufental gehörte über 900 Jahre zum Bistum Basel. Es bildete zusammen mit dem Birseck, dem heutigen Unterbaselbiet im wesentlichen, den deutschsprachigen Teil des Bistums. Der heutige Kanton Jura und der bernische Südjura entsprechen dem französischsprachigen Teil. Erst 1815, mit dem Wiener Kongress, wurde das Bistum Basel eidgenössisch. Das Laufental und der Jura wurden dem Kanton Bern zugeschlagen, das Birseck kam zu Basel. Damit wurde das ehemals zusammenhängende deutschsprachige Gebiet des Bistums Basel, nämlich das Laufental und das Birseck, auf zwei Kantone, auf Basel und Bern, aufgeteilt. Eine Petition der Laufentaler damals, auch zu Basel zu kommen, wurde nicht beachtet. Jahrhundertelange enge Beziehungen wurden mit dieser Aufteilung zerschnitten. Diese historischen Bande und die natürlichen wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Baselbiet und mit Basel-Stadt führten im Auswahlverfahren der Kantone zur eindeutigen Präferenz für den Kanton Basel-Landschaft. Das war eigentlich erstaunlich, denn aufgrund der Grenzlage wäre auch der Kanton Solothurn in Frage gekommen. Die Laufentaler haben sich nun aber für den Kantonswechsel zu Basel-Landschaft entschieden. Auch die Baselbieter Bevölkerung ist mit dem Anschluss des Laufentals einverstanden. Es gilt nun, den demokratisch abgelaufenen Entscheidungsprozess wie vorgesehen zu Ende zu führen und nicht neue Kautelen einzuführen. Als Parlament müssen wir das vollziehen, was wir mit der Gewährleistung der Verfassung des Kantons Bern ermöglicht haben. Ich ersuche Sie deshalb, auch im Namen der Mehrheit der Baselbieter Bevölkerung, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen gemäss den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. M. Theubet: Vous comprendrez certainement que le Jurassien que je suis exprime tout d'abord un brin de nostalgie en participant à un déchirement supplémentaire du Jura historique, le district de Laufon ayant partagé avec nous une longue communauté de destin, comme l'ont rappelé plusieurs orateurs.
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District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1092 N 8juin1993 Dans ce contexte, il faut pourtant que vous sachiez que les Jurassiens ont toujours voulu laisser aux Laufonnais le libre choix de leur avenir, dès le début du processus qui devait aboutir à la création d'un canton du Jura: le choix de rester Bernois, d'opter pour l'un des deux Baie ou pour Soleure, ou encore de suivre les districts romands dans leur accession à la souveraineté. Nous ne voulions pas, en effet, fermer la porte du canton du Jura à la vallée de Laufon ni éluder les problèmes qu'aurait posés un district germanophone au nouveau canton. En réalité, la procédure plébiscitaire rappelée dans le message ne laissait guère d'autre choix aux Laufonnais que de dire non à la création du canton du Jura, s'il entendait décider plus tard de son appartenance cantonale. Ces faits sont maintenant du domaine du passé. Depuis lors, dix consultations populaires, vote fédéral compris, et six recours à l'autorité judiciaire auront été nécessaires pour permettre aux gens de Laufon de statuer sur leur destinée. Une véritable course d'obstacles qui a entraîné derrière elle bien des séquelles, de la déception, pour ne pas dire de l'amertume. A ce titre, on doit saluer la volonté des citoyennes et des citoyens du Laufonnais, qui ont fait preuve d'une persévérance remarquable tout au long de ce processus démocratique, décidément trop compliqué. Dans un premier temps, Laufon avait opté pour Berne, mais lorsque le Tribunal fédéral eut établi que ce scrutin était entaché d'irrégularités, parce qu'influencé par des fonds publics, le vote fut annulé et il fallut recommencer l'opération. Ce dernier vote ne fut pas le moins houleux. Dans de telles conditions, qui voudrait aujourd'hui empêcher les habitants du Laufonnais de rejoindre Baie-Campagne puisque, finalement, telle est la décision de la majorité? Une courte majorité, il est vrai, mais ce n'est pas une raison pour prétendre qu'en pareil cas il faudrait exiger une triple majorité ou une majorité qualifiée. En effet, depuis 150 ans, toute notre histoire institutionnelle, celle de la Confédération et celle des cantons, repose sur des décisions majoritaires. Si des majorités qualifiées avaient été requises en certaines circonstances, il en serait résulté à coup sûr des ferments de discorde qui auraient rendu le pays ingouvernable à terme. Tous les problèmes en rapport avec la question jurassienne ne sont pas résolus à ce jour. Ils ont été étudiés par la commission Widmer qui vient de remettre son rapport au Conseil fédéral. Ce dernier peut maintenant examiner les propositions émises et leur donner la suite qui convient C'est ce que nous faisons aujourd'hui, avec le rattachement du district de Laufon au canton de Baie-Campagne. Après 23 ans de péripéties politiques et juridiques, on ne saurait faire traîner l'affaire davantage pour les Laufonnais, sous prétexte d'une hypothétique solution globale. Les propositions de non-entrée en matière et de minorité ne feraient que retarder injustement, et non sans risques, l'issue d'une affaire qui n'a que trop duré. Pour toutes ces raisons, je vous recommande d'approuver les deux arrêtés tels que présentés par le Conseil fédéral et acceptés très largement par le Conseil des Etats, en invitant les cantons et le peuple suisse à en faire de même. Meyer Theo: Wenn man sich als Baselbieter für das Laufental einsetzt, läuft man Gefahr, als expansionistisch oder gar als chauvinistisch zu gelten. Dem ist nicht so. Wir Baselbieter und Baselbieterinnen sind nicht ins Laufental gepilgert, um irgend jemanden zu ermuntern, den Kanton zu wechseln, sondern der Kanton Bern hat selber über dieses Verfahren entschieden. Wir Baselbieter und Baselbieterinnen haben bereits zweimal gesagt: Wenn ihr zu uns kommen wollt, so seid ihr bei uns willkommen. Für mich persönlich war die Angelegenheit nach dem ersten negativen Entscheid des Laufentals ad acta gelegt, ohne Emotionen und ohne dass ich die Faust im Sack gemacht habe. Als dann in Baselland ein zweites Mal abgestimmt wurde wieder nicht aus eigenem Antrieb, sondern als Folge des Berner «Reptilienfonds» -, als einige Laufentaler Rambos mit Saubannerzügen das Baselbiet verunsichern wollten, gab es zwar eine knappere Mehrheit als bei der ersten Abstimmung, aber diese war immer noch klarer als die Abstimmungsergebnisse des letzten Wochenendes, die als Triumph von Bundesrat Villiger hochgejubelt werden. Das zweite Abstimmungsresultat im Laufental war noch knapper, aber immer noch komfortabler als das Nein bei der EWR-Abstimmung, das von Herrn Blocher als klarer Sieg reklamiert wird. Wollen wir eigentlich demokratische Mehrheiten nur dann akzeptieren, wenn sie uns passen? Das würde unser Demokratieverständnis auf den Kopf stellen und Tür und Tor öffnen für alle diejenigen, die sich nie mit einem für sie negativen Entscheid abfinden wollen. Der Versuch mit dem doppelten Ja ist nichts anderes als ein Versuch in diese Richtung. Warum spricht man nicht von einem dreifachen Ja, wenn die eidgenössische Abstimmung nun nochmals ein Plebiszit sein soll und nicht der letzte Mosaikstein in einem 23jährigen Verfahren? Dann müsste man dem Baselbiet ebenfalls nochmals die gleiche Chance geben. Spätestens nach dem fünften Mal würde es sogar den Baselbietern verleiden. Ich plädiere nicht dafür, aber das Verlangen eines doppelten Ja zeigt dieses Demokratieverständnis à la carte und erinnert mich an gewisse Vollversammlungen nach 1968 an der ETH, als so lange immer wieder abgestimmt wurde, bis die gewünschte Mehrheit erreicht war. Basel-Landschaft hatte von 1960 bis 1980 das prozentual grossie Bevölkerungswachstum der ganzen Schweiz. Wir haben jede Menge von Innerschweizern, von Ostschweizern, ja sogar von Zürchern und Basel-Städtern nicht nur assimiliert, sondern echt integriert, und zwar so, dass diese manchmal das Baselbieter Lied inbrünstiger singen als die alten Baselbieter, wie ich einer bin. Das wird uns auch mit den Laufentalern möglich sein, mit den Laufentalern, deren Berndeutsch so schön tönt, dass es schon sehr nahe am Baselbieter Dialekt ist Machen wir dem 23jährigen Marathon ein Ende. Zeigen wir, dass wir echte Demokraten sind und demokratische Entscheide immer noch akzeptieren können. Wenn dies einmal nicht mehr möglich ist- und nur dann -, sind wir in Gefahr, Zustände à la Jugoslawien zu erhalten, nicht aber dann, wenn demokratische Entscheide respektiert werden. Stalder: Wieder ist es soweit, dass dem grossen Kanton Bern ein Gebiet amputiert werden soll. Entgegen dem Trend der modernen Europapolitik, die auf Grosse, das heisst Zusammenschluss und Vereinigung plädiert, macht die eidgenössische Politik in kleinkariertem Feilschen um Gebietsteilung und Neuzuteilung. Obwohl eigentlich längst klare Beschlüsse vorgelegen haben, erklärt das Bundesgericht diese als ungültig. Als Bürger des Kantons Bern habe ich beim vorliegenden Geschäft ein recht mulmiges Gefühl. Ich kann nicht begreifen, dass meinem Kanton ohne Notwendigkeit wieder ein Gebiet abgetrennt werden soll. Schon bei der Jura-Abstimmung wehrte ich mich vehement gegen diese Entwicklung. Dutzendemal müsste ich beim Verteilen von Flugblättern, die sich vor der eidgenössischen Abstimmung gegen die Abtrennung des Kantons Jura wandten, hören: «Ja wüsster, dir möget scho rächt ha, aber mir müesse ja stimme, süsch git's im Jura nie Rueh.» Wie es seither mit der Ruhe im Jura steht, muss ja in diesem hohen Hause bestens bekannt sein. Oder will man es heute einfach nicht zur Kenntnis nehmen? Auf jeden Fall war die damalige Abtrennung des Kantons Jura vom Kanton Bern, wie die gemachten Erfahrungen bestätigen, kein weiser Entscheid. Besonders der Bundesrat hatte mit seiner jüngsten Idee, das Klima im Jura durch die von Sigmund Widmer präsidierte Kommission ergründen zu wollen, alles andere als eine geschickte Hand. Was da herauskam, spottet jeglicher Vernunft Das Mindeste, das bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden muss, ist, dass bei einem Kantonswechsel des Laufentals ein doppeltes Ja herauskommen sollte. Dieses Ergebnis verlangt die Minderheit Seiler Hanspeter in ihrem Antrag, wonach bei dieser Abstimmung zumindest die Laufentaler selber den Kantonswechsel befürworten müssten. Nur so kann diesem Abstimmungsresultat Rechtskraft zugestanden werden. Bei einem Ja der Mehrheit des Schweizervolkes und einem eventuellen Nein der Laufentaler käme dieser Entscheid -- 12 of 22 -8. Juni 1993 N 1093 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft einer vom Bund verordneten Zwangslösung, also einer Rosskur, gleich. Von mir aus liesse sich ein solcher Entscheid niemals rechtfertigen. