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Entscheid

93-035

Verwaltungsbehörden 20.09.1993 93.035

20. September 1993Deutsch39 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

et 2bis. Angenommen -Adopté Art. 331 d Abs. 5,7 Bst. c Antrag der Kommission Abs. 5 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 7 Bst. c Streichen Art. 331 dal. 5,7 let. c Proposition de la commission Ai. 5 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 7 let c Biffer Angenommen -Adopté Art. 331 e Abs. 1-5 Antrag der Kommission Abs. 1-3, 5 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 4.... Vorsorgeeinrichtung gekürzt Um eine Einbusse des Vorsorgeschutzes durch eine Leistungskürzung bei Tod und Invalidität zu vermeiden Art. 331 e al. 1-5 Proposition de la commission Al. 1-3, 5 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 4.... Afin d'éviter que la couverture de prévoyance ne soit restreinte par la diminution des prestations en cas de décès et d'invalidité la conclusion d'une telle assurance. Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 93.035 Klimaänderungen. Rahmenübereinkpmmen der Vereinten Nationen Changements climatiques. Convention-cadre des Nations Unies Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. März 1993 (BBII1121) Message et projet d'arrêté du 31 mars 1993 (FF II 125) Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1993 Kategorie III, Art 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Scherrer Jürg, Mamie, Steffen) Nichteintreten Antrag Vetterli Rückweisung an den Bundesrat mit folgendem Auftrag: - Klarstellung der finanziellen Konsequenzen; - Klarstellung der personellen Konsequenzen; - Klarstellung der Konsequenzen über «Energie 2000» hinaus. Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Scherrer Jürg, Mamie, Steffen) Ne pas entrer en matière Proposition Vetterli Renvoi au Conseil fédéral avec mandat de clarifier: - les conséquences financières; - les conséquences sur l'effectif du personnel; - les conséquences au-delà du programme «Energie 2000». Frau Misteli, Berichterstatterin: Internationale Klimawissenschaftler sind schon seit einigen Jahren über die globalen Klimaänderungen beunruhigt 1988 wurde vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep) und der Meteorologischen Weltorganisation (WMO) gemeinsam die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe über Klimaveränderung (Intergovernmental Panel and Climate Change; IPCC) geschaffen. In massgebenden Berichten - in einem Evaluationsbericht vom September 1990 und in einem Zusatzbericht vom Februar 1992 - legten Experten der ganzen Welt den heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Ursachen und Auswirkungen der sich rasant erhöhenden CCyEmissionen und damit der Gefahr einer sich erhöhenden Erderwärmung dar und schlugen Gegenmassnahmen vor. Die alarmierenden Ereignisse wurden an der Zweiten Weltklimakonferenz 1990 von anwesenden Ministern und Ministerinnen bestätigt 1992 wurden an einer weiteren Konferenz mit über 130 wissenschaftlichen Delegierten weitere Grundlagen konsolidiert und als richtig befunden. Im Februar 1991 wurde mit den Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen begonnen. Im Verlaufe der Verhandlungen erhöhte sich die Anzahl der teilnehmenden Staaten auf 157,undimJunM 992 wurde in Rio de Janeiro das Rahmenabkommen, eines der zwei Abkommen, welches von der Unced-Konferenz verabschiedet wurde, von

155.

Staaten unterzeichnet Ich möchte Sie nicht mit Ausführungen über den Treibhauseffekt langweilen. Ich nehme an, Sie haben sich darüber infor-

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20. September 1993 N 1499 Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen miert. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass sich beim heutigen Stand unseres Wissens aus der Simulierung der komplexen Interdependenzen des Klimasystems Atmosphäre/Meere mit Computern erst etwa in zehn Jahren sicher feststellen lässt, ob die Erderwärmung aufgrund des Treibhauseffektes bereits heute im Gange ist. Doch sind sich die Wissenschafter über den Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoss, Treibhauseffekt und globaler Erderwärmung einig. Zur Diskussion stehen einzig das Ausmass und die Schnelligkeit der Erwärmung. Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe «Klimaveränderung» erwartet im Verlaufe des nächsten Jahrhunderts einen Temperaturanstieg von 0,3 Grad Celsius pro Jahrzehnt als Mittelwert, wenn die von menschlichen Tätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen weiterhin im selben Mass anwachsen. Demnach würde die mittlere Temperatur im Jahre 2025 um ein Grad Celsius höher liegen als heute. Die vorhersehbare Erwärmung und die Schnelligkeit des Wandels werden schwerwiegende Folgen für das globale, regionale und lokale Klima haben. Global werden wir aller Wahrscheinlichkeit nach mit Erhöhungen des Meeresspiegels rechnen müssen. Ich möchte hier nur erwähnen, dass ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung auf einem rund 60 Kilometer breiten Küstenstreifen lebt. Ebenfalls werden wir mit einer Zunahme in der Häufigkeit und der Stärke von Klimaextremen - Trockenheit, Niederschläge, Stürme und Ueberschwemmungen - zu rechnen haben. Sie haben vielleicht heute in der Zeitung von der Dürre im Nordosten Brasiliens gelesen, es heisst, es herrsche eine aussergewöhnliche Dürre, wie sie in diesem Jahrhundert noch nie vorgekommen sei. In der «Weltwoche» ist in diesem Monat ein interessanter Artikel erschienen, welcher auflistet, dass sich die Zahl der Naturkatastrophen seit 1970 mehr als verdoppelt hat, dass die Zahl der versicherten Schäden im gleichen Zeitraum um mehr als das Zehnfache und in den letzten fünf Jahren sogar explosionsartig angestiegen ist Steigt die Zahl der Schäden weiter an, dann droht uns allen das gleiche wie dem Mittleren Westen der USA: Die riskanten Schäden sind nicht mehr versicherbar. Was machen wir aber, wenn in naher Zukunft die Umweltschäden in Industrieländern wie im Mittleren Westen der USA von den Versicherungsinstituten nicht mehr versichert werden, weil die Summe der weltweit zu erzielenden Prämieneinnahmen die Schäden nicht mehr deckt? Sie sehen, mit hundertprozentiger Gewissheit könnte es uns teuer zu stehen kommen, wenn wir warten. Es ist höchste Zeit zu handeln. Die wissenschaftliche Basis dazu ist solide genug. Das Rahmenübereinkommen umfasst sämtliche Treibhausgasemissionen - heute existierende und zukünftige - ausser den Fluorchlorkohlenwasserstoffen und den Halonen, welche vom Montrealer Protokoll erfasst sind, dessen Ratifizierung dieser Rat schon zugestimmt hat. Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen setzt als Endziel die Stabilisierung der Treibhauskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Zur Erreichung dieses Zieles konzentriert sich die Konvention auf fünf Grundprinzipien: Als erstes legt sie die gemeinsame Verantwortung aller Länder fest, da es sich unbestritten um ein globales Phänomen handelt. Zweitens nimmt die Konvention als weitere Massnahme von den besonderen Bedingungen der Entwicklungsländer Kenntnis, welche bedeutend weniger Treibhausgase pro Einwohnerin die Atmosphäre entlassen, aber aufgrund ihrer wirtschaftlich und finanziell schwachen Lage angepasstere technologische Mittel und die Finanzen zur Verminderung des Treibhauseffektes nicht aufbringen können. Das Vorsorgeprinzip ist der dritte Grundpfeiler dieser Konvention. Die beiden letzten Grundprinzipien betreffen die Einbindung der Politiken und Massnahmen in nationale Entwicklungsprogramme und die Förderung eines offenen Wirtschaftssystems, welches zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Entwicklung führen soll. Die hauptsächlichen Verpflichtungen des Uebereinkommens sind zusammengefasst:

20. September 1993 N 1499 Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen miert. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass sich beim heutigen Stand unseres Wissens aus der Simulierung der komplexen Interdependenzen des Klimasystems Atmosphäre/Meere mit Computern erst etwa in zehn Jahren sicher feststellen lässt, ob die Erderwärmung aufgrund des Treibhauseffektes bereits heute im Gange ist. Doch sind sich die Wissenschafter über den Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoss, Treibhauseffekt und globaler Erderwärmung einig. Zur Diskussion stehen einzig das Ausmass und die Schnelligkeit der Erwärmung. Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe «Klimaveränderung» erwartet im Verlaufe des nächsten Jahrhunderts einen Temperaturanstieg von 0,3 Grad Celsius pro Jahrzehnt als Mittelwert, wenn die von menschlichen Tätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen weiterhin im selben Mass anwachsen. Demnach würde die mittlere Temperatur im Jahre 2025 um ein Grad Celsius höher liegen als heute. Die vorhersehbare Erwärmung und die Schnelligkeit des Wandels werden schwerwiegende Folgen für das globale, regionale und lokale Klima haben. Global werden wir aller Wahrscheinlichkeit nach mit Erhöhungen des Meeresspiegels rechnen müssen. Ich möchte hier nur erwähnen, dass ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung auf einem rund 60 Kilometer breiten Küstenstreifen lebt. Ebenfalls werden wir mit einer Zunahme in der Häufigkeit und der Stärke von Klimaextremen - Trockenheit, Niederschläge, Stürme und Ueberschwemmungen - zu rechnen haben. Sie haben vielleicht heute in der Zeitung von der Dürre im Nordosten Brasiliens gelesen, es heisst, es herrsche eine aussergewöhnliche Dürre, wie sie in diesem Jahrhundert noch nie vorgekommen sei. In der «Weltwoche» ist in diesem Monat ein interessanter Artikel erschienen, welcher auflistet, dass sich die Zahl der Naturkatastrophen seit 1970 mehr als verdoppelt hat, dass die Zahl der versicherten Schäden im gleichen Zeitraum um mehr als das Zehnfache und in den letzten fünf Jahren sogar explosionsartig angestiegen ist Steigt die Zahl der Schäden weiter an, dann droht uns allen das gleiche wie dem Mittleren Westen der USA: Die riskanten Schäden sind nicht mehr versicherbar. Was machen wir aber, wenn in naher Zukunft die Umweltschäden in Industrieländern wie im Mittleren Westen der USA von den Versicherungsinstituten nicht mehr versichert werden, weil die Summe der weltweit zu erzielenden Prämieneinnahmen die Schäden nicht mehr deckt? Sie sehen, mit hundertprozentiger Gewissheit könnte es uns teuer zu stehen kommen, wenn wir warten. Es ist höchste Zeit zu handeln. Die wissenschaftliche Basis dazu ist solide genug. Das Rahmenübereinkommen umfasst sämtliche Treibhausgasemissionen - heute existierende und zukünftige - ausser den Fluorchlorkohlenwasserstoffen und den Halonen, welche vom Montrealer Protokoll erfasst sind, dessen Ratifizierung dieser Rat schon zugestimmt hat. Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen setzt als Endziel die Stabilisierung der Treibhauskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Zur Erreichung dieses Zieles konzentriert sich die Konvention auf fünf Grundprinzipien: Als erstes legt sie die gemeinsame Verantwortung aller Länder fest, da es sich unbestritten um ein globales Phänomen handelt. Zweitens nimmt die Konvention als weitere Massnahme von den besonderen Bedingungen der Entwicklungsländer Kenntnis, welche bedeutend weniger Treibhausgase pro Einwohnerin die Atmosphäre entlassen, aber aufgrund ihrer wirtschaftlich und finanziell schwachen Lage angepasstere technologische Mittel und die Finanzen zur Verminderung des Treibhauseffektes nicht aufbringen können. Das Vorsorgeprinzip ist der dritte Grundpfeiler dieser Konvention. Die beiden letzten Grundprinzipien betreffen die Einbindung der Politiken und Massnahmen in nationale Entwicklungsprogramme und die Förderung eines offenen Wirtschaftssystems, welches zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Entwicklung führen soll. Die hauptsächlichen Verpflichtungen des Uebereinkommens sind zusammengefasst:

1. die Erstellung eines nationalen Inventars der Treibhausgasemissionen, ihrer Quellen und Depots;

2. die Erarbeitung und Ausführung eines nationalen Programms zur Treibhausgasbekämpfung;

3. die Umsetzung weiterer Massnahmen zur Verminderung des Treibhauseffektes und damit der Erderwärmung;

4. die Meldung der detaillierten Information über die Politiken und Massnahmen sowie deren Auswirkungen zur Verminderung der von Menschen verursachten CCyEmissionen und anderer nicht im Montrealer Protokoll erfasster Treibhausgasemissionen mit dem Ziel, diese auf das Niveau von 1990 zurückzuführen;

5. als letzte Verpflichtung: die Bereitstellung neuer und zusätzlicher finanzieller Mittel zur Deckung der vereinbarten vollen Kosten für die Entwicklungsländer aufgrund eines angemessenen Lastenausgleichs. Die Konvention hat für die Schweiz als Industrieland deshalb bestimmte Folgen. Die Schweiz ist mit etwas mehr als einem Tausendstel Anteil der Weltbevölkerung etwa für ein Hundertstel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die Schweiz hat zur Erfüllung der von der Konvention geforderten Reduzierung vor allem der CO2-Emissionen das nötige energiepolitische Instrumentarium: den Energieartikel in der Bundesverfassung; den seit 1992 geltenden Energienutzungsbeschluss; das Aktionsprogramm «Energie 2000»; und im Rahmen des Legislaturprogrammes 1992 bis 1995 sind im Rahmen des Aktionsprogrammes die Arbeiten an einer CO2Lenkungsabgabe im Gange. Der Bundesrat hat zu diesem Zwecke schon 1989 parallel zu den Arbeiten der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe über Klimaveränderung auf globaler Ebene eine interdépartementale Arbeitsgruppe «Klimaveränderung» auf nationaler Ebene eingesetzt, welche in Kürze einen Bericht vorstellen wird, in dem die notwendigen Grundlagen für ein nationales Programm zum Schütze des Klimasystems aufgearbeitet sind. Die Schweiz muss wie alle anderen Industrieländer die Entwicklungsländer finanziell und technologisch unterstützen. Die Schweiz verfügt aber mit dem Kredit über 300 Millionen Franken zur Finanzierung von Programmen zum Schutz der globalen Umwelt in Entwicklungsländern als Teil des 700-Millionen-Kredits zugunsten der Entwicklungsländer aus Anlass der 700-Jahr-Feier schon über eine erste Tranche für diese Kostenbeteiligung. Die Verpflichtungen, welche die Schweiz mit diesem Uebereinkommen eingeht, sind mit jenen des Gatt kompatibel. Der Abschluss der Konvention stützt sich auf Artikel 8 der Bundesverfassung. Die Konvention ist kündbar und bewirkt keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation; sie führt auch keine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbei. Das Abkommen unterliegt daher nicht dem fakultativen Referendum. Das Uebereinkommen ist ein Beitrag zur Hoffnung, dass die Menschheit trotz der von uns verursachten Umweltzerstörung eine Chance hat zu überleben. Der Stellenwert des Abkommens ist nicht zu unterschätzen, aber auch nicht zu überschätzen. Es gibt für uns alle noch viel zu tun. Das Rahmenübereinkommen wurde bis heute von 161 Staaten unterschrieben und von 31 Staaten ratifiziert. Zu seiner Inkrafttretung müssen 50 Staaten das Abkommen ratifizieren. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Ständerates und der Ständerat haben der Konvention einstimmig zugestimmt Die Mehrheit der Urek des Nationalrates -10 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen - hat dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zugestimmt. Im Auftrag der Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantrage ich Ihnen einzutreten, den Antrag der Minderheit Scherrer Jürg klar abzulehnen und dem Entwurf zum Bundesbeschlusszum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen hier-in Genf zuzustimmen. Die Argumente gegen den Minderheitsantrag gehen aus dem oben Gesagten klar hervor:

