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Entscheid

93-099

Verwaltungsbehörden 15.06.1994 93.099

15. Juni 1994Deutsch14 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Einleitung Die Delegation Efta/Europäisches Parlament berichtet im folgenden über ihre Tätigkeit während des vergangenen Jahres. 1993 fanden insgesamt 17 Sitzungen/Anlässe statt (siehe Anhang). Dazu gehörten auch die regelmässigen Delegationssitzungen anlässlich der Sessionen in Bern, um die gegenseitige Orientierung zwischen der Efta- und der EP-Sektion sicherzustellen.

2.1 Die wichtigsten Ereignisse im Berichtsjahr Der Entscheid von Volk und Ständen vom 6. Dezember 1992, dem Vertrag betreffend den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum nicht zuzustimmen, führte als unmittelbare Folge zum Verzicht auf die Vizepräsidentschaft des Efta-Parlamentarierkomitees, welche unserem Land ab Juni 1993 zugestanden hätte (dieser Entscheid wurde analog zu jenem des Bundesrates gefasst, der auf den Vorsitz des Efta-Ministerrates im ersten Halbjahr 1993 verzichtet hatte). Eine viel weiter führende Konsequenz war die Zweiteilung des bisherigen Efta-Parlamentarierkomitees: Das bisherige (alte) Komitee wird - unter vollberechtigter Beteiligung der Schweizer Delegation - hauptsächlich für die rein internen Efta-Angelegenheiten und für die Beziehungen mit Drittstaaten zuständig sein. Das «neue» Komitee, in welchem der Schweizer Delegation der Beobachterstatus zugestanden wurde, befasst sich mit EWR-Angelegenheiten. Es wird den Efta-Pfeiler des unter dem EWR-Vertrag vorgesehenen «gemeinsamen EWR-Ausschusses» mit einer Delegation des Europäischen Parlamentes bilden. Der Schweiz dürfte auch in diesem gemeinsamen Ausschuss der Beobachterstatus zugestanden werden.

2.1 Die wichtigsten Ereignisse im Berichtsjahr Der Entscheid von Volk und Ständen vom 6. Dezember 1992, dem Vertrag betreffend den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum nicht zuzustimmen, führte als unmittelbare Folge zum Verzicht auf die Vizepräsidentschaft des Efta-Parlamentarierkomitees, welche unserem Land ab Juni 1993 zugestanden hätte (dieser Entscheid wurde analog zu jenem des Bundesrates gefasst, der auf den Vorsitz des Efta-Ministerrates im ersten Halbjahr 1993 verzichtet hatte). Eine viel weiter führende Konsequenz war die Zweiteilung des bisherigen Efta-Parlamentarierkomitees: Das bisherige (alte) Komitee wird - unter vollberechtigter Beteiligung der Schweizer Delegation - hauptsächlich für die rein internen Efta-Angelegenheiten und für die Beziehungen mit Drittstaaten zuständig sein. Das «neue» Komitee, in welchem der Schweizer Delegation der Beobachterstatus zugestanden wurde, befasst sich mit EWR-Angelegenheiten. Es wird den Efta-Pfeiler des unter dem EWR-Vertrag vorgesehenen «gemeinsamen EWR-Ausschusses» mit einer Delegation des Europäischen Parlamentes bilden. Der Schweiz dürfte auch in diesem gemeinsamen Ausschuss der Beobachterstatus zugestanden werden.

2.2 Gliederung des Berichtes Die Berichterstattung gliedert sich wie bisher nach inhaltlichen Schwerpunkten: - Begegnungen mit den Vertretern des Europäischen Parlamentes (im bilateralen und im multilateralen Rahmen); - gemeinsame Sitzungen Efta-Parlamentarierkomitee/Efta-Ministerrat; - interparlamentarische Kolloquien mit Vertretern aus mittelund osteuropäischen Ländern.