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter zuzustimmen. Der Antrag Keller Rudolf weist betreffend die Gemeinden Brislach, Wahlen und Roggenburg ebenfalls auf ein Problem hin, das berücksichtigt werden muss. Ich möchte allen Berner Kolleginnen und Kollegen die Frage stellen: Ist es wirklich die Aufgabe von uns, zur Abtrennung des Laufentals ja zu sagen? Waren die Laufentaler bis heute nicht gleich gute Berner wie wir? Haben wir es wirklich nötig, unseren Berner Kompatrioten die Tür zu weisen, ohne stichhaltige Gründe zu haben? Ich auf jeden Fall bringe das nicht über das Herz. Mir haben die Laufentaler nie etwas zuleide getan. Für uns Berner ist es Ehrensache, klar und deutlich zu manifestieren, dass wir gewillt sind, die Laufentaler weiterhin als Berner zu betrachten! Wie bereits angetönt, empfehle ich Ihnen, den Antrag Scherrer Werner auf Nichteintreten oder zumindest den Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter und den Antrag Keller Rudolf zu unterstützen. M. de Dardel: Je précise d'emblée que mon opinion ne pèse pas très lourd puisqu'elle ne représente que le un quarantesixième du groupe socialiste. On a relevé à juste titre que cette affaire du Laufonnais est une séquelle de l'affaire jurassienne, et je pense que les irrédentistes bernois portent une lourde responsabilité dans la lenteur de la procédure d'autodétermination et les irrégularités qui se sont produites. Aujourd'hui encore, ils s'accrochent au territoire du Laufonnais avec une énergie, voire une hargne, toute nationaliste, et on ne peut évidemment pas les suivre sur ce terrain. En ce qui me concerne, je suis favorable au rattachement du district de Laufon au canton de Baie-Campagne, car il s'agit manifestement de la seule solution logique et raisonnable, aux plans géographique, historique ou économique. J'estime que le peuple et les cantons doivent accepter le rattachement du Laufonnais au territoire de Baie-Campagne. Pour ces raisons, je ne peux en aucun cas être favorable aux propositions de non-entrée en matière qui me semblent inconcevables. En revanche, je trouve que la procédure préconisée par le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et la majorité de la commission de notre conseil est problématique, d'un point de vue démocratique, et surtout du point de vue de l'application des règles générales sur l'autodétermination. Par laforce des choses, les Laufonnaises et les Laufonnais vont à nouveau s'exprimer. La procédure préconisée par le Conseil fédéral prend le risque que le Laufonnais soit rattaché à Baie-Campagne, alors même que les électrices et les électeurs du district de Laufon refuseraient ce rattachement. Ce serait alors la négation même de l'autodétermination. La commission a examiné les conséquences juridiques d'une telle situation et a constaté l'impossibilité de retarder le vote sur la garantie fédérale à la Constitution du canton de Baie-Campagne, ce qui aurait été une solution éventuelle pour résoudre ce problème, et en définitive la proposition de M. Seiler Hanspeter, c'est-à-dire la triple majorité, semble la seule possibilité juridique d'éviter les problèmes d'autodétermination que pose cette affaire. On nous dit que les Laufonnais ont voté définitivement le
12 novembre 1989 et que ce serait une violation de la sécurité du droit que de revenir sur ce vote. Je ne suis pas d'accord du tout avec ce raisonnement Par exemple, je suis favorable à un nouveau vote populaire sur l'Espace économique européen le plus rapidement possible. Si une majorité est fragile, on doit pouvoir revoter en votation populaire et remettre en cause, même rapidement, un vote antérieur. On nous dit en outre que l'amendement imposant de prendre en considération le vote des Laufonnais serait contraire au principe constitutionnel de l'égalité de chaque voix, de chaque électrice et de chaque électeur. Je ne suis pas non plus de cet avis. Avec la solution de la triple majorité, il s'agirait simplement pour les électeurs et électrices suisses de donner leur accord de manière conditionnelle, c'est-à-dire à condition d'être tout à fait sûrs que les principaux intéressés acceptent d'être rattachés au canton de Baie-Campagne. Les électeurs suisses, dans leur ensemble, seraient ainsi plus à l'aise pour approuver sans restriction le rattachement du district de Laufon à Baie-Campagne. En définitive, tous les arguments juridiques ou politiques qui définissent comme malsain de faire voter encore une fois les Laufonnais sur leur propre destin se heurtent à une vérité toute simple: quoi que l'on fasse, ce nouveau et dernier vote aura lieu; les Laufonnais vont s'exprimer et, s'ils s'expriment de manière négative, il faudra en tirer toutes les conséquences politiques. Alors, respectons strictement les règles de l'autodétermination et acceptons la formule de la triple majorité. Miesch: Wir Baselbieterinnen und Baselbieter sind vom Naturell her bescheiden und seit 1833 glückliche Eidgenossen in einem selbständigen Kanton, keinesfalls machthungrig oder gar grössenwahnsinnig. Wir haben unser Augenmerk nie auf das Laufental gerichtet und uns Gedanken gemacht, wie wir es uns wohl einverleiben könnten. Wir haben lediglich die Hand gereicht, als das Laufental unsern Kanton als neue Heimat in Betracht gezogen hat Nun, wir kennen die Geschichte. Das Laufental hat sich in einer ersten Abstimmung knapp für den Verbleib beim Kanton Bern entschieden. Diese Abstimmung musste aus bekannten Gründen wiederholt werden. Leider benötigten die Gerichte, Juristen und Experten eine unglaublich lange Zeit, um herauszufinden, dass die erste Abstimmung ungültig war und wiederholt werden musste. Es ist eigentlich verständlich, dass auch bei uns die Frage vermehrt diskutiert wurde: Wollen die Laufentalerinnen und Laufentaler unsere Offerte, ihnen eine neue Heimat zu bieten, eigentlich ausschlagen? Und als das Resultat der zweiten Abstimmung im Laufental nur knapp zugunsten unseres Kantons ausgefallen ist, hatte dies logischerweise auch Auswirkungen auf die Baselbieter Abstimmung. Das Laufental wurde nicht mehr so klar willkommen geheissen. Immerhin - es wurde schon erwähnt - haben 49 von
73 Gemeinden gegen die Aufnahme gestimmt. Trotzdem, wir bleiben dabei: Das Laufental ist uns willkommen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Nun aber zum doppelten Ja: Herr Bundesrat Koller, stellen Sie sich vor, bei Ihrer oder bei meiner Familie bewirbt sich ein Nachbar um eine Aufnahme, um eine neue Heimat. Wir besprechen es in der Familie und beschliessen, dass wir diesen Nachbarn bei uns aufnehmen. Der Zügeltermin steht fest, die Formalitäten sind geregelt, aber am Zügeltag entscheidet sich der Nachbar überraschend für den Verbleib in seinem Heim. Logisch, wir beide, Herr Bundesrat Koller und ich, würden diesen Meinungswechsel akzeptieren. In der Laufentalfrage ist dies nach der rein rechtlichen Terminologie anders. Sie und ich, wir müssen diesem Nachbarn klipp und klar erklären: Du hast dich für die Aufnahme bei uns entschieden, du musst kommen. Stellen Sie sich vor, wie das künftige Zusammenleben wohl aussehen würde! Genau dieser Fall kann eintreten. Aufgrund des äusserst knappen Entscheides besteht die Möglichkeit, dass das Laufental nein zum Anschluss an das Baselbiet sagt, die übrige Schweiz das aber will. Ich gewichte als Nichtjurist den staatspolitischen Aspekt jedoch höher als den juristischen und freue mich, dass die FDP-Fraktion grossmehrheitlich ebenfalls das doppelte Ja unterstützt. Ein Nein im Laufental hat für unsern Kanton ungeheure Folgen. Der Laufentalvertrag musste gegen den Willen des Laufentals durchgesetzt werden. Man wirft uns jetzt vor, ein doppeltes Ja schüre und fördere die Betroffenheitsdemokratie. Die Betroffenheitsdemokratie wird hier öfter praktiziert. Man hat unsere Baselbieter Verfassung mit dem AKW-Verhinderungsparagraphen ebenfalls genehmigt Die Laufentalfrage ist aber ein Speziatali. Gebiets- und Grenzveränderungen werden nur alle hundert Jahre vorgenommen und sind besonders delikat Nach langer innerer Abwägung komme ich zum Schluss, dass hier der staatspolitische Aspekt überwiegt. Als aufnahmewilliger Baselbieter will ich wissen, ob das Laufental erneut ja sagt zum Baselbiet -- 13 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1094 N 8 juin 1993 Aus diesem Grunde unterstütze ich den Minderheitsantrag Seiler Hanspeter für ein doppeltes Ja und bitte Sie, dasselbe zu tun. Hafner Rudolf: Es geht bei der Laufentalfrage um eine bedeutende Frage. Schliesslich kommt es kaum je vor, dass ein ganzer Bezirk mit rund 15 000 Einwohnern den Kanton wechselt Der Kanton Bern hatte in einem Verfassungszusatz dem Laufental das Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich eingeräumt. Die Einwohner des Laufentals haben dieses Selbstbestimmungsrecht auch wahrgenommen. Mit der Abstimmung vom 12. November 1989 wurde dieses Selbstbestimmungsrecht ausgeübt, und das hiess: Ja zum Kanton Baselland. Dieser Entscheid ist rechtlich verbindlich und wurde auch vom Bundesgericht als gültig anerkannt Die vorhergehende Abstimmung vom September 1983 wurde vom Bundesgericht zu Recht als ungültig erklärt, weil, wie Sie wissen, der Berner Regierungsrat damals mit heimlichen Zahlungen an ein Pro-Komitee die Abstimmung manipuliert hatte. Im nachhinein muss die damalige Berner Regierung wohl selber zugeben, dass sie der Sache einen Bärendienst erwiesen hat. Das wurde vom Bundesgericht auch entsprechend gerügt. Es wurde dort bereits auf meine Rolle bei der Aufdeckung dieser Finanzmanipulationen, im Zusammenhang auch mit der Berner Finanzaffäre, aufmerksam gemacht Ich brauche dazu eigentlich nichts mehr zu sagen. Es ist mir jedoch ein Bedürfnis, zu erklären, dass es mir nie um die Unterstützung der einen oder der anderen Seite ging, sondern schlicht und einfach um die Gewährleistung eines sauberen und demokratischen Verfahrens. Es freut mich, dass die heutige Berner Regierung auch ein sauberes Verfahren will und diese Gewährleistung befürwortet Es ist meine volle Ueberzeugung, dass man auch ein guter Berner sein kann, wenn man das Selbstbestimmungsrecht des Laufentals voll und ganz akzeptiert. Wer diese Abstimmung des Laufentals nicht voll akzeptiert und immer noch meint, man müsse da ein Wenn und Aber einbauen, zeigt, dass er den Rechtsstaat nicht akzeptiert und die demokratischen Spielregeln ausser Kraft setzen möchte. Denjenigen, die das mit dem Antrag der Minderheit Seiler Hanspeter möchten, muss man sagen, dass dieser demokratische Entscheid entwertet würde, und man muss ihnen leider auch vorwerfen, dass sie schlechte Verlierer sind. Professor Müller hat ein solches Vorgehen, das undemokratisch ist, zu Recht als verfassungswidrig bezeichnet Staatspolitische Grosse und Reife kann sich durchaus auch in Bescheidenheit ausdrücken, auch in der Achtung des Selbstbestimmungsrechts eines ganzen Bezirkes. Es wäre falschverstandener Patriotismus, wenn man dies nicht beachten würde und krampfhaft an einem Stück Land festhalten wollte dies auch an die Adresse der anwesenden Berner. Wenn man langfristig eine gute Lösung treffen will, braucht es einen klaren und kühlen Kopf. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit, dem Bundesrat und dem Ständerat, der das Ganze klar aus der rechtlichen Sicht beleuchtet hat, zu folgen und jene Minderheitsanträge abzulehnen, die die Verwirklichung des bereits ausgeübten Selbstbestimmungsrechts der Laufentaler Bevölkerung erschweren würden. