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Entscheid

93-075

Verwaltungsbehörden 03.10.1995 93.075

3. Oktober 1995Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

13.

Mitgliedern des Stände- und des Nationalrates hat heute Vormittag unter dem Vorsitz des Sprechenden stattgefunden. Der Bundesrat war durch den Herrn Bundeskanzler vertreten. Es haben uns in dieser Einigungskonferenz verschiedene Dokumente vorgelegen: I.Die bisherigen Entwürfe und Beschlüsse von Bundes-, Stände- und Nationalrat, in einer Fahne zusammengefasst.

2.

Der Text von Artikel 3 des geltenden Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes.

3.

Je ein Entwurf des Vizepräsidenten des Nationalrates Herrn Leuba - und des Sprechenden, beide gestützt auf die bisherigen Arbeiten. In einem ersten Schritt hat sich die Einigungskonferenz aufgrund des Entwurfes von Herrn Leuba, der Teile der ständerätlichen und der nationalrätlichen Fassung übernahm, dafür ausgesprochen, weiterzugehen. Ein Antrag, Artikel 6 zu streichen, wurde nicht gestellt. Wenn ich nun das Ergebnis anschaue, das Ihnen soeben ausgeteilt wurde, dann möchte ich es wie folgt kommentieren: Auf Antrag der Einigungskonferenz wurde als Marginale das Wort «Regierungsobliegenheiten» gewählt. Vom Beschluss des Nationalrates haben wir den Absatz 1 übernommen: «Der Bundesrat bestimmt Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik.» Wir haben anschliessend vom Beschluss des Ständerates den ersten Satz von Absatz 1 bis übernommen: «Er räumt der Wahrnehmung der Regierungsobliegenheiten Vorrang ein.» Von der Fassung des Ständerates ist Absatz Iter, der zweite Satz vom bisherigen Absatz Ibis, übernommen worden: «Er trifft alle Massnahmen, um die Regierungstätigkeit jederzeit sicherzustellen.» Die Absätze 2 bis 4 wurden gemäss Beschluss des Nationalrates gestrichen, hingegen ist der Absatz 5 gemäss Beschluss des Ständerates in den Kompromiss der Vertretungen der Räte aufgenommen worden: «Er wirkt auf die staatliche Einheit und den Zusammenhalt des Landes unter Wahrung der föderalistischen Vielfalt hin. Er leistet seinen Beitrag, damit die anderen Staatsorgane ihre Aufgaben nach Verfassung und Gesetz zweckmässig und zielrichtig erfüllen können.» Absatz 6 wurde gemäss Beschluss des Ständerates gestrichen. Wenn ich in zwei, drei Sätzen eine politische Würdigung vornehmen darf: Der Kompromisscharakter dieser Fassung ist -- 1 of 3 -3. Oktober 1995 987 Motion Bloetzer nicht zu übersehen. Wie jeder Kompromiss enthält sie aber auch einige wertvolle Elemente, die nicht geringzuachten sind. Im übrigen darf auf die Materialien verwiesen werden, wo zusätzliche Obliegenheiten des Bundesrates zumindest erarbeitet wurden, auch wenn sie nicht ins Gesetz aufgenommen werden konnten. Die Einigungskonferenz hat diese Lösung einstimmig angenommen. In einer kurzen Anschlusssitzung haben die an der Einigungskonferenz teilnehmenden Vertreter des Ständerates ebenso einstimmig den Beschluss gefasst, Ihnen die Annahme des jetzt erarbeiteten Kompromisses zu empfehlen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Ergebnis der Einigungskonferenz vollumfänglich zuzustimmen, und danke Ihnen dafür. Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 95.3127 Motion Bloetzer Stärkung der Abwehr von Naturgefahren Améliorer la prévention des catastrophes naturelles Wortlaut der Motion vom 16. März 1995 Aufgrund der Studien des Bundesamtes für Zivilschutz von 1994 muss in der Schweiz mit einem durchschnittlichen jährlichen Schadenpotential aus Naturgefahren von 10 Milliarden Franken gerechnet werden. Es wird befürchtet, dass in Zukunft öfter mit Naturkatastrophen gerechnet werden muss. Auch wenn sich diese Befürchtungen nicht bewahrheiten sollten, muss mit einer Zunahme der Schäden aufgrund der Wertzunahme der geschädigten Objekte gerechnet werden. In Anbetracht dieser Situation ist es notwendig, dass die Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren und zur Verminderung der Schäden gesamtheitlich geplant und koordiniert durchgeführt werden. Eine grobe Analyse der verschiedenen Gefahrenarten in bezug auf die Methoden und Organisationen der Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung der Schäden zeigt sektoriell hohe Qualität, andererseits aber auch Teilbereiche mit Mängeln. Besonders muss festgestellt werden, dass eine gesamtheitliche Erfassung der Probleme und die Koordination der Massnahmen fehlen. Der Bundesrat wird deshalb ersucht:

1.

die Grundlagen für eine gesamtheitliche Problemanalyse und optimale Massnahmenplanung bereitzustellen;

