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Entscheid

93-066

Verwaltungsbehörden 08.03.1995 93.066

8. März 1995Deutsch20 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Unser Minderheitsantrag ist kein Misstrauensvotum gegenüber dem Bundesrat In der Vergangenheit hat sich das bisherige System, die Abstimmungsbotschaft durch unsere Exekutive verfassen zu lassen, bewährt, wenn uns auch z. B. die Abstimmung über die Alpen-Initiative und das widersprüchliche Verhalten danach anderes gelehrt hat Der Minderheitsantrag ist also keine bernisch bedingte verspätete Revanche an einem vorschnellen bernischen Bundesrat und seiner N 9. Aber an diesem Beispiel zeigt sich eben die Problematik am besten.

2.

Gemäss Vox-Analysen geniessen sämtliche Abstimmungsbotschaften einen erstaunlich hohen Beachtungsgrad. Bei der Abstimmung vom 6. Juni 1982 haben z. B. 70 Prozent der Stimmenden erklärt, sie hätten die Erläuterungen gelesen,

71.

Prozent haben sogar erklärt, dafür mehr als 10 Minuten aufgewendet zu haben. Womit auch bewiesen wäre, dass nicht alles, was aus dem Bundeshaus kommt, ungelesen im Papierkorb landet Damit ist auch klar, dass Abstimmungsbotschaften einen nicht unbeträchtlichen Einfluss auf das Bild haben, das sich das Volk von der Rolle und Bedeutung seiner Behörden macht Es geht letztlich um die Frage, wer dem Volk gegenüber für die Gesetzgebung verantwortlich ist, der Bundesrat oder das Parlament Ich bin der Meinung, dass man aus zwei grundsätzlichen Überlegungen am bisherigen System nicht mehr festhalten darf: erstens aus staatspolitischen Überlegungen, und zweitens aus mehr praktischen Überlegungen, die ich noch genauer ausführen werde.

1.

Zu den staatspolitischen Überlegungen: Nicht der Bundesrat, sondern das Parlament unterbreitet dem Volk, allenfalls auch den Ständen, Vorlagen zur Abstimmung. Also sollte es konsequenterweise auch die Abstimmungsbotschaft selber verfassen. Dass das so ist, ist in der Öffentlichkeit immer weniger transparent, weniger klar. Ich erinnere da z. B. an die F/A-18-Abstimmung, an die Neat-Abstimmung. Da machen einzelne Bundesräte aus Abstimmungen beinahe schon ein Plebiszit Hier im Rat werden Botschaften verabschiedet, die ganz anders aussehen, als der Bundesrat sie will. Am Sonntagabend können Sie dann einen strahlenden Bundesrat sehen, der den Sieg jeweils für sich reklamiert, auch wenn er sich vorher noch vehement gegen die Vorlage oder Teile davon gestellt hat Vorlagen kommen vom Parlament; das ist an und für sich dort kein Problem, wo die Vorlage mit derjenigen des Bundesrates identisch ist Da können wir problemlos Erläuterungen des Bundesrates akzeptieren. Problematisch, auch unbefriedigend wird es dort, wo Vorlagen auf parlamentarische Initiativen zurückgehen oder wo bundesrätliche Vorlagen vom Parlament in wesentlichen Punkten verändert worden sind. Es gibt sogar einige Vorlagen, die gegen den Willen des Bundesrates, oder mindestens ohne sein Zutun, dem Volk vorgelegt wurden^ B. das Stempelsteuergesetz oder der Zivildienstartikel, der auf eine parlamentarische Initiative zurückzuführen war. Der Minderheitsantrag soll auch nicht signalisieren, das Parlament mache dann die Abstimmungsbotschaften etwa besser. Wenn Sie sich an die Parlamentsreform erinnern: Dort hat das Parlament die Abstimmungsbotschaft verfasst Der Schiffbruch ist uns allen noch in «bester» Erinnerung geblieben. Aber es ist doch mindestens eigenartig und weniger transparent, wenn der Bundesrat Abstimmungsbotschaften zu Geschäften verfasst, die nicht von ihm kommen oder vom Parlament völlig umgestaltet wurden. Das zeugt von einem eigenartigen Verständnis von Gewaltenteilung und Demokratie. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Mehrwertsteuervorlage, die ganz anders aussah, als sie dann im Abstimmungsbüchlein vorgelegt wurde. Ich erinnere an die anstehende 10. AHV-Revision, bei der der Bundesrat keinesfalls beabsichtigte, das Rentenalter in der Botschaft zu erwähnen. Trotzdem verfasst er auch dieses Mal wieder die Abstimmungsbotschaft, und es wird auch dieses Mal wieder zu einem Dilemma für einzelne Bundesräte kommen. Von daher kann ich mir durchaus vorstellen, dass es im Interesse des Bundesrates liegen könnte, künftig Abstimmungsbotschaften nicht mehr selber zu verfassen. In der Vernehmlassung haben verschiedene Parteien auf dieses Problem aufmerksam gemacht Es gibt auch sehr viele Kantone, die dieses System bereits kennen. So hat sich dieses zum Beispiel in Bern, St Gallen, Schaffhausen, der Waadt, Glarus, Graubünden usw. gut bewährt. Aber auch der Kanton -- 2 of 5 -8. März 1995 N 443 Bundesgesetz über die politischen Rechte Zürich kennt schon heute ein solches System, wo der Kantonsrat jeweilen nach Verabschiedung einer Botschaft entscheidet, wer die Abstimmungserklärungen zuhanden des Volkes ausarbeiten soll. Ich denke, das Demokratieverständnis und das Selbstverständnis dieses Parlamentes sprechen klar dafür, dass für Abstimmungserläuterungen nicht mehr der Bundesrat, sondern das Parlament federführend sein sollte. Dies die staatspolitischen Überlegungen.