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Keller Rudolf: Ich habe nie an Laufental-Demonstrationen teilgenommen. Es ist nur bekannt, dass einige Baselbieter Politiker ins Laufental gepilgert sind, um Stimmung zu machen. Ich bin, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollega Meyer Theo, nie im Laufental aufgetreten, um bei Veranstaltungen und Manifestationen Werbung zu machen wie Sie. Soviel ich weiss, haben einige Laufental-Demonstrationen auch im Baselbiet stattgefunden. Das waren aber nie «Saubannerzüge», das waren immer sehr geordnet und gesittet ablaufende Demonstrationen. Ich bitte Sie, dieses Wort «Saubannerzüge» zurückzunehmen. (Beifall auf der Tribüne) M. Schmied Walter: La remise en cause de l'appartenance territoriale d'une région est certainement l'une des questions les plus aiguës qui puissent être posées aux citoyens. Le simple fait d'évoquer le problème suffit à éveiller des démons, que ce soit au Pays Basque, en Corse, dans le Jura ou ailleurs. Si les dimensions des conflits et leurs enjeux peuvent varier, la nature des émotions reste toujours la même. Que de tensions suscitées, de familles déchirées, de haine déchaînée, d'énergie galvaudée! Seuls sont à même de comprendre ceux qui ont subi les outrages, ceux qui connaissent, pour les avoir vécues, ces luttes toujours terribles. L'expérience et l'histoire démontrent à l'envi la nécessité d'imposer une certaine retenue, une réserve prudente préalablement à tout transfert de territoire. L'exercice de la démocratie, tel qu'il est pratiqué en Suisse, n'oblige pas à figer les frontières, un transfert de territoire doit rester possible. Cependant, toute solution préconisée doit permettre le cas échéant de résoudre les problèmes sans en créer de nouveaux, plus épineux et plus complexes. La Constitution fédérale délègue à notre Parlement la responsabilité d'apprécier et de décider si une majorité qualifiée doit être requise pour justifier et garantir un transfert de territoire, tel le Laufonnais. Laquestion est de nature politique, elle n'est plus juridique. Sinon, Madame Stamm Judith, Monsieur Guinand, pourquoi sommes-nous appelés à nous prononcer ici à cette tribune? C'est précisément sur cette base - et je m'étonne que cela n'ait pas encore été dit - que le Conseil national a refusé, en 1948, en toute responsabilité, la garantie fédérale aux articles concernant la réunification des deux Baie pourtant acceptés très largement par la population de Baie-Ville et par plus de
800 voix de majorité par celle de Baie-Campagne. Ces majorités n'ont pas été reconnues suffisantes par les parlementaires. La raison d'Etat avait alors primé, à juste titre dirions-nous aujourd'hui, puisque les deux demi-cantons souhaitent devenir des cantons à part entière. Depuis 1948, rien n'a changé qui permettrait une autre interprétation, une approche différente du problème. Rien ne permet de renoncer aujourd'hui à l'exigence d'une majorité qualifiée pour justifier un transfert de territoire donné. Les arguments sont si flagrants qu'ils sautent aux yeux. A titre d'exemple, toute association ainsi que toute société simple qui se respecte, requiert une majorité des deux tiers pour pouvoir prononcer sa dissolution. A plus forte raison, comment pourrait-il en être autrement lorsqu'il s'agit d'une modification territoriale importante, tel le transfert de tout un district ou l'existence d'un canton? Il appartient donc à notre Parlement de répondre à la question incontournable de savoir si les conditions minimales requises pour garantir le transfert du Laufonnais sont remplies ou non, en d'autres termes, de savoir si les résultats des plébiscites régionaux répondent effectivement aux critères d'une majorité qualifiée. Je répondrai ici à M. Theubet et à M™ Caspar-Hutter: il existe effectivement des majorités doubles, peuple et cantons, qui sont des majorités qualifiées, à mon avis, et il est frustrant de voir que, pour la votation du 26 septembre, le peuple et les cantons disposent de cette majorité qualifiée que l'on refuse précisément ici, dans cette affaire, à la population concernée du Laufonnais qui, seule, est habilitée à se prononcer et à faire usage de son droit d'autodétermination. Les éléments sont connus: dans le Laufonais, 300 voix seulement de différence, qui représentent une majorité fortuite, car
155 citoyens auraient suffi à inverser le vote; à Baie-Campagne, 49 communes, soit le 67 pour cent des communes, dont le chef-lieu Liestal, refusaient le rattachement de ce district à leur canton. Force est de reconnaître que, si nous demeurons de bonne foi, nous sommes loin d'une majorité qualifiée. Au vu de l'enjeu et du précédent que nous pourrions créer aujourd'hui - et qui n'est pas des moindres -, nous nous devons de faire preuve d'une sérénité toute particulière et d'approfondir le problème de manière objective avant de rendre notre sentence. En conclusion et à l'instar de nos prédécesseurs qui, en 1948, je le répète, dans cette même salle, ont renoncé à garantir la fusion des deux Baie, je vous invite âne pas cautionner le transfert du district de Laufon.
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8. Juni 1993 N 1095 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft M. Leuba: La passion qui entoure ce débat, et surtout l'appartenance cantonale du district de Laufon, doit nous réjouir puisque nous continuons à affirmer que l'appartenance cantonale et le fédéralisme sont des composantes importantes de notre identité nationale. Vous permettrez pourtant à un député qui n'a pas d'intérêt dans cette affaire, si ce n'est une vieille et profonde amitié - vieille, naturellement, puisqu'elle remonte à quelques siècles - pour le canton de Berne, de vous exprimer ici un point de vue qui se voudrait objectif. Toute l'argumentation des opposants au rattachement du district de Laufon au canton de Baie-Campagne se heurte inévitablement à la votation du 12 novembre 1989 dans le district de Laufon. Que vous preniez la proposition de M. Scherrer Werner, ou la proposition de minorité Seiler Hanspeter, vous devez nécessairement passer par la déclaration d'irrégularité ou d'inutilité de la votation du 12 novembre 1989 et vous devez faire cette constatation contrairement à celle qu 'a faite le Tribunal fédéral auquel le problème était précisément soumis. En fait, nous dit-on, la majorité était faible en 1989, mais qu'est-ce qu'une faible majorité? Quand une majorité est-elle suffisante? Personne ici ne peut dire selon quelles règles démocratiques une majorité peut être considérée comme suffisante. La majorité est ou n'est pas. Nous ne sommes pas les thuriféraires de l'égalitarisme démocratique, mais tant qu'on en reste au système «un homme, une voix», il faut bien admettre qu'une majorité, même à une voix près, est une majorité; nous le savons bien dans cette salle. La majorité des communes de Baie-Campagne, à laquelle vient de faire allusion M. Schmied Walter, a refusé ce rattachement. Mais dès le moment où la majorité des communes de Baie-Campagne n'est pas un élément constitutionnel, n'a pas de pouvoir, comme la majorité des cantons sur le plan fédéral, pourquoi ne pas considérer la manière dont ont voté la majorité des hommes ou la majorité des femmes de Baie-Campagne? C'est tout aussi important que de savoir comment a voté la majorité des communes. C'est donc un critère absolument irrecevable. En réalité, si, dans cette affaire, on met en doute le principe de la majorité, on remet en question toutes les bases du fonctionnement de notre démocratie, c'est bien de cela qu'il s'agit. Enfin, je voudrais attirer votre attention sur un dernier argument. On aimerait faire se déplacer l'ensemble du peuple suisse pour voter sur le rattachement du district de Laufon au canton de Baie-Campagne dans une sorte de vote conditionnel, en disant: vous allez voter un certain dimanche, mais ce sera peut-être tout à fait inutile, car, en cas de vote négatif du district de Laufon, votre vote n'aura aucune espèce d'importance. Or, nous protestons déjà suffisamment contre ceux qui prennent les sondages d'opinion pour des décisions populaires. Ne faisons pas l'inverse maintenant, ne prenons pas une décision populaire pour un sondage d'opinion. Lorsque le peuple et les cantons suisses prennent une décision, c'est une décision qui a été prise. Elle peut bien évidemment être remise en question, mais dans une nouvelle procédure, pas dans la procédure en cours, c'est un point extrêmement important. Or, c'est ce que l'on voudrait nous faire faire. Je dirai à M. de Dardel que toutes les décisions politiques peuventtoujours être remises en cause, mais pas en pleine procédure. C'est une fois la procédure terminée que l'on peut reprendre une nouvelle procédure, si le besoin s'en fait sentir. Je comprends la peine et les difficultés sentimentales tant des Bernois que des partisans du canton de Berne dans le district du Laufon, mais je crois qu'ils sortiront aussi grandis s'ils acceptent que les procédures démocratiques soient poursuivies correctement, comme elles ont été imaginées au départ, jusqu'à leur terme. Bonny: Es geht hier nicht, wie es Herr Hafner Rudolf glauben machen wollte, um einen Streit zwischen Bern und dem Kanton Basel-Landschaft, es geht auch nicht um Patriotismus, um Gewinner und Verlierer. Es geht einzig darum, dass wir in einer politisch schwierigen und verfahrenen Situation der Bevölkerung des Laufentals Gerechtigkeit widerfahren lassen. Das ist der zentrale Punkt. Warum ist die Situation heute verfahren? Weil unsere Bundesverfassung «keine Regeln über territoriale Veränderungen, auch nicht über die Schaffung, Teilung und Verbindung von Kantonen» kennt. Das ist nicht etwa eine Behauptung von mir, das ist ein Zitat des Bundesrates aus der Antwort auf eine Motion, die ich im Jahre 1990 eingereicht habe. Ich habe darin wegen dieser Lücke eine Verfassungsbestimmung über Gebietsveränderungen gefordert, mit der Auflage, dass wegen der enormen Bedeutung solcher Fragen für das betroffene Gebiet eine Zweidrittelmehrheit nötig sei. Der Bundesrat hat damals in seiner Antwort - ohne jetzt auf Einzelheiten einzugehen - die Notwendigkeit einer solchen Ergänzungsbestimmung mit Bezug auf die Gebietsveränderungen bejaht, die Angelegenheit aber - es ist leider nicht das erste Mal - in den so beliebten und bequemen Sammelkorb der Totalrevision der Bundesverfassung verwiesen. Ich bin dagegen - ich will die Schuld nicht nur dem Bundesrat zuweisen, sondern uns allen -, dass das Laufental nun gleichsam die Zeche für Unterlassungssünden bezahlen muss, die wir in diesem Bereich begangen haben. Es gibt auch ein Gutachten; ich gestehe, ich bin enttäuscht über die Stellungnahme von Professor Georg Müller. Mit dem Schnellschuss, der innert wenigen Tagen im unmittelbaren Vorfeld unserer Verhandlungen abgegeben worden ist, wird aber diese Problematik, der Mangel einer Bestimmung in der Verfassung, nicht berührt Ich habe etwas Mühe zu glauben, dass der Gutachter die Tragweite