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Changements climatiques. Convention-cadre 1500 N 20 septembre 1993

1. Die Unterzeichnung bedeutet keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation, weder zur Uno noch zu einer anderen.

2. Die Bedrohung des Erdklimas durch eine Verstärkung des Treibhauseffektes wird von den massgebenden internationalen Wissenschafter und Wissenschafterinnen und der internationalen Staatengemeinschaft bestätigt Die heutige Ungewissheit bezieht sich einzig und allein auf die Geschwindigkeit des Eintreffens und auf das Ausmass. Mit der Ratifikation des Abkommens machen wir einen notwendigen Schritt zur Verminderung des Treibhauseffektes.

3. Die Konvention wurde von 31 Staaten unterzeichnet Die Schweiz steht nicht allein und ist mitnichten eine Vorreiterin in dieser Frage, im Gegenteil: Im Falle einer Nichtratifizierung würden wir bei allen unseren internationalen Partnern auf grosses Unverständnis stossen. Zum Antrag Verterli auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat möchte ich kurz Stellung nehmen. Die Klarstellung der finanziellen und personellen Konsequenzen sowie der Konsequenzen über «Energie 2000» hinaus habe ich kurz dargelegt Die übrigen Informationen finden Sie in der Botschaft Ich beantrage Ihnen, diesen Rückweisungsantrag ebenfalls abzulehnen und dem Uebereinkommen zuzustimmen. M. Philipona, rapporteur: Parmi tous les problèmes liés à la détérioration de l'environnement, certains sont déterminants pour la survie de l'être humain. A cet égard, la protection de l'atmosphère est très importante. Le réchauffement planétaire peut être considéré comme l'un des problèmes les plus complexes et difficiles se posant aujourd'hui. Non seulement il concerne tous les pays du monde, mais il fait intervenir des gaz, des sources d'émission et des processus atmosphériques très divers. La Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques préconise des engagements universels d'un côté, et spécifiques de l'autre, ces derniers ne touchant que les pays industrialisés. Les engagements universels concernent principalement la création d'inventaires nationaux des sources et des possibilités de réduction des rejets ainsi que la mise en oeuvre d'un flux d'informations et de connaissances. L'objectif principal consiste à éclaircir les causes du réchauffement, à développer des technologies visant à limiter les rejets de gaz à effet de serre et à collaborer dans le cadre du développement de telles connaissances. Toutes les parties s'engagent, en termes généraux, à limiter les rejets de gaz à effet de serre à un niveau qui empêche toute perturbation anthropique dangereuse du système climatique. Les signataires s'engagent également à s'adapter aux effets prévisibles d'un réchauffement climatique et à participer à ces efforts là où ils se révèlent judicieux. La majorité de la commission a pris bonne note que les émissions de CO2 constituent la part prédominante de l'ensemble des émissions de gaz à effet de serre en Suisse. Elles se situent entre 74 et 90 pour cent, selon que l'on tienne compte ou non de la contribution des CFC. D'autre part, le message précise bien que notre pays dispose déjà d'instruments de politique énergétique aptes à satisfaire aux dispositions de la convention en ce qui concerne les émissions de C02. Il s'agit tout d'abord de l'article constitutionnel sur l'énergie de mars 1992, mais c'est le programme «Energie 2000» du Conseil fédéral qui va permettre d'atteindre les objectifs de la convention signée par la Suisse le 12 juin 1992 à Rio. La majorité de la commission est d'avis que la lutte pour une meilleure protection de l'atmosphère doit se faire prioritairement sur une large échelle internationale. Le défi ne pourra être gagné qu'à la condition que l'ensemble des pays prennent des dispositions coordonnées. C'est par 10 voix contre 3 et avec 4 abstentions que la majorité de la commission vous propose d'entrer en matière et d'accepter l'arrêté autorisant le Conseil fédéral à ratifier la Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques. La majorité de la commission vous prie également de rejeter la proposition de minorité Scherrer Jürg de ne pas entrer en matière, ainsi que la proposition Vetterli de renvoi au Conseil fédéral, ceci pour une raison très simple: vous trouvez déjà les réponses demandées par la proposition Vetterli dans le message, soit au chapitre 3, page 20, pour les deux premières questions, et au chapitre 22, page 19, pour la troisième question. Scherrer Jürg, Sprecher der Minderheit: Das Schweizervolk hat im Jahr 1986 den Uno-Beitritt mit überwältigender Mehrheit abgelehnt Die laufende Ratifizierung von Uno-Abkommen ist darum staatspolitisch falsch. Wenn Bundesrat Cotti in Rio Versprechungen abgibt und Verträge unterzeichnet, dann tut er das im eigenen Namen und ohne Auftrag und folglich ohne Verpflichtung des Souveräns. Im Gegensatz zu den Aeusserungen der Kommissionssprecher ist in Sachen Klimaänderung nichts erwiesen, im Gegenteil; ich werde später darauf zurückkommen. Grundsätzlich halte ich fest, dass ohne den sogenannten Treibhauseffekt auf unserem Planeten kein Leben möglich wäre. Und ob eine Erwärmung des Erdklimas - was, wie ich gesagt habe, nicht erwiesen ist - negative Folgen hätte, ist ebenfalls nicht erwiesen. Erwiesen ist aber, dass die Angaben über die angebliche Klimaänderung und die Erderwärmung auf Computerberechnungen beruhen. Computerberechnungen sind hingegen zu ungenau, um daraus Schlüsse zu ziehen, wie es im vorliegenden Uno-Uebereinkommen der Fall ist Ich werde Ihnen einige bekannte Wissenschafter zitieren, die eine Klimaänderung aufgrund des sogenannten Treibhauseffektes ganz klar negieren. Professor Doktor Heinz Miller, Professor für Geophysik und Glaziologie am Alfred-Wegener-lnstitutfür Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven, hat sich in einem Interview mit der «Schweizer Handelszeitung» am 26. Juli 1990 wie folgt geäussert: «Für die nächsten 300 Jahre» - hören Sie gut zul - «können wir mit ziemlicher Sicherheit kein dramatisches Ansteigen des Meeresspiegels prognostizieren. Jene Schreckensszenarien, in denen uns für die kommenden zehn oder fünfzig Jahre eine Ueberflutung halb Europas vorausgesagt wird, sind gewiss falsch.» Im weiteren erwähnt er die verheerenden Stürme, von denen auch die Kommissionssprecher gesprochen haben; er sagt, das sei nichts Neues, das habe es schon früher gegeben, man habe es einfach vergessen. In der «Basler Zeitung» erschien am 18. April 1990 ein Artikel mit der Ueberschrift «Wetterrekorde, Warnung vor voreiligen Schlüssen». In diesem Artikel wird erwähnt, dass aufgrund der Modellrechnungen über den Treibhauseffekt der Temperaturanstieg über den Polkappen besonders deutlich sein sollte, dass die Entwicklung tatsächlich aber in die entgegengesetzte Richtung verläuft; dort ist es nämlich seit Jahren zu kalt Im gleichen Artikel sagt Christian Freuer, Meteorologe an der Freien Universität Berlin: «Eine globale Temperaturzunahme gibt es nicht, wir können nichts Derartiges erkennen, und im Mittel gleichen sich zu warme und zu kalte Regionen wieder aus. » In einem Artikel in der «Süddeutschen Zeitung» vom 22. Januar 1 990 wird erwähnt, dass Radarmessungen seit 1975 eine Zunahme der Gletscherdichte im südlichen Grönlandeis von 3,22 Metern ergeben haben. Martin Hellman, Physiker am Max-Planck-lnstitut für Meteorologie in Hamburg, bestätigt diese Beobachtungen, die im Gegensatz zu den Modellrechnungen stehen, indem er sagt: «Es fehlt uns bei den Computermodellen ein richtiger Ozean. Könnte man das Wasser der Ozeane besser in die Rechenmodelle einbeziehen und könnte man diesen ungeheuren Wärmespeicher und Wasserdampflieferanten abschätzen, wären die Prognosen mit Sicherheit zuverlässiger und glaubwürdiger.» Da wäre auch noch die Sonnenfleckenaktivität Alle elf Jahre gibt es ein Maximum. Die Häufung von Eruptionen auf der Sonne bewirkt einen Anstieg der Energieproduktion von einem Promille, genug, um auf der Erde einen Temperaturanstieg auszulösen. Laut John A Eddy, einem Spezialisten der Universitätsgesellschaft für Atmosphärenforschung in Boulder, Colorado, geniessen wir seit 1950 die Wärme einer ungewöhnlich fleckenreichen Sonne; machen Sie sich jetzt Ihren Reim darauf.