2.3 Zusammensetzung der Delegation während des Berichtsjahres Die Delegation setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen (kursiv: Mitglieder des Efta-Parlamentarierkomitees): Nationalrat: Béguelin, Bundi (Vizepräsident der Delegation; Präsident EP-Sektion), Frey Claude, Loeb François (seit September 1993), Nabholz (seit September 1993), Oehler, Reimann Maximilian, Segmüller, Vollmer, Wyss Paul (bis September 1993). Ständerat: Cavadini Jean, Gadient, Jagmetti, Kündig (Delegationspräsident), Onken, Petitpierre. Für die Amtsperiode 1994/95 werden das Delegationspräsidium an Nationalrat Loeb François und das Vizepräsidium und das Präsidium der EP-Sektion an Ständerat Cavadini Jean übergehen. Im September 1993 trat National rat Wyss Paul aus der Delegation aus. Die Delegation bedauert diesen Austritt und dankt Herrn Wyss für seinen Einsatz im Rahmen der Delegation und des Efta-Parlamentarierkomitees.

3. Begegnungen mit den Vertretern des Europäischen Parlamentes

3.1 Bilateraler Rahmen (Begegnung mit der Delegation des EP) Das zwölfte bilaterale Treffen mit der für die Beziehungen zur schweizerischen Bundesversammlung verantwortlichen Delegation des Europäischen Parlamentes fand am 28. und 29. Mai 1993 in Flims statt. Für die Delegation des EP war dieses Treffen vor allem eine Gelegenheit, sich näher über die Lage nach dem Entscheid vom 6. Dezember 1992 und über die Gründe der Ablehnung des EWR-Vertrages zu informieren. Weitere Themen dieses Treffens waren: - die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (insbesondere anhand des Beispiels der Regio Basiliensis); - die Forschung (die Schweizer Delegation unterstrich hier die Bedeutung einer Beteiligung unseres Landes am 4. Forschungsprogramm der Europäischen Union); -Wegekostenregelung im Zusammenhang mit Transitverkehr/Umwelt (KostenWahrheit); in diesem Zusammenhang kamen auch die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Transitvertrag zur Sprache. Der Präsident der EP-Delegation, Giacomo Porrazzini, zeigte, im Gegensatz zu anderen Mitgliedern seiner Delegation, grosses Interesse für unser Land, über das er gut orientiert ist Zu beklagen war auch der Umstand, dass am Flimser Treffen auf der Seite des Europäischen Parlamentes lediglich 3 Mitglieder (aus einem Total von 10) und 2 Stellvertreter teilgenommen hatten. Am 15. November 1993 traf Nationalrat Bundi mit Herrn Porrazzini in Chur zusammen, um die Kontakte zwischen den beiden Delegationen zu vertiefen. Bei dieser Gelegenheit hat Herr Porrazzini auch seine Unterstützung im Zusammenhang mit der Eröffnung bilateraler Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zugesichert.

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Délégation AELE/Parlement européen 694 15 juin 1994 Das nächste Treffen mit der EP-Delegation findet am 7. und 8. April 1994 in Luxemburg statt Es wird das letzte Treffen der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes sein (die Wahlen finden im Juni 1994 statt).

3.2 Multilateraler Rahmen (gemeinsamer parlamentarischer EWR-Ausschuss) Im Hinblick auf das Inkrafttreten des EWR-Abkommens fand im Juni 1993 in Bergen (Norwegen) eine Vorbereitungssitzung des künftigen gemeinsamen parlamentarischen EWR-Ausschusses (gemeinsamer EWR-Ausschuss) statt Die Delegation des Europäischen Parlamentes (EP) stand unter der Leitung des Präsidenten des EP, Egon Klepsch. Die Efta-Vertreter sprachen sich für einen Beobachterstatus der Schweiz innerhalb des gemeinsamen EWR-Ausschusses aus. Da die EP-Delegation keine Einwände vorbrachte, dürfte der schweizerische Beobachterstatus anlässlich des ersten offiziellen Treffens des gemeinsamen EWR-Ausschusses vom

24. und 25. Januar 1994 gutgeheissen werden. Der gemeinsame EWR-Ausschuss setzt sich aus insgesamt