dieser Frage richtig erfasst hat. Angesichts dieser Verfassungslücke geht es heute für mich nicht primär um legalistische Probleme, sondern um die Antwort auf eine sehr konkrete, brisante, staatspolitische Frage. Sie lautet: Was machen wir, wenn am Abend des eidgenössischen Abstimmungssonntags dem Ja des Souveräns ein Nein im Laufental gegenübersteht? Ich nehme an, Sie sind mit mir einverstanden, dass eine so erzwungene Umsiedlung des Laufentals in einen Kanton, in dem, wie wir heute bereits gehört haben, erhebliche Widerstände vorhanden sind, eine staatspolitische - ich brauche das Wort sehr selten - Katastrophe wäre. Das Laufental würde auf Jahre hinaus zu einem Unruheherd im Kanton Basel-Landschaft. Und nachdem für die Laufentaler aus natürlichen Gründen die Stadt Basel interessanter ist als Liestal, ist anzunehmen, dass damit die Frage der Wiedervereinigung beider Basel neu aufgerollt würde. In dieser heiklen Situation gibt es für uns keine Ideallösung, das sage ich Ihnen ganz offen. Ich gehe hier- ähnlich wie Kollege de Dardel - pragmatisch vor und gebe den staatspolitischen Ueberlegungen die Priorität. Für mich ist der einzig verantwortbare Weg in dieser Situation das doppelte Ja Wenn das Laufental in der eidgenössischen Abstimmung ja sagt, dann ist die Sache -für mich jedenfalls - gelaufen. Ich habe etwas Mühe zu begreifen, warum die Pro-Baselbieter so aufgeregt sind, wenn sie, wie sie in einer Broschüre bekanntgegeben haben, bei dieser Abstimmung mit einer sehr deutlichen Mehrheit im Laufental rechnen. Hier möchte ich unterstreichen, dass es noch ein anderes verfassungsmässiges Grundrecht gibt, nämlich das Selbstbestimmungsrecht. Gerade diesem Recht muss in der Frage des Laufentals entscheidende Bedeutung zugemessen werden. Ein letztes Wort noch zur Frage der Betroffenheitsdemokratie: Mit diesem Begriff wird heute viel gefuchtelt, und zwar sehr oberflächlich. Betroffenheitsdemokratie - ich bin auch ein Gegner - liegt vor, wenn zum Beispiel in einem Gebiet eine Anlage erstellt werden sollte und der betroffenen Region gleichsam ein Vetorecht eingeräumt wird. Hier geht es aber um etwas ganz anderes, um sehr viel mehr, nämlich um den Tatbestand der Gebietsveränderung und letzten Endes den Wechsel, den man Bürgerinnen und Bürgern mit Bezug auf ihre Heimat zumuten will. Hier wollen wir doch klar festhalten, dass es in einem Moment, da wir in der Eidgenossenschaft mit unserer Identität, mit unserem Zusammenhalt, mit der inneren Integration Probleme haben, nicht klug wäre, Vorlagen zuzustimmen, die alles in sich haben, um diesen Zusammenhalt in Frage zu stellen. Ich komme zur Konklusion: Ich werde für Eintreten stimmen, weil ich der Meinung bin, dass wir die Diskussion nicht verhin-- 15 of 22 -District de Laufen. Rattachement à Baie-Campagne 1096 N 8 juin 1993 dem sollen. Ich werde für das doppelte Ja stimmen, weil ich der Meinung bin, dass wir nur auf diesem Weg der spezifischen Situation im Laufental gerecht werden können. Wenn dieses doppelte Ja nicht durchgeht, werde ich gegen die beiden Vorlagen stimmen und dann auch dagegen antreten. Schmid Peter: Ein Vater wollte seine mündige Tochter nicht ziehen lassen. Mit ganz verschiedenen und nicht immer ganz lauteren Mitteln versuchte er, sie zurückzuhalten, sie zum Verbleiben zu bewegen. Als dies von Gerichts wegen dazu führte, dass diese Tochter erneut befragt werden musste, wohin sie sich nun wenden wolle, entschied sie sich knapp - aber angesichts der hohen Stimmbeteiligung repräsentativ - fürs Wegziehen. Jetzt versuchen einige Patriarchen von den eidgenössischen Räten diese Tochter zur Räson zu bringen und ihr noch einmal ein Geständnis zugunsten des Bleibens abzuringen. Ich sehe in diesem Vergleich nichts Ironisches. Ich glaube sogar, es spielt dabei sehr viel Menschliches mit. Bürgerinnen und Bürger eines grossen, stolzen Kantons müssen erleben, wie ihnen noch einmal ein Stück ihres Territoriums entgleitet Und das tut weh. Aber es gibt nur eines: Grosse zu bewahren und die Gebiete, die sich mehrheitlich für eine andere Zugehörigkeit entschieden haben, ziehen zu lassen. Die Grosse eines Kantons bemisst sich nicht nur an der Fläche, sondern auch an der Grosszügigkeit, loszulassen statt festzuhalten. Ich weiss, in der Politik ist das Festhalten üblicher. Es käme jetzt darauf an, das Loslassen zu lernen. Nur so ist Verständigung und letztlich wieder Annäherung möglich. Zu den heterogenen Wünschen, die im Laufental selbst bestehen. Was auch immer einzelne Gemeinden an Gründen für eine Zugehörigkeit zu Bern, Baselland oder Solothurn anführen, es muss allen folgendes zu bedenken gegeben werden: Jede Gemeinde und jede Einzelperson im Laufental sollte nicht nur fragen, was ein bestimmter Kanton Vorteilhaftes für sie bringen kann, sondern was sie allein, was sie alle für das ganze Laufental und letztlich auch für den Kanton tun können, für den sich das Tal mehrheitlich entschieden hat Heimat findet man nicht dort, wo die Vorteile am grössten sind, sondern dort, wo man selber etwas in die Gemeinschaft einbringt Heimat entsteht nicht nur im Beharren, sondern auch im Aufbruch. Wohin der Aufbruch gewagt wird, ist menschlich gesehen nicht so wichtig. Politisch gesehen muss man sich aber unter allen Umständen an seriös abgelaufene Volksentscheide halten. Psychologisch nötig ist, dass man überhaupt wieder ganz irgendwo hingehört und diesen Entscheid nicht ständig in der Schwebe lässt In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei beiden Bundesbeschlüssen die Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. MmeAubry, porte-parole de la minorité: La large discussion que nous avons maintenant montre que le problème est crucial. C'est d'ailleurs notre décision; un choix qui marquera l'histoire de notre pays. Monsieur de Dardel, vous nous avez accusés, les Bernois, de parler avec hargne - je regrette, vous n'êtes pas dans la salle -, mais je voudrais vous dire que, même en tant que Bernoise, ayant dû faire un choix entre deux cantons, je parle de ce problème en toute sérénité. Pourquoi? Parce que je l'ai vécu depuis les débuts des plébiscites, en 1974/75. Je voudrais dire à M. Zwahlen qu'il a occulté un fait historique. Le drapeau jurassien comporte sept bandes, et les fasces comme on dit en héraldique - rappellent les sept districts d'avant la séparation, mais il précise qu'il y avait quatre districts catholiques: Porrentruy, Delémont, Laufen, les Franches-Montagnes, et trois réformés, soit ceux qui sont restés dans le canton de Berne. Ceci pour vous expliquer que le Laufonnais s'est trouvé assis entre deux chaises, pour des raisons ethniques. Ma bataille d'aujourd'hui est plus particulièrement pour vous expliquer ce problème humain, qui n'est pas seulement juridique, comme je l'ai déjà dit Je suis une démocrate et j'ai toujours respecté la volonté des citoyens et les minorités. J'ai reconnu sans discussion la souveraineté du canton du Jura Je ne défends pas le canton de Berne, mais je défends Laufen qui s'est trouvé pris en étau, situation qui motive le présent débat II a subi, comme d'ailleurs le canton de Baie-Campagne, des pressions. La jeunesse, comme on l'a déjà dit, n'a pas pu voter, puisque c'est depuis quatre ans environ que les jeunes ont le droit de vote à 18 ans sur le plan fédéral. Les dés sont pipés pour le Laufonnais, vous l'aurez compris. Il a fait preuve de patience. Je voudrais encore dire une chose. On objectera que le gouvernement bernois a été magnanime. Il a donné sa bénédiction à cette annexion. Je rétorque en conclusion que les hommes de gouvernement disparaissent, mais que les frontières, une fois modifiées, resteront, laissant à jamais des citoyens et des citoyennes blessés et amputés. Le gouvernement bernois a supporté pendant très longtemps un problème. Le Laufonnais est une chose dont il a voulu se débarrasser, mais ce que vous devez penser, c'est à sa population qui désire, elle, rester avec Berne. Je vous demande de réfléchir à cela, d'où ma deuxième intervention, ce matin, à la tribune. Il y a des choses qu'il faut préciser. L'histoire peut être manipulée, mais l'histoire, c'est aussi parfois une réalité. On. Maspoli: Corne Ticinese credo di conoscere assai bene la situazione in cui si trovano le minoranze in questo Paese. E come esponente della Lega ho il sacro rispetto della volontà popolare. Ecco perché in questo caso mi trovo un po' in difficoltà a prendere una posizione chiara Sono convinto che la decisione ultima del cambiamento del Cantone deve prenderla il popolo del Laufental. Ha già detto di sì una volta, ma, potrebbe dire di no adesso. E a questo momento ci troveremo confrontati con la situazione di gente che viene obbligata, costretta - contro la propria volontà - a cambiare il Cantone. lo trovo assai strano che su questa tribuna, oggi, si sono espresse delle persone, che dicono che una decisione presa non può essere revocata, che il popolo ha già deciso. Ebbene, quelle stesse persone, però, uscite da questa sala, si impegnano a favore di una seconda votazione a proposito dell'entrata della Svizzera nello Spazio economico europeo. La volontà popolare va rispettata e va rispettata sempre. In questo caso, in fondo, non c'è nulla da temere, perché se la volontà del popolo di Laufen è quella di cambiare il Cantone, bene, la esprimerà nell'ambito della votazione popolare. Ma cosa ci insegna questo diverbio, nato in una valle svizzera? Ci insegna che contrariamente a quanto crede tutt'oggi il Consiglio federale (e a quanto la maggior parte di voi crede fermamente) non sono le grandi strutture che fanno la felicità Qui vediamo che il bisogno di identità di un popolo, il bisogno di una Patria ristretta di gente si realizza nelle piccole misure. Come spiegare sennò che una valle vuole cambiare Cantone? Come spiegare che però in seno a quella valle ci sono dei comuni che vogliono far parte del Cantone di Soletta? Come spiegare che a Zurigo si parla di dividere il Cantone in due semicantoni? Come sarebbe possibile? Sono solo e unicamente delle questioni economiche? lo credo di no. lo credo che noi sempre più andiamo verso il piccolo e verso la sicurezza. Perché cos'è questa volontà di cambiare se non l'espressione, credo più profonda, del bisogno di sicurezza? Essa esprime a chiare lettere - secondo me - la volontà di sentirsi sì svizzeri, ma risentirsi soprattutto e prima cittadini del proprio comune. Ed ecco perché io mi permetto di dire - non Le piace il mio discorso, no?, fa niente - alla fine del mio voto che è inutile cercare di bruciare le tappe, è inutile cercare di voler unificare l'Europa, quando prima di tutto noi dovremmo e dobbiamo unificare la Svizzera Loeb François: Die geschenkten Blumen machen sich hier im Saal sehr gut Ich möchte dafür danken, dass wir sie erhalten haben. Ich bin froh, dass wir das Problem heute verbalisieren, darüber diskutieren und alle Möglichkeiten nach der Volksabstimmung miteinander durchdiskutieren können, auch diejenige eines möglichen Neins im Laufental, eines Neins derjenigen, die den Kantonswechsel dann auch durchzuführen hätten.