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20. September 1993 N 1501 Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen An der Weltkonferenz «The changing atmosphère - implications for global security» Ende Juni 1988 in Toronto wurde dazu gefordert, den Energieverbrauch weltweit innerhalb von

15 Jahren um 20 Prozent und innerhalb von 65 Jahren um

50 Prozent zu senken. Manche Experten fordern, bereits bis 2050 den Energieverbrauch auf einen Fünftel des heutigen Wertes zu senken, damit der CO-Gehalt nicht die magische Grenze von 580 ppm überschreitet. Vor der sogenannten industriellen Revolution lag dieser Wert bei 290 ppm. Wenn man diesen Wert verdoppelt, kommt man auf 580 ppm. Allerdings fehlt eine Begründung, wieso man gerade diesen Wert als Grenzwert ansetzt Es ist ebenfalls bekannt: Wenn man sämtliche heute bekannten Erdölvorräte auf einen Schlag verbrennen würde, dann würde der Grenzwert von 580 ppm immer noch nicht erreicht. In Mauna Loa auf Hawaii gibt es seit 1958 verlässliche C02Messungen. Sie zeigen einen CO2-Anstieg von damals

315 ppm auf heute 350 ppm. Vergleicht man dies mit dem weltweiten Ausstoss, müsste der Anstieg etwa doppelt so hoch sein. Die Biosphäre verarbeitet also offensichtlich das vom Menschen freigesetzte C02. Diese Tatsache ist bei den Modellrechnungen nicht berücksichtigt, also sind die Modellrechnungen schlicht und einfach falsch; und Sie wollen ein auf solchen Modellrechnungen basierendes Uebereinkommen ratifizieren! Die behauptete Klimakatastrophe ist eine der grössten Manipulationen der Weltgeschichte. Ich bringe Ihnen zwei, drei Beispiele: An der vorerwähnten Weltkonferenz «The changing atmosphère» vom Juni 1988 in Toronto hatte Kenneth Watt von der Universität in Kalifornien gerade einem Reporter der bekannten amerikanischen Radio- und Fernsehanstalt CBS einige der gängigsten Mythen zum Treibhauseffekt erklärt und einen nach dem anderen hieb- und stichfest widerlegt Der Reporter erhielt darauf einen Anruf des Hauptquartiers von CBS, in dem ihm befohlen wurde, das Band mit dem Interview sowie alle anderen Aufnahmen mit Aussagen von Wissenschaftern, die der offiziellen Linie zum Treibhauseffekt widersprechen würden, zu vernichten. Beispiel Nummer zwei der Manipulation: 1987 ergab die Auswertung der Daten der 350 prominentesten Wetterstationen der USA, dass das letzte Jahrzehnt das wärmste der Geschichte gewesen sei. Ein anderer Bericht, welcher die Messdaten von 6000 Wetterstationen in den USA berücksichtigte, wies nach, dass das Jahrzehnt einen Kälterekord gebracht hatte. Diese Tatsache passte aber nicht ins Bild der Klimakatastrophe und verschwand deshalb in der Versenkung. Weil es nicht an die Oeffentlichkeit gelangt ist, dürfte Ihnen kaum bekannt sein, dass Umweltgruppen, welche den Treibhauseffekt und die Klimakatastrophe «propagieren», von privaten Stiftungen wie der Rockefeller Fondation und der Mellon-Stiftung mit über 400 Millionen Dollar unterstützt wurden. Aufgrund dieser Fakten stellt die Minderheit den Antrag auf Nichteintreten auf den Entwurf des Bundesbeschlusses zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. Das Uebereinkommen dient dem Bundesrat lediglich als Grundlage zur Erhebung von Umweltsteuern, einer C02Steuer, einer Energieabgabe und Lenkungsabgabe und damit zu einer weiteren Geldumverteilung und Schwächung der schweizerischen Wirtschaft. Und die Schwächung der schweizerischen Wirtschaft muss jetzt ein Ende finden. Sie tragen die Verantwortung; erklären Sie Ihren Wählern eines Tages, warum es mit der Schweizer Wirtschaft weiter bachab geht Wenn sich ein Katastrophenszenario als Flop erweist, gebietet der gesunde Menschenverstand, dass man sich davon verabschiedet. Vetterli: Obwohl die SVP-Fraktion Zustimmung zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen beantragt hat, stelle ich Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat Drei Gründe veranlassen mich, Ihnen diese Rückweisung zu beantragen. Ich habe die 52seitige Botschaft genau gelesen. Trotzdem - oder vielleicht gerade deshalb - tappe ich in drei wesentlichen Punkten im dunkeln: erstens in bezug auf die finanziellen Konsequenzen, zweitens in bezug auf die personellen Konsequenzen und drittens bezüglich der zusätzlichen Umweltschutzforderungen, die über das Programm «Energie 2000» hinausgehen. Ueber diese drei Problemkreise gibt uns leider weder die Botschaft noch das Uebereinkommen schlüssig Auskunft

