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Entscheid

93-1019

Verwaltungsbehörden 29.04.1993 93.1019

29. April 1993Deutsch8 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

août 1992, respectant amplement les délais. En revanche, la motion Zwahlen (92.3035 du 31 janvier 1992, Transjurane. Tunnel Moutier-Granges) a entraîné des retards. Le Conseil national l'ayant toutefois rejetée le 2 mars 1993, l'OFR a pu poursuivre la mise au point du projet et répondre notamment aux exigences présentées par l'OFEFP; le dossier progresse rapidement, si bien que le projet général devrait être soumis d'ici peu à l'approbation du Conseil fédéral. #ST# 93.1019 Einfache Anfrage Fankhauser Sicherheit der Kurden und Kurdinnen Question ordinaire Fankhauser Sécurité des Kurdes Wonlaut der Einfachen Anfrage vom 18, März 1993 An einer Sitzung des türkischen «Nationalen Sicherheitsrates» in Diyarbakir (26. August 1992) soll laut Pressemeldungen u. a beschlossen worden sein, dass die türkischen Behörden künftig auch im Ausland tätig werden würden, um Sympathisanten des kurdischen Befreiungskampfes zu liquidieren. Aufgrund von Ereignissen in Oesterreich kann man vermuten, dass die in der Schweiz lebenden Kurden und Kurdinnen auch einem erheblichen Repressionsdruck ausgesetzt werden könnten. Welche Massnahmen haben die Schweizer Behörden ergriffen oder wollen sie ergreifen, um die Sicherheit der Kurdinnen und Kurden in der Schweiz zu gewährleisten? Die Zuspitzung des Konfliktes Kurdistan/Türkei ruft nach einer Vielfalt von internationalen Massnahmen und fordert gewiss die Fähigkeit der europäischen Nationen zur Entwicklung von Friedensmassnahmen heraus. In der Beantwortung des Postulates 92.3336 (Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei) erwähnt der Bundesrat, dass «keine der beiden Seiten (im Konflikt PKK/Türkei) sich um die Leistung von Guten Diensten durch eine Drittpartei bemüht hat». Hat sich die Situation inzwischen verändert?

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Einfache Anfragen 862 Questions ordinaires Staatssekretär Kellenberger hat am 9. September 1992 in Ankara u. a die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, Gesetze im Bereich der Menschenrechte sollten sobald als möglich in Kraft gesetzt werden. Zusätzlich hat er die Türkei zum Beitritt zu den zwei Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen eingeladen. Was ist inzwischen in diesem Bereich geschehen? Die Internationale Helsinki-Föderation stellt in einem Bericht fest, dass seit 1991 eine steigende Zahl von Folterungen, Mordfällen und Verschleppungen registriert worden sind. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Situation? Welche Massnahmen sind gegen die notorischen Verletzungen der Menschenrechte vorgesehen? Will die Schweiz Hand bieten für eine internationale Untersuchung der mehr als 300 unaufgeklärten Mordfälle? Antwort des Bundesrates vom 5. Mai 1993

1.

Für die innere Sicherheit der Schweiz und aller ihrer Bewohner sind der Bund wie auch die Kantone und ihre Polizeiorgane verantwortlich. Die Kurden, aus welchem Land auch immer sie stammen, werden als solche nicht unterschieden und geben zu keiner speziellen Aufmerksamkeit Anlass. Jede gegen sie gerichtete ungesetzliche Handlung würde natürlich Gegenstand entsprechender Strafverfolgungen bilden. Die Polizei unternimmt im Prinzip keinerlei spezielle Massnahmen ausser bei konkreten Bedrohungen gegen genau bestimmte Personen.

2.

Die Haltung des Bundesrates bezüglich der Leistung Guter Dienste hat sich seit der Antwort auf die Motion Fankhauser vom 1. September 1992 (92.3336. Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei. Gute Dienste der Schweiz) nicht grundsätzlich verändert. Obwohl sich die PKK unter anderem auch an die Schweiz gewendet hat, sind die Voraussetzungen für die Leistung Guter Dienste unseres Landes im Konflikt zwischen der türkischen Regierung und der PKK nicht erfüllt Die türkische Regierung ist weder dazu bereit, die PKK als Verhandlungspartner zu akzeptieren, noch eine Drittpartei zur Leistung Guter Dienste heranzuziehen.

3.

Heute, acht Monate nach der Intervention von Staatssekretär J. Kellenberger in Ankara, kann man sagen, dass - das türkische Parlament einer Revision des Strafverfahrensrechts, welchesdie Verteidigungsrechte derverhafteten Personen zu verbessern und auch die Gefahr der Folter einzuschränken sucht, zugestimmt hat Die neuen Normen sind leider aber in den genannten Provinzen im Ausnahmezustand (vgl. Antwort des Bundesrates in der Fragestunde vom 14. Dezember 1992, Bäumlin Ursula, internationale Staatenbeschwerde gegen die Türkei, AB 1992 N 2499) nicht anwendbar; - die Türkei den beiden Zusatzprotokollen der Genfer Konventionen noch immer nicht beigetreten ist

4.

In der Antwort auf die obenerwähnte Frage (vgl. Ziff. 3) und auf die Frage Hollenstein (Fragestunde vom 8. März 1993; Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, AB 1993 N 145) hat der Bundesrat seine Meinung über die Situation der Menschenrechte in der Türkei - vor allem im kurdischen Teil des Landes -ausführlich dargelegt und sowohl die getroffenen bilateralen als auch multilateralen Massnahmen gegenüber den türkischen Behörden und im Rahmen der KSZE aufgeführt Diese Massnahmen werden weiter verfolgt Herausgebe/v Dokumentationszentrale der Bundesversammlung Dienst für das Amtliche Bulletin Chefredaktor: Dr. François Comment Druck und Expedition: BUGRA SUISSE Buechler Gratino AG, 3084 Wabern Abonnemente: EDMZ, 3000 Bern Editeurs: Centrale de documentation de l'Assemblée fédérale Service du Bulletin officiel Rédacteur en chef: Dr François Comment Impression et expédition: BUGRA SUISSE Buechler Gratino SA, 3084 Wabern Abonnements: OCFIM, 3000 Berne -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Einfache Anfrage Fankhauser Sicherheit der Kurden und Kurdinnen Question ordinaire Fankhauser Sécurité des Kurdes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung Z Séance Seduta Geschäftsnummer 93.1019 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.04.1993 - 08:00 Date Data Seite 861-862 Page Pagina Ref. No 20 022 698 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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