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8. Juni 1993 N 1097 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft Territoriale Veränderungen sind wohl die entscheidendsten Veränderungen für eine Bevölkerung. 1983 wollte das Laufental mehrheitlich und klar beim Kanton Bern bleiben. 1989 fiel der Entscheid äusserst knapp für den Kanton Basel-Landschaft aus. Jetzt sind wiederum vier Jahre vergangen, zu viele. Wenn das Laufental jetzt wiederum ja sagt, dann ist der Kantonswechsel klar und problemlos. Was aber, wenn das Laufental nein sagt? Ist es richtig, das frage ich Sie, wenn die Laufentaler gegen ihren jetzigen Willen den Kanton wechseln müssen? In vier Jahren haben Hunderte von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern neu die Stimmberechtigung erlangt. Am 28. November 1989 wurde im Kanton Bern das Stimmrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt. Sechs Jahrgänge konnten sich nicht zum Kantonswechsel äussern. Ich verstehe die juristischen Bedenken mancher Vorredner, aber territoriale Verschiebungen sind etwas vom einschneidendsten, was es gibt. Territoriale Veränderungen bedürfen der Einwilligung der jetzt Stimmberechtigten, sonst könnte das der Nährboden für einen neuen Konflikt sein, und das wollen wir doch alle nicht. Ich bitte Sie, den jetzt neu stimmberechtigten Laufentalern, den Jungen - also den sechs Jahrgängen, die damals nicht stimmberechtigt waren -, auch die Möglichkeit zu geben, sich zu äussern. Gerade die Jungen sollten über ihre zukünftige Kantonszugehörigkeit mitbestimmen können. Unterstützen Sie den Minderheitsantrag Seiler Hanspeter. Weder Hansjürg: Vor mehr als zwei Jahrzehnten haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der Gewährleistung einer Verfassungsänderung des Kantons Bern dem Selbstbestimmungsrecht des Laufentals zugestimmt. Jetzt geht es darum, das Resultat des damals zugesprochenen Rechts zu anerkennen: den Kantonswechsel des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft, für den sich die Laufentaler Bevölkerung am 12. November 1989 und die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft am 22. September 1991 entschieden haben. Der Weg zu diesem Entscheid im Laufental war lang. Die Auseinandersetzungen waren sehr intensiv. Gerade dies garantiert jedoch, dass der Entscheid dem unverfälschten Willen der Mehrheit der Bevölkerung entspricht. Das nunmehr 23 Jahre dauernde Verfahren darf denn auch als Lehrstück eines demokratischen und rechtsstaatlichen Prozesses bezeichnet werden; wir dürfen als Schweizer darauf stolz sein. Ich meine sogar; Solche Prozesse sind eigentlich nur in einem Land möglich, das eine derart schöne Verfassung kennt. Jetzt laufen wir Gefahr, diesen 23 Jahre dauernden Prozess in Frage zu stellen. Mit der eidgenössischen Gewährleistung ist dieser einmalige Prozess endgültig abgeschlossen. Mit einem Ja zum Kantonswechsel des Laufentals achtet die Eidgenossenschaft das dem Laufental zugestandene Selbstbestimmungsrecht und respektiert den Willen der Bevölkerungsmehrheit im Laufental und im Baselbiet. Aufgrund des Selbstbestimmungsrechts, das die Bevölkerung des Kantons Bern im Zusammenhang mit der Gründung des Kantons Jura dem Laufental zugesprochen hatte, konnte das Laufental erstmals in seiner bewegten Geschichte seine politische Zugehörigkeit selber bestimmen. Mit dem Kanton Basel-Landschaft hat sich das Laufental für die naheliegendste und vernünftigste Lösung entschieden: für die politische Integration in die Region Nordwestschweiz, in jene Region, in der das Laufental naturgemäss, wirtschaftlich, kulturell und historisch verankert ist. Für Unruhe sei gesorgt, wenn wir heute so entscheiden würden, sagte Herr Keller Rudolf; auch Herr Bonny hat in diesem Sinne gesprochen. Welche Unruhe aber ausgelöst würde, wenn wir jetzt das ganze Verfahren aufheben, wissen wir alle: Wir würden eine Mehrheit im Laufental vor den Kopf stossen, wir würden eine Mehrheit im Baselbiet vor den Kopf stossen, und wir würden eine Mehrheit auch des Schweizervolkes vor den Kopf stossen. Jetzt, im nachhinein, diese Abstimmung aufzuheben, halte ich für ebenso gefährlich. Die Bedenken von Herrn Bonny sind schon gerechtfertigt. Aber es ist ebenso gefährlich, wenn wir jetzt das Pferd am Schwanz aufzäumen. Ruhe sei gewünscht - ich weiss nicht, ob das eine gute Voraussetzung ist, zur Ruhe zu kommen. Aber eines weiss ich ganz sicher: Die Einhaltung des damals abgesicherten und demokratisch beschlossenen Weges kann, wenn wir ihn einhalten, am ehesten Ruhe verschaffen. Noch kurz zu der von Sigmund Widmer präsidierten Jurakommission: Zwei-, dreimal wurde Herr Widmer sehr negativ angesprochen. Ich möchte zur Kenntnis bringen, dass der Bericht Widmer im Auftrag unseres Bundesrates zustande kam, dereinen weiteren Brandherd in der Schweiz sieht, nämlich den anderen Teil des Jura, und der gar nichts anderes gemacht hat, als die Feuerwehr aufzubieten, sie solle sich mit diesem Brandherd einmal auseinandersetzen. Ich erinnere auch daran, dass nicht nur der Bundesrat diesen Bericht angefordert hat, sondern auch der Kanton Bern und der Kanton Jura Das zu denjenigen, die gesagt haben, die Arbeit von Herrn Widmer und seiner Kommission sei fragwürdig. Es ist nicht fair, Leute, die sich nicht zur Wehr setzen können, derart abzukanzeln. Ich verweise noch auf die Ausführungen von Herrn Professor Eichenberger heute in der «Basler Zeitung». Sie sollten das zur Kenntnis nehmen. Es geht dabei um eine sehr grundsätzliche Frage. Das Laufental hat historische Bindungen zur Region Basel. Werden wir diesen heute doch gerecht! M. Zwahlen: Que devons-nous faire aujourd'hui sinon préparer la ratification sur le plan fédéral de la décision prise par le district de Laufon? Le conflit dans le district de Laufon est en voie d'apaisement et il a trouvé une solution démocratique, malgré tout ce que disent certains, en conformité avec les principes de l'Etat de droit; ceci, il est vrai, après plusieurs recours au Tribunal fédéral. A celles et ceux qui préconisent la triple majorité du peuple, des cantons et du district de Laufon, je rappelle qu'en 1978, par exemple, il n'en fut pas question pour l'accord donné à la création de l'Etat du Jura qui, lui aussi, avait été décidé aune très courte majorité, de 2 pour cent environ. Pour ces raisons, nous soutiendrons donc sans réserve les deux arrêtés fédéraux qui nous sont soumis. Au-delà du choix du Laufonnais en faveur de Baie-Campagne se profile naturellement la question du Jura-Sud où j'habite. Hélas, pour nous, l'additif constitutionnel du 1er mars de 1970 contenait un piège infernal. Il donnait aux Jurassiens le choix entre l'unité sous l'autorité bernoise et le risque d'un éclatement pour obtenir l'indépendance. Et c'est aujourd'hui d'une des conséquences de cet éclatement dont nous parlons. Les Bernois vous ont mis un sacré problème sur les bras. Ils n'ont laissé aucune chance à l'indépendance totale des sept districts du Jura. Pourtant, en 1815-faut-il le rappeler?-, c'est le Jura historique des sept districts qui leur fut remis par le Traité de Vienne. En 1950 encore, la Constitution bernoise reconnaissait l'existence d'un peuple jurassien sur ces sept districts. Dommage! Vraiment dommage, qu'en 1974 et en 1975 Berne n'ait pas respecté cette identité fondamentale du peuple jurassien réparti dans les sept districts! Il aurait alors été possible, sur la base de ce nouveau canton de sept districts, de trouver un accommodement pour le district de Laufon et, de manière beaucoup plus paisible et sereine, avec moins d'excitation, de lui donner le choix ultérieur d'un canton voisin. Oui, les Jurassiens forment bel et bien un seul peuple, du Laufonnais à la Neuveville en passant par l'Ajoie, qui vit aujourd'hui dans deux cantons, et qui vivra, peut-être demain, dans trois cantons différents. La mésaventure du Laufonnais et les divisions qui en ont découlé illustrent bien l'incapacité de nos collègues Bernois à résoudre, seuls, cette question jurassienne. C'est donc l'occasion d'appeler la Confédération, le Conseil fédéral et les Chambres en particulier, à assumer leurs responsabilités dans le sens de ce que demandent le rapport Widmer et la Commission consultative du Conseil fédéral et des cantons de Berne et du Jura, rapport qui précise très bien la responsabilité de la Confédération suisse. Le Conseil fédéral est vivement appelé à entrer en matière et à appliquer le rapport Widmer, ceci principalement pour favoriser le dialogue que nous appelons de tous nos voeux. Nous n'avons -je vous l'assure - aucune animosité contre les -- 17 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1098 N 8 juin 1993 Bernois en particulier et la Suisse allemande de manière générale. Nos origines, elles-mêmes, nous l'empêcheraient Nous leur demandons simplement de pousser les Jurassiens du Sud et du Nord à s'asseoir à latable de négociation, àfavoriser le dialogue préconisé par cette commission consultative et cela - j'insiste - sans aucune influence extérieure comme c'est, hélas, encore le cas aujourd'hui. Et alors, vous verrez les Jurassiens de tous horizons s'entendre rapidement pour former le plus beau et le meilleur des cantons suisses. Vollmer: Herr Stalder und andere haben im Laufe dieser Debatte die Berner aufgefordert, doch für ihren Kanton Stellung zu nehmen und ihn nicht im Stich zu lassen. Ich muss diese Aufforderungen leider enttäuschen. Ich werde kein Votum für den Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft abgeben oder die Vorteile aufzählen, weshalb das Laufental beim Kanton Bern hätte bleiben können. Um diese Frage geht es gar nicht mehr. Es geht jetzt einzig und allein noch um die Frage, ob wir das Selbstbestimmungsrecht des Laufentals respektieren wollen oder nicht. Das ist die entscheidende Frage! Dem haben wir uns jetzt zu stellen. Wir haben im Kanton Bern einen Verfassungszusatz gemacht, über den die ganze Bevölkerung abgestimmt hat Dieser Verfassungszusatz wurde in diesem Rat gewährleistet, und wir haben dem Laufental darin versprochen, dass es selber über seine zukünftige Kantonszugehörigkeit