2.

Zu den praktischen Argumenten, die es zu beachten gilt: Der Bundesrat klagt immer wieder, er sei überlastet; er will entlastet werden, er will Staatssekretäre, die Sie ja in diesem Rat nicht bewilligt haben. Gleichwohl will er sich aber von dieser Arbeit nicht trennen. Er weiss eben um die Bedeutung und auch um den Einfluss, der mit diesen Abstimmungserläuterungen auf den Stimmbürger ausgeübt werden kann. Die Botschaften werden selbstverständlich nicht vom Bundesrat selbst, sondern von seiner Verwaltung ausgearbeitet. Diese Verwaltung vertritt die Bundesratsoptik, das ist auch gut so. Aber ich denke, für die Verwaltung stehen Sensibilitäten des Parlamentes, Überlegungen des Parlamentes pro und contra, nicht so sehr im Vordergrund. Die Verwaltung wird sicher von ihrer normalen Aufgabenstellung her weniger Gewähr dafür bieten, dass Minderheitsstandpunkte dargelegt werden. Wer andererseits aber die Meinungsbildung im Volk dadurch fördern will, dass Pro und Contra möglichst ausgewogen dargestellt werden, wird das Parlament als das geeignetere Organ betrachten müssen. Es liegt im Wesen des Parlamentes, dass hier Mehrheits- und Minderheitsmeinungen zutage treten. Die Parlamentsdienste, welche sicher künftig für solche Vorarbeiten beigezogen werden müssen, sind es schon heute gewohnt, Mehrheits- und Minderheitsmeinungen angemessen wiederzugeben. Es ist auch klar, dass für Abstimmungserläuterungen künftig nicht das gesamte Parlament zuständig sein könnte. Gemäss dem Antrag der Minderheit wäre dies das «zuständige Organ der Bundesversammlung». Im Anhang der Fahne, in den Schlussbestimmungen, ist dieses Organ definiert als «erweitertes Präsidium» mit Ratspräsidenten, Vizepräsidenten, je einem Mitglied aus National- und Ständerat sowie, mit beratender Stimme, dem Bundeskanzler und den Berichterstattern der vorberatenden Kommissionen. Der Vorteil eines solchen Systems wäre sicher der - auch das ein altes Anliegen in diesem Parlament -, dass die Präsidien der beiden Räte aufgewertet würden. Es ist aber auch eine Aufwertung der vorberatenden Kommissionen, und es ist letztendlich auch eine Entlastung des Bundesrates. Welche Argumente sprechen dagegen? Ich würde behaupten, staatspolitisch sprächen gar keine Argumente dagegen. Aber weil wir in der Schweiz sind, gibt es so typisch schweizerische Argumente, die immer ins Feld geführt werden, wenn es darum geht, etwas zu verhindern. Ich erlaube mir, ganz kurz darauf einzugehen. Das Hauptargument in der Kommission war: Bis jetzt war es doch gut so, also lassen wir es doch so sein, wie es gut war. Es wurde noch pointierter formuliert als die logische Folge der faktischen Verhältnisse. Das heisst, auf deutsch gesagt: Das Parlament erklärt sich selber für bankrott für gewisse Aufgaben, die in seinem ureigensten Aufgabenbereich sind, erklärt, es habe das Personal nicht, es habe die Möglichkeiten nicht, und nimmt seine Aufgaben nicht wahr. Wenn sich das Parlament künftig so versteht, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn wir in der Öffentlichkeit immer weniger ernst genommen werden und immer mehr zum Gespött von mehr als nur Fasnachtscliquen werden. Man hat auch gesagt, wir hätten das nötige Personal nicht. Auch diese Argumentation ist typisch schweizerisch: Das Ganze kostet auch noch etwas! Wie wenn die Verwaltung das Personal nicht auch brauchte, wie wenn das Geld nicht auch vorhanden sein müsste, wenn der Bundesrat die Abstimmungsbotschaften verfasst. Weiteres Argument: Die Präsidien der beiden Räte wären überlastet. Wenn wir wollen, dass die Präsidenten unserer Räte die Bedeutung bekommen, die ihnen eigentlich zustehen würde, dann können wir doch nicht so argumentieren. Wir haben in der Regierungsreform immer wieder darüber diskutiert, wie man diese Präsidien aufwerten könnte. Das ist ein kleiner Schritt dazu. Gleichwohl machen wir uns schon jetzt