66 Mitgliedern (je33 auf Efta- und EP-Seite) zusammen, wobei die ursprünglich der Schweiz zustehenden 6 Sitze auf die anderen Delegationen verteilt wurden; die 2 dem Fürstentum Liechtenstein (FL) zustehenden Sitze wurden ebenfalls auf die übrigen Delegationen verteilt, solange das FL noch nicht den EWR-Vertrag anwenden kann (später werden ihm Finnland und Island je 1 Sitz abgeben). Die Verteilung auf der Efta-Seite sieht gegenwärtig wie folgt aus: - Schweden und Österreich je 8 Sitze (+2); - Finnland 7Sitze (+2); - Norwegen 6 Sitze (+1); -Island 4 Sitze (+1). Im Zusammenhang mit der Diskussion über die für die Annahme von Entschliessungen des gemeinsamen EWR-Ausschusses notwendigen Mehrheit wurde in Bergen der sehr umstrittene Entscheid zugunsten einer Zweidrittelmehrheit gefällt. Diese Regelung garantiert zwar klare Mehrheitsbeschlüsse im gemeinsamen EWR-Ausschuss, birgt aber gleichzeitig ein gewisses Sperrisiko in sich, weil keine der im Ausschuss vertretenen grossen Fraktionen (Sozialdemokraten und Konservative) die für das Zweidrittelmehr erforderlichen

45 Stimmen aufbringen kann. Gegenwärtig betrifft dieser Entscheid unser Land nicht, er wird aber die Funktionsweise des gemeinsamen EWR-Ausschusses und des «neuen» Efta-Parlamentarierkomitees beeinflussen. Der Begriff der Zugehörigkeit zu einer nationalen Delegation könnte durch jenen der Zugehörigkeit zu einer Fraktion abgelöst werden, wie dies schon beim Europäischen Parlament der Fall ist Ein Zeichen dafür, dass es auch auf der Efta-Seite in diese Richtung gehen könnte, war der Entscheid des «neuen» Efta-Parlamentarierkomitees in Bergen, ebenfalls in seinem Rahmen eine konservative, eine sozialdemokratische und eine liberale Fraktion zu bilden. Diese äusserten den Wunsch, mit ihren Kollegen des EP zusammenzuarbeiten. Die Schweizer Parlamentarier dürften ebenfalls zu dieser Zusammenarbeit eingeladen werden.

4. Gemeinsame Sitzung Efta-Parlamentarierkomitee/Efta-Ministerrat Nach anderthalbjährigem Unterbruch ist es am 16. Dezember 1993 in Wien erstmals wieder zu einer gemeinsamen Sitzung zwischen dem Efta-Parlamentarierkomitee und dem Efta-Ministerrat gekommen. Haupttraktanden waren das Inkrafttreten des EWR-Vertrages am 1. Januar 1994 und die Beziehungen der Efta-Länder mit Drittländern, insbesondere mit mittel- und osteuropäischen Ländern. Eine Mehrheit der Teilnehmer war sich darin einig, dass der Europäische Wirtschaftsraum trotz der Beitrittsverhandlungen von vier Efta-Ländern mit der Europäischen Union noch eine Zukunft habe. Wenn sich auch sehr wenige der Teilnehmer für eine Erweiterung der Efta auf die mittel- und osteuropäischen Länder im gegenwärtigen Zeitpunkt aussprachen, war man doch mehrheitlich der Meinung, dass die Fortsetzung der Bemühungen der Efta um eine Zusammenarbeit mit diesen Landern eine Pflicht darstelle.

5. Interparlamentarische Kolloquien mit mittel- und osteuropäischen Ländern 1993 organisierte das Efta-Parlamentarierkomitee in Genf zwei interparlamentarische Kolloquien mit Vertretern aus mittelund osteuropäischen Ländern. Ziel dieser Veranstaltungen war die Förderung des politischen Dialogs. Dabei kam auch die Einführung einer regelmässigen interparlamentarischen Zusammenarbeit zwischen dem Efta-Parlamentarierkomitee und den Parlamenten der mittel- und osteuropäischen Länder zur Sprache. Das erste Kolloquium fand am 21. und 22. April 1993 mit parlamentarischen Vertretern jener Länder statt, die ein Freihandelsabkommen mit den Efta-Staaten unterzeichnet haben (Ungarn, Bulgarien, die Tschechische Republik, Polen, Rumänien und die Slowakische Republik). Das zweite Treffen (18. und 19. Oktober 1993) vereinigte das Efta-Parlamentarierkomitee mit parlamentarischen Vertretern jener Länder, die eine Zusammenarbeitserklärung mit den Efta-Ländern unterzeichnet haben (baltische Länder, Slowenien und Albanien).