entscheiden könne. Die Laufentaler haben diesen Entscheid gefällt Sie haben ihn zugunsten des Kantons Basel-Landschaft gefällt Jetzt geht es darum, dass wir das, was wir versprochen haben, was wir rechtlich, verfassungsmässig im Kanton Bern vorgegeben und in diesem Rat gewährleistet haben, auch respektieren, entsprechend gewährleisten und der Schweizer Bevölkerung ermöglichen, das Selbstbestimmungsrecht der Laufentaler zu bestätigen. Wenn jetzt gefordert wird, man müsse mit dem doppelten Ja im Namen der Demokratie nochmals die Selbstbestimmung der Laufentaler neu eruieren, muss ich Ihnen sagen: Dieser Versuch ist nichts anderes, als die gehabte Abstimmung in Frage zu stellen, als noch einmal im Laufental die ganzen Emotionen hochzuputschen, um im Laufental noch einmal eine Abstimmung darüber zu organisieren, zu welchem Kanton das Laufental gehören soll. Das Laufental hat entschieden! Aber es fällt offenbar sehr vielen Berner Politikern sehr schwer, diesen Entscheid zu akzeptieren. Wir hatten schon einmal eine Abstimmung, die vom Bundesgericht für ungültig erklärt werden musste, weil Schwarzzahlungen erfolgt sind, weil die demokratische Meinungs- und Willensbildung nicht gewährleistet wurde. Dann wurde die Abstimmung unter sauberen Bedingungen wiederholt, und das Laufental hat entschieden. Was hat der Grosse Rat des Kantons Bern gemacht? Er hat diese Abstimmung nicht gewährleisten wollen. Er musste noch einmal vom Bundesgericht zur Raison gerufen werden, und es musste ihm gesagt werden: Diese Abstimmung ist zu gewährleisten. Das Laufental hat aufgrund des Verfassungszusatzes in eigener Souveränität entscheiden können, und das ist zu respektieren. Das haben wir auch heute zu respektieren! Es berührt mich eigenartig, dass sämtliche gestellten Anträge-seien das der Antrag Scherrer Werner oder die Minderheitsanträge Aubry oder Seiler Hanspeter - aus dem Kanton Bern kommen. Offenbar sind diese Dame und diese Herren nicht bereit, den Entscheid des Laufentals zu respektieren. Das hat offenbar - das zu sagen ist etwas schmerzhaft für mich als Berner-schon fast Geschichte im Kanton Bern: Zuerst versucht man jahrelang, mit der Jurafrage ein eigenes Süppchen zu kochen, und jetzt versucht man es auch mit der Laufentalfrage. Darauf darf dieser Rat nicht eintreten! Wir haben zu respektieren und zu gewährleisten, was das Laufentaler Volk in einer freien Abstimmung entschieden hat Einzig und allein um diese Frage geht es jetzt. Herr Bonny beklagte, dass wir auf Verfassungsebene, auf Bundesebene keinen Paragraphen hätten, der die Gebietsveränderungen betrifft; dem ist so. Herr Bonny forderte dann, einen solchen Artikel aufzunehmen, der eine gewisse Sperrminorität vorsieht Das mag vernünftig sein, aber Sie können doch nicht mitten in einem Verfahren die Spielregeln ändern! Dieses Verfahren wurde mit Ihrem Segen eingeleitet, mit dem Segen des Berner Volkes und aufgrund der Entscheidung des Laufentaler Volkes. Wir können nicht mitten in einem Verfahren plötzlich die Spielregeln ändern und sagen: Jetzt gilt etwas anderes, weil das Resultat, das aufgrund einer freien Entscheidung zustande gekommen ist, offenbar einigen Damen und Herren nicht passt So können wir nicht Politik machen! Ich bitte Sie deshalb mit Ueberzeugung: Stimmen Sie mit der Mehrheit für Eintreten. Lehnen Sie diese Verführung durch das doppelte Ja ab. Es ist ein Versuch, eine demokratische Volksabstimmung in Frage zu stellen. Wir haben als Schweizer Parlament das zu gewährleisten, was innerhalb eines Kantons und innerhalb eines Amtsbezirks in einer demokratischen Abstimmung als richtig befunden wurde. Borer Roland: Ich bin zwar im Schwarzbubenland heimatberechtigt, lebe aber im Kanton Solothurn und kann daher sagen, dass ich in diesem Zusammenhang sicher nicht Partei bin. Aber ich möchte Ihnen doch meine Stellungnahme zum ganzen Problem darlegen. Grundsätzlich werde ich für Eintreten stimmen, weil ich finde, das Problem müsse auf unserer Ebene endlich gelöst werden. Ich werde die Minderheitsanträge, die für ein doppeltes Ja sind, unterstützen - mit mir zusammen die Fraktion der APS, wie schon gesagt. Die Laufentaler sind selbstverständlich eine Minderheit, wenn man die gesamte Bevölkerung der Schweiz als Basis nimmt. Aber es ist die betroffene Minderheit, und ich glaube - vor allem aufgrund der Veränderungen, die in dieser Region in den letzten vier Jahren stattgefunden haben -, diese Bevölkerung hat das Recht mitzubestimmen, ob sie zum Kanton Basel-Landschaft oder zum Kanton Bern gehören will. Es wurde schon gesagt: Wir haben die 18- bis 20jährigen, die heute mitsprechen können. Und wenn wir vier Jahre zurückblicken: Damals haben ja in dieser Region einige kleinere Völkerwanderungen stattgefunden. Ich glaube, auch das ist mittlerweile wieder korrigiert worden. Auch daher kann man mit Fug und Recht sagen, dass unter Umständen ein Abstimmungsresultat für Bern herauskommen könnte. Was passiert nach einer Volksabstimmung, wenn der eidgenössische Souverän mit einer Stimmbeteiligung von ungefähr
30 Prozent, was ja heute die Regel ist, beschliesst, das Laufental soll zum Kanton Basel-Landschaft, und sich das Laufental selber mit einer Stimmbeteiligung von 95 oder mehr Prozent entscheidet, beim Kanton Bern zu bleiben? Verhindern Sie die Situationen, die daraus entstehen können: Stimmen Sie den Minderheitsanträgen Seiler Hanspeter, dem doppelten Ja, zu! Wenn man heute versucht, den Wechsel von einem Kanton in den anderen oder die Veränderung der Kantonsgrenzen mit Abstimmungsvorlagen über Kernkraftwerke, Waffenplätze oder ähnlichem gleichzusetzen, hat man wirklich eine falsche Beurteilung der Lage gemacht Und was mir auffällt: Gerade diejenigen aus Ihren Kreisen, die immer von Minderheitenschutz und Artenschutz reden, wollen die Minderheit der Laufentaler, die vielleicht im Laufental selber zur Mehrheit wird, unterdrücken und ihre Meinung nicht mehr gelten lassen. Denken Sie daran: Ein Wechsel von einem Kanton in den anderen, und damit auch die Zugehörigkeit zu einer anderen Bevölkerungsgruppe, hängt immer mit persönlichen Empfindungen, mit Emotionen zusammen. Dem ist doch auch Rechnung zu tragen. Herr Bonny hat mit Recht darauf hingewiesen, dass wir in unserer Verfassung keine Schwelle eingebaut haben, die ein qualifiziertes Mehrfür die Zustimmung zu einem solchen Wechsel verlangt; wir haben das nicht Wir müssen nicht darüber diskutieren, sondern wir müssen darüber sprechen, wie wir mit gesundem Menschenverstand diesen Mangel in unserer Verfassung und unseren Gesetzgebungen korrigieren können. Und korrigieren können wir das nur, indem wir die Meinung der Laufentaler zu diesem Wechsel noch einmal anhören. Ich bitte Sie, haben Sie Mut! Wenn Eintreten beschlossen wird - daran zweifle ich nicht-, so stimmen Sie dem doppelten Ja zu; stimmen Sie dafür, dass die Betroffenen massgeblich mitentscheiden können, zu welchem Kanton sie in Zukunft ge-- 18 of 22 -8. Juni 1993 N 1099 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft hören wollen! Das letztmalig entstandene Zufallsmehr und die teilweisen Manipulationen genügen mir persönlich nicht, um mir eine abschliessende Meinung über die Stimmung im Laufental zu machen. Ruf: Eine beachtliche Anzahl Kommissionsmitglieder ist richtigerweise zur Ueberzeugung gelangt, dass die Mehrheit im Laufental für einen Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Basel-Landschaft zu wenig tragfähig ist-wenn es diese Mehrheit überhaupt noch gibt. Das Laufental ist in praktisch zwei gleich grosse Lager gespalten, die sich unversöhnlich gegenüberstehen. Das sehen wir in Laufentaler Vereinen, in entzweiten Familien, in nach wie vor stark vorhandenen Emotionen im und um das Laufental. Die letzten zwei Wahlen - man kann es nicht genug wiederholen-wurden von den Pro-Bernern gewonnen. Das Pendel hat also von pro Baselland wieder zu pro Bern zurückgeschlagen. Aber auch im Baselbiet hat der Widerstand gegen den Beitritt des Laufentals zwischen den Abstimmungen von 1983 und 1991 stark zugenommen. 1991 votierten der mittlere und der obere Kantonsteil, darunter die Hauptstadt Liestal, klar gegen den Laufentaler Beitritt. Auch eine Mehrzahl der Baselbieter Gemeinden stimmte gegen die Laufental-Aufnahme, allerdings überstimmt von ein paar wenigen grossen Unterbaselbieter Gemeinden. Die Begeisterung ist also auch im Kanton Baselland abgeebbt, wie im Laufental selbst. Ernüchterung hat Einzug gehalten, und dies in Baselland nicht zuletzt unter dem Eindruck eines in sich gespaltenen Laufentals. Inzwischen wissen wir in unserem Lande, welche Emotionen solche Fragen auslösen können - Stichwort: Jura, der jüngste Bericht der Konsultativkommission Widmer. Solche Emotionen können wir aber nur im Zaume halten, wenn wir im Falle des Laufentals das Ja der Eidgenossenschaft zum Kantonswechsel an die Bedingung eines klaren Laufentaler Ja knüpfen. Wenn wir dies nicht tun, befürchtet unsere Fraktion einen gefährlichen Präzedenzfall. Für den Wechsel des Amtsbezirks Laufen zum Kanton Basel-Landschaft gibt es in der neueren Geschichte kein Beispiel. Wir müssen deshalb das Problem nicht nur unter rein formalrechtlichen, sondern vor allem unter staatspolitischen Gesichtspunkten beurteilen. Mit dem sogenannten doppelten Ja, wie es von einer Kommissionsminderheit verlangt wird, gehen wir auf Nummer sicher. Stellen Sie sich einmal vor-auch diese Möglichkeit kann nicht genügend oft wiederholt werden -, die Eidgenossenschaft würde ja sagen und das betroffene Laufental nein. Dies ist gar nicht so unwahrscheinlich, wenn man die jüngste Entwicklung beachtet. Dieses Ergebnis käme einem riesigen Scherbenhaufen gleich und wäre staatspolitisch höchst bedenklich! Glauben Sie wirklich, das wäre dann eine politisch tragfähige Lösung für die betroffene Region? Zu diesem Wagnis sollte unser Parlament nicht Hand bieten. Kann die eidgenössische Laufental-Abstimmung schon im September 1993 stattfinden, dann gelingt es auch, die Emotionen im Abstimmungskampf im Laufental selbst in Grenzen zu halten. Wenn Sie dem doppelten Ja nicht zustimmen, dürfte die Trotzreaktion in Richtung eines Laufentaler Neins noch mehr zunehmen. Das wäre dann wirklich staatspolitisch höchst bedenklich. Schöpfen wir im Rahmen dieses Verfahrens deshalb alle demokratisch machbaren Möglichkeiten aus! Ein Kantonswechsel eines bestimmten Gebietes, eines Amtsbezirks, einer Gemeinde ist ein staatspolitisch derart gewichtiger Schritt, dass er von einer deutlichen, von einer qualifizierten Mehrheit der Betroffenen getragen werden muss. Richtig wäre das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit, wie von Kollege Bonny vorgeschlagen. Leider fehlen bisher entsprechende bundesrechtliche Vorschriften. Im Laufental aber sind es - wenn überhaupt - wenig mehr als
