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Entscheid

93-080

Verwaltungsbehörden 14.06.1994 93.080

14. Juni 1994Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

11.

Bewohner des Dorfes ums Leben kamen. Die Welt war entsetzt, und die Völkergemeinschaft entschloss sich zu handeln. Die Uno beauftragte die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation, einen Entwurf für ein Übereinkommen auszuarbeiten, in dem die Markierung von Plastiksprengstoffen auf internationaler Ebene geregelt wird. Im Frühjahr 1991 wurde dieses Übereinkommen an einer diplomatischen Konferenz zur Unterzeichnung und zur Ratifikation aufgelegt Es wurde von den 79 vertretenen Staaten einstimmig angenommen und von 41 Staaten - darunter der Schweiz- unterzeichnet Im wesentlichen sieht dieses Übereinkommen vor, die Staaten zu verpflichten, bei der Herstellung von Plastiksprengstoffen bestimmte Markierstoffe beizufügen, die Staaten zu verpflich-ten, die Ein- und Ausfuhr nichtmarkierter Plastiksprengstoffe zu verbieten sowie für eine besonders strikte Kontrolle und in bestimmtem Umfang auch für die Unschädlichmachung dieser Sprengstoffe besorgt zu sein. Zudem soll eine internationale technische Kommission von mindestens 15 Mitgliedern eingesetzt werden, welche die Entwicklung auf dem Gebiet der Herstellung, der Markierung und des Aufspürens von Plastiksprengstoffen verfolgt und Vorschläge für die Änderung des technischen Anhangs unterbreitet Als einziges Land mit einer gesetzlichen Regelung über die Markierung von Sprengstoffen zwecks deren Aufspürung verfügt die Schweiz bereits über konkrete Erfahrungen auf diesem Gebiet. Aus diesem Grund nahm sie auch aktiv an den Vorarbeiten zum Übereinkommen teil. Sie setzte sich dafür ein, dass sich das Übereinkommen nicht auf Plastiksprengstoffe beschränke, sondern auch andere Sprengstoffe einbeziehe. Diese Idee, den Anwendungsbereich des Übereinkommens auszuweiten, wurde in der Aussprache an der diplomatischen Konferenz von mehreren Ländern, die zwar Verständnis für das Anliegen zeigten, abgelehnt - aufgrund der Befürchtung, dass dadurch der Erfolg der Konferenz in Frage gestellt werden könne. Immerhin wurde die Schlussresolution dahingehend ergänzt, dass es mit der Annahme eines Übereinkommens, das nur die Kennzeichnung dieser einen Sprengstoffart regle, nicht sein Bewenden haben dürfe. Zum Inkrafttreten bedarf dieses Übereinkommen der Ratifikation durch 35 Staaten, darunter fünf Staaten, die Plastiksprengstoffe herstellen. Bis jetzt wurde es bereits von fünf Staaten ratifiziert, und es dürfte voraussichtlich in drei, vier Jahren in Kraft treten. Diese Überlegungen und der Gedanke der internationalen Solidarität sowie die Pionierrolle der Schweiz bei der Markierung von Sprengstoffen veranlassen die Kommission für Verkehr -- 1 of 3 -Dégâts causés par les intempéries 1993 664 14 juin 1994 und Fernmeldewesen, die das Geschäft an ihrer Sitzung vom 7.IQ. April 1994 behandelte, Ihnen einstimmig zu empfehlen, den Bundesrat zur Ratifizierung dieses Übereinkommens zu ermächtigen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 19Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat -Au Conseil fédéral #ST# 93.088 Ausserordentliche Bevollmächtigtenkonferenz der UIT. Schlussakte Conférence extraordinaire des plénipotentiaires de I'UIT. Acte final Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1993 (BB1199411171) Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1993 (FF 199411154) Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994 Décision du Conseil national du 16 mars 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Die Internationale Fernmeldeunion (UIT) wurde 1865 in Paris, mit der Schweiz als Gründungsmitglied, ins Leben gerufen und ist damit die älteste bestehende internationale Organisation. Sie hat ihren Sitz in Genf und spielt eine zentrale Rolle im internationalen Fernmeldewesen, befasst sie sich doch mit sämtlichen Fragen und Problemen, die sich weltweit im Fernmeldebereich ergeben. Die Schweiz ist Mitglied des Verwaltungsrates