1. Mit der Genehmigung dieses Uebereinkommens kaufen wir eine Katze im Sack, ja sogar eine schwarze Katze in einem Kohlensack. Diese Botschaft ist in sehr vielen Belangen so vage, so diffus und so schleierhaft wie der winterliche Smog über London. Ich zitiere aus der Botschaft, Seite 3 (Uebersicht): «Das Programm 'Energie 2000' genügt allerdings nicht als nationales Programm im Sinn des Rahmenübereinkommens. Die vom Bundesrat am 22. November 1989 eingesetzte Interdépartementale Arbeitsgruppe 'Klimaveränderung' (GIESC) hat deshalb einen Bericht verfasst, in dem die notwendigen Grundlagen für ein nationales Programm zum Schutz des Klimasystems erarbeitet sind; dieser Bericht wird demnächst vorgestellt werden.» Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern aus vier Departementen, zwölf Aemtern und Direktionen - federführend ist das Buwal -, soll Präventionsstrategien und Strategien zur Anpassung an Klimaveränderungen, also Grundlagen für die Position der Schweiz, ausarbeiten. Aber eben: Dieser Bericht wird demnächst dem Parlament vorgestellt. Wann? frage ich mich. Wie ich heute morgen vom Kommissionssekretär erfahren habe, hat nicht einmal der Bundesrat diese Grundlage für eine Gesamtstrategie. Dem Vernehmen nach soll dieser Bericht in einem Monat endlich erscheinen. Um aber seriös beraten und entscheiden zu können, müssten wir - da sind Sie sicher mit mir einverstanden - unbedingt diese Entscheidungsgrundlage kennen.

2. Wie es bei solchen weltweiten Uebereinkommen offenbar üblich ist, wird mit der grossen Kelle angerührt und verdorben, wird «Parkinson mal Pi» betrieben. 160 Signatarstaaten haben weltweit in fünf Verhandlungsrunden einen riesigen Katalog von Forderungen aufgestellt: Er enthält Bestimmungen bezüglich Austausch von Informationen, systematische Beobachtungen, Berichte, Statistiken, wissenschaftliche und technologische Forschungs- und Beratungsprogramme, Konferenzen, Kommissionen, Errichtung von Hilfsorganisationen, Büros usw. Ich nehme an, dies alles ist nötig. Damit ich aber einem solchen Uebereinkommen mit all seinen unzähligen Aktivitäten und Forderungen, die wir Schweizer bekanntlich ernst nehmen und immer gewissenhaft erfüllen wollen, mit gutem Gewissen zustimmen kann, muss ich doch wissen, welche Konsequenzen all diese Bürokratie für unsere Bundesverwaltung, zum Beispiel für das Buwal, hat, mit wie vielen zusätzlichen Stellen bis ins Jahr 2000 gerechnet werden muss. Oder anders gefragt: Sind das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und andere Aemter in der Lage, all diese neuen Aufgaben mit dem gegenwärtigen Personalbestand zu bewältigen?

3. Bezüglich Kosten scheint mir dieses Uno-Uebereinkommen ein mittleres Fass mit porösem Boden zu sein. Es ist vor allem eine grosse Unbekannte. An -zig Stellen der Botschaft und vor allem des Uebereinkommens kann man immer wieder lesen, dass neue, zusätzliche Mittel nötig seien; des weiteren wird von «Deckung von vereinbarten vollen Kosten», von «finanziellen Verpflichtungen», über deren Höhe noch nicht einmal verhandelt wurde, gesprochen. Ich zitiere z. B. von Seite 13: «Für die Finanzierung der von den Entwicklungsländern zu treffenden Massnahmen werden in der Konvention keine konkreten Beträge genannt Sie anerkennt stattdessen den Grundsatz, demgemäss die entwickelten Länder die Mehrkosten zu tragen haben, die den Entwicklungsländern durch die Ausarbeitung von nationalen Programmen und Massnahmen erwachsen.» Und sechs Zeilen weiter steht: «Ueber die genauen Beträge soll im Rahmen der Weiterentwicklung des Uebereinkommens zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden.» Gewissensfrage: Würden Sie privat oder als Unternehmer einen solchen Vertrag, ein solch diffuses Uebereinkommen, je -- 4 of 8 -Changements climatiques. Convention-cadre 1502 N 20 septembre 1993 unterschreiben? Würden Sie zustimmen, wenn es um Ihr Geld ginge? Kommt dazu, dass in diesem Vertragswerk die Nehmerländer stimmenmässig die Geberländer klar dominieren. Von den rund 160 Signatarstaaten rechnet man 115 Länder zu den sogenannten Entwicklungsgebieten. Nur 25 Staaten sind sogenannt entwickelte Länder, die ebenfalls mit je einer Stimme das unbekannte finanzielle Risiko zu tragen haben. Diese Fakten lege ich Ihnen auf den Tisch. Ich äussere mich nicht für oder gegen dieses Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. Aber in der heutigen prekären Finanzsituation des Bundes sei die folgende entscheidende Frage erlaubt: Dürfen wir einem solchen Uebereinkommen zustimmen, ohne dass wir die finanziellen Konsequenzen kennen, solange wir über die Kosten im Ungewissen sind? Ich weiss nicht, was unser Finanzminister darüber denkt Aber bevor wir zustimmen können, müssten wir wenigstens wissen, was das bis ins Jahr 2000 und auch später kostet Ich wollte Ihnen folgende Zeilen aus der Botschaft nicht vorlesen, aber Herr Philipona hat mich indirekt dazu ermuntert Ich lese Ihnen vor, was auf Seite 20, Ziffer 3 (Finanzielle und personelle Auswirkungen) steht: «Der personelle und finanzielle Bedarf für die sich aus der Ratifikation der Konvention und aus dem nationalen Programm ergebenden Aktivitäten wird in enger Koordination mit der Einsetzung des institutionellen Rahmens für die Folgearbeiten der Unced ermittelt und behandelt werden.» Das stimmt mich nicht zuversichtlich, im Gegenteil. Ich möchte verbindlich folgendes wissen: Genügt der in der Botschaft erwähnte Kredit von 300 Millionen Franken zum Schutz der globalen Umwelt in Entwicklungsländern, und, wennja, wie lange? Oder müssen wir direkt und/oder indirekt zusätzliche Mittel aufbringen, und, wenn ja, wie viele, und zwar inklusive das in Genf vorgesehene Sekretariat (siehe Seite 19 der Botschaft), für das man gewillt ist, «einen bedeutenden finanziellen Beitrag» zu leisten. Ich habe selbstverständlich nichts dagegen, dass man dieses Sekretariat in Genf domizilieren möchte, aber ich hätte gern klaren Wein, sauberen Perlan eingeschenkt und möchte wissen, was das alles kostet Auch darüberfinde ich in den vorliegenden Unterlagen nichts Konkretes. Ich bin nicht a priori gegen dieses Uebereinkommen, aber auch nicht atout prix, nicht coûte que coûte dafür. Ich fasse zusammen:

1. Bevor nicht einmal der Bundesrat den Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe «Klimaveränderung» kennt, bevor das Parlament nicht über dieses Grundlagenpapier verfügt und bevor wir nicht wissen, welche zusätzlichen, über das Programm «Energie 2000» hinausgehenden Anpassungen die Schweiz vorsehen muss, dürfen wir nicht entscheiden.

