93-032
Verwaltungsbehörden 01.12.1993 93.032
1. Dezember 1993Deutsch8 min
Source admin.ch
Chemins de fer électriques veveysans 864 1er décembre 1993 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.032 Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. März 1993 (BBI11561) Message et projet d'arrêté du 15 mars 1993 (FF 11456) Beschluss des Nationalstes vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Bloetzer, Berichterstatter: Bei dieser Vorlage geht es darum, eine Konzession für die Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa im Val d'Anniviers zu erteilen. Die Sesselbahngesellschaft Saint-Luc-Bella Tola AG betreibt im Raum von Saint-Luc eine Reihe von Seilbahnen. Die 1964 in Betrieb genommene Sesselbahn Saint-Luc-Tignousa genügt den Anforderungen unter den Aspekten des technischen Zustandes und der Förderleistung nicht mehr. Die Gesellschaft hat sich aufgrund eingehender Abklärungen dafür entschieden, die Seilbahn durch eine oberirdische Standseilbahn zu ersetzen. Ausschlaggebend für ihren Entscheid waren die geringen Unterhaltskosten. Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen; es ist bloss zu sagen, dass die zu erstellende Seilbahn ausschliesslich touristischen Bedürfnissen dient Bundesbeiträge aufgrund des Eisenbahngesetzes fallen ausser Betracht Für den Bau dieser Standseilbahn bedarf das Unternehmen einer Eisenbahnkonzession. Zuständig für deren Erteilung ist gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes die Bundesversammlung. Die Konzession soll für die Dauer von zwanzig Jahren erteilt werden. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession 1993 diskussionslos zugestimmt Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieser Vorlage zuzustimmen. Bundespräsident Ogi: Wir brauchen im Alpengebiet dringend qualitative Verbesserungen. Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Ich unterschreibe jedes Wort, das Herr Bloetzer gesagt hat Deshalb brauche ich mich nicht weiter zu äussern. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1-15 Titre et préambule, art. 1-15 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Begrüssung - Bienvenue Präsident: Ich begrüsse in unserem Saal herzlich unseren ehemaligen Präsidenten Pierre Dreyer sowie die ehemaligen Mitglieder der Bundesversammlung, die auf den Tribünen Platz genommen haben. Sie sind uns sehr herzlich willkommene Gäste. Wirfreuen uns über die Verbundenheit, die in ihrer Anwesenheit zum Ausdruck kommt. (Beifall) #ST# 93.002 Chemins de fer électriques veveysans. Ausdehnung der Konzession Chemins de fer électriques veveysans. Extension de la concession Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Januar 1993 (BBI 1185) Message et projet d'arrêté du 13 janvier 1993 (FF 1161 ) Beschluss des Nationalrates vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Bloetzer, Berichterstatter: Wie der Titel sagt, geht es bei dieser Vorlage darum, die bestehende Eisenbahnkonzession der Chemins de fer électriques veveysans (CEV) auf die Strecke Blonay-Chamby auszudehnen. Diese Strecke ist 1966 stillgelegt worden. Auf ihr verkehrt nunmehr eine Museumsbahn; an Sommerwochenenden finden Fahrten mit historischem Rollmaterial statt. Die CEV - sie gehören zur MOB-Gruppe (Montreux-Oberland-Bahnen) - möchten diese Strecke nun wieder benützen. Es geht ihnen darum, ihr Bahnangebot zu attraktivieren, dies durch den Verkehr historischer Zugskompositionen auf der Strecke Vevey-Blonay-Chamby-Montreux und den Anschluss an den Panoramic-Express der MOB in Montreux. Der Wochenendbetrieb der Museumsbahn soll weitergeführt werden. Ein Betriebsvertrag mit den CEV ist abgeschlossen worden. Die Region von Montreux ist durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen; die Nutzung der Strecke Blonay-Chamby drängt sich für den Lokalverkehr nicht auf. Der neuen Bahnverbindung kommt somit ausschliesslich touristischer Charakter zu. Ein Anspruch auf Bundesbeiträge gestützt auf das Eisenbahngesetz steht nicht zur Diskussion. Gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes ist die Bundesversammlung für diese Konzessionsausdehnung zuständig. Gültigkeit haben soll die beantragte Ausdehnung bis zum 6. Oktober 2029; das ist der Zeitpunkt des Ablaufes der Gesamtkonzession dieser Strecke. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesbeschluss über die Ausdehnung dieser Konzession zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.032 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 864-864 Page Pagina Ref. No 20 023 650 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Chemins de fer électriques veveysans 864 1er décembre 1993 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.032 Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. März 1993 (BBI11561) Message et projet d'arrêté du 15 mars 1993 (FF 11456) Beschluss des Nationalstes vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Bloetzer, Berichterstatter: Bei dieser Vorlage geht es darum, eine Konzession für die Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa im Val d'Anniviers zu erteilen. Die Sesselbahngesellschaft Saint-Luc-Bella Tola AG betreibt im Raum von Saint-Luc eine Reihe von Seilbahnen. Die 1964 in Betrieb genommene Sesselbahn Saint-Luc-Tignousa genügt den Anforderungen unter den Aspekten des technischen Zustandes und der Förderleistung nicht mehr. Die Gesellschaft hat sich aufgrund eingehender Abklärungen dafür entschieden, die Seilbahn durch eine oberirdische Standseilbahn zu ersetzen. Ausschlaggebend für ihren Entscheid waren die geringen Unterhaltskosten. Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen; es ist bloss zu sagen, dass die zu erstellende Seilbahn ausschliesslich touristischen Bedürfnissen dient Bundesbeiträge aufgrund des Eisenbahngesetzes fallen ausser Betracht Für den Bau dieser Standseilbahn bedarf das Unternehmen einer Eisenbahnkonzession. Zuständig für deren Erteilung ist gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes die Bundesversammlung. Die Konzession soll für die Dauer von zwanzig Jahren erteilt werden. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession 1993 diskussionslos zugestimmt Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieser Vorlage zuzustimmen. Bundespräsident Ogi: Wir brauchen im Alpengebiet dringend qualitative Verbesserungen. Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Ich unterschreibe jedes Wort, das Herr Bloetzer gesagt hat Deshalb brauche ich mich nicht weiter zu äussern. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1-15 Titre et préambule, art. 1-15 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Begrüssung - Bienvenue Präsident: Ich begrüsse in unserem Saal herzlich unseren ehemaligen Präsidenten Pierre Dreyer sowie die ehemaligen Mitglieder der Bundesversammlung, die auf den Tribünen Platz genommen haben. Sie sind uns sehr herzlich willkommene Gäste. Wirfreuen uns über die Verbundenheit, die in ihrer Anwesenheit zum Ausdruck kommt. (Beifall) #ST# 93.002 Chemins de fer électriques veveysans. Ausdehnung der Konzession Chemins de fer électriques veveysans. Extension de la concession Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Januar 1993 (BBI 1185) Message et projet d'arrêté du 13 janvier 1993 (FF 1161 ) Beschluss des Nationalrates vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Bloetzer, Berichterstatter: Wie der Titel sagt, geht es bei dieser Vorlage darum, die bestehende Eisenbahnkonzession der Chemins de fer électriques veveysans (CEV) auf die Strecke Blonay-Chamby auszudehnen. Diese Strecke ist 1966 stillgelegt worden. Auf ihr verkehrt nunmehr eine Museumsbahn; an Sommerwochenenden finden Fahrten mit historischem Rollmaterial statt. Die CEV - sie gehören zur MOB-Gruppe (Montreux-Oberland-Bahnen) - möchten diese Strecke nun wieder benützen. Es geht ihnen darum, ihr Bahnangebot zu attraktivieren, dies durch den Verkehr historischer Zugskompositionen auf der Strecke Vevey-Blonay-Chamby-Montreux und den Anschluss an den Panoramic-Express der MOB in Montreux. Der Wochenendbetrieb der Museumsbahn soll weitergeführt werden. Ein Betriebsvertrag mit den CEV ist abgeschlossen worden. Die Region von Montreux ist durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen; die Nutzung der Strecke Blonay-Chamby drängt sich für den Lokalverkehr nicht auf. Der neuen Bahnverbindung kommt somit ausschliesslich touristischer Charakter zu. Ein Anspruch auf Bundesbeiträge gestützt auf das Eisenbahngesetz steht nicht zur Diskussion. Gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes ist die Bundesversammlung für diese Konzessionsausdehnung zuständig. Gültigkeit haben soll die beantragte Ausdehnung bis zum 6. Oktober 2029; das ist der Zeitpunkt des Ablaufes der Gesamtkonzession dieser Strecke. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesbeschluss über die Ausdehnung dieser Konzession zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.032 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 864-864 Page Pagina Ref. No 20 023 650 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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