der UIT. In diesem Bericht geht es um die Ausserordentliche Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der UIT, die im Dezember 1992 stattfand. Damals wurden die Konvention, die Konstitution und das Fakultative Protokoll bezüglich des verbindlichen Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen der Internationalen Fernmeldeunion gutgeheissen. Formell finden sich die Bestimmungen der Konvention, der grundlegenden Urkunde der Union, in zwei Dokumenten: in der Konstitution, die alle grundlegenden Bestimmungen enthält, und in der Konvention, die alle Bestimmungen enthält, die ihres Inhaltes wegen möglicherweise einer regelmässigen Revision bedürfen. Diese Grundsatzdokumente werden mit Vollzugsordnungen ergänzt Inhaltlich geben Konstitution und Konvention Auskunft über die drei Sektoren der Union, welche ihren Hauptbetätigungsfeldern entsprechen, nämlich die Entwicklung des Fernmeldewesens, die für das Funktionieren des Fernmeldewesens notwendige Standardisierung und das Funkwesen. Der Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens soll eine besonders wichtige Rolle übernehmen. Er unterbreitet den Entwicklungsländern verschiedene allgemeinpolitische und strategische Lösungsmöglichkeiten, die geeignet sind, die wichtigsten Ressourcen für die Förderung des Fernmeldewesens zu beschaffen. Der Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen beschäftigt sich mit technischen, betrieblichen und tariflichen Fragen und macht Empfehlungen mit Blick auf eine weltweite Standardisierung der Fernmeldedienste. Der Sektor für das Funkwesen beschäftigt sich in erster Linie mit der rationellen Nutzung des Funkfrequenzspektrums im terrestrischen Funkverkehr und im Weltraumfunkverkehr. Es soll gewährleistet werden, dass die Vollzugsordnung für das Funkwesen von den Mitgliedern der Union korrekt angewendet wird. Auch werden die Entwicklungsländer in ihren Bestrebungen unterstützt Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen befasste sich an ihrer Sitzung vom 7./8. April 1994 mit dieser Vorlage. Sie begrüsst die Verbesserungen und Vereinheitlichungen im internationalen Fernmeldeverkehr. Sie hält es für wichtig, dass die Schweiz dieses neue Vertragswerk ratifiziert und dabei auf ihre bei der Unterzeichnung angemeldeten Vorbehalte zurückgreift, wonach die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, falls irgendwelche Vorbehalte oder andere Massnahmen das reibungslose Anbieten ihrer Fernmeldedienste beeinträchtigen oder zu einer Erhöhung ihres Beitrages an die Ausgaben der Union führen würden. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, den Bundesrat unter Aufrechterhaltung der genannten Vorbehalte zur Ratifizierung der Konvention, der Konstitution und des Fakultativen Protokolls zu ermächtigen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Gesamtberatung - Traitement global Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 17 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 94.041 Unwetterschäden 1993 in den Kantonen Wallis und Tessin. Bundeshilfe Dégâts causés par les intempéries 1993 dans les cantons du Valais et du Tessin. Participation financière de la Confédération Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1994 (BBI II 1276) Message et projet d'arrêté du 4 mai 1994 (FF 111275) Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 1994 Décision du Conseil national du 13 juin 1994 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Nach 1987 wurde durch die Naturereignisse im vergangenen September auch das Jahr 1993 zu einem Katastrophenjahr. Die Jahre 1977 und 1978 mit grossen Unwetterschäden liegen noch nicht sehr -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens. Übereinkommen Marquage des explosifs plastiques et en feuilles aux fins de détection. Convention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.080 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 663-664 Page Pagina Ref. No 20 024 343 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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