2.

die Qualität der bestehenden Réglemente und Institutionen anhand ihrer bisherigen Wirkung und Tätigkeit zu untersuchen;

3.

den eidgenössischen Räten die nötigen Regelungen und Massnahmen vorzuschlagen, damit die Abwehr der Naturgefahren besser koordiniert wird und die Analyse und die Bewältigung der Schäden verbessert werden. Texte de la motion du 16 mars 1995 Les études réalisées en 1994 par l'Office fédéral de la protection civile révèlent qu'en Suisse, le montant annuel moyen des dommages liés à des catastrophes naturelles s'élève à

10.

milliards de francs. On craint que les catastrophes naturelles se fassent plus nombreuses à l'avenir, et même si ces craintes devaient ne pas être fondées, les dommages augmenteront en raison de la plus-value acquise par les objets endommagés. Cette situation rend nécessaire que les mesures de prévention des catastrophes naturelles et de diminution des dommages soient mises en oeuvre de manière planifiée et coordonnée. En analysant sommairement, pour les différents types de dangers, l'organisation des mesures destinées à prévenir les catastrophes et à limiter l'ampleur des dégâts, on remarque que la qualité de la prévention est très bonne dans certains secteurs, mais que des domaines particuliers présentent des insuffisances. Il faut relever notamment l'absence d'un inventaire complet des problèmes et d'une coordination des mesures. Le Conseil fédéral est donc chargé:

1.

de jeter les bases d'une analyse globale des problèmes et d'une planification optimale des mesures;

2.

d'examiner la qualité des règlements et des institutions existants en se fondant respectivement sur leur efficacité et sur leur activité actuelles;

3.

de proposer aux Chambres fédérales les réglementations et les mesures à adopter afin de mieux coordonner la prévention des catastrophes naturelles et d'améliorer l'analyse des dommages et les moyens d'y faire face. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig, Brandii, Carnat, Cavadini Jean, Danioth, Delalay, Frick, Huber, Maissen, Martin Jacques, Morniroli, Onken, Piller, Plattner, Prongué, Rhinow, Rhyner, Schallberger, Seiler Bernhard, Uhlmann, Ziegler Oswald (21) Bloetzer Peter (C, VS): Am 16. März des laufenden Jahres habe ich diese Motion gemeinsam mit 21 Mitunterzeichnern eingereicht. Die Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung von Naturgefahren ist in der geltenden öffentlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden und Kantone. Der Bund hat der Not gehorchend seit jeher Hilfe geleistet und sie sukzessive ausgebaut, namentlich im Rahmen der Wald- und Wasserbaugesetzgebung sowie der Zivilschutz- und Militärorganisation. Die kürzlich vom Bundesamt für Zivilschutz vorgestellte Studie Katanos (Katastrophen und Notlagen Schweiz) schätzt das Katastrophenrisiko der Schweiz neu auf 24 Milliarden Franken pro Jahr, wovon etwa 15 Milliarden Franken auf Naturkatastrophen entfallen. Rund die Hälfte des Katastrophenrisikos resultiert aus Ereignissen in einer Grössenordnung, welche die vorhandenen ordentlichen Mittel und Strukturen der Schweiz übersteigen. Im weiteren zeigt die Studie, dass für ein Katastrophenrisiko von etwa 5 Milliarden Franken die Bewältigung der Ereignisse durch die Kantone allein nicht möglich ist. Von den 15 Milliarden Franken Katastrophenrisiko aus Naturgefahren entfallen etwa 7 Milliarden Franken auf Erdbeben, etwa 6 Milliarden Franken auf Hochwasser, Trockenheit und Kälte und etwa 2 Milliarden Franken auf Stürme, Lawinen und Bodenbewegung. Der Bericht zeigt, dass die sektoriellen Hilfen des Bundes immer wichtiger und notwendiger werden, aber nicht genügen. Die heutige Mobilität der Bevölkerung sowie die nationale und internationale Bedeutung von sicheren Verkehrswegen und Siedlungen erfordern, dass die Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung von Naturkatastrophen noch vermehrt auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit aller Hoheitsträger konzipiert und realisiert wird. Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert eine Abkehr von der sektoriellen zu einer gesamtheitlichen Bearbeitung. Eine grobe Überprüfung der einzelnen Gefahrenbereiche ergibt in der grossen Linie folgendes Bild der heutigen Situation: Bereich Erdbeben: Die Erdbebenfachgruppe des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins hat errechnet, dass in den kritischen Zonen der Schweiz Bauten mit einem Neuwert von 300 Milliarden Franken von den mittel- und langfristig zu erwartenden Beben stark beschädigt oder einstürzen würden. Die Fachleute verlangen folgende Massnahmen: Organisatorisch nationale Vorbereitung mit national koordinierten interkantonalen Führungsstäben, Verpflichtung der Baubehörden zur systematischen Überprüfung und Ver-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Organisation du gouvernement et de l'administration. Loi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.075 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 986-987 Page Pagina Ref. No 20 026 375 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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