6. Schlussfolgerung Die Gewährung des Beobachterstatus im gemeinsamen EWR-Ausschuss und die Weiterführung der bisherigen bilateralen Beziehungen mit dem Europäischen Parlament werden es der Schweizer Delegation ermöglichen, eine Isolierung im Rahmen der Efta und des Europäischen Parlamentes zu vermeiden. Über diese offiziellen Kontakte hinaus ist es heute insbesondere aber im Zusammenhang mit den Beziehungen zum Europäischen Parlament - wichtiger denn je, sowohl auf persönlicher Ebene als auch zwischen den Fraktionen der eidgenössischen Räte und jenen des Europäischen Parlamentes weitere Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Abschliessend möchten wir dem Bundesrat sowie den Mitarbeitern des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in Bern, Genf und Brüssel für ihre Unterstützung der Delegation im vergangenen Jahr danken. Anhang 15. Januar 1993 Sitzung des Lenkungsausschusses («Agenda Committee»), Genf 1.-4. März 1993

42. Session des Nordischen Rates in Oslo: Ständerat Kündig ist offizieller Delegierter des Efta-Parlamentarierkomitees 4. März 1993 Sitzung der Delegation Efta/EP in Bern 8. März 1993

30. Sitzung des Efta-Parlamentarierkomitees;

2. Sitzung der Arbeitsgruppe für Budgetfragen;

2. Sitzung der Arbeitsgruppe für Umweltfragen; Sitzung der Arbeitsgruppe «Fisch und Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Produkten» (alle Sitzungen in Genf) 7. April 1993 Sitzung der Delegation Efta/EP in Bern 21./22. April 1993 Zweites internationales Kolloquium mit den Ländern Mittelund Osteuropas (Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakische Republik) in Genf 16./17./18. Mai 1993 Sitzung des Lenkungsausschusses und Treffen mit der «Kangaroo Group» in Reykjavik

28729. Mai 1993

12. interparlamentarisches Treffen Schweiz/EP in Flims 17. Juni 1993 Sitzung der Delegation Efta/EP in Bern 28./29./30. Juni 1993

31. Sitzung des Efta-Parlamentarierkomitees; Sitzung der Arbeitsgruppe «Fisch und Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Produkten»; erstes informelles Treffen des gemeinsamen parlamentarischen EWR-Ausschusses in Bergen, Norwegen 15./16. September 1993 Sitzung des Lenkungsausschusses;

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15. Juni 1994 695 Bundesverfassung. Sprachenartikel

3. Sitzung der Arbeitsgruppe für Umweltfragen; Sitzung der Arbeitsgruppe «Fisch und Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Produkten» in Strassburg 28. September 1993 Sitzung der Delegation Efta/EP in Genf 18./19. Oktober 1993

32. Sitzung des Efta-Parlamentarierkomitees;

4. Sitzung der Arbeitsgruppe für Umweltfragen;

4. Sitzung der Arbeitsgruppe für Budgetfragen; Sitzung der Arbeitsgruppe «Fisch und Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Produkten»; drittes interparlamentarisches Kolloquium mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (baltische Staaten, Albanien, Slowenien) in Genf 2. Dezember 1993 Sitzung der Efta-Delegationsleiter in Brüssel 7. Dezember 1993 Sitzung der Delegation Efta/EP in Bern 15. Dezember 1993 Sitzung der Delegation Efta/EP in Bern 16./17. Dezember 1993