wieder Sorgen, dass sich die Präsidenten zuviel aufbürden würden. Das letzte Argument: Wenn das Parlament es mache, würde es zu Zeitverzögerungen kommen. Auch das ist eine Frage des Selbstverständnisses. Wenn wir uns weiterhin gefallen lassen, dass in diesem Rat erklärt wird, dass wir gewisse Aufgaben nicht wahrnehmen wollen, weil sie etwas kosten und weil wir das Personal nicht haben, dann wird es zu Zeitverzögerungen kommen. Aber solange wir immer noch das Gefühl haben, ein eidgenössisches Parlament dürfe nicht mehr kosten als eine eidgenössische Sportschule, so lange muss ich Ihnen sagen: Dann sind wir eben selber schuld. Ich möchte abschliessend noch einmal sagen: Es geht nicht darum, den Bundesrat zu kritisieren. Es geht nur darum, auch in der Öffentlichkeit klarzumachen: Das Parlament verabschiedet Vorlagen zuhanden des Volkes, das Parlament soll auch die entsprechenden Erläuterungen dazu verfassen, und das Parlament soll die politische Verantwortung gegen aussen tragen. Das ist das Kriterium. Bühlmann Cécile (G, LU): Wir haben uns dem Wunsch der anderen Fraktionen angeschlossen, auf eine erneute Eintretensdebatte zu verzichten. Weil es bei den politischen Rechten aber um eine uns sehr wichtige Sache geht, möchte ich doch noch - bevor ich auf den Minderheitsantrag Tschäppät Alexander zu sprechen komme-zwei Vorbemerkungen machen: Die Volksrechte sind in der direkten Demokratie, wie wir sie in unserem Lande kennen, das zentrale Instrument für die Beteiligung der Bevölkerung am politischen Prozess und immer noch der beste Seismograph für gesellschaftliche Veränderungen. Deshalb verfolgen wir die Entwicklungen in diesem Bereich mit ganz grosser Aufmerksamkeit. Wir sind nicht gegen eine sinnvolle Überprüfung dieses Instruments der Demokratie. Es gibt ja auch tatsächlich noch Lücken, die zu füllen sind. Auf einige dieser Lücken kommen wir heute zu sprechen. Andere Vorschläge zur Verfeinerung sind noch im vorparlamentarischen Stadium. Sorge bereitet uns etwas, das im Moment Schule zu machen scheint, nämlich der Versuch, nicht genehme Volksbegehren mit formaljuristischen Argumenten als ungültig zu erklären, statt sie mit politischen Argumenten zu bekämpfen. Es gibt zurzeit zwei aktuelle Vorlagen; auf eine möchte ich hier eingehen. Auch wenn wir die Initiative der Schweizer Demokraten «für eine vernünftige Asylpolitik», was den Inhalt an belangt, als jenseits von Gut und Böse erachten, finden wir es trotzdem falsch, sie tel quel als ungültig zu erklären, weil wir damit aus den Urhebern höchstens noch Helden der Demokratie machen und die Diskussion vom Inhalt der Initiative auf die Frage der Beschneidung der Volksrechte umlenken. Das finden wir falsch. Auch dieser ungeliebten Auseinandersetzung müssen wir uns politisch stellen. Dazu werden wir nach dem Ständerat noch dazu Gelegenheit haben. Wir können ja noch weiser werden, als es die ständerätliche Kommission bisher war. Zum Minderheitsantrag Tschäppät Alexander zu Artikel 11 Absatz 2: Es geht um die Frage, wer denn letztendlich die geeignete Instanz ist, um bei Abstimmungsvorlagen die Erläuterungen zuhanden der Stimmberechtigten zu verfassen. Bisher war es der Bundesrat Diese Praxis hat- da sind wir eben nicht der Meinung, dass es gut sei, wie es ist - häufig zu Beanstandungen von seilen der Initiativ- oder Referendumskomitees geführt Der Antrag der Kommissionsmehrheit will an der bundesrätlichen Kompetenz nicht rütteln. Er will höchstens die Meinung der Urheberkomitees mehr gewichten. Da sind wir misstrauisch. Herr Tschäppät hat in der Begründung zu seinem Minderheitsantrag sehr deutlich ausgeführt, dass er die Kompetenz, den Text im Abstimmungsbüchlein zu verfassen, uns, dem Parlament, übertragen will. Sein Hauptargument ist, dass die Volksabstimmungen Sache des Parlamentes, nicht Sache des Bundesrates seien. Wir als Minderheit - sind eben in den