50 Prozent-wahrlich nichts anderes als ein Zufallsentscheid! Ein solcher kann keinesfalls genügen, um durch einen Kantonswechsel eine langfristig tragfähige Lösung zu finden und die Verhältnisse zu befrieden. Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsanträgen zuzustimmen. Frau Stamm Judith, Berichterstatterin: Lassen Sie mich kurz zu wenigen Punkten Stellung nehmen und noch einmal den Grundsatz wiederholen, dass wir nicht die Abstimmung des Laufentals von 1989 wiederholen wollen. Diese hat stattgefunden, das Bundesgericht hat die Abstimmung beurteilt, das Abstimmungsresultat ist gültig. Diese Abstimmung ist die Grundlage für unser Verfahren auf nationaler Ebene, das wir jetzt aufgrund der Artikel 1, 5 und 7 der Bundesverfassung durchführen müssen. Begriffe wie Annexion und Zwangsfusion, wie sie hier gefallen sind, scheinen mir deshalb fehl am Platz. Wir haben auch nicht die Gründe des Gehens oder Bleibens zu interpretieren oder gar zu bewerten, wie das in einzelnen Voten geschehen ist. Ob Heimatliebe, Profitgier oder Empörung den Kugelschreiber zum Ja oder Nein führte, kann uns nicht kümmern. Wir haben das Resultat der Abstimmung von mündigen Stimmberechtigten zu akzeptieren und unserer Entscheidung zugrunde zu legen. Dass für so heikle Geschäfte wie Gebietsabtretungen ein Verfahren bereitzustellen ist, darüber sind wir uns alle einig. Dass ein qualifiziertes Mehr allenfalls zu schaffen ist, ist bei der zukünftigen Revision der Bundesverfassung zu berücksichtigen. Es wurde in diesem Rat viel von Verständnis und Toleranz für die knapp unterlegene Minderheit von 1989 gesprochen. Ich teile dieses Verständnis voll und ganz, aber ich muss Sie auch um Respekt für die Mehrheit von 1989 bitten. Wie wollen Sie es den Menschen dieser Mehrheit, die aus einem rechtmässigen Verfahren hervorgegangen ist, erklären, dass Sie als eidgenössisches Parlament diese Abstimmung von 1989 nicht respektieren, sie gleichsam als ungültig erklären und einfach darüber hinweggehen? Wie müsste übrigens - um den Minderheitsantrag Seiler Hanspeter hier kurz vorauszunehmen - eine allfällige Nein-Mehrheit des Laufentals beschaffen sein, damit sie ein allfälliges Ja der ganzen Schweiz ausser Kraft setzen könnte? Würde ein noch knapperes Nein als das Ja von 1989 - zum Beispiel 100 Stimmen - genügen, oder wie sollte das dann aussehen? Das Geschäft ist heikel und delikat - aber verfahren, Herr Kollega Bonny, ist die Situation nicht, wenn wir uns nicht selber verfahren. Wir sollten uns nicht aufs Glatteis begeben. Wir sollten dieses demokratische Verfahren der Selbstbestimmung jetzt zu Ende führen und auf das Geschäft eintreten. M. Guinand, rapporteur: Sans vouloir allonger le débat d'entrée en matière, je dirai tout d'abord à ceux qui ne veulent pas entrer en matière sur l'arrêté constitutionnel, qu'agir de la sorte revient à ne pas respecter les engagements pris lors de la garantie donnée à l'additif constitutionnel bernois du 1er mars 1970. C'est également, en fait, refuser d'entrer en matière sur la révision de la constitution de Baie-Campagne, et nous ne devons pas faire cela. Certes, il n'est pas interdit de considérer que le transfert du district de Laufon du canton de Berne au canton de Baie-Campagne est une mauvaise chose, qu'il vaudrait mieux que ce district reste dans le canton de Berne et que, du point de vue fédéral, ce n'est peut-être pas souhaitable. C'est la raison pour laquelle je dirai à M. Scherrer Werner que s'il veut plaider cette thèse-là, ce n'est pas ici qu'il doit le faire, mais devant le peuple et les cantons, au moment où ceux-ci seront saisis de la question de savoir si oui ou non ils acceptent de sanctionner la décision prise selon la procédure mise en place par l'additif constitutionnel. A MmeAubry et à M. Tschopp qui, tous deux, ont dénoncé le juridisme de l'administration ou le juridisme étroit de la majorité de la commission, je répondrai qu'il ne s'agit pas tant de faire du droit pour le droit, mais d'appliquer des règles qui garantissent le bon fonctionnement de nos institutions, le respect de notre démocratie, et qui nous gardent de l'arbitraire. En agissant ainsi, on fait, me semble-t-il, aussi de la politique. Enfin, on a beaucoup parlé du respect des minorités, de la question de la démocratie des personnes concernées ou des personnes intéressées. On a sans doute eu raison de le faire, et demain je reprendrai ici la question, non pas de la double, mais de latriple majorité, qui nous est proposée par la minorité -- 19 of 22 -District de Laufon. Rattachement à Baie-Campagne 1100 N 8 juin 1993 Seiler Hanspeter, lorsque nous débattrons de cette proposition avant le vote à l'appel nominal. Aujourd'hui, à ce stade de la procédure, nous devons d'abord respecter la majorité des électrices et des électeurs du district de Laufon et du canton de Baie-Campagne qui nous demandent de sanctionner leur décision. M. Maspoli a dit que la décision finale devait être prise par les intéressés, mais elle l'a été, le 12 novembre 1989! Ce n'est plus aujourd'hui l'affaire des Laufonnais ni des Bâlois ou des Bernois, c'est maintenant l'affaire du peuple et des cantons suisses qui doivent dire s'ils acceptent ou non ce transfert de territoire. C'est pour permettre au peuple et aux cantons suisses de se prononcer que nous devons entrer en matière sur l'arrêté constitutionnel. Bundesrat Koller: Die heutige Diskussion über den Anschluss des bernischen Amtsbezirkes Laufen an den Kanton Basel-Landschaft hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie heikel Gebietsänderungen in unserem fest etablierten Bundesstaat sind und wie fatal es daher wäre, wenn wir die von vornherein genau bekannten Spielregeln nun am Ende eines 23jährigen Verfahrens noch ändern würden. Der Kanton Bern hat dem Amtsbezirk Laufen 1970 im Rahmen des Verfahrens für die Gründung des Kantons Jura das Recht gewährt, sich einem benachbarten Kanton anzuschliessen. 1989 hat sich das Laufental, das durch die Gründung des Kantons Jura zu einer bernischen Exklave geworden ist, für einen Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft entschieden. Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft haben sich ebenfalls für einen Anschluss an das Laufental ausgesprochen. Bevor nun diese Gebietsabtretung vollzogen werden kann, müssen ihr auch die Bundesversammlung und schliesslich Volk und Stände zustimmen. Die Frage, ob das Laufental beim Kanton Bern bleiben oder sich einem anderen Kanton anschliessen soll, beschäftigt die Region somit schon über zwanzig Jahre. Es liegt daher zweifellos im eminenten Interesse der betroffenen Bevölkerung, dass dieses langwierige Verfahren nun möglichst bald zu einem Abschluss gebracht wird. Den Regierungen der Kantone Bern und Basel-Landschaft ist es deshalb ein grosses Anliegen, dass der Kantonswechsel des Laufentals möglichst nicht mehr verzögert wird. Als Zeitpunkt für den Vollzug der Gebietsabtretung haben die beiden Kantonsregierungen den 1. Januar 1994 vereinbart. Der Kantonswechsel des Laufentals hat seine rechtliche Basis wie gesagt im Zusatz der Berner Verfassung von 1970, in dem das Verfahren für die Gründung des Kantons Jura festgelegt wurde. Es handelt sich bei dieser territorialen Aenderung somit um die letzte Etappe der Ausschöpfung des Selbstbestimmungsrechts, das der Kanton Bern seinem jurassischen Landesteil mit dem Verfassungszusatz von 1970 gewährt hat Ich gebe zu, das war 1970 ein generöser Akt von seilen des Kantons Bern. Denn wederstaatsrechtlich noch völkerrechtlich gibt es ein Selbstbestimmungsrecht von Gemeinden oder Regionen betreffend ihre Kantonszugehörigkeit Ein solches Selbstbestimmungsrecht kann es in unserem Bundesstaat nur aufgrund einer ausdrücklichen Verfassungsanordnung des zuständigen Kantons oder der zuständigen Kantone geben. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich die Vertreter des Kantons Bern bitten, bei ihrem im Jahre 1970 gegebenen Wort auch zu bleiben und nun nicht nach 23 Jahren, wo es um den letzten Akt dieser Selbstbestimmung geht, die damals grosszügig gewährt worden ist, noch plötzlich die Spielregeln zu ändern. Was die Bundesversammlung anbelangt: Die eidgenössischen Räte haben im Jahre 1970 ohne jegliche Gegenstimme den bernischen Zusatz zur Verfassung gewährleistet Damit haben Bundesrat und Bundesversammlung auch dem für das Laufental vorgesehenen Anschlussverfahren zugestimmt Es wäre - ich bin Herrn Fischer-Seengen dankbar, dass er das hier ausdrücklich festgehalten hat - doch wirklich widersprüchlich, wenn der Bundesrat oder die eidgenössischen Räte im nachhinein diesen freien Entscheid der Bevölkerung des Laufentals nicht mehr anerkennen und sich damit dem Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft widersetzen würden. Der Bundesrat hat Ihnen zwei Vorlagen unterbreitet, die das Verfahren für den Kantonswechsel des Laufentals zum Abschluss bringen sollen: Erstens einen besonderen Verfassungsbeschlussentwurf über den Anschluss des bernischen Amtsbezirks Laufen an den Kanton Basel-Landschaft, der dann nach Ihrer Zustimmung Volk und Ständen zu unterbreiten ist, und zweitens einen Bundesbeschlussentwurf über die Gewährleistung der im Hinblick auf die Aufnahme des Laufentals geänderten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Hierüber werden Sie abschliessend zu entscheiden haben. Ich muss nach dem einlässlichen Referat der Berichterstatter und nach den