2. Bevor uns der Bundesrat nicht verbindlich sagen kann, welche konkreten personellen Konsequenzen sich ergeben, wie viele zusätzliche Stellen dieses Uebereinkommen für unseren Staat erfordert und welche finanziellen Konsequenzen - Stichwort: Folgekosten - dieses Uebereinkommen bis ins Jahr 2000 hat, dürfen wir als pflichtbewusstes Parlament diesem Uebereinkommen noch nicht zustimmen. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen und damit vom Bundesrat zu verlangen, dass er uns vorerst diese wichtigen Entscheidungsgrundlagen liefert Erst nachher können wir fundiert darüber entscheiden. Präsident: Die grüne Fraktion wird dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zustimmen. Frau Danuser: Die SP-Fraktion unterstützt vollumfänglich die Ermächtigung des Bundesrates, das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu ratifizieren. Die vorgelegte Konvention ist ein Kompromiss zwischen stark auseinanderliegenden Positionen. 160 Länder haben sie unterzeichnet, 15 - gemäss Botschaft vom März dieses Jahres bereits ratifiziert Leider gehören Saudi-Arabien und andere erdölexportierende Länder nicht dazu. Und dort ist bekanntlich - zumindest teilweise - alles Gold, was glänzt Die Gipfelkonferenz in Rio vom Sommer letzten Jahres war ein Ereignis für die Weltgemeinschaft. Länder, Völker, Kulturen und Individuen bedürfen einer sichereren und gerechteren Entwicklung, einer nachhaltigen Entwicklung. Neben weiteren wichtigen Schritten in Richtung nachhaltige Entwicklung ist die Klimakonvention der erste gemeinsame Schritt zur Verminderung der Treibhausgasemissionen, die sich seit der industriellen Revolution in der Atmosphäre ansammeln und mittelfristig zu einer erheblichen, empfindlichen globalen Klimaerwärmung führen. Die Konvention enthält unterschiedliche Verpflichtungen für Industriestaaten und für Drittweltländer. Die Schweiz ist - zusammen mit Oesterreich und Liechtenstein - darüber hinaus noch zusätzliche Verpflichtungen eingegangen, in der Folge übrigens auch die Mitgliedstaaten der EG. Alle diese Verpflich-tungen erfordern Massnahmen, die die SP schon lange verlangt hat Die CO2-Emissionen bis ins Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren ist die Vorgabe, aufgrund derer die Emissionen von CO2 sowie von anderen Treibhausgasen, die nicht unter das Montrealer Protokoll fallen, reduziert, verringert werden sollen. Herr Scherrer Jürg und Herr Steffen könnten sich die Diskussion um die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die sie in der Kommission geführt haben, hier ersparen. Von den FCKW vor allem handelt das Montrealer Protokoll, um das es hier nicht geht Ebenso fragwürdig, wenn nicht verantwortungslos waren Aeusserungen von Herrn Scherrer Jürg, wie wir sie soeben gehört haben. Der schweizerische C02-Ausstoss ist in Tonnen pro Person doppelt bis dreifach so gross wie derjenige anderer europäischer Staaten. Wir dürfen nicht auf andere warten. Auch andere Länder Europas, die Oekosteuern eingeführt haben, haben nicht auf ihre Nachbarn gewartet. Die CCyAbgabe ist überfällig. Das Programm «Energie 2000» reicht nie und nimmer aus, um einen gewaltigen Umschwung in den menschlichen Köpfen zu bewirken. Ich will hier nicht alles wiederholen, was an Gescheitem im Ständerat zur Klimakonvention gesagt wurde. Sie können das im Amtlichen Bulletin lesen. Aber wenn ich vom gewaltigen Umschwung in den menschlichen Köpfen rede, muss ich auf ein Votum im Ständerat eingehen. Herr Ständerat Huber hat am 9. Juni 1993 ausgesagt, dass es auf der Hand liege, dass die Leistungserhöhung der Wasserkraftwerke und der Kernkraftwerke ein Beitrag im Sinne der Klimakonvention sei (AB 1993 S 437). Wer aber, wie mir scheint, mit den Händen denkt, kann es nie fassen, dass für eine langfristige Existenz eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs um einen Faktor 10 erforderlich ist Leistungserhöhung ist quantitatives Wachstum und steht dem, was wir brauchen, gerade diametral entgegen. Sie wäre - wie Frédéric Vester sich ausdrückt - geradezu ein galoppierender Aufwand bis hin zum Zusammenbruch. Da sind unserer Partei die beiden neuen Initiativen, die Solarund die Energie-Umwelt-lnitiative, schon viel sympathischer. Diese wollen die Gewinnung der Sonnenenergie fördern und das Energiesparen belohnen, einerseits durch die Einführung eines «Solarrappens», andererseits durch wirksame Abgabensätze auf den nicht erneuerbaren Energieträgern und der Wasserkraft Die SP-Fraktion macht Ihnen beliebt, sowohl den Nichteintretens- als auch den Rückweisungsantrag abzulehnen und dem vorliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen. Herrn Verterli empfehle ich, die Antwort des Bundesrates auf die Motion (93.3038) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 9. Februar 1993 zu lesen. Diese Motion verlangt ein Konzept für die Umsetzung der am Erdgipfel in Rio formulierten Ziele und wurde am 23. Juni 1993 vom Bundesrat beantwortet Dort ist ein grosser Teil der Antworten, die von ihm verlangt werden, bereits gegeben. Und was die übrigen Fragen betrifft, so steht - wie Herr Philipona zu Recht gesagt hat - auch einiges in der Botschaft Herr Verterli rennt unseres Erachtens mit seinem Rückweisungsantrag offene Türen ein. Steffen: Die SD/Lega-Fraktion unterstützt den Antrag auf Nichteintreten bzw. Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat -- 5 of 8 --