Fragen Minderheiten, Be-- 3 of 5 -Législation sur les droits politiques 444 N 8 mars 1995 achtung der Minderheiten, Schutz der Minderheiten sehr sensibel. Gerade die Argumente der Minderheiten sollen in Zukunft besser gewichtet werden, als das in der Vergangenheit der Fall war. Im Gegensatz zu jenen, die meinen, dass es gut sei, so wie es ist, war die Argumentation im «Bundesbüchlein» für uns oft Anlass für grossen Ärger. Das ist der Grund, weshalb sich die grüne Fraktion dem Minderheitsantrag Tschäppät Alexander anschliesst, und wir bitten Sie, dies auch zu tun. Ruckstuhl Hans (C, SG): Herr Tschäppät Alexander ärgert sich offenbar über den strahlenden Sieger Bundesrat an einem Abstimmungssonntag und möchte ihm deshalb etwas vom Glanz wegnehmen und diesen auf das Parlament übertragen. Ich möchte Ihnen sagen: Persönlich mag ich dem Bundesrat diese Freude herzlich gönnen. Er hat auch einen entsprechenden Einsatz zu leisten. Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion, wenn ich jetzt beantrage, den Minderheitsantrag Tschäppät Alexander abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen; im Grunde genommen aus den gleichen Gründen, die Herr Tschäppät aufgeführt hat, aber ich komme zu einem ganz anderen Schluss. Er hat zwar einige Argumente der Gegner seines Antrages bereits gebracht, so z. B. dass das Abstimmungsbüchlein bis heute gut abgefasst gewesen sei und es deshalb keinen Grund gebe, hier etwas anderes zu machen. Das kann man sicher so unterstützen. Auch wenn die Frage auftaucht, wieweit denn der Bundesrat hinter einer Vorlage stehen soll, die vom Parlament noch bereinigt wurde, möchte ich doch sagen: Es scheint mir wichtig zu sein, dass der Bundesrat in einem Abstimmungskampf hinter der vom Parlament definitiv verabschiedeten Vorlage steht Wie sähe wohl ein Abstimmungskampf aus, wenn sich Bundesrat und Parlament bei der Volksabstimmung nicht einig wären und wenn wir uns auch hier noch gegenseitig bekämpfen würden? Ich glaube, wir haben in einem Abstimmungskampf Gegnerschaften genug und dürfen doch erwarten, dass ein gemeinsames Auftreten zu diesem wohl in gutem Sinne ausgehandelten Kompromiss geschehen kann. Zum Stichwort Überlastung muss ich sagen, dass dieses sowohl für den Bundesrat wie für das Parlament seine Gültigkeit hat Es ist dann nur die Frage, wem wir die Kompetenz übertragen, den Text zu redigieren. Wir werden schon bei der Zusammensetzung dieses Gremiums Differenzen haben; denn es wird wohl niemand in diesem Saale glauben, dass wir das Abstimmungsbüchlein hier im Plenum bereinigen werden, sondern wir werden es einem Gremium übergeben, wie das bereits ausgeführt wurde. Dieses Gremium wird wieder jemanden von der Verwaltung beauftragen, einen Vorentwurf oder bereits eine brauchbare Variante vorzulegen. Also werden wir so oder so die Aufgabe wieder aus den Händen geben. Ich bin der Meinung, wenn wir nicht in der Lage sind, das selbst zu tun, dann ist es klüger, es dort zu belassen, wo es bis jetzt gut gemacht wird, nämlich beim Bundesrat Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Tschäppät Alexander abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen. Le président: Le groupe libéral communique qu'il votera la proposition de la majorité. MmeVreni Spoerry et M. Franz Steinegger fêtent aujourd'hui leur anniversaire. Au nom de tous, je leur souhaite une heureuse fête. (Applaudissements) Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00 -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesgesetz über die politischen Rechte. Teiländerung Législation sur les droits politiques. Révision partielle In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.066 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 441-444 Page Pagina Ref. No 20 025 375 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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