33. Sitzung des Efta-Parlamentarierkomitees; neuntes gemeinsames Treffen mit dem Efta-Ministerrat; Sitzung der Arbeitsgruppe «Fisch und Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Produkten» in Wien. Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport Angenommen -Adopté #ST# 91.019 Bundesverfassung. Sprachenartikel Constitution fédérale. Article sur les langues Differenzen - Divergences Siehe Jahrgang 1992, Seite 1050 - Voir année 1992, page 1050 Beschluss des Nationalstes vom 22. September 1993 Décision du Conseil national du 22 septembre 1993 Antrag Plattner Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, auf der Grundlage des bestehenden Artikels 116 BV: -eine Revision des Bundesgesetzes über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache (SR 441), sowie - ein Amtssprachengesetz unter Berücksichtigung des Rätoromanischen als Amtssprache des Bundes auszuarbeiten und den eidgenössischen Räten innert nützlicher Frist vorzulegen. Proposition Plattner Renvoi au Conseil fédéral en le chargeant de préparer, sur la base de l'actuel article 116 est., et de présenter aux Chambres dans les délais utiles: - une révision de la loi sur les subventions aux cantons des Grisons et du Tessin pour la sauvegarde de leur culture et de leur langue (RS 441 ), ainsi que - une loi sur les langues officielles incluant le romanche au titre de langue officielle de la Confédération. Art. 54bis; Art. 116 Abs. 3,3bis, 4 Antrag der Kommission Art. 54bis Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet Art. 116 Abs. 3 Festhalten Art.116Abs.3bis Streichen Art. 116 Abs. 4.... Verständigung und den Austausch zwischen.... Antrag Iten Andreas Art. 54bis Streichen Art. 116 Unverändert Antrag Petitpierre/Cavadini Jean/Cavelty/Gadient Art. 116 Abs. 1 Das Deutsche, Französische, Italienische und Rätoromanische sind die Nationalsprachen der Schweiz. Auf Begehren der betroffenen Kantone unterstützt der Bund Massnahmen zur Erhaltung des überlieferten Sprachgebietes bedrohter sprachlicher Minderheiten. Art. 116 Abs. 2 = Absatz 5 gemäss Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1992 Art. 54bis; art. 116 al. 3,3bis, 4 Proposition de la commission Art. 54bis La liberté de la langue est garantie. Art. 116 al. 3 Maintenir Art. 116al.3bis Biffer Art. 116 al. 4.... la compréhension et les échanges entre.... Proposition Iten Andréas Art. 54bis Biffer Art. 116 Inchangé Proposition Petitpierre/Cavadini Jean/Cavelty/Gadient Art. 116 al. 1 L'allemand, le français, l'italien et le romanche sont les langues nationales de la Suisse. A la demande des cantons concernés, la Confédération soutient des mesures tendant à préserver l'aire linguistique traditionnelle des minorités menacées. Art. 116 al. 2 = alinéa 5 selon la décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1992 Jagmetti Riccardo (R, ZH), Berichterstatter: Ich steige nun in die Arena, und dies ohne die Gewissheit des Erfolges. Aber sind wir Politiker nicht aufgerufen, unsere Überzeugung auch dann zum Ausdruck zu bringen, wenn wir den Erfolg nicht garantiert wissen? Wir werden das auch in Zukunft tun. Die Sprachenfrage gehört - da sind wir uns alle sicher einig zum schweizerischen Selbstverständnis. Einsprachig wäre die Schweiz nicht sich selbst Nun haben wir uns seit 1991 bemüht, die Regelung der Sprachenfrage in der Verfassung besser zu umschreiben. Der Bundesrat hatte uns einen Antrag vorgelegt, von dem wir in der ersten Beratungsrunde die Sprachenfreiheit strichen, weil wir sie als stillschweigend gewährleistetes Freiheitsrecht betrachteten; hingegen behielten wir das Territorialitätsprinzip im Text Der National rat hat dann sowohl die Sprachenfreiheit als auch das Territorialitätsprinzip aus dem vorgeschlagenen Text entfernt, hingegen die Bestimmungen über die Verständigung beibehalten.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Delegation Efta/Europäisches Parlament. Bericht Délégation AELE/Parlement européen. Rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.099 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.06.1994 - 08:20 Date Data Seite 693-695 Page Pagina Ref. No 20 024 352 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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