Ausführungen in der Botschaft hier nicht mehr auf die Vorgeschichte eingehen. Erlauben Sie mir hingegen noch ein Wort zum geltenden Verfassungsrecht. Zwar ist es richtig, dass die Bundesverfassung keine ausdrücklichen Regeln über Gebietsveränderungen enthält. Die Praxis und die einhellige Lehre haben aber im Zusammenhang mit den Bestrebungen um die Wiedervereinigung der beiden Basel und im Zusammenhang mit der Gründung des Kantons Jura ganz klar festgehalten, dass Gebietsveränderungen, die über blosse Grenzbereinigungen hinausgehen, nebst der Zustimmung des betroffenen Gebiets und der Zustimmung der betroffenen Kantone auch der Zustimmung von Volk und Ständen bedürfen. Insofern, Herr Bonny, kann man nicht geltend machen, das anzuwendende Verfassungsrecht sei nicht bekannt gewesen, weil wir keine ausdrücklichen Regeln über solche Gebietsveränderungen hätten. Jedermann war klar, dass die Frage des Anschlusses des Laufentals nach diesen unbestrittenen nicht ausdrücklichen, aber impliziten -Verfassungsregeln zu erfolgen hatte. Die Begründung dieser Praxis und Lehre ergibt sich aus den in Artikel 1 und 5 der Bundesverfassung verankerten Bestandes- und Gebietsgarantien. Artikel 1 der Bundesverfassung garantiert den Bestand der Kantone und das durch die bundesstaatliche Struktur der Eidgenossenschaft erlangte föderale Gleichgewicht Damit legt Artikel 1 der Bundesverfassung auch die Ausdehnung der Kantonsgebiete fest. Nach Artikel 5 der Bundesverfassung gewährleistet der Bund den Kantonen, nebst weiteren wesentlichen Elementen ihrer Souveränität, auch ihr Gebiet im geographischen Sinne. Da diese bundesstaatliche Struktur der Eidgenossenschaft ein ausgewogenes Gleichgewicht bildet, genügt es eben nicht, dass sich die Glieder autonom über Aenderungen verständigen, sondern jede bedeutende Veränderung der Kräfte bedarf in unserem Bundesstaat der Zustimmung des Staates als ganzem. Dies gilt auch für den Kantonswechsel eines einzelnen Bezirks, wie im Falle des Laufentals. Eine solche Gebietsveränderung kann das Kräfteverhältnis ebensosehr beeinflussen wie die Verbindung, Teilung oder Gründung von Kantonen und bedarf deshalb ebenfalls der Zustimmung des Bundesverfassungsgebers. Da die Abtretung des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft formell keine Aenderung der Bundesverfassung bedingt, hat Ihnen der Bundesrat einen besonderen Verfassungsbeschlussentwurf unterbreitet Ich weiss - verschiedene von Ihnen haben darauf hingewiesen -, dass das Fehlen von ausdrücklichen Regeln über Gebietsveränderungen in unserer Verfassung gelegentlich als Mangel gewertet wird. So haben die Kantone Bern und Neuenburg im Jahre 1977 zwei Standesinitiativen eingereicht, und es kam auch zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen. Aber Bundesrat und Bundesversammlung haben damals ganz klar gesagt, dass dieses Anliegen zwar legitim sei, es sich aber nicht um ein vordringliches Postulat handle, weil die Regeln klar seien, die wir anzuwenden hätten. Dieses Problem sei daher im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung zu lösen. Der Bundesrat wird diesen Auftrag erfüllen. In diesem Rahmen werden wir prüfen, ob sich ein Verfassungsartikel über Gebietsveränderungen auf eine blosse Verankerung des geltendes Rechts beschränken soll oder ob in gewissen Fällen vielleicht sogar Erleichterungen vorzusehen seien, beispielsweise in Richtung eines einfacheren Entscheidprozesses auf Bundesebene als das heute der Fall ist, bzw. ob im Sinne der -- 20 of 22 -8. Juni 1993 N 1101 Amtsbezirk Laufen. Anschluss an Basel-Landschaft Motion von Herrn Bonny Erschwerungen einzuführen seien eben beispielsweise die von ihm postulierte Zweidrittelmehrheit. Aber das ist Zukunftsmusik, das ist künftiges Recht. Das heute anzuwendende Recht steht seit 1970 ganz klar fest. Nun noch ein Wort zum Bundesbeschlussentwurf B: Die Ihnen mit dem Antrag auf Gewährleistung unterbreitete Revision der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft beschränkt sich auf die im Hinblick auf die Aufnahme des Laufentals notwendigen Aenderungen, die Schaffung eines neuen Verwaltungs- und Gerichtsbezirks, die Erhöhung der Zahl der Landratsmandate und eine Aenderung der Bestimmungen über das Finanzreferendum. Erlauben Sie mir hier vielleicht einen kurzen Dank an den Kanton Basel-Landschaft, der gerade wegen dieses Finanzreferendums, das wegen Aufwendungen von über 1 Million Franken zum Zuge kommen könnte, mit einer Uebergangsbestimmung bewusst vermieden hat, dass der Grundsatzentscheid der Aufnahme des Laufentals durch ein späteres Finanzreferendum wieder in Frage gestellt werden könnte. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat ganz klar gesagt, dass ein solches Vorgehen mit der Vertragstreue nicht vereinbar und - weil der Grundsatzentscheid erneut in Frage gestellt würde - staatspolitisch bedenklich wäre. Ich glaube, dass wir diese Ueberlegungen auch heute und morgen anwenden müssen. Zum Antrag der Minderheit Aubry: Frau Aubry möchte, dass Sie diesen Gewährleistungsbeschluss bis nach der Volksabstimmung hinausschieben. Ich gebe zu, dass das verfahrensmässig möglich wäre. Unerwünscht ist es aber nicht nur aus Gründen der Effizienz des Ratsbetriebes - Sie müssten nämlich innert kurzer Zeit zweimal über die gleiche Sache diskutieren -, sondern nach Meinung des Bundesrates auch aus staatspolitischen Erwägungen. Wenn Sie nämlich den Gewährleistungsbeschluss, der ja heute nur unter Vorbehalt ergehen kann, bis nach der Volksabstimmung hinausschieben, wecken Sie natürlich die Illusion, je nach Ausgang der Volksabstimmung könnte man hier die Frage tatsächlich noch einmal diskutieren. Das ist das Gefährliche am Antrag der Minderheit Aubry. Dabei ist ja ganz klar, dass die Zustimmung von Volk und Ständen konstitutiv ist und die spätere Gewährleistung nur rein deklaratorische Wirkung hat. Der Uebergang des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft wird auf den 1. Januar 1994 rechtskräftig, sofern Volk und Stände dem Uebergang zustimmen. Sie würden meiner Meinung nach ein sehr zweideutiges, wenn nicht sogar bedenkliches politisches Signal geben, wenn Sie so täten, als ob man dann bei der Gewährleistung noch einmal auf die Frage zurückkommen könnte. Ich möchte Sie bitten, die Nichteintretensanträge abzulehnen. Was habe ich an Begründungen gehört? Herr Scherrer Werner hat gesagt, es fehle an einer Grundwelle für diesen Kantonswechsel. Man hat auch gesagt, wenn die Abstimmung im Laufental dann ein neues, ein anderes Ergebnis ergebe, sei das bedenklich. Ich bin überzeugt, dass es in einem Rechtsstaat der Willkür gleichkommt, wenn man während eines Verfahrens, das so lange dauert, auf das alle vertraut und auf das sie sich verlassen haben, die Spielregeln ändert. Man kann doch heute nicht bei einem Verfahren, das 1970 nach allen rechtsstaatlichen Grundsätzen eingeleitet und mit aller rechtsstaatlichen Konsequenz durchgezogen worden ist, plötzlich rechtspolitisch ganz neue Verfahrensvorschriften verlangen! Das wäre eines Rechtsstaates unwürdig; er würde schweren Schaden nehmen. Wir würden nicht nur das Vertrauen der Mehrheit der Laufentaler Bevölkerung untergraben, sondern unser Rechtsstaat würde generell Schaden nehmen. Ich bitte Sie daher dringend, diese Anträge abzulehnen. Es geht auch nicht an - ich werde auf den Minderheitsantrag Seiler Hanspeter morgen genauer eingehen -, dass man sich auf ein Selbstbestimmungsrecht beruft, das weder staatsrechtlich noch völkerrechtlich besteht. Das Laufental hat mit dem von den eidgenössischen Räten genehmigten Zusatz zur bernischen Verfassung das Privileg ich anerkenne das; soviel an die Vertreter des Kantons Bern eingeräumt erhalten, über seine Kantonszugehörigkeit selbst zu befinden. Es hat von dieser Möglichkeit in demokratisch, rechtsstaatlich vorgegebenen Verfahren vollen Gebrauch gemacht. Es ist nun wirklich eine Frage der staatspolitischen Verantwortung, aber auch der politischen Kultur in unserem Land, dass wir, nämlich Bundesrat und Bundesversammlung, diese Entscheide als Ausdruck des rechtlich verbindlichen Volkswillens der Laufentaler ernst nehmen und dem Laufental diesen Kantonswechsel ermöglichen. Es ist meiner Meinung nach aber auch eine Frage der staatspolitischen Verantwortung und der politischen Kultur der Laufentaler selber, ihre eigenen, in aller Freiheit und mit demokratischer Mehrheit gefällten Entscheide ernst zu nehmen und sich entsprechend zu verhalten. Der Beschluss der eidgenössischen Räte und anschliessend von Volk und Ständen soll nach diesen mehr als zwanzig Jahre dieses Verfahren endgültig zum Abschluss bringen und nicht die alten Gräben noch einmal aufreissen. Nur so ist ein friedlicher Kantonswechsel des Laufentals vom Kanton Bern zum Kanton Basel-Landschaft und die Integration im neuen Kanton in Würde möglich. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf beide Vorlagen einzutreten und ihnen gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit (Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates) zuzustimmen. A. Bundesbeschluss über den Anschluss des bernischen Amtsbezirks Laufen an den Kanton Basel-Landschaft A. Arrêté fédéral sur le rattachement du district bernois de Laufon au canton de Baie-Campagne Antrag der Kommission Eintreten Antrag Scherrer Werner Nichteintreten Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Scherrer Werner Ne pas entrer en matière Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Fürden Antrag Scherrer Werner offensichtliche Mehrheit Minderheit Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 13.15 Uhr La séance est levée à 13 h 15 -- 21 of 22 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bernischer Amtsbezirk Laufen. Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft District bernois de Laufon. Rattachement au canton de Bâle-Campagne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.009 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1081-1101 Page Pagina Ref. No 20 022 818 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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