20. September1993 N 1503 Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen Die Schweizer Demokraten sind sich bewusst, dass von ihnen ein Einsatz für die Natur erwartet werden darf. Vertreter der Nationalen Aktion und später der Schweizer Demokraten haben in diesem Parlament grüne Anliegen seit vielen Jahren mit Sachlichkeit vertreten, und dies schon, als es in der Schweiz weit und breit noch keine Grüne Partei gab. Die Amtsältesten unter Ihnen werden sich doch wohl noch an die Voten eines Valentin Oehen erinnern können. Sie werden sich jetzt zu Recht fragen, welches die Gründe für unsere Haltung sind. Erstens: Staats- und finanzpolitische Gründe. Wir sind der Meinung, dass es mit einer Ratifikation überhaupt nicht eilt. Zwar spielen sich unsere Aussenpolitiker gerne als Musterschüler auf; obwohl sie gar nicht der Klasse der Uno-Mitglieder angehören, sind sie die Eifrigsten im Erfüllen von allen möglichen internationalen Abkommen. Zweitens: Es eilt insofern auch nicht, als es sicher in erster Linie Sache der Uno-Mitgliedstaaten sein dürfte, die notwendige Zahl von fünfzig Signatarstaaten für das Inkraftsetzen des Uebereinkommens zusammenzubringen. Zudem wäre es korrekt gewesen, wenn der Bundesrat den Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe «Klimaveränderung» zusammen mit dieser Botschaft dem Parlament vorgelegt hätte. Dort werden, wie das auch Herr Kollega Verterli erwähnt hat, die notwendigen Grundlagen für ein nationales Programm zum Schutz des Klimasystems geschaffen. Dieser Bericht ist offenbar fertiggestellt und soll demnächst veröffentlicht werden. Es müsste uns doch eigentlich interessieren, wie Bundesrat und Verwaltung die Verpflichtungen aus dem Uno-Uebereinkommen in unsere Gesetzgebung und Praxis umzusetzen gedenken. Ein letzter Grund, weshalb es mit einer Ratifikation durch die Schweiz nicht eilt: Von den seinerzeit für die Finanzierung von Programmen zum Schutz der globalen Umwelt in Entwicklungsländern bewilligten 300 Millionen Franken gehen

120 Millionen Franken an multilaterale Fonds, davon 80 Millionen Franken an die globale Umweltfazilität GEF. Dieses 700Jahr-Feier-Geschenk von 300 Millionen Franken deckt den finanziellen Bedarf für einen Zeitraum von drei Jahren. Was aber nachher? Der Bundesrat schreibt in der Botschaft auf Seite 20 - das hat Herr Vetterli vorhin schon zitiert, aber ich wiederhole es, denn es wird Leute geben, die nicht im Saal gewesen sind, als er das erwähnt hat -: «Der personelle und finanzielle Bedarf für die sich aus der Ratifikation der Konvention und aus dem nationalen Programm ergebenden Aktivitäten wird in enger Koordination mit der Einsetzung des institutionellen Rahmens für die Folgearbeiten der Unced ermittelt und behandelt werden. » Soviel über die finanziellen Lasten. Wir kaufen wahrhaftig in finanzpolitischer Hinsicht eine Katze im Sack, und dies, während sich Bundesrat und Parlament mit der Beseitigung von Defiziten in Milliardenhöhe beschäftigen. Wenn Sie den Wortlaut des Uebereinkommens gelesen haben sollten, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass Artikel 4 Absatz 3, welcher die Verpflichtungen umschreibt, folgendermassen lautet: «Die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, und die anderen in Anlage II aufgeführten entwickelten Vertragsparteien stellen neue und zusätzliche finanzielle Mittel bereit, um die vereinbarten vollen Kosten zu tragen, die den Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 12 Absatz 1 entstehen.» Das ist eine Verpflichtung, von der man nicht weiss, wie hoch die Beträge sind, die auf unser Land zukommen. Es geht weiter: Die entwickelten Länder müssen auch die vollen Mehrkosten für die Weitergabe von Technologien an Entwicklungsländer übernehmen. Zudem müssen die reichen entwickelten den ärmeren entwickelten Ländern einen Lastenausgleich leisten. Des weiteren übernehmen die entwickelten Länder die Kosten der für die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen besonders anfälligen Entwicklungsländer. Die Ratifikation dieses Uebereinkommens ist ganz offensichtlich ein Staats- und finanzpolitisches Abenteuer unbekannten Ausmasses. Es gibt auch wissenschaftliche Bedenken: Seien wir ehrlich; als Politiker sind wir überfordert, wenn wir die wissenschaftlichen Grundlagen bei unseren Beschlüssen im Bereich Klimaänderungen berücksichtigen sollten. Wir werden Gläubige, welche unbekannten Wissenschaftsaposteln Glauben schenken, oder Ketzer, wenn wir es wagen, Zweifel zu hegen. In Verlautbarungen der Verwaltung taucht immer wieder der Begriff «le monde scientifique» oder «une grande majorité du monde scientifique» auf, wenn es darum geht, zu bestätigen, dass Klimaänderungen das Leben auf unserem Planeten bedrohen. In der Botschaft findet man die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe über Klimaveränderung als Fachorgan mehrmals erwähnt Sie arbeitet mit der «monde scientifique» zusammen. Gemeinsam wurden die Computer- und Klimamodelle ausgewählt, die eine merkliche Verstärkung des natürlichen Treibhauseffektes voraussagen. Herr Scherrer Jürg hat Ihnen vorhin dazu einiges gesagt. Allerdings gibt man sich in der Botschaft auf Seite 6 neben nachfolgenden Horrorszenarien äusserst zurückhaltend, indem zugegeben wird, es lasse noch nichts darauf schliessen, dass sich die Erwärmung bereits vollziehe. Ja, die Experten rechnen sogar damit, dass es noch rund zehn Jahre dauern werde, bis aufgrund von Beobachtungen Gewissheit über eine tatsächliche Erwärmung der Erdatmosphäre bestehe. Ich möchte hier nicht die rhetorische Frage stellen, was geschieht, wenn sich nach zehn Jahren zeigen sollte, dass sich die Atmosphäre gar nicht zusätzlich erwärmt, sondern vielleicht abgekühlt hat und demnach die riesigen Anstrengungen und finanziellen Aufwendungen für die Katze gewesen wären. Leider ist in der Botschaft nicht vermerkt, dass in der «monde scientifique» auch Kritik an diesen Massnahmen laut wurde. Herr Scherrer Jürg hat hier Beispiele erwähnt So sollen in Europa 400 Forscher, darunter 62 Nobelpreisträger, vor der irrationalen Ideologie, die sich dem wissenschaftlichen und industriellen Fortschritt entgegenstellt, gewarnt haben, während 80 Wissenschafter in einer Petition den Widerruf des Montrealer Protokolls verlangt haben. Wir sind zwischen Glaube und Zweifel hin und her gerissen. Um ehrlich zu sein: Viele unter uns - ich zähle mich auch zu diesen - können nicht beurteilen, ob die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen die vorliegende Botschaft beruht, richtig oder falsch sind. Selbst Herr Direktor Roch vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) spricht von Quasisicherheit der Wissenschaft, und dass die Wissenschaft in dieser Angelegenheit nicht über endgültige Beweise verfüge. Aber Bundesrat und Buwal sind offensichtlich expertengläubig und von der Opportunität der Vorlage überzeugt Noch ein wissenschaftliches Fragezeichen: Leider ist immer mehr zu beobachten, dass auf allen Ebenen des politischen Handelns, von der Gemeinde bis hinauf zur Uno, die Macht der Experten wächst. Die Experten verfügen ohne Zweifel über spezielle Kenntnisse und sind uns Politikern diesbezüglich überlegen. Unsere Aufgabe besteht aber darin, immer zwei Seiten eines Problems zu studieren und unter Umständen eben Gegenexpertisen anzufordern. Dies würde möglich, wenn man dem Rückweisungsantrag Vetterli folgen würde. Nach der Beurteilung der Lage und der politischen Machbarkeit sollen wir Entschlüsse fassen und handeln - oder es eben bleibenlassen. Wir von der SD/Lega-Fraktion sind zum Schluss gelangt, dass wir diese Sache bleibenlassen oder zumindest verschieben sollten; denn zu vieles ist nicht gesichert und ist zu undurchsichtig. Ein bekannter amerikanischer Politiker ist zu einem anderen Schluss gelangt Senator Timothy Wirth schrieb in einem Artikel, der am 1. August 1988 im «National Journal» erschienen war, folgenden Satz: «Selbst wenn die Theorie der globalen Erwärmung falsch ist, müssen wir so handeln, als wäre die globale Erwärmung Wirklichkeit Wir müssen ohnehin Energie sparen und machen deshalb auf alle Fälle die richtige Umweltund Wirtschaftspolitik.» Meiner Meinung nach ist jeder Kommentar überflüssig. Wenn ich allerdings die Botschaft des Bundesrates lese, beschleicht mich der Verdacht, dass die Verfasser ähnliche Ueberlegungen angestellt haben könnten. Ich fasse zusammen: Wenn Sie mit der SD/Lega-Fraktion den Nichteintretensantrag unterstützen bzw. dem Antrag Vetterli auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zustimmen, -- 6 of 8 -Changements climatiques. Convention-cadre 1504 N 20 septembre 1993 findet der Bundesrat Zeit, den versprochenen Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe «Klimaveränderung» fertigzustellen und vorzulegen. Dann kaufen Sie und ich keine Katze im Sack, gehen Sie und ich kein finanzpolitisches Abenteuer ein, und wir gewinnen Zeit Begrüssung - Bienvenue Präsident: Ich begrüsse bei uns Herrn alt Nationalratspräsident André Gautier, Frau alt Nationalrätin Amelia Christinat und Herrn alt Nationalrat Fernand Corbat. (Beifall) Frau Wittenwiler: Wir können das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen nur ratifizieren oder nicht ratifizieren. Wir können nichts daran ändern und brauchen so seinen Inhalt nur im Hinblick darauf zu diskutieren, ob wir damit einverstanden sind oder nicht. Die Gefahr der Uebererwärmung unserer Erde gilt nach dem heutigen Stand der Wissenschaft weltweit als eines der dringendsten Probleme der Menschheit Fachleute stufen die möglichen Folgen dieser negativen Zivilisationserscheinung als äusserst schwerwiegend ein. Viele Leute meinen zwar, es sei gar nicht so schlimm, sondern eher angenehm, wenn es in unseren Breitengraden etwas wärmer würde. Wer kann aber mit Sicherheit sagen, welche Folgen nur schon ein geringer Temperaturanstieg für unser Klima und auch für das Wetter haben wird? Die durch menschliche Aktivitäten verursachten Ausstösse von Kohlendioxid liefern einen entscheidenden Beitrag zur Entstehung des Treibhauseffektes. Durch Aenderung der menschlichen Verhaltensweise wäre eine Reduktion logischerweise auf breitester Basis möglich. Aber der menschliche Verstand, wie hoch er auch entwickelt ist, kann Probleme nicht lösen, die durch den menschlichen Egoismus geschaffen werden. Daraus stellen sich auch mirzwei Fragen: Was ist sachlich notwendig, und was ist politisch möglich? Die Ziele und Pflichten in den Vertragsstaaten sind in einem Satz zusammengefasst wie folgt umschrieben: Die Länder müssen das Klimasystem zum Wohle der heutigen und der kommenden Generationen schützen. Wir sind also bereit, darüber zu diskutieren, die zusätzlichen Emissionen, die wir jedes Jahr, jeden Monat und jede Stunde in die Atmosphäre ausstossen, allenfalls bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren. Und dann: Wir in der Landwirtschaft denken auch heute noch - obwohl das wahrscheinlich nicht mehr modern und zeitgemäss ist - in Generationen. Die Verbesserung der klimatischen Verhältnisse und des Schutzes des Weltklimas ist nicht die Aufgabe von drei oder fünf Jahren. Es ist die Aufgabe von mindestens einer Generation, Massnahmen einzuleiten und zu verwirklichen. In Rio wurde aber auch die Absicht geäussert, dass die entwickelten Staaten den Entwicklungsländern jene Kosten vergüten, die ihnen aus den Verpflichtungen zum Schutz des Weltklimas erwachsen. Eine solche weltweit geäusserte Absichtserklärung ist ein entscheidender Schritt und politisch die Vorstufe von Ausgleichszahlungen. Hier fehlen mir jegliche Angaben, mit welcher Summe da längerfristig gesehen gerechnetwerden muss. Ich frage Sie, Frau Bundesrätin, ob die für die Finanzierung von Programmen zum Schutz der globalen Umwelt in Entwicklungsländern bewilligten 300 Millionen Franken, von denen

120 Millionen Franken an multilaterale Fonds gehen, für die nächsten Jahre ausreichen werden. Wenn wir die ehrgeizigen Ziele des Bundesrates, die er auf Seite 15, Ziffer 12, der Botschaft formuliert hat, gutheissen, verpflichten wir uns auch, Lenkungsabgaben und andere Massnahmen, die wir zu treffen haben, zu unterstützen. Dann haben diesen Worten auch Taten zu folgen. Im Namen der nicht einstimmigen FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, das Uebereinkommen zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, es zu ratifizieren. M. Mamie: Sensible comme tout un chacun aux problèmes de protection de l'environnement, je ne peux toutefois souscrire, et avec moi la minorité du groupe radical, à cette conventioncadre des Nations Unies. Deux arguments essentiels plaident pour la non-entrée en matière ou tout au moins pour le renvoi au Conseil fédéral selon la proposition Verterli. Premièrement, que représente face au monde la proportion, par exemple, de CO2 rejeté par la Suisse? Tout juste un infime pourcentage. Deuxièmement, et c'est là manifestement une question de priorité, quelles sont les incidences financières détaillées de cette ratification? Il n'est pas un jour où la presse ne relate la détérioration gravissime des finances fédérales, cela nous a été rappelé tout au début de ces débats. Dès lors, est-il absolument nécessaire d'engager plusieurs millions de francs, que nous n'avons pas, pour ce programme. Bien sûr, 160 Etats ont signé cette convention-cadre des Nations Unies. Leur signature est donc l'aboutissement d'une volonté politique de contribuer à l'amélioration des conditions climatiques. Mais les faits nous le démontrent bien souvent, il y a un abîme entre la théorie et la pratique. Les Etats n'aiment, en fait, guère les diktats, fussent-ils nés dans l'euphorie des mégacongrès internationaux, lesquels, on le sait, sont sous une forte influence médiatique qui incite nombre de ministres à signer des actes sans en avoir réellement mesuré toutes les incidences, ce qui serait d'ailleurs impossible. L'équilibre de la nature et de l'humanité dépend de notre capacité, de notre confiance en nos capacités, en nos connaissances scientifiques, et non pas des multiples obligations que l'on voudrait nous infliger, ou s'infliger, sans en avoir analysé préalablement toutes les conséquences. Aussi, au nom de la minorité du groupe radical, je vous invite à ne pas entrer en matière. 0/e Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr La séance est levée à 19 h 15 -- 7 of 8 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen Changements climatiques. Convention-cadre des Nations Unies In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.035 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.09.1993 - 15:30 Date Data Seite 1498-1504 Page Pagina Ref. No 20 023 130 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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